Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Mai 2023

Lesedauer: 12 Minuten

Diese Sitzung zeigte sich vielschichtig und lieferte einen abwechslungsreichen Strauß an Themen aus der Gemeinde Karlskron. Hubert Reitberger (FW) leistet als Nachrücker für den verstorbenen Gemeinderat Reinhard Finkenzeller den Amtseid. Damit ergeben sich auch Änderungen in der Besetzung der Ausschüsse. Die reaktivierte BRK Bereitschaft Karlskron stellt sich und den Helfer vor Ort (HvO) vor. Der Trägerverein Dorfheim Adelshausen informiert zum Dorferneuerungsprogramm. Bürger:inn sollen im Rahmen des Streuobstpaktes entsprechende Obstbäume erhalten. Der Gemeinderat beschließt erneut den Glasfaserausbau in Karlskron anzugehen. Hierzu soll eine Absichtserklärung an das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser abgegeben werden. Parallel dazu wird das Beratungsunternehmen I-KT aus Regenburg mit der Markterkundung im Rahmen des Gigabit-Förderverfahren 2.0 des Bundes beauftragt.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22.5.2023

1.Zusammensetzung des Gemeinderats (Art. 31 GO) – Nachrückung für Gemeinderatsmitglied Reinhard Finkenzeller
2.Vereidigung des Gemeinderatsmitgliedes Hubert Reitberger
3.Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats
4.Vorstellung Helfer vor Ort (HvO) – Bereitschaft Karlskron
5.Neubau Dorfheim Adelshausen – Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm über das Amt für ländliche Entwicklung
6.Bauangelegenheiten
6.1Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Lagerräumen im Erdgeschoss und einer Garage, Fl.Nr. 135/9 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Erlenweg in Pobenhausen
6.2Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 508/46 Gmkg. Pobenhausen, Bauort Apianstr. 12a in Pobenhausen
7.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
7.1Bauleitplanung Gemeinde – Bebauungsplan Nr.45 „Adelshausen-südwestlich der Siedlungsstraße“, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4 a Abs.3 BauGB
8.Vollzug des Bayerischen Straßen-und Wegegesetzes; Erlaß einer Satzung für die Straßenbenennung und Hausnummerierung in der Gemeinde Karlskron, Satzungsbeschluss
9.Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern
10.Unsere Grüne Glasfaser (UGG) – Gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau in Karlskron
11.Breitbandausbau im Gigabit-Förderverfahren des Bundes 2.0 – Markterkundungsverfahren
12.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 22.05.2023
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 20.5.2023

Gemeinderat Glöck war zur Sitzung entschuldigt.

1. Zusammensetzung des Gemeinderats (Art. 31 GO) – Nachrückung für Gemeinderatsmitglied Reinhard Finkenzeller

Nach dem Tod von Gemeinderat Finkenzeller galt es, den Platz durch den Nächstplatzierten der Kommunalwahl 2020 zu besetzen. Die Stimmenauszählung für den Gemeinderat Karlskron2externer Link, AKDB – Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern: Wahl des Gemeinderats Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 26.5.2023 für die Freien Wähler mit den viert meisten Stimmen (884) Herrn Zimmermann. Herr Zimmermann wurde durch die Verwaltung angefragt, ob er die Wahl annähme. Herr Zimmermann ist Beschäftigter der Gemeinde Karlskron, was einen Hinderungsgrund für das Amt eines Gemeinderats darstellt und er nahm die Wahl daher nicht an bzw. lehnte ab.

Mit den fünft meisten Stimmen (790) aus den Reihen der Freien Wähler erging nun die Mitteilung an Herrn Reitberger. Herr Reitberger nahm die Wahl an. Herr Reitberger hatte auf Geheiß von Bürgermeister Kumpf bereits in den Reihen der Gemeinderäte Platz genommen.

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2. Vereidigung des Gemeinderatsmitgliedes Hubert Reitberger

Hubert Reitberger spricht die Eidesformel - 20.05.2023
Hubert Reitberger (FW) spricht die Eidesformel.
Er rückt nach dem Tod von Gemeinderat Finkenzeller in den Gemeinderat Karlskron nach.

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

BayGO Art.31 (4) 23externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 31
Zusammensetzung des Gemeinderats, aufgerufen am 26.5.2023

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3. Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats

In der Besetzung der Ausschüsse ergeben sich bei den Freien Wählern durch die Neubesetzung einige Änderungen, da Gemeinderat Reitberger dort nicht ausschließlich die Aufgaben seines Vorgängers übernimmt.

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4. Vorstellung Helfer vor Ort (HvO) – Bereitschaft Karlskron

Neben drei Vertreter:innen der wieder aktiven Bereitschaft Karlskron unter der Leitung von Mario Kaltenecker, war auch Kreisbereitschaftsleiter Günther Reil zur Vorstellung des Karlskroner Helfer vor Ort (HvO) anwesend.

Die Bereitschaft Karlskron besteht derzeit aus etwa 17 aktiven Personen und wird voraussichtlich ab Januar 2024 den Betrieb des HvO7externer Link, BRK: Helfer vor Ort: professionelle ehrenamtliche Ersthelfer, aufgerufen am 27.5.2023 in Karlskron aufnehmen. Aufgabe des HvO ist die professionelle Erstversorgung, bis der Rettungswagen und ggf. Notarzt eintrifft. Dies wird ehrenamtlich betrieben. Die etwa 150 Stunden Ausbildung, die nötig sind, bis man sich aktiv an diesem Dienst beteiligen kann, sorgt für die nötigen Kenntnisse.

Die Ausbildung ist für die Mitglieder kostenfrei und wird vom BRK übernommen. Anders als bei Feuerwehren ist die Gemeinde nicht für den Unterhalt einer BRK-Gemeinschaft verantwortlich. Das BRK finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die früher üblichen Haussammlungen sind inzwischen meist durch Mitgliederwerbeaktionen ersetzt. Hierzu kam die Frage von Gemeinderat Bachhuber, warum man nicht mehr an der Haustüre spenden könne. Kreisbereitschaftsleiter Reil erläuterte, dass Haussammlungen einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand im Vorfeld verlangen. Die Mitlgliederwerbeaktionen sind zusätzlich nicht als Haussammlung angemeldet und somit dürften die Personen vor Ort keine Spenden annehmen. Reil empfahl Spenden über den offiziellen BRK-Internetauftritt online zu überweisen8externer Link, BRK: Spendenformular, aufgerufen am 27.5.2023 oder die Spende in bar an Mario Kaltenecker zu geben, denn dieser dürfe sie annehmen und entsprechend verbuchen.

Neben dem HvO in Karlskron übernimmt die BRK Bereitschaft Karlskron auch Sanitätsdienste, wie z. B. am vergangenen Sonntag bei der Jugendwallfahrt auf dem Kalvarienberg in Pobenhausen. Veranstalter können sich bei Herrn Kaltenecker direkt melden, falls Bedarf an einer sanitätsdienstlichen Betreuung einer Veranstaltung besteht. Die aktuellen Preise für einen solchen Dienst können dann auch gleich besprochen werden.

Die Bereitschaft Karlskron freut sich weiterhin über neue Aktive. Sollte Interesse bestehen, sich in diese Gemeinschaft einzubringen, so darf gerne zu den Bereitschaftsabenden vorbeigeschaut werden. Man trifft sich jeden letzten Donnerstag im Monat im Feuerwehrhaus Karlskron. Unabhängig einer aktiven Mitgliedschaft freut man sich auch über zahlreiche weitere Follower auf Instagram:

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5. Neubau Dorfheim Adelshausen – Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm über das Amt für ländliche Entwicklung

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren vom Trägerverein Dorfheim Adelshausen Roland Hufnagl (1. Vors.) und Stefanie Unger (2. Vors.) anwesend. Aktuell hat der Trägerverein die Räumlichkeiten des Gasthaus Felber in Aschelsried incl. Schießstand gepachtet. Den Gemeinderät:innen lag das aktuelle Nutzungskonzept zum Dorfheim Adelshausen und weitere Unterlagen vor.

Angedacht ist, die alte Schule in Adelshausen durch einen Neubau zu ersetzen. Die Optik des Neubaus soll sich am Bestand orientieren und so ins Ortsbild einfügen. Im Neubau sollen alle Adelshausener Vereine eine Unterkunft finden.

Zum Tagesordnungspunkt diese Sitzung stand die Beratung zur Aufnahme ins Dorferneuerungsprogramm9externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Förderung – Dorferneuerung, aufgerufen am 27.5.2023. Weitere Förderungen werden vom Bayrischen Sportschützenbund (BSSB) und dem Bistum Augsburg (100 T€) erwartet. Vom zuständigen Architekten gäbe es eine Kostenaufstellung, welche nach dem Schützenkeller und dem restlichen Gebäude trennt. Vom BSSB wird nämlich lediglich gefördert, was zum Sportschießbetrieb erforderlich ist. Aus dem Dorferneuerungsprogramm hofft man für den Rest auf eine Förderung von bis zu 300 T€.

Gemeinderat Krammer T. verwies darauf, dass die Kosten für das Bürgerhaus in Pobenhausen auf die beteiligten Vereine aufgeteilt worden wären. Jeder Verein hätte sich eigenständig um Fördergelder bemüht. Nach Ansicht von Krammer T. könnte dadurch die finanzielle Belastung für die Gemeinde verringert werden. Er stellte die Frage, warum dieses Vorgehen nicht auch zum Dorfheim Adelshausen anwenden würde. Bürgermeister Kumpf verwies auf die Schwierigkeiten, die sich dadurch in Pobenhausen mit der Abrechnung ergeben hätten. Man hätte aus diesen Erfahrungen gelernt und sich entschlossen, den Trägerverein bereits im Vorfeld zu gründen. Damit hätte auch die Gemeinde nur einen Partner und die Abstimmung und Verrechnung von Eigenleitungen würden sich signifikant vereinfachen.

Gemeinderat Hagl erkundigte sich nach den zu erwartenden Kosten für dieses Projekt. Diese wären aus den bislang zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersichtlich. Auch Gemeinderat Wendl erkundigte sich diesbzgl. zu einem Finanzierungsplan. Die aktuelle Planungssumme, so Hufnagl, läge bei 2,6 Mio€. Die möglichen Beiträge der Vereine würden durch den Trägerverein abgefragt. Gemeinderat Schwinghammer wollte wissen, ob in die Kosten bereits Eigenleistungen einberechnet seien, was bejaht wurde.

Auch wenn der Betrieb durch den Trägerverein geschehen soll, so bleibt die Gemeinde Karlskron Eigentümerin des Gebäudes. Die Nutzung durch alle Karlskroner Gemeinschaften sei möglich. Dies bestätigen auch Herr Hufnagl und Frau Unger. Das sei kein Adelshausen exklusives Projekt. Zwar würden an den Planungen ausschließlich die Adelshausener Gemeinschaften beteiligt, aber eine Nutzung durch den Rest der Gemeinde hatte man nie und wolle man nicht ausschließen.

Abschließens beschloss der Karlskroner Gemeinderat einstimmig, die Aufnahme des Neubaus des Dorfheims Adelshausen in das Dorferneuerungsprogramm über das Amt für ländliche Entwicklung zu beantragen.

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6. Bauangelegenheiten

6.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Lagerräumen im Erdgeschoss und einer Garage, Fl.Nr. 135/9 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Erlenweg in Pobenhausen

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Skizze im BayernAtlas erstellt am 27.5.2023

Der einfache Bebauungsplan Karlskron sieht eine Mindestgrundstücksgröße von 350 m² pro Wohneinheit vor. Diese Festsetzung wird aktuell noch nicht eingehalten. Der nötige zusätzliche Grund wird noch von der Gemeinde erworben werden.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu diesem Vorbescheid und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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6.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 508/46 Gmkg. Pobenhausen, Bauort Apianstr. 12a in Pobenhausen

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Skizze im BayernAtlas erstellt am 27.5.2023

Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans Karlskron werden bei diesem Vorhaben eingehalten. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu diesem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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7. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

7.1 Bauleitplanung Gemeinde – Bebauungsplan Nr.45 „Adelshausen-südwestlich der Siedlungsstraße“, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4 a Abs.3 BauGB

Diese Bauleitplanung wurde zuletzt im Juni 202210interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 27. Februar 2023- TOP 4.1, aufgerufen am 27.5.2023 im Karlskroner Gemeinderat behandelt.

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Skizze im BayernAtlas zum Planungsstand Juni 2022, erstellt im Juni 2022

Nach erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ergaben sich kleinere Änderungen, welche in obiger Skizze nicht dargestellt sind. Eine Begrünung an der Westseite festgelegt und auch für den östlich gelegenen Zufahrtsweg scheint es formelle Änderungen gegeben zu haben. Die Baufenster wurden angepasst und Höhen für ggf. nötige Aufschüttungen definiert.

Mit einer Gegenstimme gab der Karlskroner Gemeinderat den aktuellen Plan frei zur erneuten öffentlichen Auslegung.

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8. Vollzug des Bayerischen Straßen-und Wegegesetzes; Erlaß einer Satzung für die Straßenbenennung und Hausnummerierung in der Gemeinde Karlskron, Satzungsbeschluss

Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)11externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 27.5.2023 sieht den Erlass einer Satzung für die Straßenbenennung und Hausnummerierung vor. Dies ist in Karlskron bislang noch nicht geschehen und soll nun nachgeholt werden. Der Satzungsentwurf lag den Gemeinderät:innen vor.

Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Hausnummern in der Ortsmitte beginnen und nach außen hin aufsteigend festgelegt werden. Dabei seien die gerade Hausnummern auf der rechten und die ungeraden Hausnummern auf der linken Seite zu verorten. Gemeinderat Schwinghammer merkte an, ob man plane, die Hausnummern für die Hauptstraße in Karlskorn nun neu festzulegen. Dies gestaltete sich schwierig, da es keine feste Ortsmitte gäbe. Bürgermeister Kumpf versicherte, dass es keine Pläne gäbe, Straßennamen oder auch Hausnummern zu verändern. Der Bestand bliebe unberührt. Man folge mit der beabsichtigten Satzung den gesetzlichen Vorgaben. Auch seien dort keine ungewöhnlichen Festsetzungen getroffen. Man habe sich hier an den Mustertexten orientiert.

Den Satzungsbeschluss fasste der Karlskroner Gemeinderat einstimmig.

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9. Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern

Auf Anregung von Gemeinderat Hagl möge man sich in Karlskron am Förderprogramm Bayerischer Streuobstpakt12externer Link, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern, aufgerufen am 27.5.2023 beteiligen. Ziel dieser Förderung ist, den derzeitigen Streuobstbestand in Bayern zu erhalten sowie darüber hinaus bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu zu pflanzen. Hierbei wird u. a. Neuanlage, Ersatz und Pflege von Streuobstbäumen gefördert. Für den Kauf von hochstämmigen Streuobstbäumen wird ein Förderbetrag max. 45 € je Baum und bis zu einer Anzahl von max. 100 Bäumen pro Kommune, Verband oder Verein gewährt.

In der Gemeinde Baar-Ebenhausen setzte man dies mit Gutscheinen um, für welche sich Bürger:innen anmelden und diese dann bei der Gärtnerei Schwab für den Baumerwerb verwenden konnten. Eine Zuzahlung von 20 € war in diesem Fall jedoch nötig, da scheinbar nur größere Bäume verfügbar waren.

In Karlskron ist angedacht, die Gartenvereine für die Umsetzung anzufragen. Da die Förderung von max. 100 Bäumen pro Verein gedeckelt ist, könnten die beiden Gartenbauvereine in Summe somit 200 Bäume für Bürger:innen zur Verfügung stellen. Zusätzlich ergäbe sich dabei die Möglichkeit, durch den Kontakt zu den Bürger:innen ggf. neue Mitglieder begrüßen zu können.

Gemeinderat Krammer T. schlug vor, dem Beispiel der Nachbargemeinde zu folgen und ebenfalls auf Gutscheine zu setzen. Gemeinderätin Straub hatte Bedenken wegen des Aufwands und bevorzugte die Beteiligung der Gartenbauvereine, welche durchaus durch die Verwaltung unterstützt werden könnten.

Soweit ich die Worte des Beschlusses verstand, sollen den Bürger:innen so viele kostenlose (bzw. günstige) Bäume als möglich zur Verfügung gestellt werden. Damit wäre geplant, die beiden Gartenbauvereine und die Gemeinde beteiligten sich am Förderprogramm. Die Absprache bzw. Anfrage an die Gartenbauvereine soll noch folgen.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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10. Unsere Grüne Glasfaser (UGG) – Gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau in Karlskron

Am 4.4.202213interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 4. April 2022 – 4.1 Breitbandausbau im Gigabit-Förderverfahren des Bundes – Vergabe der Beratungsleistungen, aufgerufen am 27.5.2023 beschloss der Karlskroner Gemeinderat, sich am Gigabit-Förderverfahren des Bundes zum Breitbandausbau zu beteiligen. Bis zur Einstellung des Förderverfahrens hatte im Zuge der Markterkundung das Unternehmen Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG14externer Link: Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, aufgerufen am 27.5.2023 (UGG) Interesse an einem Eigenwirtschaftlichen Ausbau unserer Gemeinde bekundet. Das Förderverfahren wurde im Herbst 2022 eingestellt. Die Interessensbekundung von UGG blieb bestehen.

Von dem durch die UGG angestrebten Glasfaserausbau blieben folgende Gemeindebereiche ausgeschlossen: Walding, Wintersoln, Bofzheim und Probfeld. Ebenso augeschlossen, weil bereits Glasfaser verfügbar würden Deubling und Strassäcker. Weill die Anschlüsse noch nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind, bliebe auch das Gewerbegebiet Brautlach III außen vor.

Das sich der mögliche Anschluss an die „Glasfaserautobahn“ für die UGG in Weichering befindet und ein Ausbau nur für ein ausreichend großes Gebiet für das Unternehmen lohnenswert ist, sei die Voraussetzung, dass sich die Gemeinden Weichering, Karlshuld und Karlskron zum Ausbau bekennen. Dazu sollten die betroffenen Gemeinden eine entsprechende Absichtserklärung abgeben. Wie Bürgermeister Kumpf mitteilte, sei diese Absichtserklärung nicht verbindlich bzw. würde den Ausbau nicht implementieren. Allerdings hat der Karlshulder Gemeinderat die Absichtserklärung in seiner vergangenen Sitzung bereits abgelehnt. Grund für die Ablehnung war, dass die UGG lediglich das Glasfasernetz baut und dieses dann exklusiv an Anbieter vermietet. Karlshuld befürchtete dadurch von kleinen Anbietern abhängig zu werden. Es gäbe dann nur die Möglichkeit, beim Anbieter einen Vertrag zum aufgerufenen Preis abzuschließen. Alternativ bliebe man ohne schnelles Internet bzw. auf dem derzeitigen Stand. Hierzu gibt es bereits Beispiele, wie auch in einer schriftlichen Anfrage unseres Breitbandbeauftragten Gemeinderat Hagl an die Verwaltung scheinbar formuliert.

Bürgermeister berichtete von Gesprächen mit COM-IN15externer Link: COM-IN Telekommunikations GmbH, aufgerufen am 27.5.2023 und UGG. In den Gesprächen habe die COM-IN Interesse gezeigt, sich in das von UGG zu erstellende Glasfasernetz einzumieten. Damit stünde ein Anbieter bereit, bei dem ein zuverlässiger Internetanschluss zu einem marktüblichen Preis zu erwarten sein könnte. Ggf. seinen Bürger:innen eher bereit, vom bestehenden Anbieter zu COM-IN zu wechseln, als zu einen ihnen unbekannten Anschlussprovider. Kumpf konnte sich vorstellen, dass der Karlshulder Gemeinderat unter diesen Umständen das Thema erneut beraten könnte.

Gemeinderat Krammer T. forderte, die Absichtserklärung mit einer Fristsetzung zu verbinden. Immerhin sei der verpflichtende Ausbau auch in dem Förderverfahren gefordert gewesen. Breitbandbeauftragter Hagl erläuterte, dass das Förderverfahren eingestellt wurde. Damit sei auch eine Verpflichtung zum Ausbau innerhalb einer bestimmten Frist nicht mehr aus dem Förderverfahren abzuleiten. Auch Bürgermeister Kumpf riet von einer Fristsetzung ab.

Der Karlskroner Gemeinderat votierte abschließend einstimmig für die Abgabe der Absichtserklärung.

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11. Breitbandausbau im Gigabit-Förderverfahren des Bundes 2.0 – Markterkundungsverfahren

Nach dem Ende des Gigabit Förderprogramms des Bundes im letzten Jahr, an dem sich die Gemeinde Karlsrkon im April letzten Jahres beteiligt hatte16interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 4. April 2022 – 4.1 Breitbandausbau im Gigabit-Förderverfahren des Bundes – Vergabe der Beratungsleistungen, aufgerufen am 27.5.2023, ist am 4.4.2023 ein neues Förderprogramm des Bundes gestartet. Die Gigabitförderung 2.017externer Link, Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Die Gigabitförderung 2.0, aufgerufen am 27.5.2023 hat eine vergleichbare Zielsetzung wie die Vorgängerprogramme: Die Förderung des Ausbaus einer Glasfaserinfrastruktur in Gebieten, in denen Telekommunikationsunternehmen wegen Nichtwirtschaftlichkeit davon absehen, zu fördern.

Der Ablauf scheint sich an den bisherigen Programmen zu orientieren. Dabei gilt es eine Bestandsaufnahme zu erstellen und dann in einer Markterkundung die Bereitschaft von Telekommunikationsunternehmen zu einem eigenwirtschaftlichen Ausbau abzufragen. Für Gebiete, die kein Anbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zur Verfügung steht, folgt dann eine erneute Ausschreibung, in der die Unternehmen aufgefordert werden, ein Angebot mit der auszuweisenden Wirtschaftlichkeitslücke abzugeben. Die Wirtschaftlichkeitslücke wurde bisher in einem ersten Schritt unter Beachtung der Förderrichtlinien von den Gemeinden übernommen. Die Gemeinden wiederum konnten sich dann beim Förderträger die Maßnahme bis zu einem Prozentsatz (von bisher 90 %) fördern lassen.

Der Einstieg in das neue Förderprogramm soll parallel zu den Gesprächen und einem möglichen Ausbau durch die UGG (siehe TOP 10) erfolgen. Breitbansbeauftragter Hagl appellierte ans Gremium, in das neue Förderprogramm frühzeitig einzusteigen. „Beim letzten Mal waren wir eigentlich viel zu spät dran“, so Hagl „Wir sollten dieses Mal schneller sein, um eine Chance auf einen Glasfaserausbau zu haben.“

Die Beratung und Planung zu diesem Förderprogramm soll erneut der bisherige Partner, die Firma IK-T aus Regensburg18externer Link, Internetauftritt der Firma IK-T GmbH Innovative Kommunikations-Technologien, aufgerufen am 8.4.2022 übernehmen. Ziel soll erneut ein flächendeckender Ausbau des gesamten Gemeindegebietes mit allen Ortsteilen sein.

Der Karlskroner Gemeinderat beschloss einstimmig den Einstieg in die Gigabit-Förderverfahren des Bundes 2.0. I-KT soll mit der Markterkundig beauftragt werden.

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12. Anfragen und Mitteilungen

keine

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„, Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 20.5.2023
  • 2
    externer Link, AKDB – Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern: Wahl des Gemeinderats Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 26.5.2023
  • 3
    externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 31
    Zusammensetzung des Gemeinderats, aufgerufen am 26.5.2023
  • 4
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„: Haupt- und Finanzausschuss 2020 – 2026, aufgerufen am 26.5.2023
  • 5
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„: Bau- und Umweltausschuss 2020 – 2026, aufgerufen am 26.5.2023
  • 6
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„: Rechnungsprüfungsausschuss 2020 – 2026, aufgerufen am 26.5.2023
  • 7
    externer Link, BRK: Helfer vor Ort: professionelle ehrenamtliche Ersthelfer, aufgerufen am 27.5.2023
  • 8
    externer Link, BRK: Spendenformular, aufgerufen am 27.5.2023
  • 9
    externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Förderung – Dorferneuerung, aufgerufen am 27.5.2023
  • 10
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 27. Februar 2023- TOP 4.1, aufgerufen am 27.5.2023
  • 11
    externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 27.5.2023
  • 12
    externer Link, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Bayerischer Streuobstpakt und aktuelle Förderprogramme für Streuobst in Bayern, aufgerufen am 27.5.2023
  • 13
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 4. April 2022 – 4.1 Breitbandausbau im Gigabit-Förderverfahren des Bundes – Vergabe der Beratungsleistungen, aufgerufen am 27.5.2023
  • 14
    externer Link: Unsere Grüne Glasfaser GmbH & Co. KG, aufgerufen am 27.5.2023
  • 15
    externer Link: COM-IN Telekommunikations GmbH, aufgerufen am 27.5.2023
  • 16
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 4. April 2022 – 4.1 Breitbandausbau im Gigabit-Förderverfahren des Bundes – Vergabe der Beratungsleistungen, aufgerufen am 27.5.2023
  • 17
    externer Link, Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Die Gigabitförderung 2.0, aufgerufen am 27.5.2023
  • 18
    externer Link, Internetauftritt der Firma IK-T GmbH Innovative Kommunikations-Technologien, aufgerufen am 8.4.2022

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