Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025

Potenzial zum Schildbürgerstreich hat die vom Gemeinderat geforderte Beschriftung des Hauses Farbenfroh, welches am 11.2.20231interner Link: Eröffnung Kita Farbenfroh Eröffnung feierte. Der zur Hauptstraße hin sichtbare Teil der Fassade besticht durch seine Geradlinigkeit und Schlichtheit. Ein Zustand, der wohl für mach betrachtendes Auge nicht in Einklang mit der Nutzung als Kinderbetreuungseinrichtung stehen kann. Die bislang aufgezeigten Beschriftungsvarianten konnten nicht umgesetzt werden. Sie waren entweder statisch nicht machbar oder wurden von Gemeinderat aus Preisgründen abgelehnt. Zu dieser Sitzung lang nun ein Vorschlag eines ansässigen Graffiti-Künstlers vor. Erneut hagelte es Ablehnung und man steht abermals am Beginn einer Lösungsfindung.

Im Zuge der beschlossenen Digitalisierung der gemeindlichen Wege und Straßen kam zutage, dass ein großer Teil der Gemeindestraßen und -wege die notwendige Widmung fehlt. Diese Widmung ist vom Bayerischen Straßen- und Wegegesetz zwingend vorgeschrieben. Die in dieser öffentlichen Sitzung durchgeführten Widmungen stellen damit nur den Auftakt für die sukzessive Aufarbeitung dieses Versäumnisses dar. Die Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“ konnte abschließend verabschiedet werden. Sogleich stand aus deren Umgriff ein Bauantrag auf der gleichen Tagesordnung und bestätigt das zügige Vorgehen in der Bauleitplanung.

Der Haushaltplan 2025 und die Finanzplanung der nächsten Jahre wurden ausführlich dem Gremium und anwesenden Zuhörer:innen durch Kämmerer Alexander Kahn dargelegt. Sowohl Haushaltsplan als auch die Finanzplanung wurden mit einer Gegenstimme verabschiedet. Beide Berichte zeigen, dass sich die Gemeinde Karlskron auf einige herausfordernde Jahre zubewegt. Knapper werdende Einnahmen und steigende Ausgaben können nicht dauerhaft durch Rücklagenentnahmen aufgewogen werden.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5.5.2025

1.Genehmigung der Niederschrift vom 07.04.2025
2.Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG)
2.1Widmung der Ortsstraße „Ahornallee“
2.2Widmung der Ortsstraße „Straßerweg“
2.3Widmung der Ortsstraße „Gartenstraße“
2.4Widmung Fl-Nr.863/26 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg
2.5Widmung Fußweg Fl-Nr.36/55 TF u. 36/52 TF Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg
2.6Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes – Widmung der Fl-Nr.36/52 Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg
2.7Widmung der Fl-Nr.36/55 TF Gemarkung Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg
2.8Widmung der Fl-Nr.36/53 Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg
2.9Widmung der Fl-Nr.36/55 TF Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg
2.10Widmung der Fl-Nr.36/54 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg
3.Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron
3.1Bauleitplanung Gemeinde – Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, Prüfung der Stellungnahmen im Verfahren – Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
4.Bauangelegenheiten
4.1Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 428/1 Gmkg Karlskron, nähe Zucheringer Weg, Mändlfeld
4.2Antrag auf Vorbescheid zum An- und Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses zur Erweiterung der Erdgeschosswohnung, Bauort Fl.Nr. 399/3 Gmkg. Karlskron, Kramerstraße 9c, Mändlfeld
4.3Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort Fl.Nr. 266 Gmkg Karlskron, Ingolstädter Str. 29, Deubling
5.Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden
5.1Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 – Thierham „Fl.Nr. 741/3“, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
5.2Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
5.3Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Karlshuld – Aufstellung Bebauungsplan Nr. 41 „Bürgermeister-Seitle-Straße“ und 15. Änderung des Flächennutzungsplans, Beteiligung Behörden nach § 4 Abs 2 BauGB
6.Haushalt 2025: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung
7.Haushalt 2025: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2024-2028
8.Neubau Kindergarten Haus „Sonnenschein“
8.1Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und der Auftragsvergabe Gewerk Katalogmöbel für den Neubau Kindergarten Haus Sonnenschein
8.2Nachgenehmigung Erneuerung Schultreppe
9.Kindertagesstätte Farbenfroh – Beschriftung Außenfassade
10.Bestätigung des Kommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pobenhausen 2025
11.Anfragen und Mitteilungen
11.1Mitteilung – Waldgutachten
11.2Mitteilung – Aktueller Stand: FFW Adelshausen; Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges (Mannschaftstransportwagen MTW)
11.3Mitteilung – Aktueller Stand: Friedhofsmauer Adelshausen
11.4Mitteilung – Aktueller Stand: Dorfheim Adelshausen
11.5Anfrage GRin Froschmeir – Aktueller Stand: Wohnen im Alter
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 5.5.2025
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/2externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 10.5.2025.

Gemeinderätin Brüderle war zur Sitzung entschuldigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 07.04.2025

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 7.4.20253interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025, aufgerufen am 3.5.2025 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 07.04.2025 ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht im Bürgerportal verfügbar.

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG)

Zu dieser Sitzung ging es um die Widmung der Straßen bzw. Rad- und Fußwege des Baugebiets um den Straßerweg, Ahornalle und Gartenstraße. Zur Erläuterung war Herr Geissler aus unserer Verwaltung anwesend. Die Widmung öffentlicher Wege in Bayern ist im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)4externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 10.5.2025 geregelt.

Stellt Euch vor, ein Weg oder eine Fläche soll nicht nur für den privaten Gebrauch dienen, sondern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden – sei es als Straße, Geh- oder Radweg. Genau hier greift die Widmung[externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) Art. 6 Widmung, aufgerufen am 10.5.2025[/mfn] ein. Sie ist der rechtliche „Geburtsakt“ einer öffentlichen Straße. Durch einen förmlichen Verwaltungsakt erklärt die zuständige Behörde, dass diese Fläche von nun an dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und damit bestimmten Regeln und Verantwortlichkeiten unterliegt. Ohne diese Widmung bliebe der Weg Privatgelände, und die Allgemeinheit hätte keinen rechtlichen Anspruch auf seine Nutzung. Die Widmung schafft also Klarheit und Rechtssicherheit sowohl für uns als Bürger:innen als auch für die Gemeinde, als Träger der Straßenbaulast. Die Widmung legt den öffentlichen Charakter und den Umfang der zulässigen Nutzung verbindlich fest. Sie ist somit unerlässlich, um aus einem bloßen Grundstück einen nutzbaren Teil der Infrastruktur zu machen.

Für die zu dieser Sitzung zu behandelnden Grundstücke und Teilflächen fehlt diese Widmung bisher. Mit der Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron5interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 10.5.2025 kam dies zutage. Die Notwendigkeit einer formalen Widmung wurde in der Vergangenheit in bayerischen Gemeinden lacks gehandhabt. Vielleicht war man der Ansicht, dass es auch ohne den bürokratischen Akt funktioniert.

So wird diese Widmung der Wege aus diesem Baugebiet lediglich den Auftakt darstellen. In weiteren Sitzungen werden immer wieder solche Widmungen nachzuholen sein, merkte Bürgermeister Stefan Kumpf an. Die nachträgliche Widmung ist wie ein „Aufräumen“ im rechtlichen Sinne. Sie holt das Versäumte nach und schafft klare Verhältnisse. Sie stellt sicher, dass der Weg auch in Zukunft offiziell als öffentliche Fläche behandelt wird, mit allen Rechten und Pflichten, die dazugehören. Es geht darum, die langjährige faktische Nutzung nun rechtlich wasserdicht zu machen.

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2.1 Widmung der Ortsstraße „Ahornallee“

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ahornallee zur Ortsstraße6externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025 einstimmig.

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2.2 Widmung der Ortsstraße „Straßerweg“

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung des Straßerweg zur Ortsstraße7externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025 einstimmig.

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2.3 Widmung der Ortsstraße „Gartenstraße“

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung des Straßerweg zur Ortsstraße8externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025 einstimmig.

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2.4 Widmung Fl-Nr.863/26 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.863/26 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg9externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.

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2.5 Widmung Fußweg Fl-Nr.36/55 TF u. 36/52 TF Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.36/55 TF u. 36/52 TF Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg10externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Fußweg einstimmig.

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2.6 Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes – Widmung der Fl-Nr.36/52 Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.36/52 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg11externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.

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2.7 Widmung der Fl-Nr.36/55 TF Gemarkung Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.36/55 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg12externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.

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2.8 Widmung der Fl-Nr.36/53 Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.36/53 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg13externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.

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2.9 Widmung der Fl-Nr.36/55 TF Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.36/55 TF Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg14externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.

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2.10 Widmung der Fl-Nr.36/54 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 10.5.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Gemeinderätin Froschmeir stellte fest, dass sich auf diesem Grundstück der öffentliche Spielplatz befindet. Sie regte an, nur die Teilfläche des durch das Grundstück verlaufenden Weges als Geh- und Radweg zu widmen. Gemeinderat Wendl schloss sich ihr an und stellte die Frage, ob nach einer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg die weitere Nutzung als Spielplatz noch möglich sei. Eine klare Antwort zu diesen Fragen konnte während der öffentlichen Sitzung nicht gefunden werden. Die Beschlussvorlage wurde nicht verändert.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine weiteren Fragen und beschloss die Widmung Fl-Nr.36/55 TF Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg15externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025 mit Nutzung als Geh- und Radweg einstimmig.

Ich halte die aufgeworfenen Fragen für relevant und habe dazu näher im Netz recherchiert: Eine Widmung des gesamten Grundstücks als beschränkt öffentlicher Weg mit Nutzung als Geh- und Radweg schließt die weitere Nutzung als öffentlicher Spielplatz nicht automatisch aus. Entscheidend ist, dass die verschiedenen Nutzungsarten vereinbar sind und in der Widmungsverfügung gegebenenfalls klare Regelungen zur Abgrenzung und zum Nebeneinander getroffen werden. Die Sicherheit der Spielplatznutzer:innen, wie auch der Fuß- und Radfahrer:innen muss dabei gewährleistet sein. Die Anregung, nur die Teilfläche des eigentlichen Weges als Geh- und Radweg zu widmen, schaffte mehr Klarheit. Nutzungskonflikte könnten vermieden werden und die Flexibilität für die Nutzung des übrigen Grundstücks als öffentlicher Spielplatz bliebe erhalten. Demnach ist es empfehlenswert, in der Widmungsverfügung die genauen Grenzen des gewidmeten Bereichs präzise festlegen.

Diese recherchierte Einschätzung basiert primär auf folgenden Artikel des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG):

Weitere Nutzung als Spielplatz nach der Widmung als Geh- und Radweg:

  • Art. 6 Abs. 1 BayStrWG (Widmung): Diese Vorschrift regelt den grundlegenden Akt der Widmung, durch den eine Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Wichtig ist hierbei, dass die Widmung eine Zweckbestimmung festlegt.
  • Art. 53 Nr. 2 BayStrWG (Beschränkt-öffentliche Wege): Diese Norm definiert beschränkt-öffentliche Wege als Straßen, die einem beschränkt-öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können. Die Nutzung als Geh- und Radweg ist eine solche spezifische Zweckbestimmung.
  • Art. 14 Abs. 1 BayStrWG (Gemeingebrauch): Dieser Artikel erlaubt jedermann die Benutzung der öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung zum Verkehr. Hieraus folgt, dass eine Nutzung, die nicht dem Widmungszweck entspricht (hier primär Geh- und Radverkehr), grundsätzlich nicht vom Gemeingebrauch umfasst ist.
  • Jedoch: Das Gesetz schließt nicht explizit aus, dass auf einer öffentlichen Fläche mehrere öffentliche Zwecke nebeneinander bestehen können, solange sie vereinbar sind. Es gibt keine Norm, die dies generell verbietet. Die Vereinbarkeit hängt von den konkreten Umständen ab, insbesondere der räumlichen Trennung und der Sicherheit.
  • Analogie zu anderen Fällen: In ähnlichen Konstellationen, beispielsweise bei Grünanlagen mit Wegen, ist eine kombinierte Nutzung üblich und rechtlich nicht per se ausgeschlossen.

Anregung zur Teilflächenwidmung:

  • Fehlende spezifische Regelung für Spielplätze im BayStrWG: Das BayStrWG enthält keine spezifischen Regelungen, die die Widmung von Flächen, auf denen sich Spielplätze befinden, besonders behandeln. Daher sind die allgemeinen Grundsätze der Widmung anzuwenden, die eine klare und auf den öffentlichen Verkehrszweck bezogene Festlegung nahelegen.
  • Art. 6 Abs. 3 BayStrWG (Grundstücksverfügungsrecht): Für eine Widmung muss der Träger der Straßenbaulast (in der Regel die Kommune) Eigentümer des Grundstücks sein oder das dingliche Recht besitzen, über das der Straße dienende Grundstück verfügen zu können. Dies impliziert, dass sich die Widmung auf die tatsächlich für den öffentlichen Verkehr benötigte Fläche beschränken kann.
  • Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayStrWG (Bestimmtheit der Widmung): Die Widmung muss so bestimmt sein, dass der Umfang der öffentlichen Straße klar erkennbar ist. Eine präzise Begrenzung auf den Schotterweg erfüllt dieses Bestimmtheitserfordernis besser als eine Widmung des gesamten Grundstücks.
  • Praktische Erwägungen und Vermeidung von Konflikten: Die Teilflächenwidmung trägt dazu bei, Nutzungskonflikte zu vermeiden und die Verwaltung und Unterhaltung der jeweiligen Bereiche klarer zu regeln. Es entspricht dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung öffentlicher Flächen, die Widmung auf das Notwendige zu beschränken.

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3. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron

3.1 Bauleitplanung Gemeinde – Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, Prüfung der Stellungnahmen im Verfahren – Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Skizze im BayernAtlas erstellt am 22.3.2025 Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Nach der Behandlung der eingeganenen Einwände16interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: 2.4 Bauleitplanung – Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss, aufgerufen am 10.5.2025 zu dieser Bauleitplanung und erneuter Auslegung gingen ein weiteres Mal keine Büger:inneinwände ein. Die Rückmeldungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Feistaates Bayern, des Amtes für Bauleitplanung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen und des Planungsverbandes Region Ingolstadt wurden jeweils einstimmig vom Gemeinderat zur Kennnis genommen. Zu den jeweiligen Einwänden wurde bereits beim letzen Mal beraten. Es ergeben sich keine Änderungen in der Bauleitplanung.

Die Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“ in der Fassung vom 17.3.2025 wurde einstimmig vom Gemeinderat Karlskron als Satzung beschlossen.

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4. Bauangelegenheiten

4.1 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 428/1 Gmkg Karlskron, nähe Zucheringer Weg, Mändlfeld

Skizze im BayernAtlas erstellt am 10.5.2025 Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Es wird beantragt, ein Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen mit Doppelgarage zu errichten. Wohnhaus und Doppelgarage sollen ein Satteldach mit 25° Dachneigung erhalten. Die Vorgaben der zuvor beschlossenen Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“ werden eingehalten.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.2 Antrag auf Vorbescheid zum An- und Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses zur Erweiterung der Erdgeschosswohnung, Bauort Fl.Nr. 399/3 Gmkg. Karlskron, Kramerstraße 9c, Mändlfeld

Skizze im BayernAtlas erstellt am 10.5.2025 Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der mit Vorbescheid beangtragte Anbau soll eine Größe von 56,5 m² haben. Der gültige Flächennutzungsplan17externer Link, Gemeinde Karlskron: FNP – Ortsteil Mändlfeld 18.4.2006 (PDF Download, 881 kB), aufgerufen am 10.5.2025 zeigt das Grundstück als allgemeines Wohngebiet. Die Fläche für den Anbau ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche gekennzeichnet.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort Fl.Nr. 266 Gmkg Karlskron, Ingolstädter Str. 29, Deubling

Skizze im BayernAtlas erstellt am 10.5.2025 Direktlink(öffnet in neuem Fenster)

Ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage für dieses Grundstück wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung Karlskron vom 7.9.202018interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Sept. 2020: 2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Deubling, aufgerufen am 10.5.2025 behandelt. Der gültige Flächennutzungsplan19externer Link, Gemeinde Karlskron: FNP – Ortsteil Karlskron 18.4.2006 (PDF Download, 5,3 MB), aufgerufen am 10.5.2025 zeigt das Grundstück im Außenbereich.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem vorliegenden Bauantrag, sieht öffentliche Belange nicht betroffen und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5. Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden

5.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 63 – Thierham „Fl.Nr. 741/3“, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Markt Hohenwart plant die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.Nr. 741/3 Gmk. Seibersdorf. Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Markstes Hohenwart20externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 63 Thierham Fl-Nr. 741-3, aufgerufen am 10.5.2025 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.

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5.2 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Markt Hohenwart plant eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 – Hohenwart „Wünschhof“. Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Markstes Hohenwart21externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die 2. Änderung des Planentwurfes Bebaungsplan Nr. 22 – Wünschhof, aufgerufen am 10.5.2025 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.

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5.3 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Karlshuld – Aufstellung Bebauungsplan Nr. 41 „Bürgermeister-Seitle-Straße“ und 15. Änderung des Flächennutzungsplans, Beteiligung Behörden nach § 4 Abs 2 BauGB

Die Gemeinde Karlskuld plant die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld im Bereich des Bebauungsplans „Bürgermeister-Seitle-Straße“. Zuletzt beriet der Gemeinderat Karlskron zu diesem Bauleitverfahren der Nachbargemeinde am 15.4.202422interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. April 2024: 6.2 Gemeinde Karlshuld, Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 41 „Bürgermeister-Seitle-Straße“ und 15. Änderung des Flächennutzungsplans, frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 10.5.2025 in öffentlicher Sitzung. Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Karlshuld23externer Link, Gemeinde Karlshuld: Bekanntmachungen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld im Bereich des Bebauungsplans „Bürgermeister-Seitle-Straße“, aufgerufen am 10.5.2025 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.

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6. Haushalt 2025: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung

Den Gemeinderät:innen liegt die ausführliche Planung schriftlich vor. Meine Anfrage, mir das Pressematerial zu diesem Tagesordnungspunkt zur Verfügung zu stellen, blieb bis zur Erstellung dieses Beitrags unbeantwortet. Kämmerer Herr Kahn erläuterte dem Gremium die Details. Der vorgestellte Haushaltsplan 2025 hat ein Volumen von insgesamt 23,2 Mio€. Hiervon fallen 13,6 Mio€ auf den Verwaltungshaushalt24externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 10.5.2025 und 9,6 Mio€ auf den Vermögenshaushalt25externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Vermögenshaushalt, aufgerufen am 10.5.2025.

Die wesentlichen Einnahmen für den Verwaltungshaushalt fallen mit 3 Mio€ auf die Gewerbesteuer. Dies bedeutet eine Verringerung um 2 Mio€ im Vergleich zum Vorjahr. 2024 sorgte eine einmalige Nachzahlung für Mehreinnahmen. Die Einkommenssteuerbeteiligung bringt 2025 weitere 4,5 Mio€ ins Gemeindesäckel. Über die Grundsteuer werden Einnahmen in Höhe von 620 T€ erwartet, was eine Erhöhung zum Vorjahr um 109 T€ bedeutet. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden am 7.10.2024 in öffentlicher Sitzung26interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025, aufgerufen am 10.5.2025 auf je 220 % festgesetzt. Die Festsetzung sei niedriger als in umliegenden Gemeinden. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft eine Anpassung stattfinden muss, um Nachteile in Kreisumlage bzw. deren Zuweisungen abzuwenden.

Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt 2025 liegen mit 5,1 Mio€ abermals bei den Personalkosten und mit 3,7 Mio€ bei der zu entrichtenden Kreisumlage. Etwa 2,5 Mio€ der Ausgaben verfallen auf sachl. Verwaltungs- und Betriebsaufwände. 

Mit 3,4 Mio€ stellen Entgelte und Beiträge erneut die höchsten Einnahmen im Vermögenshaushalt dar. Wie auch in den Vorjahren bilden die Abschlagszahlungen der Verbesserungsbeiträge zum Abwasserkonzept der Zukunft27interner Link, Abwasserkonzept der Zukunft: 4.2 Verbesserungsbeiträge, aufgerufen am 10.5.2025 hierzu das Gros. Weitere 2,9 Mio€ werden aus Vermögensveräußerungen erwartet. Die Grundstücksverkäufe im Baugebiet „Am Linnerberg Ost“ dürften hier den größten Anteil haben. Aber auch im Baugebiet „Brautlach III“ist noch eine Gewerbefläche verfügbar. Zuweisungen von 1,9 Mio€ bilden die dritte Säule der Vermögenhaushaltseinnahmen. Hierzu werden noch nicht zugewiesene Mittel für den Sporthallenbau erwartet. Ebenso Zuweisungen für die in Betrieb befindliche Kindertagesstätte Farbenfroh und den Neubau des Hauses Sonnenschein.

Auch auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushalts führt das Abwasserkonzept der Zukunft die Rangliste an. Von den veranschlagten 4,7 Mio€ im Tiefbau fällt ein hoher Anteil auf dessen Umsetzung. Auch die am 7.4.2025 beschlossene Sanierung der Eicherstraße28interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025: Straßenbaumaßnahme: Sanierung „Eicherstraße“, aufgerufen am 10.5.2025 mit 100 T€ ist Teil der Tiefbauausgaben 2025. Auf den kommunalen Hochbau 2025 fallen 3,4 Mio€. Der Hauptteil ist für die weitere Umsetzung zum Neubau Haus Sonnenschein29interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnen schein, aufgerufen am 10.5.2025 veranschlagt. Auch das Dauerthema „Friedhofsmauer Adelshausen“ findet sich wieder in den Ausgaben.

Mit 15 Ja und einer Nein-Stimme wurde der vorgestellte Haushaltsplan 2025 als Haushaltssatzung erlassen.

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7. Haushalt 2025: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2024-2028

Mangels detaillierter schriftlicher Informationen, kann ich zu diesem Punkt lediglich sehr spärlich Auskünfte geben.

Zum Haus Farbenfroh werden für 2025 noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 108 T€ erwartet. Zum weiterhin stockenden Waldkindergarten30interner Link, Themenseite: Waldkinderarten, aufgerufen am 10.5.2025 werden die für 2025 veranschlagten 120 T€ nun auf 2026 geschoben.

Pauschal bleibt der Ansatz für die Friedhofsmauer Adelshausen bei 100 T€ in jedem Jahr. Wann und in welcher Höhe dies abgerufen wird, ist weiter unklar. In den Mitteilungen zu dieser Sitzung zeigte Bürgermeister Kumpf die nächsten Schritte auf. Die am 7.12.2020 beschlossenen Baumgräber31interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Dez. 2020: Antrag des CSU-Ortsverbandes Karlskron auf Schaffung von Baumgräbern auf dem Friedhof Karlskron, aufgerufen am 10.5.2025 sollen 2025 endlich mit 315 T€ umgesetzt werden.

Für die Jahre 2025 und 2026 sind Rücklagenentnahmen von 994 T€ und 4,95 Mio€ geplant. Die vergleichsweise geringen Zuführungen in 2027 und 2028 von 134 T€ und 232 T€ werden diese Entnahmen nicht ausgleichen. Die Mindestrücklagensumme wurde vom Karlskroner Gemeinderat mit 125 T€ festgelegt. Diese Summe wird auch im Planungszeitraum nicht unterschritten werden.

Die gemeindlichen Schulden bleiben für 2025 und 2026 noch relativ konstant bei 1,9 Mio€ und 1,6 Mio€. Sie ziehen in den Folgejahren jedoch deutlich an und betragen 2027 4,4 Mio€ und 2028 5,1 Mio€. Die rentierlichen Schulden bleiben trotzdem unter der vom Gemeinderat festgelegten Marke von 4,5 Mio€. Bürgermeister Kumpf fügte hinzu, dass die Gemeinde Karlskron ihre Grenzen noch nicht überschritten hätte. In einigen Nachbargemeinden sei dies nicht mehr der Fall.

Mit Blick auf die Zahlen mahnte Kämmerer Kahn an, dass im Finanzplanungszeitraum noch nicht für alle Jahre ein ausgeglichener Haushalt möglich sei. Um dies zu erreichen, bleibt entweder die Ausgaben zu verringern oder die Einnahmen zu erhöhen. Er legt hierzu einige grundsätzlichen Möglichkeiten vor. Leider stellen sich Ansätze mit großer Wirkung nicht automatisch als sinnvoll heraus. Beispielhaft zeige sich dies in den Personalkosten. Das Einsparpotenzial sei zwar hoch, doch die daraus resultierenden Defizite wären sehr schmerzlich bis inakzeptabel. Die Zuwendungen des Freistaates zur Kinderbetreuung betrögen aktuell 30 %. Die Last bei den Kommunen sei hoch und könne wohl nicht alleine gestemmt werden. Kinderbetreuung sei ein Aufgabengebiet, das kostendeckend berechnet werden müsse. Dies würde von einer großen Anzahl an Kommunen so nicht umgesetzt. Es hätte noch höhere Belastungen der Eltern zur Folge. Würden die Zuschüsse des Freistaates auf 45 % erhöht, ergäbe sich in dieser Aufgabe bereits eine kommunale Entlastung. Kahn verwies auf die laufenden Umsetzungen des Abwasserkonzepts der Zukunft32interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgerufen am 10.5.2025, welches aktuell mit ca. 20 Mio€ veranschlagt wird. Hier sei noch eine hohe Unsicherheit enthalten. Kahn riet dringend von Beschlüssen ab, die zu einer Mehrbelastung führten, welche nicht Teil der vorgestellten Finanzplanung sei.

Mit 15 Ja und einer Nein-Stimme wurde der vorgestellte Finanzplan durch den Gemeinderat Karlskron genehmigt.

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8. Neubau Kindergarten Haus „Sonnenschein“

8.1 Bekanntgabe des Submissionsergebnisses und der Auftragsvergabe Gewerk Katalogmöbel für den Neubau Kindergarten Haus Sonnenschein

Von den 3 angefragten Firmen gaben 3 ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 60 T€ stammt von der Firma Berthold Widmaier GmbH & Co. KG33externer Link: Berthold Widmaier GmbH & Co. KG, aufgerufen am 10.5.2025 aus Aichwald.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Berthold Widmaier GmbH & Co. KG aus Aichwald einstimmig.

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8.2 Nachgenehmigung Erneuerung Schultreppe

Zu diesem Thema hatte der Bauausschuss in nicht öffentlicher Sitzung beraten. Die Sachlage erläuterte Bürgermeister Stefan Kumpf in der öffentlichen Sitzung vom 7.4.202534interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025: 2.3 Aktueller Stand Termin- und Kostenplanung Kindergarten Haus Sonnenschein, aufgerufen am 10.5.2025 beim Tagesordnungspunkt zum Sachstand Neubau Haus Sonnenschein. Die in dieser Sitzung aufgelegten Bilder zum Ausführungszustand der aktuellen Treppe waren ernüchternd. Mit Blick aus der Zuhörerperspektive möchte man die Frage stellen, wie diese Leistung abgenommen werden konnte.

Wie mit dem Bauauschuss abgestimmt, wurde die Vergabe in Höhe von 40 T€ durch den Bürgermeister durchgeführt, um die Ausführung während der Osterferien zu ermöglichen.

Einstimmig genehmigte der Karlskroner Gemeinderat die Vergabe nachträglich.

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9. Kindertagesstätte Farbenfroh – Beschriftung Außenfassade

Die Diskussion zur Beschriftung ist beinahe so alt wie der Beschluss zur finalen Fassendengestaltung. Ein am 28.11.202235interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 10.5.2025 vorgelegter Beschriftungsentwurf mit Buchstaben in unterschiedlichen Farben wurde im Gremium mit einer Gegenstimme beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt befand lediglich Gemeinderat Krammer T. eine Fassadenbeschriftung für nicht notwendig.

Ein Angebot zur Ausführung der Arbeiten wurde am 3.7.202336interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Juli 2023: Kindertagesstätte Karlskron – Auftragsvergabe Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 10.5.2025 öffentlich behandelt. Die Angebotssumme belief sich auf 29.300 €. Dies war dem Rat einhellig zu hoch und man lehnte die Vergabe zu diesem Zeitpunkt einstimmig ab. Die Verwaltung begann nach einer kostengünstigeren Möglichkeit Ausschau gehalten, um dem Beschluss nach einer Fassendbeschriftung nachzukommen.

Zur aktuellen Sitzung lag nun ein Vorschlag eines ortsansässigen Graffiti-Künstlers vor. Bilder aus dem Vorschlag lagen zur Sitzung auf. Die Ratsmitglieder schienen sich darin einig, dass auch dieser Vorschlag nicht ihren Vorstellungen entsprach. Gemeinderätin Straub lehnte Graffiti als Beschriftungsvariante grundsätzlich ab. Sie schlug die Anbringung eines Schildes vor dem Gebäude statt an der Fassade vor. Gemeinderat Krammer T. verwies auf die zuvor diskutierte knappe Haushaltslage und forderte erneut auf eine Beschriftung gänzlich zu verzichten. Bürgermeister Kumpf schien langsam ebenfalls zum gleichen Schluss zu kommen. In Anbetracht dessen, dass die bislang vorgelegten Vorschläge aus Kostengründen oder nach optischen Maßstäben abgelehnt wurden, scheint eine finale Lösung mehr als schwierig. Gemeinderat Raba bekräftigte seine Meinung pro Beschriftung, so lange die Lösung im Kostenrahmen bleibe. In welchem Bereich sich dieser Kostenrahmen nach seiner Meinung bewegen solle, nannte er nicht. Gemeinderätin Heimrich war die von ihr mitgetragene einstimmige Ablehnung des Angebots aus 2023 entfallen. Sie brachte mit überzeugender Stimme vor, sie hätte damals zugestimmt. Auch Heimrich zeigt sich weiterhin auf der Seite der Beschriftungsbefürworter:innen. Gemeinderat Schwinghammer mochte ebenfalls nicht von der Forderung einer Beschriftung abrücken. Er schlug eine Folienbeschriftung vor. Diese würde keine abzutragenden Lasten an der Fassade verursachen und könne auch preiswerter ausfallen als Blechbuchstaben.

Die Situation zeigte sich verfahren und in dieser Sitzung nicht lösbar. Bürgermeister Kumpf brachte noch an, dass inzwischen alle wüssten, in welches Gebäude sie über welchen Eingang zu gehen hätte. Dies geschehe ganz ohne den weithin sichtbaren Farbenfroh-Schriftzug. Gemeinderätin Froschmeir forderte, das Thema im Bauausschuss zu beraten. Gemeinderat Reitberger stimmte dem entnervt zu. Letztlich schienen alle von der Situation genervt und uneinig der Notwendigkeit einer Beschriftung.

Persönlich bin ich mir hier mit Gemeinderat Krammer T. einig. Ein Schriftzug ist nicht wirklich notwendig. Jedes bunte „Irgendwas“ verändert die Fassade optisch stark. Ja, die Optik ist einigen Leuten von der Straßenseite zu schlicht sein. Genau das macht für mich den Reiz dieses Gebäudes aus. Es ist ein modern gestaltetes Haus mit einer eleganten Schlichtheit in der Straßenansicht. Die innere Optik unterstreicht und betont die Nutzung als Kinderbetreuungseinrichtung. Auch die Nordansicht aus dem Spielgarten lässt keinen Zweifel dran, dass sich hier Kinder aufhalten. Aus diesem Grund und aus den sich gezeigten hohen Kosten einer Ausführung würde ich ebenfalls gegen eine Fassadenbeschriftung stimmen.

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10. Bestätigung des Kommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pobenhausen 2025

Unsere ehrenamtlichen Feuerwehren erfüllen eine hoheitliche Aufgabe im Auftrag unserer Gemeinde. Sie handeln im öffentlichen Interesse und sind maßgeblich für den Schutz von Leib und Leben sowie Hab und Gut in Karlskron verantwortlich. Der Gemeinderat trägt die gesamtkommunale Verantwortung für die Sicherheit. Die Bestätigung der gewählten Kommandanten ist somit ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Feuerwehrführungen das uneingeschränkte Vertrauen und die Unterstützung der gesamten Gemeinde genießen. Es ist ein Akt der gemeinsamen Verantwortung für ein starkes und einsatzbereites Feuerwehrwesen in Karlskron.

In ihrer Jahreshauptversammlung 202537exgterner Link, Freiwillige Feuerwehr Pobenhausen: Jahreshauptversammlung 2025, aufgerufen am 10.5.2025 bestätigte die Feuerwehr Pobenhausen sowohl den 1. Kommandanten Andreas Glöckl, als auch den 2. Kommandanten Markus Spies in ihrem Amt.

Der Karlskroner Gemeinderat bestätigte beide Kommandanten in dieser Sitzung einstimmig.

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11. Anfragen und Mitteilungen

11.1 Mitteilung – Waldgutachten

Bürgermeister Kumpf teilte mit, dass das Waldgutachten vorläge. Dies würde den Ratsmitgleiders in Kürze zugestellt.

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11.2 Mitteilung – Aktueller Stand: FFW Adelshausen; Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges (Mannschaftstransportwagen MTW)

Der Antrag der FFW Adelshausen auf Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) wurde am 1.7.202438interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. Juli 2024: Antrag der FFW Adelshausen auf Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges (Mannschaftstransportwagen MTW)m aufgerufen am 10.5.2025 öffentlich behandelt. Nun hätte man ein Gebrauchtfahrzeug für ca. 30 T€ in die engere Wahl gezogen, teilte Bürgermeister Kumpf mit.

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11.3 Mitteilung – Aktueller Stand: Friedhofsmauer Adelshausen

Bürgermeister Stefan Kumpf informierte kurz zum anstehenden Termin mit dem Denkmalschutz. Man würde sich bei einer Begehung am 6.5.2025 dazu beraten.

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11.4 Mitteilung – Aktueller Stand: Dorfheim Adelshausen

Zum Bauantrag Dorfgemeinschaftshaus Adelshausen, welcher im Karlskroner Gemeinderat am 16.12.202439interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Dezember 2024: 2.1 Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Schießstand, Festsaal und Vereinsräumen, Bauort Fl.Nr. 40, Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 8, Adelshausen, aufgerufen am 10.5.2025 behandelt wurde, gibt es zahlreiche Rückmeldungen aus dem Landratsamt. Bürgermeister Stefan Kumpf teilte kurz mit, dass diese Rückmeldung aktuell bearbeitet werden.

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11.5 Anfrage GRin Froschmeir – Aktueller Stand: Wohnen im Alter

Gemeindrerätin Froschmeir erkundigte sich bei Bürgermeister Kumpf, ob inzwischen mit der Gemeinde Reischach ein Austausch zu deren Umsetzung einer ambulant betreuten Wohngruppe 40externer Link, Bürgergenossenschaft Reischach eG: BÜRGER-Projekt –
Ambulant betreute Wohngruppe in Reischach, aufgerufen am 10.5.2025]
stattgefunden habe. Bürgermeister Kumpf konnte dies bestätigen.

Stefan Kumpf führte aus, dass der Reischacher Bürgermeister die Umsetzung der Wohngruppe in der dortigen Form als absoluten Glücksfall bezeichnete. Ein Übertrag dieses Projektes in andere Gemeinden sei jedoch nur schwer vorstellbar.

Gemeinderätin Froschmeir verwies auf die dringlicher werdende Notwendigkeit von altersgerechtem Wohnen in Karlskron. Der demografische Wandel würde nicht warten. Wenn die Planungen erst begönnen, wenn der Bedarf ansteht, sei es zu spät. Hierin stimmt Bürgermeister Kumpf grundsätzlich zu. Er verwies ebenfalls auf die zuvor behandelte Haushaltssituation. „Wir können uns als Kommune nicht noch ein weiteres unwirtschaftliches Gebäude leisten“, war hierzu eine seiner Aussagen. Er sei stets offen für Ideen. Diese müssen dann aber wirtschaftlich umsetzbar sein.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    interner Link: Eröffnung Kita Farbenfroh
  • 2
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 10.5.2025
  • 3
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025, aufgerufen am 3.5.2025
  • 4
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 10.5.2025
  • 5
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 10.5.2025
  • 6
    externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 7
    externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 8
    externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 9
    externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 10
    externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 11
    externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 12
    externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 13
    externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 14
    externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 15
    externer Link, BayStrWG: Art. 53 Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 16
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: 2.4 Bauleitplanung – Einbeziehungssatzung „Mändlfeld-Nordost“, erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss, aufgerufen am 10.5.2025
  • 17
    externer Link, Gemeinde Karlskron: FNP – Ortsteil Mändlfeld 18.4.2006 (PDF Download, 881 kB), aufgerufen am 10.5.2025
  • 18
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Sept. 2020: 2.5 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Deubling, aufgerufen am 10.5.2025
  • 19
    externer Link, Gemeinde Karlskron: FNP – Ortsteil Karlskron 18.4.2006 (PDF Download, 5,3 MB), aufgerufen am 10.5.2025
  • 20
    externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 63 Thierham Fl-Nr. 741-3, aufgerufen am 10.5.2025
  • 21
    externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die 2. Änderung des Planentwurfes Bebaungsplan Nr. 22 – Wünschhof, aufgerufen am 10.5.2025
  • 22
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. April 2024: 6.2 Gemeinde Karlshuld, Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 41 „Bürgermeister-Seitle-Straße“ und 15. Änderung des Flächennutzungsplans, frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 10.5.2025
  • 23
    externer Link, Gemeinde Karlshuld: Bekanntmachungen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlshuld im Bereich des Bebauungsplans „Bürgermeister-Seitle-Straße“, aufgerufen am 10.5.2025
  • 24
    externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 10.5.2025
  • 25
    externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Vermögenshaushalt, aufgerufen am 10.5.2025
  • 26
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025, aufgerufen am 10.5.2025
  • 27
    interner Link, Abwasserkonzept der Zukunft: 4.2 Verbesserungsbeiträge, aufgerufen am 10.5.2025
  • 28
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025: Straßenbaumaßnahme: Sanierung „Eicherstraße“, aufgerufen am 10.5.2025
  • 29
    interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnen schein, aufgerufen am 10.5.2025
  • 30
    interner Link, Themenseite: Waldkinderarten, aufgerufen am 10.5.2025
  • 31
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Dez. 2020: Antrag des CSU-Ortsverbandes Karlskron auf Schaffung von Baumgräbern auf dem Friedhof Karlskron, aufgerufen am 10.5.2025
  • 32
    interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgerufen am 10.5.2025
  • 33
    externer Link: Berthold Widmaier GmbH & Co. KG, aufgerufen am 10.5.2025
  • 34
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025: 2.3 Aktueller Stand Termin- und Kostenplanung Kindergarten Haus Sonnenschein, aufgerufen am 10.5.2025
  • 35
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 10.5.2025
  • 36
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Juli 2023: Kindertagesstätte Karlskron – Auftragsvergabe Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 10.5.2025
  • 37
    exgterner Link, Freiwillige Feuerwehr Pobenhausen: Jahreshauptversammlung 2025, aufgerufen am 10.5.2025
  • 38
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. Juli 2024: Antrag der FFW Adelshausen auf Beschaffung eines zweiten Fahrzeuges (Mannschaftstransportwagen MTW)m aufgerufen am 10.5.2025
  • 39
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Dezember 2024: 2.1 Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Schießstand, Festsaal und Vereinsräumen, Bauort Fl.Nr. 40, Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 8, Adelshausen, aufgerufen am 10.5.2025
  • 40
    externer Link, Bürgergenossenschaft Reischach eG: BÜRGER-Projekt –
    Ambulant betreute Wohngruppe in Reischach, aufgerufen am 10.5.2025]

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