Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 2. November 2021

Lesedauer: 15 Minuten

Obwohl die ersten drei Tagesordnungspunkte einige der Themen behandelten, die für die Öffentlichkeit durchaus von Interesse sind, waren außer mir und dem Vertreter des DonauKurier Bernhard Pehl, keine weiteren Zuhörer anwesend. Die Vorstellung des Gigabit-Förderprogramms brachte endlich einige Fakten in die öffentliche Sitzung, die bislang so nicht angesprochen waren. So ist man in der Gemeinde Karlskron bestrebt, beim Thema Internetanschluss nicht wieder so weit zurückzufallen, wie wir das bzgl. der Bandbreite vor 10 Jahren waren. Der Einstieg in das Bundesförderprogramm ist hier ein begrüßenswerter und logischer Schritt. Der Ortstermin der Gemeinderät:innen im Kindergarten Haus Sonnenschein brachte nicht viel neue Erkenntnisse, gegenüber der bereits vorgestellten Machbarkeitsstudie. Jedoch konnten die Ratsmitglieder die Lage einmal persönlich in Augenschein nehmen und so startet man nun die notwendigen Schritte für Abbruch und Neubau. Zur bereits diskutierten Verlegung der INVG Linie 18 haben sich die Pläne für die zu errichtenden Wartehäuschen konkretisiert und auch hier starten die notwendigen offiziellen Planungen.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 2.11.2021

1.Breitbandausbau – Vorstellung des Gigabit-Förderprogramm des Bundes mit Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern
2.Kindergarten „Haus Sonnenschein“ Karlskron – Sanierung / Erweiterung / Neubau
3.Bushaltestellen in Brautlach – Neu geplanter Halt der INVG Buslinie
4.Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021
5.Bauangelegenheiten
5.1Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäuser mit Garagen, Bauort: Fl-Nr.1104 Tf Gmkg Karlskron, Klingbauerweg 5 u. 7 , Probfeld
5.2Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort. Fl-Nr.56/2 Gmkg Adelshausen, Zellstr.10, Adelshausen
5.3Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Materiallager, eines Bürogebäudes mit 2 Wohneinheiten,Werkstatt, Carport und 9 Stellplätze, Bauort: Fl-Nr.29 Gmkg Pobenhausen, Ledergasse 7, Pobenhausen
5.4Bauantrag auf Nutzungsänderung zum Ausbau der ehemaligen Getränkehalle zu einer Einliegerwohnung, Bauort: Fl-Nr.100/6 Gmkg Karlskron, Dollstr.14, Karlskron
5.5Bauantrag zum Wohnhausneubau mit 2 WE, Doppelgarage, Einzelgarage und 1 Stellplatz, Bauort: Fl-Nrn.2161 u. 2160 der Gmkg Adelshausen, Lindenstr.24, Aschelsried
5.6Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.355/2 Gmkg Karlskron, Josephenburg 54, Karlskron
5.7Bauantrag zur Nutzungsänderung der Lagerhalle zu einer Zimmereihalle, Bauort:Fl-Nr.43 Gmkg Pobenhausen, Schrobenhausener Str.23, Pobenhausen
6.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
6.1Bauleitplanung Gemeinde Karlskron-Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr.13 „Am Linnerberg“; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4 a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB- Prüfung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen-Satzungsbeschluss
7.Auslauf Zinsbindung Darlehen bei der LfA Förderbank Bayern für den Ausbau der Fruchtheimer Straße – Entscheidung über Sondertilgung
8.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 2.11.2021
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1

Zu dieser Sitzung waren die Gemeinderät:inen Brüderle, Froschmeir, Heimrich, Krammer T. und Raba, entschuldigt.

Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass mir Bürgermeister Stefan Kumpf freundlicherweise die Präsentation aus der öffentlichen Sitzung bereits am Folgetag zur Verfügung gestellt hat. Nur so ist es möglich, dass ich hier etwas mehr Zahlen und Daten aufführen kann. Gerade bei Tabellen und viel Zahlen ist es sehr schwer, detaillierte und korrekte Notizen zu machen und meine Ausführungen zum Thema Breitband wären ohne die Präsentation wesentlich weniger informativ ausgefallen.

1. Breitbandausbau – Vorstellung des Gigabit-Förderprogramm des Bundes mit Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern

Zur Erläuterung der Sachlage war Herr Himmelstoß von der Firma I-KT 3 anwesend. Nachdem die Gemeinde Karlskron im letzten Jahr in das Bayerische Gigabit-Förderprogramm – BayGibitR 4 einstieg, startete der Bund ein neues Förderprogramm 5. so Himmelstoß. Zum allgemeinen Verständnis der Hintergründe erläuterte Himmelstoß, dass die bayerische Förderung in unserem Fall die Fördersumme auf 5000 € pro Adresse und eine Maximalsumme von 6 Mio€ beschränkt. Die maximale Fördersumme der Bundesförderung läge bei 150 Mio€ und sei somit für Karlskron wesentlich interessanter.

Das aktuelle Bundesförderprogramm sieht eine Förderung für alle Endkunden vor, die noch ohne zuverlässige Versorgung von mind. 100 MBit/s im Download liegen. Ziel sei eine symmetrische Versorgung (gleiche Bandbreite für Up- und Download) mit mind. 1 GBit/s. Hierdurch ergibt sich die Notwendigkeit, die Glasfaser bis ins Haus zu legen (FTTH / FTTB 6). Ab 1.1.2023 könnten dann auch noch Anschlüsse gefördert werden, die bereits jetzt über mehr als 100 MBit/s im Download verfügen, jedoch noch keinen Gigabit Anschluss haben. Je nach Vorankommen im Förderprogramm, so Himmelstoß, müsste dann für diese Anschlüsse ein zweites Verfahren gestartet werden. Seine Hoffnung sei, so Himmelstoß, dass man sich ein solches zweites Verfahren ersparen könne und die aktuell noch nicht förderfähigen Anschlüsse dann ab 1.1.2023 in die laufenden Planungen aufnehmen könne. Hierzu gäbe es jedoch noch keine verlässlichen Aussagen seitens des Bundes.

Wie auch schon das bayerische Modell ermöglicht das Gigabit-Förderprogramm des Bundes, sich entweder für das Betreibermodell oder die Wirtschaftlichkeitslückenförderung zu entscheiden. Für alle, die sich noch an unsere ersten gemeindlichen Versuche erinnern, ein leistungsfähiges Breitbandnetz in unserer Gemeinde zu etablieren, sei gesagt, dass dieser erste Versuch mit der Sacoin GmbH einem Betreibermodell entsprochen hat. Hier würde die Gemeinde das Glasfasernetz in seiner Hardware besitzen und wäre für die Planung, Errichtung und den späteren Unterhalt selbst zuständig und verantwortlich. Eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung ist das, was wir mit dem vergangenen 30 MBit/s Ausbau erhielten. Die Dienstanbieter kalkulieren den Ausbau und nennen ihre Wirtschaftlichkeitslücke, also den Betrag um den „draufzahlen“ würden. Die Förderung deckt dann bis zu 90 % dieses Betrages und die verbleibenden 10 % muss die Gemeinde noch aufbringen. Unser Eigenanteil in der Gemeinde lag beim letzten Ausbau bei weniger als 10 T€.

Mit mehr als 100 MBit/s sind inzwischen einige Gemeindeteile versorgt und würden so aus der aktuell möglichen Förderung fallen. Hierzu zählen Pobenhausen (bis auf wenige einzelne Anschlüsse), der Bereich von „Zentralkarlskron“, der Bereich Josephenburg und der Kern von Mändlfeld. Diese Bereiche könnten erst am 1.1.2023 gefördert auf Glasfaser ausgebaut werden. Ohne weitere Förder- und Ausbaumöglichkeit bliebe der Gemeindeteil Deubling, da hier bereits beim letzten Ausbau die Adressen einen Glasfaseranschluss erhalten konnten und somit eine symmetrische Gigabitversorgung bereits möglich ist.

Nach den Berechnungen der I-KT beläuft sich für die förderbaren Adressen in Karlskron die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke auf 9,8 Mio€. Mit dem bayerischen Förderprogramm und der damit verbundenen Förderhöchstsumme von 6 Mio€ hätte die Gemeinde Karlskron voraussichtlich 3,8 Mio€ selbst aufzubringen. Im Bundesförderprogramm läge der geschätzte Eigenanteil der Gemeinde bei 800 T€. Diesen Berechnungen liegen angenommene Kosten pro Anschloss von je 10 T€ zugrunde. So fiel das Fazit von Herrn Himmelstoß folgendermaßen aus: Die Förderung im neuen Bundesförderprogramm bietet aufgrund der Kofinanzieurng eine Förderquote von über 90 % und ermöglicht so einen umfassenden Breitbandausbau bei begrenztem Eigenanteil. Mit der Maßnahme können voraussichtlich ca. 982 von insgesamt ca. 2038 Gemeindeadressen erschlossen werden.
Es sind bereits 25 Adressen Glasfaser und 1031 mit Supervectoring 100-250 MBit/s versorgt.
 7

Einstimmig folgte der Gemeinderat abschließend den Empfehlungen der I-KT, vertreten durch Herrn Himmelstoß:

  • Das laufende Bayerische Gigabit Förderprogramm ist zu beenden
  • Es ist ein Antrag auf die Förderung der erbrachten Beratungsleistungen zu stellen
  • Nach Eingang des Zuwendungsbescheids wird die Gemeinde in das Bundesförderprogramm einsteigen.
  • Die Beratungsleistungen für das gesamte Förderprogramm, welche mit bis zu 50 T€ gefördert werden, wird wieder die Firma I-KT, vertreten durch Herrn Himmelstoß erbringen.

Die Aussage, dass sich die Gemeinde Karlskron im Bayerischen Gigabit-Förderprogramm befindet, habe ich bereits mehrfach hier im Blog genannt (siehe Beitrag zur Gemeinderatsitzung vom 6.7.2020 TOP12 8, 16.11.2020 TOP3.2 9, 29.3.2021 TOP6 10, 11.10.2021 TOP5 2). Die Angaben des I-KT Vertreters und der Beschluss das laufende Verfahren zu beenden untermauern nun meine Statements, welche über die offiziellen Fördertabellen bereits offensichtlich waren und mir die bisher befragten Ratsmitglieder nicht bestätigen konnten.

zurück zur Tagesordnung

2. Kindergarten „Haus Sonnenschein“ Karlskron – Sanierung / Erweiterung / Neubau

Vor der öffentlichen Sitzung fand eine Ortsbegehung am Haus Sonnenschein mit den anwesenden Gemeinderät:innen statt, wie in der vergangenen Sitzung angekündigt 2. Wobei sich an der Grundlage der am 20.9.2021 vorgestellten Machbarkeitsstudie 12. nichts geändert hat. So beschränkte sich die Diskussion auf einige zusätzliche Aspekte.

Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021
Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021

Gemeinderat Hagl gab die Frage in die Runde, ob der Neubau von Haus Sonnenschein zwingend am bisherigen Platz 13 errichtet werden müsse. So wäre es denkbar, das neue Gebäude auf dem nördlichen Teil der Gemeindewiese 13 zu errichten. Das Haus Sonnenschein könne somit während der Bauarbeiten in Betrieb bleiben und man müsste letztlich nur einmal umziehen, wenn der Ersatzbau fertig ist. Im Anschluss könne man das Altgebäude abreißen und als Gemeindewiese anlegen. Die Gemeindewiese bekäme damit statt der bestehenden Nord-Süd-Ausrichtung eben eine Ost-West-Ausrichtung, was einer Nutzung wie bisher nicht entgegenstünde. Im Gegenzug würde man sich einen Umzug des Haus Sonnenschein in den aktuellen Kita Neubau ohne Namen 14 einsparen. Evtl. könne man sogar den Plan des aktuellen Neubaus dann für den Ersatzbau von Haus Sonnenschein wiederverwenden und so Planungskosten einsparen. Ob hierdurch Planungskosten gespart werden könnten, wurde von der Leiterin des techn. Bauamts Frau Fallmann 11 in Zweifel gestellt. Einerseits ließe sich ein Bau nicht so ohne Weiteres an einem anderen Platz erneut errichten. Ferner hätte der Architekt Rechte an seinem geistigen Eigentum und es wäre offen, ob der Zuschlag für die Planung nach Ausschreibung erneut an das gleiche Architekturbüro gehen könne. Für die überwiegende Mehrheit der Gemeinderät:innen scheint eine Veränderung der Gemeindewiese vollkommen ausgeschlossen. Aus den Beobachtungen der letzten Jahre, scheint mir, dass die Wiese in der bestehenden Form als unbedingt zu erhalten betrachtet wird. Begründungen hierfür erschlossen sich mir bislang nicht. Bürgermeister Kumpf gab an, dass man sich mit dem zu eröffnenden VgV Verfahren 16 aktuell ohnehin noch nicht auf einen endgültigen Platz festlegen müsse.

Gemeinderat Wendl wollte wissen, ob die Umgebungsbebauung an der aktuellen Stelle 13 überhaupt ein zweistöckiges Gebäude zuließe. Immerhin habe man im alten Gemeinderat bereits über einen weiteren Stock diskutiert, als es um die Erweiterung der aktuellen Kinderbetreuungsplätze ging. Damals hatte man sich letztlich gegen einen zweiten Stock und für den Neubau an der Hauptstraße 24 ausgesprochen. Mit Verweis auf die angrenzende Schule geht Bürgermeister Kumpf davon aus, dass ein zweistöckiges Gebäude an dieser Stelle genehmigungsfähig sei.

Der 2. Bürgermeister Bachhuber erkundigte sich nach dem Zustand von Haus Regenbogen 13 und ob hier ebenfalls eine baldige Sanierung anstehen würde, welche man bei den aktuellen Planungen in Betracht ziehen solle. Nach einem kurzen Blickaustausch zwischen Bürgermeister und Verwaltung sah man hier keinen Sanierungsbedarf. Ein kürzlicher Wasserschaden sei beseitigt und sonst gäbe es keine weiteren Auffälligkeiten.

Hieraus ergab sich noch eine kurze allgemeine Diskussion nach der notwendigen Gruppenanzahl. Man erörterte, ob die angedachten 4 Gruppen ausreichen oder ob dann demnächst wieder eine Erweiterung notwendig würde. Seitens Verwaltung argumentierte man, dass „der Platz nicht mehr hergeben“ würde. Außerdem sei dann da noch der angestrebte Waldkindergarten und dass man nicht beliebig viele neue Betreuungsgruppen gefördert bekäme. Hier müsse der Bedarf nachgewiesen werden und die zusätzlichen Gruppen des Waldkindergartens würden zusammen mit den bestehenden Gruppen ausreichend Puffer für die nachfolgenden Jahrgänge bieten.

So wurde abschließen der einstimmige Beschluss gefasst das erforderliche VgV Verfahren 16 für die Planungen des Abbruchs und Neubaus von Haus Sonnenschein zu starten und die Förderfähigkeit zu prüfen.

zurück zur Tagesordnung

3. Bushaltestellen in Brautlach – Neu geplanter Halt der INVG Buslinie

Über die Streckenänderung der INVG Buslinie 18 durch das Gewerbegebiet Brautlauch beriet der Gemeinderat bereits in der öffentlichen Sitzung vom 12.7.2021 16. Im Vergleich zu den ersten Planungen vom Juli 13 dieses Jahres haben sich die Standorte der Haltestellen 13 verändert. Ferner soll lediglich die Haltestelle stadteinwärts von der B13 an die Münchener Straße Einmündung Aretinstraße verlegt werden. Auch ist nur für die Fahrtrichtung stadteinwärts die Errichtung von Wartehäuschen geplant. Für Gäste stadtauswärts erwartet man überwiegend aussteigende Passagiere und rechnet nicht mit wartenden Fahrgästen, die weiter stadtauswärts nach Reichertshofen fahren würden. Die zusätzliche Haltestelle im Brautlacher Gewerbegebiet würde den aktuellen Planungen nach am Kreisverkehr nahe der Firma Binder errichtet werden. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets um die Fläche Brautlach III und das daran angrenzende Gewerbegebiet der Nachbargemeinde Baar-Ebenhausen sei dieser Standpunkt zentraler. Außerdem sei es komplizierter als ursprünglich erwartet, die Haltestelle am oder im zentralen Kreisverkehr des alten Gewerbegebiets einzurichten.

Gemeinderat Finkenzeller gab zu bedenken, die Haltestelle an der Münchener Straße Einmündung Aretinstraße weiter in das gemeindliche Grundstück zu legen. Seiner Ansicht nach wäre es vorteilhafter, wenn der Bus abseits der Straße an der Haltestelle zum stehen käme. So stellte er keine Behinderung des Verkehrs dar und die Fahrspur bliebe übersichtlicher. Dem entgegnete man, dass eine Verkehrsberuhigung durch einen haltenden Linienbus durchaus gewünscht sei. Zwar blieb Finkenzeller bei seiner Ansicht, konnte aber keine weiteren Unterstützer finden.

Die beiden Beschlüsse zur Errichtung der beiden Haltestellen und Wartehäuschen wurden jeweils einstimmig gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, die hierfür notwendigen Planungen in Auftrag zu geben.

zurück zur Tagesordnung

4. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2021

Die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 11.10.2021 2 wurde von den anwesenden Gemeinderät:innen ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Seit 28.10.2021 ist die offizielle Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.9.2021 29 verfügbar. Es lohnt sich ein gelegentlicher Blick auf https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de/ im Bereich Dokumente.

zurück zur Tagesordnung

5. Bauangelegenheiten

5.1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäuser mit Garagen, Bauort: Fl-Nr.1104 Tf Gmkg Karlskron, Klingbauerweg 5 u. 7 , Probfeld

Der Vorbescheid, der hier zur Verlängerung beantragt wird, umfasst die Hausnummern 5 und 7 13 des Klingbauerwegs in Probfeld. Das Grundstück der Nummer 7 wurde bereits bebaut, sodass sich die Verlängerung effektiv nur auf die Nummer 5 auswirken wird.

Der Gemeinderat hatte keine Fragen zum vorliegenden Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids um 2 Jahre und gab einstimmig sein Einvernehmen.

zurück zur Tagesordnung

5.2 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort. Fl-Nr.56/2 Gmkg Adelshausen, Zellstr.10, Adelshausen

Das hier beantragte Einfamilienhaus mit Doppelgarage 13 befindet sich im Geltungsbereich des noch gültigen Bebauungsplans Nr.13 „Am Linnerberg“, dessen Festsetzungen nicht eingehalten werden. Das Grundstück befindet sich jedoch im Teilbereich, für welchen der Bebauungsplan unter TOP 6.1 dieser Sitzung aufgehoben wurde. Damit greift hier der einfache Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron 17, dessen Festlegungen eingehalten werden.

Der Gemeinderat hatte keine Fragen zum vorliegenden Bauantrag und gab einstimmig sein Einvernehmen.

zurück zur Tagesordnung

5.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Materiallager, eines Bürogebäudes mit 2 Wohneinheiten,Werkstatt, Carport und 9 Stellplätze, Bauort: Fl-Nr.29 Gmkg Pobenhausen, Ledergasse 7, Pobenhausen

Die beantragten zu errichtenden Gebäude und Stellplätze 13 sollen einen einheimischen Elektrobetrieb beherbergen und die Grundflächenzahl 18 soll auf 0,53 überschritten werden. Gemeinderat Hagl erkundigte sich nach der Nachbarschaftszustimmung. Da die Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben, sah der Gemeinderat keinen weiteren Diskussionsbedarf und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.

zurück zur Tagesordnung

5.4 Bauantrag auf Nutzungsänderung zum Ausbau der ehemaligen Getränkehalle zu einer Einliegerwohnung, Bauort: Fl-Nr.100/6 Gmkg Karlskron, Dollstr.14, Karlskron

Das Gebäude 13, für welches die Nutzungsänderung beantragt wird, befindet sich nach dem gültigen Flächennutzungsplan Karlskron 19 im Außenbereich. Gemäß den Anmerkungen von Bürgermeister Kumpf habe der Eigentümer bzgl. der Nutzungsänderung bereits mit der zuständigen Behörde im Landratsamt gesprochen. Somit hatte auch der Gemeinderat keine Einwände zur Nutzungsänderung und erteilte sein Einvernehmen.

zurück zur Tagesordnung

5.5 Bauantrag zum Wohnhausneubau mit 2 WE, Doppelgarage, Einzelgarage und 1 Stellplatz, Bauort: Fl-Nrn.2161 u. 2160 der Gmkg Adelshausen, Lindenstr.24, Aschelsried

Die zu errichtenden Gebäude 13 befinden sich nach dem gültigen Flächennutzungsplan 20 in einem Mischgebiet. Die Errichtung eines Wohngebäudes ist hiermit zulässig. Das nördlich gelegene eingetragene Baudenkmal ist vom Bauvorhaben nicht betroffen. Der Gemeinderat hatte keinen Diskussionsbedarf zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

zurück zur Tagesordnung

5.6 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.355/2 Gmkg Karlskron, Josephenburg 54, Karlskron

Die zu errichtenden Gebäude 13 befinden sich nach der Aufhebung des Bebauungsplans Nr.8 Josephenburg 21 im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Karlskron 17, dessen Festsetzungen eingehalten werden. Die Pläne zeigen, dass die beiden Doppelgaragen je auf der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden sollen. Es gab hierzu eine Frage aus dem Gremium zur Zulässigkeit. Man überlässt diese Prüfung der zuständigen Baubehörde. Weitere Fragen waren nicht zu klären und auch hier gab der Gemeinderat einstimmig sein Einverständnis zu dem Bauantrag.

Die Frage zur Grenzbebauung hat mich interessiert und so habe ich kurz im Netz nach einer entsprechenden Vorschrift gesucht. Fündig wurde ich in der bayerischen Bauordnung 21:

Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, … mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m,…

BayBO Art.6 (7) 1 – www.gesetze-bayern.de 21

Sofern sich eine Grundstücksgrenze lediglich auf eine Seite bezieht und nicht umlaufend gerechnet wird, sollte damit die Errichtung je einer Doppelgarage an der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze zulässig sein, sofern die Grenzbebauung pro Grundstücksgrenze weniger als 9 m beträgt. Persönlich frage ich mich hier, wie man die Gartengestaltung vornehmen möchte, wenn alle Zufahrten verbaut sind. Das ist jedoch nicht Teil einer Baugenehmigung und auf Bauherrenseite wird man sich dazu bestimmt Gedanken gemacht haben.

zurück zur Tagesordnung

5.7 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Lagerhalle zu einer Zimmereihalle, Bauort:Fl-Nr.43 Gmkg Pobenhausen, Schrobenhausener Str.23, Pobenhausen

Hier wird beantragt, die bestehende Lagerhalle 13 als Zimmereihalle zu nutzen. Nach dem gültigen Flächennutzungsplan 22 liegt das Grundstück in einem Mischgebiet. Die Baunutzungsverordnung §6 (1) 23 besagt: „Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.“ Als zulässig werden unter §6 (2) 4. „Sonstige Gewerbebetriebe“ genannt.

Man konnte den Zwiespalt bei den anwesenden Gemeinderät:innen fast spüren. Einerseits scheint eine Zimmerei zwar unter „sonstige Gewerbe“ zu fallen, jedoch bliebe zu klären, ob ein solcher Betrieb „das Wohnen nicht wesentlich stört“. Der Antragsteller ist ein eingesessener Handwerksbetrieb und im Gremium wollte man dem Vorhaben hier Steine in den Weg legen. Da der Nachbar der Nutzungsänderung zugestimmt hat, gab auch der Gemeinderat schließlich sein einstimmiges Einvernehmen zu der Nutzungsänderung.

zurück zur Tagesordnung

6. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

6.1 Bauleitplanung Gemeinde Karlskron-Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr.13 „Am Linnerberg“; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 4 a Abs.3 i.V.m. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB- Prüfung der vorgebrachten Einwendungen und Anregungen-Satzungsbeschluss

Diese Aufhebung des Bebauungsplans war bereits einige Male Thema der öffentlichen Gemeinderatssitzungen und endete mit diesem Tag im Aufhebungsbeschluss, welcher einstimmig gefasst wurde.

Nachdem man zunächst anstrebte, den Bebauungsplan in seiner Gesamtheit aufzuheben 24, gab es bei der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung Einwände seitens der Baubehörde. So schränke man den Umgriff für die Aufhebung auf den südlichen Teil des Gültigkeitsbereichs 16 ein. Die nun erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden zeigte in den Rückmeldungen keine „kritischen Punkte“ mehr.

zurück zur Tagesordnung

7. Auslauf Zinsbindung Darlehen bei der LfA Förderbank Bayern für den Ausbau der Fruchtheimer Straße – Entscheidung über Sondertilgung

Die für den Ausbau der Fruchtheimer Straße aufgenommenen Kredite zeigen zum 15.11.2021 eine Restschuld von 690 T€. Die ursprünglich geplante Kreditlaufzeit betrug 30 Jahre. Für die nächsten 10 der verbleibenden 20 Jahre beträgt der Zinssatz der LfA Förderbank Bayern nun 0,35 %.

Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen wesentlich höher ausfallen werden als die im Haushalt 2021 (S. 74) 25 angesetzten 1,5 Mio€. Gleiches sei für den Gemeindeanteil der Einkommenssteuer (Ansatz 4 Mio€ 25) zu erwarten. Ferner merkte Kumpf an, dass die Gemeinde aktuell für Einlagen bei der Bank einen Negativzins zu entrichten hat. Kämmerer Herr Kahn 26 bestätige Kumpfs Aussagen und ergänzte, dass man zwar nicht mit aller Sicherheit voraussagen könne, nicht doch noch einen Übergangskredit für anstehende Investitionen zu benötigen. Er plädierte jedoch, wie Kumpf, dafür, die Restschuld mit der nun möglichen Sondertilgung zu begleichen.

Der Gemeinderat folgte den Empfehlungen und beschloss einstimmig die Tilgung der Restschuld von 690 T€.

zurück zur Tagesordnung

8. Anfragen und Mitteilungen

Die Zahlen aus der anhaltenden Corona Pandemie zeigen wieder deutlich steigende Inzidenzen. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in Karlskron 20 aktive Covid-19-Infektionen und im Landkreis eine Inzidenz von 184 zu verzeichnen. Die aktuellen Zahlen 27 finden sich weiterhin auf den Seiten des Landratsamtes.

Inzwischen hat sich eine Seniorenbeauftragte gefunden. Bürgermeister Kumpf geht davon aus, dass sich nun weitere Mitstreiter:innen etwas leichter finden lassen. Sollte jemand an einer Mitwirkung interessiert sein, gerne mit unserem Bürgermeister Kontakt aufnehmen.

Gemeinderätin Moosheimer erkundigte sich nach dem Stand des angeregten Dirtparks / Fahrradparkur 10. Die Jugendlichen wären unzufrieden, weil sich nichts täte. Nach dem angekündigten Termin mit dem „Dirtpark-Profi“ 28 hörte man in den öffentlichen Sitzungen nichts mehr zu diesem Thema. Bürgermeister Kumpf brachte an, dass ein solches Gelände nur in Eigenregie zu betreiben sein. Der kontaktierte Profi habe mitgeteilt, dass hier jede Woche entsprechende Ausbesserungsarbeiten notwendig sind, um ein solches Gelände in Schuss zu halten. Der gemeindliche Bauhof könne diese Zusatzaufgaben nicht stemmen, so Kumpf. Der Bürgermeister regte an, die interessierten Jugendlichen mögen sich bei ihm melden, um die weiteren Möglichkeiten zu besprechen; bisher sei nämlich noch niemand da gewesen.

zurück zur Tagesordnung


Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Hier noch der Link zum Bericht im DonauKurier:

Gemeinderat Karlskron stimmt für Abriss und Neubau des Kindergartengebäudes
Karlskron – Spätestens nach dem Ortstermin war die Sache klar: Der Gemeinderat votierte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig dafür, den Kindergarten Haus Sonnenschein abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.Lesen Sie mehr auf donaukurier.de
Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 31.10.2021

2) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 11.10.2021, aufgerufen am 4.11.2021

3) externer Link, Internetauftritt IK-T GmbH Innovative Kommunikations-Technologien, aufgerufen am 4.11.2021

4) externer Link, Bayerisches Breitbandzentrum – Die Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) im Überblick, aufgerufen am 4.11.2021

5) externer Link, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – Die Breitbandförderung des Bundes, aufgerufen am 4.11.2021

6) externer Link, Wikipedia – Glasfasernetz – Fibre to the home, aufgerufen am 4.11.2021

7) Zitat aus einer Folie der I-KT Präsentation der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 2.11.2021

8) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 6.7.2020, aufgerufen am 4.11.2021

9) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 16.11.2020, aufgerufen am 4.11.2021

10) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 29.3.2020, aufgerufen am 4.11.2021

11) externer Link, Gemeinde Karlskron – Mitarbeiter-Detailseite Frau Fallmann, aufgerufen am 4.11.2021

12) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.9.2021, aufgerufen am 4.11.2021

13) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: ggf. vorhandene Notizen und Skizzen auf der dargestellten Karte wurden erstellt von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 4.11.2021

14) interner Link, Karlskron-Politik.info : Ein Name für den Kita Neubau, aufgerufen am 4.11.2021

15) externer Link, Wikipedia – Vergabeverordnung, aufgerufen am 4.11.2021

16) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.7.2021, aufgerufen am 4.11.2021

17) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) BP-Nr.19 Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 4.11.2021

18) externer Link, Wikipedia – Maß der baulichen Nutzung – Grundflächenzahl(GRZ), aufgerufen am 4.11.2021

19) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan Karlskron, aufgerufen am 4.11.2021

20) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan Aschelsried, aufgerufen am 5.11.2021

21) externer Link, BAYERN.RECHT (Bayerische Staatskanzlei) – Bayerische Bauordnung, aufgerufen am 5.11.2021

22) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Flächennutzungsplan Pobenhausen, aufgerufen am 5.11.2021

23) externer Link, www.gesetze-im-internet.de Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchgerschutz – Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), aufgerufen am 5.11.2021

24) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 5.10.2020, aufgerufen am 5.11.2021

25) externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) Haushaltsplan 2021, aufgerufen am 5.11.2021

26) externer Link, Gemeinde Karlskron – Mitarbeiter-Detailseite Herr Kahn, aufgerufen am 5.11.2021

27) externer Link, externer Link, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: aktuelle Corona-Zahlen, aufgerufen am 5.11.2021

28) interner Link, Karlskron-Politik.info : Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.4.2021, aufgerufen am 5.11.2021

29) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) „2021 09 20 Niederschrift Bürgerinfoportal“, aufgerufen am 5.11.2021

Möchtest Du bei neuen Beiträgen sofort Bescheid bekommen?

Trage Dich in die Listen ein, die Dich interessieren:

Liste(n) auswählen:

Du kannst Deine Auswahl später verändern, falls Du Dich umentscheidest.

Im Newsletter informiere ich über neue Themenseiten und größere Aktualisierungen auf den Themenseiten. Es gibt keinen festen Rhythmus. Wenn es etwas mitzuteilen gibt, was nicht durch Betragsbenachrichtigungen abgedeckt ist, wird es einen Newsletter geben.

Wir schicken nur, was Du haben möchtest! Sieh hier nach, welche Beitragsbenachrichtigungen wir bisher verschickt haben.

Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

10 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 2. November 2021”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert