Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025

Wie viele Sitze wird der nächste Gemeinderat haben – 16 oder 20? Hintergrund ist die Einwohnerzahl von Karlskron, die laut Statistischem Bundesamt unter der Schwelle von 5.000 liegt. Das Einwohnermeldeamt weist eine höhere Zahl und damit über 5000 Einwohner:innen aus. Da für die Sitzverteilung die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts maßgeblich sind, bleibt noch offen, ob eine Erhöhung der Gemeinderatssitze erfolgt.

Ein weiteres zentrales Thema war die Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Der Gemeinderat erörterte die Auswirkungen für Bauwillige, offene Fragen und die Rolle der Gemeinde im Genehmigungsprozess.

Auch die Feuerwehrstruktur in Karlskron stand im Fokus: Der Gemeinderat beschloss die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans, um eine fundierte Grundlage für zukünftige Investitionen und die Spezialisierung der drei Wehren in Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen zu schaffen.

Die bereits mehrfach vertagte Entscheidung über die Fahrradständer am Kindergarten „Haus Sonnenschein“ wurde wieder verschoben. Da erneut neue Vorschläge in die Diskussion eingebracht wurden, vertagte der Gemeinderat die Beschlussfassung abermals.

Zudem standen die Prüfung der Jahresrechnung 2023, die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und die Entlastung der Verwaltung auf der Tagesordnung. Diese Beschlüsse sind durch die bayerische Gemeindeordnung (BayGO) vorgeschrieben und dienen als Kontrollinstrument für den Gemeinderat, um mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Sie schaffen zusätzlich Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die entsprechenden Beschlüsse fielen einstimmig aus.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3.2.2025

1.Genehmigung der Niederschrift vom 13.01.2025
2.Bauangelegenheiten
2.1Informationen zum neuen digitalen Bauantragsverfahren
2.2Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Carport und Terrassenüberdachung, Bauort Fl.Nr. 385/57 Gmkg Pobenhausen, Arnbachstr. 15, Pobenhausen
2.3Bauantrag zum Umbau des Bestandsgebäudes auf 11,30 m Länge, Erhöhung des Daches und Erhöhung des Bestandsgebäudes, Bauort Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried
3.Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Vorstellung Fahrradunterstellplatz (erneute Behandlung)
4.Informationen zum Zensus 2022
5.Feststellung der Jahresrechnung 2023
6.Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2023
7.Entlastung der Jahresrechnung 2023
8.Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die drei gemeindlichen Feuerwehren Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen
9.Ausleihergebnisse Bücherbus der Stadt Ingolstadt im Jahr 2024
10.Anfragen und Mitteilungen
10.1Beschriftung Haus Farbenfroh
10.2Schäden durch schweres Gerät im Gemeindewald
10.3Aufzug für das Gesundheitshaus
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 3.2.2025
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 2.2.2025 mit Ergänzung der Unterpunkte zu den „Anfragen und Mitteilungen“ aus der Sitzung.

Die Gemeinderäte Glöckl und Wendl waren zur Sitzung entschuldigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 13.1.2025

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 13.11.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Januar 2025, aufgerufen am 2.2.2025 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 13.1.20253externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 13.01.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 1.3.2025 ist seit 17.2.2025 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Informationen zum neuen digitalen Bauantragsverfahren

Seit dem 1. Januar 2025 setzt der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen auf das digitale Bauantragsverfahren. Wie in der Sitzung festgestellt wurde, haben die meisten umliegenden Landkreise bereits auf das digitale Bauantragsverfahren umgestellt. Für Bürger:innen soll sich damit die Bearbeitungszeit verkürzen, da Kommunen und Landkreis zeitlich parallel arbeiten können. Die Anträge werden nun nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht, sondern direkt beim Landratsamt. Die Gemeinde erhält dann alle Informationen digital. Die Stellungnahme der Gemeinde zum Antrag ist weiterhin nötig.

Die Gemeinde Karlskron informiert über diese Änderung auf ihrer Website4externer Link, Gemeinde Karlskron: Aktuelles > Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen, aufgerufen am 7.2.2025. Eine wichtige Ausnahme gilt für Bauvorhaben im Freistellungsverfahren: Hier bleibt die Gemeinde Karlskron die Anlaufstelle für die Einreichung (vgl. BayBO Art. 58 (2)5externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Bayerische Bauordnung
(BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 Art. 58 Genehmigungsfreistellung, aufgerufen am 7.2.2025
).

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen bietet die Möglichkeit, Bauanträge und zugehörige Unterlagen digital über das BayernPortal einzureichen. Dafür benötigen Bürger:innen eine BayernID6externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Digitales: BayernID, aufgerufen am 7.2.2025. Informationen zum digitalen Bauantrag und den Vorteilen – wie Zeitersparnis und Kostenreduktion – finden sich auf der Website des Landratsamts7externer Link, Landkreis Neuburg – Schrobenhausen: Digitales Bauantragsverfahren, aufgerufen am 7.2.2025.

Bauanträge in Papierform8externer Link, Landkreis Neuburg – Schrobenhausen: Digitales Bauantragsverfahren > FAQ, aufgerufen am 7.2.2025 sind weiterhin möglich, wie Bürgermeister Kumpf anführte. Auch diese müssen direkt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden, nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung Karlskron. Es reicht zudem eine einzige Ausfertigung der Unterlagen.

Im Gemeinderat kam die Frage der Nachbarschaftszustimmung auf. Im digitalen Verfahren gibt es eine Checkbox, mit der Bauherr:innen bestätigen, dass die ggf. erforderlichen Unterschriften der Nachbarn vorliegen. Gemeinderat Hagl äußerte Bedenken, was passiert, wenn diese Unterschriften fehlen. Bürgermeister Stefan Kumpf und der Gemeinderat konnten diese Frage nicht abschließend klären. Dies sei Aufgabe der Genehmigungsbehörde. Antragstellende täten gut daran, die Unterschriften auch nachweisen zu können, wenn sie bestätigten, diese lägen vor. Wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden, ist die Nachbarschaftszustimmung bereits seit längerer Zeit nicht mehr nötig.

Bürgermeister Kumpf zeigte sich grundsätzlich zufrieden mit der neuen Regelung. Er betonte, dass die Genehmigung von Bauanträgen – ob digital oder in Papierform – immer Sache des Landratsamts sei. Die Neuregelung könne dazu beitragen, Missverständnisse auszuräumen, da Bürger:innen bei Ablehnungen in der Vergangenheit oft die Gemeinde verantwortlich machten.

Der Gemeinderat verfiel noch in eine allgemeine Diskussion zum Genehmigungsverfahren von Bauangelegenheiten. Am grundsätzlichen Vorgehen ändert sich jedoch nichts. Die Antragsbehandlung und die nötigen Schritte bleiben unverändert. Lediglich die Einreichung in digitaler Form ist nun die bevorzugte.

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2.2 Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Carport und Terrassenüberdachung, Bauort Fl.Nr. 385/57 Gmkg Pobenhausen, Arnbachstr. 15, Pobenhausen

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 7.2.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die im Baunantrag beschriebenen Baumaßnahmen überschreiten die im Bebauungsplan 15 „Am Bachl II“9externer Link, Gemeinde Karlskron: 015- Bebauungsplan Nr. 15 „Am Bachl II“ – Pobenhausen, aufgerufen am 7.2.2025 festgelegten Baugrenzen und die zulässige überbaubare Fläche (GRZ10externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung -Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 7.2.2025. Der angestrebte Carport diene der Unterstellung eines Wohnwagens, so die Ausführung im Bauantrag. Er läge an der Grundstücksgrenze und schließe sich an eine bestehende Garage an.

Gemeinderätin Brüderle erkundigte sich nach der Nachbarschaftszustimmung. Diese liege im Antrag nicht vor, so Bürgermeister Kumpf. Gemeinderätin Moosheimer folgte der Ausführung aus dem Antrag, dass Garage und Carport an der Grundstücksgrenze lägen und sich je an eine Nachbargarage anließen.

Der Karlskroner Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag und der zugehörigen isolierten Befreiung.

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2.3 Bauantrag zum Umbau des Bestandsgebäudes auf 11,30 m Länge, Erhöhung des Daches und Erhöhung des Bestandsgebäudes, Bauort Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 7.2.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die beantragte Gebäudeerhöhung aus diesem Tagesordnungspunkt wurde lediglich verbal beschrieben. Zwar wurde der Luftbildausschnitt gezeigt, jedoch ohne Gebäudemarkierungen. Für dieses Grundstück wurde 2023 die Errichtung einer Lagerhalle11interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 30. Oktober 2023: 4.8 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried, aufgerufen am 8.2.2025 beantragt. Im Folgejahr, wurde wurde die Erhöhung des südlichen Bestandsgebäudes12interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. April 2024: 4.6 Bauantrag zur Erhöhung des südlichen Bestandsgebäudes, Bauort Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried, aufgerufen am 8.2.2025 beantragt. Folglich bliebe für die hier beantragte Erhöhung der nördliche Teil des Bestandsgebäudes.

Die Unterschrift zur Abstandsflächenübernahme durch das östlich gelegene Grundstück liegt dem Antrag bei. Dies wurde auf Nachfrage von Gemeinderätin Brüderle nochmals bestätigt. Nach den Aussagen der öffentlichen Sitzung liegt das Bauvorhaben nach den Festsetzungen des gültigen Flächennutzungsplans im Außenbereich. Der auf der Internetseite der Gemeinde Karlskron verfügbare Flächennutzungsplan13externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Aschelsried (PDF-Download), aufgerufen am 7.2.2025 zeigt die Fläche als dörfliches Mischgebiet. Möglicherweise wurde der Flächennutzungsplan an dieser Stelle geändert. Entsprechende Informationen konnte ich auf der zugehörigen Seite der Gemeinde14externer Link, Gemeinde Karlskron: Wirtschaft & Standort > Bauen > Flächennutzungsplan (FNP), aufgerufen am 7.2.2025 nicht finden. Letztlich ist das wenig ausschlaggebend, da es sich durch die landwirtschaftliche Nutzung um ein privilegiertes Bauvorhaben15externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 7.2.2025 handelt und das Vorhaben damit grundsätzlich zulässig ist.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine weiteren Fragen und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag.

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3. Abriss und Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Vorstellung Fahrradunterstellplatz (erneute Behandlung)

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 19.5.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Entscheidung zur Ausführung der Fahrradständer an der Karlskroner Schule wurde in der vergangenen Sitzung16interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Januar 2025: 3. Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Außenanlagen: Fahrradunterstellplatz, aufgerufen am 7.2.2025 vertagt. Gemeinderat Schwinghammer pochte nachdrücklich auf eine Berücksichtigung von Solarenergie in der Entscheidungsfindung.

Entsprechende Angebote liegen nun vor. Hier sind unterschiedliche Ausführungen möglich. Das Dach kann in Verbund-Sicherheitsglas, Well- oder Trapezblech oder als begrüntes Dach ausgeführt werden. Die Glasvariante schließt eine solare Nutzung aus und ist i. d. R. nicht begehbar. Je nach Ausführung ergeben sich 6 oder 9 Stützen. Die vorliegenden Preise der 7 Angebote variieren von 11 T€ bis 31 T€. Wie Bürgermeister Kumpf vermerkte, ist lt. Herstellerangaben für die angestrebte Photovoltaik ein Wandanschluss des Fahrradständerdaches zwingend erforderlich. Dies sei nicht umsetzbar, weil dadurch die Fenster der Schule teilweise überbaut würden.

Man mochte jetzt annehmen, dass die Beschlussfassung zur Ausführung des Fahrradständers nun zügig abgeschlossen werden könne. Gemeinderat Raba wollte keine der aufgeführten Varianten gefallen. Er habe sich kurzfristig nach weiteren Möglichkeiten im Netz umgesehen und sei dabei auf Fahrradüberdachungen von „Projekt W“17externer Link, Projekt W – Systeme aus Stahl: Maßgeschneiderte Fahrradüberdachungen, aufgerufen am 7.2.2025 gestoßen. Hier seien unterschiedliche Ausführend von Dächern und Seiteneinfassungen möglich. Von Holz über Wellblech bis hin zu Rankhilfen könnten die Seiten ausgeführt werden. Gemeinderat Raba verwies auf eine preisliche Vergleichbarkeit dieser Ausführungen zu den vorliegenden Varianten.

Gemeinderätin Foschmeir regte an, sollte sich der Rat für ein solches Produkt entscheiden, die Ausführung mit Rankhilfe einzusetzen. Man könne so ggf. auf die aktuell im Plan befindlichen Bäume verzichten. Sie erhoffe sich auf die Weise weniger Pflegeaufwand, welcher bei Bäumen relativ hoch sei. Vor allem anfallendes Laub führe regelmäßig zu Beschwerden.

So kam es, dass man den Beschluss erneut vertagte. Die von Gemeinderat Raba vorgelegten Informationen sind vom Bauamt zu prüfen und mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.

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4. Informationen zum Zensus 2022

Der Zensus 2022 ermittelte Deutschlands Einwohnerzahl erstmals über eine registergestützte Methode18externer Link, Bundesministerium des Inneren und für Heimat: Zensus 2022, aufgerufen am 7.2.2025. Dabei wurden am Stichtag 15. Mai 2022 vorrangig Melderegisterdaten genutzt, ergänzt durch Stichprobenbefragungen in 10% der Haushalte. Diese Kombination liefert eine statistisch hochgerechnete Basis, die präziser als reine Meldedaten ist, aber methodenbedingte Abweichungen aufweist.

Die aktuellen Bevölkerungszahlen für 2024 (bundesweit 83,6 Mio.) werden durch Fortschreibung des Zensus19externer Link, Zensus2022: Erläuterungen zur Methodik des Zensus 2022, aufgerufen am 7.2.2025 ermittelt: Geburten, Sterbefälle und Wanderungsbewegungen werden monatlich hochgerechnet. Für Kommunen wie Karlskron entstehen dabei Differenzen zum Einwohnermeldeamt, weil die Statistik Meldedaten bereinigt werden– etwa um Doppelmeldungen oder verzögert gemeldete Auszüge.

Konkret zeigt sich dies 2023 in Karlskron: Die öffentliche Statistik nennt 4.917 Einwohner:innen, das lokale Meldeamt verzeichnet 5.247. Diese Differenz erklärt sich durch mehrere Faktoren: Der Zensus bereinigt Mehrfachmeldungen und zählt nur Hauptwohnsitze, während das Meldeamt alle registrierten Personen listet. Zudem rechnet die statistische Hochrechnung unbewohnte Zweitwohnungen heraus. Auch zeitliche Verzögerungen bei der Datenaktualisierung spielen eine Rolle.

Allerdings wirft Bürgermeister Kumpf Fragen zur Genauigkeit dieser Erklärungen auf. Bei der Versendung von Wahlbriefen zur Bundestagswahl 2025 kamen lediglich 10 als unzustellbar zurück. Selbst unter Berücksichtigung der Zweitwohnsitz-Problematik lässt sich damit die erhebliche Differenz von 330 Personen zwischen den beiden Zählweisen nicht vollständig erklären. Diese Beobachtung deutet darauf hin, dass die tatsächlichen Gründe für die Abweichung komplexer sein könnten und einer genaueren Untersuchung bedürfen.

Im weiteren Verlauf rätselte man im Gremium über mögliche Gründe für die abweichenden Zahlen. Ein nennenswerter Mehrwert war dieser Diskussion nicht zu entnehmen. Auch an der finalen Auswirkung ändert dieser Meinungsaustausch nichts. Grund für diesen Tagesordnungspunkt ist die anstehende Kommunalwahl 2026. Karlskron befindet sich an der für die Anzahl der Gemeinderatssitze wichtigen Einwohnerzahl von 5000. Hierbei führt das Statistische Bundesamt unter 5000 und das Einwohnermeldeamt der Gemeinde über 5000 Einwohner:innen auf. Ausschlaggebend für die Anzahl der Sitze sind die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die spätestens 6 Monate vor der Wahl veröffentlicht wurden.

Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass nicht sicher gestellt sei, dass die Zahlen für 2024 rechtzeitig veröffentlicht würden. Außerdem sei es nicht gesichert, dass nicht auch diese Veröffentlichung für Karlskron minimal unter 5000 Einwohner:innen zeigen könnte. Der nächste Gemeinderat wird somit voraussichtlich wieder 16 Gemeinderatssitze aufweisen, da weiterhin mit den Zahlen von 2023 zu rechnen sei. 100-prozentige Klarheit hätte man erst 6 Monate vor der Wahl oder wenn zuvor die Zahlen für 2024 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht würden.

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2023

Der Rechnungsprüfungsausschuss tagte am 6.12.2024 in nicht öffentlicher Sitzung. Die Prüfung der Jahresrechnung 2023 zeigte einige offene Fragen und Anmerkungen.

Der gemeindliche Bauhof verzeichnet 9 Mitarbeitende, auf welche 10.500 Arbeitsstunden verbucht wurden. Nach Ansicht des Rechnungsprüfungsausschusses müssten sich aus 9 Stellen mehr Arbeitsstunden ergeben. Die Verwaltung merkt an, dass hier eine Teilzeitstelle zu beachten sei. Ferner sei eine Vollzeitstelle für 9 Monate unbesetzt gewesen. Weitere Abweichungen ergaben sich durch Krankheitstage und Fortbildungen.

Im Bereich der Abwasserbehandlung rügt der Rechnungsprüfungsausschuss die auffällig hohe Zahl an Überstunden und Resturlauben. Hier sind Abbaupläne zu erstellen, was die Verwaltung befürwortet und anstrebt. Die Stelle für die zuständige Personalverantwortung sei ab 1.4.2025 besetzt. Durch die in jüngerer Vergangenheit getätigten Neueinstellungen sei erhöhter Schulungsbedarf angefallen. Auch wiesen die Teichkläranlagen vermehrt Biberschäden auf. Infolgedessen müssten die Dämme der Anlagen regelmäßig repariert werden. Bürgermeister Kumpf verwies in diesem Zusammenhang auf den unter Naturschutz stehenden Biber. Fallen würden regelmäßig von Menschen geschlossen, sodass Biber nicht gefangen und umgesiedelt werden könnten. Ein Abschuss der Biber sei nicht ohne weiteres möglich. Zwar könnte man ggf. gut dafür argumentieren, aber die Ausführung sei nur mit Spezialschulungen erlaubt. Diese Schulungen seien aktuell noch nicht vorhanden.

Für den Straßenunterhalt werden jährlich 130 T€ im Haushalt vorgesehen. Im Jahr 2023 wurden davon nur 48 T€ abgerufen. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Karlskron verweist auf teilweise erhebliche Mängel an den Gemeindestraßen. Neben mehr Reparaturen fordert er auch den Test des im Gemeinderat vorgestellten Dünnschichtverfahrens20interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 7. Vorstellung Straßensanierungs-Verfahren, aufgerufen am 7.2.2025. Bürgermeister Kumpf verwies auf die jährliche Vergabe für die „Kleinarbeiten“ im Straßenunterhalt der Gemeinde Karlskron. Der Aufwand für die Firmen sei für diese Arbeiten hoch und daher die Priorität bei ihrer Ausführung eher niedrig. Diese Situation sei nicht ungewöhnlich und seit Jahren so zu beobachten und bemängelt. Einen erfolgversprechenden Ansatz für eine nennenswerte Verbesserung sähe er nicht. Eine Sanierung mit Dünnschicht müsste vom Gemeinderat beauftragt werden, so der Bürgermeister.

Es ergaben sich einige Wortwechsel zur möglichen Umsetzung einer Dünnschichtsanierung. Gemeinderätin Froschmeir verwies auf den Zustand der Straßen in Josephenburg. Gemeinderat Reitberger stellte die Frage, welche Straßen überhaupt für dieses Verfahren infrage kämen. Bürgermeister Kumpf verwies auf das 2020 beauftragte und durchgeführte Straßenscanning. Gemeinderätin Froschmeir und Gemeinderat Hagl plädierten dafür, die Diskussion im Bauausschuss zu führen und dort eine entsprechende Empfehlung für den Gemeinderat auszuarbeiten.

Wie auch schon in Vorjahren wurden erneut die teilweise hoffnungslos veralteten Bestandsverzeichnisse vom Rechnungsprüfungsausschuss moniert. Die Verzeichnisse haben vereinzelt noch den Stand von 2008. Wie auch in den Vorjahren merkte die Verwaltung an, dass die Aufarbeitung in Arbeit ist. Die Erneuerungen und Aktualisierungen seien teilweise schon durchgeführt worden.

Eine Ungereimtheit zu den Erschließungsraten im Linnerberg konnte geklärt werden. In einer Rechnungsstellung zur zweiten Rate wurde auf eine bezahlte erste Rate verwiesen. Für die erste Rate wurde ein Datum im Juni 2023 genannt. Die entsprechende Buchung konnte vom Rechnungsprüfungsausschuss nicht gefunden werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Tippfehler in der Rechnungsstellung handelte. Die erste Rate wurde im Juni 2021 bezahlt, nicht 2023. In den Buchungen 2021 konnte diese Zahlung festgestellt werden. Bürgermeister Stefan Kumpf lobte in diesem Zusammenhang die Gründlichkeit der Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses. Dass dieser Fehler gefunden worden sei, wäre ein Hinweis, dass hier tiefgreifend und genau geprüft würde.

Der Karlskroner Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2023 einstimmig fest.

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6. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2023

Die Details zu den Haushaltsüberschreitungen 2023 lagen den Gemeinderät:innen im Rechenschaftsbericht vor. Weitere Ausführungen dazu wurden in dieser öffentlichen Sitzung nicht gemacht. In meinen Aufzeichnungen und Berichten zu den öffentlichen Sitzungen der Gemeinde Karlskron konnte ich ebenfalls keine weiterführenden Informationen zu den Haushaltsüberschreitungen finden.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und genehmigte die Haushaltsüberschreitungen 2023 einstimmig.

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7. Entlastung der Jahresrechnung 2023

Die offenen Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses wurden im Tagesordnungspunkt 5 dieser Sitzung beantwortet. Die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen erfolge unter TOP 6.

Die Entlastung der Verwaltung durch den Gemeinderat erfolgte einstimmig.

Die Entlastung der Jahresrechnung bayerischer Kommunen ist ein zentraler Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts. Sie dient der abschließenden Bewertung und Bestätigung der Haushaltsführung durch den Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde. Sie stellt sicher, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß verwaltet wurden und schafft Transparenz und Vertrauen in die kommunale Finanzverwaltung.

Hierzu wird nach Abschluss des Haushaltsjahres die Jahresrechnung von der Verwaltung erstellt. Diese wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die sachgerechte Mittelverwendung überprüft. Die geprüfte Jahresrechnung wird dem Gemeinderat vorgelegt, welcher diese in öffentlicher Sitzung feststellt und die Verwaltung entlastet.

Die gesetzlichen Regelungen zur Entlastung der Jahresrechnung finden sich in der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), insbesondere in Artikel 10221externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 102 Rechnungslegung, Jahresabschluss, aufgerufen am 8.2.2025 und Artikel 103 BayGO22externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 103 Örtliche Prüfungen, aufgerufen am 8.2.2025.

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8. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die drei gemeindlichen Feuerwehren Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen

Aus dem zu erstellenden Bedarfsplan sollen die zukünftigen Anforderungen und Maßnahmen für die drei Feuerwehren im Gemeindegebiet von Karlskron abgeleitet werden. Dies beinhaltet ebenfalls mögliche strukturelle Veränderungen. Basierend auf den zu leistenden Einsätzen sollen die Wehren in Ausbildung und Ausrüstung spezialisiert werden. Es gilt, so Bürgermeister Kumpf in seinen Erläuterungen, die anstehenden Forderungen der Feuerwehren objektiv zu beurteilen.

Auf Gemeinderat Reitbergers Anfrage bestätigte der Bürgermeister, dass mit allen drei Kommandanten diesbezüglich beraten wurde und diese ebenfalls die Notwendigkeit dieses Bedarfsplans sähen.

Diese Notwendigkeit erschloss sich Gemeinderat Schwinghammer in der Sitzung noch nicht. Er stellte die Frage, welche der umliegenden Kommunen einen solchen Bedarfsplan bereits beauftragt hätten und worin der Nutzen läge. Schwinghammer befürchtete, dass hiermit erst Begehrlichkeiten geweckt würden. Seinen Vergleich mit deutlicher Tendenz zu klassischen Geschlechterrollen halte ich für unangebracht. Der grundsätzliche Einwand von Schinghammer scheint berechtigt und wurde mit der zuvor genannten Spezialisierung der jeweiligen Wehren beantwortet.

Gemeinderat Krammer T. griff den Faden auf und führte ihn fort. Er hegte die Befürchtung, dass sich damit Anweisungen von außen ergeben könnten. Die gemeindlichen Feuerwehren würden damit von der mit dem Bedarfsplan beauftragten Firma angewiesen, was und wie sie zu arbeiten hätten. Dass Krammer T. hier Schwinghammers Vergleich weiterführte, sorgte einerseits für Belustigung im Gremium. Anderseits deute ich einige Mimiken der Gemeinderatsmitglieder so, dass sie sich meiner Ansicht anschlossen und das Scheinbeispiel ebenfalls als antiquiert beurteilten. Zum Einwand Krammers selbst bliebe aus meiner Sicht zu erwähnen, dass über die Verwendung der finanziellen Mittel am Ende der Gemeinderat entscheidet. Einen objektiven Plan, der diese Entscheidungsfindung und den effizienten Einsatz der verfügbaren Finanzmittel unterstützt, halte ich für sinnvoll und notwendig.

Gemeinderat Doppler befürchtete weitere Ausgaben, sollten auch die Gebäude in einen solchen Bedarfsplan einbezogen werden. Er mutmaßte, dass aus den Forderungen größere Gebäudeinvestitionen abgeleitet werden könnten.

Bliebe noch zu klären, ob es sich bei dieser Maßnahme um eine einmalige Sache handle. Gemeinderat Raba sah hier eine jährlich wiederkehrende Planaktualisierung aufziehen. Dies hätte dann weitere Kosten in den Folgejahren zur Folge und sollte bei der Entscheidungsfindung zur Beauftragung des Bedarfsplans berücksichtigt werden. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass der Plan eine Gültigkeit von mehreren Jahren haben wird. Die darin enthaltenen Elemente könnten auf diese Weise sukzessive umgesetzt werden. Stefan Kumpf führte an, dass für die nächsten Jahre einige Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Ausrüstung anstünden. Mit einem Bedarfsplan, der die Einsatzbedürfnisse aller drei Feuerwehren berücksichtigt, könnte der Gemeinderat die aus den Wehren eintreffenden Anträge auf einer objektiveren Grundlage beurteilen.

Die Verwaltung legte 3 Angebote zur Bedarfsplanerstellung vor. Das wirtschaftlichste mit einer Angebotssumme von 7132 € (zzgl. Stundensätze und Kilometergeld) stammt von der Firma NewWay.Protection GmbH23externer Link: NewWay.Protection GmbH, aufgerufen am 8.2.2025 aus Wörth an der Isar. Die anderen beiden Angebote lagen bei 9300 € und 12.000 € bei vergleichbaren Stundensätzen und Kilometergeld.

Der Vorteil des wirtschaftlichsten Angebots liegt auch darin, dass der Anbieter sofort mit der Ausführung beginnen könne. Ferner seien in der Offerte viele Leistungen im Pauschalbetrag enthalten, welche von den Mitbietern zusätzlich verrechnet würden. Zu den anderen beiden Firmen lägen jedoch Erfahrungen von Gemeinden aus der Umgebung vor. An NewWay.Protection hingegen hat noch keine Nachbargemeinde vergeben.

Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe der Bedarfsplanerstellung für die drei Feuerwehren in der Gemeinde Karlskron an die NewWay.Protection GmbH einstimmig.

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9. Ausleihergebnisse Bücherbus der Stadt Ingolstadt im Jahr 2024

Turnusgemäß wurden dem Gemeinderat die aktuellen Ausleihzahlen des Bücherbusses der Stadt Ingolstadt mitgeteilt.

JahrAusleihenAusleihende
202411039316
20238782240
20227531205
20215883156
20207486196
Zahlen zur Nutzung der Fahrbücherei Ingolstadt in Karlskron (aufgelegt in der Sitzung vom 3.2.2025)

Die Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt wurde mit Beschluss vom 25.4.202224interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022: 9. Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt über den Bücherbus, aufgerufen am 8.3.20245/mfn] verlängert. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde Karlskron für dieses Angebot wurden in der aktuellen Sitzung mit ~30 T€ beziffert.

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10. Anfragen und Mitteilungen

10.1 Beschriftung Haus Farbenfroh

Nachdem der Punkt in der vergangenen Sitzung von Gemeinderätin Heimrich angebracht wurde, erinnerte dieses Mal Gemeinderat Schwinghammer an den Beschluss vom 28.11.202224interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: 6. Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 18.1.12025 am Haus Farbenfroh eine Beschriftung anzubringen. Bürgermeister Kumpf informierte, dass die Verwaltung aktuell die Idee verfolgt, den Schriftzug mit Graffiti sprayen zu lassen. Hierzu sei man mit erfahrenen Künstlern in Kontakt. Der Gemeinderat würde in einer der nächsten Sitzungen dazu informiert werden, so Stefan Kumpf.

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10.2 Schäden durch schweres Gerät im Gemeindewald

Aus der Bürgerschaft wurde Gemeinderat Bachhuber von Schäden im „großen Gemeindewald“ berichtet. Bachhuber teilte mit, dass Wege offensichtlich mit schwerem Gerät befahren wurden und dabei auch Grenzsteine herausgerissen wurden. Augenzeugen für den direkten Vorfall konnten nicht benannt werden. Dies könnte die Ermittlung des Verursachers vereinfachen. Hinweise aus der Bevölkerung zu diesem Vorfall können an die Gemeindeverwaltung gerichtet werden.

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10.3 Aufzug für das Gesundheitshaus

Nachdem sich der Einbau des Aufzugs für das Gesundheitshaus verzögert hatte, erkundigte sich Gemeinderat Reitberger nach dem aktuellen Stand. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass eine angebrachte Behelfstreppe lediglich an einer Seite einen Handlauf aufweise. Dies sei nicht optimal. Im Fertigzustand seien zwei Handläufe vorgesehen. Dies kann jedoch erst nach der Installation des Aufzugs umgesetzt werden. Diese wiederum sei für Anfang Februar angekündigt, was den aktuellen Zeitpunkt zur Sitzung darstellt. Bürgermeister Stefan Kumpf wörtlich: „Der Aufzug kommt in Kürze.“

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 2.2.2025
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Januar 2025, aufgerufen am 2.2.2025
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 13.01.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 1.3.2025
  • 4
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Aktuelles > Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen, aufgerufen am 7.2.2025
  • 5
    externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Bayerische Bauordnung
    (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 Art. 58 Genehmigungsfreistellung, aufgerufen am 7.2.2025
  • 6
    externer Link, Bayerisches Staatsministerium für Digitales: BayernID, aufgerufen am 7.2.2025
  • 7
    externer Link, Landkreis Neuburg – Schrobenhausen: Digitales Bauantragsverfahren, aufgerufen am 7.2.2025
  • 8
    externer Link, Landkreis Neuburg – Schrobenhausen: Digitales Bauantragsverfahren > FAQ, aufgerufen am 7.2.2025
  • 9
    externer Link, Gemeinde Karlskron: 015- Bebauungsplan Nr. 15 „Am Bachl II“ – Pobenhausen, aufgerufen am 7.2.2025
  • 10
    externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung -Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 7.2.2025
  • 11
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 30. Oktober 2023: 4.8 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried, aufgerufen am 8.2.2025
  • 12
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. April 2024: 4.6 Bauantrag zur Erhöhung des südlichen Bestandsgebäudes, Bauort Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried, aufgerufen am 8.2.2025
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    externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Aschelsried (PDF-Download), aufgerufen am 7.2.2025
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    externer Link, Gemeinde Karlskron: Wirtschaft & Standort > Bauen > Flächennutzungsplan (FNP), aufgerufen am 7.2.2025
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    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 7.2.2025
  • 16
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Januar 2025: 3. Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Außenanlagen: Fahrradunterstellplatz, aufgerufen am 7.2.2025
  • 17
    externer Link, Projekt W – Systeme aus Stahl: Maßgeschneiderte Fahrradüberdachungen, aufgerufen am 7.2.2025
  • 18
    externer Link, Bundesministerium des Inneren und für Heimat: Zensus 2022, aufgerufen am 7.2.2025
  • 19
    externer Link, Zensus2022: Erläuterungen zur Methodik des Zensus 2022, aufgerufen am 7.2.2025
  • 20
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 7. Vorstellung Straßensanierungs-Verfahren, aufgerufen am 7.2.2025
  • 21
    externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 102 Rechnungslegung, Jahresabschluss, aufgerufen am 8.2.2025
  • 22
    externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 103 Örtliche Prüfungen, aufgerufen am 8.2.2025
  • 23
    externer Link: NewWay.Protection GmbH, aufgerufen am 8.2.2025
  • 24
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022: 9. Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt über den Bücherbus, aufgerufen am 8.3.20245/mfn] verlängert. Die jährlichen Kosten für die Gemeinde Karlskron für dieses Angebot wurden in der aktuellen Sitzung mit ~30 T€ beziffert.

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    10. Anfragen und Mitteilungen

    10.1 Beschriftung Haus Farbenfroh

    Nachdem der Punkt in der vergangenen Sitzung von Gemeinderätin Heimrich angebracht wurde, erinnerte dieses Mal Gemeinderat Schwinghammer an den Beschluss vom 28.11.202224interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: 6. Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 18.1.12025

One Reply to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025”

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