Für die Bürger dürfte das Thema „Abwasserkonzept der Zukunft“ von hoher Bedeutung gewesen sein. Zum Thema #Abwasser habe ich hier bereits öfter geschrieben. Es ist seit längerer Zeit ein Dauerbrenner und wird es auch noch bleiben. Ein erster Schritt in diese Richtung war der Erlass der geänderten Entwässerungssatzung am 15.6.20201interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 15.06.2020 – TOP 3 „Erlass der Entwässerungssatzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron“, aufgerufen am 28.01.2021. Die Vorstellung des Farbkonzepts zur Kindertagesstätte zeigte einen etwas überraschenden Diskussionsschwerpunkt, welcher nicht auf der Farbgebung fußte. Für viele Bürger überraschend tauchte die quasi Auflösung des Karlskroner Standesamtes auf. Das mag auf den ersten Blick vor allem für hier geborene Menschen befremdlich wirken, scheint jedoch ein gangbarer Weg.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 18.01.2021
1. | Genehmigung der Niederschrift vom 16.12.2020 |
2. | Abwasserkonzept der Zukunft – Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN |
3. | Informationen zum Neubau Kindertagesstätte Karlskron – Fassadengestaltung – Farbkonzept |
4. | Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Metallbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron |
5. | Bauleitplanung Gemeinde Karlskron |
5.1 | Bauleitplanung Gemeinde- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.3 Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.2 u. § 4 Abs.2 BauGB; Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss |
6. | Bauangelegenheiten |
6.1 | Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids auf Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.464/2 Gmkg Karlskron, Wiesenstr.12 a + 12 b, Mändlfeld |
7. | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – Widmung der „Holzlände“, Fl-Nr. 3/9 Gmkg Karlskron zur Ortsstraße |
8. | Zukunft Standesamt – Übertragung von Standesamtsaufgaben |
9. | Anfragen und Mitteilungen |
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de2externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, aufgerufen am 20.12.20213/mfn]
1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.12.2020
Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 16.12.20202interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 16.12.2020 lag den Räten nicht fristgerecht vor, um in dieser Sitzung behandelt zu werden. Dieser Punkt wurde auf die nächste Sitzung vertagt.
2. Abwasserkonzept der Zukunft – Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN
3Ein herzlicher Dank geht an das Planungsbüro WipflerPLAN, die mir für diesen Abschnitt die gezeigte Präsentation aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Verfügung stellten und meine Ausführung zu TOP 2 auf sachliche Richtigkeit überprüften. Unter der Benennung „Abwasserkonzept der Zukunft“ werden viele Einzelthemen zusammengefasst. Ziel ist die Zusammenführung der Abwässer aus allen Gemeindeteilen und deren Behandlung in einer Zentralkläranlage. Auf der Planungs- und Finanzseite handelt es sich dann in vielen Fällen um unabhängige Projekte. Auch wenn dieses Vorgehen sachlich richtig ist, so können genau diese unterschiedlichen Betrachtungswinkel die Bevölkerung in Karlskron verwirren. Ein solches „unabhängiges“ Einzelprojekt war die geänderte Beitrags- und Gebührensatzung, die am 25.5.2020 im Haupt- und Finanzausschuss beraten4interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Sitzung vom 25.05.2020 des Haupt- und Finanzausschuss – „Haupt- und Finanzausschuss berät zu neuen Abwassergebühren“, aufgerufen am 28.01.2021 und in der Sitzung vom 15.6.2020 beschlossen5interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 15.06.2020 – TOP 3 „Erlass der Entwässerungssatzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron“, aufgerufen am 28.01.2021 wurde. In den nächsten Jahren werden die Wasserrechte für unsere Teichkläranlagen auslaufen, was für Pobenhausen bereits geschehen ist. Weil die Reinigung der Abwässer eine aufwendige Angelegenheit ist und hier große Anlagen kostengünstiger zu betreiben sind, hat der Gemeinderat beschlossen, alle Abwässer aus allen Gemeindeteilen in der Karlskroner Kläranlage zentral zu behandeln. Im Zuge der notwendigen Maßnahmen drängt sich die Modernisierung der Karskroner Kläranlage, deren Technik seit der Errichtung in den 90ern nicht mehr verändert wurde, auf. Ein weiteres Problem, das ebenfalls in diesem Zusammenhang in Angriff genommen wird, ist die problematische verzögerte Abwasserabführung im Bereich Fruchtheim. Diese Problematik wird durch die Besiedelung des Baugebiets Strassäcker noch verstärkt werden.
Zur Umsetzung einer einheitlichen Beitrags- und Gebührensatzung wurde der Gemeinderat durch das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski M.A.6externer Link, Internet Archive (snapshot 25.1.2021): „Gutachter-Info – Datenbank für Gutachter und Sachverständige“, aufgerufen am 24.11.2023 beraten. Für die Planung der meisten Bautätigkeiten zum „Abwasserkonzept der Zukunft“ ist das Planungsbüro WipflerPLAN7externer Link, Internetauftritt Ingenieurbüro WipflerPLAN, Startseite, aufgerufen am 28.01.2021 zuständig. In dieser öffentlichen Sitzung informierten Vertreter des Planungsbüros WipflerPLAN den Gemeinderat über den Stand der Planungen. Es handelt sich dabei z. T. um Vorentwürfe, welche nicht zwingend exakt so auch zur Umsetzung kommen werden. Diese Information zum Planungsstand wird sicher auch nicht die letzte bleiben.
Druckleitungen zur Abwasserüberleitung aus den Ortsteilen
Für die Ortsteile, in denen die Teichkläranlagen aufgelassen werden bzw. zu Regengrückhalteraum umgebaut werden, wird die Errichtung von Druckleitungen notwendig. Über diese Druckleitungen wird das Abwasser dann aus einer Pumpstation zur Zentralkläranlage gepumpt werden. Weil es sich verbal so schwer beschreibt, habe ich den Verlauf der zu errichtenden Leitungen im BayernAtlas8externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021 skizziert. Die Längenangaben und den skizzierten Verlauf der Druckleitungen habe ich der Präsentation des Ingenieurbüros WipflerPLAN entnommen, welche mir für diesen Artikel zur Verfügung gestellt wurde. Die Druckleitung Pobenhausen und weiterführende Sammelleitung wird als Erstes erstellt werden. Die Sammelleitung erhält bereits die notwendigen Dimensionen, um alle Abwässer der Endausbaustufe führen zu können. Die Druckleitung Adelshausen wird im ebenfalls bereits ausgeführt werden, wobei auch hier der Sammelabschnitt das zusätzliche Volumen aus Aschelsried aufnehmen kann. Die Druckleitung Aschelsried wird in den Planungen bereits berücksichtigt. Die Ausführung der Arbeiten ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht terminiert. Die Teichkläranlage Aschelsried hat das längste gültige Wasserrecht unserer Teichkläranlagen und wird wohl zuletzt aufgelassen werden müssen.
Die geplanten Druckleitungen haben eine Gesamtlänge von 9,55 km und die Planungskosten für alle Leitungen belaufen sich auf 1,9 Mio€ (netto). Für die Erstellung der geplanten Druckleitungen kann eine Förderung beantragt werden. Die aktuell noch gültige RZWas 20189externer Link , (nicht mehr verfügbar), Stand 20.12.2023 wird zum 01.04.2021 vorzeitig außer Kraft gesetzt und durch die Nachfolgerichtlinie RZWas 202110externer Link, www.verkuendung-bayern.de: Dokumentdownload (pdf), BayMBl. 2020 Nr. 782 „7538-U Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 9. Dezember 2020, Az. 58g-U4450-2020/1-95“, aufgerufen am 28.01.2021 ersetzt. Mit einer zu erwartenden Nettoförderhöhe von 125 € je Meter und einer maximalen Zuwendung von 90 % der Nettoausgaben wäre eine Fördersumme von 1,2 Mio€ (netto) für dieses Bauvorhaben möglich. Demnach verbliebe voraussichtlich Restbetrag von 700.000 € (netto), welcher durch die Gemeinde getragen werden muss. Der Haushaltsplan 202011externe Informationen nicht mehr verfügbar, Stand 20.12.2023 sah hierfür bereits eine Verpflichtungsermächtigung von 700.000 € (Haushaltsplan 2020, S. 210) vor. Ich gehe davon aus, dass dieser Ansatz in den Haushalt 2021 übernommen wird.
Geplante Umbauten der Teichkläranlagen
Für die Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Umbauten und Erweiterungen wird voraussichtlich keine weitere Förderung möglich sein. Wobei sich die Gesamtkosten für alle Umbauten im Bereich von 5,5 Mio€ (brutto) bis 7 Mio€ (brutto) bewegen werden; abhängig der Ausführung für Pobenhausen und der Einbeziehung von Aschelsried. Wobei in diesen Planungsbeträgen die Kosten für die zuvor genannten Druckleitungen schon enthalten sind. Wir sollten die Zahlen somit als Orientierung betrachten und nicht als feststehende Beträge. Je weiter die Planungen und Ausführungen fortschreiten, desto konkreter und treffender werden diese Zahlen sein.
Pobenhausen
Für den Umbau der Teichkläranlage Pobenhausen ist eine unterirdische Pumpstation vorgesehen, die das anstehende Abwasser mit einer Förderleistung von 8,3 l/s zur Zentralkläranlage pumpen kann. Im Gemeinderat kam die Frage auf, ob diese Förderleistung ausreichend sei, um alles anfallende Wasser wegzupumpen. Aufgabe der Pumpstation ist nicht die maximal anfallende Wassermenge, welche bei Regen auftreten kann, fördern zu können. Dafür werden entsprechende Rückhalteeinrichtungen vorgesehen. In dieser Rückhaltung die Abwassermenge gepuffert und dann über die Pumpstation über einen längeren Zeitraum abgepumpt. Anderenfalls wäre eine wesentlich größere Dimensionierung der Pumpen und Druckleitungen notwendig, welche unter normalen Bedingungen mit weniger Abwasseranfall zu Ablagerungen führen bzw. zu erheblichen Mehrkosten in der Errichtung führen würde. Über eine Zwischenspeicherung von Regenereignissen kann die Fördertechnik in einem wirtschaftlichen Rahmen gehalten werden.
Für die Rückhaltung bzw. Zwischenspeicherung großer Abwassermengen wurden zwei Varianten vorgestellt. Eine Variante sieht ein neues Regenüberlaufbecken vor. Die andere Variante den Ausbau des vorgelagerten Abwasserkanals zum Stauraumkanal. In beiden Fällen würde ein Teil der bestehenden Oxidationsteiche als weiteres Rückhaltebecken dienen. Im Detail zeigen sich weitere kleinere Unterschiede der beiden Varianten, auf die ich hier nicht näher eingehe. Kostenseitig bewegt sich die Variante mit dem zusätzlichen Regenrückhaltebecken bei 1,88 Mio€ (brutto). Die Variante mit dem ausgebauten Stauraumkanal bei 2,25 Mio€ (brutto). Für eine abschließende Entscheidung sollten jedoch nicht nur die Baukosten, sondern auch die Kosten für den Betrieb der Anlagen betrachtet werden.
Adelshausen
Auch der Umbau der Teichkläranlage Adelshausen sieht die Errichtung einer Pumpstation vor. Denn auch hier muss das anfallende Ab- und Regenwasser zur Zentralkläranlage gefördert werden. Auch hier wird eine Regenwasserrückhaltung notwendig, um die Pumpen und die Druckleitung wirtschaftlich klein ausführen zu können. Die Regenwasserrückhaltung soll erreicht werden, indem man einen Stauraumkanal errichtet und einen Teil der Teiche als weiteren Puffer ausführt. Der verbleibende Teil der bestehenden Teiche dient als naturschutzrechtlicher Ausgleich der Baumaßnahmen. Die Kosten für den gesamten Umbau, welcher weitere als die hier aufgeführten Details enthalten wird, soll sich auf 1,37 Mio€ (brutto) belaufen.
Aschelsried
Für die Teichkläranlage Aschelsried besteht das Wasserrecht, also die Genehmigung zur Einleitung der geklärten Abwässer, bis 2029. Die dann dort notwendigen Baumaßnahmen wurden mit vorgestellt, aber die Umsetzung ist noch offen. Für ein sinnvolles Gesamtpaket „Abwasserkonzept der Zukunft“ ist die Einbeziehung dieser Maßnahme in die Planungen sehr wohl sinnvoll.
Ähnlich, wie in Adelshausen soll auch in Aschelsried die notwendige Rückhaltung der großen Regenmengen durch die Errichtung eines Stauraumkanals und die Verwendung eines Teils der bestehenden Teiche erreicht werden. Der bestehende Stauraumkanal soll weiterhin genutzt werden und die voraussichtlichen Gesamtkosten liegen bei 1,2 Mio€ (brutto).
Erweiterung der Zentralkläranlage Karlskron
Der Planungsstand scheint hier noch in einer sehr frühen Phase. Bislang wurde eine Bestandsaufnahme durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN durchgeführt. Aus diesen Daten hat man eine erste mögliche Planung abgeleitet und ist dabei mögliche Förderpotenziale zu betrachten. Der erarbeitete Wissens- / Planungsstand von WipflerPLAN wurde dargelegt. Bislang scheint sicher, dass das Gelände der Kläranlage selbst durch notwendige Neubauten von Betriebsgebäuden und Becken in Richtung Norden erweitert werden wird (Skizze12externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021). Gemäß den aktuellen Planungen ist sowohl das bestehende Nachklärbecken ausreichend. Ein zusätzliches Belebungsbecken muss errichtet werden. Das derzeitige Klärschlammsilo wird während des Kläranlagenumbaus portionsweise umfunktioniert und soll zukünftig der Nitrifikation13externer Link, Wikipedia: „Nitrifikation“, aufgerufen am 28.1.2021 dienen. Die nördliche Geländeerweiterung der Anlage wird voraussichtlich für Betriebsgebäude incl. Klärschlammentwässerung verwendet werden. Die Erweiterung und Modernisierung der 1991 erbauten Kläranlage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
Vakuumpumpstation West
Die neue Pumpstation ist zwingend erforderlich, um die Abwasserentsorgung für Fruchtheim, Bofzheim und Deubling zu verbessern und das Baugebiet Strassäcker einzubinden. Bei der letzten vorgestellten Planung (27.7.2020, TOP 2, Pumpstation Heuweg14interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 22.07.2020 – TOP 2 „Abwasserkonzept der Zukunft – Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN“, aufgerufen am 28.01.2021) war diese Pumpstation noch hinter den Gebäuden der Bäckerei Fall geplant (Skizze15externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021). Nach den neuen Planungen befindet der Standort hierfür nahe des Josephenburger Weihers (Skizze16externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021). Eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zum neuen Standort steht noch aus.
Offensichtlich gab es in der Bevölkerung Bedenken wegen der neuen Pumpstation. Bereits 2020 versicherte WipflerPLAN:
… dass die neue Pumpstation keinen freiliegenden Pumpensumpf enthalten werde und daher mit keiner Geruchsbelästigung zu rechnen sei. Ebenfalls gäbe es geeignete Dämmmaßnahmen, um Lärmbelästigungen, der ohnehin leisen Pumpen, zu verhindern.
siehe 27.7.2020, TOP 217interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 22.07.2020 – TOP 2 „Abwasserkonzept der Zukunft – Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN“, aufgerufen am 28.01.202
3. Informationen zum Neubau Kindertagesstätte Karlskron – Fassadengestaltung – Farbkonzept
Die Vorstellung selbst erfolgte durch den zuständigen Architekten. Die geplante Farbgebung wurde anhand von Bildern entsprechend gezeigt. Fotografieren ist in der Gemeinderatsitzung unzulässig und für entsprechende Skizzen fehlt mir das Geschick. Jede der geplanten Gruppen erhält ihre „eigene“ Farbe, welche sich in den Garderoben und den Küchenzeilen in den Räumen wie auch an den Lisenen18externer Link, Wikipedia: „Lisene“, aufgerufen am 28.1.2021 der Außenfenster Richtung Süden wiederfinden soll.
Für die Nordansicht zur Hauptstraße wurde eine Metallfassade gezeigt. Die Ausführung würde ich verbal als „wirres Strichmuster“ bezeichnen. Vom Architekten wurde es als „Baumwald aus Metall“ beschrieben. Tatsächlich lässt sich im zu montierenden Blech mit seinen Lücken eine Struktur erkennen, die eine Ansammlung von Baumstämmen unterschiedlicher Dicke erahnen lässt, welche man beim Anblick einer Waldfront hat. Um hier eine ansprechende Optik zu erhalten, ist geplant, die Fenster untergeordneter Räume (Lagerräume, Wirtschaftsräume etc.) mit der Fassade zu überdecken. Um weiterhin ausreichend natürliches Licht in den Räumen zu haben, wurden die Fensterflächen massiv vergrößert. Außerdem sei geplant, die Metallfassade an dieser Stelle zu lochen. So bliebe der bildliche Eindruck erhalten und der Lichteinfall in die Räume würde erhöht.
Die Diskussion und Wortmeldungen zeigten, dass man im Gemeinderat zu dieser Ausführung noch gewisse Bedenken hat. So fragte Gemeinderat Schwinghammer einerseits nach dem notwendigen Rostschutz bzw. ob Rost ein gewünschtes Gestaltungselement sei. Rost sei für diese Fassade nicht gewünscht, war die Antwort. Eine Gewährleistung von 10 Jahren sei üblich und in dieser Zeit würde sich kein Rost zeigen. Herr Schwinghammer brachte zum Ausdruck, dass er sich – im Fall einer Metallfassade – eine längere Rostfreiheit vorstelle. Andererseits zeigte sich Gemeinderat Wendl verwundert, dass eine Metallfassade gesetzt zu sein scheint, denn er könne sich an keinen entsprechenden Beschluss erinnern. Die ursprüngliche Planung hatte für das Obergeschoss eine Holzverkleidung (ähnlich der neuen Sporthalle) vorgesehen. Ich kann mich an eine Diskussion zum Thema Holzschutz erinnern. Mir scheint, dass es sich um eine Sitzung vor 2020 handelte, da die Suche in meinen Notizen ergebnislos blieb. So kann ich hier auch keine weiteren Details liefern. Mehrere Gemeinderäte und Gemeinderätinnen hatten Bedenken wegen des Lichteinfalls. Sie vermuten, dass in Räumen mit fassadenverdeckten Fenstern den ganzen Tag das Licht eingeschaltet bliebe. So war die Frage der Gestaltung der Außenfassade an diesem Tag nicht vollständig zu klären. Da die Tagesordnung jedoch lediglich eine Information vorsah, waren keine Beschlüsse notwendig.
Für mich zeigte sich eine weitere Änderung zu den ursprünglichen, mir bekannten Planungen: Die umstrittene Kreuzung des Geh- und Radweges für die Anlieferung und Abholung der Kinder scheint verschwunden. Jedenfalls zeigte die Nordansicht zur Fassade sehr klar die Platzierung der Parkbuchten direkt neben der Hauptstraße. Daran anschließend der Geh- und Radweg und dann mit etwas Abstand die neue Kindertagesstätte. Ob es sich hierbei um eine Art künstlerische Freiheit für die Darstellung der Außenfassade des Obergeschosses handelt oder eine tatsächliche Änderung der Planung, bleibt offen.
4. Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Metallbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron
Für dieses Gewerk wurden 17 Firmen angefragt, wovon 4 ein Angebot abgaben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 323 T€ stammte von der Firma Weingartner aus Reichertshofen19externer Link, Internetauftritt Metallbau Wewingartner GmbH & Co. KG, Startseite, aufgerufen am 28.01.2021. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe einstimmig.
5.1 Bauleitplanung Gemeinde- Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.3 Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.2 u. § 4 Abs.2 BauGB; Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Satzungsbeschluss
Der Beschluss zur Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am 26.10.2020 unter TOP 3.120interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.10.2020 – TOP 3.1 „Bauleitplanung-Gemeinde, Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung“. Seit dem Grundsatzbeschluss zur Kostenübernahme der Bauleitplanung21interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 6.7.2020 – TOP 3 „Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron“ durch die Gemeinde am 6.7.2020 wurden einige alte Bebauungspläne aufgehoben (27.7.2020 TOP 5.122externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Sitzung vom 27.7.2020: „TOP Ö 5.1: Bauleitplanung- Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.3 „Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung“, Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB“, aufgerufen am 28.1.2021, 7.9.2020 TOP 3.123externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Sitzung vom 7.9.2020: „TOP Ö 3.1: Bauleitplanung Gemeinde- Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 8 „Josephenburg Nord mit 1. Änderung“; Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB“, aufgerufen am 28.1.2021, 5.10.2020 TOP 4.124externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Sitzung vom 5.10.2020: „TOP Ö 4.1: Bauleitplanung-Gemeinde, Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.13 „Am Linnerberg“; Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB“, aufgerufen am 28.1.2021. Den entsprechenden Beschlüssen ist zu entnehmen, dass jedes Mal ein Bauleitplanungsverfahren gestartet wurde. Das war mir nicht bewusst und daher sei dies hier explizit erwähnt. Die Aufhebung aus TOP 5.1 vom 27.2. wurde bereits veröffentlicht25interner Link, Karlskron-Politik.info : Kurzmeldung zur Veröffentlichung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr.3 Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung; Die dort verlinkte Unterseite der Gemeinde ist nicht mehr im Netz, aufgerufen am 28.1.2021, ohne dass eine weitere Beratung notwendig gewesen zu sein scheint.
Der „Bebauungsplan Nr. 3 Pobenhausen Nord-Ost …“ ist nun das erste Bauleitplanverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans, welches erneut in der öffentlichen Sitzung landete. Es gingen diverse Stellungnahmen ein, welche den Ratsmitgliedern vorliegen sollten, jedoch keine Einwände enthielten. Seitens des Landratsamtes riet die Baubehörde von einer Aufhebung ab. In der Begründung wurde erläutert, dass damit eine Nachverdichtung (so nennt man das Schließen von Baulücken oder Errichtung weiterer Bebauung) nur nach allgemeinem Baurecht möglich sei und sich die Einflussnahme durch die Gemeinde auf die Baudetails erheblich verringere. Mehrere Gemeinderäte stellten fest, dass genau dies – nämlich weniger Vorschriften zur Gebäudeausführung – der eigentliche Grund für die Aufhebung solcher Pläne ist. Bebauungspläne, welche älter als 20 Jahre sind, entsprechen nicht mehr den aktuellen Bauausführungen.
Die Aufhebung des Bebauungsplans wurde abschließend einstimmig beschlossen.
6.1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids auf Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.464/2 Gmkg Karlskron, Wiesenstr.12 a + 12 b, Mändlfeld
Der Vorbescheid, welcher zur Verlängerung vorlag, wurde am 14.1.2014 genehmigt. Der Gemeinderat schien sich darüber einig, dass ein solcher Vorbescheid inzwischen nicht mehr genehmigungsfähig sei. Das Gremium war sichtlich verwundert über die damalige Zustimmung und Genehmigung des Vorbescheids. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan26externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Karkron GT Mändlfeld, aufgerufen am 20.12.2023 zeigt die betroffene Flurnummer 464/2 eindeutig als Wohngebiet. Andererseits war für die Bebauung vom gegenüber liegenden Grundstück27externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Die Markierung zeigt das im Text erwähnte Grundstück, aufgerufen am 28.1.2021 die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung erforderlich, so Gemeinderätin Froschmeir.
In Anbetracht der bisher vorliegenden Zustimmung wurde auch der Verlängerung des Vorbescheids um weitere 2 Jahre einstimmig zugestimmt.
7. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – Widmung der „Holzlände“, Fl-Nr. 3/9 Gmkg Karlskron zur Ortsstraße
Wie bereits bei der Widmung der Straße „Untere Au“28interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.9.2020 – 5. Widmung der Flurstücke 555/7 und 554/3 der Gmkg Karlskron zur Ortsstraße, aufgerufen am 28.01.2021, so wurde auch hier die exakte Lage der zu widmenden Straße „Holzlände29externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Die Markierung zeigt auf die Straße „Holzlände“, aufgerufen am 28.1.2021“ verlesen. Der abschließende Widmungsbeschluss wurde, wie zu erwarten, einstimmig gefasst.
8. Zukunft Standesamt – Übertragung von Standesamtsaufgaben
Der nun öffentlich diskutierte Punkt wurde bereits in nicht öffentlichen Sitzungen des Karlskroner Gemeinderates behandelt, so Bürgermeister Kumpf. Nachdem nun auch die Gemeinderäte aus Reichertshofen informiert seien, könne der Punkt auch öffentlich diskutiert werden.
Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass der derzeitige Leiter des Standesamtes Karlskron zum 1.7.2021 aus dem Dienst ausscheiden wird. Die Anforderungen für eine Neubesetzung der Stelle seien „sehr hoch“. So diskutiert man im Gemeinderat, die Aufgaben des Karlskroner Standesamtes vollständig an das Standesamt Reichertshofen zu übertragen. Hier gäbe es auch eine „kleine Übertragung“, welche inzwischen kaum mehr gemacht würde, und eben eine „große Übertragung“. Diese „große Übertragung“ kommt, so mein Verständnis der Ausführungen, einer Auflösung gleich. Denn alle Aufgaben des Standesamtes Karlskron würden dann zukünftig in Reichertshofen durchgeführt. Lediglich Trauungen wären weiterhin in Karlskron möglich. Jedwede Beurkundung würde aber in Reichertshofen gemacht werden.
Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Verhandlung der Übertragung. Wenn ein entsprechender Vertrag vorliegt, wird man darüber beraten und entscheiden.
9. Anfragen und Mitteilungen
Bürgermeister Stefan Kumpf informierte, dass Pfarrer Ernst Tiefenbacher am 14.1.21 verstorben30externer Link, „Bistum Augsburg“: Nachruf – P. Ernst Tiefenbacher OSFS verstorben, aufgerufen am 28.1.2021 sei. Pfarrer Tiefenbacher war in der Pfarrgemeinde Adelshausen von 1978 bis 2004 tätig. Alle Anwesenden erhoben sich zu einer Schweigeminute. Im Anschluss sprach Gemeinderätin Brüderle hörbar bewegt einige Worte zu Pfarrer Tiefenbachs Tätigkeit in unserer Gemeinde.
Der „Corona-Status“ von Bürgermeister Kumpf fiel kurz aus. Am Tag der Sitzung seien in Karlskron wieder 3 Fälle einer Infektion zu verzeichnen, nachdem wir „einige Tage auf null waren“. Die Gemeindeverwaltung wurde vom Landratsamt gebeten, alle über 80-Jährigen anzuschreiben und über die Anmeldung zur Impfung zu informieren. Dem sei man nachgekommen, auch wenn die Zuständigkeit für die Impfung selbst beim Landratsamt liegt. Im Rat bemängelte man, dass es im Landkreis kein mobiles Impfteam gäbe. Wer nicht mobil ist, könne sich nicht impfen lassen.
Der Gemeinderat wurde informiert, dass der VW-Bus Mannschaftstransporter der Freiwilligen Feuerwehr Karlskron beim letzten Einsatz einen Getriebeschaden erlitten hat. Der Kommandant, Gemeinderat Schardt, erläuterte hierzu einige Details. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich eine Reparatur nicht lohnen wird und bald über eine Ersatzbeschaffung beraten werden muss.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass Gemeinderat Wendl vorbrachte von einem Jagdmitglied (ich mag mich hier auch irren und es war ein:e „normale:r“ Bürger:in) zum Thema „Hecken schneiden“ angesprochen wurde. Es schien sich um Hecken zwischen den Feldern zu handeln. Bürgermeister Kumpf wusste offensichtlich, was gemeint war; ich weiß es nicht.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 15.06.2020 – TOP 3 „Erlass der Entwässerungssatzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron“, aufgerufen am 28.01.2021
- 2externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, aufgerufen am 20.12.20213/mfn]
1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.12.2020
Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 16.12.20202interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 16.12.2020
- 3Ein herzlicher Dank geht an das Planungsbüro WipflerPLAN, die mir für diesen Abschnitt die gezeigte Präsentation aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Verfügung stellten und meine Ausführung zu TOP 2 auf sachliche Richtigkeit überprüften.
- 4interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Sitzung vom 25.05.2020 des Haupt- und Finanzausschuss – „Haupt- und Finanzausschuss berät zu neuen Abwassergebühren“, aufgerufen am 28.01.2021
- 5interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 15.06.2020 – TOP 3 „Erlass der Entwässerungssatzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron“, aufgerufen am 28.01.2021
- 6externer Link, Internet Archive (snapshot 25.1.2021): „Gutachter-Info – Datenbank für Gutachter und Sachverständige“, aufgerufen am 24.11.2023
- 7externer Link, Internetauftritt Ingenieurbüro WipflerPLAN, Startseite, aufgerufen am 28.01.2021
- 8externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021
- 9externer Link , (nicht mehr verfügbar), Stand 20.12.2023
- 10externer Link, www.verkuendung-bayern.de: Dokumentdownload (pdf), BayMBl. 2020 Nr. 782 „7538-U Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) – Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 9. Dezember 2020, Az. 58g-U4450-2020/1-95“, aufgerufen am 28.01.2021
- 11externe Informationen nicht mehr verfügbar, Stand 20.12.2023
- 12externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021
- 13externer Link, Wikipedia: „Nitrifikation“, aufgerufen am 28.1.2021
- 14interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 22.07.2020 – TOP 2 „Abwasserkonzept der Zukunft – Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN“, aufgerufen am 28.01.2021
- 15externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021
- 16externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 28.1.2021
- 17interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 22.07.2020 – TOP 2 „Abwasserkonzept der Zukunft – Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN“, aufgerufen am 28.01.202
- 18externer Link, Wikipedia: „Lisene“, aufgerufen am 28.1.2021
- 19externer Link, Internetauftritt Metallbau Wewingartner GmbH & Co. KG, Startseite, aufgerufen am 28.01.2021
- 20interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.10.2020 – TOP 3.1 „Bauleitplanung-Gemeinde, Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3 „Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung“
- 21interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 6.7.2020 – TOP 3 „Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron“
- 22externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Sitzung vom 27.7.2020: „TOP Ö 5.1: Bauleitplanung- Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.3 „Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung“, Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB“, aufgerufen am 28.1.2021
- 23externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Sitzung vom 7.9.2020: „TOP Ö 3.1: Bauleitplanung Gemeinde- Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 8 „Josephenburg Nord mit 1. Änderung“; Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB“, aufgerufen am 28.1.2021
- 24externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Sitzung vom 5.10.2020: „TOP Ö 4.1: Bauleitplanung-Gemeinde, Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.13 „Am Linnerberg“; Aufhebungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB“, aufgerufen am 28.1.2021
- 25interner Link, Karlskron-Politik.info : Kurzmeldung zur Veröffentlichung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr.3 Pobenhausen Nord-Ost mit 1. Änderung; Die dort verlinkte Unterseite der Gemeinde ist nicht mehr im Netz, aufgerufen am 28.1.2021
- 26externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Karkron GT Mändlfeld, aufgerufen am 20.12.2023
- 27externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Die Markierung zeigt das im Text erwähnte Grundstück, aufgerufen am 28.1.2021
- 28interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.9.2020 – 5. Widmung der Flurstücke 555/7 und 554/3 der Gmkg Karlskron zur Ortsstraße, aufgerufen am 28.01.2021
- 29externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Die Markierung zeigt auf die Straße „Holzlände“, aufgerufen am 28.1.2021
- 30externer Link, „Bistum Augsburg“: Nachruf – P. Ernst Tiefenbacher OSFS verstorben, aufgerufen am 28.1.2021
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