Der Karlskroner Gemeinderat bewilligte 185 T€ für die Beschaffung von Fahrzeugen. Hierbei war die Notwendigkeit des Teleskopladers als Ersatz für einen Lader Baujahr 1993 unbestritten. Der Beschaffung eines Mannschaftstransporters für die Feuerwehr Adelshausen hatte man grundsätzlich schon 2024 zugestimmt. Ein Neufahrzeug wurde preislich in nicht öffentlicher Ausschusssitzung abgelehnt und auf ein günstigeres Gebrauchtfahrzeug verwiesen. Die Preisgrenze von 30 T€ kann auch dabei nicht eingehalten werden, womit sich einige Ratsmitglieder unzufrieden zeigten.
Für hitzige Diskussionen sorgte der Antrag auf die Fortführung der 10-prozentigen Arbeitsmarktzulage für das Personal der Kindertageseinrichtungen. Die Zulage war nach intensiver Beratung und Abwägung im Jahr 2022 beschlossen worden. Die beschlossenen Zahlungen laufen mit 31.8.2025 aus. Erneut wurde hart gerungen und wie bei der Einführung war die Entscheidung knapp und das Ende der Zulage entschieden.
Mit der Widmung zahlreicher gemeindlicher Grundstücke zur Ortsstraße oder zum beschränkt öffentlichen Weg schreitet die Digitalisierung des Wegeverzeichnisses voran. Die Widmung der Straßen und Wege ist gesetzlich seit 1958 verpflichtend vorgesehen. Nicht nur in Karlskron hatte man die Umsetzung lange Zeit hinten angestellt. Karlskron ist aktiv dabei, diese Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten.
Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26.5.2025
1. | Genehmigung der Niederschrift vom 05.05.2025 |
2. | Neuanschaffung eines Teleskopradladers für den gemeindlichen Bauhof |
3. | Bauangelegenheiten |
3.1 | Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Carport und Terrassenüberdachung, Bauort Fl.Nr. 385/57 Gmkg Pobenhausen, Arnbachstr. 15, Pobenhausen |
3.2 | Bauantrag zur Errichtung eines Kaltwintergartens am bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 387/13 Gmkg Karlskron, Andreasstr. 14, Mändlfeld |
4. | Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden |
4.1 | Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnen-Südwest – 3. Änderung und Teiländerung Brunnen-Südwest/Erweiterung I“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB |
5. | Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG) |
5.1 | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes- Widmung der Ortsstraße „Am Wasserfall“ |
5.2 | Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung Fl-Nr.1327 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg |
5.3 | Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes Widmung der Ortsstraße „Straßäcker“ |
5.4 | Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung Fl-Nr.1289 TF als beschränkt öffentlicher Weg |
6. | Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges für die FFW Adelshausen |
7. | Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2025 |
8. | Förderung von Kindern mit Behinderung in auswärtigen Einrichtungen nach BayKiBiG im Bewilligungsjahr 2024 |
9. | Information zu den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen und der Belegung ab 01.09.2025 |
10. | Antrag auf Beibehaltung der Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen |
11. | Anfragen und Mitteilungen |
11.1 | Appell zur Haushaltslage |
11.2 | Wohnen im Alter |
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 24.5.2025.
Folgende Mitglieder des Gemeinderates waren zu dieser Sitzung entschuldigt: Bachhuber, Krammer T., Schardt, Straub.
1. Genehmigung der Niederschrift vom 05.05.2025
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 5.5.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025, aufgerufen am 24.5.2025 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 05.05.2025 ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht im Bürgerportal verfügbar.
2. Neuanschaffung eines Teleskopradladers für den gemeindlichen Bauhof
Bauhofleiter Helmut Felber erläuterte dem Gremium, dass das zu ersetzende Gerät das Baujahr 1993 vorzuweisen habe. Der nun bevorzugte Teleskoplader biete eine vielseitige Verwendung. Mit dem Arbeitskorb könne eine Arbeitshöhe von bis zu 8 m erreicht werden, so Herr Felber. Der Teleskoparm mit Laderschaufel erleichtere auch die Arbeit im Hackschnitzellager der gemeindlichen Holzheizung hinter der Schule. Man erwarte für den Teleskoplader jährlich etwa 300 Betriebsstunden.
Gemeinderat Reitberger erkundigte sich nach dem erwarteten Erlös für den Verkauf des Bestandsgerätes. Helmut Felber schätze, dass die Veräußerung etwa 10 T€ einbringen würde.
Es lagen Angebote zu unterschiedlichen Ladern vor. Das wirtschaftlichste Angebot zu einem Schäffer Teleradlader 8620 T-33externer Link, Schäffer Maschinenfabrik GmbH: Teleradlader 8620 T-3, aufgerufen am 29.5.2025 und einer Angebotssumme von 144 T€ stammt von der Firma BUCHBERGER Baugeräte Handel GmbH4externer Link: BUCHBERGER Baugeräte Handel GmbH, aufgerufen am 29.5.2025 aus Ingolstadt. Der Gemeinderat Karlskron stimmte der Beschaffung einstimmig zu.
3. Bauangelegenheiten
3.1 Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Carport und Terrassenüberdachung, Bauort Fl.Nr. 385/57 Gmkg Pobenhausen, Arnbachstr. 15, Pobenhausen
Dieser Bauantrag wurde zuletzt am 3.2.20255interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025: 2.2 Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Carport und Terrassenüberdachung, Bauort Fl.Nr. 385/57 Gmkg Pobenhausen, Arnbachstr. 15, Pobenhausen, aufgerufen am 29.5.2025 öffentlich behandelt.
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 29.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Gegenüber dem Antrag vom Februar soll die Terrassenüberdachung nun mit einem Pultdach ausgeführt werden. Auch die Eingangsüberdachtung scheint neu. Es werden weiterhin die im Bebauungsplan 15 „Am Bachl II“6externer Link, Gemeinde Karlskron: 015- Bebauungsplan Nr. 15 „Am Bachl II“ – Pobenhausen, aufgerufen am 29.5.2025 festgelegten Baugrenzen und die zulässige überbaubare Fläche (GRZ7externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung -Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 7.2.2025) überschritten.
Wie auch schon im Februar erteilte der Karlskroner Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag und der zugehörigen isolierten Befreiung.
3.2 Bauantrag zur Errichtung eines Kaltwintergartens am bestehenden Wohnhaus, Fl.Nr. 387/13 Gmkg Karlskron, Andreasstr. 14, Mändlfeld
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 29.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Mit dem Bauantrag wird nachträglich die Errichtung eines Kaltwintergartens als Erweiterung des Wohngebäudes beantragt. Die im Bebauungsplan „Mändlfeld Mitte“ festgelegte Baugrenze wird im Süden um 1,26 m überschritten.
Der Karlskroner Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bauantrag.
4. Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden
4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnen-Südwest – 3. Änderung und Teiländerung Brunnen-Südwest/Erweiterung I“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Brunnen8externer ÖLink, Gemeinde Brunnen: BP „Brunnen-Südwest / 3. Änderung“, aufgerufen am 29.5.2025 verfügbar.
Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.
5. Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG)
Mit der Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron9interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 10.5.2025 zeigen sich zahlreiche fehlende Widmungen. Die Widmung öffentlicher Wege in Bayern ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)10externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 10.5.2025 geregelt. Diese Versäumnisse werden nun sukzessive aufgearbeitet.
5.1 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes- Widmung der Ortsstraße „Am Wasserfall“
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 29.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße11externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025 „Am Wasserfall“ einstimmig.
5.2 Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung Fl-Nr.1327 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 29.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.1327 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg12externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.
Gemeinderätin Froschmeir nahm Bezug auf die Wegewidmung der vergangenen Sitzung13interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 2.10 Widmung der Fl-Nr.36/54 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg, aufgerufen am 29.5.2025. Sie stellte erneut die Frage, ob mit der Widmung das gesamte Grundstück zum Weg wird. Bürgermeister Kumpf vertrat die Überzeugung, dass die Grünflächen sich eindeutig abgrenzen. Somit werde lediglich der Weg selbst zum Weg. Ferner könne man zwar die Grünflächen betreten bzw. mit dem Fahrrad befahren, doch wer würde das schon tun.
Ich hatte die Frage der Teilflächenwidmung in meinen Ausführungen der vergangenen Sitzung14interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 2.10 Widmung der Fl-Nr.36/54 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg, aufgerufen am 29.5.2025 bereits recherchiert. Ich stelle fest, dass eine Teilflächenwidmung zwar sinnvoll erscheint, aber nicht zwingend erforderlich ist.
- Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayStrWG (Bestimmtheit der Widmung): Die Widmung muss so bestimmt sein, dass der Umfang der öffentlichen Straße klar erkennbar ist. Eine präzise Begrenzung auf den Schotterweg erfüllt dieses Bestimmtheitserfordernis besser als eine Widmung des gesamten Grundstücks.
- Art. 53 Nr. 2 BayStrWG (Beschränkt-öffentliche Wege): Diese Norm definiert beschränkt-öffentliche Wege als Straßen, die einem beschränkt-öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können. Die Nutzung als Geh- und Radweg ist eine solche spezifische Zweckbestimmung.
- Das BayStrWG schließt nicht explizit aus, dass auf einer öffentlichen Fläche mehrere öffentliche Zwecke nebeneinander bestehen können, solange sie vereinbar sind. Es gibt keine Norm, die dies generell verbietet. Die Vereinbarkeit hängt von den konkreten Umständen ab, insbesondere der räumlichen Trennung und der Sicherheit. Dies sollte im vorliegenden Fall gegeben sein.
- Praktische Erwägungen und Vermeidung von Konflikten: Die Teilflächenwidmung trägt dazu bei, Nutzungskonflikte zu vermeiden und die Verwaltung und Unterhaltung der jeweiligen Bereiche klarer zu regeln. Es entspricht dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Flächen, die Widmung auf das Notwendige zu beschränken.
5.3 Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes Widmung der Ortsstraße „Straßäcker“
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 29.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße15externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025 „Straßäcker“ einstimmig.
5.4 Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung Fl-Nr.1289 TF als beschränkt öffentlicher Weg
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 29.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Teilfläche der Fl-Nr.1289 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg16externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.
6. Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges für die FFW Adelshausen
Der Beschaffung eines zweiten Fahrzeugs als Mannschaftstransportwagen stimmte der Karlskroner Gemeinderat am 1.7.202417interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. Juli 2024: 2. Antrag der FFW Adelshausen auf Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges (Mannschaftstransportwagen MTW), aufgerufen am 29.5.2025 grundsätzlich zu. Bürgermeister Kumpf teilte mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss in nicht öffentlicher Sitzung die vorliegenden Angebote (70 – 85 T€) als preislich zu hoch erachtete.
Der Preisrahmen für ein gebrauchtes Fahrzeug wurde zur aktuellen Gemeinderatssitzung mit 30 T€ und der nötige Umbau (Blaulicht, Funk, etc.) mit weiteren 10 T€ veranschlagt.
Wie den Wortbeiträgen zu entnehmen war, schien man sich im Haupt- und Finanzausschuss auf eine Gesamtsumme von 30 T€ festgelegt zu haben. Gemeinderat Schwinghammer beharrte zur Sitzung auf die Einhaltung dieser Summe. Gerade in Bezug auf die in der letzten Sitzung vorgelegten Haushaltslage (vgl. öff. Sitzung vom 5.5.2025, TOP 618interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 6. Haushalt 2025: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung, aufgerufen am 29.5.2025 & TOP 719interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 7. Haushalt 2025: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2024-2028, aufgerufen am 29.5.2025) sei dies unabdingbar. Gemeinderätin Brüderle schloss sich Schwinghammer an.
Ergänzende Erläuterungen zum Fahrzeug kamen von Gemeinderat Raba. Seiner Ansicht nach seien allein für die Folierung eines Gebrauchtfahrzeugs bereits 7 T€ anzusetzen. Die 10 T€ für den Umbau seien somit eher optimistisch. Beschränkte man sich auf die Gesamtsumme von 30 T€, sei nicht anzunehmen ein akzeptables Gebrauchtfahrzeug für 20 T€ erwerben zu können.
Gemeinderat Hagl plädierte dafür, die Ergebnisse des beauftragten Feuerwehrbedarfsplans20interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025: 8. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die drei gemeindlichen Feuerwehren Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen, aufgerufen am 29.5.2025 abzuwarten. Bürgermeister Kumpf verwies hierzu auf die vorliegende grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderates zur Fahrzeugbeschaffung. Hagl argumentierte, dass dieser Beschluss vor der Bedarfsplanbeauftragung stattfand. Bürgermeister Kumpf entgegnete, die Feuerwehr wisse schon, was sie bräuchte. Hierzu merkte Hagl an, dass demnach die Beauftragung des Bedarfsplans infrage zu stellen sei. Ferner äußerte er Bedenken, dass die Planung zu anderen Ergebnissen kommen könnte. Kumpf verwies darauf, dass dieses Fahrzeug bereits als Bestand aufgenommen würde.
Ich kann mich der Argumentation Hagls grundsätzlich anschließen. Wäre das Fahrzeug gekauft worden, bevor man sich für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans entschied, spräche nichts dagegen. Das noch nicht beschaffte Fahrzeug bereits als Bestand zu verbuchen, nimmt potenzielle Planungsergebnisse vorweg und schafft Tatsachen. Die Ergebnisse abzuwarten, sollte keinen maßgeblichen Verzug darstellen.
Gemeinderat Wendl schloss sich einerseits den Argumenten Schwinghammers an. Er konnte sich aber den Ausführungen Rabas ebenfalls nicht verwehren. So schlug Gemeinderat Wendl vor, die eingangs vorgestellten 40 T€ als Maximalbetrag festzulegen.
Der Karlskroner Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Preisrahmen von 30 T€ für ein Gebrauchtfahrzeug und den 10 T€ für die nötigen Umbauten einhellig zu. Eine Höchstsumme wurde nicht definiert.
7. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2025
Die Diakonie Sozialstation Donaumooser Land beantragt für ihre Arbeit einen Zuschuss in Höhe von 5400 €. Die in den vergangenen Jahren vom Karlskoner Gemeinderat gewährten Zuschüsse betrugen:
Jahr | Höhe | zugestimmt am |
---|---|---|
2024 | 4990 € | 13.5.202521interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Mai 2024: 7. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2024, aufgerufen am 29.5.2029 |
2023 | 4620 € | 3.7.202322interner Link, Öffentliche Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Juli 2023: 10. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2023, aufgerufen am 29.5.2029 |
2022 | 3300 € | 11.7.202223interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Juli 2022: 11. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2022 aufgerufen am 29.5.2029 |
2021 | 3200 € | 13.5.202524interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Juli 2021: 10. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2021, aufgerufen am 29.5.2029 |
Der Gemeinderat Karlskron genehmigte den beantragten Zuschuss in Höhe von 5400 € einstimmig und spricht seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
8. Förderung von Kindern mit Behinderung in auswärtigen Einrichtungen nach BayKiBiG im Bewilligungsjahr 2024
Derzeit werden 11 Kindergartenkinder und 4 Krippenkinder in Einrichtungen außerhalb unserer Gemeinde betreut. Die Träger dieser Einrichtungen haben nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungssgesetz (BayKiBiG)25externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vom 8. Juli 2005 (GVBl. S. 236, BayRS 2231-1-A), aufgerufen am 29.5.2025 Ansprüche gegenüber unserer Gemeinde. Für die externe Betreuung erstattete die Gemeinde für das Jahr 2024 eine Summe von 81 T€. Dem entgegen steht eine Erstattung durch den Freistaat in Höhe von 43 T€.
Das BayKiBiG sieht in Art. 21 Abs. 5 einen Gewichtungsfaktor von 4,5 vor für behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohten Kinder vor. Von dem Gewichtungsfaktor 4,5 kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen (Art. 2 Abs. 3) zur Finanzierung des höheren Personalbedarfs im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde nach oben abgewichen werden. Dies ist für eines unser extern betreuten Kinder der Fall. Das Kind wurde für 8 Monate betreut. Wobei von der entsprechenden Einrichtung hierfür ein Gewichtungsfaktor von 5,93 angesetzt wird. Die Mehrkosten für die Gemeinde Karlskron belaufen sich hierdurch auf 2100 €.
Gemeinderat Schwinghammer störte sich am nachträglich beanspruchten Mehraufwand. Seiner Ansicht nach müsse dies im Vorfeld abgeschätzt werden. Es wurde argumentiert, dass solche Zusatzaufwände schwer kalkulierbar seien. Es wurde ebenfalls darauf verwiesen, dass Karlskron nicht über eine vergleichbare Betreuungsmöglichkeit verfüge.
Der Karlskroner Gemeinderat stimmt der veranschlagten Gewichtung von 5,93 und den daraus resultierenden Mehrkosten von 2100 € ohne Gegenstimme zu.
9. Information zu den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen und der Belegung ab 01.09.2025
Den Ausführungen zu diesem Informationspunkt konnte ich leider nicht in allen Details folgen. Die Nennung der Belegungszahlen erfolgte derart schnell, dass sich dies nur unzureichend notieren ließ. Basierend auf meinen Notizen sollten sich ab September 2025 ca. 280 Kinder auf 14 Gruppen von Kindergarten und Kinderkrippe verteilen. Die angebotenen Betreuungszeiten reichen von einer Vormittagsbetreuung hin zu einer Ganztagesbetreuung bis 1600. In den Gruppen kommen auf eine Betreuerin (es handelt sich hier ausschließlich um weibliches Personal) im Mittel weniger als 7,5 Kinder. Rechtlich zulässig sind bis zu 11 Kinder pro Betreuerin.
Die Wortbeiträge der Ratsmitglieder orientierten sich lediglich an der Interpretation der gelisteten Zahlen. So war die Summe des eingesetzten Personals nicht immer in Deckung mit dem zugehörig genannten Anstellungsschlüssel. Geschäftsführer Donaubauer erläuterte, dass sich diese Diskrepanzen aus den sehr individuell vereinbarten Arbeitszeiten ergäben. Eine verständliche Abbildung dessen sei in den zur Verfügung gestellten Tabellen so nicht umsetzbar.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die Kinderbetreuung in Karlskron aktuell auf eine fundierte und qualifizierte Personaldecke stützt.
10. Antrag auf Beibehaltung der Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
Die Arbeitsmarktzulage für pädagogisches Personal wurde 2022 von vielen bayerischen Kommunen als direkte Antwort auf den dramatischen Fachkräftemangel in Kindergärten und anderen Betreuungseinrichtungen eingeführt. Sie sollte dabei helfen, offene Stellen überhaupt noch besetzen zu können und erfahrene Erzieher:innen vor einem Wechsel zu besser zahlenden freien Trägern oder in andere Berufe zu bewahren. Der Gemeinderat Karlskron beschloss die Einführung der Arbeitsmarktzulage in Höhe von 10 % am 11.7.202226interner Link, : Sicherung von pädagogischem Personal für Kindertageseinrichtungen; Einführung einer Arbeitsmarktzulage, aufgerufen am 29.5.2025 in öffentlicher Sitzung. Die beschlossene Zulage endet am 31.8.2025.
Den Ratsmitgliedern liegt der Antrag auf die Beibehaltung der Zulage vor. Der Antrag wurde von Mitarbeiterinnen des Kindergartens St. Josef und dem Haus Kinderland unterzeichnet. Auch aus dem Haus Farbenfroh kamen Argumente zur Fortführung.
Nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (TVöD) und öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine Arbeitsmarktzulage u. a. dann zu gewähren, wenn dies zur Deckung des Personalbedarfs bzw. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften nötig ist. Die Verwaltung argumentiert, dass die Anspannung am Arbeitsmarkt merklich nachgelassen habe. Ferner würden umliegende Kommunen Gruppen teilweise schließen, womit sich die Lage weiter entspannen dürfte. Die Gemeinde Karlskron verzeichnete im ersten Halbjahr 2025 bereits 23 Initativbewerbungen zur Kinderbetreuung. Nach der Aussage von Geschäftsführer Donaubauer sieht der Tarifvertrag vor, dass die Arbeitsmarktzulage nicht der Regelfall sein darf. Auch die Stadt Ingolstadt und die 11 Nachbargemeinden würde diese Zulage nicht fortführen.
Die Frage Gemeinderätin Brüderles nach der Höhe der bislang ausbezahlten Zulage bezifferte Geschäftsführer Donaubauer auf ca. 200 T€. Gemeinderat Hagl und Gemeinderätin Moosheimer sahen in der Zulage eine Würdigung der Pflegeberufe. Sie verwiesen ebenfalls darauf, dass die Zulage vollständig auf die Kindergartengebühren27interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. August 2022: Kindertageseinrichtungen – Änderung der Gebührensatzung, aufgerufen am 29.5.2025 umgelegt wurde. Mit einem Wegfall der Zulage sollten die Gebühren wieder gesenkt werden. Dem entgegen brauchte Bürgermeister Kumpf an, dass die tariflichen Lohnerhöhungen für die Kinderbetreuung in den letzten Jahren vergleichsweise hoch ausfielen. Ohnehin müssten die Gebühren zur Kinderbetreuung spätestens im nächsten Jahr turnusgemäß nachkalkuliert werden. Geschäftsführer Donaubauer mutmaßte, dass die Gebühren damit eher steigen würden.
Das Thema Wertschätzung zog sich über zahlreiche Wortbeiträge. Bürgermeister Kumpf widersprach einer grundlegenden Verbindung der Arbeitsmarktzulage mit der Wertschätzung von Mitarbeitenden. Zur Wertschätzung des Personals seien unabhängig der Zulage für Kinderbetreuung einige Vergünstigungen (u. a. Krankenzusatzversicherung) für alle Mitarbeitenden der Gemeinde Karlskron eingeführt worden. Dies hatte der Gemeinderat bei der Einführung der Zulage gefordert und die Gemeinde sei dem auch nachgekommen.
Gemeinderat Wendl nahm Bezug auf die genannten höheren Lohnsteigerungen des Betreuungspersonals verglichen mit den anderen Mitarbeitenden der Gemeinde. Die Arbeitsmarktzulage sei 2022 notwendig gewesen, um Personal zu halten. Die Gründe von 2022 sah auch er nicht mehr gegeben. Gemeinderätin Heimrich schloss sich Wendl an.
In der Abstimmung votierten 5 Ratsmitglieder für die Fortführung und 8 dagegen.
11. Anfragen und Mitteilungen
11.1 Appell zur Haushaltslage
Mit Blick auf die in dieser Sitzung beschlossenen Fahrzeugbeschaffungen und der knappen Haushaltsaussichten appellierte Gemeinderätin Brüderle an die Gemeinderät:innen und Entscheidungsträger:innen zu einem verantwortungsvollen Umgang bei Einkäufen.
11.2 Wohnen im Alter
Erneut brachte Gemeinderätin Froschmeir die Thematik „Wohnen und Leben im Alter“ zur Sprache. Froschmeir sagte: „Die Gemeinde muss sich dringend um ihre Senioren kümmern.“ Es sei erforderlich, sich hierzu zeitnah in Ausschusssitzungen zu beraten. Dem Drängen Froschmeirs nach einem Termin wollte der Bürgermeister nicht nachgeben. Stefan Kumpf versicherte, das Thema zu gegebener Zeit auf die Tagesordnung zu setzen.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 24.5.2025
- 2interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025, aufgerufen am 24.5.2025
- 3externer Link, Schäffer Maschinenfabrik GmbH: Teleradlader 8620 T-3, aufgerufen am 29.5.2025
- 4externer Link: BUCHBERGER Baugeräte Handel GmbH, aufgerufen am 29.5.2025
- 5interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025: 2.2 Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage, Carport und Terrassenüberdachung, Bauort Fl.Nr. 385/57 Gmkg Pobenhausen, Arnbachstr. 15, Pobenhausen, aufgerufen am 29.5.2025
- 6externer Link, Gemeinde Karlskron: 015- Bebauungsplan Nr. 15 „Am Bachl II“ – Pobenhausen, aufgerufen am 29.5.2025
- 7externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung -Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 7.2.2025
- 8externer ÖLink, Gemeinde Brunnen: BP „Brunnen-Südwest / 3. Änderung“, aufgerufen am 29.5.2025
- 9interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 10.5.2025
- 10externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 10.5.2025
- 11externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025
- 12externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
- 13interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 2.10 Widmung der Fl-Nr.36/54 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg, aufgerufen am 29.5.2025
- 14interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 2.10 Widmung der Fl-Nr.36/54 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg, aufgerufen am 29.5.2025
- 15externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025
- 16externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
- 17interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. Juli 2024: 2. Antrag der FFW Adelshausen auf Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges (Mannschaftstransportwagen MTW), aufgerufen am 29.5.2025
- 18interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 6. Haushalt 2025: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung, aufgerufen am 29.5.2025
- 19interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: 7. Haushalt 2025: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2024-2028, aufgerufen am 29.5.2025
- 20interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025: 8. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die drei gemeindlichen Feuerwehren Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen, aufgerufen am 29.5.2025
- 21interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Mai 2024: 7. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2024, aufgerufen am 29.5.2029
- 22interner Link, Öffentliche Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Juli 2023: 10. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2023, aufgerufen am 29.5.2029
- 23interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Juli 2022: 11. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2022 aufgerufen am 29.5.2029
- 24interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Juli 2021: 10. Zuschussantrag Diakonie Sozialstation Donaumooser Land 2021, aufgerufen am 29.5.2029
- 25externer Link, Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei: Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vom 8. Juli 2005 (GVBl. S. 236, BayRS 2231-1-A), aufgerufen am 29.5.2025
- 26interner Link, : Sicherung von pädagogischem Personal für Kindertageseinrichtungen; Einführung einer Arbeitsmarktzulage, aufgerufen am 29.5.2025
- 27interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. August 2022: Kindertageseinrichtungen – Änderung der Gebührensatzung, aufgerufen am 29.5.2025