Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024

Die spürbarsten Auswirkungen dieser Sitzung auf Bürger:innen dürfte die Festlegung der Grundsteuerhebesätze darstellen. Der Gemeinderat Karlskron legte in dieser öffentlichen Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit Wirkung zum 1.1.2025 auf je 220 % fest. Hervorzuheben ist die Ernennung von Frau Hedwig Stapf zur neuen Seniorenbeauftragten der Gemeinde. Nach vielen Jahren der Vakanz ist diese wichtige Position nun endlich wieder besetzt. Zudem wurden Maßnahmen zur Behebung von Wasserschäden an verschiedenen gemeindlichen Gebäuden besprochen. Die undichte Sporthallendachkonstruktion sorgte dabei für einen eigenen Tagesordnungspunkt und für eine sachlich hitzige Diskussion.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7.10.2024

1.Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2024
2.Bestellung einer Seniorenbeauftragten für die Gemeinde Karlskron
3.Bauangelegenheiten
3.1Tekturantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, Dachstuhlerneuerung mit 2 Zwerchgiebeln, Errichtung von 2 Fertiggaragen und 2 Stellplätze, Bauort Fl.Nr. 464/3 Gmkg Karlskron, Wiesenstr. 8, OT Mändlfeld
3.2Bauantrag zum Teilabriss eines Stadels und Ausbau einer Maschinenhalle, Bauort Fl.Nr. 868/3 Gmkg Karlskron, Ringstr. 22
3.3Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 306/5 TF Gmkg Karlskron, nähe Fruchtheim, Karlskron
4.Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron
4.1Bauleitplanung-3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet An der B13 bei Brautlach“ und 3. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Industriegebiet an der B13 bei Brautlach“; erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.2Bauleitplanung-Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5.Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025
6.Antrag für Gestattung zur Durchführung eines EDM-OpenAirs (BergBeatz) am 28.06.2025 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen
7.Information zu den Wasserschäden in gemeindlichen Gebäuden
8.Information zur Dachabdichtung Sporthalle Karlskron
9.Anfragen und Mitteilungen
9.1Ladesäule für Elektroautos in der Bürgermeister-Stoll-Straße
9.2Einmündung Kleinstraße in die Hauptstraße
9.3Überarbeitung des Kirchplatzes
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 7.10.2024
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 3.10.2024 mit Ergänzung der Unterpunkte zu den „Anfragen und Mitteilungen“ aus der Sitzung.

Die Gemeinderätinnen Brüderle und Straub waren zur Sitzung entschuldigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 09.09.2024

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 9.9.20242interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. September 2024, aufgerufen am 3.10.2024 in der zugesandten Form einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 9.9.20243externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 09.09.2024 (pdf-Dateidownload), aufgerufen am 25.11.2024 ist seit 25.11.2024 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Bestellung einer Seniorenbeauftragten für die Gemeinde Karlskron

Bereits seit langem ist das Ehrenamt einer / eines Seniorenbeauftragten in unserer Gemeinde unbesetzt. Nun meldete sich Frau Hedwig Stapf, um dieses Amt auszufüllen. Frau Stapf wird sich in einer der folgenden Sitzungen dem Gremium persönlich vorstellen. Bürgermeister Kumpf teilte mit, dass Frau Stapf bereits die Möglichkeit nutzte, um die Aufgabe der Seniorenbeauftragten näher kennenzulernen. Ferner informierte Kumpf, dass es zu diesem Amt keine explizite Tätigkeitsbeschreibung gäbe. Die Amtsinhaberin könne ihre eigenen Ideen einbringen.

Einstimmig bestellte der Karlskroner Gemeinderat Frau Hedwig Stapf zur Seniorenbeauftragten der Gemeinde Karlskron.

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3. Bauangelegenheiten

3.1 Tekturantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, Dachstuhlerneuerung mit 2 Zwerchgiebeln, Errichtung von 2 Fertiggaragen und 2 Stellplätze, Bauort Fl.Nr. 464/3 Gmkg Karlskron, Wiesenstr. 8, OT Mändlfeld

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.10.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Mit dem zugehörigen Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten4interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 6. Februar 2023:4.6 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, Dachstuhlerneuerung mit 2 Dachgauben, Errichtung von 2 Fertiggaragen und 2 Stellplätze, Bauort Fl.Nr. 464/3 TF Gmkg Karlskron, Wiesenstr. 8, OT Mändlfeld, aufgerufen am 12.10.2024 befasste sich der Gemeinderat am 6.2.2023. Der hier behandelte Tekturantrag betrifft u. a. die Verlagerung der Außentreppe als zugang zur Wohneinhait im Obergeschoss. Ferner soll ein Stellplatz an der östlichen Grundstücksgrenze gegenüber der ursprunglichen Planung, weiter südlich errichtet werden.

Der Karlskroner Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum vorliegenden Tekturantrag.

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3.2 Bauantrag zum Teilabriss eines Stadels und Ausbau einer Maschinenhalle, Bauort Fl.Nr. 868/3 Gmkg Karlskron, Ringstr. 22

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.10.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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3.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 306/5 TF Gmkg Karlskron, nähe Fruchtheim, Karlskron 

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.10.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die betroffene Teilfläche des Grundstücks beträgt ca. 600 m² mit einem Zufahrtsweg von ca. 60 m². Das Grundstück wird im gültigen Flächennutzungsplan5 externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (pdf Download), aufgerufen am 12.10.2024 als dörfliches Mischgebiet gezeigt und die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans6 exterenr Link, Gemeinde Karlskron: 019- Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 12.10.2024 werden eingehalten.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron

4.1 Bauleitplanung-3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet An der B13 bei Brautlach“ und 3. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Industriegebiet an der B13 bei Brautlach“; erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Zuletzt behandelte der Gemeinderat diese Bauleitplanung am 9.9.20247interner Link, : 3.1 Bauleitplanung-3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet An der B13 bei Brautlach“ und 3. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Industriegebiet an der B13 bei Brautlach“ mit 11. Änderung des FNP; Billigungs- und Auslegungsbeschluss, aufgerufen am 12.10.2024. Die Änderung an der Planung betrifft den nördlichen Baugrenzenverlauf des noch-Grünstreifens. Der Grundstückseigentümer plant die Errichtung einer Halle, deren Ausmaße mit dem Verlauf der bislang festgelegten Baugrenzen kollidierten. Seitens der Gemeinde Karlskron plant man nun die entsprechende Anpassung des Baufentsers. Dieses soll nach Süden um 0,1 m und in Ost-West-Ausdehnung auf eine Gesamtbreite von 50 m aufgeweitet werden:

Detail Baugrenzen Stand September 2024, Skizze im BayernAtlas erstellt am 14.9.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Detail Baugrenzen Stand Oktober 2024, Skizze im BayernAtlas erstellt am 12.10.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu der vorgestellten Änderung der Bauleitplanung. Der zugehörige Billigung- und Auslegungsbeschluss wurde je einstimmig gefasst.

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4.2 Bauleitplanung-Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.10.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Mit dieser Einbeziehungssatzung8externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr: Bauleitpläne und städtebauliche Satzungen, aufgerufen am 12.10.20249Zitat: „Mit der Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.“ soll die Möglichkeit der Errichtung von bis zu 3 Einzelhäusern geschaffen werden. Die Flächen sind im gültigen Flächennutzungsplan10 externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Mändlfeld (pdf Download), aufgerufen am 12.10.2024 als Außenbereich gekennzeichnet. In der Antragsbegründung wird u. a. auf eine zukünftige Überplanung der Flächen im Zuge von Mändlfeld 205011interner Link, Bürgerversammlung 2023: 3.3.2 Mändlfeld 2050, aufgerufen am 12.10.2024 verwiesen.

Eine Nachfrage von Gemeinderätin Froschmeir bzgl. der gesicherten Erschließung wurde durch den Bürgermeister positiv bewertet. Die nötige Infrastruktur sei bis angrenzend an den geplanten Umgriff der Einbeziehungssatzung vorhanden. Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen seien durch die Antragsteller zu tragen. Gleiches gelte für die Kosten Bauleitplanung.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine weiteren Fragen. Die notwendigen Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

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5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025

Die Grundsteuerhebesätze mit allen Auswirkungen wurden in der nicht öffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 3.9.2024 ausgiebig behandelt. Der Gemeinderat Karlskron legte zu dieser öffentlichen Sitzung die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit Wirkung zum 1.1.2025 auf je 220 % fest.

In den Ausführungen wurden Auswirkungen der Höhe der Grundsteuereinnahmen auf die Kreisumlage und den Zuwendungen vom Landkreis besprochen. Den Beiträgen war zu entnehmen, dass in wenigen Jahren daher die Hebesätze angehoben werden müssten, um negative Auswirkungen auf die Gemeinde in Bezug auf Kreisumlage und Zuwendungen abzuwenden.

Ich bin kein Steuerexperte und den angerissenen Zusammenhängen konnte ich nicht gänzlich folgen. In einem Gespräch mit einer KI konnte ich folgende Zusammenfassung erarbeiten:

Die Grundsteuer in Bayern besteht aus Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für andere Grundstücke. Gemeinden setzen einen Hebesatz fest, der bestimmt, wie hoch die Steuer ausfällt. Ein hoher Hebesatz erhöht die Einnahmen der Gemeinde, was jedoch auch zu einer höheren Kreisumlage führt, die an den Landkreis gezahlt werden muss. Geringere Einnahmen durch eine niedrigere Grundsteuer machen die Gemeinde stärker von Zuteilungen des Landkreises abhängig und schränken finanzielle Spielräume für Investitionen ein. Ein aufkommensneutraler Hebesatz soll sicherstellen, dass die Gesamteinnahmen der Gemeinde konstant bleiben und somit finanzielle Stabilität gewährleisten. Gemeinden müssen daher den Hebesatz sorgfältig festlegen, um lokale Bedürfnisse zu finanzieren und gleichzeitig eine faire Steuerlast zu gewährleisten. Die richtigen Hebesätze zu finden, erfordert eine Balance zwischen ausreichenden Einnahmen und der Belastung der Bürger.

Da zu dieser öffentlichen Sitzung Herr Pehl vom Donaukurier anwesend war, ließen es sich einige Ratsmitglieder nicht nehmen, das Wort zu ergreifen. Der Mehrwehr zur öffentlich geführten Diskussion erschloss sich mir nicht und ich verzichte daher auf eine Darlegung.

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6. Antrag für Gestattung zur Durchführung eines EDM-OpenAirs (BergBeatz) am 28.06.2025 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen

Antragsteller ist die Freiwillige Feuerwehr Pobenhausen. Die Erlöse aus dem EDM-OpenAir12EDM: Electronic Dance Music sollen der Kapitalgrundlage für die anstehende 150-Jahr-Feier dienen.

Der Antrag wurde bereits am 20.3.202313interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Antrag auf Gestattung zur Durchführung einer Rockparty und des 150-jährigen Gründungsfestes am 20.06.2025 / 03.06.2026 – 07.06.2026 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen, aufgerufen am 12.10.2024 im Karlskoner Gemeinderat beraten und der Durchführung wurde zugestimmt. Der Termin der Veranstaltung soll nun auf den 28.6.2025 gelegt werden (zuvor 20.6.2025). Daher der erneute Antrag.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und votierte einstimmig für den Antrag. Die Verantwortlichen werden darauf hingewiesen, dass unabhängig davon gasttättenrechtliche und andere Anträge zu stellen sind.

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7. Information zu den Wasserschäden in gemeindlichen Gebäuden

Die kürzlichen Starkregenereignisse blieben auch für die gemeindlichen Gebäude nicht folgenlos. Betroffen sind die beden Kindergartengruppen im Schulgebäude, das Gesundheitshaus, die Freiwillige Feuerwehr Pobenhausen und die Sporthalle (welche im Tagesordnungspunkt 8 behandelt wurde).

Der Wassereintritt bei der Schmetterlingsgruppe wurde bereits behoben. Feuchtigkeit und Schimmel im Raum der Fröschegruppe wurden untersucht. Wie am 22.7.202414interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 6.6 Wasserschaden im Kindergartenraum der Schule, aufgerufen am 12.10.2024 mitgeteilt, bestätigte ein baubiologisches Gutachten, dass sich kein gesundheitsgefährdender Schimmel gebildet hatte. Erste Stellen wurden bereits abgedichtet. Eine technische Trocknung wird noch durchgeführt werden. Ebenso eine Desinfektion und Reinigung. Mit Abschluss der Maßnahmen kann der Raum wieder voll genutzt werden. Die Fröschegruppe ist inzwischen im Haus Regenbogen untergebracht und wird dort mindestens bis zur Fertigstellung von Haus Sonnenschein15interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnenschein, aufgerufen am 12.10.2024 verbleiben.

Um zukünftigen Wassereintritt zu verhindern, sollen an der Kelleraußenwand Abdichtungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Umsetzung bietet sich an, mit der Erstellung der neuen Fahrradabstellplätze16interner Link, Neubau Haus Sonnenschein: 4.1 Grundriss / Raumaufteilung, aufgerufen am 12.10.2024 zusammenzulegen, welche im Rahmen des Neubaus von Haus Sonnenschein nötig wird. Der Gemeinderat votierte einstimmig für diesen Vorschlag.

Im Gesundheitshaus zeigte sich Feuchtigkeit in allen Geschossen. Undichte Kellerfenster sollen neu abgedichtet werden. Risse in der Kelleraußenwand wird man verpressen lassen. Über Belüftungsleitungen wird ebenfalls ein Wassereintritt vermutet. Auch hier sollen die nötigen Abdichtungen vorgenommen werden. Die Dachfläche zeigt ebenfalls Undichtigkeiten. Diese sollen behoben werden, wenn die Malerarbeiten des Umbaus durchgeführt werden, da dann das nötige Gerüst bereits steht.

Der Feuerwehr Pobenhausen drang bei Starkregen über die Kellertüre Wasser ein. Die technische Trocknung läuft. Die Hebeanlage muss erneuert und die Versickerung des Oberflächenwassers geändert werden.

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8. Information zur Dachabdichtung Sporthalle Karlskron

Das Dach der 2019 eingeweihten neuen Sporthalle zeigt massive Undichtigkeiten. Die mit dem Dach der Sporthalle beauftragte Firma Tahedl Dach + Wand GmbH17externer Link: Tahedl Dach + Wand GmbH, aufgerufen am 12.10.2024 aus Regensburg wurde zur Ursachenfindung konsultiert. Anschließend wurde Velux mit einbezogen, weil die Undichtigkeit im Lichtband vermutet wurde. Velux konnte keine Undichtigkeit feststellen.

Bei einem erneuten Termin am 19.9.2024 mit beiden Firmen wurde das Dach an der vermuteten Stelle geöffnet. Zur Sitzung wurden die zugehörigen Bilder gezeigt. Hier war eindeutig Nässe auf der Dämmwolle erkennbar. Bürgermeister Kumpf teilte mit, dass hierdurch keine weitergehenden Schäden anzunehmen seien. Steinwolle würde Wasser abweisen und sich nicht vollsaugen.

Aktuell favorisiert man als Abstellmaßnahme die Anbringung eines zusätzlichen Bleches im Bereich des Kondensatablaufes des Lichtbandes. Über diese Anschlussverblechung soll die Ableitung des Wassers auf die Dachfläche geändert und ein Eindringen in die Dachkonstruktion verhindert werden.

Der Angabe, dass Steinwolle wasserabweisend sei, wollte man sich im Gremium nicht gänzlich anschließen. So befürchteten Gemeinderat Reitberger als auch Gemeinderätin Froschmeir einen möglichen Schimmelbefall. Selbst wenn dies nicht in der Steinwolle wäre, so sei fraglich, ob Wasser zwischen Dämmwolle und Dampfbremse vollständig abtrocknete.

Gemeinderat Schwinghammer stellte die Frage, ob es nicht die Aufgabe des Architekten sei, sich um solche Vorfälle zu kümmern. Er sah die Gemeinde nicht in der Zuständigkeit, hier die Leitung zu übernehmen. Hier stünde der beauftragte Architekt in der Pflicht, denn auch hierfür sei er entlohnt worden. Bürgermeister Kumpf stimmte nur teilweise zu, denn die Gewährleistung sei im letzten Jahr abgelaufen. Ein verdeckter Mangel, der den Architekten weiter in die Pflicht nähme, sei aktuell nicht sichtbar.

Die abgelaufene Gewährleistung wiederum wollte Gemeinderat Hagl so nicht stehen lassen. Er habe im vergangenen Jahr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Sporthalle eine größere Anzahl an Eimern Wasser sammelte, welches bei Regen von der Decke tropfte. Er habe daraufhin den Geschäftsführer informiert und gebeten, der Ursache nachzugehen. Hagl zeigt sich verärgert, dass die nun getätigten Äußerungen vermuten ließen, dass seinen Hinweisen nicht nachgegangen worden sei. Seitens der Verwaltung wurde bestätigt, dass der Wassereintritt 2023 reklamiert wurde.

Schwinghammer forderte, einen externen Gutachter zu beauftragen. Hierdurch solle geklärt werden, ob die angestrebte Maßnahme für Abhilfe sorge. Unter den gegebenen Umständen könne nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass sich „die Beteiligten herausreden“. Ferner solle ein von der Gemeinde beauftragter Rechtsbeistand die Sachlage prüfen, so Schwinghammer.

Der Gemeinderat stellte fest, dass die Priorität in der Dachabdichtung länge. Eine Prüfung auf Gewährleistung sei zweitrangig zu behandeln, jedoch durchzuführen. Wie von Gemeinderat Schwinghammer gefordert, sollen ein externer Gutachter und ein Rechtsanwalt beauftragt werden, um die Gemeindeinteressen zu sichern.

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9. Anfragen und Mitteilungen

9.1 Ladesäule für Elektroautos in der Bürgermeister-Stoll-Straße

Bürgermeister Kumpf informierte über die Errichtung einer Ladesäule für Elektroautos an der Bürgermeister-Stoll-Straße. Die Säule sei nun da und der Stromanschluss würde demnächst gemacht. Nach einigen Andeutungen aus dem Gremium wies Kumpf darauf hin, dass er selbst nicht mehr im Besitzer eines Elektroautos sei. Auf Nachfrage konnte Kumpf keine Angaben zu Preisen machen.

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9.2 Einmündung Kleinstraße in die Hauptstraße

Gemeinderat Bachhuber erkundigte sich zum Stand einer beanstandenden Verkehrssituation an der Einmündung der Kleinstraße in die Hauptstraße. Hier liegt eine Meldung vor, dass ein errichteter Sichtschutz eine sichere Ausfahrt aus der Kleinstraße behindere (vgl. Ansicht auf Google Streetview18externer Link, Google Streetview: Hauptstraße 20, aufgerufen am 12.10.2024). Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass die Situation von einem Zuständigen in Augenschein genommen wurde. Die Zaunhöhe sei grundsätzlich erlaubt, so die Aussage. Augenscheinlich sei das nötige Sichtdreieck vorhanden. Es gäbe Ansätze für eine Beanstandung, doch zöge das weitere zahlreiche vergleichbare Situationen ebenfalls in die Thematik. Als Lösung sei angestrebt mit dem Eigentümer über die Entfernung eines Sichtschutzelementes zu sprechen.

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9.3 Überarbeitung des Kirchplatzes

Gemeinderat Krammer T. verwies auf den anstehend Herbst und Winter. Den Kirchplatz hätte man doch umgestalten wollen. Bürgermeister Kumpf verwies auf die zahlreichen ungeplanten und dringenden Angelegenheiten, die bearbeitet werden mussten. Beispielhaft verwies er auf die zu dieser Sitzung behandelten Wasserschäden. Leider sei damit der Kichplatz auf der Liste wieder nach hinter gerutscht. Krammer T. forderte, dass wenigsten die Pfützen und Schlaglöcher zeitnah beseitigt würden. Kumpf nickte zustimmend.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 3.10.2024
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. September 2024, aufgerufen am 3.10.2024
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 09.09.2024 (pdf-Dateidownload), aufgerufen am 25.11.2024
  • 4
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 6. Februar 2023:4.6 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten, Dachstuhlerneuerung mit 2 Dachgauben, Errichtung von 2 Fertiggaragen und 2 Stellplätze, Bauort Fl.Nr. 464/3 TF Gmkg Karlskron, Wiesenstr. 8, OT Mändlfeld, aufgerufen am 12.10.2024
  • 5
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (pdf Download), aufgerufen am 12.10.2024
  • 6
    exterenr Link, Gemeinde Karlskron: 019- Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 12.10.2024
  • 7
    interner Link, : 3.1 Bauleitplanung-3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbegebiet An der B13 bei Brautlach“ und 3. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Industriegebiet an der B13 bei Brautlach“ mit 11. Änderung des FNP; Billigungs- und Auslegungsbeschluss, aufgerufen am 12.10.2024
  • 8
    externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr: Bauleitpläne und städtebauliche Satzungen, aufgerufen am 12.10.2024
  • 9
    Zitat: „Mit der Einbeziehungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.“
  • 10
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Mändlfeld (pdf Download), aufgerufen am 12.10.2024
  • 11
    interner Link, Bürgerversammlung 2023: 3.3.2 Mändlfeld 2050, aufgerufen am 12.10.2024
  • 12
    EDM: Electronic Dance Music
  • 13
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Antrag auf Gestattung zur Durchführung einer Rockparty und des 150-jährigen Gründungsfestes am 20.06.2025 / 03.06.2026 – 07.06.2026 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen, aufgerufen am 12.10.2024
  • 14
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 6.6 Wasserschaden im Kindergartenraum der Schule, aufgerufen am 12.10.2024
  • 15
    interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnenschein, aufgerufen am 12.10.2024
  • 16
    interner Link, Neubau Haus Sonnenschein: 4.1 Grundriss / Raumaufteilung, aufgerufen am 12.10.2024
  • 17
    externer Link: Tahedl Dach + Wand GmbH, aufgerufen am 12.10.2024
  • 18
    externer Link, Google Streetview: Hauptstraße 20, aufgerufen am 12.10.2024

4 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024”

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