Déjà-vu in Karlskron: Warum die Bürgerstimme bei der Scherm-Bauleitplanung nicht fehlen darf

Die fortlaufende Bauleitplanung für das Gewerbegebiet der Firma Scherm in Probfeld ruft in mir ein Déjà-vu hervor. Im Karlskroner Gemeinderat wurden die Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung1interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. Juli 2025: 4. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 3.8.2025 der Bauleitplanung behandelt. Bei genauerem Hinsehen fehlt ein zentraler Punkt: die Stimme der Bürger:innen. Während die Gemeinde Weichering ihre Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verkehrszunahme klar formulierte, blieb es aus Probfeld und den anderen Ortsteilen Karlskrons still.

KI-generiertes Luftbild: Ein Gewerbegebiet mit Solarcarports im Kontrast zu landwirtschaftlichen Flächen des Donaumoos.

Diese Stille irritiert. Ich erinnere mich gut daran, dass bei der Vorstellung der Pläne zur Scherm Betriebserweiterung im Dezember 20232interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 2.Vorstellung der Neuordnung und Erweiterung des Gewerbegebiets der Scherm Gruppe in Probfeld, aufgerufen am 3.8.2025 und auch bei der ersten Beschlussfassung im Gemeinderat3interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. Dezember 2023: 3. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 3.8.2025 zahlreiche Anwohner:innen anwesend waren. In Gesprächen, die ich außerhalb der Sitzungen geführt habe, wurden deutliche Bedenken laut: Mehr Verkehrslärm, Rückstaus und „Lichtverunreinigung“ durch beleuchtete Parkflächen. Die Befürchtungen sind spürbar, doch der Weg des formalen Einwands wurde in der ersten Auslegung nicht beschritten.

Eine Parallele zur Vergangenheit

Ich sehe hier eine bedenkliche Parallele zur Vergangenheit. Ich erinnere mich gut an das Bürgerbegehren, das unsere Gemeinde damals spaltete4externer Link, Kreative Worte Kommunikationsagentur Ramona Schittenhelm: Bürgerbegehren knapp zugunsten Scherm-Kritiker ausgefallen, aufgerufen am 3.8.2025. Damals formierte sich der Widerstand erst, als die Bauleitplanung bereits weit fortgeschritten war. Die Argumente wurden beiderseits plakativ und unsachlich geführt. Die Diskussion eskalierte. Am Ende fiel eine knappe Entscheidung, deren Bindungsfrist nun abgelaufen ist. Die Firma Scherm unternimmt jetzt einen neuen Anlauf und wir stehen erneut an einem ähnlichen Scheideweg.

Die Bedenken der Anwohner

Dabei gibt es durchaus Punkte, die eine sachliche Debatte ermöglichen. Einerseits sind die Sorgen der Anwohner berechtigt und nachvollziehbar. Konkrete Bedenken, die das tägliche Leben der Menschen direkt beeinträchtigen könnten, sind:

  • Verkehrszunahme auf der ST2048: Die befürchtete Zunahme des Verkehrs auf der Staatsstraße, die durch Probfeld führt, wird als Belastung gesehen.
  • Lärmbelastung: Erweiterte Verladetätigkeiten könnten zu einer höheren Lärmkulisse führen.
  • Rückstau und Verkehrsbehinderungen: Anwohner befürchten Rückstaus und Verkehrsbehinderungen auf der öffentlichen Straße, verursacht durch die Zufahrten zu und vom Werkgelände.
  • „Lichtverunreinigung“: Die nächtliche Beleuchtung der Stellflächen wird als störend empfunden, was in einer ländlich geprägten Gegend wie Karlskron nicht zu unterschätzen ist.

Die wirtschaftliche Perspektive der Firma Scherm

Andererseits sind auch die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Firma Scherm in einem sich wandelnden Markt berechtigt und wertschätzend zu behandeln. Die Automobilindustrie erlebt einen beispiellosen Wandel, der neue logistische Herausforderungen mit sich bringt. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:

  • Erhöhter Flächenbedarf: Das Unternehmen argumentiert nachvollziehbar, dass Fahrzeuge nun länger zwischengelagert werden müssen als früher, was zu einem erhöhten Bedarf an Abstellflächen führt.
  • Wirtschaftlichkeit: Die betriebswirtschaftliche Entscheidung, auf teure, mehrstöckige Parkdecks zu verzichten, ist aus Unternehmenssicht verständlich, da diese die Rentabilität der Abstellflächen am Markt gefährden würde.
  • Nachhaltige Ansätze: Die Einbeziehung von Solarcarports und der angedachte Ausbau der Bahnanlieferung sind Ansätze, die einer nachhaltigeren und verkehrsärmeren Zukunft dienen sollen. Dies sind Bemühungen, die man grundsätzlich anerkennen muss.

Die Umsetzung von Solarcarports ist nur für einen Teil der Abstellflächen in der Planung. Die Gewinnung regenerativer Energie kann sich letztlich zu einem ergänzenden Wirtschaftsfaktor der Firma Scherm entwickeln. Die tatsächliche Nutzung der Schienenfracht hängt von externen Faktoren ab. Dennoch zeigt die Planung, dass man mehrschichtig denkt.

Umweltaspekte im Donaumoos

Auf der anderen Seite steht der Naturschutz. Wir befinden uns hier im altbayerischen Donaumoos. Jede weitere Flächenversiegelung ist ein Eingriff in ein sensibles Ökosystem, dessen Funktion als natürlicher Wasserspeicher von immenser Bedeutung ist. Die Bauleitplanung verweist explizit auf die Verwendung von „Drainasphalt“, der durchlässig für Oberflächenwasser sein soll. Hierzu steht die Befürchtung im Raum, dass diese Drainagefähigkeit durch Staub, Reifenabrieb und Umwelteinflüsse im Laufe der Zeit signifikant nachlässt.

Als Folge würde Niederschlagswasser schneller in Entwässerungskanäle abgeführt, was die natürliche Schwammwirkung des Moorbodens abschwächt oder gar wirkungslos macht. Dies hat maßgeblichen Einfluss auf den lokalen Wasserhaushalt und das Kleinklima und widerspricht einem langfristig nachhaltigen Handeln. Während in Wohngebieten Steingärten zunehmend in Verruf geraten, weil sie zur Überhitzung der Umgebung beitragen, droht hier eine Versiegelung im großen Stil. Dies ist ein Argument, das nicht von der Hand zu weisen ist.

Landwirtschaft und Flächennutzung

Die landwirtschaftliche Prägung Karlskrons macht die Diskussion über die Entnahme von landwirtschaftlichen Flächen besonders brisant. Statistiken zeigen zwar, dass in Deutschland insgesamt nur ein geringer Teil der Agrarflächen für den direkten Anbau von Lebensmitteln genutzt werden. Ein Großteil dient der Erzeugung von Futtermittel oder Energiepflanzen. Dies relativiert das oft angebrachte Argument, entbindet uns aber nicht von der Verantwortung, mit unserem wertvollen Boden sorgsam umzugehen. Für unsere Landwirte ist jede Fläche, unabhängig von ihrer Nutzung, die Lebensgrundlage.

Zudem gilt es zu betonen, dass die Überplanung einer Fläche mit einem Bebauungsplan noch nicht gleichbedeutend mit einer sofortigen Umsetzung aller Maßnahmen ist. Zunächst müssen die Grundstücke oder deren Nutzungsrechte durch die Firma Scherm erworben werden. Da die Kosten für die Bauleitplanung in der Regel vom Investor getragen werden, liegt die Vermutung nahe, dass die betroffenen Grundstückseigentümer:innen der Ackerflächen einer Überplanung bereits zugestimmt haben.

Der Appell zum Miteinander

Dieser Kommentar ist kein Plädoyer für oder gegen die beabsichtigte Betriebserweiterung. Er ist vielmehr ein dringender Appell an alle Beteiligten, die zweite Auslegung der Pläne nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Warum jetzt handeln?

  • Einfluss nehmen: Eine Bauleitplanung ist ein geregelter Prozess, der Bürger:innen die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt. Ihre Einwände werden formal geprüft und können die Planungen beeinflussen.
  • Eskalation vermeiden: Erst wieder über ein Bürgerbegehren tätig zu werden, würde wertvolle Chancen verstreichen lassen und eine erneute, unsachliche Eskalation billigend in Kauf nehmen.
  • Miteinander gestalten: Nur durch eine aktive und sachliche Beteiligung kann eine ausgewogene Lösung für alle gefunden werden. So erreichen wir gemeinsam eine zukunftsfähige Gestaltung unserer Gemeinde.

Unsere gemeinsame Zukunft in Karlskron wartet nicht darauf, dass wir sie durch Konfrontation aufs Spiel setzen. Handeln wir jetzt – gemeinsam und konstruktiv.

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Einzelnachweise
  • 1
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. Juli 2025: 4. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 3.8.2025
  • 2
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 2.Vorstellung der Neuordnung und Erweiterung des Gewerbegebiets der Scherm Gruppe in Probfeld, aufgerufen am 3.8.2025
  • 3
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. Dezember 2023: 3. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 3.8.2025
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    externer Link, Kreative Worte Kommunikationsagentur Ramona Schittenhelm: Bürgerbegehren knapp zugunsten Scherm-Kritiker ausgefallen, aufgerufen am 3.8.2025

3 Antworten auf „Déjà-vu in Karlskron: Warum die Bürgerstimme bei der Scherm-Bauleitplanung nicht fehlen darf“

  1. mich verwunderte sehr, wo unsere „Grünen“ sind, unsere Gemeindetätin aus Probfeld, Landwirte, und unser Grünen-Kreistagsabgeordneter und Landwirt…
    ach ja, Wahlen sind erst nächstes Jahr wenn ich nicht irre, vielleicht kriegt man „Scherm“ vorher durch, wenn man sich möglichst ruhig verhält und möglichst niemand informiert ist
    (a la Grundstücke eines damaligen Gemeinderats Rainweg 2te/3te Reihe mit Wendehammer und die Zufahrt widmet man nach einer gewissen Zeit der Gemeinde, also jedem Steuerzahler…
    a la Wohnhäuser (ebenfalls u.a. Gemeinderäte Grundstückseigentümer) neben und hinter Zahnarzt, Hauptstrasse) Zufahrt gehört uns allen, nett…
    ok nicht verboten, aber naja.
    und diese grauen Eminenzen im Hintergrund… ein Schelm wer schlechtes denkt….

    1. Hallo Frau Wachtel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es freut mich, dass mein Beitrag zu Diskussionen anregt. Mein Ziel mit meiner Arbeit ist es, Bürger:innen eine zusätzliche Möglichkeit zu bieten, die Hintergründe zu aktuellen Themen der Gemeinde besser zu verstehen. Mit meinen Berichten ermögliche ich Einblicke in die öffentlichen Diskussionen, die sonst nirgends in dieser Ausführlichkeit zu finden sind. Ich bin der Überzeugung, dass ein ernsthaftes Auseinandersetzen mit Themen das Verständnis fördert. Denn letztlich ist eine eigene Stellungnahme zu einer Bauleitplanung gelebte Demokratie, und genau das wollen wir in Karlskron haben.

      Der Grund, warum ich diesen Kommentar verfasst habe, war der, auf den Sie sich beziehen: die fehlenden Stellungnahmen von Privatleuten im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung. Sie schreiben, „möglichst niemand informiert ist“. Das ist nicht korrekt. Das Baugesetzbuch (§3 BauGB) verlangt und regelt eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, die im Zuge der öffentlichen Auslegung stattfindet. Mit meinem Kommentar wollte ich auf diese wichtige Möglichkeit hinweisen und alle Bürger:innen dazu aufrufen, sich an der folgenden zweiten Auslegung zu beteiligen.

      Zu Ihren Anmerkungen möchte ich gerne einen weiteren Punkt klarstellen, der sich aus der öffentlichen Dokumentation der Gemeinderatssitzungen ergibt:

      Die Beteiligung der „Grünen“ und der Probfelder Gemeinderätin:
      Ihre Bedenken, diese Vertreter:innen würden sich zurückhalten, kann ich nicht teilen. Tatsächlich kamen die „Nein-Stimmen“ im Gemeinderat zu den Beschlüssen über die Bauleitplanung überwiegend von den von Ihnen angesprochenen Personen. Dies zeigt, dass sie sich aktiv in die Debatte einbringen und ihre Position klar vertreten. Die Tatsache, dass die Abstimmungen nicht einstimmig waren, belegt, dass eine Abwägung stattfand.

      Gerne möchte ich weiterhin mit Ihnen und anderen Leser:innen über die Bauleitplanung in Probfeld diskutieren. Ich bitte Sie aber, die Debatte auf das aktuelle Thema zu beschränken. Ich möchte hier keine „Whataboutism“-Argumente über vergangene und nicht thematisierte Bauprojekte dulden, da dies diese Diskussion verwässert und vom eigentlichen Thema ablenkt.

      Ich freue mich auf einen weiterhin sachlichen Austausch über die Zukunft unserer Gemeinde.

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