Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. Mai 2023

Lesedauer: 17 Minuten

Zur Sitzung wurden die Kostenplanungen zu Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro zum Neubau von Haus Sonnenschein dargelegt. Einiges, was die Planer vorsehen, musste den kritischen Fragen der Gemeinderät:innen standhalten. Die Kosten scheinen sich nach Informationen dieser Sitzung weiterhin auf Planungsniveau zu befinden. Bei den Bauangelegenheiten ergab sich eine umfangreichere Diskussion zum beantragten Boardinghaus in Brautlach. Im Gremium war man äußerst skeptisch, was die beantragte Nutzungsart angeht. Einen zeitlich langen Raum nahm die Wahl der Personen ein, welche die Gemeinde Karlskron zur Schöffenwahl vorschlägt. Herr Thomas Götz, Herr Erwin Hilpoltsteiner, Frau Katharina Kempter und Herr Stefan Wendl werden nun von der Gemeinde Karlskron für die Schöffenwahl 2023 vorgeschlagen.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15.5.2023

1.Gedenken an Gemeinderat Reinhard Finkenzeller
2.Genehmigung der Niederschrift vom 17.04.2023
3.Kindergarten „Haus Sonnenschein“
3.1Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Kostenberechnung HLS und ELT
3.2Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Außenanlagenplanung
4.Bauangelegenheiten
4.1Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Lagerräumen im Erdgeschoss und einer Garage, Fl.Nr. 135/9 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Erlenweg in Pobenhausen
4.2Bauantrag zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen, Fl.Nr. 66/0 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 95 in Karlskron
4.3Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.Nr. 918/0 Gmkg Karlskron, Bauort Fruchtheim 37 in Karlskron
4.4Bauantrag zur Errichtung von Wohncontainern und Nutzung als Boardinghouse mit 12 Betten, Bauort. Fl-Nrn. 567/1 , 567 u. 563 der Gmkg Karlskron, Münchener Str.8,Brautlach
4.5Antrag auf Nutzungsänderung einer Teilfläche einer Schule zu Kindergartenräumen, Bauort Fl.Nr. 862/0 Gmkg Karlskron, Bürgermeister-Stoll-Str. 1 in Karlskron
5.Bauleitplanung Nachbargemeinden
5.1Bauleitplanung Nachbargemeinden – Stadt Ingolstadt – Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 935 „Solarparks Winden südlich B 16“ und Änderung des Flächennutzungspl. im Parallelverfahren – Beteiligung der TÖB nach § 4 Abs.1 BauGB
5.2Bauleitplanung Nachbargemeinden – Brunnen – Bebauungsplan SO „Waldkindergarten“ und 17. Änderung des Flächennutzungspl. – Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB
5.3Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – Bebauungsplan Nr. 53 Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“; erneute Beteiligung im Verfahren nach § 4 a Abs.3 BauGB
6.Auftragsvergabe Herstellung Notstromeinspeisung der Grund- und Mittelschule Karlskron und des Rathauses
7.Entwässerungseinrichtung Karlskron – Anpassung Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.07.2023
8.Abschluss eines Konzessionsvertrages für das Stromnetz 2023-2043
9.Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrags 2023 bis 2028
10.Erstellung einer Vorschlagsliste für (Erwachsenen)-Schöffen – Wahlperiode 2024 bis 2028
11.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 15.05.2023
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 13.5.2023

Gemeinderat Schwinghammer erschien etwas verspätet um 19:25 zur öffentlichen Sitzung.

1. Gedenken an Gemeinderat Reinhard Finkenzeller

Gemeinderat Reinhard Finkenzeller *16.03.1974 verstarb am 30.4.2023 nach einem tragischen Verkehrsunfall. Sein Platz blieb bei dieser Sitzung leer. Auf seinem Tisch stand ein Bild von ihm und eine brennende Kerze.

Zu Beginn der Sitzung erhoben sich alle Anwesenden, um schweigenden Reinhard Finkenzeller zu gedenken.

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 17.04.2023

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 17.4.20232interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. April 2023, aufgerufen am 16.5.2023 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 17.4.20233externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 17.04.2023, aufgerufen am 23.7.2023 ist seit 13,7,2023 im Bürgerportal verfügbar.

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3. Kindergarten „Haus Sonnenschein“

3.1 Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Kostenberechnung HLS und ELT

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Herren Frey (HLS4Heizung / Lüftung / Sanitär) und Kreitmeier (ELT5Elektrotechnische Anlagen) der IBH GmbH6externer Link: Internetauftritt der IBM GmbH, aufgerufen am 18.5.2023 aus Gachenbach anwesend.

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3.1.1 Kostenberechnung: Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)

Herr Frey (IBH GmbH7externer Link: Internetauftritt der IBM GmbH, aufgerufen am 18.5.2023) erläuterte dem Gremium den Planungsstand bzw. die Kostenberechnung zum Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Da derzeit das Haus Regenbogen über das bestehende Haus Sonnenschein angeschlossen ist, lag ein wichtiges Augenmerk der Planung darauf, Haus Regenbogen durchgängig mit der notwendigen Infrastruktur zu versorgen. So wird die Versorgung mit Fernwärme und Wasser durch einen Anschluss an die Versorgungsleitungen, welche unter der Gemeindewiese zum Rathaus verlaufen sicher gestellt.

In der Sitzung wurde der Plan zu Wasser und Abwasser aufgelegt. Für die Warmwasserversorgung an den Entnahmestellen sind überwiegend Durchlauferhitzer geplant. Herr Frey erläuterte, dass diese modulierend arbeiteten. Das bedeutet, bei weniger Wasserentnahme wird auch weniger Strom in die Aufheizung gesteckt. Alte Durchlauferhitzer hätten nur ein oder aus gehabt und bei wenig Durchfluss konnte die Heizwendel durchbrennen. Das sei bei heutigen Geräten ausgeschlossen. Ferner seien auch nicht für jedes Waschbecken einzelne Durchlauferhitzer geplant, sondern hier würden Gruppen sinnvoll zusammengeschaltet. Auch wenn kaum Warmwasser in Leitungen steht, ist eine regelmäßige Spülung alle 72 Stunden vorgeschrieben. Dies gilt auch für Kaltwasserleitungen. Eine solche vorgeschriebene Spülung ließe sich automatisiert realisieren. Herr Frey präferiert eine Aufnahme in den Reinigungsplan, was problemlos möglich sei und so das Geld für die Automatisierungseinrichtungen gespart werden könne. Auch für längere Standzeiten wie Ferien sei eine manuelle Lösung möglich. Davon unberührt bliebe die vorgeschriebene jährliche Beprobung, welche ohnehin durchgeführt werden müsse. Es ergab sich eine allgemeine Diskussion im Gremium, bei der man sich über die Leitungsspülung und auch zu den teilweise vorgesehenen Automatikwasserhähnen austauschte.

Die Abwasserleitungen sollen unter der Bodenplatte verlegt werden und so verlaufen, dass sie schnellstmöglich nach außen geführt werden. Sie werden dann zusammengeführt und an einen neuen Vakuumanschluss angebunden. Der vorhandene Abwasseranschluss befände sich zu nah am Gebäude und könne nicht weiter genutzt werden. Oberflächenwasser muss ohnehin auf dem Grundstück versickert werden. Hierzu ist unter der Hoffläche vor dem Eingang eine entsprechende Einrichtung vorgesehen.

Für das gesamte Gebäude ist vollflächig Fußbodenheizung vorgesehen. Hier auf eine Flächenheizung mit niedriger Vorlauftemperatur zu setzen, ist nach meinen Erkenntnissen der zeitgemäße und richtige Weg.

Das neue Haus Sonnenschein soll mit zwei zentralen Lüftungsanlagen ausgestattet werden. Der Bereich der Mehrzweckhalle (Turnhalle) mit angebundener Küche erhält eine Anlage, die für diesen Bereich einen bedarfsgerechten Luftaustausch unabhängig vom restlichen Gebäude ermöglicht. Die zweite Anlage versorgt die Gruppenräume und Besprechungsräume mit frischer Zuluft. Durch Überströmeinrichtungen wird die Luft dann über den Flur als Überströmbereich und zusätzlich durch Überströmkanäle in die Abluftbereiche WC bzw. Nassbereiche geführt.

nicht öffentliche Erschließung41 T€
Wasser / Abwasser187 T€
Wärme179 T€
Lüftung243 T€
Automation43 T€
Techn. Anlagen151 T€
Summe (nicht alle Positionen zuvor aufgeführt)846 T€
Kosten HLS
notiert während der öffentlichen Sitzung 15.5.2023

Lt. Herrn Frey bewegten sich die Planungskosten damit im Bereich der Schätzungen.
Im März wurden für die Baukonstruktion 2 Mio€ und für die Technischen Anlagen 428 T€ angesetzt (siehe Themenseite Neubau Haus Sonnenschein8interner Link: Themenseite „Neubau Haus Sonnenschein“ – Kosten, aufgerufen am 19.5.2023).

Die Zustimmung des Karlskroner Gemeinderates zur vorgelegten Kostenplanung HLS erfolgte einstimmig.

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3.1.2 Kostenberechnung: Elektrotechnische Anlagen (ELT)

Die Vorstellung der Planungen zur Elektrotechnik übernahm Herr Kreitmeier (IBH GmbH9externer Link: Internetauftritt der IBM GmbH, aufgerufen am 18.5.2023). Die nachfolgend dargestellten Beträge verstehen sich als Nettobeträge.

Für die teilweise Eigenversorgung mit Strom sind zwei Fotovoltaikanlagen auf dem Dach den Neubaus geplant

Skizze der geplanten Fotovoltaik Dachanlagen, dargestellt im BayernAtlas, Skizze erstellt am 20.5.2023

Den Ratsmitgliedern liegt eine Vergleichsdarstellung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Varianten zur Dachflächenfotovoltaik vor. In der öffentlichen Sitzung wurde die bevorzugte Variante mit einer nicht vollflächigen Dachbelegung durch zwei Anlagen ohne Speicher erläutert. Zwei Anlagen sind wegen der unterschiedlichen Dachausrichtung erforderlich. Die Anlage Nordost befindet sich auf der Ostdachfläche des Gebäudeteils, welcher auch die technischen Anlagen im ersten Obergeschoss beherbergen wird. Die Anlage Südwest befindet sich auf der Dachfläche über den Toiletten und Brotzeiträumen. Die Fläche wird unterbrochen durch die notwendige reservierte Fläche für die Blitzschutzanlage und der nötigen Abstände. In der Skizze nicht dargestellt sind ebenfalls die Aussparungen für je ein Dachfenster, auf jeder Teilfläche.

Die Fotovoltaik soll nach den vorliegenden Planungen einen jährlichen Ertrag von knapp 62 TkWh einbringen, wovon knapp 17 TkWh direkt selbst verbraucht werden können. Die Anschaffungskosten betragen ca. 97 T€, welche nach 11,5 Jahren wieder eingespart sein sollen (Amortisationszeit).

Die Räume des Haus Sonnenschein sollen mit RJ45 Doppeldosen und CAT7 Leitungen in Sternverlegung ausgestattet werden, um eine leitungsgeführte Datennetzversorgung zu gewährleisten. Zusätzlich soll flächendeckend WLAN zur Verfügung stehen, wie auch DECT für die Telefonversorgung im Haus. Gemeinderat Schwinghammer störte sich am doppelt ausgeführten Datennetz. Er stellte infrage, dass dies notwendig sei und regte an, sich auf WLAN oder Kabel zu beschränken. Gemeinderat Hagl10Hagl ist Breitbandbeauftragter der Gemeinde Karlskron und leitender Verwaltungsbeamter im IT-Bereich der Stadtverwaltung Ingolstadt verwies darauf, dass bei der Stadt Ingolstadt die Kindergärten nun entsprechend ausgerüstet würden, um eben beide Datennetze zur Verfügung zu stellen. Er plädierte dringend, die nötigen CAT7 Leitungen auf alle Fälle zu verlegen, weil dies zum derzeitigen Stand gut möglich ist und in einer Nachrüstung ein Mehrfaches an Aufwand verursache. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass unsere Schule nachträglich mit LAN11Datennetz per Kabel ausgestattet werden musste, weil über WLAN die nötige Bandbreit nicht sicher gestellt werden konnte. Im Haus Farbenfroh wurde zunächst nur mit LAN geplant und dann auf Forderung des Erziehungspersonals zusätzlich mit WLAN versorgt. Hagl verwies auf den aktuell nötigen Dokumentationsumfang des Erziehungspersonals. Die Dokumentation würde häufig parallel zu anderer Arbeit verrichtet und sei somit keinem festen Platz zuzuordnen. Hagl merkte an, dass der Dokumentationsaufwand zukünftig wohl steigen werde. Frau Fallmann, Leiterin des technischen Rathauses Karlskron, versicherte, dass die Versorgung mit LAN und WLAN explizit mit dem Personal besprochen wurde und als notwendig erachtet wird.

Die Kosten der folgenden Aufstellung verstehen sich als Bruttokosten:

Stromanschluss31 T€
Stromversorgung im Gebäude286 T€
Fernmelde- / IT-Anlagen62 T€
Gebäudeautomation8 T€
Technische Anlagen im Außenbereich13 T€
Summe399 T€
Kosten ELT
Beträge der öffentlichen Sitzung 15.5.2023 auf ganze Tausender gerundet

Die Zustimmung des Karlskroner Gemeinderates zur vorgelegten Kostenplanung ELT erfolgte einstimmig.

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3.2 Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Außenanlagenplanung

Die zuständige Architektin des beauftragten Planungsbüros Obereisenbuchner Frau Faust legte den Stand ihrer Arbeiten seit der letzten Vorstellung am 20.3.202312interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023, Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Außenanlagenplanung, aufgerufen am 19.5.2023 dar.

Um die Kosten für Abriss und Entsorgung des Bestandsgebäudes planen zu können, erfolgten eine Inaugenscheinnahme und die nötigen Materialbeprobungen. Augenmerk soll auch auf eine Verwertung ggf. durch Veräußerung gelegt werden. Hierbei gelte es, die erwarteten Einnahmen gegen die notwendigen Aufwände abzuwiegen. Einige Teile versprächen jedoch eine gute Möglichkeit, die Abrisskosten durch Bauteilveräußerungen zu senken.

Angesichts der verwendeten Konjunktive ginge ich nicht davon aus, dass Bürger:innen nun mit Einkäufen von Gebrauchtmaterial und zugehörigen Selbstausbau rechnen können. Diese Abwicklungen dürften sich im rein gewerblichen Bereich abspielen. Eine korrekte Terminierung ist sicherlich nötig und die Abläufe für den Abriss dürften nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Die Kostenschätzungen vom März 2023 seien weiterhin aktuell, so Frau Faust. In Anbetracht der Erweiterung der zu erneuernden Flächen kommen bislang noch nicht berücksichtigte Kosten hinzu. Die Kosten für die zuletzt beschlossenen Radabstellplätze mit der zugehörigen zu pflasternden Fläche, als auch die Erweiterungen der Fläche im Spielgarten führten zu Kosten von 135 T€.

Skizze erstellt im BayernAtlas am 19.5.2023
Die Skizze zeigt die betroffene Fläche der noch nicht in der Kostenschätzung enthaltenen Erweiterung der Freianlagen in blauer Farbe. Die graue Fläche der Freianlagen war bereits Teil der bestehenden Kostenschätzung.

Die Erweiterung der Flächen für die Freianlagen wurde notwendig, da der Bereich für die neuen Fahrradständer erst nach der Kostenschätzung beschlossen wurde. Hieraus ergeben sich zusätzliche Pflasterarbeiten, die durchgeführt werden müssen. Ferner ergab sich die Änderung auf der Ostseite durch eine Verschiebung der Fläche für das Nebengebäude Garage.

Die Zustimmung des Karlskroner Gemeinderates zur vorgelegten Kostenschätzung für die Erweiterung der Freianlagen erfolgte einstimmig.

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4. Bauangelegenheiten

4.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Lagerräumen im Erdgeschoss und einer Garage, Fl.Nr. 135/9 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Erlenweg in Pobenhausen

Dieser Punkt wurde auf die Folgesitzung vertagt.

4.2 Bauantrag zum Neubau eines Doppelwohnhauses mit Garagen und Stellplätzen, Fl.Nr. 66/0 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 95 in Karlskron

Skizze im BayernAtlas erstellt am 19.5.2023

Das Doppelhaus soll mit einem Satteldach mit 35° Dachneigung erstellt werden; die Garagen mit Flachdach. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

Der Karlskroner Gemeinde hatte keine Einwände zu diesem Bauantrag und erteilte sein Einvernehmen einstimmig.

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4.3 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte, Fl.Nr. 918/0 Gmkg Karlskron, Bauort Fruchtheim 37 in Karlskron

Skizze im BayernAtlas erstellt am 19.5.2023

Die Gartenhütte soll mit einem Pultdach, 7 m südlich der Garage und mit 1,5 m Abstand zur Grenze errichtet werden.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.4 Bauantrag zur Errichtung von Wohncontainern und Nutzung als Boardinghouse mit 12 Betten, Bauort. Fl-Nrn. 567/1 , 567 u. 563 der Gmkg Karlskron, Münchener Str.8,Brautlach

Skizze im BayernAtlas erstellt am 19.5.2023

Ein Vorgängerantrag zu diesem Bauantrag auf ein Boardinghouse wurde 2019 im Karlskroner Gemeinderat behandelt. Damals erteilte der Rat sein Einvernehmen nicht und der Antrag wurde im Landratsamt nach Prüfung abgelehnt. Zu diesem neuen Antrag liegt kein Lageplan vor. Im Vergleich zum letzten Antrag wurde die Betriebsbeschreibung geändert, so die Erläuterung in der öffentlichen Sitzung.

Bürgermeister Kumpf informierte das Gremium, dass ein Schreiben des Landratsamtes vorliegt, welches feststellt, dass ein solches Boardinghouse an dieser Stelle grundsätzlich möglich sei.

Gemeinderätin Straub erkundigte sich zum Grund der Ablehnung aus 2019. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass der Rat vermutete, dass es sich in der Umsetzung nicht um ein Boardinghouse handeln könnte. Die Eigenheit eines Boardinghouses läge darin, dass Gäste i. d. R. lediglich wenige Nächte blieben. In dem Vorhaben vermutete der Gemeinderat 2019 eine Unterbringungsmöglichkeit von Arbeitskräften, welche nicht in Fahrnähe wohnhaft seien. Zudem sah man die Gefahr, dass sich die Personen durch eine Beendigung eines solchen Arbeitsverhältnisses in einer Situation ohne Obdach befinden könnten und damit sich für die Gemeinde Karlskron signifikant vermehrt auftretenden Verpflichtung zur Unterbringung ergeben könnte.

Gemeinderat Wendl verwies auf die den Ratsmitgliedern vorliegenden Unterlagen. Diese zeigten, dass es sich bei den Waschräumen um Gemeinschaftsräume handle. Dies entspräche nicht den üblichen erwarteten Standards der Zeit. Es läge daher die Annahme nahe, dass sich an den ursächlichen Gründen der Ablehnung aus 2019 durch den nun vorliegenden Antrag keine wesentlichen Änderungen ergäben.

Nach Beratung zu diesem Bauantrag entschied sich der Karlskroner Gemeinderat einstimmig, sein Einvernehmen nicht zu erteilen.

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4.5 Antrag auf Nutzungsänderung einer Teilfläche einer Schule zu Kindergartenräumen, Bauort Fl.Nr. 862/0 Gmkg Karlskron, Bürgermeister-Stoll-Str. 1 in Karlskron

Während des Abrisses und Neubaus von Haus Sonnenschein gilt es, alle vorhandenen Gruppen weiterhin unterbringen zu können. So bleibt es für eine Gruppe noch eine zeitweise Unterkunft zu finden, für die in den Bestandsgebäuden der Kindertageseinrichtungen nicht ausreichend Platz ist.

In Absprache mit der Schulleitung besteht die Möglichkeit, den Handarbeitsraum im Keller bis zur Fertigstellung des Neubaus mit einer Gruppe zu beziehen. Der Handarbeitsraum wird aktuell nicht genutzt, weil er wegen Wasserschäden saniert wurde. Die Sanierung ist abgeschlossen und mit wenigen Veränderungen eignet sich der Raum als Gruppenraum für eine Kindergartengruppe. Nach Abschluss des Neubaus Haus Sonnenschein sollen die dann zwei Kindergartengruppen13Die Frösche-Gruppe hat ihren Gruppenraum seit einigen Jahren im Schulgebäude aus dem Schulgebäude wieder ausziehen.

Nach kurzer Beratung zu dem Antrag auf Nutzungsänderung erteile der Karlskroner Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

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5. Bauleitplanung Nachbargemeinden

5.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Stadt Ingolstadt – Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 935 „Solarparks Winden südlich B 16“ und Änderung des Flächennutzungspl. im Parallelverfahren – Beteiligung der TÖB nach § 4 Abs.1 BauGB

Skizze im BayernAtlas erstellt am 19.5.2023

Die detaillierten Ausführungen zu dieser Bauleitplanung der Stadt Ingolstadt14externer Link, Stadt Ingolstadt: Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 935 „Solarparks Winden südlich B 16“ mit Änderung des Flächennutzungsplans, aufgerufen am 19.5.2023 sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags öffentlich verfügbar.

Mit einer Gegenstimme stellte der Karlskroner Gemeinderat fest, dass die Gemeinde Karlskron durch diese Bauleitplanung nicht in ihren öffentlichen Belangen betroffen ist.

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5.2 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Brunnen – Bebauungsplan SO „Waldkindergarten“ und 17. Änderung des Flächennutzungspl. – Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB

Die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags über die Seiten der Gemeinde Brunnen15externer Link, Gemeinde Brunnen: Bekanntmachung zum Bebauungsplan SO „Waldkindergarten“ und 17. Änderung Flächennutzungsplan; frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, nicht mehr verfügbar am 3.6.2023 verfügbar.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Einwände zu dieser Bauleitplanung und stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron nicht in ihren öffentlichen Belangen betroffen ist.

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5.3 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – Bebauungsplan Nr. 53 Hohenwart „Sondergebiet Einkaufsmarkt“; erneute Beteiligung im Verfahren nach § 4 a Abs.3 BauGB

Die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags über die Seiten des Marktes Hohenwart16externer Link, Markt Hohenwart: Aktuell laufende Verfahren, aufgerufen am 19.5.2023 verfügbar.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Einwände zu dieser Bauleitplanung und stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron nicht in ihren öffentlichen Belangen betroffen ist.

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6. Auftragsvergabe Herstellung Notstromeinspeisung der Grund- und Mittelschule Karlskron und des Rathauses

Um im Falle eines flächendeckenden Stromausfalls den Bürger:innen einen Anlaufpunkt zu bieten, welcher beheizt und beleuchtet ist und um die dann notwendige Koordination aufrecht erhalten zu können, soll diese Notstromeinspeisung eingerichtet werden. Der Gemeinderat beriet zu diesem Punkt in der öffentlichen Sitzung vom 23.2.202317interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 27. Februar 2023 – Nachrüstung der Sporthalle sowie der Hackschnitzelheizung zum Betrieb mit Notstrom, aufgerufen am 19.5.2023.

Für diesen Auftrag gaben 2 Firmen Angebote ab. Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 38 T€ stammt von der Firma L. u. A. Seitle OHG aus Karlshuld.

Gemeinderat Wendl erkundigte sich, ob die Umschaltung zwischen Netzbetrieb und Notstromversorgung manuell stattfinden muss, was von Bürgermeister Kumpf bestätigt wurde. Ferner war angedacht, das für diesen Fall notwendige Stromaggregat im Feuerwehrhaus zu lagern.

Mit Blick auf die nötigen Grabungsarbeiten zum Neubau Haus Sonnenschein und der dort geplanten Fotovoltaikanlage regte Gemeinderat Schwinghammer an, die Einspeisung des selbst erzeugten PV-Stroms bereits mit einzuplanen. Aktuell sei eine Einspeisung in das Netz, welches über einen anderen Hausanschluss verfügt, nicht zulässig. Die zu versorgenden Gebäude befänden sich jedoch auf einem Grundstück und es sei wahrscheinlich, dass die Beschränkungen zukünftig nicht auf den Hausanschluss, sondern auf das Grundstück bezogen würden. So ließe sich ggf. zukünftig Sonnenstrom, der im Kindergarten nicht benötigt würde, in den anderen gemeindlichen Gebäuden selbst verbrauchen.

Der Karlskroner Gemeinderat votierte einstimmig für die hier zu beschließende Auftragsvergabe für die Herstellung der Möglichkeit einer Notstromeinspeisung and die L. u. A. Seitle OHG.

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7. Entwässerungseinrichtung Karlskron – Anpassung Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.07.2023

Der Haupt- und Finanzausschuss beriet in öffentlicher Sitzung am 25.5.202018 interner Link: Haupt- und Finanzausschuss berät zu neuen Abwassergebühren, aufgerufen am 19..5.2023 zu den Beitrags- und Gebührensätzen, welche in der Folgesitzung des Gemeinderates19 interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. Juni. 2020 – Erlass der Entwässerungs­satzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebühren­satzung zur Ent­wässerungs­satzung für die Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 19..5.2023 beschlossen wurden und am 1.7.2020 in Kraft traten.

Ich glaube mich erinnern zu können, dass der damaligen Diskussion bereits zu entnehmen war, dass 2023 die Beiträge und Gebühren turnusgemäß neu berechnet werden sollten. Leider fehlen in meinen Aufzeichnungen jedwede Notizen dazu. Eine regelmäßige Kalkulation der Beiträge und Gebühren für die Abwasserbehandlung findet jedoch statt. Auch wenn man vielleicht gerne die weltpolitische Situation und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft für diese Neuberechnung verantwortlich machen möchte, so sehe ich hier keine direkte Verbindung. Die kommunale Abwasserbehandlung ist kostendeckend zu kalkulieren. Fände das nicht in diesem Jahr statt, so in einem Folgejahr. Alle nun auflaufenden möglichen Unterdeckungen müssten dann in spätere Gebühren und Beiträge einbezogen werden. – Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Mit der Kalkulation der Beitrags- und Gebührensätze für die Jahre 2023 – 2027 wurde Dipl.-Betriebswirtin Dagmar Suchowski beauftragt. Die Kalkulation wird jedoch nicht bis zum Inkrafttreten der Änderung am 1.7.2023 abgeschlossen sein.

Gemeinderat Wendl formulierte, was sich wohl die meisten Gemeinderät:innen dachten: „Wir sollen also jetzt eine Änderung beschließen, deren Höhe wir erst später kennen werden und dann rückwirkend festlegen?“ Geschäftsführer Donaubauer erläuterte, dass die Gemeinde Karlskron bzgl. des Abrechnungszeitraums an den Wasserversorger gebunden ist. Der Beschluss der Beitragsanpassung sei nun formal nötig, um die geänderten Sätze ab 1.7.23 wirksam werden zu lassen. Die Zahlungen nach den neuen Sätzen werden dann erst in 2024 fällig. Die Höhe der angepassten Beitrags- und Gebührensätze können weit vor der Fälligkeit voraussichtlich im Sommer 2023 beschlossen und bekannt gegeben werden. Bürger:innen hätten somit ausreichend Zeit, sich auf ggf. Nachzahlungen einzustellen.

Es war den Gesichtern aller Gremiumsmitglieder zu entnehmen, dass sich niemand so richtig wohl in dieser Situation fühlte. Gleichzeitig sah man auch die Notwendigkeit dieses Beschlusses und fasste diesen abschließend einstimmig.

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8. Abschluss eines Konzessionsvertrages für das Stromnetz 2023-2043

Der Netzbetreiber für das öffentliche Stromnetz in der Gemeinde Karlskron war bis zum 19.3.2023 die Bayernwerk Netz GmbH20externer Link: Bayernwerk Netz GmbH, aufgerufen am 19.5.2023. Eine Vergabe ab dem 20.3.2023 bis zum 19.3.2043 ist nun notwendig.

Bereits am 8.4.2021 hat die Bayernwerk Netz GmbH ihr Interesse für einen weiteren Betrieb des öffentlichen Stromnetzes in Karlskron bekundet. Am 19.4.2021 bekundeten die Stadtwerke Ingolstadt ebenfalls ihr Interesse, widerrufen dies jedoch am 30.3.2022. Somit gibt es nur einen Interessenten und eine Ausschreibung ist nicht nötig.

Der Konzessionsvertrag für den Netzbetrieb wurde der Gemeinde Karlskron bereits übermittelt. Nach Angaben von Bürgermeister Kumpf handelt es sich um den Vertrag, welcher auch vom bayerischen Städte- und Gemeindetag empfohlen wird.

Der Karlskroner Gemeinderat votierte einstimmig für die Konzessionsvergabe zum Betrieb des öffentlichen Stromnetzes im Gemeindegebiet Karskron an die Bayernwerk Netz GmbH.

Was bedeutet dieser Beschluss für die Bürger:innen? Es ändert sich nichts in Bezug auf unseren zuständigen Stromnetzbetreiber.

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9. Abschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrags 2023 bis 2028

Wartung und Betrieb unserer Straßenlampen wurde früher von der Gemeinde Karlskron selbst durchgeführt. Vor einiger Zeit wurde dafür ein Dienstleistungsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH21externer Link, Bayernwerk Netz GmbH: Für Kommunen und Partner > Kommunen > Straßenbeleuchtung, aufgerufen am 19.5.2023 geschlossen, welcher nun offensichtlich ausläuft. Die Bayernwerk Netz GmbH hat einen entsprechenden Straßenbeleuchtungsvertrag für 2023 – 2028 vorgelegt.

Die Bayernwerk Netz GmbH ist demnach für die Errichtung, den Betrieb und die Wartung der Straßenbeleuchtung zuständig. Für den Zeitraum des Vertrages geht der Eigentum der Straßenlampen an die Bayernwerk Netz GmbH über. Lediglich die Leuchtmittel selbst verbleiben im Gemeindebesitz. Neue Straßenlampen werden auf Kosten der Gemeinde Karlskron errichtet. Die Leuchtmittel werden ebenfalls auf Gemeindekosten erneuert. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 20.3.2023 bis zum 19.3.2028.

Auf Nachfrage teilte Geschäftsführer Donaubauer mit, dass er einen Eigenbetrieb der gemeindlichen Straßenbeleuchtung teurer einschätze, als dies durch den Abschluss des Straßenbeleuchtungsvetrages der Fall sei.

Der Karlskroner Gemeinderat votierte einstimmig für den Abschluss des vorliegenden Straßenbeleuchtungsvertrags.

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10. Erstellung einer Vorschlagsliste für (Erwachsenen)-Schöffen – Wahlperiode 2024 bis 2028

Die Gemeinden sind aufgerufen Vorschläge für die Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 – 2028 zu machen. Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 finden sich hier22externer Link, Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.: Schöffenwahl 2023, aufgerufen am 19.5.2023.

Nach nicht öffentlicher Beratung und anschließender öffentlicher geheimer Wahl beschließt der Gemeinderat Karlskron die Benennung folgender Personen für die Schöffenwahl 2023 (alphabetische Reihenfolge):

  • Götz, Thomas Robert
  • Hilpoltsteiner, Erwin
  • Kempter, Katharina
  • Wendl, Stefan

Die Abstimmungen zu den Namen wurden jeweils einzeln durchgeführt und die genannten Personen wurden jeweils einstimmig bestätigt.

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11. Anfragen und Mitteilungen

Am Montag, den 22.5.2023, findet um 17:30 auf der Gemeindewiese hinter dem Rathaus ein ökumenischer Gottesdienst statt, bei dem das renovierte alte Friedhofskreuz des Karlskroner Friedhofes gesegnet wird. Das Kreuz ist allen ehemaligen und amtierenden Gemeinderät:innen gewidmet.

Gemeinderat Krammer D. berichtete von einer Frau angesprochen worden zu sein, die demnächst nach Karlskron zöge, jedoch keinen Betreuungsplatz für ihr Kind in Karlskron bekommen habe. Krammer D. erkundigte sich, wie viele solcher Fälle es gäbe. Geschäftsführer Donaubauer informierte, dass aktuell 12 Anfragen nicht bedient werden können, weil die verfügbaren Plätze vollständig belegt sind. Jedoch seien nur 6 der 12 Kinder bzw. Familien in Karlskron wohnhaft. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigte man, dass die Gruppengrößen ihre Maximalwerte erreicht hätten und somit keine zusätzlichen Plätze geschaffen werden können.

Gemeinderätin Froschmeir brachte an, dass am Zucheringer Weg in Mändlfeld dringend Ausbesserungsarbeiten durchgeführt werden müssten. Die Bankette wiesen teils tiefe Löcher auf, die vereinzelt unsachgemäß befüllt seinen. Beispielhaft wurde ein großer Stein genannt, welcher dort platziert worden sei. Bürgermeister Kumpf wollte das an den Bauhof weiter geben.

Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich nach dem Stand der Arbeiten zur Unterkunft des Karlskroner Burschenvereins (siehe Sitzung vom 28.11.202223interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022 – Burschenverein Karlskron – Nutzung der Räumlichkeiten Hauptstraße 23, aufgerufen am 19.5.2023). Bürgermeister Kumpf berichtete, der Burschenverein hätte bislang noch keine Zeit gefunden. Nach dem Jubiläum des Madlvereins solle es losgehen. „Von mir aus können sie jederzeit los legen“, so Kumpf.

Gemeinderätin Moosheimer brachte an, dass der Zaun am Kinderspielplatz in Pobenhausen reparaturbedürftig sei. Nachdem erste Zaunlatten locker waren und von Kindern entfernt wurden, sei zu vermuten, dass bald mehr Kinder die Standfestigkeit der Zaunlatten prüfen würden.

Gemeinderätin Heimrich erkundigte sich, wann an den Kinderspielplätzen denn nun Tischtennisplatten aufgestellt würden. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass hierfür die Mittel fehlten. Außerdem seien die Wünsche sehr unterschiedlich. An ihn sei beispielsweise auch der Wunsch nach Nestschaukeln herangetragen worden. Allen Wünschen könne man nicht nachkommen.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 13.5.2023
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. April 2023, aufgerufen am 16.5.2023
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 17.04.2023, aufgerufen am 23.7.2023
  • 4
    Heizung / Lüftung / Sanitär
  • 5
    Elektrotechnische Anlagen
  • 6
    externer Link: Internetauftritt der IBM GmbH, aufgerufen am 18.5.2023
  • 7
    externer Link: Internetauftritt der IBM GmbH, aufgerufen am 18.5.2023
  • 8
    interner Link: Themenseite „Neubau Haus Sonnenschein“ – Kosten, aufgerufen am 19.5.2023
  • 9
    externer Link: Internetauftritt der IBM GmbH, aufgerufen am 18.5.2023
  • 10
    Hagl ist Breitbandbeauftragter der Gemeinde Karlskron und leitender Verwaltungsbeamter im IT-Bereich der Stadtverwaltung Ingolstadt
  • 11
    Datennetz per Kabel
  • 12
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023, Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Außenanlagenplanung, aufgerufen am 19.5.2023
  • 13
    Die Frösche-Gruppe hat ihren Gruppenraum seit einigen Jahren im Schulgebäude
  • 14
    externer Link, Stadt Ingolstadt: Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 935 „Solarparks Winden südlich B 16“ mit Änderung des Flächennutzungsplans, aufgerufen am 19.5.2023
  • 15
    externer Link, Gemeinde Brunnen: Bekanntmachung zum Bebauungsplan SO „Waldkindergarten“ und 17. Änderung Flächennutzungsplan; frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, nicht mehr verfügbar am 3.6.2023
  • 16
    externer Link, Markt Hohenwart: Aktuell laufende Verfahren, aufgerufen am 19.5.2023
  • 17
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 27. Februar 2023 – Nachrüstung der Sporthalle sowie der Hackschnitzelheizung zum Betrieb mit Notstrom, aufgerufen am 19.5.2023
  • 18
    interner Link: Haupt- und Finanzausschuss berät zu neuen Abwassergebühren, aufgerufen am 19..5.2023
  • 19
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. Juni. 2020 – Erlass der Entwässerungs­satzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebühren­satzung zur Ent­wässerungs­satzung für die Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 19..5.2023
  • 20
    externer Link: Bayernwerk Netz GmbH, aufgerufen am 19.5.2023
  • 21
    externer Link, Bayernwerk Netz GmbH: Für Kommunen und Partner > Kommunen > Straßenbeleuchtung, aufgerufen am 19.5.2023
  • 22
    externer Link, Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.: Schöffenwahl 2023, aufgerufen am 19.5.2023
  • 23
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022 – Burschenverein Karlskron – Nutzung der Räumlichkeiten Hauptstraße 23, aufgerufen am 19.5.2023

5 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. Mai 2023”

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