Großer und umfangreicher Punkt dieser Sitzung war die Vorstellung des aktuellen Planungsstands zum „Abwasserkonzept der Zukunft“. Die letzte Information der Öffentlichkeit zu diesem Großprojekt fand am 18.1.2021 statt. Seither gab es einige kleine Anpassungen und mehrere Planungsfortschritte, über die der Gemeinderat und die Öffentlichkeit nun informiert wurden. Ein weiterer Punkt von Interesse dürfte die Neufassung des Kapitels „Bodenschätze“ im Regionalplan der Region Ingolstadt gewesen sein. In den dort aufgeführten Gebieten zum Kies- und Sandabbau wird nicht zwingend sofort damit begonnen werden. Eine Genehmigung eines entsprechenden Antrags wäre jedoch weniger aufwendig.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 2.8.2021
1. | Genehmigung der Niederschrift vom 12.07.2021 |
2. | Abwasserkonzept der Zukunft |
2.1 | Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN |
2.2 | Bauantrag zum Neubau einer Vakuumstation, Bauort: Fl-Nr.23 TF Gmkg Karlskron, nähe Heuweg, Karlskron |
2.3 | Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe für die Tiefbauarbeiten zur Vakuumleitung West in Karlskron |
3. | Bauangelegenheiten |
3.1 | Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude, Bauort: Fl-Nr.865/8 Gmkg Karlskron, Raiffeisenstr.17, Karlskron |
3.2 | Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Bauort: Fl-Nr.689/5 Gmkg Karlskron, nähe Eicherstraße, Grillheim |
3.3 | Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.41/4 Gmkg Karlskron, Hauptstr.63, Karlskron |
3.4 | Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.441/1 Gmkg Karlskron, Kramerstraße 12 c, Mändlfeld |
4. | Bauleitplanung Nachbargemeinden |
4.1 | Bauleitplanung Nachbargemeinden-Bebauungsplan Nr.38 „Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 des Marktes Reichertshofen, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB |
4.2 | Bauleitplanung Nachbargemeinden- Bebauungsplan Nr.54 „Industriegebiet Ziegelstadeläcker III“ und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr.39 -Industriegebiet „Ziegelstadeläcker II des Marktes Hohenwart, Beteiligung im Verfahren nach § 4 a Abs.3 BauGB |
5. | Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt, 30. Änderung, Neufassung des Kapitals 5.2 (neu) Bodenschätze, Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG (Raumordnungsgesetz) |
6. | Anfragen und Mitteilungen |
Quelle:https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ 1)
1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.07.2021
Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 12.7.2021 2) wurde von den anwesenden Gemeinderät:innen ohne Gegenstimmen verabschiedet. Sie ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht im Bürgerportal verfügbar.
2. Abwasserkonzept der Zukunft
2.1 Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Ingenieurbüro WipflerPLAN
3) Wieder einmal stand das Abwasserkonzept der Zukunft auf der Tagesordnung. Die letzte Vorstellung des Planungsstandes fand in der öffentlichen Sitzung vom 18. Januar 2021 5) statt und ich hatte sehr ausführlich dazu geschrieben. Die wesentlichen Inhalte, die im Januar vorgestellt wurden, sind nach wie vor gültig. Neben wenigen Änderungen gegenüber Januar gibt es einiges zur fortschreitenden Planung zu berichten, über das der Gemeinderat und die Öffentlichkeit bei dieser Sitzung informiert wurden.
Vakuumleitung West
Die zusätzliche Pumpstation, welche für eine Entlastung der Vakuumstränge in Deubling und Fruchtheim sorgen und das Baugebiet Strassäcker sowie einige anliegende Bestandsstraßen anbinden soll, wird mehr und mehr konkret. Die Auftragsvergabe zum Bau erfolgte in der Sitzung vom 31.5.2021 6) und die Vertreter von WipflerPLAN 4) erläuterten einige Details zur Ausführung. Das Gebäude der Pumpstation selbst wird ein Betonfertigteil, welches neben dem Jugendtreff am Josephenburger Weiher (wie am 31.5.2021 berichtet) errichtet wird. Der Jugendtreff soll, nach den Angaben von Bürgermeister Kumpf, auch gleich an das Abwasser angeschlossen werden. Die Druckleitung von der Pumpstation zur Kläranlage wird über den Heuweg und die Josephenburger Straße verlegt werden. Auf Höhe des Bauhofes wird Sie in eine bestehende Leitung eingebunden. Die Leitung wird im Bohrspülverfahren 7) errichtet werden. Somit muss nur etwa alle 100 m ein Loch gegraben und nicht die ganze Straße aufgerissen werden. Bewohner in der Nähe des Josephenburger Weihers befürchteten mögliche Lärm- und Geruchsbelästigung. Der Vertreter von WipflerPLAN versicherte, dass alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Die nun zu errichtende Pumpstation sei nicht mehr mit den Bestandsanlagen vergleichbar. Die neuen Pumpen seien wesentlich leiser als die bisherigen. Außerdem sei das Gebäude entsprechend verschlossen und schallgedämmt. Die Abluft der Vakuumanlage würde über Biofilter abgeleitet. Der Bürgermeister erläuterte, dass beispielsweise an der Pumpstation am Schreinergraben die Fenster geöffnet bleiben müssten, um die Abwärme abzuführen. Dies sei bei der neuen Pumpstation anders gelöst und das Gebäude könne geschlossen bleiben. Geräuschlos wird eine solche Anlage sicher nicht betrieben werden können. Ich wohne etwa 300 m über freies Feld von einer bestehenden Pumpstation entfernt. Sollte die neue Station auf die halbe Strecke nicht mehr Lärm machen, hätte ich keine Bedenken.
Zur neuen Pumpstation werden die 3 Vakuumleitungen aus Deubling, Fruchtheim und dem Bereich Strassäcker führen. Diese Unterdruckleitungen werden separat bis zur Pumpstation geführt werden. Die neuen Leitungen werden zunächst errichtet und dann erst an die Bestandsleitungen angeschlossen. Eine Unterbrechung der Abwasserabführung soll sich auf wenige Stunden außerhalb der Hauptnutzungszeiten beschränken. Alle Anschlüsse werden sich im Kreuzungsbereich Hauptstraße – Ringstraße befinden.
Der Baubeginn im Bereich der Hauptstraße ist für Mitte September geplant. Vom 20.9. bis 1.10. ist eine halbseitige Sperrung der Staatsstraße geplant. Die neue Pumpstation am Heuweg soll Anfang April errichtet werden und im Mai den Betrieb aufnehmen.
Die ursprünglich angesetzten Baukosten haben sich von 1,4 Mio€ auf 1,6 Mio€ erhöht. Der Grund hierfür, so WipflerPLAN, liege an den gestiegenen Preisen für Kunststoffrohre und der hohen Auslastung der Firmen. Auf Nachfrage erläuterte der Vertreter von WipflerPLAN, dass in den Kostenschätzungen keine zu erwartenden Preissteigerungen einbezogen werden dürften. Die gezeigten Nebenkosten von gut 215 T€ fielen überwiegend auf Ingenieur-, Gutachter- und Planungsleistungen und deren Anteil bleib konstant, trotz Preiserhöhung für die Ausführung.
Abwasserüberleitung Pobenhausen und Adelshausen
An der geplanten Leitungsführung aus den aufzulassenden Teichkläranlagen zur Zentralkläranlage 8) hat sich seit Januar nichts verändert. Bis Ende August laufen noch Abwasseruntersuchungen für Adelshausen. Darauf basierend soll dann die Entwurfsplanung für Adelshausen Ende November abgeschlossen sein. Die Fertigstellung der Entwurfsplanung für Pobenhausen und ggf. Aschelsried ist zum März 2022 geplant. WipflerPLAN empfiehlt den Anschluss von Aschelsried bereits mitzumachen, um mögliche Zusatzaufwände einer späteren Anbindung zu vermeiden.
Kläranlage Karlskron
Auch hier behält die Planung vom Januar 8) ihre Gültigkeit. Bis Ende September laufen auch hier Abwasseruntersuchungen im Bestandsnetz, welche dann in die weitere Planung einfließen werden. In den Ausführungen wurde darauf verwiesen, dass auch die Ergebnisse einer Potenzialanalyse, welche bis Ende November abschlossen sein soll, ebenfalls für die Detailplanungen berücksichtigt werden. Eine Vorplanung für die Zentralkläranlage soll dann im Februar 2022 vorliegen. Die Erweiterung und Modernisierung des Bestandes soll dann in 2 Abschnitten erfolgen. Immerhin gilt es während der gesamten Bauphase die Abwasserversorgung in der Gemeinde sicherzustellen. Die Neubauten sind für März bis Dez. 2023 anvisiert. Der Umbau des Bestandes soll dann von Feb. bis Sept. 2024 erfolgen.
Weitere Maßnahmen
Wie oben bereits aufgeführt, wird empfohlen, die Einbindung der Teichkläranlage Aschelsried (siehe öffentliche Sitzung von 18.Jan. 5)) bereits jetzt auszuführen und nicht bis zum Auslaufen des Wasserrechts 2029 zu warten. Damit könnten die Kosten in die zu erhebenden Verbesserungsbeiträge bereits mit einbezogen werden. Für eine sofortige Aschelsried-Einbindung spräche, dass die zu erstellende Software und Visualisierung der Zentralkläranlage gleich erledigt werden könnte und alles wäre quasi aus einem Guss. Bei einer separaten Projektierung müsste dies erneut ausgeschrieben werden und es wäre äußerst unwahrscheinlich, dass der gleiche Programmierer der gleichen Firma an der Umsetzung beteiligt wäre. Bürgermeister Kumpf führte an, dass durch eine spätere Umsetzung der Planungen für Aschelsried erneut Verbesserungsbeiträge zu erheben wären. Verbesserungsbeiträge in so kurzen Abständen wären den Bürger:innen nur schwer zu vermitteln.
Die bestehenden Pumpstationen sollten ebenfalls modernisiert werden. Neben energetischen Maßnahmen, welche sich aus der beauftragten Energiepotenzialanalyse ableiten ließen, soll auch eine kontinuierliche Datenübertragung von Messwerten an die Zentralkläranlage stattfinden. Eine Erfassung von z. B. Stromverbrauch findet aktuell per manueller Ablesung statt. Auch auftretende Fehler könnten so detaillierter übermittelt werden und die Dringlichkeit ließe sich besser einschätzen. Neben den Pumpstationen sollten auch die Endpunkte der 10 Vakuumstränge mit einer automatischen Messwertübertragung versehen werden. An diesen Stellen wird im System Luft angesaugt, welche mit dem Vakuum an den Pumpstationen für den Abwassertransport im Rohrsystem sorgt. Bislang müssen diese Stellen von den Klärwärtern mehrfach zur Kontrolle angefahren werden. Auch bei auftretenden Störungen könnten die fernablesbaren Messwerte eine Fehlersuche beschleunigen und so neben weniger Arbeitsaufwand auch zu zusätzlichen Energieeinsparungen führen.
Auch für die Kläranlage selbst hat WipflerPLAN Vorschläge. So regt man an, eine Fotovoltaikanlage auf den Dächern der Kläranlage zu errichten. Hier sieht man die Möglichkeit, bis zu 20 % des Strombedarfs der Kläranlage zu decken. Mit zusätzlicher Fotovoltaik auf der angrenzenden Freifläche oder dem Dach des Bauhofes könnten bis 60 % des Strombedarfs der Kläranlage gedeckt werden. Hierzu dürfte auch wieder die beauftragte Energiepotenzialanalyse zusätzliche Empfehlungen enthalten. WipflerPLAN empfiehlt ebenfalls eine Ertüchtigung von Heizung / Lüftung / Sanitär der Kläranlage. Auch eine Dienst- und Betriebsanleitung, welche sowieso notwendig würde, solle gleich mit beauftragt werden.
Inwieweit der am 31.5.2021 beauftragte Energienutzungsplan 6), welcher zusammen mit weiteren Gemeinden und dem Landkreis erstellt wird, in das Abwasserkonzept einfließen soll, bzw. ob man bei WipflerPLAN davon weiß, erschließt sich mir aus den Ausführungen nicht. Sicherlich ergeben sich aus dieser Arbeit Anstöße, die sich relativ gut in das „Abwasserkonzept der Zukunft“ einbinden ließen. Vielleicht zeigt sich bei der nächsten umfangreichen Information hierzu mehr.
Gemeinderat Wendl wollte wissen, ob sich die angeregten Automatisierungen auf den Personalbedarf auswirken würden. Gemeinderat Hagl erkundigte sich nach einer Priorisierung der Anregungen bzw. ob hier Verbesserungen aufgeführt sind, die ohnehin fällig würden. Seitens WipflerPlan erläuterte man, dass einiges ohnehin bald umgesetzt werden müsste und der Rest wohl innerhalb der nächsten 10 Jahre anstünde. Die eingesparte Arbeitszeit durch Automatisierung an den Außenstellen würde durch einen Mehraufwand von Wartung und Betrieb an der Zentralkläranlage wieder wett gemacht. Mit den weiteren, bislang nicht geplanten Maßnahmen soll sich der Bauausschuss befassen und eine entsprechende Empfehlung für den Gemeinderat erarbeiten, so Bürgermeister Kumpf.
Verbesserungsbeiträge Abwasser
Für die Bürger:innen letztlich wichtig, sind die zu erhebenden Verbesserungsbeiträge. Auch wenn dies schwierig nachzuvollziehen sein mag, aber diese können aktuell noch nicht beziffert werden. Derzeit beginnen die Gespräche mit den Beteiligten inkl. Rechtsberatung. Zu einem späteren, noch nicht näher genannten Zeitpunkt, wird es entsprechende Informationsveranstaltungen für die Bürger:innen geben. Mit einer Aufstellung einer entsprechenden Beitragssatzung, basierend auf der Zusammenstellung der Maßnahmen und Kosten, rechnet WipflerPLAN im dritten Quartal nächsten Jahres. So könnten im Okt. / Nov. 2022 die Vorbescheide versandt werden. Wie bereits mehrfach genannt, ist geplant, die Verbesserungsbeiträge in 4 – 5 Abschlägen einzuziehen. Die letzte Zahlung beruhe auf den tatsächlichen Kosten, die zu einer Schlussberechung im Jahr 2025/26 vorliegen würde.
Kosten für die Gesamtmaßnahme
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich nach den aktuellen Planungen auf 15 Mio€. Die zunächst umzusetzende Maßnahme der neuen Pumpstation West mit der zugehörigen Leitungsführung trägt mit 1,6 Mio€ den geringsten Kostenanteil. Die Abwasserüberleitung aus den aufzulösenden Teichkläranlagen und entsprechender Mischwasserbehandlung liegt voraussichtlich bei 7,4 Mio€. Umbau und Modernisierung der Zentralkläranlage schlagen sich mit 6 Mio€ in den Planungskosten nieder.
In unterschiedlichen Formulierungen brachte Gemeinderat Schwinghammer die Frage, die für viele Bürger:innen die Entscheidende sein dürfte: „Wie hoch wird der Verbesserungsbeitrag liegen?“ In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 25.5.2020 9) wurde erwähnt dass wir in Karlskron aktuell eine Gesamtgeschlossflächenzahl 10) von ungefähr 800.000 haben. Da die Gesamtkosten aller Umsetzungen bislang nicht abschätzbar sind, ließe sich auch hieraus nur eine äußerst fehlerbehaftete Abschätzung treffen. Einerseits ist die tatsächliche Fördersumme noch unklar (man rechnet mit etwa 2 Mio€ Gesamtförderung). Anderseits könnte neben üblicher Preissteigerung auch die Umsetzung einzelner oder mehrerer der vorher aufgeführten empfohlenen Maßnahmen zu höheren Kosten führen. Bei all den Unwägbarkeiten lässt sich auch bei gewissenhafter Abschätzung aktuell nur ein Betrag ermitteln, dessen finale Höhe um 60 % mehr oder weniger betragen kann. Verlässlich wird das erst mit der Schlussberechnung zu benennen sein und eine realistische Abschätzung wird erst spät im nächsten Jahr möglich.
Bürgermeister Kumpf zeigte Verständnis für die Frage nach der Höhe der Verbesserungsbeiträge, warnte jedoch vor vorschnellen Aussagen. Egal welche Zahl nun genannt würde, sie sei falsch! Dem kann ich letztlich nur beipflichten: Wer rechnen mag, soll rechen; sich aber des falschen Ergebnisses auch bewusst sein.
2.2 Bauantrag zum Neubau einer Vakuumstation, Bauort: Fl-Nr.23 TF Gmkg Karlskron, nähe Heuweg, Karlskron
Passend zur Tagesordnung und etwas aus dem Block der Bauanträge herausgenommen, stand nun der Bauantrag für die neue Vakuumstation West (Skizze – Variante 2 8)) auf der Tagesordnung. Auch die Gemeinde muss als Bauherr einen ganz normalen Bauantrag stellen. Da hier bereits alles Notwendige diskutiert war, gab es keine Fragen und der Gemeinderat gab sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
2.3 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und Auftragsvergabe für die Tiefbauarbeiten zur Vakuumleitung West in Karlskron
Zu diesem Gewerk wurden 17 Firmen angefragt, wovon 6 ein Angebot abgaben. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 1,1 Mio€ stammt von der Firma Brosi Tiefbau GmbH 11) aus Königsmoos. Die Auftragsvergabe wurde einstimmig beschlossen.
3. Bauangelegenheiten
3.1 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude, Bauort: Fl-Nr.865/8 Gmkg Karlskron, Raiffeisenstr.17, Karlskron
Bei den beantragten Gebäuden 8) liegen Abweichungen zum gültigen Bebauungsplan vor. So ist ein höherer Kniestock und leichte Überschreitungen von GRZ 10) und GFZ 10) geplant. Auch die vorgesehenen Baugrenzen werden nicht eingehalten und es ist eine Eindeckung in Grau vorgesehen. Begründet werden die Abweichungen damit, dass sie städtebaulich vertretbar und in der Umgebung bereits vorhanden sind. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag. In der Stellungnahme wird noch auf den benachbarten Sportplatz hingewiesen und dass entsprechende Emissionen hinzunehmen seien.
3.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Bauort: Fl-Nr.689/5 Gmkg Karlskron, nähe Eicherstraße, Grillheim
Es ist beantragt, die Gebäude 8) auf dem Bereich des Grundstücks zu errichten, die im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen sind. Der Gemeinderat hatte keine Fragen und erteilte auch zu diesem Bauvorhaben sein Einvernehmen.
3.3 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.41/4 Gmkg Karlskron, Hauptstr.63, Karlskron
Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage 8) soll an einer Stelle errichtet werden, an der bereits ein Wohngebäude steht und welches zuvor abgerissen werden soll. Der Gemeinderat hatte keine Fragen und erteilte sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben.
3.4 Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.441/1 Gmkg Karlskron, Kramerstraße 12 c, Mändlfeld
Die beantragten Gebäude 8) dürften für mein Verständnis an der Kramerstraße 13c errichtet werden. Eine Kramerstraße 12c 8) dürfte sich etwas weiter südlich befinden und wäre der Fl-Nr.444/4 Gmkg Karlskron zuzuordnen. Ich gehe davon aus, dass es sich in der Tagesordnung um einen Tippfehler handelt. Der Gemeinderat hatte keine Fragen und erteilte sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben. Die Stellungnahme wird u. a. den Hinweis enthalten, dass die Sicht auf die Straße gewährleistet sein muss, nur vorwärts ausgefahren werden darf und Zäune oder andere Anlagerungen an der Straße eine Höhe von 80 cm nicht überschreiten dürften.
4. Bauleitplanung Nachbargemeinden
4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden-Bebauungsplan Nr.38 „Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 des Marktes Reichertshofen, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB
Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron von dieser Bauleitplanung der Nachbargemeinde Reichertshofen 14) nicht in ihren Belangen betroffen ist.
4.2 Bauleitplanung Nachbargemeinden- Bebauungsplan Nr.54 „Industriegebiet Ziegelstadeläcker III“ und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr.39 -Industriegebiet „Ziegelstadeläcker II des Marktes Hohenwart, Beteiligung im Verfahren nach § 4 a Abs.3 BauGB
Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron von dieser Bauleitplanung der Nachbargemeinde Markt Hohenwart 15) nicht in ihren Belangen betroffen ist.
5. Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt, 30. Änderung, Neufassung des Kapitals 5.2 (neu) Bodenschätze, Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG (Raumordnungsgesetz)
Die zu diesem Punkt diskutierten Unterlagen sind über die Seiten Planungsverband Region Ingolstadt 16) verfügbar. Die Gemeinde Karlskron ist an dieser Planung mit einem Betrag von 3500 € beteiligt, so Bürgermeister Kumpf. Ziel dieser Regelung ist eine regionsweite Festlegung, welche Bodenschätze wo bevorzugt abgebaut werden können. Im Gebiet der Gemeinde Karlskron sind 3 Gebiete für Kies- und 2 für Sandabbau vorgesehen.
Der Sandabbau im Bereich Sa8 ist lediglich die Aufnahme eines bestehenden Abbaugebiets. Zusätzlich wird der Sandabbau südlich von Aschelsried im Bereich Sa107 durch diese Planung ermöglicht.
Der Kiesabbau im Bereich Ki113 entfällt im Bereich der Gemeinde Karlskron, da hier das Gewerbegebiet „Brautlach III“ ausgewiesen wurde. Der Bereich Ki29 im Bereich des „Götzweiher“ sollte hinlänglich bekannt und damit auch wenig überraschend sein. Auch die südliche Erweiterung am „Bahnerweiher“ bei Bofzheim als Ki26 ist wenig überraschend. Die Fläche wurde bereits bei den bislang erstellten Planungen zur Umgehungsstraße Pobenhausen berücksichtigt. Außerdem sind Ki26 und Ki29 bereits im 2006 erstellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Karlskron entsprechend gekennzeichnet.
Neu für den Kiesabbau ist die Fläche Ki25 westlich von Bofzheim. Etwa zwei Drittel des Gebiets liegen auf Karlskroner Flur, der Rest erstreckt sich im Bereich der Gemeinde Weichering. Gemeinderat Wendl bemängelte hier, dass mit diesem möglichen Kiesabbaugebiet 60 ha landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gingen.
Der Karlskroner Gemeinderat beschied mit 2 Gegenstimmen zu diesem Tagesordnungspunkt.
6. Anfragen und Mitteilungen
Zum Zeitpunkt der Sitzung lag die Inzidenz im Landkreis bei 5,1 und in Karlskron bei 0. Die tagesaktuellen Zahlen 17) finden sich auf den Seiten des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.
Bürgermeister Kumpf informiert kurz, dass ein Termin mit dem Kreiskrankenhaus Schrobenhausen bzgl. der hausärztlichen Versorgung in der Gemeinde ansteht. Bei dieser Gelegenheit wird auch über die Einrichtung eines lokalen Impfzentrums in Karlskron gesprochen werden.
Bürgermeister Kumpf gibt bekannt, dass die Gemeinde Karlskron App, welche am 21.6. vorgestellt 18) wurde, seit einigen Tagen verfügbar ist. Er zeigte sich begeistert und wünscht es mögen sich alle Bürgerinnen und Bürger die App aus den entsprechenden App Stores für Android und iOS laden. Kumpf kündigte an, dass er seinen Telegram Kanal zunächst weiter parallel betreiben, dann aber sukzessive zurückfahren werde. Langfristig werden die aktuellen Bekanntgaben dann über das entsprechende Modul in der Karlskron App gemacht. Kumpf regte an, man solle Fehler oder auch Ideen zur App gerne melden um stetig für Verbesserungen im Sinn der Bürger:innen zu sorgen.
Kumpf berichtete, dass er sich mit Schulleitung und Elternbeirat erneut zu den bereits mehrfach angesprochenen Luftreinigern beraten habe. Da eine 4. Welle im Herbst nicht auszuschließen sei und man den Präsenzunterricht so gut wie möglich sichern wolle, habe man sich nun doch zur Anschaffung von Luftreinigern entschlossen. Vor allem sollen die 10 Grundschulklassen mit diesen Geräten ausgestattet werden. Zusätzlich wird ein weiteres Gerät beschafft, welches dann mobil eingesetzt wird, je nachdem in welcher Klasse es gebraucht würde. Von den 16 T€ werden 50 % durch die Förderung des Freistaats und 50 % durch den Schulverband gedeckt.
Der Bürgermeister informierte kurz zu einem vergangenen Termin mit der Diözese Augsburg zur Friedhofsmauer Adelshausen. Man habe sich zu den notwendigen Maßnahmen abgestimmt und Kumpf zeigt sich zuversichtlich, was die weitere Bearbeitung seitens der Diözese angeht.
Gemeinderätin Straub sprach die angelegte Blumenwiese in Mändlfeld an der Rosengasse an. Seitens des Bauhofes werden aktuell wieder Mäharbeiten beobachtet und man zeigte sich besorgt, dass im Arbeitseifer auch über diese Blumenwiese gemäht würde. Bürgermeister Kumpf nahm das zur Kenntnis und versicherte, die Bauhofmitarbeiter seien sich der Angelegenheit bewusst und die Blumen würden bleiben.
Gemeinderat Hagl berichtete kurz von der Ferienpassaktion der CLK und dem aufgemalten Motiv am Trafohäuschen der Ortsausfahrt in Richtung Deubling. Er fragte an, ob man einverstanden sei, dass das Karlskroner Wappen auf dem Shirt des aufgemalten Löwen angebracht würde. Es kamen keine Widersprüche aus der Versammlung.
Bezug nehmend auf den Hinweis zur Straßeneinsicht und der Begrenzung von Anlagerungen an der Straßenseite (siehe Bauantrag TOP 3.4), wollte Gemeinderätin Froschmeir wissen, ob eine solche Einschränkung auch an der Hauptstraße möglich sei. Froschmeir berichtete von einem ihr bekannten Fall. Hier könne man nicht in die Hauptstraße einsehen, weil Büsche an den Nachbargrundstücken entsprechend hoch seien. Im besagten Fall sei auch ein Anbringen eines Verkehrsspiegels an der gegenüberliegenden Seite durch das Straßenbauamt untersagt worden. Kumpf verwies darauf, dass private Verkehrsspiegel auf dem eigenen Grundstück problemlos angebracht werden könnten. Er sah keine Möglichkeit einer Regelung, wie in der Kramerstraße.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise:
1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 30.7.2021
2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.7.2021, aufgerufen am 30.7.2021
3) Ein herzlicher Dank geht an das Planungsbüro WipflerPLAN 4), die mir für diesen Abschnitt die gezeigte Präsentation aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Verfügung stellten und meine Ausführung zu TOP 2.1 auf sachliche Richtigkeit überprüften.
4) externer Link, Internetauftritt Ingenieurbüro WipflerPLAN, Startseite, aufgerufen am 28.01.2021
5) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 18.1.2021, aufgerufen am 5.8.2021
6) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 31.5.2021, aufgerufen am 5.8.2021
7) externer Link, Wikipedia: Horizontalspülbohrverfahren, aufgerufen am 5.8.2021
8) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 5.8.2021
9) interner Link, Karlskron-Politik.info : Haupt- und Finanzausschuss berät zu neuen Abwassergebühren, aufgerufen am 5.8.2021
10) externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung, aufgerufen am 5.8.2021
11) externer Link, Internetauftritt Brosi Tiefbau GmbH: Startseite, aufgerufen am 5.8.2021
12) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Flächennutzungsplan Karlskron, aufgerufen am 5.8.2021
13) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentendowload (pdf): Flächennutzungsplan Karlskron, aufgerufen am 5.8.2021
14) externer Link, Gemeinde Reichertshofen: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfs zur Beteiligung für den BP Nr. 38, aufgerufen am 5.8.2021
15) externer Link, Markt Hohenwart: Dokumentdownload (pdf) Bebauungsplanentwurf, aufgerufen am 5.8.2021
16) externer Link, Planungsverband Region Ingolstadt: 30. Änderung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10); Neufassung des Kapitels 5.2 (neu) Bodenschätze Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG, aufgerufen am 5.8.2021
17) externer Link, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen – aktuelle Corona-Zahlen, aufgerufen am 5.8.2021
18) interner Link, Karlskron-Politik.info : Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 21. Juni 2021, aufgerufen am 5.8.2021
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