Der Neubau des Kindergartens „Haus Sonnenschein“ stand wieder einmal auf der Tagesordnung. Erfreulicherweise gab es hier positive Nachrichten bezüglich der Kosten und des Terminplans: Beides wird eingehalten. Ein Problem stellt sich in der Ausführung der Regenrinne. Hier wurden die Vorgaben der Architektin nicht eingehalten und die Arbeiten müssen erneut und korrekt ausgeführt werden. Im Bereich der Straßenbaumaßnahmen stand die Sanierung der „Eicherstraße“ im Fokus. Hierbei wurde intensiv über das kostengünstigere Dünnschichtverfahren debattiert. Dies wurde vor 10 Jahren abgelehnt. Nach einer Vorstellung des Verfahrens im vergangenen Jahr wurde nun die Umsetzung für Grillheim beschlossen. Für eine Überraschung sorgte die Abstimmung zum Abbrennen von Kleinfeuerwerken. Nach ausgiebiger Diskussion zur Erstellung einer Satzung wurde diese abgelehnt. Kleinfeuerwerke (Silvesterfeuerwerke) dürfen nun über das Jahr in der Gemeinde Karlskron grundsätzlich nicht mehr abgebrannt werden. Eingehende Anträge hierzu müssen abgelehnt werden.
Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7.4.2025
1. | Genehmigung der Niederschrift vom 17.03.2025 |
2. | Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ |
2.1 | Bekanntgabe Submissionsergebnis und Auftragsvergabe Gewerk Elektrogeräte für den Neubau Kindergarten Haus Sonnenschein |
2.2 | Neubau KiGa Sonnenschein – Erläuterung der Dachrinnenproblematik und Lösungsvorschlag |
2.3 | Aktueller Stand Termin- und Kostenplanung Kindergarten Haus Sonnenschein |
3. | Schulsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Karlskron – Vorstellung Jahresbericht 2024 |
4. | Bauangelegenheiten |
4.1 | Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Bauort: Fl.Nr. 2123/1 Gemarkung Adelshausen, Nähe Dorfstraße, Aschelsried |
4.2 | Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 306/32 Gmkg Karlskron, nähe Fruchtheim, Karlskron |
5. | Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron |
5.1 | Bauleitplanung – Einbeziehungssatzung „Pobenhausen – nördlich Erlenweg“; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
6. | Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden |
6.1 | Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Karlshuld – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“; frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
7. | Straßenbaumaßnahme: Sanierung „Eicherstraße“ |
8. | Anpassung der Fördersätze für die Jugendarbeit der Vereine |
9. | Jahresrechnung 2024 – Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO-Rechenschaftsbericht |
10. | Abbrennen von Kleinfeuerwerke |
11. | Politischer Freitag |
12. | Anfragen und Mitteilungen |
12.1 | Anfrage SV Karlskron – Abteilung Dart |
12.2 | Wohnen im Alter |
12.3 | Verteilung Gemeindeblatt |
12.4 | Geschwindigkeit in Kleinhohenried |
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Brgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 5.4.2025.
Gemeinderat Raba war zur Sitzung entschuldigt. Verspätet trafen Gemeinderätin Froschmeir um 1905 und Gemeinderätin Brüderle um 1945 ein.
1. Genehmigung der Niederschrift vom 17.03.2025
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 17.3.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025, aufgerufen am 22.3.2025 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 17.03.2025 ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht im Bürgerportal verfügbar.
2. Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“
2.1 Bekanntgabe Submissionsergebnis und Auftragsvergabe Gewerk Elektrogeräte für den Neubau Kindergarten Haus Sonnenschein
Von den 4 angefragten Firmen gaben 2 ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 25 T€ stammt von der Firma expert GmbH3externer Link: expert Schrobenhausen GmbH, aufgerufen am 12.4.2025 aus Schrobenhausen.
Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die expert GmbH aus Schrobenhausen einstimmig.
2.2 Neubau KiGa Sonnenschein – Erläuterung der Dachrinnenproblematik und Lösungsvorschlag
Dieser Tagesordnungspunkt gründet auf einer Anfrage durch Gemeinderat Bachhuber, in der er auf die Ausführungen von Dach, Dachrinne und Außenwand hinweist. Zur Erläuterung der Situation war die zuständige Architektin Frau Obereisenbuchner anwesend.
Der in der Sitzung aufgelegte Konstruktionsplan liegt mir nicht vor. Als Laie kann man es sich so vorstellen, dass das Dachblech das Regenwasser in die Dachrinne leitet. Die Regenrinne liegt optisch hinter der Außenwand „verborgen“, wobei die Oberkante der Außenwand etwas niedriger ist als die Abtropfkante des Daches. Dachrinne und obere Blechabdeckung der Außenwand sind in einem Blech auszuführen. Damit kann sich keine Undichtigkeit bildet und Regenwasser hinter der Wand ausgeschlossen wird.

Es stellt sich nun so dar, dass die Dachrinne als Standartzukaufteil verbaut wurde. Frau Obereisenbuchner deutete in ihren Erläuterungen einige weitere Probleme mit ausführenden Firmen an. Es zeigte sich, dass die Architektin ein sehr gutes Bild über die Ausführungen hat. Die offenen Punkte mit den Ausführungsfirmen scheinen systematisch abgearbeitet. Frau Obereisenbuchner verwies ebenfalls auf einige Firmen, welche die Arbeiten ohne nennewerte Beanstandungen und damit sehr zuverlässig ausführen.
Die Schlussfolgerung Gemeinderat Schwinghammers, dass für die Dachrinne nur ein Rückbau und die plangemäße Ausführung zu erfolgen habe, wurde von Frau Obereisenbuchner uneingeschränkt bestätigt.
2.3 Aktueller Stand Termin- und Kostenplanung Kindergarten Haus Sonnenschein
In Bezug auf die Kosten konnte Frau Obereisenbuchner dem Gemeinderat gute Nachrichten überbringen. Die mit 5,4 Mio€ veranschlagten Planungskosten werden eingehalten und voraussichtlich sogar leicht unterschritten. Bislang seien, so Obereisenbuchner, Aufträge mit einer Gesamtsumme von 5,045 Mio€ beauftragt worden. Die Beauftragung von Schließanlage, Beschilderung und Katalogmöbeln stünden noch aus.
Die in öffentlicher Sitzung vergebenen Aufträge habe ich auf der Themenseite Neubau Haus Sonnenschein4interner Link, Neubau Haus Sonnenschein: 3. Kosten, aufgerufen am 12.4.2025 zusammengefasst. Die aus diesen Beträgen berechnete Gesamtsumme beläuft sich auf 3,8 Mio€ und liegt damit unter den Angaben dieser Sitzung. Dass sich hier ein so großer Unterschied ergibt, überrascht mich. Zwar bleibt zu bedenken, dass die tatsächlich aufgelaufenen Kosten von der Vergabesumme abweichen können und diese Beträge nicht öffentlich behandelt werden. Ferner ist nicht auszuschließen, dass einzelne Vergaben auch in nicht öffentlicher Sitzung durchzuführen waren. Es bleibt eine für mich nicht erklärbare Differenz von etwa 1 Mio€. Ich sehe keinen Grund, die Aussagen der zuständigen Architektin infrage zu stellen.
Zum Baufortschritt berichtete Frau Obereisenbuchner, dass demnächst die Verlegung des Linoleumbodens anstehe. Die Übergabe des Bauwerks an die Gemeinde könne wie im Zeitplan5interner Link, Neubau Haus Sonnenschein: 2. Zeitplan, aufgerufen am 12.4.2025 vorgesehen im Juli 2025 stattfinden.
Bürgermeister Kumpf verwies auf einen nicht öffentlichen Termin des Bauausschusses. Hier hatte man vor Ort zur Eingangstreppe der Schule beraten. Die Treppe schließt an die Ausführungen zum Kindergartenbau und der Fahrradunterstellung an. Offensichtlich sind an dem Aufgang einige nicht näher genannte Mängel zu beseitigen oder Änderungen vorzunehmen. Wie in der Bauausschusssitzung beraten, wurde die Vergabe in Höhe von 40 T€ durch den Bürgermeister durchgeführt, um die Ausführung während der Osterferien zu ermöglichen. Die nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat erfolge in der Folgesitzung.
Thematisch zugehörig zu diesem Tagesordnungspunkt vermeldete Bürgermeister Kumpf, dass alle Anmeldungen zur Kinderbetreuung für das Folgejahr einen Platz erhalten können. Zwar sei die Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe nötig, doch der Raum sei vorhanden. Auch zur Organisation des Personals zeigte sich Stefan Kumpf sehr zuversichtlich und schloss die Ausführung mit den Worten: „Kinderbetreuung läuft!“
3. Schulsozialarbeit an der Grund- und Mittelschule Karlskron – Vorstellung Jahresbericht 2024
Isabel Schlögl ist seit 5 Jahren die für unsere Schule zuständige Schulsozialarbeiterin6externer Link, Gemeinde Karlskron: Schule > Unsere Schule > Schulsozialarbeit, aufgerufen am 12.4.2025. So weit mir bekannt ist Karlskron neben den beiden Kreisstädten die einzige Gemeinde im Landkreis mit einer eigenen Schulsozialarbeit. Seit Frau Schlögl ihre Arbeit das erste Mal in der öffentlichen Gemeinderatssitzung präsentierte7externer Link, Gemeinde Karlskron: Schule > Unsere Schule > Schulsozialarbeit, aufgerufen am 12.4.2025, bin ich davon sehr beeindruckt und betrachte Schulsozialarbeit als wichtiges Angebot an unserer Schule.
In ihrer Ausführung ging Frau Schlögl auf die wesentlichen Änderungen in 2024 zu den Vorjahren ein. Der Bericht liegt den Ratsmitgliedern vor. Stolz händigte Frau Schlögl den Gemeinderät:innen die in vollständiger Eigenregie erstellte neuste Ausgabe der Schülerzeitung aus. Sogar die Heftung wurde hierbei von den beteiligten Schüler:innen selbst übernommen. Im Jahr 2024 erschienen 2 Ausgaben.
Großen Zulauf erhielt das Streitschlichterprogramm. Dazu boten die Kinder an drei Tagen jeweils in der ersten Pause eine „Sprechstunde“ an. Hierbei zeigt sich eine sehr hohe Akzeptanzquote sowohl bei den Schüler:innen als auch den Lehrkräften. Diese Streitschlichteraktivität stärkt damit den Zusammenhalt innerhalb der Schulgemeinschaft. Sie leistet auch einen bedeutenden Beitrag zur Förderung einer friedlichen und respektvollen Gesellschaft.
Im neuen Schuljahr wurden neue Klassensprecher und Schulsprecher gewählt.
Die SMV trifft sich zu regelmäßigen Abstimmungen. Isabel Schlögl berichtete hier von dem Einsatz der neuen Schülersprecherin. Eine Klasse bemängelte, dass die verfügbaren Bälle kaputt wären. Andere Klassen hatten gar keine Bälle. Die Schülersprecherin nahm hier unverzüglich Kontakt zum Förderverein auf. Die entsprechende Bestellung konnte sogleich gemacht werden und jede Klasse hat nun neue Softbälle.
In ihrer vorjährigen Ausführung für den Gemeinderat kündigte Frau Schlögl an, die Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Neuburg-Schrobenhausen auszubauen. So konnte in 2024 bereits ein mobiler Escape-Room angeboten werden. Weitere Angebote sollen folgen.
Im Rahmen der Einzelfallhilfe konnten im Jahr 2024 insgesamt 41 Schüler:innen erreicht werden. Es bleibt zu sagen, dass in diese Statistik lediglich die Fälle gezählt werden, bei denen mindestens 3 Kontakte erfolgten. Aus der Art, wie Frau Schlögl ihre Arbeit dem Gemeinderat präsentierte und mit welcher Sorgfalt sie kleine Details in die Ausführungen einflocht, zeigt sich ihre Begeisterung für ihre Tätigkeit.
Zahlen bleiben Zahlen und sie sagen nichts aus über einzelne Schicksale und individuelle Erfolge. Die Zahlen sagen auch nichts über die Zufriedenheit der Kinder aus und diese bleibt das oberste Ziel.
Isabel Schlögl – Jahresbericht 2024 zur Schulsozialarbeit in Karlskron
4. Bauangelegenheiten
4.1 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Bauort: Fl.Nr. 2123/1 Gemarkung Adelshausen, Nähe Dorfstraße, Aschelsried
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 11.2.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Letztmalig wurde die Verlängerung der Baugenehmigung am 6.2.20238interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 6. Februar 2023: 4.2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Bauort: Fl.Nr. 2123/1 Gemarkung Adelshausen, Nähe Dorfstraße, Aschelsried, aufgerufen am 12.4.2025 öffentlich im Gemeinderat behandelt. Die Zufahrt erfolgt über das vorgelagerte Grundstück Dorfstraße 13a. Die Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „Dorfstraße-Aschelsried“9externer Link, Gemeinde Karlskron: Einbeziehungssatzung „Dorfstraße-Aschelsried“, aufgerufen am 12.4.2025 werden eingehalten.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine weiteren Fragen zum vorliegenden Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen für die Verlängerung bis zum 13.5.2029.
4.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 306/32 Gmkg Karlskron, nähe Fruchtheim, Karlskron
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 1.3.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Zu diesem Bauantrag liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Dieser wurde zuletzt am 24.2.202510interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Februar 2025: 2.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 306/32 Gmkg Karlskron, nähe Fruchtheim, Karlskron, aufgerufen am 12.4.2025 öffentlich im Gemeinderat behandelt. Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans Karlskron11externer Link, Gemeinde Karlskron: 019- Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 12.4.2025 werden eingehalten.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
5. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron
5.1 Bauleitplanung – Einbeziehungssatzung „Pobenhausen – nördlich Erlenweg“; Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.4.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Zu diesem Grundstück wurde am 22.5.202312interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Mai 2023: 6.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Lagerräumen im Erdgeschoss und einer Garage, Fl.Nr. 135/9 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Erlenweg in Pobenhausen, aufgerufen am 12.4.2025 ein Antrag auf Vorbescheid im Gemeinderat behandelt. Dieser wurde offensichtlich von der Genehmigungsbehörde abgelehnt. Mit dieser Einbeziehungssatzung soll das Grundstück nun bebaubar werden. Die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans werden eingehalten.
Der Karlskroner Gemeinderat fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss einstimmig.
Dieses Grundstück ist umgeben von bestehenden Gebäuden. Aus Laiensicht ist die Notwendigkeit dieser Einbeziehungssatzung daher nur schwer nachvollziehbar. Trotzdem hat die Genehmigung basierend auf den bestehenden Vorgaben und gesetzlichen Regelungen zu erfolgen. Aus meiner persönlichen Sicht ist das Vorgehen in vielen Fällen schwer vorhersagbar. Für mich vergleichbare Gegebenheiten werden teilweise unterschiedlich entschieden. Es zeigt sich, wie wichtig es ist, sich Fachexperten zur Seite zu holen, wenn ein Bauvorhaben geplant wird.
6. Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden
6.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Karlshuld – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“; frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Karlshuld plant die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets mit Einzel-, Doppel- und Reihenhaus Bebauung in zentraler Ortslage. Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Karlshuld13externer Link, Gemeinde Karlshuld: Bebauungsplan Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“, Bekanntmachungen, aufgerufen am 12.4.2024 verfügbar.
Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist.
7. Straßenbaumaßnahme: Sanierung „Eicherstraße“
Bürgermeister Kumpf informierte darüber, dass im Jahr 2014 der Zustand der Eicherstraße festgehalten wurde. Die damaligen Schätzungen ergaben für den Vollausbau Gesamtkosten von über 2 Mio€. Die zu dieser Zeit ermittelte Bauzeit hätte ein Jahr überstiegen. Als besonders problematisch zeigte sich für die Eicherstraße der schmale Straßenverlauf über 1,5 km. Ferner wies der Unterbau ebenfalls Schwächen auf. Im Jahr 2014 bestand noch die Verpflichtung, die Ausbaubeiträge zu großen Teilen auf die angrenzenden Grundstücke umlegen zu müssen.
Im Februar 202414interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: Vorstellung Straßensanierungs-Verfahren, aufgerufen am 12.4.2025 wurde dem Gemeinderat ein Dünnschichtverfahren vorgestellt. Hier wir lediglich eine neue Asphaltschicht von ca. 1 cm aufgetragen. Die veranschlagten Kosten für die Sanierung der Eicherstraße betragen lediglich 100 T€. Ein Anbieter aus Österreich garantiert für die Ausführungen eine Haltbarkeit von 10 Jahren.
Gemeinderat Wendl warf ein, dass bereits 2014 die Sanierung in Dünnschicht vorgeschlagen wurde. Damals sei man der Ansicht gewesen, das ginge nicht und der Ansatz wurde verworfen. Auch Gemeinderätin Froschmeir stellte die Frage, was sich denn in der Zwischenzeit an dem Dünnschichtverfahren verbessert hätte. Stefan Kumpf argumentierte, dass zu jener Zeit keine Erfahrungen vorlagen. Daher sah sich keine Firma in der Lage, eine entsprechende Garantie zu übernehmen.
Gemeinderat Glöckl erwähnte, dass man in Gaimersheim eine Sanierung in Dünnschicht umgesetzt hätte. Auf Nachfrage ergänzte er, dass dies erst kürzlich erfolgte und Gaimersheim nicht über Langzeiterfahrungen verfüge.
Bezüglich der aufzubringenden Asphaltschicht von lediglich einem Zentimeter verwies Gemeinderat Doppler auf die zahlreichen Schlaglöcher und Unebenheiten der Eicherstraße. Diese würden zuvor ausgebessert, hieß es in der Sitzung.
Gemeinderätin Froschmeir verwies auf die geringe Straßenbreite. Die Problematik der Komplettsperrung bestünde weiterhin. Hierzu kam der Hinweis, die Straße sei 30 Minuten nach der Asphaltierung wieder voll befahrbar.
Zum Zeitpunkt der Sitzung lagen 2 Angebote für die Sanierung der Eicherstraße im Dünnschichtverfahren vor. Ein drittes sei für den Folgetag noch zugesichert, so Geschäftsführer Donaubauer. Vorbehaltlich des dritten Angebots beschloss der Karlskroner Gemeinderat die Vergabe der Sanierung der Eicherstraße an den wirtschaftlichsten Bieter. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag das wirtschaftlichste Angebot bei einer Summe von 82T€.
Die Vorgehensweise für die Straßensanierungen halte ich für fraglich. Es ist unbestritten, dass sich die Eicherstraße in Grillheim in einem desolaten Zustand befindet. Allerdings wirft die nun beschlossene Sanierung mittels Dünnschichtverfahren grundsätzliche Fragen auf, die über die reine Kostenersparnis hinausgehen. Im November 2020 hatte ich in meinem Kommentar „Wir brauchen einen Plan!15interner Link: Wir brauchen einen Plan für unsere Brücken und Straßen…, aufgerufen am 12.4.2025“ angeprangert, dass man sich mit „Sanierungspicken“ begnügt. Stattdessen sollte man sich auf die Ergebnisse des beauftragten Laserscannings unserer Ortsstraßen stützen, um eine nachhaltige Strategie zu verfolgen. Die Eicherstraße folgt dem Muster der durchgeführten Sanierung der Kramerstraße und Am Bachl. Die Straßen waren ein Fall für eine Komplettsanierung mitsamt Unterbau. Währenddessen verschlechtert sich der Zustand der Straßen, die mit wenig Aufwand hätten saniert werden können. Meine Forderung aus 2020 nach einem soliden Gesamtkonzept, das Prioritäten setzt und langfristige Wirtschaftlichkeit über kurzfristige Einsparungen stellt, bleibt damit auch im Jahr 2025 aktuell und unerfüllt.
8. Anpassung der Fördersätze für die Jugendarbeit der Vereine
Die Anpassung der Fördersätze für die Jugendarbeit wurde im Finanzausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beraten. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2002 statt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat eine Anpassung der Fördersätze. Demnach sollen jede Mannschaft zukünftig eine Förderung von 300 € erhalten. Für jede:n Schüler:in soll die Förderung von 5,20 € auf je 8 € angehoben werden.
Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Fördersätze einstimmig.
9. Jahresrechnung 2024 – Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO-Rechenschaftsbericht
Die vorgelegte Jahresrechnung für 2024 zeigt folgende Eckdaten:
Ansatz in Mio€ | Ergebis in Mio€ | |
---|---|---|
Verwaltungshaushalt | 15 | 17,3 |
Vermögenshaushalt | 9 | 7,3 |
Zuführungen in den Vermögenshaushalt | 1,9 | 4 |
Rücklagenzuführungen | 0 | 1,2 |
Zum Stichtag 31.12.2024 betrug der Schuldenstand in Karlskron 2,1 Mio€. Gleichzeitig stehen die Rücklagen bei 6,2 Mio€.
Der Karlskroner Gemeinderat beauftrag den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.
10. Abbrennen von Kleinfeuerwerke
Die Verwaltung hat die Rechtslage zum Thema erörtert. Zusammenfassend lassen sich folgende Punkte auflisten welche für Privatpersonen ohne spezielle Nachweise gelten:
- Unterschieden wird zwischen den Kategorien F1 (Kleinstfeuerwerk) und F2 (Kleinfeuerwerk / „Silvesterfeuerwerk“). Während für F1 keine Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist, ist das Abbrennen von F2-Feuerwerk außerhalb von Silvester grundsätzlich verboten.
- Auf Antrag kann die Gemeinde ein F2 Feuerwerk bei einem „begründeten Anlass“ genehmigen.
- Das Gesetz definiert diesen „begründeten Anlass“ nicht abschließend. Die Praxis zeigt aber, dass goldene Hochzeit, runde Geburtstage und besondere Firmen oder Vereinsjubiläen meist als solche gehandhabt werden.
- Der Rahmen für die Erteilung einer Genehmigung liegt oft zwischen ca. 40 € und 300 €.
- Absolute Abbrennverbote sind in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen festgehalten. „Unmittelbare Nähe“ ist gesetzlich nicht exakt definiert. Es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten, der Brandgefahren oder erhebliche Belästigungen ausschließt.
Für Karlskron liegen keine expliziten Bestimmungen vor. Bislang wurde hierzu fallweise und auf Antrag entschieden. Um hier eine eindeutige Entscheidungsgrundlage zu schaffen, plädierte Bürgermeister Kumpf für eine entsprechende Festlegung. Der Gemeinderat möge entscheiden, ob Kleinfeuerwerke zukünftig grundsätzlich erlaubt seien. Dann sei hierzu eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und zu beschließen.
Gemeinderätin Froschmeir erkundigte sich zu dem nötigen Abstand der Kleinfeuerwerke zu Kirchen. Geschäftsführer Donaubauer sah hier die zu erstellenden Festlegungen maßgebend. Grundsätzlich bestünde kein Anspruch auf die Genehmigung, ergänzte er.
Wie entsprechende Regelungen der Nachbargemeinden aussähen, wollte Gemeinderat Doppler wissen. Die Recherchen ergaben, dass im Landkreis lediglich 2 Gemeinden hierzu Festsetzungen verabschiedet hätten.
Recht volksnah formulierte Gemeinderat Bachhuber: „Ich persönlich find des für an Kaas. Wer abbrenna mog, der soll.“ Bachhuber verwies auf den nötigen bürokratischen Aufwand, der für eine solche Umsetzung notwendig sei.
Auch Krammer T. befürchtete einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. Man solle in der Satzung lediglich festlegen, dass ein solches Feuerwerk anzuzeigen sei. Eine explizite Genehmigung und die damit verbundenen Kosten betrachtete Krammer T. als unverhältnismäßig. Hierzu hakte Doppler ein. Er wollte wissen, wie zu verfahren sei, wenn keine Genehmigung eingeholt und trotzdem das Feuerwerk abgerannt würde. Jedes genehmigte Feuerwerk muss mit detaillierten Informationen bei der Polizei gemeldet werden. Auch die Verfolgung von nicht genehmigten Abbränden würde auf Anzeige durch die Polizei vorgenommen.
Um eine Aufwandsabschätzung zu treffen, erkundigte sich Gemeinderat Reitberger nach der Zahl der bislang eingegangen Anträge. In der Gemeinde treffen pro Jahr etwa 3 bis 5 solche Anträge ein. Donaubauer verwies jedoch darauf, dass Kleinfeuerwerke teilweise auch ohne Genehmigung abgebrannt würden.
Gegen Kleinfeuerwerke sprach sich Gemeinderätin Brüderle aus. Zu Silvester würde ausgiebig diskutiert, ob Feuerwerke noch zeitgemäß wären. Dabei würde dann auf Feinstaubbelastung und Lärm verwiesen.
Eine mutige Behauptung stellte Gemeinderätin Heimrich in den Raum. Kleinfeuerwerke seien grundsätzlich für Privatpersonen auch über das Jahr erlaubt, formulierte sie. Sie habe das eben kurz gegoogelt. § 716externer Link, Bundesministerium der Justiz: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 7, aufgerufen am 12.4.2025 und § 2017externer Link, Bundesministerium der Justiz: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 20, aufgerufen am 12.4.2025 des Sprechstoffgesetzes würden dies so aussagen. Eine Satzung sei somit nicht nötig.
Heimrichs Aussage beruht auf einer Fehlinterpretation. Beide Paragraphen begründen keine allgemeine Erlaubnis für Privatpersonen. Die maßgebliche Regelung für Privatpersonen findet sich stattdessen in § 23 Absatz 218externer Link, Bundesministerium der Justiz: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23, aufgerufen am 12.4.2025 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Dort steht klar, dass Privatpersonen über 18 Jahren Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk / „Silvesterfeuerwerk“) grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen dürfen. An allen anderen Tagen des Jahres ist das Abbrennen für Privatpersonen ohne spezielle Erlaubnis oder Befähigungsschein verboten. Es sei denn, die zuständige Gemeinde erteilt eine Ausnahmegenehmigung aus einem besonderen Anlass.
Mit 7 Ja, 8 Nein Stimmen und einer Enthaltung lehnte der Karlskroner Gemeinderat die Möglichkeit zum Abbrennen von Kleinfeuerwerken auf vorherige Antragstellung ab. Das Abbrennen von Kleinfeuerwerken außerhalb von Silvester und Neujahr ist damit in der Gemeinde Karlskron grundsätzlich untersagt. Sollte ein entsprechender Antrag in der Gemeinde eingehen, muss dieser ablehnend beurteilt werden.
11. Politischer Freitag
Der Gemeinderat und alle Interessierten sind zum politischen Freitag am 4.7.2025 um 1800 auf dem Kalvarienberg eingeladen. Als prominenten Gastredner konnte die Feuerwehr Pobenhausen Hubert Aiwanger gewinnen.
12. Anfragen und Mitteilungen
12.1 Anfrage SV Karlskron – Abteilung Dart
Die Abteilung Dart des SV Karlskron möchte neue T-Shirts erstellen lassen. Hierauf sollen auch Elemente aus dem Gemeindewappen Verwendung finden. Die Gemeinschaft bittet daher um freundliche Genehmigung.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Einwände. Eine formale Abstimmung zum Antrag soll Teil der Folgesitzung sein.
12.2 Wohnen im Alter
In Bezug auf den Austausch der letzten Sitzung19interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: 8.6 Wohnen im Alter, aufgerufen am 12.4.2025 erkundigte sich Gemeinderätin Froschmeir zum Sachstand. Bürgermeister Kumpf teilte mit, seine Kontaktversuche seien ohne Erfolg geblieben. Ein Rückruf aus Reischach sei leider nicht erfolgt. Froschmeir habe den Reischacher Bürgermeister gesprochen und dieser wüsste nichts von einer Kontaktaufnahme. Stefan Kumpf bat Gemeinderätin Froschmeir um Kontaktherstellung, er sei sehr an einem Erfahrungsaustausch interessiert.
12.3 Verteilung Gemeindeblatt
Die verzögerte Zustellung des Gemeindeblattes in Pobenhausen wurde von Gemeinderat Bachhuber bemängelt. Sowohl Bürgermeister als auch Verwaltung sind sich der Problematik bewusst. Die Verteilung erfolgt mit der Briefpost und der Zustelltag liegt nicht im Einflussbereich der Gemeinde. Man sei selbst über die unterschiedliche Zahl an zugestellten Gemeindeblättern verwundert. Die übrigen Drucksachen werden an die Gemeinde zurückgegeben. Die Rückläufer schwanken stark im Bereich von 50 bis 300, obwohl jeden Monat die gleiche Anzahl an Exemplaren gedruckt wird.
Gemeinderat Krammer T. regte an, die Verteilung als PDF zu forcieren. Ein Download als PDF ist bereits über die Gemeindeseiten möglich. Krammer T. schlug vor, die vorhandenen digitalen Kanäle wie Gemeinde-App und andere in die Verteilung einzubeziehen.
Auf Anfrage von Gemeinderat Schwinghammer wurden die Kosten für die Zustellung der gedruckten Gemeindeblätter für April 2025 auf 752 € brutto beziffert.
12.4 Geschwindigkeit in Kleinhohenried
Gemeinderat Reitberger berichtete, von einem Anwohner aus Kleinhohenried angesprochen worden zu sein. Fahrgeschwindigkeiten von 100 km/h seien dort nicht unüblich. Die Anwohner möchten nun in Eigeninitiative Hinweistafeln errichten und bäten um Erlaubnis.
Im Raum ergab sich der Vorschlag, die kommunale Geschwindigkeitskontrolle auch in Kleinhohenried durchzuführen.
Beide Punkte wurden von der Verwaltung notiert.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1externer Link, „Brgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 5.4.2025
- 2interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025, aufgerufen am 22.3.2025
- 3externer Link: expert Schrobenhausen GmbH, aufgerufen am 12.4.2025
- 4interner Link, Neubau Haus Sonnenschein: 3. Kosten, aufgerufen am 12.4.2025
- 5interner Link, Neubau Haus Sonnenschein: 2. Zeitplan, aufgerufen am 12.4.2025
- 6externer Link, Gemeinde Karlskron: Schule > Unsere Schule > Schulsozialarbeit, aufgerufen am 12.4.2025
- 7externer Link, Gemeinde Karlskron: Schule > Unsere Schule > Schulsozialarbeit, aufgerufen am 12.4.2025
- 8interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 6. Februar 2023: 4.2 Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Bauort: Fl.Nr. 2123/1 Gemarkung Adelshausen, Nähe Dorfstraße, Aschelsried, aufgerufen am 12.4.2025
- 9externer Link, Gemeinde Karlskron: Einbeziehungssatzung „Dorfstraße-Aschelsried“, aufgerufen am 12.4.2025
- 10interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Februar 2025: 2.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 306/32 Gmkg Karlskron, nähe Fruchtheim, Karlskron, aufgerufen am 12.4.2025
- 11externer Link, Gemeinde Karlskron: 019- Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 12.4.2025
- 12interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Mai 2023: 6.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Lagerräumen im Erdgeschoss und einer Garage, Fl.Nr. 135/9 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Erlenweg in Pobenhausen, aufgerufen am 12.4.2025
- 13externer Link, Gemeinde Karlshuld: Bebauungsplan Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“, Bekanntmachungen, aufgerufen am 12.4.2024
- 14interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: Vorstellung Straßensanierungs-Verfahren, aufgerufen am 12.4.2025
- 15interner Link: Wir brauchen einen Plan für unsere Brücken und Straßen…, aufgerufen am 12.4.2025
- 16externer Link, Bundesministerium der Justiz: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 7, aufgerufen am 12.4.2025
- 17externer Link, Bundesministerium der Justiz: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 20, aufgerufen am 12.4.2025
- 18externer Link, Bundesministerium der Justiz: Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23, aufgerufen am 12.4.2025
- 19interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: 8.6 Wohnen im Alter, aufgerufen am 12.4.2025