Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Sept. 2020

Lesedauer: 10 Minuten


Abermals fand diese öffentliche Sitzung in der Sporthalle statt. Es ergaben sich viele Kleinigkeiten und interessante Einblicke, jedoch wurde kein großes Thema diskutiert. Dass die Niederschriften der Sitzungen nun doch bald im Netz verfügbar sein werden, ist eine Information, die mich freut. War mir dies doch schon lange ein persönlicher Wunsch.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 7.9.2020

1.Genehmigung der Niederschrift vom 27.07.2020
2.Bauangelegenheiten
2.1Bauantrag zum Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit Mistlager sowie Heulager, Bauort: Fl-Nr.96 Gmkg Adelshausen, Schloßstr.29, Adelshausen
2.2Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Carports, Bauort:Fl-Nr.309/22 Gmkg Karlskron, Fruchtheim 31, Karlskron
2.3Antrag auf nachträgliche Befreiung zur Errichtung eines Wohnmobilcarports, Bauort: FlNr.864/44 Gmkg Karlskron, Raiffeisenstr.16, Karlskron
2.4Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Doppelgarage, Aufstockung und Errichtung einer Wohnung, Bauort: Fl-Nr.2147/1 Gmkg Adelshausen, Lindenstr.3 a, Aschelsried
2.5Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nrn. 266, 266/1 der Gmkg Karlskron, Ingolstädter Str.29, Deubling
2.6Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage, Dachgeschoßausbau mit neuem Dachstuhl und Dachgaube, Bauort: Fl-Nr.610/4 Gmkg Karlskron, Aretinstr.58 ,Brautlach
3.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
3.1Bauleitplanung Gemeinde- Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 8 „Josephenburg Nord mit 1. Änderung“; Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB
4.Bauleitplanung Nachbargemeinden
4.1Bauleitplanung Nachbargemeinden- Markt Reichertshofen, Aufstellung des Bebauungsplans Nr.47 „Walding“, Stellungnahme gemäß § 4 Abs.1 BauGB
4.2Bauleitplanung Nachbargemeinden- Reichertshofen Aufstellung des Bebauungsplan Nr.46 „Langenbruck-Kindertagestätte“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 bzw. § 4 Abs.1 BauGB
4.3Bauleitplanung Nachbargemeinde Karlshuld-Aufstellung Bebauungsplan Nr.30 „Unterer Kanal Mitte“, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB
4.4Bauleitplanung Nachbargemeinden-Markt Hohenwart Bebauungsplan Nr. 53 Hohenwart-„Sondergebiet Einkaufsmarkt“; Stellungnahme im Verfahren nach § 4 a Abs.3 BauGB
5.Widmung der Flurstücke 555/7 und 554/3 der Gmkg Karlskron zur Ortsstraße, Baugebiet „Gewerbegebiet Brautlach III“ Untere Au in Brautlach
6. Informationen zum Neubau Kindertagesstätte Karlskron
7.Baumbestand in der Florianstraße in Mändlfeld
8.Friedhof Pobenhausen – Neugestaltung Sitzplatz
9.Haushaltsplan 2020 – Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde
10.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 7.9.2020
Quelle: www.Karlskron.de – Sitzungstermine

1. Genehmigung der Niederschrift vom 27.7.2020

Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 27.7.2020 wurde ohne Einwände einstimmig genehmigt. Wie am Ende der Sitzung unter Anfragen und Mitteilungen mitgeteilt wurde, steht die Integration des „Bürgerserviceportal“ in die Gemeindeseite kurz bevor. Die Mitschriften der öffentlichen Sitzungen werden dann zukünftig über dieses Portal abrufbar sein. Die Veröffentlichung der Niederschriften wurde in der konstituierenden Sitzung vom 11.5.2020 in die Geschäftsordnung aufgenommen.

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2. Bauangelegenheiten

Sowohl dem Antrag auf Errichtung eines Milchvieh-Laustalles (2.1) als auch der Verlängerung der Baugenehmigung bis September 2022 (2.6) stimmte der Gemeinderat zu. Zum Bauantrag (2.2), zu dem am 10.2.2010 ein Vorbescheid genehmigt wurde, erteilte der Rat ebenfalls einstimmig sein Einvernehmen.

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2.3 Antrag auf nachträgliche Befreiung zur Errichtung eines Wohnmobilcarports

Der Bauantrag selbst war bereits am 18. Mai auf der Tagesordnung, wobei man sich bzgl. der Zustimmung einig war. Die Abweichungen vom Bebauungsplan waren auf dort sicherlich im Antrag aufgeführt, jedoch hatte man in Karlskron damit keine Probleme. Wie sich in dieser Sitzung herausstellte, ist das Wohnmobilcarport an der „falschen“ Seite des Grundstücks geplant. Auch ist dieses Carport höher als für Autos üblich, was bei einem Wohnmobil nicht verwunderlich ist. Offensichtlich sah das die Baubehörde nicht ganz so problemlos wie der Karlskroner Gemeinderat und verlangte einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in den entsprechenden Punkten. Abermals erteilte man im Karlskroner Rat sein Einvernehmen zu den Abweichungen.

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2.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Doppelgarage, Aufstockung und Errichtung einer Wohnung

Die Aufstockung und zu errichtende Doppelgarage mit darüber liegenden Wohnräumen soll in der Lindenstraße in Aschelsried durchgeführt werden. Die Doppelgarage soll, wie üblich an der Grundstücksgrenze liegen, wobei eine komplette Überbauung als Wohnraum geplant ist. Bürgermeister Kumpf verlas dazu den üblichen Gesetzestext, wonach Nebengebäude auf der Grenzlinie gebaut werden dürfen. Mit der Wohnraumüberbauung würde es sich aber nicht mehr um ein reine Nebengebäude handeln und die Baubehörde lehnt ein solches Vorhaben üblicherweise ab. Trotzdem erteilte man im Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Vermutlich geht man aber auch hier von einer Ablehnung seitens der Baubehörde aus.

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2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Deubling

Das betreffende Grundstück liegt, wie so viele in Deubling, im Außenbereich des gültigen Flächennutzungsplans. Das Bauen im Außenbereich ist zunächst unzulässig, sofern es sich nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt. Da dies hier nicht der Fall ist, wurde auch ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Wohngebäude. So kann man sich seitens des Antragstellers zwei Optionen vorstellen, um den anvisierten Neubau umzusetzen. Scheinbar präferiert man einen Lückenschluss mit dem Grundstück Ingolstädter Straße 31; mit einsprechendem Grundstückserwerb. Betrachtet man die Situation vor Ort, so scheint dies ein gangbarer Weg. Wobei zu klären wäre, wie dann der dahinter liegende Acker bestellt werden kann. Alternativ würde der Antragstelle das vorhandene Wohngebäude abreißen, um an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten.

Im Gemeinderat ergab sich hieraus eine grundsätzliche Diskussion zum Bauen im Außenbereich und die zugehörige Gesetzeslage. Abermals wurde die – so empfundene – Ungleichbehandlung von „nicht eindeutigen“ Bauanträgen bemängelt. Ob hier wirklich Ungleichbehandlungen vorliegen, wurde bezweifelt. Erneut wurde einerseits eine vollständige Überarbeitung des Flächennutzungsplans gefordert, von anderen Räten jedoch abgelehnt. So hatte sich offensichtlich der Bauausschuss bereits in einer nicht öffentlichen Sitzung mit einzelnen Bauwünschen befasst, wobei ersichtlich war, dass auch dort schon intensiv diskutiert wurde.

Abschließend erteilte der Gemeinderat mit 3 Gegenstimmen, sein Einvernehmen zu dem beantragten Vorbescheid.

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3. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

Hier lag der Antrag eines Grundstückeigentümers vor, der die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Josephenburg Nord mit 1. Änderung“; Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB beantragt. Offensichtlich beabsichtigt der Antragsteller, einen Neubau zu errichten, der nach dem aktuell gültigen Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig ist.

Am 6. Juli 2020 beschloss der Karlskroner Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung die Kostenübernahme zur Aufhebung von Bebauungsplänen, die älter als 20 Jahre sind. Nun ergab sich die Frage, mit welchen tatsächlichen Kosten die Gemeinde für eine solche Aufhebung denn zu rechnen hätte. Eine interessante Frage, die man sich auch schon im Juli hätte stellen können, bevor man den Beschluss fasste. Herr Donaubauer (Geschäftsleitung) erläuterte, dass dies schwer abschätzbar sei. Es sei abhängig von tatsächlich aufzuwendenden Arbeitsstunden und den entsprechenden Genehmigungen bzw. den Rückmeldungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der umliegenden Gemeinden. Die Aufhebung eines Bebauungsplans sei grundsätzlich der gleiche Verwaltungsaufwand wie die Aufstellung. Wobei bei einer Aufhebung keine Planzeichnung erforderlich sei. Sofern die Kosten nicht durch die Gemeinde übernommen würden, wäre bislang eine Verwaltungspauschale von 500 € verrechnet worden. Im Gemeinderat war man sichtlich beruhigt, dass man mit dem Beschluss keine Aufwände beschlossen hat, die vielleicht 4 oder 5-stellige Summen zur Folge hätten.

In der weiteren Diskussion kam man kurz auf den wohl beabsichtigten Neubau des Antragstellers zurück. Man stellte fest, dass durch die Aufhebung des Bebauungsplans dessen Umsetzung nicht zwangsläufig möglich würde. Dies würde erst ein entsprechender Bauantrag zu Tage fördern, über den dann zwar nicht mehr in Hinblick auf den Bebauungsplan, jedoch bzgl. weiterer baurechtlicher Grundlagen zu entscheiden sei.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 „Josephenburg Nord mit 1. Änderung“.

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4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

Der Rat stellte fest, dass die Gemeinde Karlskron von den Bauleitplanungen unter 4.2 und 4.4 nicht betroffen seien.

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4.1 Reichertshofen, Aufstellung des Bebauungsplans Nr.47 „Walding“

Das beabsichtigte Baugebiet mit Wohnbebauung schließt unmittelbar an das „Karlskroner Walding“ an, welches seit 2011 über die Gemeinde Reichertshofen entwässert wird. Nebenbemerkung: Walding wird somit als einziger Ortsteil nicht vom aktuell in Planung befindlichen Abwasserkonzept der Zukunft betroffen sein. Auf Karlskroner Grund wurden in der nahen Vergangenheit zusätzliche 6 Bauplätze über einen entsprechenden Bebauungsplan ermöglicht. Im Rat merkte man an, ob dies bei der Aufstellung des Reichertshofener Plans bekannt sei und dass die vorhandene Kapazität des Abwasserkanals berücksichtigt werden soll.

Mit den entsprechenden Anmerkungen von Karlskroner Seite stimmte man einvernehmlich für das Vorhaben von Reichertshofen.

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4.3 Karlshuld-Aufstellung Bebauungsplan Nr.30 „Unterer Kanal Mitte“

Der Karlskroner Gemeinderat erklärte einstimmig, dass die Belange unserer Gemeinde durch diesen Bebauungsplan nicht betroffen sind.

Mit diesem Bebauungsplan werden einige wenige Neubauten ermöglicht, welche auch in zweiter Reiher errichtet werden können. In diesem Zusammenhang wanrte Bürgermeister Stefan Kumpf den Karlskroner Gemeinderat vor solcher „klein-klein Planung“. Man schaffe hiermit einen Präzedenzfall, wodurch man weiteren Aufstellungen von „Kleinflächenbebauungsplänen“ kaum mehr etwas entgegensetzen könne. Einige Ratsmitglieder führten Karlskroner Beispiele an, die dem Karlshulder ähnlich seien. Ebenfalls wurde der entsprechende Karlshulder Plan scheinbar gelobt, dass damit etwas möglich sein, was man in Karlskron bislang nicht hätte umsetzen können. Auf diese Weise wären Bauvorhaben möglich geworden, die man in der Vergangenheit ablehnte, obwohl damit Einheimischen ein Bau versagt blieb. Die sich anbahnende Grundsatzdiskussion wurde bald abgebrochen. Es wäre an dieser Stelle wohl auch kaum zu brauchbaren Ergebnissen gekommen.

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5. Widmung der Flurstücke 555/7 und 554/3 der Gmkg Karlskron zur Ortsstraße

Bei der zu widmenden Straße, welche in der Sitzung vom 2.3.2020 als „Untere Au“ benannt wurde, handelt es sich um die neu errichtete Straße des Baugebiets „Gewerbegebiet Brautlach III“.

In der Widmungsvorlage sind die jeweiligen Grenzen der Straße durch Flurnummern und Grenzverläufe verbal exakt aufgeführt. Eine solch präzise Definition und explizite Verlesung durch den Bürgermeister erscheint auf den ersten Blick als „pingelig“. Den Ausführungen von Stefan Kumpf war jedoch zu entnehmen, dass es in der Vergangenheit zu Streitigkeiten gekommen zu sein scheint, weil die entsprechenden Verläufe einer Straße eben weniger pingelig definiert wurden. Um hier etwaige zukünftig auftretende Probleme zu verhindern, strebt man nun eine möglichst exakte und unstrittige Definition an.

Die Widmungsvorlage wurde in der verlesenen Form einstimmig angenommen.

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6. Informationen zum Neubau Kindertagesstätte Karlskron

Bürgermeister Kumpf informierte den Rat, dass die Baugenehmigung nun eingegangen sei. Den Erklärungen war zu entnehmen, dass es noch Rückfragen zum Brandschutz und anderen Themen gab, bevor die Baubehörde dem Bauantrag der Gemeinde Karlskron zustimmte. Die zu erstellenden Leistungsverzeichnisse seien fertig und man könne nun loslegen, so Stefan Kumpf. Die Auftragsvergaben würden dann in der nicht öffentlichen Sitzung behandelt.

Ich erinnere mich, dass die Auftragsvergaben zur Sporthalle überwiegend Teil der öffentlichen Sitzungen waren. Warum die Aufträge für die neue Kindertagesstätte nicht öffentlich behandelt werden, verwundert.

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7. Baumbestand in der Florianstraße in Mändlfeld

Das Wohngebiet in der Florianstraße in Mändlfeld wurde in den 90er-­Jahren erschlossen und ist mittlerweile nahezu vollständig bebaut. Die damals gepflanzten Straßenbäume zeigten sich bei einer Prüfung in einem Zustand, der teilweise nur die Fällung zur Folge hat. Auch wenn nun so manche Anwohner auf weniger Laub im Herbst hoffen, so sei angebracht, dass eine Ersatzpflanzung unumgänglich zu sein scheint. Jedoch müssten Wurzelsperren errichtet werden, um zukünftige Schäden an Zaunsockeln zu verhindern. Für die angesetzten Maßnahmen werden Kosten in Höhe von 5000 € geschätzt.

Wie in Mändlfeld beanstanden auch anderswo Anwohner die Zustände der Straßenbäume. Bürgermeister Kumpf erklärte, dass man das nun Stück für Stück abarbeiten müsse. Leider lässt sich auch keine pauschale Ersetzung von Bäumen beschließen, weil Wuchs und Zustand nicht vorherzusagen seien. Man müsse wohl weiterhin jeden Baum einzeln prüfen und beurteilen.

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8. Friedhof Pobenhausen – Neugestaltung Sitzplatz

Die Neugestaltung des Pobenhausener Friedhofs war bereits in der öffentlichen Sitzung vom 6. Juli besprochen. Nun wurden die Angebote für die Umsetzung des geplanten Sitzplatzes verlesen. Die Kosten für die Errichtung werden auf 11000 € beziffert. Es ergab sich noch eine kurze Diskussion zu Anzahl und Ausführung der aufzustellenden Sitzbänke. Abschließen stimmte der Gemeinderat einstimmig für die vorliegende Umsetzung. Ein daraus resultierender Termin mit dem Gartenbauverein Pobenhausen kann nun vereinbart werden und der anvisierte Abschluss der Maßnahmen zu Allerheiligen scheint machbar.

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9. Haushaltsplan 2020 – Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde

Auszüge der ausführlichen Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde wurden verlesen. Der Haushalt 2020 wird im Gesamten als „rechtlich OK“ beurteilt. Die angesetzte pro Kopf Verschuldung von 950 € wird als problematisch betrachtet. Der Gemeinde Karlskron wird nahegelegt, diese auf landesdurchschnittliche 450 € zu verringern. Auch wird auf die nach wie vor aktuelle und bestehende Pandemie verwiesen. Hieraus resultierende Insolvenzen und Betriebsschließungen seien auch durch die Gemeinde möglichst zu verhindern. Dass dies zwei konkurrierende Ziele darstellen könnte, ist wohl allen bewusst?

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10. Anfragen und Mitteilungen

Der Tagesordnungspunkt Anfragen und Mitteilungen gestaltete sich an diesem Tag wieder etwas umfangreicher. In der vergangenen Legislaturperiode hatte Bürgermeister Kumpf dies von der Tagesordnung genommen, weil die Anzahl der „Anfragen und Mitteilungen “ beinahe jedes Mal zahlreicher waren, als die geplanten Punkte der Tagesordnung. Bleibt zu hoffen, dass der aktuelle Gemeinderat an diesem Punkt nicht wieder in Kleinigkeiten verfällt. Der Punkt ist gedacht für Mitteilungen, die keines Beschlusses bedürfen oder einer öffentlichen Anfrage, für die keine Vorbereitung notwendig ist. Ein “ jetzt hab ich auch mal was angebracht und die Zuhörer haben mich wahrgenommen“ ist unangebracht.

Gemeinderat Wendl regte an, den neu eingeweihten Glockenturm auf dem Kalvarienberg in Pobenhausen (Titelbild, Infoblatt 9/2020) seitens der Gemeinde finanziell zu unterstützen. Gemeinderätin Brüderle erwähnte, dass man solche Anfragen bislang mit 10 % bezuschusst hätte. Kumpf merkte an, er sei verwundert, dass hierzu noch keine Anfrage der Initiatoren kam. Nach einer entsprechenden Anfrage könnte im Gemeinderat darüber entschieden werden.

Gemeinderat Schardt erläuterte, dass das Pumpenhäuschen am Schreinergraben dringend ein wenig Farbe bedürfte. An der Wetterseite fiele bereits der Putz ab. Der Bürgermeister ergänzte, dass es mit „ein wenig Farbe“ nicht getan sei. Durch die alten Pumpen, welche viel Abwärme erzeugten, müssten im Sommer die Fenster offenbleiben. Somit käme es zu Lärm und Geruchsbelästigung der umliegenden Anwohner. Er verwies auf die neu zu errichtende Pumpstation am Heuweg (siehe Sitzung vom 27. Juli 2020). Vielleicht sei man davon so begeistert, dass man nach deren Vorbild alle Pumpstationen modernisieren wolle, ergänzte Kumpf vermeintlich scherzend.

Gemeinderätin Heimrich wollte wissen, ob man in Mändlfeld an der Wirtsstraße eine zusätzliche Hundetoilette errichten könne. Kumpf erläuterte, dass er vor der Errichtung der bestehenden Hundetoiletten alle Hundebesitzer angeschrieben hätte. Woraufhin die neuralgischen Punkte ermittelt wurden. Die bestehende Anzahl an Hundetoiletten wurde vom vorherigen Gemeinderat beschlossen. An den bestehenden Standorten wollte man testen, wie und ob solch eine Vorrichtung angenommen würde. Basierend auf den Erfahrungen könne man über weitere Standorte sprechen, wobei hier auch nicht alle Wünsche erfüllt werden könnten.

Zum Schluss wurde noch über die Bepflanzung des neuen Kreisels an der Staatsstraße nach Pobenhausen gesprochen. Ich erinnere mich an die Diskussion im letzten Gemeinderat und dass hier dem Bürgermeister vorschwebte, ob der Gartenbauverein Karlskron nicht eine Art Patenschaft übernehmen könne. Bis zu dieser Sitzung scheinen sich dazu neue Erkenntnisse ergeben zu haben. Denn Kumpf führte aus, dass er niemand im Gartenbauverein der Gefahr aussetzen wolle, wenn dort eine Pflanzung oder Pflege durchgeführt würde. So etwas müssten ganz sicher Profis übernehmen, die über geeignete Absicherungsmaßnahmen verfügten.
Veränderter Wissensstand erfordert veränderte Forderungen und Wünsche. Mir scheint, als wäre andernorts eine solche Kreiselbepflanzung durch ansässige Vereine möglich. Die zugehörige Rechtslage (auch bzgl. Versicherung etwaiger durchführender Ehrenamtlicher) ist mir jedoch unbekannt.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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8 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Sept. 2020”

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