Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Feb. 2021

Lesedauer: 15 Minuten

Dieses Mal stand ein umfangreiches Programm mit überwiegend spannenden 11 Tagesordnungspunkten auf dem Plan. Themen wie „Abwasserkonzept der Zukunft“, „Fassadengestaltung der neuen Kindertagesstätte“ und die „Straßen- und Brückenarbeiten in Pobenhausen“ wurden nicht das erste Mal diskutiert und für einige war es nicht das letzte Mal. Die vielen Bauangelegenheiten zogen überdurchschnittliche viele Zuhörerinnen und Zuhörer in die Sporthalle. Hier standen dann einige Spezialfälle auf dem Plan und nicht bei allen ist sicher, dass die Wünsche und Vorstellungen der Antragsteller letztlich auch umgesetzt werden können. Nachdem in der letzten Sitzung kurzfristig vom Ausfall des Mannschaftswagens der Feuerwehr Karlskron berichtet wurde, stand dieses Mal das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr zur Diskussion.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 8.2.2021

1.Genehmigung der Niederschrift vom 16.12.2020
2.Genehmigung der Niederschrift vom 18.01.2021
3.Austausch der vorhandenen MSR-Einzelraumregelung (Heizung) der Grund- und Mittelschule Karlskron
4.Neubau Kindertagesstätte Karlskron – Fassadengestaltung – Farbkonzept
5.Straßenerneuerung Am Bachl und Neubau der Brücke in Pobenhausen
6.Antrag der FF Karlskron zur Umsetzung eines Fahrzeugkonzepts
7.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
7.1Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl-Nr.497/1 Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße
7.2Bauleitplanung Gemeinde; Einstellung Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr.36 „Mändlfeld An der Kramerstraße“
7.3Bauleitplanung Gemeinde, Aufstellung zur Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Josephenburg Nord mit 1. Änderung; Zustimmung und Freigabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 u. §4 Abs.2 BauGB-Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7.4Bauleitplanung Gemeinde- Aufstellung zur Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Am Linnerberg“, Zustimmung und Freigabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 u. § 4 Abs.2 BauGB-Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8.Bauangelegenheiten
8.1Antrag auf Vorscheid zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit zwei Doppelgaragen, Bauort. Fl-Nr.2158/5 Gmkg Adelshausen, Alte Straße 3, Aschelsried
8.2Bauantrag zum Neubau einer Rinderstallung, eines Melkhauses und einer Güllegrube, Bauort: Fl-Nr.137 Gmkg Adelshausen, nähe Schloßstraße, Adelshausen
9.Bauleitplanung Nachbargemeinden
9.1Bauleitplanung Nachbargemeinden Karlshuld ; Aufstellung Bebauungsplan „Feuerwehr und 13. Änderung des Flächennutzungsplan im Parallelvefahren, Stellungnahme im Verfahren gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB)
10.Abwasserkonzept der Zukunft – Beschlüsse nach der Vorstellung vom 18.01.2021
11.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 8.02.2021
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1)

1. / 2. Genehmigung der Niederschriften vorangegangener Sitzungen

Die Niederschriften zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 16.12.2020 2) und 18.01.2021 3) wurde ohne weitere Einwände einstimmig genehmigt. Zum 12.2.2021 war noch keines der beiden Dokumente im Bürgerportal verfügbar.

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3. Austausch der vorhandenen MSR-Einzelraumregelung (Heizung) der Grund- und Mittelschule Karlskron

Das Thema war bereits am 21.9.2020 auf der Tagesordnung 4). Im Gemeinderat war man sich damals bereits einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die in unserer Schule vorhandene Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) der Heizungsanlage ist aus dem Jahre 1978 und entsprechend marode. Die Wärmeerzeugung für die Schule (und weitere nahe gemeindliche Gebäude) findet in einem extra Heizgebäude 5) statt. Den Ausführungen entnehme ich, dass die gesamte Steuertechnik der Heizung in der Grund- und Mittelschule 5) getauscht werden muss. In diesem Zug wird auch die Wärme-Übergabestation im Schulgebäude getauscht. Von dieser Übergabestation wird die Wärme an die bestehende Kinderkrippe 5) weitergeleitet. der Tausch ist notwendig, um zukünftig auch die im Bau befindliche neue Kindertagesstätte 5) mit Wärmeenergie zu versorgen. Die neue Kindertagesstätte wird an den Versorgungsstrang für die Kinderkrippe angeschlossen werden und die Übergabestation muss dafür dimensioniert sein. Der Wärmeerzeuger im Heizgebäude sei auf die zusätzliche Last ausgelegt, wurde versichert.

Die geschätzten Gesamtkosten für die notwendigen Erneuerungen belaufen sich auf 110 T€. Der Ersatz der MSR wurde auf 57 T€ beziffert, wobei es hierfür eine Förderung von 20 % gäbe. Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Ausschreibung der notwendigen Arbeiten.

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4. Neubau Kindertagesstätte Karlskron – Fassadengestaltung – Farbkonzept

Nachdem sich das Gremium in der vergangenen Sitzung 6) von der Fassadenplanung des Architekten überrascht sah, stand dieser Punkt erneut zur Diskussion. Zuletzt hatte man Bedenken wegen des Rostschutzes und eines mangelnden Lichteinfalls bei Fenstern, welche durch die Fassadenverkleidung überdeckt würden. Offensichtlich hatte der Bauausschuss eine nicht öffentliche Sitzung bzw. einen Vorort Termin bei der Metallwarenfabrik Reichertshofen Karl Binder GmbH 7), um sich ein Eindruck zur geplanten Fassade zu verschaffen. So konnte man sich davon überzeugen, dass durch das Lochblech wesentlich mehr Licht dringt, als man unbedarft annehmen möchte. Die von mir im letzten Beitrag 6) als „wirres Strichmuster“ und vom Architekten als „Baumwald aus Metall“ beschriebene Optik der Metallfassade bezeichnete Bürgermeister Stefan Kumpf dieses Mal als „Birkenwald“. Aus diesen Beschreibungen mag man sich als Leser:in eine Vorstellung machen können. Besagte Fassade soll – daher vielleicht auch die Bezeichnung „Birkenwald“ – als weißes Alublech ausgeführt sein. Mit der Materialwahl ist auch der von Gemeinderat Schwinghammer geforderte Korrosionsschutz gesichert.

Es gab jedoch auch weiterhin Bedenken zur Aluminiumfassade. So plädierte Gemeinderätin Brüderle für eine Putzfassade. Einwände zum dafür notwendigen und wiederkehrenden Anstrich und den damit verbundenen hohen Folgekosten entgegnete sie mit ebenfalls notwendigen Erhaltungs- und Reinigungsmaßnahmen für eine Metallfassade. Bürgermeister Kumpf führte aus, dass die geschätzten 428 T€ für die Fassade bereits in den Planungen enthalten seien. Eine Faserzementfassade würde mit 415 T€ zu Buche schlagen und sei somit auch nicht viel günstiger. Die zu Beginn im Raum stehende Holzfassade wäre mit geschätzten 200 T€ zwar günstig in der Anschaffung jedoch wurde früh der hierfür notwendige Wartungsaufwand vom Gemeinderat bemängelt. Worauf die Planung eben auf Metall geändert wurde. Putz sei nie im Gespräch gewesen, so der Bürgermeister. Einen Verputz schloss Kumpf aus, da hierfür eine gänzlich andere Unterbaukonstruktion notwendig gewesen wäre. Ein Schwenk zu Putz würde zu erheblichen Umplanungen mit entsprechenden Mehrkosten führen. Der Bürgermeister prognostizierte, dass zum aktuellen Zeitpunkt der Planung und Auftragsvergaben alle Fassadenmöglichkeiten letztlich auf vergleichbare Kosten kommen würden.

Hieran knüpfte Gemeinderätin Froschmeir an und bemängelte, dass entsprechende Kostenvergleiche erst jetzt auf den Tisch kämen. Auch Gemeinderätin Straub argumentierte in diese Richtung: „Wäre man sich im Gemeinderat über die Kosten frühzeitig bewusst gewesen, hätte man damals vielleicht anders entschieden.“ Bürgermeister Kumpf unterstützend warf Gemeinderat Raba ein, er könne die Putzdiskussion nicht verstehen, wenn man diesen doch schon von Beginn an ausgenommen hätte. Raba war bereits in der letzten Periode Gemeinderat und war somit auch von Beginn an den Beratungen zu diesem Bauvorhaben beteiligt.

Gemeinderat Schwinghammer forderte zukünftig eine intensivere Einbindung des Bauausschusses. Dort könnten entsprechende Details beraten werden. Genau das wäre der Sinn eines solchen Ausschusses. Man konnte erkennen, dass Stefan Kumpf von der Diskussion mit all ihren Seitenarmen nicht sonderlich erbaut war. So erklärt sich auch die Formulierung: „Dann binden wir den Gemeinderat eben viel mehr ein. Dann wird gemeckert, ob alle Kleinigkeiten diskutiert werden müssen.“ Er relativierte die doch etwas unfreundlichen Worte, indem er erklärte, dass wir doch hierfür auch die Experten in der Verwaltung hätten und es für diese wenig motivierend wäre, wenn sie jede einzelne Entscheidung in einen Ausschuss geben müssten.

Die Fassadengestaltung in der dargelegten Form wurde letztlich mit 2 Gegenstimmen befürwortet. Die Farbgebung der Lisenen 8) und Gruppenräume, welche keinen Anlass zur tieferen Diskussion gab, wurde einstimmig entschieden.

Fast beiläufig wurde vom Bürgermeister noch auf einen anstehenden Nachtrag für die Kindertagesstätte hingewiesen. Die notwendige Änderung der Abführung des Oberflächenwassers passte zwar nicht zur Gestaltungssituation der Kindertagesstätte, jedoch zum Bau selbst. Ursprünglich hatte der Architekt geplant, die Dachentwässerung über die Straßenentwässerung abführen zu können. Wie man in Karlskron, wo alle Grundstücke das Niederschlagswasser auf dem Grundstück selbst versickern müssen 33), eine solche Annahme treffen kann, ist mir schleierhaft. Kumpf informierte das Gremium, dass die Mehrkosten von 37 T€ für die Rigolenversickerung 9) in der Sitzung am 8.3. auf der Tagesordnung sein werden. Eine entsprechende Bauauftragung müsste bereits vorher erfolgen, um Bauverzögerungen zu vermeiden. Ich gehe davon aus, dass die nun entstehenden Mehrkosten sicherlich auch nötig wären, hätte der Architekt gleich eine Versickerung auf dem Grundstück geplant. Dass man sich hier nicht im Vorfeld über die gültigen Vorschriften informierte, betrachte ich als den Eigentlichen Makel dieses Fauxpas und wenig schmeichelnd für den Planer.

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5. Straßenerneuerung Am Bachl und Neubau der Brücke in Pobenhausen

Die Planung zur Straßensanierung und des Brückenneubaus wurden am 26.10.2020 10) durch den Gemeinderat beauftragt. Die damals ebenfalls aufgezeigte Möglichkeit, die bestehende Brücke so lange zu nutzen, bis ein Neubau an naher Stelle realisiert sei, wurde fallen gelassen. Eine solche Maßnahme zöge massive Änderungen an der Uferbefestigung und am Mühlbach selbst nach sich und sei damit wirtschaftlich und aus Umweltsicht nicht vertretbar. Man plant nun eine Behelfsbrücke 11) zu errichten, welche für die 3-monatige Bauzeit die Zufahrtsmöglichkeit in die Arnbachstraße sichert.

Ungefähr hier wird die Behelfsbrücke über den Mühlbach errichtet werden

Die Behelfsbrücke soll als Stahlblechbrücke ausgeführt werden. Sie soll in der Lage sein, der Feuerwehr im Brandfall die Zufahrt zu ermöglichen und auch die Müllabfuhr wird weiterhin die Tonnen an den üblichen Plätzen leeren können. Die Bauausführung sei noch für 2021 ins Auge gefasst. Nach Fertigstellung der Brücke würde dann ein Teilstück der Straße Am Bachl 12) saniert.

Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass die Straßen „Am Bachl“ in Pobenhausen und die Kramerstraße in Mändlfeld zu den schlechtesten im Gemeindebereich gehörten. Das beauftragte Straßenscanning 13) hätte dies auch gezeigt. Kumpf stellet die Sanierung der Kramerstraße für 2022 in Aussicht.

Wie ich in meinem Kommentar 13) ausführlich darlegte, halte ich die geplanten Maßnahmen grundsätzlich für notwendig. Eine Offenlegung, warum man sich jetzt ausgerechnet die Totalsanierungen herauspickt, fehlt weiterhin. Immerhin erläuterte das Ingenieurbüro bei der Vorstellung der Scanningergebnisse sehr nachvollziehbar und einleuchtend, dass zuerst die Straßen angepackt werden müssten, die man mit wenig Aufwand in einen langfristig guten Zustand versetzen könnte. Dieser Expertenrat scheint mir ungehört verhallt zu sein. Eine Vorschau darauf, dass man sich nun aus den nötigen Totalsanierungen eine nach der anderen picken würde, beruhigt mich wenig in Hinblick auf das gemeindliche Finanzsäckel, welches die nächsten Jahre ohnehin klein ausfallen dürfte.

Wir brauchen einen Plan für unsere Brücken und Straßen und die Bürger sollten auch davon wissen. 13)

Karlskron-Politik.info, 3. Nov. 2020

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6. Antrag der FF Karlskron zur Umsetzung eines Fahrzeugkonzepts

In der Januarsitzung 3) hatte man den Gemeinderat vom Getriebeschaden des Mannschaftsbusses berichtet. Notdürftig konnte man inzwischen das Fahrzeug wieder gangbar machen, was jedoch nur eine Zwischenlösung sein wird. Die Feuerwehr Karlskron, legte einen Antrag vor, welcher die Ersatzbeschaffung des VW Busses und der weiteren zu ersetzenden Fahrzeuge bis 2026 zeigt. Hier zeigte sich die vom Gemeinderat immer wieder geforderte Transparenz und Vorausschau. Mit den Ausführungen der Feuerwehr Karlskron lassen sich die vorhersehbaren und notwendigen Fahrzeugbeschaffungen der nächsten Jahre planen.

Das Fahrzeugkonzept sieht vor, den VW Bus, welcher als Mehrzweckfahrzeug (MZF) geführt ist, durch zwei neue Fahrzeuge zu ersetzen. Die Anforderungen für MFZ seien in den letzten Jahren derart hoch geworden, dass die Anschaffung eines Kommandowagens (KdoW) und eines Mannschaftstransportwagens (MTW) preisgünstiger sei. Außerdem sei es für den Einsatz vorteilhafter, die beiden Fahrzeuge vorzuhalten. Bisher müsste zusätzliches Einsatzpersonal entweder im Nachgang anrücken, weil nicht genügend Fahrzeuge vorhanden sind oder mit Privatfahrzeugen zum Einsatz fahren. Gerade Privatfahrzeuge sind eine zweischneidige Angelegenheit. So könnten diese mit Keimen aus dem Einsatz kontaminiert werden. Außerdem sind Privatfahrzeuge nicht entsprechend gekennzeichnet und im Schadensfall seien umfangreiche Formalien zu klären. Persönlich sind mir hierzu einige Hintergründe aus meiner aktiven Zeit in der Wasserrettung bekannt. Ich kann nur begrüßen, wenn Ehrenamtliche nicht auch noch mit dem eigenen Fahrzeug zum Einsatz fahren müssen.

Für den MTW, könnte sich die Gemeinde an die Ausschreibung des Landkreises „hängen“. Allerdings könnte dann nur die exakt dort ausgeschriebene Fahrzeugvariante bestellt werden. Jedwede Änderung sei ausgeschlossen. Da man sich die Ausschreibung und die damit verbundenen Kosten spart, sei das trotzdem ein vernünftiger Weg.

Im Zeitraum 2025/26 sei dann noch eines unserer Tanklöschfahrzeuge (TLF) 17) zu ersetzen. Hier bestünde noch ausreichend Zeit für die Planung und man könne sich nach Einkaufpartnern umsehen. Dies war bereits bei der letzten Beschaffung so, als man gemeinsam mit Burgheim 18) in das Verfahren ging und so einige Kosten auf zwei Kommunen aufteilen konnte und zusätzlich bessere Einkaufskonditionen erhielt.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Neubeschaffung eines MTW nach der Ausschreibung der Kreisbrandinspektion, die Beschaffung eines KodW für das Jahr 2022 und den Ersatz des TLF voranzutreiben.

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7. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

7.1 Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl-Nr.497/1 Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße

Persönlich finde ich es immer ein wenig schade, wenn die zu behandelnden Grundstücke lediglich über die Flurnummer referenziert werden. Die Flurnummern können i. d. R. von Normalbürger:innen nur schwer eingesehen werden. Sofern bei dem Grundstück eine Hausnummer für ein darauf befindliches Gebäude festgelegt ist, wäre das eine gute Referenz für die breite Masse.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan 19) lässt über die Flurnummer den Rückschluss auf das Grundstück Riedelstr. 47 20) in Mändlfeld zu. Der Antragsteller beabsichtigt meinen Informationen zur Folge die Errichtung eines Hauses auf der südlichen Hälfte des Grundstücks. Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan 19) als Außenbereich markiert. Da die Voraussetzungen für das Bauen im Außenbereich nach §35 BauGB 22) offensichtlich nicht herangezogen werden können, erhofft sich der Antragsteller die Bebaubarkeit des Grundstücks über die hier beantragte Einbeziehungssatzung 21) zu erreichen. Einfacher formuliert: Auf der südlichen Grundstückshälfte darf aktuell nicht gebaut werden und eine Einbeziehungssatzung soll dies ermöglichen. Ob die im Flächennutzungsplan 19) herangezogenen Donaumoosrichtlinien einen Bau in zweiter Reihe ermöglichen, wird sich ggf. nach dem Erlass einer solchen Einbeziehungssatzung sagen lassen. Bürgermeister Kumpf brachte seine Zweifel bzgl. eines Erfolgs dieses Vorgehens zum Ausdruck.

Nach den Erklärungen durch den Bürgermeister gab es keinen Diskussionsbedarf zu diesem Punkt. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung ohne Gegenstimmen zu.

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7.2 Bauleitplanung Gemeinde; Einstellung Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr.36 „Mändlfeld An der Kramerstraße“

Die Eröffnung des Bauleitplanverfahrens, welches nun eingestellt werden soll, wurde 2015 beschlossen. Für die Fläche nähe der Kramerstraße 23) war, soweit ich mich erinnere, die Errichtung mehrere Einfamilienhäuser und einer Zufahrtsstraße angedacht. Seit Jahren war zu diesem Vorhaben keine weitere Information an die Öffentlichkeit gelangt. Der Gemeinderat war einstimmig für die Einstellung des Bauleitplanverfahrens.

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7.3 Bauleitplanung Gemeinde, Aufstellung zur Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Josephenburg Nord mit 1. Änderung; Zustimmung und Freigabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 u. §4 Abs.2 BauGB-Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Aufhebung des Bebauungsplans Josephenburg Nord wurde durch den Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 7.9.2020 beschlossen 24). Wie sich bei der Aufhebung anderer alter Bebauungspläne zeigte, scheint eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden für einen solchen Vorgang unbedingt notwendig zu sein. Dies soll nun durchgeführt werden. Der Gemeinderat fasste einstimmig den Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

Ich hatte in meinem letzten Bericht schon zum Ausdruck gebracht 3), dass mich die erneute Diskussion einer Bebauungsplanaufhebung überraschte. So vergeht kaum eine der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, an denen ich nicht etwas dazulerne.

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7.4 Bauleitplanung Gemeinde- Aufstellung zur Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Am Linnerberg“, Zustimmung und Freigabe für die Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.2 u. § 4 Abs.2 BauGB-Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Sachverhalt hierzu liegt ähnlich dem des vorigen Tagesordnungspunkts. Die Aufhebung dieses Bebauungsplans wurde am 5.10.2020 durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen 25). Auch hier sollen im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt werden. Auch hier war der Auslegungs- und Billigungsbeschluss des Gemeinderates einstimmig.

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8. Bauangelegenheiten

8.1 Antrag auf Vorscheid zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit zwei Doppelgaragen, Bauort. Fl-Nr.2158/5 Gmkg Adelshausen, Alte Straße 3, Aschelsried

Das Grundstück „Alte Straße 3“ in Aschelsried 26) befindet sich nach dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 27) in einem allgemeinen Wohngebiet. Der ursprünglich hierfür gültige Bebauungsplan wurde bereits 2018 aufgehoben 28). Vermutlich soll mit diesem Antrag auf Vorbescheid sicher gestellt werden, dass das geplante Bauvorhaben dort grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Einen anderen Grund sähe ich hier nicht, denn für meinen Eindruck hätte man auch gleich einen Bauantrag vorlegen können.

Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zu dem vorliegenden Vorbescheid.

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8.2 Bauantrag zum Neubau einer Rinderstallung, eines Melkhauses und einer Güllegrube, Bauort: Fl-Nr.137 Gmkg Adelshausen, nähe Schloßstraße, Adelshausen

Das betroffene Grundstück mit der Flurnummer 137 in Adelshausen 29) liegt gem. dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 30) im Außenbereich, wobei eine Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauvorhabens vorliegt. Die Erschließung des Grundstücks scheint gesichert. Der Gemeinderat hatte hierzu keinen Diskussionsbedarf und gab sein einstimmiges Einvernehmen.

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9. Bauleitplanung Nachbargemeinden

Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass die Belange unserer Gemeinde durch das unter TOP 9.1 aufgeführte Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde Karlshuld nicht betroffen sind.

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10. Abwasserkonzept der Zukunft – Beschlüsse nach der Vorstellung vom 18.01.2021

Die geplanten Ausführungen und nächsten Schritte wurden in der öffentlichen Sitzung vom 18.1.2021 3) ausführlich dargelegt. Meine Darlegung wurde durch das zuständige Planungsbüro gegengelesen und sollten damit den Bürgerinnen und Bürgern einen guten Eindruck vermitteln.

Für Pobenhausen 3) hatte man sich inzwischen zu der Variante mit dem Stauraumkanal entschlossen. Im Rat bemängelte man, dass keine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu diesem Entschluss vorliegt. Die Diskussion im Gremium entfachte sich auch an den Gesamtkosten, die durch die Umsetzung aller Einzelprojekte auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden. Bürgermeister Kumpf gab einen kurzen Rückblick. Er erläuterte, dass 2017 die Zusammenlegung der Kläranlagen beschlossen wurde und im Folgejahr entsprechende Workshops durchgeführt wurden. Er versuchte klar zu machen, dass eine sehr frühe Kostenschätzung einem Raten gleich käme. Trotzdem würde man zum Schluss an den „geratenen“ Beträgen vom Beginn gemessen.

Im Gemeinderat regten sich Stimmen, die befürchten, die Bürgerinnen und Bürger mit den entstehenden Beiträgen zu überlasten. Einige regten an, ob man nicht doch Teile der Kosten über Gebühren decken könne. Hierüber wurde bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 25.5.2020 31) diskutiert. Stefan Kumpf stellte noch einmal klar, dass die entstehenden Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden müssen; die rechtlichen Voraussetzungen lassen keine andere Möglichkeit zu. Wie auch der allgemeine Konsens in der letztjährigen Haupt- und Finanzausschusssitzung plädiert Kumpf für eine Deckung des Großteils der Kosten über Beiträge. Er brachte erneut an, dass man plane, die fälligen Beiträge in mehreren Raten einzufordern um den Bürgerinnen und Bürgern keine zu großen Einzellasten aufzuerlegen. Zusammenfassend kann man sagen, dass zu diesem Thema auch weiterhin nicht nur in der Bevölkerung diskutiert werden wird. Sicherlich wird auch noch die ein oder andere aufgeregte Diskussion unter den Gemeinderäten zu erwarten sein. Am Ende sind all das unausweichliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger. Für Hausbesitzer, die die Immobilie selbst nutzen, läuft die Rechnung am Ende auf den gleichen Betrag hinaus.

Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunkts wurden die folgenden Beschlüsse gefasst:

  1. Umsetzung bzw. Fortführung der Planungen des Stauraumkanals an der aufzulassenden Teichkläranlage in Pobenhausen 3)
  2. Durchführung einer Potenzialstudie, um eine Förderung für die Maßnahmen bzw. Planungen der Zentralkläranlage 3) erhalten zu können.
  3. Zustimmung zum Zeitplan für die Pumpstation West 3), welche auf dem Gelände der aufzulassenden Teichkläranlage errichtet werden muss.

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11. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Stefan Kumpf informierte die Anwesenden, dass Karlskron zum Zeitpunkt der Sitzung keinen aktiven Coronafall zu verzeichnen hätte. Er äußerste seinen Wunsch, die Sitzungen wieder im Sitzungssaal durchführen zu können, sofern es die Hygieneregeln zuließen.

Ich kann den Wunsch unseres Bürgermeisters nachvollziehen und würde ihn unterstützen, wäre im Sitzungssaal eine brauchbare Internetverbindung für die Zuhörer:innen vorhanden. Bis das der Fall ist, wünsche ich mir persönlich noch viele Sitzungen in der Sporthalle 32), bei ausgezeichneten Recherchemöglichkeiten.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, aufgerufen am 12.02.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 16.12. 2020, aufgerufen am 12.2.2021

3) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.01. 2021, aufgerufen am 12.2.2021

4) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 21.09. 2020 – „5. Austausch der vorhandenen MSR-Einzelraumregelung (Heizung) der Grund- und Mittelschule Karlskron“, aufgerufen am 12.2.2021

5) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Die Markierungen zeigen auf die im Text aufgeführten Gebäude, aufgerufen am 12.02.2021

6) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.01.2021 – „3. Informationen zum Neubau Kindertagesstätte Karlskron – Fassadengestaltung – Farbkonzept“, aufgerufen am 12.2.2021

7) externer Link, Internetauftritt Metallwarenfabrik Reichertshofen Karl Binder GmbH, Startseite, aufgerufen am 12.02.2021

8) externer Link, Wikipedia: „Lisene“, aufgerufen am 28.1.2021

9) externer Link, Wikipedia: „Rigole“, aufgerufen am 12.2.2021

10) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.10. 2020 – „5. 5. Sanierung Brücken und Straßen – Am Bachl und Kramerstraße – Auftragsvergabe Planung“, aufgerufen am 12.2.2021

11) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Die Skizze zeigt die ungefähre Position der Behelfsbrücke und markiert die bestehende Brücke über den Mühlbach in Pobenhausen, aufgerufen am 12.02.2021

12) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: die markierte Fläche zeigt das Teilstück von „Am Bachl“, welches saniert werden soll, aufgerufen am 12.02.2021

13) interner Link, Karlskron-Politik.info : Kommentar „Wir brauchen einen Plan für unsere Brücken und Straßen…“, aufgerufen am 12.2.2021

14) externer Link, Wikipedia: „Mehrzweckfahrzeug (Feuerwehr)“, aufgerufen am 12.2.2021

15) externer Link, Wikipedia: „Einsatzleitwagen – Kommandowagen“, aufgerufen am 12.2.2021

16) externer Link, Wikipedia: „Mannschaftstransportwagen“, aufgerufen am 12.2.2021

17) externer Link, Wikipedia: „Tanklöschfahrzeug“, aufgerufen am 12.2.2021

18) externer Link: Internetauftritt des Marktes Burgheim im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, aufgerufen 12.2.2021

19) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Karkron GT Mändlfeld, aufgerufen am 28.01.2021

20) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: (aufgerufen am 13.02.2021)
* Der Pin markiert das Haus Riedelstr. 47
* Die schwarze Linie zeigt den Verlauf zwischen einen Bebauung nach Donaumoosrichtlinen (nördlich der Linie) und dem Außenbereich (südlich der Linie) – entnommen dem Flächennutzungsplan 19)
* Die rote Fläche markiert die Fläche der Einbeziehungssatzung gem. BauGB §34 Abs.4 Satz 1 21), welche beantragt wird

21) externer Link, Gesetze-im-Internet.de des Bundesminiterium der Justiz und für Verbraucherschutz: Baugesetzbuch (BauGB) – § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, aufgerufen am 13.2.2021

22) externer Link, Gesetze-im-Internet.de des Bundesminiterium der Justiz und für Verbraucherschutz: Baugesetzbuch (BauGB) – § 35 Bauen im Außenbereich, aufgerufen am 13.2.2021

23) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: die markierte Fläche skizziert den Bereich, für den ein Bebauungsplan beabsichtigt war, aufgerufen am 12.02.2021

24) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.9.2020, aufgerufen am 13.2.2021

25) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 5.10. 2020, aufgerufen am 13.2.2021

26) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Der Pin markiert das betroffene Grundstück, aufgerufen am 13.02.2021

27) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Karkron OT Aschelsried, aufgerufen am 13.02.2021

28) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr.16 Aschelsried „Alte Straße“-Satzung, aufgerufen am 12.02.2021

29) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Der Pin markiert im Text erwähnte Grundstück – „nähe Schloßstraße“ in Adelshausen, aufgerufen am 13.02.2021

30) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan für Karkron OT Adelshausen, aufgerufen am 12.02.2021

31) interner Link, Karlskron-Politik.info : Haupt- und Finanzausschuss berät zu neuen Abwassergebühren, aufgerufen am 13.2.2021

32) interner Link, Karlskron-Politik.info : Auf ein Wort – 2020 , aufgerufen am 13.2.2021

33) siehe: Webseite der Gemeinde Karlskron, Flächenversickerung auf dem Grundstück, aufgerufen 18.2.2021

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