Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Juli 2022

Lesedauer: 22 Minuten

Diese Sitzung sollte sich zur längsten öffentlichen Sitzung entwickeln, an der ich bislang teilgenommen hatte. Mit viereinhalb Stunden bezeichnete sie Bürgermeister Kumpf abschließend auch als Mammutsitzung. Die Tagesordnung sorgte für teilweise erhitzte Gemüter und dies nicht nur, weil 10 % Arbeits­marktzulage für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen diskutiert wurde. Hierzu waren auch viele Betroffene anwesend, um der Diskussion den nötigen Nachdruck zu verleihen. Viel Zeit beanspruchten die Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Linnerberg-Ost“, ein Projekt, welches den Rat seit nunmehr 26 Jahren immer wieder beschäftigt. Die Vorstellung der Schulsozialarbeit war eines meiner persönlichen positiven Highlights dieser Sitzung. Der Bericht gab lebendigen Eindruck in diese Arbeit und ich bin mir sicher, dass die Anwesenden dieses Thema in der Priorität nun höher einschätzen als zuvor. Nicht nur den Zuhörer:innen wurde eine ordentliche Portion Sitzfleisch abverlangt und die meisten aus der Zuhörerschaft verließen die Sitzung noch vor dem offiziellen Ende. Die öffentliche Sitzung endete gegen 23:00 und der Gemeinderat hatte im Anschluss noch einige nicht öffentliche Tagesordnungspunkte zu besprechen. Allen Ratsmitgliedern gilt daher mein persönlicher Respekt für ihren Einsatz.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11.7.2022

1.Genehmigung der Niederschrift vom 20.06.2022
2.Schulsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Karlskron – Vorstellung Jahresbericht 2021
3.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
3.1Bauleitplanung Gemeinde-Aufstellung Bebauungsplan Nr. 34 „Am Linnerberg-Ost- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Verfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB), Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.Gründung eines Landschaftspflegeverbandes – Vorstellung durch die Untere Naturschutzbehörde
5.Bauangelegenheiten
5.1Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.705 Gmkg Karlskron, Eicherstr.16, Grillheim
5.2Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit einer Doppelgarage und 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.863/28 Gmkg Karlskron, Ringstr. 5 a und 5 b, Karlskron
5.3Bauantrag zum Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle, Bauort: 1027/2 Gmkg Karlskron, Probfeld 35, Probfeld
5.4Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage, Bauort: Fl-Nr.417/0 Gmkg Karlskron, Josephenburg 7, Karlskron
5.5Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Kartoffellagerhalle in eine Lagerhalle, Bauort: Fl-Nr.2255 TF Gmkg Adelshausen, nähe Dorfstraße, Aschelsried
6.Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Vorstellung Abschluss des VgV-Verfahrens und Auftragsvergabe „Objektplanung“ an ein Architekturbüro
7.Ausschreibung von Reinigungsleistungen gemeindlicher Gebäude über die Cleansolution GmbH aus Gersthofen – Auftragsvergaben
8.Sicherung von pädagogischem Personal für Kindertageseinrichtungen; Einführung einer Arbeitsmarktzulage
9.Erneuerung Kramerstraße – Vergabe – Verlegung von Speedpipe-Rohrverbänden
10.Anfrage der CLK-Fraktion: Anfrage zu Veranstaltungen im Gemeindebereich
11.Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2022
12.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 11.7.2022
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1

Diese Sitzung begann bereits um 18:30 und nicht wie üblich um 19:00. Das hatte ich leider übersehen und war erst ab 18:40 anwesend. Ich bedanke mich bei unserem Bürgermeister Stefan Kumpf für die für diesen Bericht zur Verfügung gestellten Präsentationen der öffentlichen Sitzung. Ohne diese wäre mir eine detaillierte Beschreibung, besonders der Bauleitplanung aus TOP 3 oder des Landschaftspflegeverbands aus TOP 4 nicht oder nur sehr schwer möglich. Mein weiterer Dank gilt auch unserer Schulsozialarbeiterin Frau Schlögl, die mir ebenfalls auf Anfrage ihren Jahresbericht hat zukommen lassen. Es freut mich außerordentlich, dass mein Hobbyblog so wohlwollend von vielen Seiten unterstützt wird.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.6.2022

Wie mir mitgeteilt wurde, genehmigte der Gemeinderat die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 20.6.2022 2 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 20.6.2022 3 wurde am 29.7.2022 ins Bürgerportal geladen.

Zu den 8 öffentlichen Sitzungen des ersten Halbjahres wurden alle Niederschriften i. d. R. in den Folgesitzungen genehmigt. Bis zum 16.7.2022 wurden lediglich die Dokumente zum 21. Feb. bzw. zum 14. März veröffentlicht. Verständlich, wenn es gelegentlich zu Verzögerungen kommen kann, weil die Tagesarbeit in der Verwaltung alle Kräfte bindet. Die fehlenden Niederschriften zum 17.1 und 7.2. erklärt das jedoch nicht mehr. Letztlich ist die Veröffentlichung der Niederschriften in der aktuell gültigen Geschäftsordnung der Gemeinde Karlskron verankert und dem sollte nachgekommen werden.

Auf diesem Blog sind für das erste Halbjahr 2022 insgesamt 1840 Aufrufe verzeichnet. Die durchschnittliche Interaktionsdauer der Nutzer:innen liegt bei 2:37. Man kann somit durchaus von einem Interesse der Öffentlichkeit an den Themen der Sitzungen ausgehen.

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2. Schulsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Karlskron – Vorstellung Jahresbericht 2021

Zu meinem Bedauern habe ich die ersten 10 Minuten dieses Tagesordnungspunktes verpasst. Die für uns zuständige Schulsozialarbeiterin Frau Isabel Schlögl, hat mir ihren Jahresbericht am Folgetag der Sitzung zukommen lassen. Das erste Mal wurde die Schulsozialarbeit an unserer Grund- und Mittelschule in diesem Blog im Bericht zur öffentlichen Sitzung vom 16.5. 5 erwähnt. Viele mögen über Schulsozialarbeit in unserer Gemeinde verwundert sein, dies vielleicht der fehlenden sozialen Brennpunkte wegen sogar als unnötig empfinden. Genau aus diesem Grund war die Vorstellung des Jahresberichts in der öffentlichen Sitzung wichtig und notwendig.

Am Ende des Vortrags haben wohl alle Anwesenden die Leidenschaft und Begeisterung von Frau Schlögl für diese Aufgabe fühlen können. Es geht eben nicht hauptsächlich darum, Jugendliche mit Alkohol- oder Drogenproblemen zu betreuen oder auch randalierende Schulhofprügler im Zaum zu halten. Gerade im Rückblick auf ein weiteres Pandemiejahr waren alle ein weiteres Jahr auf eine ganz besondere Art gefordert. In ihrem Bericht beschreibt Frau Schlögl die Rahmenbedingungen an unserer Schule, der Caritas (als Anbieter dieser Leistung) und auch die pandemiebedingten Rahmenbedingungen.

Während des Lockdowns 2021 fanden auch bei uns viele Unterrichte per Videokonferenz statt. Doch den Kindern und Jugendlichen konnte damit nicht alles auf virtueller Ebene geboten werden, was bis dahin physisch stattfand. So wurde das Angebot „digitale Begleitung“ geschaffen, bei dem sich Schüler:innen auf digitalem Weg untereinander austauschen konnten und z.B. gemeinsam die Hausaufgaben erledigten. Mit diesem freiwilligen Angebot konnte den Schüler:innen sehr individuell unter die Arme gegriffen werden. Durch die Vielseitigkeit dieses Angebots war es – um ein besonderes Beispiel zu nennen – möglich, einen Schüler der 9. Klasse bei seiner Schullektüre zu unterstützen. Für sich alleine, so sagte er, hätte er zu Hause keine einzige Seite gelesen. 6

Bei einem Medientag der 8. Klasse reflektierten die Schüler:innen ihre Mediennutzung. Dabei konnten sie den Nutzen (Vorteile) den Gefahren gegenüberstellen. Auch das Thema Cybermobbing wurde in unterschiedlichen Facetten betrachtet. Zusammenfassend bleibt am Ende dieses Tages die Erkenntnis, dass die Jugendlichen mit ihrer Annahme „Die Erwachsenen haben eigentlich keine Ahnung, was da alles abgeht!“, vielleicht sogar mehr recht haben, als man glauben möchte. Aber leider stellt sich neben diesem „Wissensvorsprung“ der Jugendlichen auch eine gewisse Hilflosigkeit. Denn die Erwachsenen irren sich vermutlich in den meisten Fällen mit der Annahme „Die Jugendlichen haben eigentlich keine Ahnung, wie sie mit alledem umgehen sollen!“ nicht. Somit scheint hier ein ständiger Austausch und Dialog auf Augenhöhe zwischen den Jugendlichen und den Erwachsenen (insbesondere der Eltern, aber auch Sozialarbeiter_innen, Trainier_innnen, etc.) als einzig angemessener Umgang mit diesem unterschiedlichen Kenntnisstand. 6

Doch nicht nur digitale Angebote wurden gemacht. Auch klassische Angebote standen bereit. So konnte eine Schülerzeitung erstellt und publiziert werden. In Zusammenarbeit mit externen Partnern konnte in den 7. und 8. Klassen während des Unterrichts gemeinsam mit den Jugendlichen das Thema Sucht erarbeitet werden.

Auch Einzelfallhilfe wurde von Frau Schlögl angeboten und geleistet. Im Jahr 2021 weist ihr Bericht 43 Schüler:innen auf denen so individuelle Unterstützung angeboten werden konnte. Gemeinderat Krammer T. stellt fest, dass die Zahl der Einzelfälle etwa 20 % der Karlskroner Schülerzahl beträgt und erkundigte sich, ob dies „normal“ sei. Frau Schlögl bestätigte, dass dies mit anderen Schulen vergleichbar sei. Sie erläuterte, dass ein 3-maliger Kontakt bereits zu einer Wertung als Fall führte. Dies sei beispielsweise bei Gesprächen zu 2 Streits im Bus und einem weiteren am Schulhof der Fall. Die 20 % sehe ich demnach keinesfalls als besorgniserregend. Vielmehr als Indiz, dass man hier noch Zeit hat, sich auch mit den mutmaßlichen Kleinigkeiten zu beschäftigen, die für Kinder bereits als überaus belastend empfunden werden können.

Frau Schlögl schaffte es in ihrem relativ kurzen Vortrag die Anwesenden für das Thema Schulsozialarbeit zu begeistern und konnte so sicherlich einige Zweifel zur Sinnhaftigkeit eines solchen Angebots in Karlskron ausräumen. Ich hoffe auch im nächsten Jahr auf die Präsentation des Jahresberichts zu Schulsozialarbeit in Karlskron in einer der öffentlichen Sitzungen. Die Schulsozialarbeit an unserer Schule wird zu 50 % durch den Landkreis und zu 50 % über den Schulverband finanziert. Der Vortrag hat gezeigt, dass Schulsozialarbeit weitaus vielfältiger ist, als man vermuten möchte und dass jeder Euro, den wir hier anlegen, sehr gut in unsere Kinder und Jugendlichen investiert ist.

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3. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

3.1 Bauleitplanung Gemeinde-Aufstellung Bebauungsplan Nr. 34 „Am Linnerberg-Ost- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Verfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB), Prüfung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Bauleitplanung zu diesem Bebauungsplan im Gemeindeteil Adelhausen erstreckt zieht sich nunmehr über 26 Jahre hin, wie man in der Sitzung beiläufig erfahren konnte. Zum letzten Mal wurde dieses Thema öffentlich in der Sitzung vom 27.4.2020 7 behandelt.

Auszug aus dem Vorabzug des BP Nr. 34 Linnerberg-Ost der Gemeinde Karlskron; aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 11.7.2022
Auszug aus dem Vorabzug des BP Nr. 34 Linnerberg-Ost der Gemeinde Karlskron; aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 11.7.2022

Der aktuelle Planungsentwurf lag den Gemeindrät:innen vor und die diskutierten Stellungnahmen stammten z. T. aus dem Jahr 2018, wie mitgeteilt wurde. Die Stellungnahmen wurden vom zuständigen Architekten in der Sitzung ausführlich dargelegt.

Die Regierung von Oberbayern fordert eine „grüne Gestaltung“. Das Baugebiet solle sich in die Landschaft einfügen. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und stellte fest, dass die Forderung bereits im vorliegenden Entwurf gebührend berücksichtigt ist.

Seitens des Bereichs zur Bauleitplanung aus dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen kamen vielfältige Stellungnahmen. Die geforderten redaktionellen Änderungen sollen entsprechend berücksichtigt werden. Die Höhe des Rohfußbodens wurde dahingehend überarbeitet, dass nicht mehr eine Höhe von max. 30 cm über der Straße festgelegt wird. Vielmehr wurden nun Höhenbezugspunkte für jedes der zu erstellenden Grundstücke festgelegt. Die Höhenlage des Rohfußbodens ist somit individueller möglich und die nötigen Abgrabungen und Stützmauern auf den Grundstücken sollen verringert werden.

Die höchstzulässige Wandhöhe sind je nach Grundstückslage unterschiedlich und bewegen sich im Bereich von 6,50 m bis 6,80 m. Um der Hanglage Rechnung zu tragen, ist die „sichtbare Wandhöhe“ definiert, welche die höchstzulässige Wandhöhe bis zu 0,30 m überschreiten darf. Für alle Grundstücke werden 2 Vollgeschosse möglich sein.

Bezüglich der Dachform gab man sich bislang sehr offen. Im neuen Entwurf entspricht man mehr den Wünschen des Landratsamts nach einer engeren Festlegung. So sollen an der Grundstücksreihe im Norden und Osten nur noch gleichgeneigte symmetrische Satteldächer zulässig sein. Wobei im restlichen Gebiet zusätzlich Zelt- oder Walmdächer möglich sein sollen. Auf den westlichen Grundstücken, welche an den Ort anschließen, kommen zusätzlich Pult- oder Flachdächer infrage. Die möglichen Dachneigungen liegen je nach Grundstück und möglicher Dachform bei bis zu 25°. Im Gremium wurde sich in der Sitzung ausgiebig zu den möglichen Dachformen ausgetauscht. Einerseits wünschte man sich weniger Reglementierung der Dachformen. Andererseits folgte man der vorgelegten Argumentation, wonach gerade in den Reihen, in denen nur Satteldächer zugelassen sein sollen, auf den Gesamteindruck zu achten sei und eine Fragmentierung der Dachformen vermieden werden solle.

Die bestehende Geländeform soll grundsätzlich erhalten bleiben, wobei leichte Anpassungen durch Abgraben und Stützmauern möglich sein sollen. Im Bereich von Zufahren können diese Anpassungen etwas ausgeprägter möglich sein. Vor Garagen müssen 5 Meter Platz auf dem Grundstück bleiben und diese Fläche soll nicht als Stellplatz zählen. Pro Wohneinheit sind auf dem Grundstück 2 Stellplätze vorzuhalten. Pro Wohneinheit müssen 300 m² Grundstücksfläche zur Verfügung stehen.

Als Einfriedung werden nur transparente Zäune mit einer Höhe bis 1,20 m zulässig sein. Hohe Mauern bzw. Gabionen sollen so vermieden werden. In diesem Zusammenhang ergab sich auch eine weitläufigere Diskussion zu Steingärten. Nachdem diese vor einigen Jahren einige Verbreitung fanden, werden sie inzwischen vielerorts als naturschädlich betrachtet. Nach den Festsetzungen des Bebauungs­plans wären Stein- oder Schotterbeete der versiegelten Fläche zuzuschreiben, welche insgesamt einen Wert von 20 % der Grund­stücks­fläche nicht übersteigen dürfe. Ein Verbot solcher Steingärten sei, so der Architekt, im Bebauungs­plan­entwurf aktuell jedoch nicht enthalten.

Seitens des Naturschutzes im Landratsamt fordert man die Festlegung einer Pflanzliste und speziell an den Ortsrändern eine Mindestpflanzdichte. Beides ist im Planentwurf bereits enthalten. Auch weitere vorliegende Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen bzw. sind bereits eingearbeitet. Die Festlegungen sehen vor, dass pro Einfamilienhaus eine Grundstücksfläche von mindestens 600 m² und für Doppelhaushälften mindestens 400 m² erforderlich sind.

Gemeinderat Hagl regte eine Verpflichtung zu Fotovoltaik auf den Dachflächen an. Immerhin würden regenerative Energien zunehmend wichtiger und in zahlreichen Gemeinden sei eine solche Verpflichtung bei neuen Bebauungsplänen schon beinahe obligatorisch. Gemeinderat Krammer T. schloss sich dem Vorschlag an, wohingegen sich Gemeinderätin Moosheimer und Gemeinderat Finkenzeller mit einem entrüsteten „Niemals“ einer solchen Verpflichtung entgegenstellten. Bürgermeister Kumpf brachte an, dass PV-Anlagen einen zusätzlichen Finanzbedarf der Bauherren erforderten. Sollte man sich das zu Baubeginn nicht leisten können, solle niemand dazu verpflichtet werden. Die meisten würden das eh nachholen, sobald die Mittel zur Verfügung stünden. Die Notwendigkeit zur Fotovoltaikverpflichtung sah auch Kumpf nicht gegeben.

Gemeinderätin Froschmeir monierte die zahlreichen Festsetzungen und Reglementierungen, die mit diesem Bebauungsplan getroffen werden sollen. Sie stellte infrage, ob die teils sehr detaillierten Vorschriften wirklich nötig seien. Immerhin strebte der Gemeinderat in den vergangenen Jahren an, bauwilligen Bürger:innen möglichst viel Freiheiten in der Gestaltung ihrer Bauten zu lassen. Beispielhaft ging sie auf die Dachformen ein, welche in Linnerberg-Ost beinahe grundstücksabhängig definiert würden. Beim Bebauungsplan Strassäcker hatte der Gemeinderat noch darauf geachtet, möglichst viele verschiedene Dachformen zuzulassen.

Den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan 34 Linnerberg-Ost in der diskutierten Form und den besprochenen Festlegungen und Änderungen des Entwurfs fasste der Gemeinderat Karlskron dann einstimmig.

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4. Gründung eines Landschaftspflegeverbandes – Vorstellung durch die Untere Naturschutzbehörde

Nachdem die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes in unserem Landkreis bereits in einigen Gemeinden diskutiert 8 wurde, stand das Thema nun auch in Karlskron zur Entscheidung. Für die Vorstellung des in Gründung befindlichen Landschaftspflegeverbandes waren Herr Grande, Naturschutzfachkraft im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen und Herr Ziegler, Bürgermeister der Gemeinde Hollenbach und Vorstand des Landschaftspflegeverbands Aichach-Friedberg anwesend.

Zunächst erläuterte Herr Grande die allgemeinen Aufgaben und die organisatorische Struktur eines solchen Landschaftspflegeverbandes. In Bayern gebe es 64 solcher Verbände, welche damit etwa 80 % der Fläche des Freistaats vertreten. In Bayern seien ca. 1600 Gemeinden, 56 Landkreise und 15 kreisfreie Städte Mitglieder eines Landschaftspflegeverbandes. Für Mitgliedsgemeinden ergäben sich vielfältige Mehrwerte, so Grande. Im Verband könne eine professionelle Landschaftspflege geboten werden. Er übernehme die Koordination der Pflege und würde die Aufgaben gerne auch an ansässige Landwirte vergeben. Im Verband könne man sich beispielsweise um die Umsetzung notwendiger Kompensationsmaßnahmen bzw. Ausgleichsflächen annehmen. Durch qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit könnten die durchgeführten Maßnahmen bekannt gemacht werden, was das Verständnis und den Rückhalt in der Bevölkerung fördere. Grandl nahm ein Gegenargument vorweg, welches wohl in ähnlichen vorangegangenen Veranstaltungen angebracht wurde. Ein Landschaftspflegeverband sei keinesfalls der „Spitzel“ der Naturschutzbehörde. Vielmehr fungiere er als Vermittler und Berater im Themenbereich Landschaftspflege und Naturschutz für die Gemeinden. Zu den Arbeitsprinzipien des Landschaftspflegeverbandes zählen die Drittelpariät (gleiche Gewichtung von Kommune, Landwirtschaft und Naturschutz), die Freiwilligkeit und die regionale Verankerung.

Im Anschluss berichtete Bürgermeister Ziegler in seiner Funktion als Vorstand des Landschaftspflegeverbandes Aichach-Friedberg. Dabei verstand er es, seine Sicht als Bürgermeister mit einzubringen und fand damit den richtigen Draht zu den anwesenden Gemeinderät:innen. Ziegler führte an, dass bis 2021 alle Gemeinden seines Landkreises Mitglied im dortigen Verband waren. Wobei der Austritt einer Gemeinde nicht auf Unzufriedenheit zurückzuführen sei, sondern schlicht auf massive Finanzprobleme. Mit einem Beitrag von 0,41 € pro Einwohner sei der dortige Anteil der Gemeinde abgedeckt. Für den Landschaftspflegeverband Neuburg-Schrobenhausen ist aktuell ein Beitrag von 0,65 € pro Einwohner angedacht. Je nach Beteiligung könne der Beitrag durchaus niedriger ausfallen. Ziegler bestätigte die Aussagen von Grandel, der Verband sei kein „Spitzel“ der Naturschutzbehörde, vielmehr ein Dienstleister für die Kommunen. Oft wende man sich als Gemeinde lieber erst einmal an den Verband, bevor man in der Behörde „schlafende Hunde wecke“. Der Landschaftspflegeverband arbeite vollständig im Auftrag der Kommunen, auch wenn sich anfangs durchaus eine starke personelle Verflechtung mit der Behörde einstellen könne. Im Kreis Aichach-Friedberg werden in der Geschäftsstelle des Verbandes 3 Fach- und 1 Verwaltungskraft beschäftigt. Man betreue dort ca. 300 ha Fläche. Die Bearbeitung der Flächen sei häufig mit konventionellen Maschinen möglich und so könnten die Aufträge dann auch an die ansässigen Landwirte vergeben werden. Der Landschaftspflegeverband könne auch Schulungen für Bauhofmitarbeitende durchführen. Ziegler führte an, dass man dort gar nicht so viel falsch mache, wie manch einer vermuten möchte. Oft sei es nur nötig, die Mitarbeitenden entsprechend zu Schulen um ggf. auf direkt anfragende Bürger sachlich richtig reagieren zu können. Auch das fördere viel Verständnis auf beiden Seiten. Ein weiterer Vorteil für die Gemeinden sei, dass manche Förderungen erst über einen Landschaftspflegeverband zugänglich würden.

In der anschließenden Diskussion stellte Gemeinderat Krammer T. fest, dass sich für Karlskron ein Jahresbeitrag von 3300 € ergeben würde. Gemeinderat Wendl berichtete aus seinen Erkundigungen zu einem solchen Verband. Er hätte erfahren, dass jeder durch die Gemeinde investierte Euro vervierfacht wieder zurückkäme. Ziegler wollte diese Höhe so nicht bestätigen, versicherte aber, es lohne sich immer für die Kommune. Gemeinderätin Straub blieb bei den Finanzen und wollte wissen, wie das Personal finanziert würde und wie viel hier benötigt wurde. Herr Grande erläuterte, dass sich das notwendige Personal aus dem Bedarf errechnete und die Kosten über die Beiträge und Förderungen getragen würden. Ziegler stieg hierzu ein und führte aus, dass man in Aichach-Friedberg auch nicht mit 4 Personen begonnen hätte. Das hätte sich eben erst über die Jahre und entsprechende Aufgaben ergeben. Gemeinderat Finkenzeller wollte noch wissen, ob es sinnvoll sei, sich über Landkreisgrenzen hinweg zusammenzuschließen. Herr Ziegler erläuterte, der regionale Bezug böte Vorteile und dies sei durch die Organisation innerhalb eines Landkreises gegeben.

Der Gemeinderat Karlskron votierte einstimmig für den Beitritt zum in Gründung befindlichen Landschaftspflegeverband Neuburg-Schrobenhausen.

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5. Bauangelegenheiten

5.1 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.705 Gmkg Karlskron, Eicherstr.16, Grillheim

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Auf dem Grundstück befindet sich bereits ein Einfamilienhaus, welches abgerissen und durch einen Neubau 4 ersetzt werden soll. Der Gemeinderat Karlskron hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5.2 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit einer Doppelgarage und 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.863/28 Gmkg Karlskron, Ringstr. 5 a und 5 b, Karlskron

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Zu diesem Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit einer Doppelgarage 4 konnte ich leider nicht notieren, ob die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Der Gemeinderat Karlskron hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5.3 Bauantrag zum Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle, Bauort: 1027/2 Gmkg Karlskron, Probfeld 35, Probfeld

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Die bestehenden Gebäude sollen abgerissen und eine neue Unterstellhalle 4 errichtet werden. Das Grundstück für diesen Bau befindet sich nach dem Flächennutzungsplan 9 im Außenbereich. Eine Privilegierung 10 zu diesem Bau ist gegeben und wird aktuell durch die zuständige Behörde geprüft. Aus dem amtlichen Lageplan ist ersichtlich, dass die Halle über einem bestehenden Weg errichtet werden soll. Der Weg ist Gemeindegrund. Wie Gemeinderätin Brüderle als Ortsansässige versicherte, ist dieser Weg nicht mehr real vorhanden. Auch das Luftbild im Bayernatlas 4 bestätigt diese Aussage. Im Gemeinderat vertrat man die Ansicht, dass im Zuge dieser Baumaßnahme der Weg aufgelassen werden könne. Ohne die Worte in dieser Form auszusprechen, wurde offensichtlich die Ansicht vertreten, der Weg soll in das Eigentum des Bauherrn überführt werden (Verkauf?). Anderenfalls würde ein privates Gebäude auf Gemeindegrund errichtet, was allerdings bereits mit dem Bestandsgebäude der Fall ist.

Der Gemeinderat Karlskron hatte keine weiteren Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5.4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage, Bauort: Fl-Nr.417/0 Gmkg Karlskron, Josephenburg 7, Karlskron

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Die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude sollen abgerissen werden. Mit dem beantragten Vorbescheid soll die Zulässigkeit des beabsichtigten Bauvorhabens 4 geprüft werden. Im Gremium zeigt man sich überrascht von der beabsichtigten gemeinsamen Tiefgarage. Die Frage zur Zulässigkeit einer solchen beantwortete man sich jedoch umgehend selbst positiv. Der Gemeinderat Karlskron hatte keine weiteren Fragen zu dem Antrag auf Vorbescheid und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5.5 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Kartoffellagerhalle in eine Lagerhalle, Bauort: Fl-Nr.2255 TF Gmkg Adelshausen, nähe Dorfstraße, Aschelsried

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Für die bestehende Kartoffelllagerhalle 4 im Außenbereich wird eine Nutzungsänderung beantragt. Sie soll zukünftig als Lagerhalle benutzt werden, wobei eine Privilegierung 10 hierfür nicht gegeben ist. Als Ortsansässiger wurde Gemeinderat Raba vom Gremium nach genaueren Informationen zur beabsichtigten Nutzung befragt. Es galt abzuklären, dass sich hierdurch keine wesentliche Veränderung der Verkehrssituation für Aschelsried ergäbe. Der Antragsteller, so äußerte man sich im Rat, beabsichtige hier „irgendwas mit Möbeln“. Möbelstücke würden in der Halle gesammelt und bei einer angefallenen größeren Menge wieder abtransportiert. Man vertrat daher die Annahme, dass eine Anlieferung in PKW und der gelegentliche Abtransport mit LKW der bereits vorhandenen Verkehrsbelastung im landwirtschaftlich geprägten Ortsteil entspräche. Der Gemeinderat Karlskron hatte keine weiteren Fragen zu der beantragten Nutzungsänderung und erteilte sein Einvernehmen mit 15:2 Stimmen.

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6. Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Vorstellung Abschluss des VgV-Verfahrens und Auftragsvergabe „Objektplanung“ an ein Architekturbüro

In der öffentlichen Sitzung vom 20.9.2021 11 entschied sich der Gemeinderat auf Basis einer vorgestellten Machbarkeitsstudie für den Neubau des Haus Sonnenschein. Hierzu wurde ein VgV 12 Verfahren gestartet.

Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021
Kindergarten Karlskron, Haus Sonnenschein 2021

Im Vergabeverfahren wurde die Gemeinde Karlskron durch das Büro Meixner + Partner 13 aus Augsburg unterstützt. Das wirtschaftlichste Angebot zur Objektplanung kam vom Architekturbüro Obereisenbuchner aus Pfaffenhofen 14. Der Gemeinderat Karlskron votierte einstimmig für die entsprechende Auftragsvergabe.

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7. Ausschreibung von Reinigungsleistungen gemeindlicher Gebäude über die Cleansolution GmbH aus Gersthofen – Auftragsvergaben

In der Ausschreibung der Reinigungsleistungen gemeindlicher Gebäude unterstützte die Cleansolution GmbH 15 aus Gersthofen. Die zu vergebenden Arbeitsleistungen wurden in das „Paket 1: Gebäude­reinigung“ und das „Paket 2: Glas­reinigung“ aufgeteilt und entsprechend ausgeschrieben.

Zur Gebäudereinigung bzw. dem dort wirtschaftlichsten Angebot, das von der bisher auszuführenden Firma zu stammen scheint, diskutierte der Gemeinderat ausgiebig. Gemeinderat Krammer T. eröffnete die Diskussion und wollte wissen, wie sich die Situation verbessern soll, da man in der bisherigen Reinigungsleistung die nötige Zuverlässigkeit vermisse. Bürgermeister Kumpf sah mit der aktuellen Ausschreibung gänzlich andere Eingriffsmöglichkeiten als bisher.

Auch Gemeinderätin Brüderle blieb im Thema Zuverlässigkeit und wollte wissen, wer die Ausführungen kontrollierte. Bislang monierte Arbeiten seien nur kurzfristig besser gewesen und letztlich sei man in das alte Fahrwasser zurückgekehrt. Geschäftsführer Donaubauer erläuterte, der nun zu unterzeichnende Vertrage sei wesentlich ausführlicher und beschreibe die durchzuführenden Arbeiten genauer als das der bisherige tat. Die jeweilige Objektleitung prüfe die ausgeführten Arbeiten. Ggf. könne die Verwaltung die Rechnung kürzen. Grundsätzlich sei keine Rechnungsstellung mehr ohne eine Prüfung der Arbeiten möglich.

Zur Rechnungskürzung bemerkte Gemeinderat Krammer D. scherzhaft, ob man dann zukünftig immer die Rechnung kürzen wolle. Er erkundigte sich, ob man den Vertrag kündigen könne, sollten die Leistungen weiterhin unter den Erwartungen liegen. Donaubauer führte aus, dass die ersten Prüfungen nach 2 bzw. 6 Wochen vorgesehen seien und durch die Cleansolution GmbH begleitet würden. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Ausführungen zukünftig in zufriedenstellender Form erledigt würden. Hierzu forderten Krammer T. und Brüderle, das Thema im Dezember erneut dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen. Die Unzufriedenheit mit den bisherigen Leistungen scheint tief zu sitzen und die ausführende Firma täte gut daran, das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen.

Das „Paket 1: Gebäudereinigung“ wurde mit 15:2 Stimmen an die MBR Gebäudemanagment GmbH 16 aus Karlskron vergeben. Der zugehörige Angebotspreis ist mir leider entgangen.

Das „Paket 2: Glasreinignung“ wurde einstimmig an die Münchener Gebäudereinigung K.E. Müller GmbH 17 aus Kirchheim mit einer Angebotssumme von 6205 € vergeben.

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8. Sicherung von pädagogischem Personal für Kindertageseinrichtungen; Einführung einer Arbeitsmarktzulage

Hierzu wurde bereits intensiv in der vergangenen Sitzung 2 diskutiert. Die Stadt Ingolstadt gewährt den Erzieher:innen bzw. Kinderpfleger:innen eine Arbeitsmarktzulage von 10 % im Rahmen der tariflich vereinbarten Möglichkeiten. Eine Beschlussfassung für die Gemeinde Karlskron sollte jedoch erst stattfinden, nachdem Bürgermeister Kumpf sich mit den Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden abgestimmt hätte.

Bei dem anberaumten Austausch waren 13 von 14 geladenen Bürgermeistern anwesend, so Kumpf. Im Landkreis Eichstätt gäbe es keine 10 %, so Kumpf. Einzige Ausnahme könne wohl eine Einrichtung in Lenting werden, wobei unklar sei, wer das bezahlen würde. Unsere Nachbargemeinden Manching, Baar-Ebenhausen und Reichertshofen haben sich sehr schnell entschieden, die Arbeitsmarktzulage ebenfalls einzuführen. Unsere weiteren Nachbargemeinden würden dies nicht tun.

Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass 44 der 80 Gemeindemitarbeitenden im sozialen Erziehungsdienst (im Weiteren als „Erzieher:in“ bezeichnet) tätig seien. Er halte es für ungerecht, dass nur diese eine Entgelterhöhung erhielten, nicht jedoch die 36 Mitarbeitenden aus den anderen Aufgabenbereichen. Kumpf versicherte, dass er sich nicht gegen eine Lohnerhöhung verwehre. Er fordere jedoch die gleiche Verbesserung für alle Mitarbeitenden. Kumpf könne sich auch alternative Vergünstigungen für die Erzieher:innen vorstellen. Hierzu standen kostenloser Kaffee und Zuschüsse für Sportverein- und Fitnessklubmitgliedschaften im Raum. Hagl merkte an, dass sich nur eine Lohnerhöhung auch auf die Rente auswirken würde und dies damit auch langfristig positive Auswirkungen hätte.

Gemeinderätin Straub und die Gemeinderäte Wendl, Krammer T. und Krammer D. hielten den Entgeltvergleich zwischen den Erzieher:innen und den anderen Aufgabenbereichen für vollkommen unangebracht. Auch Gemeinderätin Froschmeir argumentierte, dass es in dem Tagesordnungspunkt ausschließlich um die Entlohnung für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen ginge. Mit einer Entgeltanpassung der anderen Mitarbeitenden könne man sich gerne in einer anderen Sitzung befassen; sie sei dem gegenüber ebenfalls offen.

Krammer T. führte an, dass Ingolstadt mit dem Vorstoß aus dem Tarif ausbrechen würde und man das als Chance sehen solle, Erziehner:innen angemessener zu entlohnen. Hagl versicherte, dass es sich hier nicht um ein Ausbrechen handle, denn der Tarifvertrag sehe diese Arbeitsmarkzulage explizit vor. Er brauchte an, dass die Stadt Ingolstadt das nicht nur im Erziehungsbereich nutze, dass dazu aber weniger Wirbel gemacht würde. So würden auch Mitarbeitende im technischen Rathaus eine solche Zulage erhalten. Dies führe nicht, wie im Karlskroner Rat in der Diskussion öfter befürchtet, zu Missgunst und Unruhe. Jeder in der Stadtverwaltung wisse, dass dies der einzige Weg sei, Mitarbeitende für diese Aufgaben zu gewinnen und das alle auf diese Arbeiten angewiesen wären.

Wendl bezeichnete die Erzieher:innen als Schlüsselposition in unserer Gesellschaft. Er sehe allen Grund für eine höhere Entlohnung. Gemeinderat Schwinghammer brachte an, dass Geld allein nicht ausmache, ob jemand mit einer Arbeitsstelle zufrieden sei. Er sah Karlskron als Arbeitgeber im Erziehungsbereich durchaus als attraktiv und man solle ruhig auch andere Maßnahmen von Arbeitsplatzattraktivität im Auge behalten, um Erzieher:innen zu gewinnen und zu halten. Kumpf erläuterte, Karlskron habe aktuell keinen Mangel an Erziehungspersonal. Die Attraktivität in Karlskron sei auch dadurch gegeben, dass niemand allein für eine ganze Gruppe zuständig sei. Karlskron habe mehr Erzieher:innen und Kinderpfleger:innen pro Kind als unbedingt notwendig. Das sähe anderswo teilweise ganz anders aus.

Gemeinderat Schwinghammer verwies auf die aktuelle Deckungslücke unserer Kindertageseinrichtungen von 1 Mio€. Sollte sich der Gemeinderat für die 10%ige Arbeitsmarktzulage entscheiden, sei dies durch eine entsprechende Erhöhung der Gebühren zu decken. Auf eine mögliche Gebühren­an­passung an­gesprochen, erläuterte Donaubauer, die letzte Gebührenänderung hätte 2019 stattgefunden und man könne derzeit durchaus über eine erneute Anpassung nachdenken.

Der Gemeinderat Karlskron stimmte mit 9:8 für die Arbeitsmarktzulage von 10 %. Gleichzeitig wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Satzungsanpassung vorzubereiten, um die Mehrkosten in zu veranschlagenden Gebühren zu berücksichtigen. Die Verwaltung wurde ebenfalls (einstimmig) beauftragt zu prüfen, wie die Attraktivität für die nun nicht berücksichtigen Gemeindemitarbeitenden gesteigert werden könne.

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9. Erneuerung Kramerstraße – Vergabe – Verlegung von Speedpipe-Rohrverbänden

Im Rahmen der Erneuerung der Kramerstraße in Mändlfeld soll die Möglichkeit von Glasfaserhausanschlüssen vorbereitet werden. Hierzu liegt ein Angebot der BayernWerk Netz GmbH in Höhe von 82 T€ brutto zur Verlegung entsprechender Leerrohre vor. Um die laufenden Arbeiten nicht zu verzögern, hat Bürgermeister Kumpf vorwegnehmend den Auftrag hierzu bereits erteilt. Im Nachgang genehmigte der Gemeinderat die Auftragserteilung ohne weiteren Diskussionsbedarf einstimmig.

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10. Anfrage der CLK-Fraktion: Anfrage zu Veranstaltungen im Gemeindebereich

In ihrem Antrag 18 fordert die CLK Fraktion eine Stellungnahme zu der in Pobenhausen durchgeführten Veranstaltung „Kultursommer Karlskron“.

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Die Veranstaltung wäre zwar im Gemeinderat erwähnt, jedoch vom Bürgermeister als „Privatsache“ benannt worden. Man sei daher von einer größeren privaten Feier ausgegangen, jedoch nicht von einem gewerblichen Veranstalter.

In der Beantwortung der Fragen räumte Bürgermeister Kumpf ein, mit „Privatsache“ nicht den richtigen Begriff gewählt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, dass durch seine zusätzlichen Ausführungen klargestellt war, dass es sich hier nicht um einen Verein handle, sondern eben um einen gewerblichen Veranstalter. Mit „Privatsache“ habe er genau das ausdrücken wollen, wohl aber zum falschen Wort gegriffen.

Im weiteren entbrannte zum Thema ein hitziger Austausch zwischen Bürgermeister Kumpf und Gemeinderätin Froschmeir. Beide fühlten sich in ihren Absichten nicht ausreichend berücksichtigt. Froschmeir forderte, dass bei solchen Anträgen der Gemeinderat immer einzubeziehen sei; vor allem wenn es sich beim zu nutzenden Grundstück um ein Gemeindegrundstück handle. Kumpf versicherte, dass die Verwaltung die gestellten Anträge angemessen geprüft und dann erst genehmigt hätte.

Diverse weitere Ratsmitglieder stiegen in den teils emotionalen Schlagabtausch ein. So bestätigte Gemeinderätin Brüderle, der Gemeinderat sei in solchen Fällen bislang immer gefragt worden. Diverse Wortmeldungen aus der CSU Fraktion brachten an, dass auch in diesem Jahr eine Reihe von Festen stattfinden würden, ohne dass der Gemeinderat dazu gehört wurde. Auch Gemeinderätin Straub war der Ansicht, dass im Fall des Kultursommers der Gemeinderat hätte informiert werden müssen. Die Nennung unter „Mitteilungen“ mit Benennung als „Privatsache“ sah auch sie als nicht ausreichend. Auch Gemeinderat Schwinghammer vertrat eine ähnliche Ansicht und forderte, bei gewerblichen Anbietern müsse zukünftig der Gemeinderat gefragt werden.

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11. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2022

Hierzu gab es im Gemeinderat keinen Diskussionsbedarf. Das mag daran liegen, dass der Punkt im letzten Jahr bereits ein wenig diskutiert wurde 19. Vielleicht aber auch daran, dass diese öffentliche Sitzung bereits seit 4 Stunden andauerte und es bereits weit nach 22:00 war.

Der Gemeinderat Karlskron genehmigte den beantragten Zuschuss in Höhe von 3300 € einstimmig.

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12. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Kumpf informierte das Gremium darüber, das die Integrierte Rettungsleitstelle (ILS) nach Karlskron ziehen wird. Bisher war die ILS im Gebäude der Berufsfeuerwehr Ingolstadt beheimatet, welche die Räumlichkeiten nun selbst benötigt. Die neue ILS wird auf einem privaten Grundstück in der Gemeinde Karlskron errichtet werden. Dies war die erste Erwähnung des Themas in einer öffentlichen Sitzung. Mehr Details dazu finden sich ein einem Artikel des Donaukurier vom 13.7.2022 20, welcher nach dieser Sitzung veröffentlicht wurde. Demnach handelt es sich bei dem Grundstück um eine Fläche „auf der Ostseite der Ingolstädter Straße“. Im Flächennutzungsplan Karlskron 21 ist in dem beschriebenen Bereich bereits die Nutzung als gewerbliche Baufläche vorgesehen.

Der Gemeinderat Karlskron wurde über den Tod von Frau Simone Beese informiert. Frau Beese war Mitarbeiterin der Gemeinde Karlskron; die Trauerfeier fand am Freitag (nach dieser Sitzung) den 15.7.2022 statt.

Gemeinderat Wendl regte an, am Friedhof in Karlskron wieder Biotonnen zur Verfügung zu stellen. Bürgermeister Kumpf wies darauf hin, dass man im Gremium beschlossen hatte, die Biotonnen nicht mehr zur Verfügung zu stellen, weil die Bürger:innen nicht die notwendige Sorgfalt bei der Mülltrennung aufbrachten. Bioabfälle könnten weiterhin neben dem alten Feuerwehrhaus, welches neben dem Friedhof steht, entsorgt werden. Für den Transport steht am Friedhof Karlskron eine Schubkarre bereit. Gemeinderätin Brüderle führte an, dass es an den Friedhöfen in Pobenhausen und Adelshausen keine Probleme mit den Biotonnen gäbe. Auch sie hatte schon vergeblich nach einer Biotonne am Friedhof Karlskron gesucht. „Wegen einer Handvoll laufe ich nicht bis zum alten Feuerwehrhaus“, meinte Brüderle etwas herausfordernd. Ich kann mich an die Tonnendiskussion in der Vergangenheit erinnern. Auch daran, dass es immer wieder Probleme mit Restmüll in den Biotonnen gab. Für mich ist die einzig logische Konsequenz die ergriffene; nämlich keine Biotonne zur Verfügung zu stellen. Wer die Abfälle nicht trennen möchte, möge sie gerne zu Hause entsorgen. Für Kleinmengen handhabe ich es so, dass ich diese in die Tasche meiner mitgebrachten Grabpflegegeräte stecke und die Abfälle zu Hause fachgerecht entsorge. Größere Grabpflegearbeiten übernimmt dankenswerterweise bislang noch meine Mutter. Aber auch von ihr weiß ich, dass sie nahezu alles, was entsorgt werden muss, wieder mitnimmt. Das darf gerne so bleiben.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 10.7.2022

2) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.6.2022, aufgerufen am 10.7.2022

3) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) „N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 20.06.2022“, aufgerufen am 3.8.2022

4) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: ggf. vorhandene Notizen und Skizzen auf der dargestellten Karte wurden erstellt von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 16.7.2022

5) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 16.5.2022, aufgerufen am 15.7.2022

6) Zitat aus dem Jahresbericht des Caritasverbands Neuburg-Schrobenhausen e.V. zur Schulsozialarbeit an der Freiherr-von-Hertling Grund- und Mittelschule Karlskron, vorgelegt von Isabel Schlögl (der Bericht liegt vor, ist jedoch nicht öffentlich verfügbar)

7) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 27.4.2020, aufgerufen am 15.7.2022

8) externer Link, Donaukurier – „Für die Landschaftspflege wird es knapp“ vom 27.4.2022, aufgerufen am 15.7.2022

9) externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Probfeld (Dokumentdownlowd pdf) , aufgerufen am 16.7.2022

10) externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 16.7.2022

11) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 20.9.2021, aufgerufen am 16.7.2022

12) externer Link, Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Internet: Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, aufgerufen am 16.7.2022

13) externer Link, Internetauftritt Meixner + Partner (Augsburg), aufgerufen am 16.7.2022

14) externer Link, Internetauftritt d. Architekturbüro Obereisenbuchner (Pfaffenhofen), aufgerufen am 16.7.2022

15) externer Link, Internetauftritt Cleansolution GmbH (Gersthofen), aufgerufen am 16.7.2022

16) externer Link, Internetauftritt MBR Gebäudemanagement GmbH (Karlskron), aufgerufen am 16.7.2022

17) externer Link, Internetauftritt Münchener Gebäudereinigung K.E. Müller GmbH (Kirchheim), aufgerufen am 16.7.2022

18) externer Link, Facebook: Beitrag der „Compakt – Liste Karlskron“ mit der Veröffentlichung des hier diskutierten Antrags, aufgerufen am 16.7.2022

19) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 22.7.2021, aufgerufen am 16.7.2022

20) externer Link, Donaukurier – „Neue Integrierte Leitstelle wird in Karlskron gebaut“ vom 13.7.2022, aufgerufen am 16.7.2022

21) externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (Dokumentdownlowd pdf) , aufgerufen am 16.7.2022

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13 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Juli 2022”

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