Haupt- und Finanzausschuss berät zu neuen Abwassergebühren

Lesedauer: 10 Minuten

In der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ging es am 25. Mai um nicht weniger, als die neu festzulegenden Abwassergebühren und -beiträge. Wer die Thematik, der Zusammenlegung unserer verschiedenen Kläranlagen, in den letzten Jahren verfolgt hat, der weiß, dass die Neuberechnung der Gebühren eigentlich bereits zum letzten Jahr geplant war. Neben den neu ermittelten Gebühren und Beiträgen für die Abwasserbeseitigung ergeben sich weitere Nebeneffekte, die letztlich jeden im Gemeindebereich Karlskron in irgendeiner Weise betreffen werden.

Inhalt

Grundlagen

Im Wesentlichen stand in dieser Sitzung das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski M.A. Rede und Antwort. Frau Suchowski erläuterte zu Beginn, dass es sich bei der Abwasserbeseitigung um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt (siehe auch Bayerisches Landesamt für Umwelt). Zur Deckung der entstehenden Kosten können Eigentümer (von Grundstücken bzw. Gebäuden), wie auch Benutzer (z. B. Mieter) herangezogen werden. Von den Eigentümern werden Beiträge (z. B. Herstellungsbeitrag, Verbesserungsbeiträge) als einmalige Zahlungen eingefordert, wobei die Benutzer die laufenden Kosten des Betriebs (auch Abschreibung etc.) als Gebühren zu tragen haben. Die Erstellung und Verbesserung von Kläranlagen muss nicht zwingend über Beiträge geleistet werden, sondern könnte auch auf die Gebühren umgelegt werden, sofern weniger als 20 % bebaubare Grundstücke vorhanden sind. Realistisch betrachtet ist dies kaum der Fall und so gibt es, nach Aussage Suchowski, keine Gemeinde, die keine Beiträge erhebt. Gemäß der übereinstimmenden Aussage von Bürgermeister und Verwaltung haben wir in Karlskron ebenfalls über 20 % bebaubare, aber unbebaute Grundstücke im Bereich unseres Abwassernetzes und sind somit verpflichtet Beiträge zu erheben. Je nach Zeitpunkt der Erstellung oder Verbesserung von Abwasserbeseitigungseinrichtungen gibt es immer wieder Förderprogramme, womit die Umlegung auf den Bürger gemindert werden kann. In dieser Ausschussberatung geht es jedoch um die Festlegung der ab 1.7.2020 gültigen Gebühren bzw. um die Erstellung einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat. Dass es derzeit kein Förderprogramm für Kläranlagenbauten / -umbauten zu geben scheint, ist damit nicht von Belang.

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Abwasserhistorie

Aus der Vergangenheit haben Pobenhausen, Adelshausen und Aschelsried zusammen 3 Teichkläranlagen mit Freiwasserspiegel, während im „Altgemeindebereich“ Karlskron eine biologische Kläranlage mit Vakuumsystem erstellt wurde. Die Gebietsreform liegt noch weit hinter der Deutschen Wiedervereinigung und obwohl die Trennung der Gemeindeteile in manchen Köpfen noch präsent sein mag, ist es längst Zeit geworden, uns alle als eine Einheit zu begreifen. Aus dem Grund ist es auch nur konsequent, wenn die beiden unterschiedlichen Abrechnungssysteme für „Alt-Karlskron“ und „eingemeindete Gebiete“ endlich zusammengelegt werden und wir in einer Gemeinde auch einheitliche Gebühren für die gesamte Gemeinschaft haben. Die Änderung der Beiträge und Gebühren zur Abwasserbeseitigung werden u. a. notwendig durch die vom Gemeinderat beschlossene Zusammenlegung der unterschiedlichen Kläranlagen bzw. Abrechnungseinheiten. Außerdem durch das neue Baugebiet Strassäcker und eine schon länger schwierige Abwassersituation in Fruchtheim.

Hinzu kommt, dass die Genehmigung zur Einleitung der geklärten Abwässer aus der Teichkläranlage Pobenhausen, abgelaufen ist und der weitere Betrieb nur unter der Maßgabe geduldet wird, dass die Gemeinde Karlskron hier tätig wird. Daher wird zunächst Pobenhausen ebenfalls über die zentrale Kläranlage entwässert werden. Sobald auch das Wasserrecht für die Anlage in Adelshausen / Aschelsried ausläuft, werden auch diese Gemeindeteile an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden.

Eine weitere Notwendigkeit zur Neuermittlung der Gebühren liegt darin, dass wir in Karlskron bislang noch immer – rechtswidrig – über Kopfpauschalen abgerechnet haben. Die Abrechnung nach Verbrauch ist seit Jahren Usus der Rechtsprechung und hätte jemand geklagt, hätte die Gemeinde – also wir – haushoch verloren. Da man sich nun entschlossen hat, die verschiedenen Probleme gleichzeitig anzugehen, haben wir eine hervorragende Chance zu einer ganzheitlichen und fairen Aktualisierung der vom Bürger zu tragenden Kostenverteilung in der Abwasserbeseitigung.

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Laufende Kosten der Abwasserbeseitigung

Um eine brauchbare Abschätzung der Betriebskosten für die anstehende Gebührenperiode zu erhalten, hat man sich die Abrechnung der Kosten zur Abwasserbeseitigung aus dem Jahr 2019 zur Grundlage genommen. Warum hier nicht über mehrere Jahre gemittelt wurde, blieb unklar. Anderseits führten solche Spitzfindigkeiten ggf. nur zu marginalen Abweichungen der zu erstellenden Neukalkulation und man kann sich diesen Aufwand sparen. Letztlich wird am Ende einer Abrechnungsperiode dann auch zurückgeblickt und eine potenzielle Unter- oder Überdeckung würde bei den neuen Beiträgen berücksichtigt. Die Kläranlage(n) und alles, was damit zusammenhängt, muss kostendeckend arbeiten und die Betriebskosten werden damit auf irgendeine Art immer auf die Gebühren umgelegt werden müssen.

Gebäudeunterhalt109 Tsd€
Stromverbrauch130 Tsd€
Verrechnung Bauhofleistungen100 Tsd€
400 Tsd €
Hauptkosten und Gesamtkosten zur Abwasserbeseitigung Karlskron in 2019

In der Tabelle habe ich jetzt wirklich nur die Hauptkostenträger gelistet, die ich mitschreiben konnte. Wer sich für die Details interessiert, kann diese sicherlich in der Gemeindeverwaltung einsehen. Es ergibt sich auf der Kostenseite eine Summe von etwa vierhunderttausend Euro, die pro Jahr über Gebühren erwirtschaftet werden muss. Gebäudeunterhalt und Stromverbrauch sollten selbsterklärend sein. Bei den aufgeführten verrechneten Bauhofleistungen handelt es sich offensichtlich um so etwas wie die Erstellung der Hausanschlüsse; weitere Details wurden in der Ausschusssitzung nicht genannt.

Die nun zu verabschiedenden Gebühren sollen von 1.7.2020 bis 30.6.2023 gelten. Der Zeitraum ergibt sich aus dem Abrechnungszeitraum des Wasserzweckverband Arnbachgruppe, unseres Wasserversorgers. Denn für eine verbrauchsabhängige Gebührenberechnung wird der Frischwasserverbrauch herangezogen. Die Gemeinde Karlskron wird von der Arnbachgruppe die Wasserverbräuche erhalten und darauf basierend die Gebührenbescheide erstellen. Die Gültigkeit von 3 Jahren ergibt sich aus einer anvisierten Kläranlagenerweiterung und -modernisierung in den nächsten Jahren. Damit werden Ende 2022 oder Anfang 2023 auf den Abrechnungen dieser Gebührenperiode und der Umbaukosten der Kläranlagen wieder die aktuellen Gebühren und Beiträge ermittelt werden.

Das Thema Kläranlagenerweiterung bzw. -modernisierung wird eine weitere harte Nuss für den Gemeinderat werden. Wie aus den Diskussionen zu entnehmen war, ist geplant, diese Kosten – abzüglich potenzieller Förderungen – zu 100 % als Verbesserungsbeitrag umzulegen. Dies war jedoch nicht das originale Thema dieser Haupt- und Finanzausschusssitzung. Was ich aus den Randdiskussionen schlussfolgere: Ich werde beginnen, ein Sparschwein für diese Verbesserungsbeiträge zu füttern.

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Defizite aus den Vorjahren

Aus den Abrechnungen der Vorjahre ist aus den beiden bislang unterschiedlichen Abrechnungseinheiten ein Defizit von insgesamt rund 240.000 € aufgelaufen. Wie sich diese Defizite auf die bislang unterschiedlichen Abrechnungseinheiten verteilen wurde oder konnte, auch auf Nachfrage, nicht dargestellt werden. Im Zug einer fairen Überführung der verschiedenen Abrechnungseinheiten auf ein gemeinsames Modell, wäre dies jedoch interessant gewesen. Wie bereits im Beitrag zur Ferienausschusssitzung kommentiert, bevorzugte ich, beim Vergleich mit einer Eheschließung, das Modell der Zugewinngemeinschaft. Selbstverständlich wird es endlich Zeit, eine wirklich gemeinsame Karlskroner Identität zu entwickeln und die Gebietsreform des letzten Jahrhunderts endlich hinter uns zu lassen. Dazu gehörte dann auch, dass man diverse „Sonderbehandlungen“ der eingemeindeten Gebiete ebenfalls endlich über Bord wirft. Aber das Thema wäre dann schon einen eigenen Beitrag wert.

Kommen wir auf den wesentlichen Punkt, das ermittelte Defizit zurück. Selbstverständlich kam hier die Frage aus dem Ausschuss, woher dieses Defizit stammt. Frau Suchowski erläuterte, dass es wohl in der Vergangenheit bei den Verrechnungen der Abwasserentsorgungskosten zu einigen Fehlbuchungen gekommen sein mag. Beispielsweise stand einige Zeit ein wesentlicher Überschuss im Abrechnungsgebiet Karlskron im Raum. Dieser hätte sich ergeben, weil zwar die Einnahmen aus Herstellungsbeiträgen auf die Abwasserbehandlung gebucht wurden, nicht jedoch der Aufwand durch den Bauhof gegengebucht wurde. So häufte sich über die Jahre ein stattlicher Verrechnungsüberschuss an. In diesem Zusammenhang wurde die komplette und akribische Neuberechnung durch den Kämmerer, Herrn Kahn, ausdrücklich hervorgehoben. In dieser Neuberechnung sei u. a. das Anlagevermögen komplett neu ermittelt worden und so könne man nun auf einen korrekten Abrechnungsstand sehen und hier ergeben sich dann eben die insgesamt 240.000 € Defizit.

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Ermittelte Gebührenvarianten

Die neue Beitrags- und Gebührensatzung wurde am 30.4. in der Ferienausschusssitzung bereits ein erstes Mal diskutiert. Unter Berücksichtigung der dort gemachten Vorgaben wurden die folgenden Gebührenvarianten erstellt:

ohne Berücksichtigung
der Vorjahre
Var. 1Var. 2Var. 3NW
Grundgebühr0,00 €20,00 €40,00 €
kostendeckende Verbrauchsgebühr2,05 €1,90 €1,75 €0,14 €
alternative Verbrauchsgebühr nach Art.8 Abs.2-2 BayKAG2,30 €2,15 €2,00 €0,15 €
mit Berücksichtigung
der Vorjahre
Var. 1Var. 2Var. 3NW
Grundgebühr0,00 €20,00 €40,00 €
kostendeckende Verbrauchsgebühr2,38 €2,23 €2,08 €0,16 €
alternative Verbrauchsgebühr nach Art.8 Abs.2-2 BayKAG2,64 €2,48 €2,33 €0,17 €

Variante 1 bis 3 beziehen sich je auf das zu berechnende Schmutzwasser und werden pro m³ angesetzt
NW = Niederschlagswasser, also das Oberflächenwasser, das dem Mischkanal zugeführt wird. Es wird pro m² versiegelter Fläche angesetzt.

Die beiden Tabellen unterscheiden sich in der Tatsache, dass bei Ersterer das Defizit aus den Vorjahren unberücksichtigt bleibt. Die zweite Tabelle berücksichtigt dieses Defizit in der Gebührenberechnung, sodass es am Ende des Kalkulationszeitraums ausgeglichen sein wird. Die alternative Verbrauchsgebühr in beiden Tabellen enthält einen Überschussaufbau in den folgenden 3 Jahren. Mit einem solchen Überschuss könnten nicht berücksichtigte Preissteigerungen abgefedert werden. Wie Herr Hagl in der Sitzung treffend anmerkte: „Sollten z. B. die Strompreise steigen, stimmt die kostendeckende Verbrauchsgebühr schon nicht mehr.“

Die Varianten 1, 2, 3 der Tabellen ergeben sich aus den unterschiedlich hoch angesetzten Grundgebühren. Einerseits stellt eine Grundgebühr eine gute Kalkulationsgrundlage dar, weil hier sehr einfach hochgerechnet werden kann. Andererseits entstehen allein durch die Tatsache, dass ein Abwasseranschluss besteht, bereits Kosten, die nicht unbedingt über eine Verbrauchsberechnung verteilt werden müssen. Ist die Grundgebühr zu hoch angesetzt, so sinkt die Bereitschaft zum Wassersparen. Auch würden so Singlehaushalte im Verhältnis höher belastet, als größere Hausgemeinschaften.

Neben der Abrechnung 2019 liegt der Kalkulationstabelle ebenfalls der geschätzte Frischwasserverbrauch der Gemeinde Karlskron zugrunde. Seitens der Arnbachgruppe wurde hier für Karlskron ein Jahresverbrauch von 250.000 m³ angegeben. Die oben aufgeführten und ermittelten Jahresbetriebskosten von ungefähr vierhunderttausend Euro müssen also auf den geschätzten Jahresverbrauch aufgeteilt werden. Je nach Ansammlung von Überschuss bzw. Reserven und Abbau des vorhandenen Defizits bzw. der angesetzten Grundgebühr ergeben sich die verschieden möglichen Gebühren für den Schmutzwasseranteil. Bei 250.000 m³ und einem „Rücklagenanteil“ von 0,25 € bzw. 0,15€ pro m³ würde sich jährlich ein „Sicherheitspolster“ von 62.500 € bzw. 37.500 € ansammeln. Das entspricht etwa 10 % der zu erwartenden Ausgaben. Hierfür kein verachtenswertes Polster, aber für eine Rücklagenbildung um zukünftige Kläranlagenumbauten mitzufinanzieren vollkommen unbedeutend.

Die Niederschlagswassergebühren halten sich, meiner Meinung nach, über alle Varianten relativ moderat. Hier fällt keine Grundgebühr an und wenn ich bei einem Privathaus mit Einfahrt vielleicht von 200 m² ausgehe, ergäben sich jährliche Gebühren von 28 € bis 34 €. Beim bestehenden Pauschalabrechnungsmodell mit 5 € pro Einwohner ergibt sich also keine allzu hohe Steigerung – in absoluten Zahlen – der fälligen Jahresgebühr für Niederschlagswasser, welches in den Abwasserkanal eingeleitet wird. In diesem Punkt wurde in der Ausschusssitzung etwas umfangreicher diskutiert. Es mag sich, gerade für Betriebe, eine größere Steigerung der Niederschlagswassergebühren ergeben, doch bestünde auch immer die Möglichkeit, auf eine Versickerung am eigenen Grundstück umzustellen. Die Bodenverhältnisse in unserem Gemeindegebiet sollten dies, nach meiner Einschätzung, i. d. R. zulassen.

In seiner Beschlussvorlage für den Gemeinderat empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Variante 3 der kostendeckenden Verbrauchsgebühr unter Berücksichtigung der Vorjahre:

  • Grundgebühr: 40 €
  • Schmutzwassergebühr je m³ Frischwasser: 2,08 €
  • Niederschlagswassergebühr je m² versiegelter Fläche: 0,16 €

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Ermittelter Herstellungsbeitrag

Die neu ermittelten, für das gesamte Gemeindegebiet gültigen, Herstellungsbeiträge belaufen sich wie folgt.

Niederschl.w.
je m²
Schmutzw.
je m²
Geschossfläche
Herstellungsbeitrag ab. 1.7.20202,70 €13,95 €
bis 30.6.2020 für Pobenhausen, Adelshausen, Aschelsried3,37 €21,18 €
bis 30.6.2020 für Karlskron (Vakuumanlage)12,10 €
Übersicht Herstellungsbeiträge alt & neu

Eine Diskussion zu diesem Punkt war nicht notwendig und die hier aufgeführten Herstellungsbeiträge ab 1.7.2020 werden so in die Beschlussvorlage übernommen werden.

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Meine Einschätzung & Kommentar

Auch wenn es vielleicht, in der Betrachtung durch neue, unerfahrene Gemeinderatsmitglieder, ein einfaches Thema gewesen sein mag, so steckt hier ordentlich Brisanz drin. Gerade wenn es ans Geld geht, reagieren Bürger sehr schnell sehr aufgebracht. Wenn man davon absieht, dass sich – zumindest aus meinem Rechenbeispiel – die Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser nicht drastisch verändern sollten, verhält es sich bei den Schmutzwassergebühren ganz anders.

Ich setze für einen Vergleich jetzt – später meine eigenen Verbrauchswerte und aktuellen Kosten an. In meinem 4 Personen-Haushalt fallen aktuell Abwassergebühren von 157,20 € 314,40 € an. Wir haben einen jährlichen Wasserverbrauch von 112 m³. Wie ich gelernt habe, entspricht das dem Durchschnitt einen 2 Personen-Haushalts in Karlskron. Entsprechend den erwartungsgemäßen, Gebühren werde ich bei gleichem Verbrauch zukünftig 40 € + (112 * 2,08 €) = 272,96 € aufbringen müssen. Für mich wird es voraussichtlich ein wenig günstiger werden, aber nur weil mein Haushalt zu den „Wassersparern“ gehört. Für den genannten „Durchschnitts-2-Personen-Haushalt“ erhöhen sich die jährlichen Gebühren dann von 157,20 € auf 272,96 €, ein Plus von 74 %. Eine 4-köpfige Familie mit einem etwas höheren Verbrauch von 175 m³ hätte dann statt der 314,40 € Pauschalgebühr zukünftig 404,00 € zu berappen, ein Plus von 28 %. < [Ende der Ergänzung]

Die Umstellung von einer Pauschalabrechnung auf eine verbrauchsabhängige Gebühr sollte und wird zukünftig für eine gerechter empfundene Verteilung der auflaufenden Kosten sorgen. Hier kann ich einer Argumentation in der Ausschussdiskussion nicht ganz folgen, wonach man die Grundgebühr auf Höhe der bisherigen 2-Personen-Pauschale belassen sollte, „weil die Leute das schon so gewohnt sind“. Wer viel verbraucht, wird auch mehr bezahlen müssen. Das ist nur fair, weil auch für mehr zu klärendes Abwasser mehr anteilige Kosten auflaufen. Dies zeigt sich auch aus meiner Beispielrechnung. Eine hohe Grundgebühr würde diesem Gedanken entgegenwirken. Das war auch der Grund dafür, dass der Ferienausschuss die alternativen Kalkulationen mit Grundgebühren von 20 € und 40 € veranlasst hat und eine ursprünglich vorgeschlagene Grundgebühr von 70 € ablehnte.

Aus einigen Wortbeiträgen in der Ausschusssitzung entnehme ich, dass sich üblicherweise keine nennenswerte Verbrauchsanpassung in den einzelnen Haushalten einstellen wird. Wäre dem nicht so und alle würden „auf Teufel komm raus“ Wasser sparen, so liefen an einigen Stellen höhere Unterhaltskosten für Kanäle oder auch höhere Fixkosten auf. Die Gesamtsumme der aufzubringenden Gelder veränderte sich damit nur unwesentlich. Da die Abwasserbeseitigung in sich offensichtlich kostendeckend verrechnet werden muss, ergäben sich hier nur andere Verteilungen von Grund- und Verbrauchsgebühren. Bezahlen müssen wir den Unterhalt unserer, hoffentlich bald einzigen, zentralen Kläranlage, alle gemeinsam. Auch wenn ein Großteil mit einer unvermeidbaren Steigerung der Abwassergebühren rechnen muss, so ist das Pipifax gegen das Thema, das emotional untrennbar mit der Zusammenlegung unserer Kläranlagen verbunden ist: die Erweiterung und Modernisierung der zentralen Kläranlage. Aber das dürfte ein ganz eigener Beitrag werden, oder auch mehrere.

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1) Hier hat sich in den Zahlen leider der Fehlerteufel eingeschlichen und ich musste nach Veröffentlichung die Zahlen korrigieren. Die ursprünglichen Inhalte bleiben „als durchgestrichen“ erhalten. Die Grundaussagen des Beitrags bleiben von der Änderung unberührt.

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