Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. August 2022

Lesedauer: 11 Minuten

Die letzte Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause fand mit wesentlich weniger Zuhörenden statt als die letzte. Dabei lag erneut das Hauptthema bei den Kindertageseinrichtungen. Die Beschlüsse der letzten Sitzung, welche u. a. zur Arbeitsmarktzulage für das Personal der Kindertagesstätten führten, verursachten zahlreiche Nachwehen. Dabei wurden die Argumente teilweise ähnlich emotional ausgetauscht als letztes Mal. Die Namensgebung des neuen Gebäudes an der Hauptstraße war noch der einfachere Teil. Schwerer gestaltete sich nun, die Personalkostensteigerung in den zu aktualisierenden Gebühren wiederzufinden. Die Verwaltung hatte, wie beauftragt einen Entwurf vorgelegt. Trotz der Einstimmigkeit in der letzten Sitzung zeigten sich einige Gemeinderäte teils überrascht, teils betroffen von der nicht unwesentlichen Gebührenerhöhung. Beinahe einhellig zeigten sich die Ratsmitglieder zur Ermöglichung freier Trauungen auf Gemeindegrundstücken. Hier wichen die Vorstellungen nur geringfügig voneinander ab und man konnte schnell einen Beschluss fassen.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1.8.2022

1.Neubau Kindertagesstätte Karlskron – Namensfindung und Gruppenbezeichnungen
2.Genehmigung der Niederschrift vom 11.07.2022
3.Bauangelegenheiten
3.1Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausneubau mit Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.771/3 Gmkg Karlskron, Eicherstr.23, Grillheim
4.Umgang mit Anfragen zur Nutzung gemeindlicher Flächen für freie Trauungen
5.Kindertageseinrichtungen – Änderung der Gebührensatzung
6.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 1.8.2022
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de 1

Gemeinderätin Heimrich und die Gemeinderäte Schardt und Schwinghammer waren zu dieser Sitzung entschuldigt.

1. Neubau Kindertagesstätte Karlskron – Namensfindung und Gruppenbezeichnungen

Zur Vorstellung der Namensfindung und Gruppenbenennung im waren Alexandra Schlachtmeier (Ltg.) mit einer Kollegin anwesend. Frau Schlachtmeier bedankte sich bei allen, die sich an der Namensfindung beteiligten. Demnach haben neben mir 5 noch weitere Bürger:innen Vorschläge eingereicht, auch wenn letztlich wohl keiner dieser Vorschläge das Rennen machte.

Neubau der Kinderstagesstätte in Karlskron im Mai 2022
Neubau der Kinderstagesstätte in Karlskron im Mai 2022

Bei der Namensfindung sollte u. a. das Gestaltungskonzepts des Architekten berücksichtigt werden. Die gemachten Vorschläge wurden auf lokalen Bezug, Praktikabilität, Sprache und Administration / Organisation geprüft.

Die Hintergründe, welche zum finalen Namen führten, lassen sich am besten mit einigen Zitaten 6 der Ausarbeitung von Frau Schlachtmeier darstellen:

Um die Diskussion einzugrenzen, haben wir uns die folgenden Leitplanken gesetzt: Die vorgeschlagenen KiTa- / Gruppennamen sollen in den regionalen Wortschatz (z. B. keine Wichtel- oder Zwergenstube), keine Verniedlichungen und Minderungen (z. B. Kinderstübchen, KiTa am Rathäuschen, …) und keine Modeausdrücke (z. B. Kinderarche, Kinderinsel) enthalten.

Aus der lebhaften und intensiven Diskussion kristallisierten sich die Namensvorschläge heraus:
Kindergarten Farbenfroh
Mit den Gruppenbezeichnungen Rot, Gelb, Blau und Grün

Mit dem Namen Farbenfroh wird das Farbkonzept des neuen Gebäudes eindeutig aufgenommen und eine Brücke zum Haus Regenbogen (Regenbogenfarben) und Haus Sonnenschein (Spektralfarben) geschlagen. Der Name Farbenfroh ist ein Alleinstellungsmerkmal und sorgt für eine positive Außenwirkung. Damit wird auch eine positive Wahrnehmung des Kindergartens innerhalb der Gemeinde Karlskron erzeugt.

… Andere farbennahe Bezeichnungen wie „Klecks“ oder „Kunterbunt“ sind weder im regionalen Wortschatz verwurzelt, noch werden sie dem Außenbild des Kindergartens Karlskron gerecht. Auch konnten Vorschläge wie Kindergarten „Birkenhain“ in Anlehnung an die strukturierte Oberfläche des Gebäudes, unseren Abwägungen und unserer Diskussion nicht standhalten.

Neben der eindeutigen Übernahme des Gestaltungskonzepts wurde auch dem Hauptwunsch aus dem Team keine Fortführung der bisherigen Tiernamen als Gruppenbenennungen Rechnung getragen. Der Namensvorschlag (Rot, Gelb, Blau und Grün) ist auch mit Hinblick auf Praktikabilität und Organisation stimmig: Die „gelbe“ Gruppe befindet sich im Raum mit der „gelben Tür“. Betrachtet man die Inklusion von Kindern mit Handicaps und die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, ist es ebenfalls leichter, eine Farbe als Orientierungspunkt zu nutzen.

Gemeinderat Finkenzeller sah im Namen „Farbenfroh“ einen Widerspruch zur farblichen Fassadengestaltung. Dies mag bei Blick von der Hauptstraße nicht unbegründet. Doch wer einen Blick von der Raiffeisenstraße auf die Rückseite des Gebäudes investiert, wird hier eines Besseren belehrt.

Gemeinderätin Straub schlug vor, neben dem Namen selbst auch noch den Zusatz „Kinderhaus“ anzubringen. Vorbeifahrende könnten damit besser erkennen, um welche Art von Gebäude es sich handle. Hierauf bemerkte Gemeinderat Krammer T., man könne die Beschriftung ganz entfallen lassen, wenn „Farbenfroh“ zu verwirrend wäre.

Man mag sich vielleicht über den Aufwand wundern, der hier betrieben wurde, um „nur“ einen Namen für das neue Gebäude und die Gruppen zu finden. Eine simple Benennung wie „Kinderschachtel“ mag zwar die Gedanken so einiger Gemeindemitglieder in in Bezug auf Gebäudeform und grundsätzlicher Einstellung von Kinderkrippe und -garten zur Aufbewahrung von Zöglingen treffen, wäre aber langfristig dann eher befremdlich. Da diese Einrichtung über Jahrzehnte Teil unserer Gemeinde sein wird, bin ich froh über die intensiven Gedanken und Diskussionen zur Namensfindung.

In der Beschlussfassung war sich dann der Karlskroner Gemeinderat einig und stimmte einhellig für die von Frau Schlachtmeier präsentierten Namen Kindergarten Farbenfroh mit den Gruppen Rot, Gelb, Blau und Grün.

zurück zur Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift vom 11.7.2022

Zur Niederschrift der vergangenen Sitzung vermisste Gemeinderat Krammer T. seine Forderung bzgl. TOP 7 (Gebäudereinigung) die Wiedervorlage im Dezember. Der Gemeinderat genehmigte nun die Niederschrift zur Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 11.7.2022 2 (mit der vorgebrachten Ergänzung) einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 11.7.2022 3 ist seit 24.8.2022 im Bürgerportal verfügbar.

zurück zur Tagesordnung

3. Bauangelegenheiten

3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausneubau mit Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.771/3 Gmkg Karlskron, Eicherstr.23, Grillheim

Hier klicken, um den Inhalt hier anzuzeigen. Leider funktioniert der Link "Inhalt direkt öffnen" nicht richtig. Wenn man im sich öffnenden Fenster das embed.html aus der Adresse im Browser löscht, klappt es.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von BayernAtlas.

Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll geprüft werden, ob der Abriss der Bestandsgebäude und der Neubau von zwei Wohneinheiten je mit Doppelgarage 4 möglich ist. In der verlinkten Skizze sind die beiden Varianten in Rot bzw. Blau dargestellt.

Das betroffene Grundstück liegt nach den Festsetzungen des Flächennutzungsplans Karlskron 7 im Außenbereich. Eine Privilegierung 8 liegt für dieses Bauvorhaben nicht vor. Da die Bestandsgebäude abgerissen und in gänzlich anderer Form Neubauten errichtet werden sollen, liegt auch kein Ersatzbau vor, welcher unter Vorgaben wohl möglich zu sein scheint.

Gemeinderat Hagl verwies auf eine Bauvoranfrage im Gemeindebereich Deubling, welche seiner Ansicht nach vergleichbar wäre. Auch hier handelte es sich um Außenbereich und der Gemeinderat gab sein Einvernehmen zum Bauwunsch; sowohl zu einem Anbau als auch zu einem eigenständigen Wohngebäude in einer vorhandenen Baulücke. Mit seiner Einschätzung der Vergleichbarkeit stieß Hagl jedoch auf Widerspruch mehrerer Ratsmitglieder.

Mit je 9:5 Stimmen gab der Karlskron Gemeinderat sein Einvernehmen zu den beiden vorgeschlagenen Varianten des Vorbescheids.

zurück zur Tagesordnung

4. Umgang mit Anfragen zur Nutzung gemeindlicher Flächen für freie Trauungen

Bürgermeister Kumpf berichtete, dass die Anfrage zur Nutzung gemeindlicher Flächen für freie Trauungen zunähmen. Bislang sei solchen Anfragen seitens der Verwaltung zugestimmt worden. Die Anfragen bislang betrafen die Nutzung der Gemeindewiese hinter dem Rathaus, die alte Schule in Adelshausen und das Grundstück auf dem Kalvarienberg. Wegen der vermehrten Anfragen wolle man nun die Meinung des Gemeinderats in dieser Angelegenheit einholen.

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Froschmeir bestätigte Kumpf, dass es sich hier um freie Trauungen handle. Trauungen von den gemeindlichen Trauungsstandesbeamten würden ausschließlich im Gemeindegebäude durchgeführt. Froschmeir und Kumpf waren sich einig darüber, dass dies durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss entsprechend festgelegt sei. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass sich die Anfragen zu einer Trauung im Freien durch die bestellten Trauungsstandesbeamten mehrten. Zur Diskussion stünden nun lediglich die freien Trauungen.

Auf Nachfrage bestätigte Gemeindekämmerer Herr Kahn, dass bislang weder Gebühr noch Aufwandsentschädigung erhoben wurden. Die Anfragen seien durch die Verwaltung bearbeitet und i. d. R. positiv beantwortet worden.

Gemeinderat Doppler schlug vor, für solche Vorhaben eine Kaution zu erheben. Er sei gegen eine Gebühr, weil damit zu erbringende Leitungen verbunden wären. Mit der Kaution sollen ggf. nötige Aufräumaktionen abgesichert werden. Doppler stieß mit seinem Vorschlag auf breite Zustimmung. Einige Ratsmitglieder waren ergänzend der Ansicht, dass durch die Bearbeitung einer solchen Anfrage und die abschließende Sauberkeitsprüfung des Geländes sehr wohl eine Leistung durch die Gemeinde erbracht würde.

Gemeinderat Hagl sprach sich ebenfalls für den Kautionsvorschlag aus. Es sei jedoch festzuhalten, dass hier keinerlei weitere Leistungen wie Mäharbeiten etc., enthalten seien. Im Rat formte sich während der Diskussion die Überzeugung, dass die Bearbeitung der Anfrage eine Leistung darstelle, welche zu vergüten sei.

Abschließend votierte der Karlskroner Gemeinderat, dass freue Trauungen für alle gemeindlichen Flächen möglich seien. Hierfür soll eine Kaution von 200 € erhoben werden, wovon abschließend 10 % als Aufwandsentschädigung fällig werden.

zurück zur Tagesordnung

5. Kindertageseinrichtungen – Änderung der Gebührensatzung

In der vergangenen Sitzung 2 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung mit der Einarbeitung der Mehrkosten durch die beschlossene Arbeitsmarktzulage zu 100 % in die Gebührensatzung. Die letzte Gebührenanpassung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen fand 2019 statt. Daher wurde in den vorgelegten Vorschlag für die neuen Gebühren zur Nutzung der Kindertageseinrichtungen neben der Arbeitsmarktzulage auch die sonstigen Anpassungen eingearbeitet.

Kämmerer Kahn erläuterte, dass der Gemeinderat bislang eine Kostendeckung von 65 % beim Kindergarten und 60 % für die Krippe vorgegeben habe. Der weiteren Diskussion war zu entnehmen, dass Kindertageseinrichtungen kostendeckend zu kalkulieren seien. Die Kalkulationen der umliegenden Gemeinden sähen scheinbar ebenfalls keine Kostendeckung vor und Karlskron bewegt sich somit im üblichen Maß der Gegend. Kahn verwies darauf, dieses Vorgehen könne jederzeit von der Aufsichtsbehörde beanstandet werden; was bislang jedoch nicht geschah.

Die bisherige Gebührenregelung habe ich der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Karlskron in der Fassung vom 8.4.2019 9 entnommen:

Gebührenstaffel
Kindergarten
Gebührenstaffel
Kinderkrippe
3 bis 4 Stunden120 €
4 bis 5 Stunden70 €140 €
5 bis 6 Stunden80 €160 €
6 bis 7 Stunden100 €190 €
7 bis 8 Stunden110 €210 €
8 bis 9 Stunden120 €230 €
9 bis 10 Stunden140 €250 €
Spielgeld5 €5 €
Getränkegeld2,50 €2,50 €
pro Essen3,40 €2,70 €
2. Kind Ermäßigung10 €10 €
3. Kind Ermäßigung100 %100 %
Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Karlskron, gültig ab 1.9.2019
Spielgeld und Getränkegeld sind in der monatlichen Gebühr enthalten

Bei den bisher erhobenen Gebühren liegt Karlskron im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden im Mittelfeld. Eine Vergleichstabelle der Gebühren wurden in der Sitzung aufgelegt. Zu den Gebührenspitzenreitern zählt die Stadt Ingolstadt (gültig ab 1.9.2019), gefolgt vom Markt Manching (gültig ab 1.9.2022). Der Freistaat fördert jeden Kindergartenplatz (nicht den Krippenplatz) mit monatlich 100 € pro Kind. Diese Förderung wird in Karlskron (mutmaßlich in allen Gemeinden) den fälligen Gebühren gegengerechnet. Zu entrichtende Restbeträge sind durch die Erziehungsberechtigten zu begleichen. De facto fallen in Karlskron erst bei einer Buchung von täglich m ehr als 7 Stunden Zahlungen an. Dieses Vorgehen würde sich durch eine Erhöhung der Gebühren nicht verändern. Weiter ist hier anzuführen, dass das Kindergartenjahr vor der Einschulung gänzlich durch den Freistaat gedeckt wird.

Das Defizit 2021 betrug für die Kindergärten 416 T€ und für die Kinderkrippe 288 T€, wobei eine Kostendeckung 60 % bzw. 57 % erreicht wurde. Überschlagsweise gab Kahn den gemeindlichen Zuschuss pro Kind im Kindergarten mit ~3 T€ und in der Kinderkrippe mit ~6 T€ jährlich an. Um die bislang gültige Kostendeckung im Jahr 2023 voraussichtlich zu erreichen, müsste auf die Nutzungsgebühren ein Aufschlag von 60 % erhoben werden, so Herr Kahn.

Wie zu erwarten entbrannte zu diesem Thema eine heftige Diskussion. Gemeinderat Krammer D. war sichtlich aufgebracht, obgleich der aufgelegten Summen. Er ermahnte das Gremium, dass es beispielsweise für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern nicht zumutbar sei, pro Monat eine Krippengebühr von 790 € bei einer 10-stündigen Betreuung der beiden Kinder aufzubringen. Er monierte, dass Karlskron mit dieser Gebührenerhöhung mit Abstand auf Platz 1 vorrücken würde. Kämmerer Kahn erläuterte, dass Karlskron damit vorübergehend die höchsten Gebühren hätte, doch müssten die anderen Gemeinden sicherlich auch erhöhen. Lediglich der Markt Manching hat die Gebühren zum 1.9.2022 angepasst und veröffentlicht. Die Festsetzungen der anderen aufgeführten Gemeinden wurden überwiegend in den Jahren 2018 – 2020 gemacht. Ferner sei es möglich, dass sozial schwache auch für Kinderkrippenplätze einen Zuschuss beantragen könnten. Da dies nicht durch die Gemeinde geschieht, konnte er keine Angaben zur Höhe solcher Zuschüsse machen.

Gemeinderätin Brüderle forderte, man müsse einen Antrag an die Regierung stellen, welche mehr Unterstützung für die Kommunen fordere. Kumpf erwiderte, dass dies durch den bayerischen Gemeindetag zu Geschehen habe und Karlskron als Einzelgemeinde mit einem solchen Antrag wirkungslos bleibe.

Gemeinderat Hagl schlug vor, die Gebühren stufenweise zu erhöhen, um so die Kostensteigerungen für die Eltern überschaubar zu halten. Ferne wünsche er sich eine Gebührenanpassung in geringeren Abständen, damit die Steigerungen moderater ausfielen. Da sich die Diskussion an der durch den Gemeinderat beschlossenen Arbeitsmarktzulage „festargumentierte“ verwies Hagl darauf, dass zusätzlich die sonstigen Steigerungen ebenfalls berücksichtigt wurden. Die 60 % ergäben sich nicht allein aus den gestiegenen Personalkosten. Gemeinderat Wendl stimmte dem zu und auch Bürgermeister Kumpf bestätigte, dass eine Gebührenanpassung zum 1.9.2023 ohnehin angestanden hätte und man dies jetzt bereits berücksichtigte.

Gemeinderat Raba, wünschte den Beschluss zur Gebührenerhöhung auf nach die Sommerpause zu vertagen. So könne man abschätzen, wie sich die anderen Gemeinden verhielten. Dem entsprach man im Rat nicht. Offensichtlich befürwortete man, das Thema noch in dieser Sitzung voranzubringen.

Geschäftsführer Donaubauer gab sich verwundert ob der hitzigen Diskussion und der offensichtlichen Verwunderung. Immerhin hätte der Gemeinderat in der vergangenen Sitzung 2 die Verwaltung mit der Einarbeitung der Mehrkosten durch die beschlossene Arbeitsmarktzulage zu 100 % in die Gebührensatzung beauftragt.

Gemeinderätin Moosheimer verwies ebenfalls auf den Beschluss der vollständigen Einarbeitung der Arbeitsmarktzulage, welche einstimmig im Gremium gefasst wurde. Nur unter dieser Maßgabe hätte sie der Arbeitsmarktzulage zugestimmt. Mit Verweis auf die Kindergartengebühren und der staatlichen Förderung müsse ein Kindergartenplatz in Karlskron mit 7 Stunden Betreuung doch für alle bezahlbar sein. Die 7 Stunden wären aktuell für die Eltern kostenneutral und selbst mit zukünftigen 160 € blieben nur 60 € bei den Eltern. Moosheimer verwies außerdem darauf, dass häufig die gebuchte Kindergartenzeit nicht vollständig beansprucht würde. Dies sei für sie ein Zeichen, dass die Gebühren so noch nicht zu hoch sein könnten. Anderenfalls würde man nicht „mit Sicherheitsaufschlag buchen“ (Formulierung des Autors).

Mit zwei Gegenstimmen fasste der Gemeinderat Karlskron den Beschluss, zum 1.9.2022 die Kindergartengebühren um 60 % und die Kinderkrippengebühren um 30 % zu erhöhen. Nach meiner persönlichen Berechnung ergeben sich hieraus folgende Gebühren:

Gebührenstaffel
Kindergarten
Gebührenstaffel
Kinderkrippe
– bis 4 Stunden156 €
4 bis 5 Stunden112 €182 €
5 bis 6 Stunden128 €208 €
6 bis 7 Stunden160 €247 €
7 bis 8 Stunden176 €273 €
8 bis 9 Stunden192 €299 €
9 bis 10 Stunden224€325 €
Voraussichtliche Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Karlskron, gültig ab 1.9.2022
Errechnet aus den bisherigen Gebühren und der in dieser Sitzung beschlossenen Erhöhung; bestätigt durch die Gemeinde Karlskron 10

zurück zur Tagesordnung

6. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Kumpf berichtete kurz von der Verabschiedung unserer Schulleiterin Frau Waldhauser-Mair in den Ruhestand. Die Nachfolge übernimmt Frau Gabriele Habicht.

Gemeinderat Krammer T. verwies auf den ebenfalls einstimmig gefassten Beschluss der letzten Sitzung, gemäß dem die Verwaltung beauftragt wurde zu prüfen, wie die Attraktivität für die nun nicht berücksichtigen Gemeindemitarbeitenden gesteigert werden könne 2. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass dies in einer der nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung wäre.

Bürgermeister Kumpf gab bekannt, dass gemäß dem Beschluss von 11.7.2022 die Firma Obereisenbuchner mit der weiteren Planung des Kindergartenersatzbaus beauftragt 2 wurde.

Gemeinderätin Brüderle wurde von mehreren Bürger:innen aus Pobenhausen von vermehrt gesichteten Ratten berichtet. Geschäftsführer Donaubauer bestätigte, dass die Gemeinde tätig würde, sofern die Ratten sich vom z. B. gemeindlichen Abwasserkanal ausbreiteten. Sollte die Quelle auf Privatgrund liegen, müsse man sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Gemeinderätin Brüderle wurde gebeten, im Anschluss an die Sitzung die Ansprechpartner der Verwaltung zu nennen. So könne man die Suche zielgerichteter beginnen.

Gemeinderätin Straub brachte das bereits vielfach diskutierte und nie zur Zufriedenheit aller lösbare Problem der gemeindlichen Mäharbeiten an. So wüchsen am oberen Teil des Pobenhausener Mühlbachs eine Vielzahl an Brennnesseln, welche zahlreichen Schmetterlingsraupen als Nahrung und Heimstätte dienten. Straub bat die Mäharbeiten in diesem Bereich auf den Spätsommer zu verschieben, um den Schmetterlingslarven ein Überleben zu sichern. Bürgermeister Kumpf entgegnete, er würde die Mitarbeiter des Bauhofs bitten, diesen Bereich zum Schluss zu mähen. Dies würde jedoch eine Verzögerung von lediglich 1 – 2 Wochen bieten. Für die Mäharbeiten würden die Gerätschaften umgerüstet, was einen entsprechenden Aufwand verursacht und daher nicht beliebig oft im Jahr durchgeführt werden kann.
Die Mäh- und Pflegearbeiten an den gemeindlichen Grundstücken an den Kanälen und Straßenrändern bieten immer wieder Anlass zur Beschwerde. Einerseits wünschen sich viele einen „ordentlichen Anblick“ und sauber gekürzten Pflanzenwuchs. Andererseits stehen die Interessen des Naturschutzes dem häufig entgegen und es wird gebeten, der Natur mehr Raum zu geben. Ich nehme diese Diskussionen mit wechselnden Örtlichkeiten und doch stets den gleichen Argumenten von beiden Seiten wahr, seit ich die öffentlichen Sitzungen verfolge. Eine Vorgehensweise, die allen gerecht wird, wird es hier nicht geben.

zurück zur Tagesordnung

Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .


Einzelnachweise:

1) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 31.7.2022

2) interner Link, Karlskron-Politik.info: Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 11.7.2022, aufgerufen am 31.7.2022

3) externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) „N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 11.07.2022“, aufgerufen am 26.08.2022

4) externer Link, „BayernAtlas“ des Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: ggf. vorhandene Notizen und Skizzen auf der dargestellten Karte wurden erstellt von Thomas Schmidt (Karlskron-Politik.info), aufgerufen am 3.8.2022

5) interner Link, Karlskron-Politik.info: Ein Name für den Kita Neubau, aufgerufen am 31.7.2022

6) Zitate mit freundlicher Genehmigung von Frau Alexandra Schlachtmeier.

7) externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (Dokumentdownload pdf), aufgerufen am 3.8.2022

8) externer Link, Wikipedia: Privilegiertes Bauvorhaben, aufgerufen am 3.8.2022

9) externer Link, Gemeinde Karlskron: Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Karlskron (Dokumentdownload pdf), aufgerufen am 3.8.2022

10) externer Link, Gemeinde Karlskron > Aktuelles > Rathaus > Gebührenanpassung für die Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2022, aufgerufen am 14.8.2022

Möchtest Du bei neuen Beiträgen sofort Bescheid bekommen?

Trage Dich in die Listen ein, die Dich interessieren:

Liste(n) auswählen:

Du kannst Deine Auswahl später verändern, falls Du Dich umentscheidest.

Im Newsletter informiere ich über neue Themenseiten und größere Aktualisierungen auf den Themenseiten. Es gibt keinen festen Rhythmus. Wenn es etwas mitzuteilen gibt, was nicht durch Betragsbenachrichtigungen abgedeckt ist, wird es einen Newsletter geben.

Wir schicken nur, was Du haben möchtest! Sieh hier nach, welche Beitragsbenachrichtigungen wir bisher verschickt haben.

Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

9 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. August 2022”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert