Nachdem man sich in der letzten Sitzung bereits zur „Fortschreibung des Regionalplans der Region 10 Neufassung Bodenschätze“ beraten hat, stand als größter Diskussionspunkt dieses Mal ein zugehöriger Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen auf der Tagesordnung. Eine zugehörige Beschlussfassung wurde dann auf die nächste Sitzung vertagt. Auch die Veräußerung des Fendt Vario des Bauhofs kam nach einer Marktprüfung erneut auf die Tagesordnung. Der angestrebte Wunschpreis konnte bislang noch nicht erreicht werden. Ferner wird es für die Feldgeschworenen zukünftig eine Entschädigung geleisteter Schlepperstunden geben. Die Sitzung selbst fand unter „3g“ statt; wer als Zuhörer:in nicht geimpft oder genesen ist, musste einen Test vorlegen oder vor Ort durchführen.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 6.9.2021
1. | Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.08.2021 |
2. | Markterkundung zum Verkauf des Fendt 415 Vario; Bauhof |
3. | Bauangelegenheiten |
3.1 | Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines bestehenden Autohauses, Bauort: Fl-Nr.561/7 Gmkg Karlskron, Münchener Str.29 in Brautlach |
3.2 | Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage für 12 Monate, Bauort. Fl-Nr.1318 Gmkg Karlskron, nähe Strassäcker, Karlskron |
3.3 | Bauantrag zur Errichtung einer 2. Wohneinheit durch Dachgeschoßausbau, Bauort: Fl-Nr.55 Gmkg Adelshausen, Reichertshofener Str.1, Adelshausen |
3.4 | Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.710/4 Gmkg Karlskron, Hauptstr.190 b, Karlskron |
4. | Bauleitplanung Gemeinde Karlskron |
4.1 | Bauleitplanung Gemeinde – Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr.13 „Am Linnerberg“, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4 a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB, Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe zum Vorentwurf zur erneuten Auslegung |
4.2 | Bauleitplanung Gemeinde- Aufhebungsatzung zum Bebauungsplan „Aschelsried Nord-West“; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB-Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Satzungsbeschluss |
5. | Bauleitplanung Nachbargemeinden |
5.1 | Bauleitplanung Nachbargemeinden- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.38 „Fotovoltaik-Freiflächenanlage Baar-Ebenhausen“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB |
5.2 | Bauleitplanung Nachbargemeinden-Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes des Marktes Hohenwart, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB |
6. | Antrag der Feldgeschworenen auf Entschädigung der Schlepperstunden |
7. | Antrag Bündnis90/Die Grünen: Einspruchserhebung bzw. Stellungnahme der Gemeinde Karlskron zur Fortschreibung des Regionalplans der Region 10 Neufassung Bodenschätze (30. Änderung) |
8. | Anfragen und Mitteilungen |
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ 1)
1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 2.8.2021
Die Gemeinderätinnen Heimrich und Froschmeir, als auch Gemeinderat Krammer D. waren für diese Sitzung entschuldigt. Gemeinderat Schwinghammer hatte sein verspätetes Erscheinen angekündigt und traf kurz vor Ende der öffentlichen Sitzung ein.
Gemeinderat Wendl brachte ein, dass er zum TOP5 2) bzgl. der Gegenstimmen vermerkt haben möchte, dass diese aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kamen. Die restlichen Mitglieder hatten keine Einwände zu dieser Ergänzung. Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 2.8.2021 2) mit der eingebrachten Ergänzung wurde von den anwesenden Gemeinderät:innen ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Zum Zeitpunkt dieses Beitrags ist kein Protokoll der letzten Sitzungen öffentlich verfügbar. Der letzte Upload von Protokollen ins Bürgerportal fand am 16. Juni statt. Das aktuellste verfügbare Sitzungsprotokoll betrifft die Sitzung vom 10.5.2021. Zumindest die Niederschriften zu den Sitzungen vom 31.5.2021, 21.6.2021 und 12.7.2021 waren bereits vor der Sommerpause verabschiedet. Dass man in unserer Verwaltung auch andere Aufgaben zu erledigen hat ist klar. Auch dass die Niederschriften nicht die oberste Priorität haben werden ist nachvollziehbar. Es ist jedoch auch anzunehmen, dass eine Verfügbarkeit von Sitzungsprotokollen erst nach über 3 Monaten später der Erwartung an die Umsetzung der Geschäftsordnung ebenfalls nicht entspricht. Die öffentliche digitale Verfügbarkeit der Sitzungsniederschriften hat der Gemeinderat in seiner konstituierenden Sitzung vom 11.5.2020 erstmalig in die Geschäftsordnung aufgenommen 3). Es bleibt zu hoffen, dass sich dies in absehbarer Zeit ändert und den Bürger:innen damit zeitnah eine offizielle Informationsmöglichkeit zur Verfügung steht.
2. Markterkundung zum Verkauf des Fendt 415 Vario; Bauhof
Über die Ersatzbeschaffung eines Fendt Vario und die damit verbundene Veräußerung des vorhandenen Vario wurde in der letzten Sitzung 2) ausführlich gesprochen. Auch dieses Mal war wieder der Bauhofleiter Herr Felber, für Detailfragen anwesend. Im Ausschreibungsprotal wären zwar viele Beobachtungen des Angebots registriert worden, jedoch hatte sich letztlich nur ein Interessent eingefunden. Das offerierte Angebot entsprach nicht den Vorstellungen der letzten Sitzung und lag offensichtlich niedriger als die angebotene Inzahlungnahme durch die BayWa.
So kam man im Gemeinderat nach kurzer Diskussion überein, es mit einer weiteren Ausschreibung im Technikportal zu versuchen. Der nun angesetzte Preis für unseren Fendt Vario wird 65 T€ betragen. Gemeinderätin Moosheimer regte eine zusätzliche Ausschreibung auf eBay Kleinanzeigen an. Gemeinderat Finkenzeller brachte an, man möge bei den Bildern darauf achten, dass auch der Frontlader zu sehen sein soll.
Ein Beschluss zu diesem Punkt war nicht nötig.
3. Bauangelegenheiten
3.1 Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines bestehenden Autohauses, Bauort: Fl-Nr.561/7 Gmkg Karlskron, Münchener Str.29 in Brautlach
Bei dem beantragten Umbau des bestehenden Autohauses 4) handelt es sich um eine Aufstockung zur Schaffung zusätzlicher Büroräume. Zusätzlich sollen die bestehende Werkstatt und das Reifenlager erweitert werden. Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
3.2 Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage für 12 Monate, Bauort. Fl-Nr.1318 Gmkg Karlskron, nähe Strassäcker, Karlskron
Die zu errichtende Werbetafel 4) soll eine Größe von 4,5 m x 3,5 m haben, so wie eine Gesamthöhe von 5,5 m. Sie soll für eine Dauer von 12 Monaten errichtet werden. Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
3.3 Bauantrag zur Errichtung einer 2. Wohneinheit durch Dachgeschoßausbau, Bauort: Fl-Nr.55 Gmkg Adelshausen, Reichertshofener Str.1, Adelshausen
Die zusätzlich durch die Aufstockung des Bestandsgebäudes 4) Wohneinheit soll eine Wohnfläche von 73 m² haben. Zusätzlich sollen 2 Stellplätze geschaffen werden. Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
3.4 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.710/4 Gmkg Karlskron, Hauptstr.190b, Karlskron
Die beantragte Doppelgarage 4) soll an der nördlichen Grundstücksgrenze zur Hauptstraße hin errichtet werden. Die festgelegte Grundflächenzahl GRZ 5) von 0,35 wird um 0,22 auf 0,57 überschritten. Die Überschreitung in dieser Höhe ergibt sich, da die Zufahrt zum Grundstück Hauptstraße 190 in zweiter Reihe in die GRZ eingerechnet wird. Der Gemeinderat gab einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
4. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
4.1 Bauleitplanung Gemeinde – Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr.13 „Am Linnerberg“, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4 a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB, Grundsätzliche Zustimmung und Freigabe zum Vorentwurf zur erneuten Auslegung
Der auf Basis der Sitzung vom 12.7.2021 6) erstellte Vorentwurf lag den Ratsmitgliedern nun vor. Der bei dieser Sitzung aufgelegte Umgriff 4) der Aufhebungssatzung zeigt sich leicht verändert zu meiner Skizze aus der vergangenen Sitzung 4). Offensichtlich wird die Zellstraße nun nicht mehr in die Aufhebungssatzung integriert, was keinen nennenswerten Unterschied darstellen sollte.
Der Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde einstimmig gefasst.
4.2 Bauleitplanung Gemeinde- Aufhebungsatzung zum Bebauungsplan „Aschelsried Nord-West“; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB-Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Satzungsbeschluss
Die Diskussion zu dieser Aufhebungssatzung wurde in den öffentlichen Sitzungen vom 31.5.2021 7) und 12.7.2021 6) geführt. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bestand in den Stellungnahmen weitestgehend Einvernehmen. In dieser Sitzung zu erwähnende nennenswerte Einwände waren nicht zu verzeichnen.
Mit der nun einstimmig beschlossenen Aufhebungssatzung verliert der Bebauungsplan „Aschelsried Nord-West“ aus dem Jahr 1973 nun seine Gültigkeit.
5. Bauleitplanung Nachbargemeinden
5.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.38 „Fotovoltaik-Freiflächenanlage Baar-Ebenhausen“ und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes; Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB
Die angestrebte Fotovoltaik-Freiflächenanlage soll eine Fläche von 3,77 ha umfassen. Die zugehörigen Unterlagen sind aktuell über die Seiten der Gemeinde Baar-Ebenhausen 8) verfügbar.
Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich dem Verlauf der Gemeindegrenzen. Bürgermeister Kumpf erläuterte diese verbal. Die Gemeindegrenzen habe ich im BayernAtlas zusätzlich zum betroffenen Grundstück skizziert 4).
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Einwände zu der Bauleitplanung und stellte einstimmig fest, dass unsere Gemeinde dadurch nicht in ihren Belangen beeinträchtigt ist.
5.2 Bauleitplanung Nachbargemeinden-Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes des Marktes Hohenwart, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.2 BauGB
Der Markt Hohenwart ist dabei, den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1981 komplett zu überarbeiten. Aktuell ist über die Internetseite des Marktes Hohenwart noch die 31. Änderung des noch gültigen Flächennutzungsplans 9) verfügbar. Die den Ratsmitgliedern vorliegende Komplettüberarbeitung konnte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht finden. Links und Hinweise dazu gerne in die Kommentare und ergänze diesen Text entsprechend.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Einwände und stellte einstimmig fest, dass unsere Gemeinde dadurch nicht in ihren Belangen betroffen oder beeinträchtigt ist.
6. Antrag der Feldgeschworenen auf Entschädigung der Schlepperstunden
Feldgeschworene sind von der Gemeinde bestellte und ehrenamtlich tätige Bürger:innen. „Feldgeschworene wirken… bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Vermessungspunkte oder ersetzen beschädigte Vermessungspunkte.“ (Quelle: Wikipedia-Feldgeschworene) Die für Karlskroner Feldgeschworene festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 15,60 € pro angefangene Stunde (vgl. Gebührenordnung 10)), so die Auskunft in der Sitzung. Die Feldgeschworenen beantragen nun eine Entschädigung von Schlepperstunden.
Wie Bürgermeister Kumpf mitteilte, gewährt die Stadt Beilngrieß bislang als einzige Kommune eine solche Vergütung. Der Beschlussvorschlag sah vor, sich am Stundensatz des Maschinenrings i. H. v. 25 € (dort pro Stunde) zu orientieren. Die 25 € sollen als Pauschale angesetzt werden. Für die Entschädigung ist eine Erklärung der Notwendigkeit durch das Vermessungsamt vorausgesetzt.
Das Gremium diskutierte kurz, wann eine Schlepperstunde notwendig sei. Dies ist u. a. für Neusetzung oder Versetzung von Grenzsteinen der Fall. Bei Feldgeschworenen handelt es sich meist um Landwirte, welche oft mit dem Traktor anfahren. Sollte dieser dann als Arbeitsgerät vor Ort benötigt werden, würde die Entschädigung greifen. Die reine Anfahrt würde hier nicht extra entschädigt. Die Kosten sind letztlich vom Verursacher zu tragen, also der Person, welche die Vermessung beauftragt hat. Zusätzliche Kosten kommen durch eine Entschädigung von Schlepperstunden auf die Gemeinde nicht zu.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
7. Antrag Bündnis90/Die Grünen: Einspruchserhebung bzw. Stellungnahme der Gemeinde Karlskron zur Fortschreibung des Regionalplans der Region 10 Neufassung Bodenschätze (30. Änderung)
Die Fortschreibung des Regionalplans war bereits Thema der letzten Sitzung 2) am 2.8.2021 und bei der Genehmigung der Niederschrift unter TOP 1 dieser Sitzung war gewünscht, dass der Widerspruch aus der Fraktion Bündnis90/Die Grünen explizit genannt würde. Der Wortlaut des nun behandelten Antrags liegt mir nicht vor. Den Wortbeiträgen der Sitzung war zu entnehmen, dass man sich im Wesentlichen gegen das Vorranggebiet zum Kiesabbau Ki25 ausspricht. Seitens der antragstellenden Fraktion befürchtet man nennenswerten Einfluss auf den Grundwasserfluss, als auch auf die bestehende Fauna und Flora. Nach Ansicht von B90/G seien die bereits bestehenden Gebiete zum Kiesabbau (Ki26 & Ki29) ausreichend. Man führt an, die Gemeinde Karlshuld und weitere Gemeinden würden ebenfalls Einwände zu dieser Planung anführen. Nach Aussage von Gemeinderat Wendl sei Karlskron die einzige Gemeinde, welche die Planung so hinnehme. Würde das Vorranggebiet so festgesetzt, hätte man nach einer Einigung von Grundstückseigner und Abbaugesellschaft keine Möglichkeit, um einen solchen Abbau später noch zu unterbinden. Es sei zu befürchten, dass sich ortsfremde Firmen niederlassen und den abgebauten Kies überregional vermarkten.
Bürgermeister Kumpf führte an, dass dieses Gutachten 11) unter Abwägung von Nutzen und Einwänden entstanden sei. Man könne nicht in Karlskron Baugebiete ausschrieben und dann einen regionalen Rohstoffbezug unterbinden. Die aktuell ausgebeuteten Kiesvorkommen reichen, so Kumpf, noch etwa 15 Jahre und dann gelte es weiter die lokalen Vorkommen ortsnah zu verwenden. Der Argumentation rein regionaler bzw. ortsnaher Verwendung des abgebauten Kieses wollten sich Straub und Wendl nicht anschließen. „Wir bauen nicht nur für die Region ab. Unser Kies wird exportiert“, so Wendl. Kumpf argumentierte er habe Kontakt zum Eigentümer der meisten betroffenen Grundstücke aufgenommen. Dieser habe versichert nicht an einem Verkauf interessiert zu sein.
Gemeinderätin Brüderle blickte zurück auf die Diskussionen zum Kiesabbau in vergangenen Legislaturperioden. Sie erläuterte, dass schon über die Erweiterung des im aktuellen Gutachten als Ki29 bezeichnete Gebiet der „Götzweiher“ stark diskutiert wurde. Zwar sah man damals im Rat den Bedarf einer Erweiterung um das Kieswerk, doch entschied man sich es dabei auch zu belassen. Aus Brüderles Ausführungen wurde klar, dass der Gemeinderat in der Vergangenheit einem Vorranggebiet Ki25 so nicht ohne Weiteres zugestimmt hätte.
Nun sind inzwischen einige Jahre ins Land gezogen. Ob Ki26 & Ki29 ausreichen, vermag ich nicht zu beurteilen. Den möglichen Bedarf der Definition von Vorranggebieten kann ich nachvollziehen, da so auch eine gewisse Rechtssicherheit und Planbarkeit für interessierte Unternehmen möglich ist. Die vorgebrachten Einwände „der Grünen“ sind sicher nicht von der Hand zu weisen. Die wirtschaftlichen Interessen sind hier mit den Umweltinteressen abzuwägen. So kann ich mich nicht recht auf die eine oder andere Argumentationsseite schlagen. Offensichtlich ging es nach dieser Diskussion mehreren Gemeinderät:innen so, obwohl die Diskussion in der letzten Sitzung einen anderen Anschein hatte.
Kumpf schlug vor, die Beschlussfassung zu diesem Punkt auf die nächste Sitzung zu verschieben. Die Gemeinde Weichering, auf deren Gebiet Ki25 ebenfalls fällt, behandle das Thema in der nächsten Sitzung. Bis zur öffentlichen Sitzung in Karlskron, am 20. September könne man dann, abgestimmt mit anderen Nachbargemeinden einen Beschlussvorschlag vorlegen. Kumpf forderte alle Gemeinderät:innen eindringlich auf, die Unterlagen detailliert durchzuarbeiten. Nur mit Kenntnis des Gutachtens könne auch eine gute gemeinsame Entscheidung in dieser Sache getroffen werden. Einvernehmlich einigten sich die Ratsmitglieder zu der vorgeschlagenen Beschlussvertagung.
8. Anfragen und Mitteilungen
Obligatorisch an dieser Stelle die Information zu Corona: Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in Karlskron 12 Fälle zu verzeichnen. Die tagesaktuellen Zahlen 12) finden sich auf den Seiten des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen.
Mit dem Hinweis an die Gemeinderät:innen, sich mit den übermittelten Unterlagen zur Machbarkeitsstudie bzgl. Kindergarten zu beschäftigen, verwies Bürgermeister Kumpf auf die nächste Sitzung. Die Unterlagen seien bereits für den Gemeinderat verfügbar. Es sei klar, dass nur ein paar Tage nicht ausreichen werden, um sich in die Thematik einzuarbeiten. So wird es wohl in der nächsten Sitzung um unseren Bestandskindergarten gehen. Hierzu hatte man bereits einige Male diskutiert. Daher bin ich gespannt auf diese Machbarkeitsstudie und welche Richtung bzgl. den Häusern Sonnenschein und Regenbogen eingeschlagen wird.
Gemeinderat Wendl vermeldete fehlende Pflastersteine an der Kirchstraße und dass eine vormals vorhandene Bake zur Absicherung der Fehlstelle verschwunden sei. Er wollte wissen, wann die notwendigen Ausbesserungen stattfänden. Bauhofleiter Felber berichtete, dass die Bake inzwischen ersetzt sei, nachdem sie gestohlen wurde. Er vermutet einen „dummen Streich von Jugendlichen“. Die fehlenden Pflastersteine würden im Zug der Ausbesserung des Dreizeilers der Kirchstraße gemacht. Bis dahin bliebe die Stelle entsprechend abgesichert. Bürgermeister Kumpf verwies auf die durchgeführte Straßenreinigung, die bereits im Rat Thema war. Dabei wurden ganze Pflastersteine aufgesaugt und man hatte von weiteren Reinigungsmaßnahmen abgesehen. Damals kam zutage, dass die Granitsteine nur auf Sand gesetzt sind. Um das zu reparieren, müsste das alles gemacht werden. Mit ein wenig Granitsteine rein und mit Splitt verfugen sei es nicht getan, wenn das vernünftig gemacht wird. Geschäftsführer Donaubauer sollte Stellung zum Zeitpunkt der Arbeiten nehmen. Soweit möglich, soll dies noch im September geschehen, so Donaubauer. Die diesjährige Witterung würde die Planbarkeit solcher Ausführungen jedoch etwas schwierig gestalten.
Gemeinderätin Moosheimer war von Bürger:innen angesprochen worden, ob die „Gefahrenschilder“ (auch als Verkehrssmileys bekannt) in Adelshausen versetzt werden können. Ein Standort näher am Ortsschild sei gewünscht. Kumpf brachte an, dass dann ggf. bereits der Bereich außerorts gemessen würde. Man möge den Wunschstandort mitteilen und dann würde geprüft, ob dies möglich sei.
Moosheimer brachte auch vor, dass in Pobenhausen immer wieder Lkws gleich nach der Ampel in die St.-Quirin-Str. statt in die Neuburger Straße abbiegen würden. Woraufhin die Lastwagen dann in der St.-Quirin-Straße feststeckten. Zwar konnten dies einige im Gemeinderat bestätigen und auch so manches Lächeln war den Gesichtern zu entnehmen, doch eine Lösung fand sich auch nicht. Kumpf fasste die Stimmung sinngemäß in diese Worte: „Wenn Berufskraftfahrer nicht wissen in welche Straße sie einfahren können und dürfen, weil sie sich blindlings auf das Navi verlassen, wird kein Hinweisschild der Welt sie davon abhalten.“
Gemeinderätin Brüderle berichtete von „roten Aufklebern“ auf diversen Ortsschildern. Weitere Gemeinderät:innen bestätigten dies. Man stellte fest, dass es sich grundsätzlich um Sachbeschädigung handle, aber dass man dagegen wohl kaum erfolgreich vorgehen könne.
Brüderle regte an, sich zukünftig im Vorfeld beim Landratsamt zu erkundigen und so mehrfache Auslegungen wie beispielsweise die Aufhebung des Bebauungsplans „Am Linnerberg“ (siehe TOP 4.1) zu vermeiden. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass dies so nicht möglich sei. Erst auf Antrag könne das Landratsamt feststellen, welche Bereiche betroffen sind und gehört werden. Dies sei eben nur mit der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung gemäß BauGB möglich. Eine formlose Voranfrage zur Stellungnahme kann nicht gestellt werden.
Gemeinderat Hagl regte an, die geplante Besprechung mit dem Bauausschuss bzgl. Kläranlage noch im September anzusetzen, um den Klärwärter Herrn Obermaier, noch einbeziehen zu können, bevor dieser in den Ruhestand verabschiedet wird. Geschäftsführer Donaubauer und Bürgermeister Kumpf bekräftigten, dass sich Herr Obermaier bereit erklärt hat, auch zu einem späteren Zeitpunkt zum Thema zur Verfügung zu stehen.
Hagl erkundigte sich außerdem, ob die Straße im Baugebiet Strassäcker bereits zur Gemeindestraße gewidmet wurde. Kumpf erwiderte, dass dies bislang noch nicht geschehen sei.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise:
1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 5.9.2021
2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 2.8.2021, aufgerufen am 8.9.2021
3) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur konstituierenden Gemeinderatsitzung vom 11.5.2020, aufgerufen am 8.9.2021
4) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: ggf. vorhandene Notizen auf der dargestellten Karte von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 8.9.2021
5) externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 8.9.2021
6) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.7.2021, aufgerufen am 8.9.2021
7) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 31.5.2021, aufgerufen am 8.9.2021
8) externer Link, Gemeinde Baar-Ebenhausen: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 und 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, aufgerufen am 8.9.2021
9) externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachungen, aufgerufen am 9.9.2021
10) externer Link, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: Dokumentdownload (pdf) – Gebührenordnung für die Feldgeschworenen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (i. d. F. 9.8.2017), aufgerufen am 9.9.2021
11) externer Link, Planungsverband Region Ingolstadt: 30. Änderung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10); Neufassung des Kapitels 5.2 (neu) Bodenschätze Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG, aufgerufen am 9.9.2021
12) externer Link, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: aktuelle Corona-Zahlen, aufgerufen am 9.9.2021
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