Die Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist eine kommunale Aufgabe (siehe Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG §31externer Link, dejure.org: KiTaG § 3 Aufgaben der Gemeinden und Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe).
Dieser Aufgabe wird man in Karlskron gerecht und ist seit Jahren bemüht, dem steigenden Betreuungsbedarf adäquat zu begegnen. Das neueste Gebäude hat hierzu im Jahr 2022 den Betrieb aufgenommen. Nachdem ich am 13.11.2022 ein Bild der Ansicht von der Hauptstraße2interner Link, Karlskron-Politik.info: (Bild) Neue Kindertagesstätte nimmt Betrieb auf veröffentlichte, sei das Jahr 2023 mit einem Bild der Gartenseite begonnen. Alle, die zuvor noch rätselten, welchen Zweck das Gebäude hätte, dürften hier zur richtigen Erkenntnis gelangen. Ein Perspektivenwechsel kann wahre Wunder bewirken.
Die Einweihungsfeier für dieses Gebäude findet am 11. Februar 2022 statt3interner Link, Karlskron-Politik.info: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Dezember 2022 – TOP 8 Anfragen und Mitteilungen.
Einzelnachweise
- 1externer Link, dejure.org: KiTaG § 3 Aufgaben der Gemeinden und Beteiligung der Träger der freien Jugendhilfe
- 2interner Link, Karlskron-Politik.info: (Bild) Neue Kindertagesstätte nimmt Betrieb auf
- 3interner Link, Karlskron-Politik.info: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Dezember 2022 – TOP 8 Anfragen und Mitteilungen