Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 10. Mai 2021

Lesedauer: 15 Minuten

In Anbetracht des positiven Coronafalls während der letzten Sitzung wurden die Maßnahmen für die Teilnahme erneut etwas verschärft. Für Zuhörer ist der Nachweis eines negativen Coronatests nun verpflichtend. Es gilt unter allen Umständen eine potenzielle Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten. So war ich auch der einzige öffentliche Zuhörer dieser Sitzung geblieben. Nicht nur deshalb berichte ich von dieser Sitzung wieder so ausführlich, wie es mir möglich ist und sinnvoll erscheint. Viele der behandelten Themen waren nicht neu, was sich aus der Liste der Einzelnachweise und der dort gelisteten internen Links entnehmen lässt. Es kamen Themen und Querverweise zu fast allen Sitzungen der vergangenen Monate zutage. Den größten Diskussionsbedarf hatte man zu den diversen Nachträgen, welche auf dieser Tagesordnung zu finden sind. Die Teuerung zweier Gewerke der Kindertages­stätte fällt summen­mäßig komplett in den Schatten der massiv gestiegenen Schätzung für die Straßen­erneuerung in Pobenhausen.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 10.5.2021

1.Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2021
2.Bauangelegenheiten
2.1Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.710/4 Gmkg Karlskron, Hauptstr.190 b, Karlskron
2.2Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhaus mit PKW-Garage, Bauort:Fl-Nr.661/2 Gmkg Karlskron, Rainweg 15, Grillheim
3.Neubau Kindertagesstätte Karlskron
3.1Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Trockenbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron
3.2Neubau Kindertagesstätte – Nachtrag Zimmerer- und Holzbauarbeiten
3.3Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron – Nachtrag Metallbau – Fenster
4.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
4.1Bauleitplanung Gemeinde- Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Josephenburg-Nord mit 1. Änderung“, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.2 u. § 4 Abs. 2 BauGB- Prüfung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen – Satzungsbeschluss
5.Straßenerneuerung „Am Bachl“ in Pobenhausen – Kostensteigerung
6.Haushaltsplan 2021 – Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde
7.Austausch der Atemschutzgeräte der Feuerwehren Karlskron und Adelshausen
8.Kindertageseinrichtungen – Änderung der Gebührensatzung vom 08.04.2019
9.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 10.5.2021
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1)

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.04.2021

Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 19.4.2021 2) einstimmig verabschiedet. Sie ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht im Bürgerportal verfügbar.

Nachtrag: Die offizielle Niederschrift der Sitzung vom 19.4.2021 25) wurde am 26.5.2020 ins Bürgerportal geladen.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.710/4 Gmkg Karlskron, Hauptstr.190 b, Karlskron

Zu diesem Bauantrag für eine Doppelgarage 3) gab es keine Fragen und die Zustimmung im Gemeinderat war einstimmig.

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2.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhaus mit PKW-Garage, Bauort:Fl-Nr.661/2 Gmkg Karlskron, Rainweg 15, Grillheim

Das betroffene Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans Karlskron 4) und ist dort als allgemeines Wohngebiet gekennzeichnet.

Die vom Bauantrag betroffene Teilfläche befindet sich auf der südlichen Grundstücks­seite und das vermerkte Baudenkmal ist von der beabsichtigten Maßnahme nicht betroffen. Die südliche Teilfläche soll als herausgemessen werden und eine eigene Flurnummer erhalten. Platzierung der Gebäude oder weitere Details zum Bauvorhaben wurden in der öffentlichen Sitzung nicht gezeigt. Der Gemeinderat hatte keine Fragen und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

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3. Neubau Kindertagesstätte Karlskron

3.1 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Trockenbauarbeiten für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron

Zu diesem Gewerk wurden 12 Firmen angefragt, wovon 3 ein Angebot abgaben. Das günstigste Angebot in Höhe von knapp 201 T€ stammt von der Firma PROBAT Bau AG 5) aus Feldkirchen bei München. Die Planung sah für dieses Gewerk eine Summe von 233 T€ vor. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.

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3.2 Neubau Kindertagesstätte – Nachtrag Zimmerer- und Holzbauarbeiten

Das Gewerk Zimmerer und Holzbauarbeiten wurde in der öffentlichen Sitzung vom 7.12.2020 6) an die Firma Gebrüder Meier GmbH & Co. KG aus Affing 7) zu einer Angebotssumme von 502 T€ vergeben. Offensichtlich beabsichtigt die beauftragte Firma zusätzliche 78 T€ für den Auftrag zu verrechnen, was zu diesem Nachtrag führt. Die Forderungen begründen sich auf:

  1. 50 T€: Verbau von zusätzlichem Material, welches durch die Forderungen des Prüfstatikers notwendig wurden
  2. 14 T€: Eine zusätzlich beauftragte Innentreppe, welche ursprünglich für das Gewerk Stahlbau geplant war, dort jedoch herausgenommen 2) wurde.
  3. 14 T€: Preissteigerung seit Auftragsvergabe im Dez. 2020

Es ergab sich eine rege Diskussion zu der Argumentation und Frau Fallmann, Leiterin des Bauamt-Kommunaler Hoch- u. Tiefbau 8), stand Rede und Antwort.

Gemeinderat Wendl wollte wissen, warum die Statik nicht bereits in der Planung ausreichend vorgesehen war. Frau Fallmann erläuterte, dass man sicherlich mehr Material in die Statik des Gebäudes hätte verplanen können. Damit hätte sich eine höhere Angebotssumme ergeben. Wäre dann doch weniger Material nötig, um die statischen Anforderungen zu erfüllen, hätte die auftragnehmende Firma ggf. einen Anspruch auf die Erstattung des entgangenen Gewinns. So würde üblicherweise eben das notwendige Mindestmaß ausgeschrieben. Der Nachtrag ergäbe sich dann aus den angebotenen Materialpreisen und den zusätzlichen Anforderungen des Prüfstatikers. So können unnötige Mehrkosten vermieden werden, aber es ergäben sich dadurch auch diverse Nachträge, die im Rat beschlossen werden müssen.

Gemeinderat Schwinghammer nahm Bezug auf die Holztreppe, welche sich ursprünglich im Gewerk Stahlbau befand. Durch die Ausführung in Holz ergeben sich für die Gemeinde hier nun Kostenvorteile und Schwinghammer wollte wissen, warum dies nicht gleich so geplant wurde. Frau Fallmann erläuterte, dass sich im Laufe der Zeit die Idee entwickelte, unter der Treppe einen Spielbereich einzurichten. Solche Änderungen ergäben sich immer wieder, wenn man eine Planung weiter verfeinert und detaillierter betrachtet, als dies zu Beginn möglich ist. Auch die Stahltreppe wäre mit Holz belegt worden. Die nun geplante Ausführung ganz in Holz hatte man anfangs einfach noch nicht im Kopf gehabt.

Anknüpfend an die Planungsänderungen forderte Gemeinderätin Froschmeir, den Gemeinderat bzw. den Bauausschuss intensiver in solche Planungsänderungen einzubeziehen. Man käme sich als Ratsmitglied oft so vor, als sei man nur dafür da, Beschlossenes abzunicken, ohne in die Entscheidungsfindung einbezogen zu werden. Bürgermeister Kumpf verteidigte das Vorgehen. Man hätte das technische Bauamt doch genau aus dem Grund besetzt, dass man entsprechende Sachkompetenz in der Gemeinde hätte. Wenn nun „jede Kleinigkeit“ vor einer Entscheidung mit dem Gemeinderat abgeklärt werden müsste, so sei das für die verantwortliche Person äußerst deprimierend. Ich kann hier beide Argument vollkommen nachvollziehen. Selbstverständlich ist es zu begrüßen, dass wir in der Gemeinde entsprechenden Sachverstand vorzuweisen haben. Es gab in der Vergangenheit schon einige Sachlagen, bei denen das hilfreich gewesen wäre. Andererseits ergibt sich aus der Zuhörerreihe für mich gelegentlich auch der Eindruck vom „Absegnen“, wie von Froschmeir beschrieben. Aus meinem beruflichen Umfeld ließe sich hier ein Kommunikations­portal befürworten, um einen engeren Austausch zwischen Gemeinderät:innen und Verwaltungmitarbeitenden zu gewährleisten. Dort könnte man sich zu solchen Themen im Vorfeld austauschen bzw. die Ratsmitglieder entsprechend informieren. E-Mail ist hier keine geeignete Möglichkeit. Besser geeignet wären klassische Foren oder ein Enterprise Social Network 9).

Unabhängig vom hier diskutierten Nachtrag jedoch zum Thema „Holzbau“ erkundigte sich Gemeinderat Hagl nach dem Witterungsschutz des Teilbaus. Hagl konnte keine Abdeckungen der offenen Holzwände erkennen und befürchtete Folgeschäden durch anhaltenden Regen. Frau Fallmann versicherte, dass die empfindlichen Teile abgedeckt seien. Sie erläuterte, dass sich beim Sporthallenbau eine ähnliche Situation ergab, als die Eindeckung nicht zeitnah angebracht werden konnte. Sie hatte damals auch Schäden an den Holzträgern befürchtet. Die zuständige Firma habe hier aber sehr gründlich gearbeitet und die Abdeckungen konnten Schäden verhindern. Beim jetzigen Kinder­tagesstätten­neubau seien die offenen Wände mit blauen Planen abgedeckt, wovon sie sich selbst vor Ort überzeugt habe.

Den Nachtrag zur Preissteigerung sieht man im Gemeinderat und offensichtlich auch in der Verwaltung als nicht gerechtfertigt. Der Auftrag wurde gemäß Angebot im Dezember letzten Jahres vergeben. Eine mögliche Preissteigerung liegt im Risiko des Anbieters. Hätte sich am Markt ein Preisverfall ergeben, würde der Auftragsnehmer seine Rechnungssumme auch nicht verringern, so die einhellige Meinung der Ratsmitglieder.

Unter der Prämisse einer weiteren Verhandlung der durchgereichten Preissteigerung stimmt der Gemeinderat dem Nachtrag ohne Gegenstimmen zu.

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3.3 Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron – Nachtrag Metallbau – Fenster

Das Gewerk Metallbau wurde in der öffentlichen Sitzung vom 18.1.2021 10) mit einer Angebotssumme von 323 T€ an die  Firma Weingartner aus Reichertshofen 11) vergeben. Der Nachtrag von 36 T€ ergäbe sich aus einer Änderung der geplanten Ausführung der Fenster. Die Fenster würden nun als „eine Art Vorbau“ ausgeführt, um eine Verzögerung durch sonst notwendiges Aufmaß zu verhindern. Der Architekt hatte das Aufmaß durch die ausführende Firma nicht geplant. Nach seiner Erfahrung sei die Maßhaltigkeit bei einem Holzbau extrem hoch und der Fensterbauer könne hier bereits nach den Planmaßen fertigen. Seitens Weingartner sieht man das anders und wollte man ohne Aufmaß jedoch keine Gewährleistung bei Passungenauigkeiten oder Undichtigkeiten übernehmen.

Nach Ansicht von Gemeinderat Schwinghammer hätte man das „Bestehen auf Aufmaß“ bereits vorzeitig durch die ausführende Firma ankündigen müssen. Auftretende Folgekosten durch die Bauverzögerung seien durch die Firma Weingartner zu tragen. Sowohl Kumpf als auch Fallmann versicherten, dass man hierüber bereits intensiv mit der Reichertshofener Firma diskutiert hatte. Es stünden somit die beiden Annahmen gegenüber, welche nicht schriftlich zu finden sind. Einerseits ist man seitens Weingartner von einem obligatorischen Aufmaß ausgegangen. Anderseits hatte der Architekt die Erstellung der Fenster für Holzbauten ohne Aufmaß erfolgreich bereits mehrfach geplant und umgesetzt. Einer auftretenden Diskussion zum Auftragsentzug entgegnete Fallmann mit dem im vorigen Punkt erläuterten „Anspruch auf entgangenen Gewinn“.

Auch die restlichen Gemeinderät:innen zeigten sich ebenfalls wenig erbaut über diesen Nachtrag. Man schien in diesem Punkt der Erfahrung des Architekten mehr zu vertrauen als den Argumenten der Firma Weingartner. Den Wortmeldungen entnehme ich, dass man dieser Auftragsvergabe nicht zugestimmt hätte, wäre die aktuelle Situation so absehbar gewesen. Auch mir erscheint es folgerichtig, dass bei einem Holzbau eine höhere Maßhaltigkeit erreicht werden kann, als dies bei einem Steinbau möglich wäre. Selbst wenn sich dadurch ein höherer Aufwand und damit auch Kosten für die Ausführung der Fensteröffnungen ergäben, lägen diese vermutlich unter den Kosten für eine Bauverzögerung. Eine entsprechende Abstimmung zwischen Holzbauer und Fensterbauer hätte meines Erachtens nach zu einem zufriedenstellenderen Ergebnis für alle Beteiligten geführt.

Zähneknirschend befürwortete der Gemeinderat dann den Nachtrag der Firma Metallbau GmbH & Co KG Weingartner.

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4. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

4.1 Bauleitplanung Gemeinde- Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 8 „Josephenburg-Nord mit 1. Änderung“, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.2 u. § 4 Abs. 2 BauGB- Prüfung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen – Satzungsbeschluss

Die Aufhebung des Bebauungsplans Josephenburg-Nord wurde in der öffentlichen Sitzung vom 7.9.2020 12) beschlossen. Im Anschluss ging diese Bauleitplanung (Aufhebung des Bebauungsplans) in die öffentliche Auslegung. Zu dieser Sitzung erhielten die Gemeinderatsmitglieder die rückgemeldeten Stellungnahmen, wovon einige in der Sitzung aufgeführt wurden.

So wurde seitens der Baubehörde darauf verwiesen, dass sich durch die Bebauungsplanaufhebung eine Änderung in den Bauausführungen bzgl. möglicher Geschosse ergäbe. Dies wäre ebenfalls durch eine Änderung des Be­bau­ungs­plans zu erreichen gewesen. Auch seitens der zuständigen Ortsplanung hätte man eine Änderung des Be­bau­ungs­plans bevorzugt.

Im Rat nahm man die Stellungnahmen zur Kenntnis. Letztlich fühlte man sich dadurch in der Entscheidung bestätigt, dass eine Aufhebung des Bebauungsplans eine Genehmigung nach den allgemeinen Bauvorschriften nach sich zieht, was beabsichtigt war. Der Satzungsbeschluss zur Aufhebung wurde einstimmig gefasst.

Die am 7.9.2020 diskutierten Kosten für eine solche Aufhebung wurden seither nicht mehr behandelt. Im Nachgang wäre es interessant, diese zu kennen, um Abschätzungen für weitere Aufhebungen zu haben. Ich habe den Eindruck, als hätte man die Aufwände für solche Aufhebungsverfahren beim Grundsatzbeschluss der Kostenübernahme vom 6.7.2020 13) nicht vermutet. Es mag zwar für die Verwaltung offensichtlich gewesen sein, dass die Aufhebung ebenso wie Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ein Bauleitplanverfahren nach sich zieht. Jedoch habe ich immer mehr den Eindruck, als sei das nicht nur mir als Zuhörer unklar gewesen, sondern auch den Gemeinderät:innen. Abgesehen davon bleibt dieser Grundsatzbeschluss in meinen Augen sinnvoll und richtig. Letztlich haben veraltete Vorschriften und Regelwerke keine Bestandsberechtigung mehr. Diese aufzuheben oder außer Kraft zu setzen ist notwendig, auch wenn damit Kosten verbunden sind, die durch die Allgemeinheit getragen werden müssen.

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5. Straßenerneuerung „Am Bachl“ in Pobenhausen – Kostensteigerung

Der Brückenneubau über den Mühlbach und die damit verbundene Straßenerneuerung „Am Bachl“ wurden in der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2020 14) als das erste Mal vorgestellt:

…Die Schätzkosten für einen Brückenneubau liegen bei 150 T€ und weiteren 40 T€ Ingenieurs- und Planungskosten. Für den Straßenabschnitt werden 90 T€ Sanierungskosten und 19 T€ Ingenieurs- und Planungskosten geschätzt…

Aus der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2020 14)

In der Sitzung vom 8.2.2021 15) gab es dann Informationen zur Planung. Man plant, für die Dauer des Neubaus eine Behelfsbrücke zu errichten, um die Zufahrt zur Arnbachstraße ununterbrochen zu gewährleisten. Im Anschluss an den Brückenneubau solle dann die Straßenerneuerung durchgeführt werden.

In der weiteren Planung ergeben sich nun gesteigerte Kosten zur Straßensanierung auf 238 T€, wobei die Kosten der neuen Brücke weiterhin den Schätzkosten entsprechen. Das erstellte Bodengutachten erfordert einen teilweisen Bodenaustausch mit sachgerechter Entsorgung. Zusätzlich zur ersten Schätzung hat man sich entschlossen, eine Straßenbeleuchtung zu errichten und für den angestrebten Breitbandausbau ein Leerrohr für Glasfaser vorzusehen. Die Leerrohre für den Glasfaseranschluss sollen dann auch gleich bis auf die Grundstücke geführt werden, sodass die fertige Straße möglichst nicht gleich wieder „aufgerissen“ wird. Kostenneutral für die Gemeinde planen die Stadtwerke Ingolstadt die Verlegung von Erdgasversorgung.

Bild für Glasfaserleerrohre, welche für Hausanschlüsse (FTTH) verwendet werden (Quelle: GadgetGedanken® 16)

Selbstverständlich wollten die Gemeinderatsmitglieder mehr dazu wissen, wie sich die Kostensteigerung von 90 T€ für die Straße auf nun 238 T€ erklärt. Frau Fallmann nahm ausgiebig dazu Stellung. Sie erläuterte, dass es sich bei der Planung um eine möglichst vollständige Planung aller Möglichkeiten handeln soll. So gehe sie davon aus, dass die tatsächlich anfallenden Kosten deutlich unter dieser Schätzung sein werden. Die Ausschreibung, welche im Anschluss an die Planung erstellt werden soll, wird dann wiederum nicht auf diesem „Worst Case Szenario“ basieren. Fallmann verwies wiederum auf die Erklärung zum entgangenen Gewinn. Man möge sich also nicht wundern, wenn die Angebote zu den Ausschreibungen dann eben unter der Schätzung lägen. In der Ausschreibung sollen zwar alle Möglichkeiten enthalten sein, die Mengenangaben jedoch eher etwas optimistisch (im Sinn von preiswerter) enthalten sein. Hierdurch könnten sich dann wieder Nachträge ergeben, die vom Gemeinderat genehmigt werden müssten. Letztlich wäre das aber das vernünftigste Vorgehen.

Als Zuhörer hat mich diese Argumentation überzeugt. Ich halte es für lobenswert, wenn in der Planung wirklich alles enthalten ist, was uns passieren kann. Die Kosten erscheinen dann zwar erst einmal sehr hoch, aber „mehr solls dann nicht werden“ (Zitat Frau Fallmann). Selbstverständlich sollen die Mengenangaben für die Angebote in einer Weise erstellt werden, dass auch hier niemand über den Tisch gezogen wird. Würde man beispielsweise die gesamte Bestandsstraße bzw. deren Unterbau für einen Austausch und Entsorgung vorsehen und läge die tatsächliche Notwendigkeit weit darunter, so könnte das beauftragte Unternehmen Schadensersatz verlangen. Im gegenläufigen Fall darf die Angebotsmenge auch nicht unrealistisch unter der tatsächlichen Menge liegen, anderenfalls könnte sich das beauftragte Unternehmen gezwungen sehen, einen zusätzlichen Mehrmengenaufschlag zu verrechnen, wenn doch ein höherer Aufwand anfällt. Ich bin kein Bauexperte, aber so interpretiere ich hier die Ausführungen von Frau Fallmann.

Der abschließende Beschluss zur Weiterführung der Planungen und Erstellung der Ausschreibung, welche die Leerrohrverlegung beinhalten soll, erfolgte einstimmig.

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6. Haushaltsplan 2021 – Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde

Der in der öffentlichen Sitzung vom 8.3.2021 17) verabschiedete Haushalt 2021 18) wurde von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Auszüge aus der Stellungnahme wurden in der Sitzung verlesen und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

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7. Austausch der Atemschutzgeräte der Feuerwehren Karlskron und Adelshausen

Für die genannten Feuerwehren war es notwendig, die Atemschutzgeräte zu erneuern, da die Firma Dräger für die Bestandsgeräte PSS® 100 keine Ersatzteile zur Gerätewartung mehr zur Verfügung stellt. Die Ersatzbeschaffung ist bereits Haushalt 2021 – S.39 18) enthalten. Die vorhandenen Sauerstoffflaschen selbst können weiter verwendet werden, sodass die Beschaffung der Dräger PSS® 5000 19) mit insgesamt 23 T€ etwas günstiger ausfiel, als prognostiziert. Die Geräte wurden bereits beschafft und befinden sich schon im Einsatz.

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8. Kindertageseinrichtungen – Änderung der Gebührensatzung vom 08.04.2019

Bislang enthielt die Gebührensatzung für unsere Kinderbetreuungseinrichtungen die konkreten Kosten für die Verpflegung. Diese Essenspauschalen sollen nun aus der Satzung selbst entnommen und durch einen Verweis auf das Verpflegungskonzept der Einrichtungen ersetzt werden. Folglich muss die Gebührensatzung nicht immer dann geändert werden, wenn sich die Beträge für die Verpflegung ändern. Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen.

Zum Themengebiet Kinderbetreuung kamen weitere Wortmeldungen. So wurde Gemeinderat Krammer D. angesprochen, dass einige Kinder in diesem Jahr keinen Platz in den gemeindlichen Einrichtungen erhielten. Bürgermeister Kumpf bestätigte dies. Konkret konnte 8 Kindern aus der Gemeinde kein Platz an einer Karlskroner Einrichtung angeboten werden. Man hatte die Kapazität der Kinderkrippe erst im letzten Jahr um eine Gruppe erweitert und hierfür die Container errichtet. Die Containererweiterung wurde in der öffentlichen Ferienausschusssitzung vom 27.4.2020 20) behandelt und in der Gemeinderatsitzung vom 18.5.2020 21) beschlossen (Bauantrag am 27.7.2020 22) behandelt). Die zusätzlichen Betreuungsbedarfe waren zu dem Zeitpunkt nicht absehbar. Die für die Kinderbetreuung verantwortliche Behörde, das Jugendamt Neuburg-Schrobenhausen, melde 12 freie Plätze, welche für die betroffenen Familien als zumutbar zu betrachten seien. Mit dem Neubau der Kindertageseinrichtung werden sich unsere Möglichkeiten erweitern.

Gemeinderätin Froschmeir sprach die Betreuungsgebühren selbst an. Sie bemängelte, dass die Betreuungsgebühren allein am Alter der Kinder gemessen werden. So kann es sein, dass für ein noch nicht 3-jähriges Kind zwar die höheren Krippengebühren zu entrichten sind, auch wenn dies im Kindergarten betreut wird. Andererseits würden für ein über 3-jähriges Kind, welches sich noch in der Kinderkrippe betreut wird, lediglich die niedrigeren Kindergartengebühren fällig. Gemessen am Personalaufwand sei das nicht angemessen, weil dieser in der Krippe höher sei als im Kindergarten. Bürgermeister Kumpf nahm hierzu Stellung und erläuterte, dass die Gebührensatzung so erlassen wurde, um das Betreuungskonzept der Einrichtungen ungestört umsetzen zu können. In der Vergangenheit wurden die fälligen Gebühren nicht am Alter, sondern an der Einrichtung festgemacht. Hierauf verlangten die Eltern von Kinderkrippenkindern ab dem 3. Geburtstag die weitere Betreuung im Kindergarten; offensichtlich und nachvollziehbar, um Gebühren zu sparen. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat in der vergangenen Legislaturperiode die Gebührensatzung auf die heutige „Geburtstagsbemessung“ geändert. Ich selbst kann mich an das Hin und Her damals gut erinnern und bin mir sicher, dass sich auch das Betreuungspersonal sich damals einhellig für die jetzige Reglung ausgesprochen hatte.

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9. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Kumpf informierte, dass es zum Zeitpunkt der Sitzung 10 aktive Fälle von Covid-19 in Karlskron gab. Zum Erstellungszeitpunkt dieses Beitrags waren es nur noch 4 infizierte Personen. Die tagesaktuellen Zahlen 23) finden sich auf den Seiten des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

Kumpf informierte ebenfalls, dass das geplante Schnelltestzentrum in Karlskron wegen Personalmangel verschoben werden muss. Das BRK ND verfüge aktuell leider nicht über ausreichendes und ausgebildetes Personal, um dieses Testzentrum zu betreiben.

Die Übertragung der Standesamtsaufgaben für die Gemeinde Karlskron an die Gemeinde Reichertshofen, welche am 18.1.2021 beschlossen 10) wurde, schreitet voran. Aktuell wird ein Vertrag für die Übertragung durch die Verwaltung Reichertshofen vorbereitet, welcher voraussichtlich zur nächsten Sitzung am 31.5. auf der Tagesordnung stehen wird.

Gemeinderätin Brüderle bat mehrfach und äußerst eindringlich um einen Vororttermin des Gemeinderates oder des Bauausschusses am Friedhof in Adelshausen. Dort gäbe es einige „offene Baustellen“, die unverzüglich behandelt werden müssten. Sie sei bereits von Adelshausenern angesprochen worden, „warum die Gemeinde nichts täte“. Offensichtlich gibt es Unstimmigkeiten, was die Umsetzung der Friedhofumgestaltung angeht. Die Bepflanzungsplanung für Adelhausen war Thema der Sitzungen vom 21.9.2020 23) und 6.7.2020 13) und ist eines der Dauerbrenner im Gremium. Der Haushaltsplan 2021 – S.40 18) sieht für den Friedhof Adelshausen eine Summe von 100 T€ vor, wie bereits seit Jahren. Bürgermeister Kumpf wandte ein, dass für die Klärung der größten Themen die Diözese benötigt würde. Geschäftsleiter Donaubauer erläuterte, dass aktuell alle Ausschusssitzungen wegen Corona aufgeschoben werden. Man sei angehalten, Zusammentreffen auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken und danach richte man sich. Zwar stünden einige Themen für die Ausschüsse an, aber auch diese müssten wegen der aktuellen Situation noch warten.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 8.5.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.4.2021, aufgerufen am 15.5.2021

3) externer Link, BayernAtlas – Bayerisches Staatministerium der Finanzen und Heimat, aufgerufen bzw. Skizze erstellt am 15.5.2021

4) externer Link, Gemeinde Karlskron – Dokumentdownload (pdf): Flächennutzungsplan Karlskron, aufgerufen am 23.4.2021

5) externer Link, Internetauftritt der Firma PROBAT Bau AG, aufgerufen am 15.5.2021

6) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.12.2020, aufgerufen am 8.5.2021

7) externer Link, Internetauftritt der Firma Gebrüder Meier GmbH & Co KG, aufgerufen am 15.5.2021

8) externer Link, Gemeinde Karlskron: Sachgebiet „Bauamt-Kommunaler Hoch- u. Tiefbau“ Detailansicht, aufgerufen am 15.5.2021

9) externer Link, Wikipedia.org – Artikel (Englisch): Enterprise Social Networking, aufgerufen am 15.5.2021

10) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.1.2021, aufgerufen am 8.5.2021

11) externer Link, Internetauftritt der Firma Metallbau GmbH & Co KG Weingartner, aufgerufen am 15.5.2021

12) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 7.9.2020, aufgerufen am 8.5.2021

13) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 6.7.2020, aufgerufen am 8.5.2021

14) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.10.2020, aufgerufen am 8.5.2021

15) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 8.2.2021, aufgerufen am 8.5.2021

16) externer Link, GadgetGedanken.de – ein privates Technikblog, aufgerufen am 15.5.2021

17) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 8.3.2021, aufgerufen am 8.5.2021

18) externer Link, Gemeinde Karlskron: Haushaltsplan 2021, aufgerufen am 15.5.2021

19) externer Link, Firma Drägerwerk AG & Co. KGaA – Dokumentdownload: Dräger PSS® 5000 Pressluftatmer, aufgerufen am 15.5.2021

20) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Ferienausschusssitzung vom 27.4.2020, aufgerufen am 15.5.2021

21) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.5.2020, aufgerufen am 15.5.2021

22) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 27.7.2020, aufgerufen am 15.5.2021

23) externer Link, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen – aktuelle Corona-Zahlen, aufgerufen am 15.5.2021

24) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 21.9.2020, aufgerufen am 15.5.2021

25) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) – „N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 19.04.2021“, aufgerufen am 30.5.2021

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