Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 21. Juni 2021

Lesedauer: 15 Minuten

Die Gemeinde-Karlskron-App kommt schon in 6 Wochen. Der Gemeinderat schien etwas überrascht von dem bereits erteilten Auftrag, hatte man wohl zunächst mit einer Beratung im Gremium gerechnet. Für etwas Verwirrung sorgte meiner Ansicht nach der Antrag von SPD-, Bündnis90/Die Grünen, CLK- und FW-Fraktionen. Hier war während der Sitzung nahezu unklar, worauf man sich im Antrag bezog und erst meine Recherche im Nachhinein brachte den Antragsgegenstand ans Licht. Als dritten Kernpunkt dieser Sitzung kann man die Verschiebung ins Jahr 2022 der Straßen- und Brückenbaumaßnahmen in Pobenhausen betrachten.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 21.6.2021

1.Einrichtung einer „Gemeinde Karlskron“-App
2.Genehmigung der Niederschrift vom 31.05.2021
3.Bauangelegenheiten
3.1Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle, Bauort: Fl-Nr.555/4 Gmkg Karlskron, Untere Au 1, Brautlach
3.2Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.138/1 Gmkg Adelshausen, Am Bachfeld 5, Adelshausen
3.3Bauantrag zur Errichtung einer 2. Wohneinheit durch Dachgeschoßausbau mit 2 Gauben und Balkonerweiterung, Errichtung von 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.42/19 Gmkg Karlskron, Gartenstr.8 a, Karlskron
3.4Bauantrag zum Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellpätze, Bauort: Fl-Nr.809/5 Gmkg Karlskron, Frankenmoosen 8, Karlskron
3.5Bauantrag zur Wohnraumerweiterung durch einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Bauort: Fl-Nr.304/11 Gmkg Karlskron, Ringstr.61, Karlskron
3.6Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung einer 2. Wohneinheit, Bauort:Fl-Nr.2142/8 Gmkg Adelshausen, Enzianweg 9, Aschelsried
3.7Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellpätzen/Carport, Bauort: Fl-Nr.96/17 Gmkg Karlskron, Hauptstraße 150, Karlskron
3.8Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Dachgeschossausbau, Bauort: Fl-Nr.55 Gmkg Adelshausen, Reichertshofener Str.1, Adelshausen
3.9Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer freistehenden Überdachung in Alu-Glas, Bauort: Fl-Nr.36/26 Gmkg Karlskron, Ahornallee 9, Karlskron
4.Neubau Kindertagesstätte Karlskron
4.1Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Aufzugsanlagenbau für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron
5.Antrag der SPD-, Bündnis90/Die Grünen, CLK- und FW-Fraktionen: Querung bei Netto-Markt und Ingolstädter Straße
6.Aufhebung Straßenausbaubeitragssatzung vom 06.10.2004
7.Straßenerneuerung „Am Bachl“ und Neubau Brücke „Bachl“ in Pobenhausen
8.Widerruf der Bestellung zu Standesbeamten
9.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 21.6.2021
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1)

Zu dieser Sitzung waren Gemeinderätin Brüderle und die Gemeinderäte Schwinghammer und Krammer T. entschuldigt. Es waren somit 14 stimmberechtigte Ratsmitglieder anwesend und die Beschlussfähigkeit war gegeben.

1. Einrichtung einer „Gemeinde Karlskron“-App

Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Vollnhals von der Cosmema GmbH 3) aus Gaimersheim anwesend und präsentierte die „Bürger-App 3)„. Mein erster Gedanke zu einer „Gemeinde Karlskron“-App war die Frage nach den Vorteilen gegenüber einer übersichtlich gestalteten und stets aktuell gepflegten Webseite mit ansprechendem mobilen Design. Mit diesem Gedanken scheine ich nicht alleine zu sein, denn genau das war der Einstieg von Herrn Vollnhals Vortrag. Entgegen einer Webseite könne eine App auf Mobilgeräten eine Pushnachricht auslösen. Die Gemeindebewohner ließen sich so schnell auf besonders wichtige Informationen aufmerksam machen. Er bemerkte, dass Karlskron ja eine schöne Homepage hätte, was mir die Annahme aufdrängt, dass er diese Seite nie gesehen hat. Immerhin ist man sich im Gemeinderat seit Langem einig, dass sich hier etwas ändern muss. Unsere Gemeindeseite soll durch eine solche Bürger-App nicht überflüssig werden und auch die Verwaltung hätte durch die App keinen nennenswerten Mehraufwand. Die Inhalte der App würden durch die Cosmea GmbH aktualisiert. Für Neuigkeiten aus der Gemeinde bedürfe es lediglich einer kurzen Infomail aus unserem Rathaus. Die Cosmea GmbH garantiert hier eine 24/7 Verfügbarkeit.

Weitere nützliche Inhalte für Bürger:innen kämen über eine KI (künstliche Intelligenz) in die App. So würden passend zur Gemeinde die Apothekennotdienste und Ärztesprechzeiten verfügbar gemacht. Auch seitens der Kirchen bestünde oft Interesse, die Gottesdienstzeiten über die App zur Verfügung zu stellen. Gewerbetreibende könnten ebenfalls Informationen einpflegen lassen, wobei man sich jedes Mal manuell rückversichere, ob die Änderungswünsche auch wirklich von der entsprechenden Firma kämen. Man könne auf diese Weise zwar nicht ein digitales Rathaus realisieren, aber alle Informationen auch aus dem Bürgerserviceportal 4) könnte man zugänglich machen.

Besonders pries Herr Vollnhals das Modul zum öffentlichen Nahverkehr. Er nannte das Beispiel von Gaimersheim nach München zu fahren. Hier bräuchte man 3 verschiedene Apps, um die Fahrt planen zu können. Die Gemeinde-App hätte Zugriff auf ein Zentralregister aller Fahrpläne, welchen vom Freistaat gepflegt würde. So sei es möglich, mit der Gemeinde-App von jedem Fleck in Bayern zu jedem anderen Fleck in Bayern mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu navigieren. Für die reine Streckenplanung hatte ich dazu bisher die Öffi-App verwendet und damit kann man fast europaweit navigieren. Möglicherweise liegt die Einzigartigkeit der Gemeinde-App darin, dass auch Barrierefreiheit oder „langsames gehen“ berücksichtigt würden. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist für mich persönlich wenig berauschend und dürfte sich in den diversen Ortsteilen kaum besser gestalten. Daran wird auch keine App etwas ändern, sei sie noch so gut.

In der Präsentation wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass jede Gemeinde-App für die beauftragende Gemeinde ganz spezifisch entwickelt wird. Gleichzeitig verwies man aber auch darauf, dass neue Module, angeregt aus einer Gemeinde auf die anderen Gemeinden verteilt werden könnten. Damit würden alle von allen profitieren. Hier zeigt sich für mich, dass die verfügbaren Module individuell zusammengesteckt werden, was ich nicht als „spezifisch für die Gemeinde entwickelt“ nennen würde. Grundsätzlich spricht das aber keinesfalls gegen eine sinnvolle Nutzbarkeit in Karlskron. Dass man hier seitens der Entwicklerfirma Aufwand und Kosten sparen kann, ist selbstredend und ebenfalls nicht als grundsätzlich nachteilig auszulegen.

Herr Vollnhals verwies auf zahlreichen Gemeinden, die bereits die Gemeinde-App gekauft hätten. Die Downloadzahlen seinen dabei überwältigend. Man könne in den Gemeinden meist eine Nutzerrate von 70 % – 80 % erreichen. Bei einer entsprechenden Flächennutzung in den Landkreisen könnten Pushnachrichten sogar für das Landratsamt interessant werden, was den Bürgernutzen weiter erhöhen würde.

Aktuell finden sich bei Google 16 dieser Bürger-Apps 5) der Firma Cosmema UG gelistet. Im Apple App Store konnte man zum Zeitpunkt dieses Beitrags 5 Bürger-Apps ausfindig machen. Die Downloadzahlen bei Google belaufen sich für Gaimersheim als einzige Gemeinde auf über 1000 Installationen. Es folgen die Stadt Kelheim und Gemeinde Altmannstein mit über 500 Installationen. Die verbleibenden Gemeinden verzeichnen unter den Androidnutzern je weniger als 500 Installationen. Die Bewertungen der einzelnen Apps bleiben jeweils im einstelligen Bereich und sind daher nicht unbedingt als repräsentativ zu betrachten. Cosmema wird hier durchaus beweisen müssen, dass man die Lobsagungen bzgl. Bürgernutzen und Nutzungsrate auch einhalten kann. Die angepriesenen Downloadzahlen kann ich gegenwärtig noch nicht nachvollziehen.

Abschließend erfuhr der Gemeinderat dann noch, was uns diese Bürger-App kosten wird. Diese Formulierung ist durchaus richtig, denn bei diesem Tagesordnungspunkt handelte es sich zur Überraschung vieler Ratsmitglieder um eine Information. Der Preis für die App richtet sich nach der Einwohnerzahl und da Karlskron aktuell noch ganz knapp unter 5000 liegt, werden für die Einrichtung knapp 3900 € und für die Pflege monatlich 290 € verrechnet. Der Vertrag läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich automatisch sollte er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die jährlichen Preissteigerungen sollen sich an der Inflation orientieren. Der Auftrag wurde bereits durch Bürgermeister Kumpf erteilt. Die App selbst solle schon in 6 Wochen in den App Stores verfügbar sein.

Grundsätzlich waren die Gemeinderät:innen der Bürger-App gegenüber offen. Gemeinderätin Straub erkundigte sich nach den Erfahrungen bei anderen Gemeinden und ob man dort Homepage und App weiterhin parallel pflegt. Vollnhals erläuterte, dass die Homepages meist weniger Aufrufe verzeichneten, aber weiterhin gepflegt würden. Die Gaimersheim-App 6) wurde bei Google am 2.6.2020 veröffentlicht und dürfte die erste in der Reihe gewesen sein. Eine belastbare Aussage zu Straubs Frage ist bei diesem Zeitraum sicherlich nicht möglich. Die CLK Fraktion monierte, die Gemeindeseite sei meist nicht aktuell und würde daher nicht aufgerufen. Diese Aussage ist nicht neu und wurde in der Vergangenheit bereits öfter im Rat bestätigt. Gemeinderätin Froschmeir fühlte sich von dem bereits erteilten Auftrag überrumpelt. Auch weitere Gemeinderäte gaben an, sie hätten mit einer Beratung und nicht mit einer Information gerechnet.

Aus Zuhörersicht muss ich sagen, dass der Vortrag durch Herrn Vollnhals überzeugend war. Obwohl einzelne Aussagen werbewirksam verpackt formuliert wurden, befürworte ich die Einrichtung der Gemeinde-App. Wobei Cosmema hier auch nur auf die Daten zugreifen kann, die verfügbar sind. Diese werden den Bürger:innen dann gebündelt aufbereitet zur Verfügung gestellt. Nicht eingetragene Kalendertermine der Homepage oder fehlende Sitzungsprotokolle im Bürgerportal können in einer App auch nicht schneller gezeigt werden. Die Datenbasis auf Kalskron.de wird ein zentraler Punkt bleiben und damit konnte man die letzten Jahre leider nicht überzeugen. Die Gesamtsumme von 7000 € für das erste Nutzungsjahr bleiben überschaubar. Trotzdem wäre ein kurzer Vergleich zu anderen Anbietern sicher nicht schädlich gewesen, zumal sich die Einzigartigkeit der eingekauften App mir nicht erschließt. Letztlich ist es als positiv zu betrachten, dass hier ein lokaler Anbieter zum Zug kommt und damit ein Jungunternehmer aus der Region eine Chance erhält. Ich werde mir die Karlskron-App bei Verfügbarkeit installieren.

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2. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 31.05.2021

Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 31.5.2021 2) wurde von den anwesenden Gemeinderät:innen ohne Gegenstimmen verabschiedet. Sie ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht im Bürgerportal verfügbar.

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3. Bauangelegenheiten

3.1 Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle, Bauort: Fl-Nr.555/4 Gmkg Karlskron, Untere Au 1, Brautlach

Das Grundstück, auf dem die Lagerhalle 7) errichtet werden soll, befindet sich im Bereich des Bebauungsplans des Gewerbegebiets Brautlach III 8)

Auszug: Bebauungsplans Brautlach III 8)

Einstimmig gab der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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3.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.138/1 Gmkg Adelshausen, Am Bachfeld 5, Adelshausen

Das Grundstück, auf dem der Einfamilienhausneubau 7) errichtet werden soll, ist im Flächennutzungsplan als dörfliches Mischgebiet gekennzeichnet. Der Gemeinderat hatte keine Einwände zu dem Bauvorhaben. Bei der Abstimmung zu diesem Bauantrag gab es keine Gegenstimmen.

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3.3 Bauantrag zur Errichtung einer 2. Wohneinheit durch Dachgeschoßausbau mit 2 Gauben und Balkonerweiterung, Errichtung von 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.42/19 Gmkg Karlskron, Gartenstr.8 a, Karlskron

Das Grundstück dieser Baumaßnahme 7) befindet sich gemäß Flächennutzungsplan 12) in einem Wohngebiet.

Die Festsetzung aus dem hier gültigen Bebauungsplan mit 350 m² Grundstücksfläche je Wohneinheit werden bei diesem Antrag nicht eingehalten. Hiernach wären maximal 1,46 Wohneinheiten möglich. Die erforderliche GFZ 10) und GRZ 11) werden weiterhin eingehalten, da sich an der Gebäudegrundfläche nichts ändern wird. Im Sinne der Nachverdichtung im Innenbereich kann einer Befreiung zur notwendigen Grundstücksfläche pro Wohneinheit zugestimmt werden. Die geschah einstimmig durch den Gemeinderat.

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3.4 Bauantrag zum Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellpätze, Bauort: Fl-Nr.809/5 Gmkg Karlskron, Frankenmoosen 8, Karlskron

Der Flächennutzungsplan 12) zeigt für dieses Bauvorhaben 7) ein allgemeines Wohngebiet bzw. die notwendige Ortsrandbegrünung.

Gemäß den Informationen der öffentlichen Sitzung liegt ein genehmigter Vorbescheid zu diesem Antrag vor. Eine weitere Diskussion erfolgte nicht und das Einvernehmen des Gemeinderates war erneut einstimmig.

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3.5 Bauantrag zur Wohnraumerweiterung durch einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Bauort: Fl-Nr.304/11 Gmkg Karlskron, Ringstr.61, Karlskron

In dem hier beantragten Anbau 7) soll ein Büro und ein Schlafraum errichtet werden. Der Flächennutzungsplan 12) zeigt für dieses Grundstück ein dörfliches Mischgebiet, die Zufahrt zum Grundstück verändert sich durch dieses Bauvorhaben nicht.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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3.6 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit Errichtung einer 2. Wohneinheit, Bauort:Fl-Nr.2142/8 Gmkg Adelshausen, Enzianweg 9, Aschelsried

Die hier beantragte Aufstockung eines bestehenden Wohngebäudes 7) war bereits Thema einer öffentlichen Sitzung vor längerer Zeit. Der damalige Bauantrag wurde offensichtlich nicht genehmigt, weil er mit dem gültigen Bebauungsplan „Aschelsried Nord-West“ nicht vereinbar war. Worauf in der vergangenen Sitzung vom 31.5.2021 2) die Aufhebung dieses Bebauungsplans beantragt und das zugehörige Bauleitverfahren vom Gemeinderat beauftragt wurde. Nach der Erfolgten Aufhebung gilt für diesen Bereich der einfache Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron 13). Die Ausführungen zu diesem Bauvorhaben wurden, so die Aussage, mit dem Landratsamt abgestimmt. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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3.7 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen und Stellpätzen/Carport, Bauort: Fl-Nr.96/17 Gmkg Karlskron, Hauptstraße 150, Karlskron

Zu diesem Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen 7) gab es keine Fragen und der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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3.8 Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Dachgeschossausbau, Bauort: Fl-Nr.55 Gmkg Adelshausen, Reichertshofener Str.1, Adelshausen

Dieses Bauvorhaben liegt in der Mitte von Adelshausen 7). Die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung 14) sind gegeben und der Gemeinderat votierte einstimmig für die Freistellung.

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3.9 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer frei stehenden Überdachung in Alu-Glas, Bauort: Fl-Nr.36/26 Gmkg Karlskron, Ahornallee 9, Karlskron

Dem Luftbild 7) ist zu entnehmen, dass die beantragte frei stehende Überdachung wohl ein Freisitz zum bestehenden Pool werden soll. Die Errichtung ist außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans vorgesehen. Die hier vorgesehene Fläche von max. 12 m² für die genehmigungsfreie Errichtung wird überschritten. Für die zu errichtende Überdachung ist eine Fläche von 21 m² vorgesehen. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt und somit erteilte auch der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

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4. Neubau Kindertagesstätte Karlskron

4.1 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe Gewerk Aufzugsanlagenbau für den Neubau der Kindertagesstätte in Karlskron

Zu diesem Gewerk wurden 6 Firmen angefragt, wovon 1 ein Angebot abgab. Das Angebot in Höhe von 50 T€ stammt von der Firma Schmitt + Sohn GmbH & Co. KG 15) aus Nürnberg. Die Planungssumme für dieses Gewerk betrug 39 T€. Es ergab sich die Frage, ob neu ausgeschrieben werden soll. Es bestünde der berechtigte Verdacht, dass eine erneute Ausschreibung noch höhere Angebote brächte. Es entbrannte eine kurze Diskussion zur Ausschreibungsdauer und ob mit einer längeren Ausschreibung mehr Angebote eingehen würden. Immerhin sind die Auftragsbücher der Firmen voll und bei einem potenziellen Auftrag weiter in der Zukunft würden vielleicht mehr Firmen anbieten. Bürgermeister Kumpf brachte an, dass es beispielsweise bei der Vergabe der Elektrik auch genug Angebote gab und die Dauer wäre nicht ausschlaggebend für die Anzahl der eingehenden Angebote. Die Auftragsvergabe wurde letztlich einstimmig beschlossen.

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5. Antrag der SPD-, Bündnis90/Die Grünen, CLK- und FW-Fraktionen: Querung bei Netto-Markt und Ingolstädter Straße

Dieser Antrag hat mich in der Zuhörerreihe etwas verwirrt, denn die Diskussion selbst war weder strukturiert noch nachvollziehbar. Herrn Pehl vom Donaukurier lag der Antrag scheinbar vor, denn ihm war es offensichtlich möglich, den unterschiedlichen Statements einen Zusammenhang zu entnehmen. Den DK-Artikel habe ich am Ende dieses Beitrags verlinkt.

Nach etwas Suche im Netz wurde ich in den Facebook-Beiträgen der SPD-Fraktion 16) fündig:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine verkehrssichere Erschließung des Netto Marktes für Fußgänger und Fahrradfahrer mit den zuständigen Behörden zu erarbeiten. Hier ist auch die Installation von Bedarfsampeln, Zebrastreifen usw. zu prüfen.
Insbesondere die Querung der Ingolstädterstr. und ein Zebrastreifen für die Querung der Hauptstraße müssen betrachtet werden. Bei unserem Besuch vor Ort mussten wir auch feststellen, dass der Geh- und Radweg auf der Südseite im Nirgendwo endet.

Aus dem Facebook Posting der SPD Fraktion Karlskron 16) vom 29.3.2021

Die Querung der Hauptstraße auf Höhe des Netto Marktes 7) sei von den zuständigen Behörden geprüft worden. Man sehe aktuell keinen Handlungsbedarf. Ein barrierefreier Umbau im Falle von durchzuführenden Straßenarbeiten werde jedoch empfohlen. Zur Barrierefreiheit hakte Gemeinderätin Froschmeir nach und forderte dies auch unabhängig von Arbeiten an der Staatsstraße zügig umzusetzen. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass zu Barrierefreiheit mehr gehöre, als nur die Bordsteine abzusenken. Hier sei es im Weiteren auch u. a. nötig, ein Bodenleitsystem 17) anzubringen, wie man es von Bahnsteigen kennt.

An den Radweg und dessen Endung oder Beginn bei der Firma Spangler knüpfte die weitere Diskussion im Gremium an. Schnell wanderte man in den Wortbeiträgen vom Straßenübergang beim Netto Markt weiter in den Ort hinein. Zunächst biss man sich an der Kreuzung der Hauptstraße – Ingolstädter Straße bzw. Ringstraße 7) fest. Es gab Vorschläge zu Ampeln, Kreisverkehren und einer Begradigung der Nord-Süd-Achse. Für eine Ampel fehlt die notwendige Anzahl an Fußgängerquerungen. Der KFZ-Verkehr würde zwar ausreichen, doch sei bei Staatsstraßen der fließende Verkehr die Priorität, was gegen eine Ampel spricht. Die Unfallstatistik spreche ebenfalls gegen eine Ampel, denn dafür passiert zu wenig. Für die Umsetzung einer Begradigung bzw. eines Kreisverkehrs fehlen der Gemeinde die entsprechenden Grundstücke. Einige Flächen davon wurde bereits vor Jahren veräußert; wobei diese allein wohl kaum für eine bauliche Umsetzung gereicht hätten.

Es war eine offene, aber ergebnislose Diskussion, die sich hier erstreckte. Letztlich waren fast alle größeren Einmündungen in die Hauptstraße in Karlskron angesprochen. Vorschläge zu farblichen Straßenmarkierungen kamen auch. Diese können jedoch, ob sinnvoll oder nicht, durch die Gemeinde nicht umgesetzt werden, weil die Hauptstraße und Ingolstädter Straße als Staatsstraßen in die Zuständigkeit des Bayerischen Straßenbauamts fallen, ohne dessen Zustimmung keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Sogar den Fuß- und Radweg als Gesamtstrecke ließ man in der Diskussion nicht ungenannt. Wobei hier festgestellt werden musste, dass die Bauweise heute keinen kombinierten Fuß- und Radweg mehr erlauben würde. Sollten hier also Baumaßnahmen anstehen, müsste der Fußweg so verbreitert werden, dass auch für Radfahrer:innen genug Platz sei, oder die Räder müssten zukünftig auf der Straße fahren.

Als Zuhörer und mit jetziger Kenntnis des Antrags ist es verwunderlich, wie man sich in einer Diskussion festbiss, die bereits mehrfach ergebnislos geführt wurde. Sicherlich wäre eine Änderung an der angesprochenen Staatsstraßenkreuzung 7) für Karlskron wünschenswert. Dabei ist es wenig zielführend, alte erfolglose Ideen ohne veränderten Kontext aufzugreifen. Die kurz vor der Kommunalwahl so wichtige Umgehungsstraße Pobenhausen, könnte hier vielleicht etwas ändern. Doch lohnt es auch hier aktuell nicht, weitere Gelder in Planungen zu stecken, die nicht umgesetzt werden können. Die Streckenführung einer potenziellen Umgehungsstraße ist im Anschlussbereich an die B16 weiterhin ergebnisoffen, bis klar ist, wie eine B16 Strecken­verlagerung an der Stelle konkret laufen wird.

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6. Aufhebung Straßenausbaubeitragssatzung vom 06.10.2004

Da mit einer entsprechenden Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zum 1.1.2018 entfallen ist, soll die entsprechende Satzung der Gemeinde Karlskron rückwirkend zum 1.1.2018 aufgehoben werden. Gemeinderat Hagl erkundigte sich, ob es noch offene Forderungen aus dieser Satzung gäbe, was von der Verwaltung verneint wurde. Eine weitere Diskussion war nicht nötig und der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung.

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7. Straßenerneuerung „Am Bachl“ und Neubau Brücke „Bachl“ in Pobenhausen

Zu dieser Straßenerneuerung bzw. dem Brückenneubau wurden in der Sitzung vom 26.10.2020 18) die Planungen beauftragt und am 8.2.2021 19) wurden die Planungen dem Gemeinderat vorgestellt. Am 10.5.2021 20) informierte man über die Planungskosten, welche die ursprüngliche Summe von ca. 90 T€ weit überstiegen und nun 238 T€ betrugen. Es scheint, als setzte sich die Preisspirale aktuell fort und das zuständige Planungsbüro WipflerPLAN 21) rät die Umsetzung der Arbeiten auf das Frühjahr 2022 zu verschieben. Man erhofft bis dahin sich eine preisliche Erholung und somit signifikante Einsparungen für die Gemeinde. Die Verwaltung hat der Verschiebung bereits zugestimmt und der Gemeinderat wurde hierzu mit diesem Tagesordnungspunkt in Kenntnis gesetzt.

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8. Widerruf der Bestellung zu Standesbeamten

Mit der Übertragung aller standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Karlskron, welche am 18.1.2021 22) dem Gemeinderat erstmalig vorgestellt und am 31.5.2021 2) endgültig beschlossen wurde, benötigt Karlskron keinen bestellten Standesbeamten mehr. Der Gemeinderat votierte einstimmig für den Widerruf mit Wirkung zum 1.7.2021.

Trauungen können in Karlskron weiterhin von dem jeweiligen Bürgermeister vorgenommen werden. Jegliche Beurkundungen und andere Verwaltungsformalitäten finden zukünftig in Reichertshofen statt.

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9. Anfragen und Mitteilungen

Obligatorisch zu diesem Tagesordnungspunkt: die aktuellen Coronazahlen. Die Inzidenz im Landkreis betrug am Sitzungstag 4,1 und Karlskron hatte keine Infektionen zu verzeichnen. Die tagesaktuellen Zahlen 23) finden sich auf den Seiten des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.

Bürgermeister Kumpf informierte, dass die Masken- und Testpflicht für die Gemeinderatssitzungen „aus Solidarität zu den Schulen“ (Zitat Kumpf) weiterhin Gültigkeit behalten.

Zu dem Schaden am Fliesenboden im Pobenhausener Feuerwehrhaus 2) gab es ebenfalls Neuigkeiten. Der Bewertung einer Statikerin ist zu entnehmen, dass keine weiteren Schäden festzustellen sind. Ein Einsturz des Gebäudes sei nicht zu befürchten. Es steht nun die Sanierung des Fliesenbodens an.

Auch zu unseren Gemeindestörchen 2) konnte vermeldet werden, dass die Kamine der Hackschnitzelheizung nun soweit gesichert sind, dass den Störchen keine Gefahr droht. Es wurden entsprechende Bleche angebracht und vom zuständigen Kaminkehrer begutachtet und genehmigt.

Gemeinderat Doppler informierte, dass im Neubaugebiet Strassäcker weiterhin einige Sickermulden auch nach anhaltender Trockenheit geflutet bleiben. Man solle dies bei den zuständigen Baufirmen monieren. Bürgermeister Kumpf versicherte, dass dies bei der demnächst anstehenden Bauabnahme entsprechend berücksichtigt und festgehalten würde. Scheinbar zeigen sich mehr Probleme in Bezug auf Versickerung. So war einer Zwischenbemerkung zu entnehmen, dass wohl auf einem Grundstück das Wasser nicht versickert, weil der Boden entsprechend lehmhaltig wäre. Für mich eine irritierende Beobachtung, da die Oberflächenversickerung auf den Grundstücken im Bebauungsplan zwingend vorgeschrieben ist. Dass hier nicht mit versickerungsfähigem Boden aufgeschüttet wird, ist äußerst verwunderlich.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Auch der Donaukurier berichtete zu dieser Sitzung 27):

Präsentation im Gemeinderat – Längere Diskussion über Verkehrssituation in der Ortsmitte
Karlskron – In Gaimersheim und etlichen anderen Kommunen waren die Gemeinderäte bislang sehr angetan von der Gemeinde-App, die der Jungunternehmer Johannes Vollnhals mit seinem Team entwickelt hat.Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 20.6.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 31.5.2021, aufgerufen am 20.6.2021

3) externer Link, Internetauftritt der Firma Cosmema GmbH, aufgerufen am 25.6.2021

4) externer Link, Bürgerserviceportal der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 25.6.2021

5) externer Link, Google Play Store: Liste der angebotenen Apps der Firma Cosmema UG, aufgerufen am 25.6.2021

6) externer Link, Google Play Store: Gaimersheim-App der Firma Cosmema UG, aufgerufen am 25.6.2021

7) externer Link, BayernAtlas – Bayerisches Staatministerium der Finanzen und Heimat, aufgerufen bzw. Skizze erstellt am 25.6.2021

8) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Bebauungsplan Nr.38 „Gewerbegebiet Brautlach III“-Planzeichnung, aufgerufen am 25.6.2021

9) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Flächennutzungsplan Adelshausen, aufgerufen am 25.6.2021

10) externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Geschossflächenzahl (GFZ), aufgerufen am 4.6.2021

11) externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 4.6.2021

12) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Flächennutzungsplan Karlskron, aufgerufen am 25.6.2021

13) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): BP-Nr.19 Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 25.6.2021

14) externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Bauantrag und -genehmigung, aufgerufen am 25.6.2021

15) externer Link, Internetauftritt der Firma Schmitt + Sohn GmbH & Co KG aus Nürnberg, aufgerufen am 25.6.2021

16) externer Link, Facebook – SPD Fraktion Karlskron: Posting vom 29.3.2021, aufgerufen am 26.6.2021

17) externer Link, Wikipedia: Blindenleitsystem / Bodenleitsystem , aufgerufen am 26.6.2021

18) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 26.10.2020, aufgerufen am 26.6.2021

19) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 8.2.2021, aufgerufen am 26.6.2021

20) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 10.5.2021, aufgerufen am 26.6.2021

21) externer Link, Internetauftritt Ingenieurbüro WipflerPLAN, Startseite, aufgerufen am 26.6.2021

22) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.1.2021, aufgerufen am 26.6.2021

23) externer Link, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen – aktuelle Corona-Zahlen, aufgerufen am 26.6.2021

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