Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 19. April 2021

Lesedauer: 13 Minuten

Bereits im Vorfeld kündigte Bürgermeister Kumpf an, dass Zuhörer nur auf der Tribüne der Sporthalle teilnehmen könnten. Die Abstände der Gemeinderatsmitglieder in der Halle wurden ebenfalls vergrößert. Das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts im Gebäude blieb weiterhin verpflichtend. Lediglich der Bürgermeister durfte die Maske am Rednerpult abnehmen. Vor einigen Sitzungen hatte man sich dazu entschlossen, um Vortragende am Pult besser verstehen zu können. Zusätzlich hatten, wie beim letzten Mal angedacht, alle Ratsmitglieder einen Selbsttest erhalten, welchen sie vor der Sitzung zu Hause durchführen sollten. Dass alle getroffenen Maßnahmen eine gute Entscheidung waren, zeigte sich noch in der gleichen Woche, als eine Person aus der Zuhörerschaft positiv auf Corona getestet wurde. Dank der Vorkehrungen musste das Gesundheitsamt nach Prüfung der Gegebenheiten vor Ort keine Quarantäne für alle Anwesenden anordnen.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 19.4.2021

1.Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2021
2.Bauangelegenheiten
2.1Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Bauort:Fl-Nr. 715/20 Gmkg Karlskron, Eicherstr.4, Grillheim
2.2Bauantrag zum Umbau einer bestehenden Garage u. Carport zum Wohnhaus, Bauort: Fl-Nr.220 Gmkg Karlskron, Ingolstädter Str.18 a, Deubling
2.3Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.991/3 Gmkg Karlskron, Klingbauerweg 2, Probfeld
2.4Bauantrag zum Abriss eines bestehenden Gebäudes und Errichtung einer Lagerhalle, Bauort: Fl-Nr.615 Gmkg Karlskron, Eicherstr.58 , Grillheim
2.5Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort:Fl-Nr.387/8 Gmkg Karlskron, Andreasstr.1, Mändlfeld
2.6Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus, Bauort: Fl-Nr.132/1 Gmkg Pobenhausen, Schrobenhausener Str.36, Pobenhausen
3.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
3.1Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Ziff. 3 BauGB für eine Fläche in Karlskron; Entscheidung über einen Antrag
4.Bauleitplanung Nachbargemeinden
4.1Bauleitplanung-Nachbargemeinden- Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr.37 „Alte Schreinerei“ im beschleunigten Verfahren, Stellungnahme nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB-Gemeinde Baar-Ebenhausen
5.Austausch der vorhandenen MSR-Einzelraumregelung (Heizung) der Grund- und Mittelschule Karlskron
5.1Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Heizung für die Grund- und Mittelschule Karlskron
5.2Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk MSR für die Grund- und Mittelschule Karlskron
6.Neubau Kindertagesstätte Karlskron
6.1Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Tischlerarbeiten-Innentüren für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron
6.2Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Stahlbau für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron
7.Antrag der SPD-, Bündnis90/Die Grünen, CLK- und FW-Fraktion: Fragen zur Bayerischen Bauordnung (BayBO 2021)
8.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 19.4.2021
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1)

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.03.2021

Gemeinderat Raba war bei der Sitzung entschuldigt; alle anderen Mitglieder des Gemeinderates waren pünktlich zum Sitzungsbeginn eingetroffen. Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 29.3.2021 2) einstimmig verabschiedet. Sie ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht im Bürgerportal verfügbar.

Nachtrag: Die offizielle Niederschrift der Sitzung vom 29.3.2021 19) wurde am 6.5.2020 in Bürgerportal geladen.

zurück zur Tagesordnung

2. Bauangelegenheiten

2.1 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage, Bauort:Fl-Nr. 715/20 Gmkg Karlskron, Eicherstr.4, Grillheim

Das Grundstück 3) befindet sich im Bereich der Gültigkeit des einfachen Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan 4) zeigt für diese Stelle ein allgemeines Wohngebiet.

Es gab keinen Diskussionsbedarf zu diesem Antrag und die Zustimmung wurde ohne Gegenstimmen erteilt.

zurück zur Tagesordnung

2.2 Bauantrag zum Umbau einer bestehenden Garage u. Carport zum Wohnhaus, Bauort: Fl-Nr.220 Gmkg Karlskron, Ingolstädter Str.18 a, Deubling

Das Grundstück 3) liegt im Außenbereich, wobei wegen des landwirtschaftlichen Betriebs eine Privilegierung vorliegt. Gemeinderat Wendl ist von diesem Bauvorhaben persönlich betroffen und war somit von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen. Es gab keinen Diskussionsbedarf zu diesem Antrag und die Zustimmung wurde ohne Gegenstimmen erteilt.

zurück zur Tagesordnung

2.3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.991/3 Gmkg Karlskron, Klingbauerweg 2, Probfeld

Dieses Grundstück 3) konnte ich in keinem verfügbaren Flächennutzungsplan finden. Gemäß der Aussage in der Sitzung zeigt der Flächennutzungsplan hier eine landwirtschaftliche Grünfläche. Jedoch läge ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2017 vor, der den beantragten Neubau unter diversen Auflagen wie vorhergehender Abstimmung mit dem Landratsamt genehmigt. Die Auflagen seien entsprechend erfüllt und der Gemeinderat stimmte dem Antrag ohne weitere Diskussion und ohne Gegenstimmen zu.

zurück zur Tagesordnung

2.4 Bauantrag zum Abriss eines bestehenden Gebäudes und Errichtung einer Lagerhalle, Bauort: Fl-Nr.615 Gmkg Karlskron, Eicherstr.58 , Grillheim

Die zu errichtende Lagerhalle 3) wird an einer Stelle errichtet, an der sich bereits eine Halle befindet. Der Antragsteller plant in der neuen Halle die Fahrzeuge unterzubringen, die bereits in der bestehenden Halle untergebracht sind. Womit sich die angedeuteten Befürchtungen von Gemeinderat Hagl in Wohlgefallen auflösten, wonach eine übermäßige Beanspruchung der Eicherstraße durch steigenden Gewerbeverkehr befürchtet wurde. Der Flächen­nutzungs­plan 4) zeigt für diese Stelle ein allgemeines Wohngebiet, womit auch eine solche Lagerhalle genehmigungsfähig wäre.

Der geplante Bau überschreitet die geforderte GFZ 5); jedoch haben die Nachbarn der Planung zugestimmt. Gemeinderätin Froschmeir äußerte Bedenken, weil die Gebäudegrenzen bis an die Grundstücksgrenzen reichen und somit einem möglichen zukünftigen Straßenausbau entgegenstünden. Auch Gemeinderätin Brüderle bemängelte den fehlenden Abstand des geplanten Gebäudes zu Straße.

Trotz der geäußerten Bedenken war die Zustimmung des Gemeinderats auch hier einstimmig.

zurück zur Tagesordnung

2.5 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort:Fl-Nr.387/8 Gmkg Karlskron, Andreasstr.1, Mändlfeld

Eine Baugenehmigung zu diesem Vorhaben stammt vom 29.1.2018 und zur Verlängerung bis zum 29.1.2024 hatte der Gemeinderat keine Einwände.

zurück zur Tagesordnung

2.6 Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage an das bestehende Wohnhaus, Bauort: Fl-Nr.132/1 Gmkg Pobenhausen, Schrobenhausener Str.36, Pobenhausen

Die zu errichtende Garage 3) soll an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Der hier gültige Bebauungsplan „Schreineranwesen“ 6) sieht einen Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze von 3 m vor, welcher mit diesem Bauvorhaben nicht eingehalten würde. In der Sitzung wurde informiert, dass „die Nachbarn einer Abstandsflächenübernahme zugestimmt haben“. Damit ergaben sich für den Gemeinderat keine weiteren Fragen und das Gremium erteilte auch hier einstimmig sein Einvernehmen.

zurück zur Tagesordnung

3. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

3.1 Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Ziff. 3 BauGB für eine Fläche in Karlskron; Entscheidung über einen Antrag

Der hier diskutierte Sachverhalt zeigt wieder einmal, wie sehr die rechtliche Einschätzung der Beteiligten auseinanderdriften kann. Der Tagesordnungspunkt selbst gab leider wenig Material zur Vorbereitung und die Problematik liegt wieder einmal im Detail. Bei den gezeigten Skizzen und Kartenauszügen zeigte sich, dass es sich um das Grundstück mit der Flurnummer 714/2 an der Hauptstraße in Karlskron 3) handelt.

Der Flächennutzungsplan zeigt für die gesamte Flurnummer und einen Teil des daran südlich angrenzenden Grundstücks ein allgemeines Wohngebiet. Auf dem Grundstück befinden sich bereits die beiden Häuser der Hausnummern 182 und 182a. Man beabsichtigt nun, auf dem L-förmigen Grundstück im süd-östlichen Teil ein weiteres Haus zu errichten.

Offensichtlich gab es bereits Vorabgespräche mit dem Bauamt, welche erahnen lassen, dass man einen entsprechenden Bauantrag ablehnen würde. Konkrete Aussagen wurden hier in der Sitzung nicht gemacht, aber die Diskussionsbeiträge und das Vorgehen lässt darauf schließen. So wurde auch im Rat darüber diskutiert, ob es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Bau in zweiter oder dritter Reihe handeln möge. Für eine dritte Reihe spricht der Umstand, dass es nun das dritte Haus auf diesem Grundstück wäre. Scheinbar vertritt man im Landratsamt diese Argumentation und würde daher eine Bebauung in dritter Reihe ablehnen. Betrachtet man die Lage ohne Grundstücksgrenzen und bezieht sich auf die Hauptstraße, denn der Feldweg als Zufahrt zum Haus würde nicht als Straße gewertet, so befände sich zwischen dem beabsichtigten Hausneubau und der Hauptstraße lediglich die Hausnummer 184, womit man durchaus die Ansicht einer zweiten Reihe begründen kann.

BauGB §34 (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

3. einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Baugesetzbuch (BauGB) § 34 Abs.4 Ziff. 3 7)

Um die Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Bauantrag zu haben, will man nun den Weg über eine Bauleitplanung / Einbeziehungssatzung gehen. Ich kann der Diskussion leider nicht entnehmen, wie so eine Einbeziehungssatzung in diesem Fall aussehen mag. Für mein Verständnis müsste darin die zu bebauende Fläche als (allgemeines) Wohngebiet überplant werden, was sie im Flächennutzungsplan bereits ist. Gerne kommt auch die Aussage „der Flächennutzungsplan allein schafft kein Baurecht“. Selbstverständlich würde der beabsichtigte Neubau einen Zusammenhang mit dem bereits bebauten Ortsteil darstellen. Aber durch die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet im Flächennutzungsplan besteht die Absichtserklärung der Gemeinde doch bereits, dass man sich hier ein Wohnhaus vorstellen kann?

Es kommt noch ein weiterer Punkt zum Tragen, der sich so nur in der Diskussion zeigte und wohl nur den Gemeinderät:innen in einer schriftlichen Ausführung der Baubehörde vorlag. So scheint man seitens des Landratsamtes einerseits den Weg der Einbeziehungssatzung als einzigen Weg zu einer Baugenehmigung aufgezeigt zu haben. Im gleichen Schreiben legt man offensichtlich auch dar, dass man eine solche Planung durch die Gemeinde auch als Gefälligkeitsleistung sehen könnte und dies somit unrechtmäßig wäre. Eine Gefälligkeit liegt entgegen einer möglichen Laienauffassung, auch dann vor wenn die potenziellen Bauherren hier nicht persönlich bekannt sind. Wenn man einerseits nur einen Ausweg zeigt, dann aber gleich klar macht, dass das gar kein Weg sein kann, wirkt das auf mich befremdlich.

Grundsätzlich zeigte man im Gemeinderat dem Bauwunsch gegenüber allgemeine Zustimmung. Man versichert stets, Karlskronern einen Bau in der Heimat grundsätzlich positiv gegenüber zu stehen. So beauftragte man abschließend die Verwaltung zusammen mit Bauherren und Landratsamt nochmals zu überprüfen, ob es einen Weg gibt, ohne Bauleitplanung einen Bau an dieser Stelle zu ermöglichen. Dies wäre das bevorzugte Vorgehen des Gemeinderats. Quasi als Plan B wird die Verwaltung beauftragt, mit den Bauherren einen Vertrag bzgl. der Bauleitplanung zu schließen, in welchem u. a. vereinbart wird, dass die Kosten einer Bauleitplanung durch die Bauherren getragen werden.

zurück zur Tagesordnung

4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

4.1 Bauleitplanung-Nachbargemeinden- Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr.37 „Alte Schreinerei“ im beschleunigten Verfahren, Stellungnahme nach § 13 a i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB-Gemeinde Baar-Ebenhausen

Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass die Belange der Gemeinde Karlskron von der Planung 8) nicht berührt sind.

zurück zur Tagesordnung

5. Austausch der vorhandenen MSR-Einzelraumregelung (Heizung) der Grund- und Mittelschule Karlskron

Die Thematik selbst wurde bereits in den öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 21.9.2020 – TOP 5 9) und 8.2.2021 – TOP 3 10) beraten.

5.1 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Heizung für die Grund- und Mittelschule Karlskron

Zu diesem Gewerk wurden 10 Firmen angefragt, wovon 2 ein Angebot abgaben. Das günstigste Angebot in Höhe von knapp 40 T€ stammt von der Firma Gebrüder Peters 11) aus Ingolstadt. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

zurück zur Tagesordnung

5.2 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk MSR für die Grund- und Mittelschule Karlskron

Zu diesem Gewerk wurden 8 Firmen angefragt, wovon 4 ein Angebot abgaben. Das günstigste Angebot in Höhe von 57 T€ stammt von der Firma Strenge Regelungstechnik 12) aus Wolnzach. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

zurück zur Tagesordnung

6. Neubau Kindertagesstätte Karlskron

6.1 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Tischlerarbeiten-Innentüren für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron

Zu diesem Gewerk wurden 15 Firmen angefragt, wovon 1 ein Angebot abgab. Das Angebot in Höhe von 80 T€ stammt von der Firma Schreinerei Schäble 13) aus Goldburghausen bei Ulm. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

zurück zur Tagesordnung

6.2 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Stahlbau für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron

Zu diesem Gewerk wurden 11 Firmen angefragt, wovon 2 ein Angebot abgaben. Das günstigste Angebot in Höhe von 267 T€ stammt von der Firma Schlosserei Mörz 14) aus Ingolstadt. Dieses Angebot übersteigt die Kostenschätzung in Höhe von 133 T€ um satte 100 %, was selbstverständlich zu einer intensiven Diskussion im Gemeinderat führte.

Der Bauausschuss traf sich am 15.4.2021 zu einer nicht öffentlichen Sitzung, um die Gewerkdetails mit Vertretern der Firma Mörz zu besprechen. Einige Ausführungen der angebotenen Gesamtsumme waren Optionalpositionen. Diese scheint man problemlos gestrichen zu haben. Die verbleibenden Arbeiten teilen sich auf 5 größere Posten auf, wobei sich die Schlosserei offen zeigte, die Ausführungen auch hier um einzelne Positionen zu reduzieren. Dies wäre gemäß der Ausschreibung nicht zwingend nötig.

Die Ausführung zu den geplanten Schiebeläden und das Glasgeländer weisen die gröbsten Abweichungen von der Kostenschätzung des Architekten auf. Wobei das Glasgeländer schon die günstigere von zwei optional ausgeschriebenen Ausführungen zu sein scheint. Nicht nur Gemeinderätin Froschmeir wollte den Grund für diese immense Abweichung von Schätzung zu Angebot wissen. Erklärt wurde dies durch Pandemie bedingten Anstieg der Rohstoffpreise. Das ist zum Einen ein nachvollziehbarer Grund. Zum anderen bleibt auch der Beigeschmack von „Gewinnmitnahmen“. Sollte zweiteres zutreffen, so wäre hier nicht eine einzelne Firma zu beschuldigen, denn immerhin lag das zweite abgegebene Angebot wohl noch wesentlich höher. Im Gegenzug ließe sich auch aufführen, dass wohl nur wenige nach den Hintergründen gefragt hätten, hätten sich die Angebotskosten zur Schätzung halbiert. Die Erfahrungen aus früheren Vergaben haben gezeigt, dass eine erneute Ausschreibung auch nicht zwingend niedrigere Preise zutage fördern muss. Bürgermeister Kumpf berichtete von entsprechender Erfahrung aus dem Sporthallenbau. Er führte, ohne konkret zu werden, eine Ausschreibung an, die erneut veröffentlicht wurde. Scheinbar kam in beiden Fällen das günstigste Angebot von der gleichen Firma, wobei die zweite Angebotssumme die erste übertraf. Sprich: Es wurde „noch teurer“.

Die Beschlussempfehlung des Bauausschusses war dann auch die optionalen Arbeiten nicht zu vergeben und den Rest, wie angeboten von der Schlosserei Mörz zu einer verbleibenden Summe von 210 T€ ausführen zu lassen. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung einstimmig.

zurück zur Tagesordnung

7. Antrag der SPD-, Bündnis90/Die Grünen, CLK- und FW-Fraktion: Fragen zur Bayerischen Bauordnung (BayBO 2021)

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Stefan,

hiermit möchte ich gerne folgenden Anfrage an die Gemeinde stellen:
Die neue Bayerische Bauordnung (BayBO 2021) ist am 01.02.2021 in Kraft getreten.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Ordnung ergeben sich einige Fragen:
• Welche Auswirkungen hat die neue Ordnung auf die Gemeinde?
• Gibt es Bauanträge, die nach Neuordnung zustimmungsfähig wären?
• Müssen wir Bebauungspläne anpassen?

Aus dem gestellten Antrag – Facebook Posting 15)

Die schriftliche Antwort aus dem Landratsamt lag den Gemeinderäten vor und wurde nicht verlesen, jedoch durch den Bürgermeister zusammengefasst:

  • Bauanträge werden nicht von der Gemeinde genehmigt, sondern vom Bauamt
  • Bauanträge werden nach der aktuell gültigen Rechtslage beurteilt und genehmigt oder abgelehnt. Die Entscheidung behält auch nach Rechtslagenänderung i. d. R. Gültigkeit
  • Bebauungspläne stellen eine Rechtsgrundlage zum Entscheidungszeitpunkt dar

Antrag und Antwort zeigen ein Dilemma der (Kommunal)-Politik im Allgemeinen und auch im Speziellen. Die Gemeinderät:innen sind i. d. R. Laien. Wenn auf dieser Basis Anträge oder Anfragen gestellt werden, so kann es leicht vorkommen, dass die Antworten zwar zu den Fragen passen, jedoch nicht die eigentliche Problematik beantworten. Andererseits scheinen Behörden nur das zu beantworten, was explizit gefragt wurde. Womit sich hier die Antwort für mich zwischen den Zeilen eher nach „So Kind, darüber brauchst Du Dir keinen Kopf machen, das regelt der Papa“ anhörte. Auch hierfür mag es eine Begründung geben, die rechtlich vollkommen schlüssig ist. Doch was bringt eine Antwort, die am Eigentlichen vorbei geht? Während ich dies schriebe, stelle ich mir die Frage: „Könnte das nicht auch ein Grund sein, warum viele Bürger:innen der Politik nicht vertrauen?“

Der konkrete Fall hier zeigt leider wieder die Problematik (Opposition gegen Wahlgewinner – oder doch umgekehrt?) der konstituierenden Sitzung 16). Auffällig ist nämlich, dass auf den Anträgen der letzten Sitzungen die CSU Fraktion nicht als Antragsteller gelistet ist. Ob die CSU Fraktion nicht beteiligt werden will, sie an diesen Fragen keinen Informationsbedarf sieht oder der Rest „das ohne durchziehen“ wollte, lässt sich aus der Zuhörerreihe nicht beurteilen. Wünschenswert wäre weniger gelebter Fraktionszwang und mehr Themenorientierung im Allgemeinen. Einen Fraktionszwang gibt es bei Abstimmungen selbstverständlich nicht, aber so mache Abstimmung ließe auch andere Rückschlüsse zu.

zurück zur Tagesordnung

8. Anfragen und Mitteilungen

Beim Blick auf die aktuellen Corona-Fallzahlen in unserer Gemeinde waren zum Zeitpunkt der Sitzung 17 aktive Fälle bekannt. Wie im DonauKurier berichtet 17), befand sich unter der Zuhörerschaft eine Person, welche im Anschluss positiv getestet wurde:


Zuschauer in Karlskron infiziert – Gesundheitsamt hält Quarantäne für alle Anwesenden nicht für notwendig
Karlskron – Aufregung in Karlskron: Nach der Gemeinderatssitzung am Montagabend ist ein Zuschauer positiv auf das Corona-Virus getestet worden.Lesen Sie mehr auf donaukurier.de

Wenn das Gesundheitsamt den Gemeinderät:innen einen Test empfiehlt, so sollte dies erst recht für die Zuhörer:innen gelten. Mein Ergebnis des PCR-Tests vom 23.4.2021 18:34 war negativ. Zum 24.4.2021 meldet unser Gesundheitsamt 18) nun 22 aktive Coronafälle in Karlskron.

Beim Thema Corona bleibend informierte Bürgermeister Kumpf, dass man dabei sei, in Karlskron ein Schnell­test­zentrum einzurichten, welches zum Mai an den Start gehen soll. Aktuell sei geplant, die Schul­mensa als Test­zentrum zu verwenden. Die Gemeinde Karlskron würde dann Räume und Einrichtung zur Verfügung stellen. Betrieben würde das Testzentrum durch das BRK, so der Stand zur Sitzung. Obwohl hier Kosten für die Gemeinde entstehen werden, wolle man das Testzentrum starten, auch wenn Zuschüsse durch den Landkreis aktuell nicht zu erwarten sind, so Kumpf.

Den Vorschlag zur Errichtung eines Fahrradparkour 2) aus der letzten Sitzung hat Bürgermeister Kumpf weiter verfolgt. So habe er einen Termin mit einem „Dirtpark-Profi“ vereinbart und wird den Gemeinderat informieren, sobald es mehr zu berichten gibt.

Gemeinderat Hagl fragte an, wann die Wasserleitung am Friedhof wieder in Betrieb genommen würde. Ein Ratsmitglied berichtete, dass am Sitzungstag „das Wasser schon auf war“. Man diskutierte ein wenig zu Frostproblematik und dass man nicht so einfach morgens auf- und abends zudrehen könne, weil stets die komplette Zuleitung entwässert werden müsse. Es gab ein wenig Wortaustausch drüber, die Wasserleitung zu dämmen, aber ich würde hier Aufwand und Nutzen nicht in einem vernünftigen Bezug sehen.

Der Vollständigkeit halber: Die Anmerkung von Gemeinderätin Straub kam leider akustisch nicht auf der Zuhörertribüne an. Es ging um die Farbe eines Geländers. Mehr konnte ich auch der kurzen Diskussion nicht entnehmen.

zurück zur Tagesordnung


Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 18.4.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 29.3.2021, aufgerufen am 23.4.2021

3) externer Link, BayernAtlas – Bayerisches Staatministerium der Finanzen und Heimat, aufgerufen bzw. Skizze erstellt am 23.4.2021

4) externer Link, Gemeinde Karlskron – Dokumentdownload (pdf): Flächennutzungsplan Karlskron, aufgerufen am 23.4.2021

5) externer Link, Wikipedia : Geschossflächenzahl, aufgerufen am 23.4.2021

6) externer Link, Gemeinde Karlskron – Dokumentdownload (pdf): Bebauungsplan Nr.41 „Pobenhausen-Schreineranwesen“-Satzung, aufgerufen am 24.4.2021

7) externer Link, Gemeinde Karlskron – Dokumentdownload (pdf): Bebauungsplan Nr.41 „Pobenhausen-Schreineranwesen“-Satzung, aufgerufen am 24.4.2021

8) externer Link, Gemeinde Baar-Ebenhausen: Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 37 Alte Schreinerei, aufgerufen am 24.4.2021

9) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 21.9.2020, aufgerufen am 24.4.2021

10) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 8.2.2021, aufgerufen am 24.4.2021

11) externer Link, Internetauftritt der Firma Gebrüder Peters, aufgerufen am 24.4.2021

12) externer Link, Internetauftritt der Firma Strenge Regelungstechnik, aufgerufen am 24.4.2021

13) externer Link, Internetauftritt der Firma Schreinerei Schäble, aufgerufen am 24.4.2021

14) externer Link, Internetauftritt der Firma Schlosserei Mörz, aufgerufen am 24.4.2021

15) externer Link, Facebook: Posting der SPD Fraktion Karlskron vom 29.3.2021 13:35, aufgerufen am 24.4.2021

16) interner Link, Karlskron-Politik.info : Konstituierende Gemeinderatsitzung vom 11. Mai 2020, aufgerufen am 24.4.2021

17) externer Link, DonauKurier: Artikel erschien online am 21.4.2021 und in der Printausgabe vom 22.4.2021, aufgerufen am 25.4.2021

18) externer Link, Landkreis Neuburg Schrobenhausen: – COVID-19: Fallzahlen Neuburg-Schrobenhausen, aufgerufen am 25.4.2021

19) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“ – Dokumentdownload (pdf): Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 29.03.2021, aufgerufen am 19.5.2021

Möchtest Du bei neuen Beiträgen sofort Bescheid bekommen?

Trage Dich in die Listen ein, die Dich interessieren:

Liste(n) auswählen:

Du kannst Deine Auswahl später verändern, falls Du Dich umentscheidest.

Im Newsletter informiere ich über neue Themenseiten und größere Aktualisierungen auf den Themenseiten. Es gibt keinen festen Rhythmus. Wenn es etwas mitzuteilen gibt, was nicht durch Betragsbenachrichtigungen abgedeckt ist, wird es einen Newsletter geben.

Wir schicken nur, was Du haben möchtest! Sieh hier nach, welche Beitragsbenachrichtigungen wir bisher verschickt haben.

Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

11 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 19. April 2021”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert