Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025

Vorlesen: Gemeinderatsitzung vom 17.3.2025

Ein zentraler Punkt war die einstimmige Entscheidung zur zukünftigen Stromversorgung: Das Gremium votierte für Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Im Bereich der Bauangelegenheiten stand die erneute Beratung und Beschlussfassung zur Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“ auf der Tagesordnung. Hier waren aufgrund von Rückmeldungen zur ersten Auslegung einige Änderungen notwendig geworden. Die Jahresstatistik der kommunalen Verkehrsüberwachung für 2024 zeigte einen Rückgang der Messungen und Bußgelder, während die Anzahl der Fahrverbote deutlich anstieg. Insgesamt ergab sich aus der Verkehrsüberwachung ein Überschuss von 24 T€. Um die digitale Infrastruktur der Gemeinde zukunftssicher zu gestalten, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Teilnahme am Gigabit-Förderprogramm 2025 des Bundes mit dem Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus. Ebenfalls einstimmig wurde die Digitalisierung der gemeindlichen Straßen und Wege beschlossen, was zukünftig die Planungsabläufe vereinfachen soll. Abschließend wurde im Rahmen der Anfragen und Mitteilungen das Thema „Wohnen im Alter“ diskutiert. Angestoßen durch ein Projekt in Reischach, soll nun geprüft werden, ob ein ähnliches Angebot auch in Karlskron den Bedürfnissen älterer Bürgerinnen und Bürger entgegenkommen könnte.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17.3.2025

1.Genehmigung der Niederschrift vom 24.02.2025
2.Bauangelegenheiten
2.1Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 123/13 Gmkg Adelshausen, Bauort Am Waldrand 9, Adelshausen
2.2Tekturantrag zum Neubau eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätze, Fl.Nr. 18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen
2.3Abbruch Garage und Neuerrichtung Zufahrt Fl. Nr. 863/32, Hauptstraße 32
2.4Bauleitplanung – Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.Bauleitplanung Nachbargemeinden
3.1Markt Reichertshofen – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Ehemaliges Bahngelände Stockauer Anger“, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
3.2Gemeinde Karlshuld – Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Karlshuld“ mit integriertem Grünordnungsplan u. 15. Änderung des Flächennutzungsplans, frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
4.Kommunale Verkehrsüberwachung – Jahresrechnung und Jahresstatistik 2024
5.Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron
6.Breitbandausbau – Gigabit-Förderprogramm 2025
7.Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung
8.Anfragen und Mitteilungen
8.1Gutachten Sporthallendach
8.2Gutachten Rad-, und Gehweg Hauptstraße
8.3Aktueller Stand Katzenproblematik
8.4Katzenbeauftragte
8.5Einladung von Männergesangsverein „Frohsinn“
8.6Wohnen im Alter
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 17.3.2025
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 22.3.2025.

Gemeinderat Wendl war zur Sitzung entschuldigt.

Der Tagesordnungspunkt 7 zur Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung war zunächst im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gelistet. Bürgermeister Kumpf teilte mit, dass es keine Notwendigkeit für eine nicht öffentliche Behandlung gäbe. Er schlug vor, den Punkt im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Der Gemeinderat hatte keine Einwände zur Änderung.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 24.2.2025

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 24.2.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Februar 2025, aufgerufen am 22.3.2025 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 24.2.20253externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 14.02.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 22.3.2025 ist seit 17.3.2025 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 123/13 Gmkg Adelshausen, Bauort Am Waldrand 9, Adelshausen

Skizze im BayernAtlas erstellt am 22.3.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der zu diesem Bauantrag gehörende Vorbescheid wurde am 9.9.20244interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. September 2024: 2.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 123/13, Gmkg Adelshausen, Bauort Am Waldrand 9, Adelshausen, aufgerufen am 22.3.2025 im Gemeinderat behandelt. Die Vorgaben des einfachen Bebauungsplans Karlskron5externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.3.2025 werden eingehalten.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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2.2 Tekturantrag zum Neubau eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätze, Fl.Nr. 18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen

Skizze im BayernAtlas erstellt am 22.3.2025Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der zu diesem Tekturantrag gehörende Bauantrag wurde am 18.9.20236interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023: 4.1 Bauantrag zum Neubau eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätze, Fl.Nr. 18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen, aufgerufen am22.3.2025 im Gemeinderat behandelt. Der Tekturantrag führt u. a. eine Änderung von Massivbauweise zu Holzständerbauweise und den Entfall des Kellergeschosses auf. Die Vorgaben des einfachen Bebauungsplans Karlskron7externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.3.2025 werden weiterhin eingehalten.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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2.3 Abbruch Garage und Neuerrichtung Zufahrt Fl. Nr. 863/32, Hauptstraße 32

Skizze im BayernAtlas erstellt am 22.3.2025 Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Für die geplant durchzuführenden Arbeiten ist kein Bauantrag notwendig. Es hat lediglich eine Bauanzeige8externer Link , Wikipedia: Bauanzeige, aufgerufen am 22.3.205 an das Landratsamt zu erfolgen.

Das Grundstück Hauptstraße 32 wurde von der Gemeinde Karlskron in der Vergangenheit erworben. Das Gebäude wird aktuell u. a. als Interim-Kindergarten9interner Link, : 2.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Teilfläche eines Wohngebäudes in eine Interim-Kindergarten-Gruppe für zwei Jahre, Bauort Fl.Nr. 863/27 Gmkg Karlskron, Hauptstr. 32, Karlskron, aufgerufen am 22.3.2025 genutzt. Die infrastrukturelle Erschließung des Grundstücks Hauptstraße 32a erfolgt derzeit noch über das gemeindliche Grundstück. Mit dem Abbruch der vorhandenen Garage und dem Erstellen der Zufahrt soll dies nun geändert werden. Im Zuge der Maßnahmen sollen auch die Versorgungsleitungen für 32a über die Zufahrt erfolgen. Im BayernAtlas ist die Fläche der Zufahrt bereits als eigenes Grundstück ersichtlich.

Für die Ausführung der Arbeiten wurden 3 Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 88 T€ stammt von der Firma Donaubauer GmbH10externer Link: Donaubauer GmbH, aufgerufen am 22.3.2025 aus Reichertshofen. Das Angebot enthält alle durchzuführenden Arbeiten in der Maximalausführung. Die genaue Anzahl der zu errichtenden Parkplätze ist zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht endgültig festgelegt. Ferner beinhalten die beiden anderen Angebote keine Asphaltierungsarbeiten. Diese müssten separat beauftragt werden.

Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Donaubauer GmbH mit 2 Gegenstimmen.

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2.4 Bauleitplanung – Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Skizze im BayernAtlas erstellt am 22.3.2025 Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die erste Behandlung dieser Bauleitplanung erfolgte am 7.10.202411interner Link, : 4.2 Bauleitplanung-Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss, aufgerufen am 22.3.2025. Nun liegen die Rückmeldungen aus der ersten Auslegung vor.

Es gingen keine Stellungnahmen von Privatleuten ein. Die Rückmeldungen der folgenden Stellen nahm der Karlskroner Gemeinderat jeweils einstimmig zur Kenntnis:

  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
  • Bauernverband
  • Planungsregion Ingolstadt
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Regierung von Oberbayern

In der Einbeziehungssatzung wird nach den Maßgaben des Denkmalschutzes der Hinweis zu Bodeneingriffen geändert. Ein Bodeneingriff darf nur mit erteilter Erlaubnis erfolgen. Die Änderung wurde einstimmig beschlossen.

Der Bereich Bauleitplanung des Landratamtes Neuburg-Schrobenhausen forderte, die südlichen Baugrenzen um 5 m nach Norden zu verschieben. Hierdurch soll eine zweireihige Bebauung vermieden werden. Die entsprechenden Änderungen werden in die Einbeziehungssatzung eingearbeitet. Der Beschluss dazu fiel einstimmig.

Auch die vom Naturschutz geforderten Änderungen zur Ortsrandbegrünung werden aufgenommen. Der Gemeinderat stimmte dem mit 2 Gegenstimmen zu. Man habe auf die zukünftige Überplanung im Rahmen von Mändlfeld 205012interner Link, Bürgerversammlung 2024: 3.3.2 Mändlfeld 2025, aufgerufen am 22.3.2025 hingewiesen, erläuterte Bürgermeister Kumpf. Die zuständige Naturschutzbehörde hält nach wie vor die Forderung aufrecht. Gemeinderätin Brüderle merkte an, dass die Pflege der Eingrünung nur mit einem Zutritt auf das Nachbargrundstück möglich sei. Nach ihrer Ansicht sei hier ein Wirtschaftsweg einzuplanen, um dem uneingeschränkt nachkommen zu können. Bürgermeister Kumpf verwies darauf, dass dies bei solchen Planungen noch nicht umgesetzt wurde. Dies bedeute, dass die Gemeinde ggf. die entsprechenden Wegegrundstücke erwerben müsse. Der Aufwand sei unverhältnismäßig hoch. Gemeinderat Hagl lies anklingen, dass die Umsetzung einer Eingrünung i. d. R. am Ende ein er Baumaßnahme stattfände. Sollten die Pläne von Mändlfeld 2050 zügig angegangen werden, so würde dies ggf. schneller greifen.

Die von den Änderungen betroffenen Behörden erhalten davon explizit Kenntnis. Die erneute öffentliche Auslegung der Bauleitplanung wird im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet erfolgen. Der Auslegungszeitraum wird auf 14 Tage beschränkt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderates erfolgte einstimmig.

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3. Bauleitplanung Nachbargemeinden

3.1 Markt Reichertshofen – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Ehemaliges Bahngelände Stockauer Anger“, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Das Anliegen wurde bereits ein erstes Mal am 26.2.202513interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 3.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Reichertshofen, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Ehemaliges Bahngelände Stockauer Anger“, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 22.3.2025 im Karlskroner Gemeinderat behandelt. Die Informationen zu dieser Bauleitplanung war zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Marktes Reichertshofen14externer Link, Markt Reichertshofen: Informationen nicht mehr vefügbar, aufgerufen am 13.4.2025 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte auch dieses Mal einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist.

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3.2 Gemeinde Karlshuld – Aufstellung des Bebauungsplans „Nahversorgungszentrum Karlshuld“ mit integriertem Grünordnungsplan u. 15. Änderung des Flächennutzungsplans, frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Karlshuld verfolgt das Ziel, das Einzelhandelsangebot und die Nahversorgung im Gemeindegebiet zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Karlshuld15externer Link, Gemeinde Karlshuld: Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Karlshuld“ mit 15. Änderung Flächennutzungsplan, Bekanntmachungen, aufgerufen am 22.3.2024 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte auch dieses Mal einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist.

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4. Kommunale Verkehrsüberwachung – Jahresrechnung und Jahresstatistik 2024

Weil es hier gerne zu Verwechslungen kommt, sei erneut darauf hingewiesen, dass es sich hier um die von der Gemeinde beauftragten „Radarmessungen“ handelt. Es handelt sich NICHT um eine Auswertung der „Verkehrssmileys“!

Die Anzahl der beauftragten Messzeiträume beläuft sich auf 66 Messungen (vgl. 202316interner Link, : Kommunale Verkehrsüberwachung – Jahresrechnung und Jahresstatistik 2023, aufgerufen am 22.3.2025 90 Messungen). Hieraus ergeben sich geringere Ausgaben in 2024 von 55 T€ im Vergleich zu 65 T€ in 2023. Auch die verhängten Bußgelder verringerten sich von 101 T€ in 2023 auf 79 T€ in 2024. Für das Jahr 2024 ergibt sich ein Überschuss von 24 T€ (2023: 36 T€). Obwohl 2024 weniger Messungen durchgeführt wurden, steigerte sich die Zahl der verhängten Fahrverbote von 11 in 2023 auf 21 in 2024 sehr deutlich.

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron

Das Gesetz, das die Digitalisierung im Freistaat Bayern umfassend regelt und somit auch die Grundlage für die Digitalisierung von Straßen und straßenbezogenen Daten schafft, ist das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG)17externer Link, Bayerische Staatskanzlei: Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern vom 22. Juli 2022, aufgerufen am 22.3.2025Für die bayerischen Gemeinden bedeutet die Digitalisierung ihrer Straßen- und Wegelisten, dass sie zukünftig diese wichtigen Informationen nicht mehr nur auf Papier, sondern alternativ im Computer verwalten können.

Das zur Digitalisierung der gemeindlichen Wege und Straßen nötige Kartenprogramm ist in Karlskron bereits vorhanden. Die bislang in einer Kartei gepflegten Informationen sollen nun digitalisiert und dann in digitaler Form weiter gepflegt werden. Neben der Übertragung der Bestandskartei, welche teilweise Altbestände zurück bis in Jahr 1963 enthält, dürfte damit auch einiger Aktualisierungsaufwand anfallen.

Gemeinderat Schwinghammer wurde auf seine Anfrage bestätigt, dass die Digitalisierung durch händische Arbeit zu erfolgen hat. Hierauf stellt er die Frage, ob dies durch die Verwaltung geschehen soll oder ob ein externer Dienstleister beauftragt wird. Gemeinderat Hagl schloss sich an und wollte wissen, ob der Aufwand bereits abschätzbar sei. Bürgermeister Kumpf bestätigte, dass hierzu ein Mitarbeiter eingeplant sei, welcher diese Aufgaben in den nächsten Wochen erledigen soll.

Der Karlskroner Gemeinderat votierte einstimmig für die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron.

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6. Breitbandausbau – Gigabit-Förderprogramm 2025

Das „Gigabit-Förderprogramm 2025“ ist eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), die darauf abzielt, den flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland zu beschleunigen. Es basiert auf der „Gigabitstrategie des Bundes“ und der „Gigabit-Richtlinie 2.0“. Das Programm stellt 1,2 Mrd€ bereit, um den Glasfaserausbau in Gebieten zu fördern, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau unwirtschaftlich wäre. Der Aufruf für die Beteiligung am Förderprogramm startete am 23.1.2025.

Wie auch in den Vorjahren wird die Förderfähigkeit des Ausbaus einer Gemeinde über einen Punktekatalog erfasst. Die Grenzpunktzahl für 2025 ist noch nicht festgelegt, wird aber vorläufig mit 144 angenommen. Für Karlskron wird eine Punktzahl von 168 vorhergesagt.

Der Branchendialog ergab, dass aktuell kein Unternehmen einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Glasfaserausbau für unsere Gemeinde plant. Im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und insbesondere dem Gigabit-Förderprogramm ist der Branchendialog eine regelmäßige oder anlassbezogene Zusammenkunft von verschiedenen Akteuren aus dem Telekommunikationssektor und relevanten angrenzenden Bereichen.

Bislang wurde die Gemeinde Karlskron beim Breitbandausbau von der Firma I-KT18externer Link: IK-T GmbH, aufgerufen am 22.3.2025 aus Regensburg unterstützt. Bei einer Beteiligung am Gigabit-Förderprogramm 2025 müssen Bestandsaufnahme und Markterkundung erneut durchgeführt werden. Hierfür werden in Karlskron 6000 € kalkuliert, wobei man mit 75 % Förderung der Summe rechnet.

Gemeinderat Hagl betrachtete einen eigenwirtschaftlichen Ausbau auch für die nächsten Jahre in unserer Gemeinde als unwahrscheinlich. Er gehe davon aus, dass die entsprechenden Fördermittel ebenfalls zurückgehen werden. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Karlskron in die Förderfähigkeit fällt, wird jedes Jahr besser“, prognostizierte Hagl.

Die Beteiligung am Aufruf zum Gigabit-Förderprogramm 2025 beschloss der Karlskroner Gemeinderat einstimmig. Die Gemeinde soll wieder durch die I-KT unterstützt werden. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der nötigen Schritte beauftragt.

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7. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung

Zur Beteiligung an der Bündelausschreibung beriet der Karlskroner Gemeinderat in der vergangenen Sitzung vom 24.2.202519interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Februar 2025: 6. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern 2026 bis 2028, aufgerufen am 22.3.2025. Zu dieser Sitzung galt es nun, die Stromart für unsere Gemeinde festzulegen. Es gibt die Optionen von Graustrom und Ökostrom sowohl mit als auch ohne Neuanlagenquote.

„Graustrom“ ist dabei als ein Strommix zu verstehen, der aus verschiedenen Energiequellen sowohl fossilen als auch erneuerbaren erzeugt werden kann. „Ökostrom“ garantiert, dass der bezogene Strom vollständig aus regenerativen Energieträgern wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse stammt. Die Neulagenquoten-Variante sieht vor, dass ein signifikanter Anteil des gelieferten Ökostroms während der Vertragslaufzeit aus erneuerbaren Energieanlagen kommen muss. Diese Anlagen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel pro Kalenderjahr) neu in Betrieb genommen worden sein. Diese Option zielt darauf ab, den Ausbau zusätzlicher Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern. Zu den Preisunterschieden lassen sich nur schwer Vorhersagen treffen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Ausschreibungen vermutet man für Ökostrom ohne Neuanlagenquote einen Mehrpreis von 0,000 € bis 0,005 € pro Kilowattstunde. Bei der letzten Ausschreibung hatte man sich in Karlskron für Ökostrom mit Neuanlagenquote entschieden. Wegen der geringen Nachfrage ergab sich kein Angebot für Karlskron. Für die damit versorgten Gemeinden stellte sich ein Mehrpreis von 0,005 € bis 0,012 € pro Kilowattstunde ein.

Gemeinderat Schwinghammer plädierte für Graustrom. Nach seiner Ansicht sei es nicht notwendig, sich ausschließlich auf Ökostrom zu beschränken. Der Strom, welcher in unseren Steckdosen lande, stamme ohnehin überwiegend aus den Freiflächenanlagen der unmittelbaren Umgebung. Damit bezögen wir automatisch Ökostrom. Gemeinderätin Heimrich schien sich Schwinghammer anzuschließen: „Ob wir 100 % Ökostrom beziehen oder nicht, ist doch wurscht. Da nehmen wir doch, was billiger ist.“

Schwinghammers Aussagen verkennen die komplexen Zusammenhänge des Stromnetzes. Um dies zu veranschaulichen, kann man sich das Stromnetz wie einen großen Topf vorstellen, in den Strom aus verschiedenen Energiequellen fließt. Der Strom, der aus der Steckdose kommt, ist zunächst eine Mischung aus Energie, die von Kohle und Gas bis hin zu Wind- und Sonnenenergie erzeugt wurde. Nur durch die bewusste Wahl eines Ökostromtarifs wird sichergestellt, dass das Geld, das für den Strom bezahlt wird, in regenerative Anlagen investiert wird und somit der weitere Ausbau dieser Energien vorangetrieben wird. Die bloße Existenz lokaler Erzeugungsanlagen führt somit nicht automatisch zu einer Versorgung mit reinem Ökostrom.

Gemeinderat Krammer T. hingegen sprach sich explizit für Ökostrom aus. „Wenn wir es von unseren Bürger:innen verlangen, müssten wir mit gutem Beispiel vorangehen“, so Krammer T. Zwar wurde 2023 ein beschließender Energieausschuss eingeführt, aber „bislang haben wir noch nichts“.

Der Karlskroner Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung einstimmig: Die Gemeinde Karlskron entscheidet sich für Ökostrom ohne Neuanlagenquote.

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8. Anfragen und Mitteilungen

8.1 Gutachten Sporthallendach

Bürgermeister Stefan Kumpf teilte mit, dass das Gutachten zum undichten Sporthallendacht nun Mitte April erwartet wird. Die Angelegenheit verzögerte sich wegen Krankheit des Gutachters.

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8.2 Gutachten Rad- und Gehweg Hauptstraße

Bürgermeister Stefan Kumpf teilte mit, dass das Gutachten des Landratsamtes zu unseren Rad- und Gehwegen der Hauptstraße ebenfalls im April verfügbar sein soll.

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8.3 Aktueller Stand Katzenproblematik

Die Situation vor Ort wurde vom zuständigen Veterinärmediziner in Augenschein genommen. Die von der Tierschutzorganisation PETA vermuteten Gegebenheiten konnten sich nicht bestätigen.

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8.4 Katzenbeauftragte

Nach dem letzten Aufruf im Gemeindeblatt meldete sich Frau Schmidt aus Grillheim als ehrenamtliche Katzenbeauftragte. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Froschmeir bestätigte Bürgermeister Kumpf die Tätigkeit als ehrenamtlich mit Kostenerstattung.

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8.5 Einladung von Männergesangsverein „Frohsinn“

Der Männergesangsverein „Frohsinn“ ist diesjähriger Ausrichter des Donaumoos Gausingens. Alle Gemeinderät:innen und alle Bürger:innen sind herzlich am 12.4.2025 eingeladen, dem Gausingen in der Sporthalle Karlskron beizuwohnen. Der Eintritt beträgt 4 €.

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8.6 Wohnen im Alter

Gemeinderätin Froschmeir berichtete von einem Projekt „Wohnen im Alter“ der Gemeinde Reischach20externer Link: Gemeinde Reischach, aufgerufen am 22.3.2025 im Landkreis Altötting. Die Gemeinde habe 2021 eine ambulant betreute Wohngruppe mit 12 Wohneinheiten über eine Bürgergenossenschaft21externer Link: Bürgergenossenschaft Reischach, aufgerufen am 22.3.2025 geschaffen. Froschmeir regte an, sich hier ein Vorbild zu nehmen und ähnliches auch für Karlskron in Betracht zu ziehen.

Gemeinderat Schwinghammer begrüßte die Idee. Er zeigte aber auch Bedenken zum wirtschaftlichen Betrieb. Dies sei bei einer kleinen Anlage schwer zu erreichen. Hier stimmt Reitberger so weit zu, als dass er private Betreiber als Kostentreiber sah. Dort zähle der finanzielle Gewinn und nicht allein das Wohlergehen.

Zustimmung kam auch von Gemeinderätin Brüderle, die ebenfalls die Ansicht vertrat, dass man sich in Karlskron dazu „einmal Gedanken machen sollte“.

Gemeinderätin Moosheimer verwies auf ein Wohnheim in Karlshuld. Er habe sich schon mit „RENAFAN“ in Verbindung gesetzt, erläuterte Bürgermeister Kumpf. Die Personalsituation sei des Pudels Kern. Könnte die Gemeinde Karlskron das nötige Personal auftreiben, sei die Umsetzung möglich. Anderenfalls bestünde zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Interesse.

Die Gemeinderäte Hagl und Froschmeir plädierten dafür, sich mit dem Bürgermeister von Reischach in Verbindung zu setzen. Dieser möge das Projekt in Karlskron vorstellen, sodass sich das Gremium einen besseren Eindruck zur Umsetzung in Reischach machen könne.

Der Hinweis wurde aufgenommen und man werde das Thema für eine der nächsten Sitzungen vormerken.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 22.3.2025
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Februar 2025, aufgerufen am 22.3.2025
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 14.02.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 22.3.2025
  • 4
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. September 2024: 2.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 123/13, Gmkg Adelshausen, Bauort Am Waldrand 9, Adelshausen, aufgerufen am 22.3.2025
  • 5
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.3.2025
  • 6
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023: 4.1 Bauantrag zum Neubau eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätze, Fl.Nr. 18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen, aufgerufen am22.3.2025
  • 7
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.3.2025
  • 8
    externer Link , Wikipedia: Bauanzeige, aufgerufen am 22.3.205
  • 9
    interner Link, : 2.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung der Teilfläche eines Wohngebäudes in eine Interim-Kindergarten-Gruppe für zwei Jahre, Bauort Fl.Nr. 863/27 Gmkg Karlskron, Hauptstr. 32, Karlskron, aufgerufen am 22.3.2025
  • 10
    externer Link: Donaubauer GmbH, aufgerufen am 22.3.2025
  • 11
    interner Link, : 4.2 Bauleitplanung-Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, Aufstellungsbeschluss, Billigungs- und Auslegungsbeschluss, aufgerufen am 22.3.2025
  • 12
    interner Link, Bürgerversammlung 2024: 3.3.2 Mändlfeld 2025, aufgerufen am 22.3.2025
  • 13
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 3.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Reichertshofen, Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Ehemaliges Bahngelände Stockauer Anger“, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 22.3.2025
  • 14
    externer Link, Markt Reichertshofen: Informationen nicht mehr vefügbar, aufgerufen am 13.4.2025
  • 15
    externer Link, Gemeinde Karlshuld: Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Karlshuld“ mit 15. Änderung Flächennutzungsplan, Bekanntmachungen, aufgerufen am 22.3.2024
  • 16
    interner Link, : Kommunale Verkehrsüberwachung – Jahresrechnung und Jahresstatistik 2023, aufgerufen am 22.3.2025
  • 17
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei: Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern vom 22. Juli 2022, aufgerufen am 22.3.2025
  • 18
    externer Link: IK-T GmbH, aufgerufen am 22.3.2025
  • 19
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Februar 2025: 6. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern 2026 bis 2028, aufgerufen am 22.3.2025
  • 20
    externer Link: Gemeinde Reischach, aufgerufen am 22.3.2025
  • 21
    externer Link: Bürgergenossenschaft Reischach, aufgerufen am 22.3.2025

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