Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. Juli 2025

Die Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2025 dauerte über vier Stunden und befasste sich mit einer Reihe von Themen wie dem Glasfaserausbau und der Gewerbegebietserweiterung in Probfeld.

Im Zuge des Breitbandausbaus hat der Gemeinderat die Weichen für eine Investition in die digitale Zukunft der Gemeinde gestellt. Es wurde der Antrag auf eine Förderung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes einstimmig beschlossen, obwohl die Förderzusage unsicher ist. Parallel dazu wurden die komplexen Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Gewerbegebiets der Firma Scherm weiter vorangetrieben. Dabei zeigte sich, dass die Stellungnahmen von Fachbehörden und Nachbargemeinden intensiv diskutiert wurden, während eine direkte Rückmeldung aus der Bürgerschaft ausblieb.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung lag auf den Lehren aus dem jüngsten Pfingsthochwasser. Hier wurden nicht nur konkrete Maßnahmen zum Hochwasserschutz besprochen, sondern auch die Schwachstellen in der Krisenkommunikation offengelegt. Die Wortmeldungen der Gemeinderatsmitglieder machten deutlich, dass die Ereignisse nun die Grundlage für eine verbesserte Vorsorge und Informationspolitik bilden sollen.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28.7.2025

1.Genehmigung der Niederschrift vom 07.07.2025
2.Gigabitausbau in der Gemeinde Karlskron – Antragstellung auf Zuwendung Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (2025)
3.Gigabitausbau – Durchführung Auswahlverfahren zum geförderten Ausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
4.Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron
4.1Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – 2 Erweiterung“; Abwägungsbeschluss und erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.2Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 46 „Bestehendes Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – Neuaufstellung“; Abwägungsbeschluss und erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.3Bauleitplanung – 12. Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss und erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5.Bauangelegenheiten
5.1Antrag auf Befreiung zum Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Bankgebäudes in Wohngebäude, Bauort Fl.Nr. 875/3 Gmkg Karlskron, Ringstr. 3, Karlskron
5.2Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteraum, Bauort Fl.Nr. 296/35 Gmkg Karlskron, Ringstr. 55, Karlskron
5.3Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Halle für Hufbearbeitung und Pferdereha-Training, Bauort Fl.Nr. 96/30 Gmkg Karlskron, nähe Dollstraße, Karlskron
6.Vorberatung zum Erlass einer Stellplatzsatzung der Gemeinde Karlskron
7.Vorberatung zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplans der Gemeinde Karlskron
8.Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden
8.1Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Karlshuld – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
8.2Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Einbeziehungssatzung „Südlich der Schrobenhausener Straße“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 2 BauGB
9.Information über Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Vorsorge bei Stromausfall (Blackout)
10.Anfragen und Mitteilungen
10.1Sanierung der Eicherstraße
10.2Status zum Abwasserkonzept der Zukunft
10.3Hinweis zu Sitzungsbericht
10.4Parksituation Erdweg
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 28.7.2025
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 1.8.2025 mit den Ergänzungen aus der Sitzung zu „Anfragen und Mitteilungen“.

Die Sitzung startete pünktlich um 1830. Gemeinderätin Froschmeir konnte ab 1833 teilnehmen. Gemeinderätin Brüderle traf um 1838 ein.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 07.07.2025

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 7.7.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Juli 2025, aufgerufen am 28.7.2025 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 07.07.20253externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 07.07.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 14.9.2025 ist seit 10.9.2025 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Gigabitausbau in der Gemeinde Karlskron – Antragstellung auf Zuwendung Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (2025)

Der anwesende Herr Meder vom beauftragten Beratungsbüro IK-T GmbH4externer Link: IK-T GmbH, aufgerufen am 1.8.2025 aus Regensburg stellte die bisherigen Ergebnisse des seit März 20255interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Breitbandausbau – Gigabit-Förderprogramm 2025, aufgerufen am 1.8.2025 laufenden Verfahrens vor und erklärte die komplexen Zusammenhänge der Förderlandschaft.

Das Förderverfahren basiert auf der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.06externer Link, Breitbandförderung Bund: Gigabit-Richtlinie 2.0 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025, aufgerufen am 1.8.2025, die am 13. Januar 2025 in ihrer aktuellen Form in Kraft trat. Die Gemeinde Karlskron muss ihren Antrag bis zum 15. September 2025 stellen. Ziel der Förderung ist es, unterversorgte Gebiete mit Glasfaser bis ins Haus (Fibre to the Home – FTTH7externer Link, Deutsche Telekom: Was sind FTTH und FTTB?, aufgerufen am 2.8.2025) auszubauen. Dabei gibt es zwei Arten von unterversorgten Anschlüssen:

  • „Weiße Flecken“, die weniger als 30 Mbit/s im Download haben
  • „Graue Flecken“, die eine Bandbreite von weniger als 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload aufweisen.

Die Förderung erfolgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell8externer Link, Breitbandförderung Bund: Wirtschaftlichkeitslückenmodell, aufgerufen am 1.8.2025, auch bekannt als die Finanzierungslücke zwischen den Kosten und den erwarteten Einnahmen. Vereinfacht gesagt, soll der Glasfaserausbau für Netzbetreiber attraktiv gemacht werden. Ein solcher Ausbau in ländlichen Gebieten ist für Unternehmen nicht immer wirtschaftlich. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird die Differenz zwischen den erwarteten und den gewünschten Einnahmen der Netzbetreiber durch Fördermittel von Bund, Freistaat und Gemeinde gedeckt. Auf diese Weise wird den Unternehmen der Ausbau schmackhaft gemacht und ein Projekt ermöglicht, das sonst nicht stattfinden würde.

In der Markterkundung, die vom 10.4.2025 bis zum 5.6.2025 stattfand, wurden in Karlskron 2124 Anschlüsse ermittelt. Eine Analyse der Bandbreiten zeigte, dass 404 Anschlüsse immer noch über eine Geschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s verfügen. Dies wirft die Frage auf, ob die letzte Förderung von 2016 wirklich alle Haushalte erreicht hat oder ob der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht wie angekündigt umgesetzt wurde. Nach dem Branchendialog verbleiben 1920 unterversorgte und damit förderfähige Anschlüsse. Die Gemeinde Karlskron erreicht im Förderportal 168 von maximal 500 Punkten und liegt damit deutlich unter dem Schwellenwert für eine bevorzugte Bewilligung. Der Wert für die sogenannte „Fastlane“, die eine bevorzugte Bewilligung ermöglicht, wird für 2025 auf 350 Punkte geschätzt. Die Gemeinde hat daher keine Garantie auf eine Förderzusage, da Projekte unter diesem Wert nur gefördert werden, solange die Mittel von Bund und Freistaat nicht erschöpft sind.

Die Ausführungen der IK-T wurden intensiv diskutiert. Bürgermeister Kumpf betonte die Wichtigkeit der Teilnahme: „Nur wer mitspielt, kann gewinnen.“ Er und die Verwaltung sprachen sich klar für die Antragstellung aus.

Gemeinderätin Brüderle fragte, ob eine Anschlusspflicht bestünde. Herr Meder verneinte dies, Eigentümer:innen können den Anschluss ablehnen. Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich nach der Möglichkeit, den Ausbau in Lose zu unterteilen. Hierdurch könnten Ausbaupriorisierungen getroffen und beispielsweise Karlskron zuerst ausgebaut werden. Laut Herrn Meder ist dies schwierig. Eine Festlegung von Losen würde eine neue Ausschreibung erfordern. Der Netzbetreiber selbst sei flexibel bei der Terminierung.

Gemeinderat Schwinghammer fragte nach den Kosten der Antragstellung. Herr Meder bezeichnete dies als kostenfrei, wobei die Beratungskosten im Anschluss gefördert werden. Schwinghammer wollte außerdem wissen, ob sich die Gemeinde sofort festlegen müsse. Immerhin müssen erhebliche Finanzmittel durch die Kommune bereitgestellt werden. Herr Meder riet mit Unwohlsein davon ab. Ein Rückzug nach einer vorläufigen Förderzusage wird vom Bund ungern gesehen. Schwinghammer erwiderte daraufhin: „Mit Unwohlsein kann ich leben.“

Gemeinderat Hagl fragte nach dem Zeithorizont, um die Haushaltsplanungen anpassen zu können. Herr Meder schätzte, dass nach einer möglichen Bewilligung in 2025 die Vergabe 2026 und eine Vertragsunterzeichnung 2027 erfolgen könnten. Die Umsetzung müsse dann innerhalb von 24 bis 48 Monaten abgeschlossen sein. Hagl fragte daraufhin, ob dies einem Finanzierungszeitraum bis 2032 entspräche, was Herr Meder bejahte. Gemeinderat Reitberger und Gemeinderat Wendl fragten nach einer höheren Kostenschätzung. Herr Meder wies dies zurück, da der Ansatz von 6000 € pro Anschluss realistisch sei und ein höherer Ansatz unnötig Fördermittel blockieren würde.

Gemeinderätin Moosheimer wollte wissen, ob bei einer Ablehnung des Antrags eine erneute Bewerbung möglich sei. Herr Meder bekräftigte, dass man sich „nichts verbaue“ und sich bei künftigen Förderaufrufen erneut bewerben könne.

Trotz der Unsicherheit bei der Förderzusage und der Herausforderung der Zwischenfinanzierung zeigte der Gemeinderat Einigkeit. Einstimmig wurde beschlossen, den Antrag zu stellen. Im Haushalt 2027 sollen vorsorglich 11 Mio. € für den Ausbau und die Zwischenfinanzierung eingeplant werden.

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3. Gigabitausbau – Durchführung Auswahlverfahren zum geförderten Ausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Vorbehaltlich einer vorläufigen Förderzusage, resultierend aus Tagesordnungspunkt 2, beschloss der Karlskroner Gemeinderat einstimmig mit dem Auswahlverfahren der Ausbaugebiete fortzufahren. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, die notwenigen Schritte anzuweisen bzw. Lose zu bilden.

Gemeinderat Hagl kam im Nachgang auf die zuvor beiläufig eingeflossene interkommunale Zusammenarbeit zurück. Hier sei die Gemeinde in der Pflicht, eine entsprechende Zweckvereinbarung zu treffen, so Herr Meder. Bürgermeister Kumpf brachte ein, dass dies im Vorfeld bereits geprüft wurde. Dabei wurde festgestellt, dass sich aus einer solchen Zusammenarbeit kaum mehr Punkte in der Bewertungsskala ergäben. Die sich ergebenden Nachteile würden die wenig höheren Chancen auf eine Förderung maßgeblich überwiegen.

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4. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron

Die Gemeinde Karlskron treibt die Neuordnung und Erweiterung des Gewerbegebiets der Firma Scherm in Probfeld weiter voran. Die drei parallel laufenden Verfahren wurden in dieser Sitzung erneut behandelt. Die Rückmeldungen aus der ersten öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung9interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 3. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 2.8.2025 wurden eingehend diskutiert und erläutert. Zwei Vertreter der Firma Scherm10externer Link: SCHERM Holding & Verwaltungs GmbH, aufgerufen am 2.8.2025 waren ebenfalls in der Zuhörerschaft vertreten. Bemerkenswert war, dass trotz früher geäußerter Bedenken aus der Bevölkerung keine Stellungnahmen vonseiten der Bürgerschaft eingegangen sind.

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 5.7.2024, ergänzt am 2.8.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Bauernverband kritisieren den hohen Flächenverbrauch und die damit verbundene Bodenversiegelung. Der Vorschlag, mehrstöckige Parkdecks zu prüfen, wurde abgelehnt. Dies ist bereits erfolgt und wurde von der Firma Scherm als unwirtschaftlich befunden. Als Hauptargumente wurden längere Wege im betrieblichen Ablauf und erhöhte Fixkosten pro Abstellfläche genannt. Zum Schutz umliegender Äcker wurde die geplante Eingrünung im Norden von fünf auf zehn Meter erweitert. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Brüderle bestätigte Herr Karnot, dass die breitere Eingrünung die Wasserversickerung sicherstelle und die Einleitung in den Entwässerungsgraben parallel zur Bahnstrecke erfolge. Die Stellungnahme wurde mit zwei Gegenstimmen zur Kenntnis genommen und die Planungen entsprechend angepasst.

Die Gemeinde Weichering lehnte die Pläne ab, da sie eine Zunahme des Verkehrs im Ortsteil Lichtenau befürchten. Ein Verkehrsgutachten prognostiziert einen Anstieg um 100 Fahrzeuge, davon 54 Schwerlastfahrzeuge, stuft diese aber als „verkehrsverträglich“ ein. Gemeinderätin Heimrich bezeichnete die Mehrbelastung als „schon ziemlich viel“, wohingegen Bürgermeister Stefan Kumpf auf die bestehenden 1800 täglichen Verkehrsbewegungen verwies. Im Vergleich dazu nannte er das Beispiel der Staatsstraße durch Pobenhausen mit 5000 täglichen Verkehrsbewegungen. Gemeinderätin Straub hakte nach und fragte, wie man in Karlskron reagieren würde, hätte Weichering solche Pläne. Bürgermeister Kumpf gab zu, dass auch wir in einem solchen Fall eine negative Stellungnahme abgeben würden. Herr Karnot verwies erneut auf das Verkehrsgutachten und die Einstufung als „verkehrsverträglich“. Die Stellungnahme wurde mit zwei Gegenstimmen zur Kenntnis genommen.

Das Landratsamt – Bauleitplanung bemängelte die mangelnde Begründung für den Flächenverbrauch. Hier wurde auf die Notwendigkeit zur Flexibilisierung der Lieferketten und längere Lagerzeiten der Fahrzeuge verwiesen, die zu entsprechend mehr Flächenbedarf führen. Nach einer Abstimmung wurde zudem eine Teilfläche von 0,8 ha im Norden aus der Erweiterung genommen und steht der Firma Scherm nun nicht mehr zur Verfügung. Weitere Anpassungen wurden vorgenommen: Die geplante Gebäudehöhe für Solarcarports wird auf 4,5 Meter reduziert und Werbeanlagen im nördlichen Teil werden ausgeschlossen. Eine Anfrage von Gemeinderätin Brüderle bestätigte, dass das Gehölz an der westlichen Seite unverändert bestehen bleibt. Das Landratsamt bemängelte zudem die Wohnraumnutzung in einem Gewerbegebiet, weshalb die Planungen geändert wurden, sodass sie nun lediglich eine Betriebsleiterwohnung und Gebäude für die Verwaltung vorsehen. Der Abwägung wurde mit drei Gegenstimmen zugestimmt.

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 2.8.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Untere Immissionsschutzbehörde äußerte Bedenken zu Schallemissionen. Ein Schallgutachten, das in der nächsten Auslegung einsehbar sein wird, erwartet jedoch keine weiteren Beeinträchtigungen. Gemeinderätin Brüderle fragte nach zusätzlichem Flutlicht im Norden, was Herr Karnot damit beantwortete, dass dieser Punkt im Gutachten nicht berücksichtigt worden sei. Die Stellungnahme wurde mit zwei Gegenstimmen zur Kenntnis genommen und die Planungen angepasst.

Bayernwerk Netz wies auf vorhandene Leitungen im Planungsgebiet hin, die beachtet werden müssen. Die Stellungnahme wurde mit einer Gegenstimme zur Kenntnis genommen.

DB Immobilien teilte mit, dass ein Grundstück als „Bahnanlage gewidmet“ sei. Da dieser Bereich für einen neuen Gleisstrang vorgesehen ist, wurden diese Hinweise in die Planung aufgenommen. Die Hinweise von DB Immobilien und Eisenbahnbundesamt wurden einstimmig zur Kenntnis genommen und die Planungen angepasst.

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 2.8.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Untere Naturschutzbehörde hatte in ihrer Stellungnahme Bedenken zum Arten- und Naturschutz geäußert. Infolgedessen wurden die Maßnahmen mit der Firma Scherm und der Behörde erörtert. Man konnte sich auf konkrete Handlungen einigen, deren Umsetzungen durch die Firma Scherm noch im Jahr 2025 beginnen wird. Die Hinweise wurden mit einer Gegenstimme zur Kenntnis genommen, woraufhin entsprechende Ergänzungen in den Planungen vorgenommen wurden.

Die Regierung von Oberbayern und der Planungsverband Region Ingolstadt begrüßten den Ausbau regenerativer Energien und wiesen auf die Notwendigkeit der Eingrünung und den Erhalt bestehender Biotope hin. Dies wurde mit zwei Gegenstimmen zur Kenntnis genommen. Auch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt stellte den Umgang mit Niederschlagswasser in den Fokus. Das Entwässerungskonzept, das eine zehn Meter breite Eingrünung und die Verwendung von Drainasphalt vorsieht, wurde erläutert. Die Hinweise wurden mit zwei Gegenstimmen zur Kenntnis genommen und die Planungen angepasst.

Herr Karnot wies zudem darauf hin, dass die Planungen für das Gebiet im Norden geändert wurden. Der Hinweis auf eine Wasserstofftankstelle entfällt zugunsten einer allgemeinen „Energiespeicherung“, die auch Batteriespeicher umfassen kann. Diese Änderungen wurden mit zwei Gegenstimmen beschlossen.

Die beiden nördlichen Zufahrten werden nun explizit als „Notzufahrt“ für Rettungskräfte und Hilfeleistungen ausgewiesen. Im Regelbetrieb sind sie verschlossen und werden nicht benutzt. Auf eine erneute Nachfrage von Gemeinderätin Brüderle wurde bestätigt, dass der „Kleinhohenrieder Graben“ weiterhin wie bisher offen und auch die Zugänglichkeit für den Wasserverband unverändert bleibt.

Die Gemeinderatsmitglieder stimmten nacheinander über die Abwägungsbeschlüsse und die erneute Billigung sowie Auslegung ab. Die Veröffentlichung der Pläne im Internet ist dabei Teil der Auslegungsbeschlüsse.

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4.1. Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – 2 Erweiterung“; Abwägungsbeschluss und erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Die Abwägungen zu diesem Punkt sind in Kapitel 4. dieses Artikels detaliert erläutert.

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 2.8.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Den Auslegungs- und Billigungsbeschluss fasste der Karlskroner Gemeinderat mit 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen.

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4.2. Bebauungsplan Nr. 46 „Bestehendes Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – Neuaufstellung“

Die Abwägungen zu diesem Punkt sind in Kapitel 4. dieses Artikels detaliert erläutert.

Den Auslegungs- und Billigungsbeschluss fasste der Karlskroner Gemeinderat mit 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen.

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4.3. 12. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Abwägungen zu diesem Punkt sind in Kapitel 4. dieses Artikels detaliert erläutert.

Den Auslegungs- und Billigungsbeschluss fasste der Karlskroner Gemeinderat mit 14 Ja- und 3 Nein-Stimmen.

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5. Bauangelegenheiten

5.1 Antrag auf Befreiung zum Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Bankgebäudes in Wohngebäude, Bauort Fl.Nr. 875/3 Gmkg Karlskron, Ringstr. 3, Karlskron

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Der Bauantrag auf Nutzungsänderung wurde am 13.1.202511interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Januar 2025: 4.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Bankgebäudes in Wohngebäude, Bauort Fl.Nr. 875/3 Gmkg Karlskron, Ringstr. 3, Karlskron, aufgerufen am 2.8.2025 behandelt. Die Genehmigungsbehörde fordert nun eine Stellungnahme der Gemeinde zur resultierenden GRZ-Überschreitung12externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 2.8.2025.

Durch eine Grundstücksveräußerung einer Teilfläche im Osten an die Gemeinde ist nun die GRZ betroffen. Auf der Teilfläche wurde die Kinderkrippe Kinderland mit errichtet. Am Gebäude der Ringstraße 3 selbst finden keine Veränderungen statt die direkten Einfluss auf die GRZ oder GFZ13externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Geschossflächenzahl (GFZ), aufgerufen am 2.8.2025 hätten. Die GRZ betrug nach dem Teilflächenverkauf bereits 0,72. Ein Teil des bislang als Gewerbefläche genutzten Bereichs im Bestandsgebäude soll nun als Wohnfläche genutzt werden.

Der Gemeinderat Karlskron hatte keine Fragen und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur GRZ-Überschreitung.

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5.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteraum, Bauort Fl.Nr. 296/35 Gmkg Karlskron, Ringstr. 55, Karlskron

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Der in der Sitzung kurz aufliegende Plan ließ Umriss und Lage des Gebäudes nicht erkennen. Die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans werden eingehalten.

Der Gemeinderat Karlskron hatte keine Fragen zum Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5.3 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Halle für Hufbearbeitung und Pferdereha-Training, Bauort Fl.Nr. 96/30 Gmkg Karlskron, nähe Dollstraße, Karlskron

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 2.8.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Halle soll Außenmaße von 13 m auf 20 m vorweisen. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Privilegierung14externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 2.8.2025 muss geprüft werden.

Sowohl Gemeinderätin Froschmeir als auch Gemeinderat Wendl äußerten Bedenken zur durch die Halle entstehende Verkehrsbelastung und Geruchsbelästigung. Bürgermeister Kumpf verwies auf die Details des Antrags auf Vorbescheid, in welchem konkrete Punkte zur Mistbeseitigung aufgeführt sind. Auch auf die zusätzliche Verkehrsbelastung gebe der Antrag Hinweise. Die Errichtung der Halle stünde ferner in direktem Bezug zur umliegenden Wohnbebauung.

Der Gemeinderat Karlskron hatte keine weiteren Fragen zum Antrag auf Vorbescheid und erteilte sein Einvernehmen mit einer Gegenstimme.

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6. Vorberatung zum Erlass einer Stellplatzsatzung der Gemeinde Karlskron

Eine Stellplatzsatzung ist ein kommunales Werkzeug zur Steuerung der Siedlungsentwicklung. Die Gemeinde legt damit fest, wie viele Stellplätze bei Bauprojekten auf dem eigenen Grundstück zu schaffen sind. Dies ist wichtig, denn ohne diese Regelung würden Autos oft im öffentlichen Raum parken und die Parksituation verschärfen. Bislang wurden solche Festlegungen oft über Bebauungspläne geregelt.

Hierzu gibt es eine Neuerung: Der Bayerische Landtag hat ein Baulandmodernisierungsgesetz beschlossen, das am 1.10.2025 in Kraft tritt. Mit diesem Stichtag kann nur noch eine gemeindliche Satzung über die Stellplatzpflicht entscheiden. Alle bisherigen Regelungen in Bebauungsplänen werden damit wirkungslos. Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, die dem Gremium vorlag, wird als Grundlage für die Ausarbeitung der Karlskroner Satzung dienen.

Gemeinderätin Straub und Gemeinderat Hagl fragten nach dem Umgang mit bestehenden Gebäuden. Bürgermeister Kumpf und die Verwaltung stellten klar: Solange am Bestand nichts geändert wird, ändert sich auch nichts an den Stellplätzen. Erst wenn ein Bauantrag gestellt werden muss, könnte eine Anpassung fällig werden. Hier kam der Querverweis zum Antrag auf Nutzungsänderung dieser Sitzung. Erst mit dem Antrag wurde die GRZ-Überschreitung Thema. So könne es auch nach der Aufstellung einer Stellplatzsatzung passieren.

Einigkeit herrschte bei der Frage, wie viele Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen werden sollen. Gemeinderat Schwinghammer befürwortete die Beibehaltung der Regelung von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit. Er betonte, dass öffentliche Verkehrsflächen nicht zu einem „freien Parken“ missbraucht werden dürften.

Gemeinderat Wendl befürwortete die Wohnfläche als Bezugsgröße. Er argumentierte, dass mehr Wohnfläche auch mehr Stellplätze bedeuten müsse. Diese Idee fand im Gremium jedoch keine Zustimmung. Die Ratsmitglieder waren der Ansicht, dass die Anzahl der Personen pro Wohneinheit die relevantere Größe sei.

Gemeinderat Doppler wies auf einen technischen Aspekt hin. Die Mustersatzung sieht pauschal eine Dachbegrünung für überdachte Stellplätze vor. Bei einer Nutzung für Solaranlagen sei wenig sinnvoll darunter eine Begrünung anzulegen. Er regte an, diesen Punkt im Entwurf für Karlskron anzupassen.

Nach dieser Vorberatung wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Satzungsentwurf auszuarbeiten. In der nächsten Sitzung am 15.9.2025 wird der Gemeinderat zu dieser Satzung beschließen.

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7. Vorberatung zur Aufhebung des einfachen Bebauungsplans der Gemeinde Karlskron

Ein Tagesordnungspunkt der Sitzung war die Vorberatung zur Aufhebung eines einfachen Bebauungsplans aus dem Jahr 1994. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ergibt sich, wie bereits bei der Stellplatzsatzung, aus den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Seitens des Landratsamtes wurde mehrfach angemahnt, dass der alte Plan mit seinen ungenauen und überholten Festsetzungen nicht mehr den heutigen Standards entspricht.

Mit dem Entfall des einfachen Bebauungsplans würde automatisch § 34 Baugesetzbuch15externer Link, Bundesministerium der Justiz: Baugesetzbuch § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, aufgerufen am 2.8.2025 (BauGB) greifen. Dieser besagt, dass sich Bauvorhaben im Innenbereich nach „Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche […] in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ müssen.

Im Gremium gab es eine lebhafte Diskussion über die möglichen Konsequenzen der Aufhebung. Gemeinderat Schwinghammer äußerte die Hoffnung, dass damit „kein Außenbereich im Innenbereich“ mehr existieren würde. Bürgermeister Kumpf stellte jedoch klar, dass die Aufhebung des einfachen Bebauungsplans die Festsetzungen von Innen- und Außenbereich nicht verändern würde.

Gemeinderat Wendl fragte, ob mit der Aufhebung auch die sogenannte 40-Meter-Grenze wegfalle und damit das Bauen in zweiter Reihe einfacher werde. Bürgermeister Kumpf verwies darauf, dass sich auch weiterhin Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen müssten. Dies leite weder ein Baurecht für eine zweite Reihe ab, noch würde es dies automatisch verhindern. Die Abwägung sei weiterhin im Einzelfall zu treffen.

Gemeinderätin Brüderle und Gemeinderat Bachhuber wollten wissen, ob durch die Aufhebung ein bestehendes Baurecht entfällt. Die Verwaltung bestätigte, dass dies nicht der Fall sei.

In der allgemeinen Diskussion im Gremium wurde zudem erörtert, ob unerwünschte Bauprojekte wie größere Mehrfamilienhäuser oder das Bauen in dritter Reihe durch die Aufhebung ermöglicht werden könnten. Man kam zur Annahme, dass keine wesentlichen Änderungen zu erwarten seien.

Der Karlskroner Gemeinderat beauftragte mit 2 Gegenstimmen die Verwaltung mit der Vorbereitung der Aufhebung des einfachen Bebauungsplans.

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8. Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden

8.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Karlshuld – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Karlshuld16exterer Link nicht mehr verfügbar, Gemeinde Karlshuld: Bebauungsplan Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“, Bekanntmachungen ,aufgerufen am 28.8.2025 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.

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8.2 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Einbeziehungssatzung „Südlich der Schrobenhausener Straße“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 2 BauGB

Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Brunnen17exterer Link, Gemeinde Brunnen: Bekanntmachungen ,aufgerufen am 2.8.2025 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.

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9. Information über Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Vorsorge bei Stromausfall (Blackout)

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung über aktuelle Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Krisenvorsorge informiert. Im Zuge der Gründungsversammlung der ARGE Solidarischer Hochwasserschutz Ende Juli gab es einen Ortstermin mit Bürgermeister Kumpf, dem Donaumooszweckverband und einem Grundstückseigentümer. Ziel war es, die Nutzung eines Bereichs am Ziegelgraben unterhalb des Schönungsteiches Aschelsried für eine geplante Überflutung zu prüfen. Die Grundstücke stehen zwar nicht zum Verkauf, doch es wurde über die Möglichkeit beraten, über die ARGE nötige Ausgleichszahlungen zu klären.

Auch das Hochwasser im Frühjahr 2024 war ein Thema. In Abstimmungen mit dem Klärwärter und dem Bauhof wurden Maßnahmen besprochen, um die Probleme in der Abwasserbeseitigung zukünftig zu verhindern. Besonders der Ortsteil Grillheim war beim letzten Pfingsthochwasser tagelang ohne Abwasserbeseitigung, weil immer wieder Kellerwasser in das Vakuumsystem entsorgt wurde. Darauf ist das System nicht ausgelegt und bricht unweigerlich zusammen. Mit den Handwerksbetrieben wurde dazu bereits gesprochen, diese seien sensibilisiert und würden die Gebäudeverantwortlichen über die Folgen solcher unzulässigen Einrichtungen aufklären. Gemeinderat Krammer D. forderte hier Konsequenzen: „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss das am Geldbeutel spüren.“ Die Verwaltung stimmte der Forderung grundsätzlich zu, sah jedoch wenig Handlungsspielraum für die Umsetzung von Strafen.

Gemeinderat Krammer T. begrüßte den Tagesordnungspunkt als „Lessons Learned“ aus den jüngsten Ereignissen. Er forderte weitere Maßnahmen, insbesondere eine klare Definition, wie die Krisenkommunikation in solchen Fällen sichergestellt werden soll. Es dürfe nicht vorkommen, dass Bürger an Wochenenden nicht informiert werden können, weil eine Aktualisierung der Gemeinde-App nicht möglich sei. Gemeinderat Schwinghammer stellte sich hinter diese Forderung und plädierte dafür, feste Regelungen für Krisen zu treffen. Bürgermeister Kumpf bestätigte, dass die Homepage weiterhin der offizielle Informationskanal sein soll. Er wies jedoch darauf hin, dass in Katastrophenfällen auch Verwaltungsmitglieder selbst betroffen sein könnten. In diesen Fällen sei er nicht gewillt, die Anweisung zu geben, ihre eigenen Angelegenheiten aufzugeben, um die Internetseite zu pflegen.

Gemeinderätin Froschmeir erinnerte daran, dass die Information der Karlskroner:innen der ursprüngliche Grund für die Einrichtung der Homepage war. Auch sie forderte entsprechende Lösungen, um die Aktualität ganz besonders in Krisen- und Katastrophenfällen sicherzustellen. „Die Seite muss doch gerade im Notfall bearbeitbar sein!“

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10. Anfragen und Mitteilungen

10.1 Sanierung der Eicherstraße

Bürgermeister Kumpf informierte, dass die am 7.4.202518interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025: 7. Straßenbaumaßnahme: Sanierung „Eicherstraße“,aufgerufen am 2.8.2025 beschlossene Sanierung der Eicherstraße im Dünnschichtverfahren in der letzten Augustwoche beginne.

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10.2 Status zum Abwasserkonzept der Zukunft

In der nächsten Sitzung am 15.9.2025 wird es wieder einen Statusbericht zum Abwasserkonzept der Zukunft geben, kündigte Bürgermeister Kumpf an.

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10.3 Hinweis zu Sitzungsbericht

Gemeinderätin Froschmeir verwies abermals auf das Thema „Wohnen im Alter“. Zwar habe man in einer Ausschusssitzung dazu beraten, doch fände sich kein Hinweis zum Antrag der CLK im Protokoll. Sie hätte vielmehr die Rückmeldung erhalten, der Antrag würde als abgeschlossen betrachtet. Nach Froschmeirs Auffassung ließe die Information und das Ausbleiben einer Notiz im Sitzungsprotokoll lediglich den Schluss zu, dass der CLK-Antrag abgelehnt oder ignoriert würde. Hiermit wolle sie sich nicht abfinden lassen.

Bürgermeister und Verwaltung nahmen diese Rüge zur Kenntnis.

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10.4 Parksituation Erdweg

Gemeinderat Reitberger wies auf die schwierige Verkehrssituation zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes hin. Besonders an Samstagen, wenn die Tennisabteilung spielt, kommt es zu nennenswerten Behinderungen. Er schlug vor, die Tennisspieler:innen könnten die Parkplätze der Stockschützen nutzen. Zudem regte er an, einen Fußweg am Rand des Sportplatzes anzulegen, um die Fußgänger vom Erdweg (Straße zum Wertstoffhof) fernzuhalten.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 1.8.2025
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Juli 2025, aufgerufen am 28.7.2025
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 07.07.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 14.9.2025
  • 4
    externer Link: IK-T GmbH, aufgerufen am 1.8.2025
  • 5
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Breitbandausbau – Gigabit-Förderprogramm 2025, aufgerufen am 1.8.2025
  • 6
    externer Link, Breitbandförderung Bund: Gigabit-Richtlinie 2.0 in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025, aufgerufen am 1.8.2025
  • 7
    externer Link, Deutsche Telekom: Was sind FTTH und FTTB?, aufgerufen am 2.8.2025
  • 8
    externer Link, Breitbandförderung Bund: Wirtschaftlichkeitslückenmodell, aufgerufen am 1.8.2025
  • 9
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 3. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 2.8.2025
  • 10
    externer Link: SCHERM Holding & Verwaltungs GmbH, aufgerufen am 2.8.2025
  • 11
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Januar 2025: 4.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Teilfläche eines Bankgebäudes in Wohngebäude, Bauort Fl.Nr. 875/3 Gmkg Karlskron, Ringstr. 3, Karlskron, aufgerufen am 2.8.2025
  • 12
    externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Grundflächenzahl (GRZ), aufgerufen am 2.8.2025
  • 13
    externer Link, Wikipedia: Maß der baulichen Nutzung – Geschossflächenzahl (GFZ), aufgerufen am 2.8.2025
  • 14
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 2.8.2025
  • 15
    externer Link, Bundesministerium der Justiz: Baugesetzbuch § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, aufgerufen am 2.8.2025
  • 16
    exterer Link nicht mehr verfügbar, Gemeinde Karlshuld: Bebauungsplan Nr. 42 „Birkenweg – Erweiterung“, Bekanntmachungen ,aufgerufen am 28.8.2025
  • 17
    exterer Link, Gemeinde Brunnen: Bekanntmachungen ,aufgerufen am 2.8.2025
  • 18
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. April 2025: 7. Straßenbaumaßnahme: Sanierung „Eicherstraße“,aufgerufen am 2.8.2025

5 Antworten auf „Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. Juli 2025“

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