Eines der wichtigen Themen dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung mag die Wahl / Bestellung eines neuen Feldgeschworenen gewesen sein. Doch hat sich für einige überraschend der letzte Tagesordnungspunkt dann als am aufregendsten herausgestellt. Der Schlagabtausch zum Antrag auf Umwandlung eines Teilstücks der Lessingstraße in eine Spielstraße geriet auf eine menschlich emotionale Ebene, was ohne entsprechendes Hintergrundwissen durchaus für Kopfschütteln gesorgt haben mag.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 5.10.2020
1. | Genehmigung der Niederschrift vom 21.09.2020 |
2. | Wahl / Bestellung eines weiteren Feldgeschworenen für die Gemarkung Karlskron |
3. | Bauangelegenheiten |
3.1 | Bauantrag zum Neubau einer Terassenüberdachung, Bauort: Fl-Nr.2202/2 Gmkg Adelshausen, Walding 14 |
3.2 | Bauantrag zum Umbau des bestehenden Wohnhauses, Nutzungsänderung des angebauten Nebengebäudes und Neuerrichtung auf der Nordostseite, erdgeschossiger Anbau, Bauort:Fl-Nr. 668 Gmkg Karlskron, Rainweg 25, Grillheim |
3.3 | Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Neubau von zwei Einfamilienhäuser mit je einer Doppelgarage, Bauort. Fl-Nr.44/3 Gmkg Karlskron, Hauptstr.112, Karlskron |
3.4 | Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie einer Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.710/5 Gmkg Karlskron, Hauptstr.190 c, Karlskron |
3.5 | Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Bauort.Fl-Nr.1245 Gmkg Karlskron, Fruchtheim 33a, Karlskron |
4. | Bauleitplanungen |
4.1 | Bauleitplanung-Gemeinde, Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.13 „Am Linnerberg“; Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB |
4.2 | Bauleitplanung Nachbargemeinden-Karlshuld Aufstellung Bebauungsplan Nr.28 „Am Fischerweg“ und 12. Änderung des Flächennutzungsplan im Parallelverfahren, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB |
4.3 | Bauleitplanung-Nachbargemeinden-Karlshuld- Aufstellung einer Abrundungssatzung „Augsburger Straße“, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB |
5. | Neubau Kindertagesstätte – Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Vergabe Gewerk Baumeisterarbeiten |
6. | Antrag CLK-Fraktion, Umwandlung Teilstück Lessingstraße in Spielstraße |
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de
1. Genehmigung der Niederschrift vom 21.9.2020
Die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 21.9.2020 wurde mit der Korrektur einer Zeitangabe einstimmig genehmigt. Zum Erstellungszeitpunkt dieses Beitrags war die genehmigte Niederschrift noch nicht im offiziellen Portal verfügbar.
2. Wahl / Bestellung eines weiteren Feldgeschworenen für die Gemarkung Karlskron
Zum Feldgeschworenen wurde Herr Herbert Brüderle aus Probfeld vorgeschlagen. Bevor es zur Wahl durch den Gemeinderat kam, erläuterte Bürgermeister Kumpf noch die Besonderheit dieses Amtes als ältestes kommunales Ehrenamt in Bayern und immaterielles deutsches Kulturerbe. Interessierte können sich auf der Seite zum Feldgeschworenen des bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu den Aufgaben und was es mit dem Siebenergeheimnis auf sich hat, informieren.
Herr Herbert Brüderle wurde vom Karlskroner Gemeinderat in öffentlicher Abstimmung einstimmig zum neuen Feldgeschworenen der Gemarkung Karlskron gewählt. Er legte unverzüglich im Anschluss an die Wahl den Eid ab.
3. Bauangelegenheiten
Im Ablauf der Behandlung der Bauangelegenheiten merkte Gemeinderätin Froschmeir an, dass die zugehörigen Pläne weder in der Ladung der Gemeinderäte enthalten seien, noch am Sitzungsort aushingen. Man könne sich so nur schwer einen Eindruck der geplanten Dimensionen eines Bauwerks machen. Kumpf führte dazu an, dass die Pläne wegen ihres großen Formates nicht gescannt werden könnten und dass es in der Sporthalle keine Aushangmöglichkeit gäbe. So lange die Sitzungen, bedingt durch die anhaltende Pandemie in der Sporthalle stattfinden müssen, würde man mit dem Umstand leben müssen. Der Bürgermeister ergänzte, man würde mal sehen, inwieweit eine Digitalisierung der Pläne möglich ist, ohne dass hierfür ein großformatiger Scanner angeschafft werden müsste.
Den Bauanträgen zu 3.1 und 3.2 wurde ohne Diskussionsbedarf einstimmig zugestimmt. Auch der Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids um 2 Jahre aus 3.3 erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen.
3.4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie einer Doppelgarage
Zu diesem Bauvorhaben gab es bereits einen Vorbescheid, welcher jedoch nicht rechtzeitig verlängert wurde und somit erloschen ist. Daher stand dieser nun als neu zu erteilen bzw. zur Stellungnahme des Gemeinderates auf der Tagesordnung. Die Antragsteller waren in der Sitzung anwesend. Das betroffene Grundstück an der Hauptstraße 190c in Karlskron, liegt in zweiter Reihe und der Antrag besagte, dass die Zufahrt über ein eingetragenes Wegerecht über das Grundstück der Hauptstraße 190a gesichert sei. 190a liegt ebenfalls in zweiter Reihe und so kam die Frage der Erreichbarkeit des Grundstücks auf. Der Antragstellerin wurde nach einstimmiger Zustimmung durch den Gemeinderat das Wort erteilt. Diese erläuterte dann, dass entlang der Grundstücke mit Hausnummer 190b und 190 bereits ein Weg besteht, der für die Zufahrt benutzt werden darf. Der weitere Zufahrtsverlauf zu 190c sei über eingetragenes Wegerecht an der südlichen Grundstücksgrenze von 190a gesichert.
Nachdem die Zufahrt zum Grundstück erläutert war, gab es keine weiteren Fragen. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Vorbescheid.
3.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie einer Doppelgarage
Die ursprünglich veröffentlichte Tagesordnung zeigte die Hausnummer 35. Tatsächlich handelt es sich bei diesem Bauvorhaben um Fruchtheim 33a in Karlskron, welches im Geoportal Bayern als Strassäcker 44 geführt wird. Der Bebauungsplan Strassäcker, welcher über die Karlskroner Internetseite verfügbar ist, zeigt die Hausnummer 7a.
Die Benennung des Grundstücks während der Sitzung war für den Zuhörer leicht verwirrend, jedoch zeigt die korrigierte Tagesordnung nun die Adresse Fruchtheim 33a. Dies erscheint logisch, da im Bebauungsplan für dieses und das daneben liegende Grundstück (HsNr. 33) die Erstellung zweier Doppelhaushälften vorgesehen ist. Eine Zufahrt zu HsNr. 33 ist nur über die Straße Fruchtheim möglich und so ist für das hier behandelte Grundstück die HsNr. 33a schlüssig.
Im Gremium ergab sich eine kurze Diskussion, das Nachbargrundstück Fruchtheim 33 betreffend. Das Nachbargrundstück ist noch nicht veräußert und befindet sich in Gemeindebesitz. Es wurde diskutiert, dass man beim Verkauf festlegen müsse, dass sich der Erwerber bei der Erstellung seiner Doppelhaushälfte in Lage und Form an der nun zu genehmigenden Doppelhaushälfte orientieren müsse. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sei es nämlich möglich, dass man eine andere Höhe oder Dachform wählen könnte, was dem Allgemeinbild unzuträglich wäre. Bürgermeister Kumpf bekräftigte, dass dies lediglich der entsprechenden notariellen Formulierung bei der Veräußerung des Grundstücks Fruchtheim 33 bedürfe.
Nachdem die Thematik des Nachbargrundstücks geklärt war, erteilte der Gemeinderat auch hier einstimmig sein Einvernehmen zum gestellten Vorbescheid für Fruchtheim 33a.
4. Bauleitplanungen
Die Bauleitplanungen der Nachbargemeinde Karlshuld (TOP 4.2 & 4.3) betreffend, stellte man im Gremium einstimmig fest, dass die Belange unserer Gemeinde nicht betroffen sind.
4.1 Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Linnerberg“
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 13 „Am Linnerberg“ ist aus dem Jahr 1976 und nicht auf der Internetseite der Gemeinde Karlskron verfügbar. Ein Anwohner plant ein Bauvorhaben, welches nach diesem alten Bebauungsplan wohl nicht genehmigungsfähig wäre, und beantragt daher dessen Aufhebung. Wie so häufig bei so alten Bebauungsplänen seien dessen Festsetzungen nicht mehr als zeitgemäß zu betrachten. Die Grundstücke im Gültigkeitsbereich sind scheinbar alle bebaut.
Im Gemeinderat gab es hierzu keinen nennenswerten Diskussionsbedarf und so wurde die Aufhebung des Bebauungsplans einstimmig beschlossen. Gemäß dem Grundsatzbeschluss vom 6.7.2020 werden die Kosten für die Aufhebung des Bebauungsplans von der Gemeinde getragen. Ob das vom Antragsteller angedachte Bauvorhaben durchgeführt werden kann, muss mit einem entsprechenden Bauantrag separat behandelt werden.
5. Neubau Kindertagesstätte – Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Vergabe Gewerk Baumeisterarbeiten
Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Preise wurde als Nettopreise behandelt. Die zu entrichtende Mehrwertsteuer richtet sich nämlich nach dem Fertigstellungszeitpunkt der Arbeiten. Die verminderte Mehrwertsteuer gilt bis Ende 2020 und der Zeitpunkt der Fertigstellung der hier behandelten Bauleistungen ist noch unklar.
Für die Erstellung der Baumeisterarbeiten der zu errichtenden Kindertagesstätte wurden 9 Angebote angefragt; 4 Angebote gingen ein. Der Architekt veranschlagte eine Summe von 220 T€ für die Baumeisterarbeiten. Vorbehaltlich der Angebotsprüfung durch den Architekten liegt das wirtschaftlichste Angebot bei 201 T€. Die Nennung der anbietenden Firmen und detaillierterer Informationen sollte scheinbar in der nicht öffentlichen Sitzung erfolgen. Unter der Prämisse, dass sich bei der Prüfung des Angebots in der vorliegenden Form keinerlei Änderungen ergeben, stimmte der Gemeinderat der Auftragserteilung noch im öffentlichen Teil der Sitzung zu.
6. Antrag CLK-Fraktion, Umwandlung Teilstück Lessingstraße in Spielstraße
Für den unerfahrenen Teilnehmer der Sitzung mag dieser Punkt im erfolgten Diskussionsablauf befremdlich gewirkt haben. Es handelte sich jedoch um den aktuellen Stand einer seit 2017 anhaltenden Thematik. Seinerzeit wurde ein großer Teil der Spielgeräte an den gemeindlichen Kinderspielplätzen aus Sicherheitsgründen abgebaut. So auch am hier behandelten Spielplatz in der Lessingstraße. Der gestellte Antrag betrifft den Sackgassenabschnitt der Lessingstraße östlich des Spielplatzes.
Kinder hatten den Straßenteil genutzt, um dort Street Hockey und Fußball zu spielen. Verkehrstechnisch stellt das wegen der Sackgasse kein großes Problem dar. Da im Jahr 2017 die Wiederaufstellung der abgebauten Spielgeräte undefiniert blieb, fragte damals Gemeinderätin Froschmeir an, ob man im Ausgleich den Kindern nicht „ein paar Tore“ für ihr Spiel zur Verfügung stellen könne. Bürgermeister Kumpf schien im ersten Moment begeistert von der Idee und fügte noch hinzu, man könne vielleicht auch die Basketballkörbe, welche vom abgebauten Hartplatz hinter der damaligen Turnhalle übrig waren, in der Lessingstraße aufstellen. Nach der Behandlung des Themas im Jahr 2017 geschah augenscheinlich erst einmal nichts, worüber sich Froschmeir in einigen Gemeinderatssitzungen beschwerte; zuletzt am 27.7.2020. So viel zum Hintergrund des vorliegenden Antrags.
Bürgermeister Kumpf entschuldigte sich in dieser Sitzung für seine voreilige Zusage der Basketballkörbe im Jahr 2017. Er könne dies so keinesfalls halten, weil diese an bzw. auf einer öffentlichen Straße errichtet werden müssten. Die Prüfung des vorliegenden Antrags auf Umwandlung des Teilstücks der Lessingstraße in eine Spielstraße würde auch in einer Stellungnahme der Polizei nicht befürwortet. Die Stellungnahme traf kurz vor der Sitzung ein und war in der Ladung nicht enthalten; würde den Gemeinderäten jedoch noch zur Verfügung gestellt. Kumpf führte einen Lokaltermin am 30.7.2020 an, an dem Gemeinderätin Froschmeir, er selbst und Frau Fallmann vom kommunalen Bauamt der Gemeinde anwesend waren. Dort seien Details zu Froschmeirs Wunsch besprochen worden. Kumpf zeigte sich verwundert über Froschmeirs Nachfrage vom 14.9.2020, in der sie bemängelte, dass immer noch nichts geschehen sei. Man müsse Verständnis haben, dass bei der vorhandenen knappen Personaldecke und der sommerlichen Urlaubszeit es nicht so schnell gehe. Froschmeir führte im Gegenzug an, dass die Angelegenheit seit 2017 zu etwas aufgebauscht worden sei, das sie nie beabsichtigt hätte. Die Basketballkörbe hätte sie nie gefordert. Sie wollte lediglich, dass den Kindern, zu deren Spiel passende Spielgeräte zur Verfügung gestellt würden.
Die Diskussion geriet hier fast emotional und manch neues Ratsmitglied oder Zuhörer mag sich darüber gewundert haben. Die Thematik wurde schließlich ergebnislos vertagt, da man sich auch uneinig war, ob man mit der beantragten Umwandlung des Straßenteilstücks in eine Spielstraße nicht einen Präzedenzfall schaffen würde. Immerhin gäbe es vergleichbare Straßenteilstücke im Gemeindebereich zu Hauff. Man wolle sich zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Antrag befassen. Vor allem nachdem den Gemeinderäten die Stellungnahme der Polizei zur Verfügung stünde.
Für mich ist es sehr wohl verständlich, dass Gemeinderätin Froschmeir äußerst unzufrieden mit der Situation ist. Mehrfache Nennung der Problematik über die letzten Jahre hinweg blieben ergebnislos. Verstreicht längere Zeit zwischen der Themenbehandlung und einer Nachfrage wird bemängelt, warum das Thema nach so langer Zeit der Ungenanntheit nun wieder hochgeholt wird. Unter diesem Hintergrund ist die Nachfrage vom 14.9. durch Froschmeir nachvollziehbar. Andererseits kann Bürgermeister Kumpf der Errichtung von Spielgeräten auf einer öffentlichen Straße nicht zustimmen, auch wenn er dies zunächst zu befürworten schien. Solche Spielgeräte würden in den Straßenverkehr eingreifen, auch in einer Spielstraße und Sackgasse. Stellte die Gemeinde hier Spielgeräte zur Verfügung, bestünde die Gefahr, dass diese im Schadensfall verantwortlich gemacht würde. Auch den zum Ausdruck gebrachten Ärger über Froschmeirs Nachfrage im technischen Bauamt ist nachvollziehbar. Hier stellt sich der Bürgermeister schützend hinter die Gemeindemitarbeiter, weil eine schnelle Abarbeitung der Absprachen des Lokaltermins wegen der Urlaubszeit als unwahrscheinlich anzunehmen ist.
So bleibt dieser Tagesordnungspunkt ein Beispiel von menschlicher Handlungsweise und ebenfalls menschlichen Kommunikationsmissverständnissen. Auch wenn die Diskussion an dem Abend emotional gewirkt haben mag, so ist gerade das ein sehr gutes Zeichen für die Beteiligten. Zeigt sich doch in diesem Schlagabtausch, wie engagiert sowohl Gemeinderätin Froschmeir, als auch Bürgermeister Kumpf für ihre Ämter einstehen und wie stark beide sich mit den zugehörigen Aufgaben verbunden fühlen.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
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