
Der Fokus dieser außerturnusmäßigen Gemeinderatssitzung in Karlskron am 25. November 2025 lag auf den Herausforderungen im Bereich Wohnen und Verkehr. Obwohl das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus der „Bauturbo“ in Kraft ist, steckt dessen Umsetzung in den Kommunen fest. Bürgermeister Stefan Kumpf informierte das Gremium, dass die Anwendung des Turbos auch an fehlender Software beim Landratsamt scheitere. Angesichts der „Zustimmungsfiktion“ im Gesetz empfahl die Verwaltung, Anträge im Zweifelsfall abzulehnen, um die Planungshoheit der Gemeinde zu sichern.
Ebenso kritisch bleibt die Lage beim „Wohnen im Alter“. Gemeinderätin Froschmeir bekräftigte ihre seit Langem bestehende Forderung nach einem Strategiewechsel. Karlskron müsse den Fokus von der teuren medizinischen Pflege hin zur niederschwelligeren sozialen Betreuung und Entlastung pflegender Angehöriger verlagern. Nur wenigen war dieser Unterschied klar, wie sich in der Sitzung zeigte.
Zusätzlich sorgte die Parkplatzsituation durch „Elterntaxis“ in der Raiffeisen- und von-Hertling-Straße für Debatten. Hier griff kürzlich die Polizei selbstständig durch und verteilte Knöllchen an Falschparker. Während Gemeinderäte die mangelnde Laufbereitschaft vieler Eltern kritisierten, reagierte die Gemeinde kurz nach der Sitzung mit klaren Tatsachen: Das zeitlich begrenzte Halteverbot entlang der Busspur in der von-Hertling-Straße wurde durch ein generelles Halteverbot mit dem Zusatz „Feuerwehrzufahrt“ ersetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25.11.2025
| 1. | Genehmigung der Niederschrift vom 17.11.2025 |
| 2. | Bauangelegenheiten |
| 2.1 | Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Verlängerung des bestehenden Dachstuhls, Bauort Fl.Nr. 569/2 und 569/7 Gmkg Karlskron, Aretinstr. 72, Brautlach |
| 3. | Bauleitplanung Nachbargemeinden |
| 3.1 | Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Einbeziehungssatzung „Hohenried-Ost“; Beteiligung der Behörden im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3.2 | Bauleitplanung Nachbargemeinde – Markt Hohenwart – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64 – Freinhausen „Hohenwarter Straße“; Beteiligung der Behörden im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB |
| 4. | Information zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) |
| 5. | Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG) |
| 5.1 | Widmung der Raiffeisenstraße als Ortsstraße |
| 5.2 | Widmung der „Kleinstraße“ zur Ortsstraße |
| 5.3 | Widmung der Fl-Nr.875 TF Gemarkung Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg |
| 5.4 | Widmung der Fl-Nr.23/3 TF Gmkg Karlskron als öffentlicher Feld – u. Waldweg |
| 6. | Straßenbenennung im Baugebiet Am Linnerberg Ost – Beschlussfassung amtlicher Straßennamen |
| 7. | Nachtragshaushaltsplan 2025 – Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde |
| 8. | Festsetzung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer |
| 9. | Beratung über „Wohnen im Alter“ in Karlskron |
| 10. | Anfragen und Mitteilungen |
| 10.1 | Wechsel Standort des Urnenwahlbezirkes Adelshausen in das Feuerwehrhaus Adelshausen |
| 10.2 | Akuteller Stand Bücherbus |
| 10.3 | Parkplatzsituation in der Raiffeisenstraße |
| 10.4 | Aktueller Stand Flexi-Bus |
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 25.11.2025 mit den Ergänzungen aus der Sitzung zu „Anfragen und Mitteilungen“.
Gemeinderätin Brüderle war zur Sitzung entschuldigt.
1. Genehmigung der Niederschrift vom 17.11.2025
Gemeinderätin Froschmeir möchte zu TOP 4.2 ihre Frage im Protokoll festgehalten haben. In der vorliegenden Version wurde lediglich die Antwort aufgeführt, jedoch nicht die eigentliche Frage.
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 17.11.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. November 2025, aufgerufen am 25.11.2025 mit den besprochenen Änderungen einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 17.11.20253externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 17.11.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 28.11.2025 ist seit 24.11.2025 im Bürgerportal verfügbar.
2. Bauangelegenheiten
2.1 Bauantrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus sowie Verlängerung des bestehenden Dachstuhls, Bauort Fl.Nr. 569/2 und 569/7 Gmkg Karlskron, Aretinstr. 72, Brautlach
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 28.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Das betroffene Grundstück befindet sich nach dem gültigen Flächennutzungsplan4externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Brautlach (PDF Download), aufgerufen am 7.12.2025 im Außenbereich. Die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange sind durch das Vorhaben nicht betroffen.
Der Gemeinderat Karlskron hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
3. Bauleitplanung Nachbargemeinden
3.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Einbeziehungssatzung „Hohenried-Ost“; Beteiligung der Behörden im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die in der öffentlichen Sitzung aufgelegten Informationen zu dieser Bauleitplanung der Nachbargemeinde Brunnen konnte ich auf deren offiziellen Seiten nicht finden.
Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass unsere Gemeinde durch dieses Bauleitplanverfahren in ihren Belangen nicht beeinträchtigt ist und keine Einwände erhoben werden.
3.2 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Markt Hohenwart – Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64 – Freinhausen „Hohenwarter Straße“; Beteiligung der Behörden im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Informationen zu diesem Bauleitplanverfahren5externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 64 Freinhausen „Hohenwarter Straße“, aufgerufen am 298.22.2025 unserer Nachbargemeinde sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Marktes Hohenwart verfügbar.
Der Gemeinderat Karlskron stellte erneut einstimmig fest, dass unsere Gemeinde durch dieses Bauleitplanverfahren in ihren Belangen nicht beeinträchtigt ist und keine Einwände erhoben werden.
4. Information zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“)
Das Gesetz ist beschlossen und der § 246e BauGB6externe Link, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Baugesetzbuch (BauGB)§ 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau, aufgerufen am 28.22.2025 steht im Gesetzblatt. In den Kommunen bleibt der „Bauturbo“ jedoch vorerst im Leerlauf stecken. Bürgermeister Stefan Kumpf informierte über den aktuellen Sachstand zum Bauturbo-Gesetz. Dieses soll eigentlich für eine schnelle Schaffung von Wohnraum sorgen, scheitert in der Praxis aber derzeit an profanen technischen Hürden sowie fehlenden Ausführungsbestimmungen.
Faktisch kann der Bauturbo noch gar nicht beantragt werden, leitete Kumpf die Diskussion ein. Der Grund liegt nicht im Rathaus, sondern bei der Genehmigungsbehörde. Die Software im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist noch nicht implementiert, um entsprechende Anträge überhaupt digital einreichen zu können. Die Verwaltung rechnet nicht vor dem Jahreswechsel mit der technischen Einsatzbereitschaft.
Dennoch erzeugt das Gesetz bereits Handlungsdruck. Kern des Problems ist die im Gesetz verankerte „Zustimmungsfiktion“. Reagiert die Gemeinde nicht innerhalb kurzer Fristen auf einen Antrag, gilt das Einvernehmen automatisch als erteilt. Um zu verhindern, dass ungewolltes Baurecht entsteht, bevor die Gemeinde handlungsfähig ist, empfiehlt die Verwaltung eine klare Linie. Solange die technischen Voraussetzungen fehlen und sich die Gemeinde keine eigenen Regeln auferlegt hat, sollen Anträge im Zweifelsfall abgelehnt werden. Nur so wahrt die Kommune ihre Planungshoheit.
Bürgermeister Kumpf betonte die Notwendigkeit, lokale Leitplanken zu entwickeln, um Willkür zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen. Karlskron stimmt sich hierbei eng mit den Nachbargemeinden Karlshuld und Königsmoos ab. Es ist wichtig, dass man hier in die gleiche Richtung geht, so Kumpf. Im Raum stehen konkrete Ideen für solche Regelungen. So sollen Baugenehmigungen nach § 246e nicht verlängerbar sein, um Spekulation mit Bauland zu verhindern. Zudem könne der Turbo primär Einheimischen sowie der Eigennutzung dienen. Es sei nicht im Sinne des Gesetzes externen Investoren Tür und Tor zu öffnen.
Lebhafte Debatte mit Wahlkampf-Unterton
Die Diskussion im Gremium zeigte, dass der kommende Kommunalwahlkampf bereits seine Schatten vorauswirft. Gemeinderat Wendl bezeichnete das Gesetz aufgrund der fehlenden Ausführungsbestimmungen und Rahmenbedingungen nicht als Turbo, sondern als „Bau-Blocker“. Er kritisierte, dass die Kommunen ohne Handreichung und Ausführungsempfehlungen von Bundesregierung und Bundeskanzler zurücklassen werden. Nachdem Wendl zuvor nach Berlin schimpfte, stieß Gemeinderat Krammer T. ins gleiche Wahlkampfhorn:“Aus München kam noch nie was Gutes.“ Er befürchtet ebenso wie Gemeinderat Krammer D., eine Zunahme von Einzelfallentscheidungen nach Gutdünken.
Einen sachlicheren Ton schlug Gemeinderat Hagl an. Er hinterfragte den Rechtscharakter dieser neuen Genehmigungen und wollte wissen, ob sich aus den Einzelfallentscheidungen ein allgemeines Baurecht für Dritte ableiten ließe. Diese Sorge teilte zwar der Bürgermeister, konnte sie jedoch mangels Informationen noch nicht abschließend ausräumen. Gemeinderat Raba war der Ansicht, dass man sich im Gremium bislang meist einig war, was die Bauanträge anging. Er sah daher weniger die Schwierigkeit, zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen.
Gemeinderat Schwinghammer begrüßte den Vorstoß grundsätzlich mit den Worten, er finde den Bauturbo super und jetzt habe man, was man schon lange wollte. Er sieht darin die Chance, dass die Gemeinde endlich selbst entscheiden könne, statt nur auf das Einvernehmen beschränkt zu sein, während das Landratsamt entscheidet. Allerdings forderte auch er klare Leitlinien ohne Ausnahmen.
Zeitplan und offene Fragen
Einigkeit herrschte darüber, dass die Richtlinien zügig erarbeitet werden müssen, und zwar noch in dieser Legislaturperiode. Gemeinderätin Moosheimer nahm Bezug zum Flächennutzungsplan, welcher vom nächsten Gemeinderat überarbeitet werden soll. Sie stellte klar, dass die Richtlinien zur Bauturbo-Umsetzung noch durch den aktuellen Rat zu erstellen sind. Bürgermeister und Gemeinderat sahen das ebenso.
Auf die konkrete Nachfrage von Gemeinderat Reitberger zum Zeitrahmen für die Erstellung dieser Leitlinien konnte die Verwaltung noch keinen festen Termin nennen. Klar ist nur, dass Bürgermeister Kumpf spätestens im Februar mit den ersten validen Bauanträgen rechnet. Bis dahin muss das Regelwerk stehen, auch wenn vom Landratsamt vor Weihnachten kaum noch Input zu erwarten ist, wie Gemeinderätin Straub anmerkte. Sie schlug vor, dass der Bauausschuss einen Entwurf erarbeitet.
Das Schlusswort des Bürgermeisters fiel philosophisch-nüchtern aus. Er stellte fest, dass man wisse, dass man nichts wisse. Die Gemeinde fährt vorerst auf Sicht und wartet auf Ergebnisse der nächsten Dienstbesprechung der Bürgermeister.
5. Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG)
Im Rahmen der Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron7interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 24.10.2025 wurden zahlreiche fehlende Widmungen festgestellt. Die gesetzlich im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)8externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 24.10.2025 vorgesehene Widmung öffentlicher Wege wird daher seit einigen Sitzungen sukzessive aufgearbeitet.
5.1 Widmung der Raiffeisenstraße als Ortsstraße
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 28.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Die Baulast liegt bei der Gemeinde und es sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße9externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025 „Raiffeisenstraße“ mit einer Gesamtlänge von 476 m einstimmig.
5.2 Widmung der „Kleinstraße“ zur Ortsstraße
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 28.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Gemeinderat Bachhuber verwies auf das östliche Ende der Kleinstraße und stellte fest, dass dieses Teilstück kaum als Feldweg zu bezeichnen sei. Bürgermeisetr Kumpf bestätigte, dass sich dort keine Teerschicht befände. Dies sei nicht zwingend für die Widmung als Ortsstraße nötig.
Die Baulast liegt bei der Gemeinde und es sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße10externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025 „Kleinstraße“ mit einer Gesamtlänge von 179 m einstimmig.
5.3 Widmung der Fl-Nr.875 TF Gemarkung Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 28.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Fl-Nr.875 TF Gemarkung Karlskron mit einer Länge von 28 m als Gehweg einstimmig.
5.4 Widmung der Fl-Nr.23/3 TF Gmkg Karlskron als öffentlicher Feld – u. Waldweg
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 28.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Der Feldweg Weiherweg ist nicht ausgebaut und 105 m lang. Die Baulast liegt bei den angrenzenden Grundstückseigentümer:innen. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung als öffentlicher Feldweg mit der Beschränkung als Rad- und Fußweg und die Nutzung durch landwirtschaftlichen Verkehr einstimmig.
Gemeinderätin Froschmeir verwies auf das am Weiherweg liegende Mehrfamilienhaus, welches im Bayernatlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung seit Jahren fälschlich als Seniorenheim gekennzeichnet ist. Diese falsche Benennung solle korrigiert bzw. entfernt werden. Bürgermeister Kumpf führte an, dass diese Bezeichnung nicht von der Gemeinde stamme. Man werde das weiterreichen.
Der Eintrag „Seniorenheim“ im BayernAtlas wirkt heute wie ein stiller Vorwurf an ein Projekt, bei dem Anspruch und Wirklichkeit klaffend auseinandergehen. Für den massiven Baukörper am Josephenburger Weiher wurden erhebliche Eingriffe in die Natur in Kauf genommen. Legitimiert wurde dies durch das moralisch starke Versprechen, dringend benötigten Raum für unsere Älteren zu schaffen. Doch was als soziale Vision begann, wurde in einer Art Salamitaktik schrittweise erst zum „seniorengerechten“ und schließlich zum bloßen „barrierefreien“ Wohnen herabgestuft. Es hat den bitteren Beigeschmack einer Täuschung, bei der die Natur versiegelt wurde, ohne dass der in Aussicht gestellte gesellschaftliche Mehrwert je eingelöst wurde.
6. Straßenbenennung im Baugebiet Am Linnerberg Ost – Beschlussfassung amtlicher Straßennamen
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 28.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Der Karlskroner Gemeinderat beschloss einstimmig die neu errichtete Straße im Baugebiet „Am Linnerberg-Ost“ als „Bürgermeister-Priller-Straße“ zu benennen.
Aus der Zuschauerperspektive konnte ich diesen Tagesordnungspunkt nicht wirklich nachvollziehen. Zur Straßenbenennung beriet der Karlskroner Gemeinderat am 26.2.202411interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 6. Benennung der neuen Erschließungsstraßen im Baugebiet „Am Linnerberg – Ost“, aufgerufen am 28.11.2025. Bereits dort hatte man einhellig festgehalten, dass die Zellstraße im Verlauf fortgeführt wird und die neue Straße Bürgermeister-Priller-Straße heißen soll (vgl. offizielle Niederschrift zum 26.2.202412externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 26.02.2024 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 28.11.2025. Hier scheint es sich um einen formalen Akt gehandelt zu haben, so wie die Straßenwidmungen auch.
7. Nachtragshaushaltsplan 2025 – Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde
Die Informationen zur öffentlichen Sitzung waren spärlich. Die ausführliche Rückmeldung der Rechtsaufsichtsbehörde sollte den Gemeinderät:innen vorliegen. Es gab offensichtlich keine Beanstaugen zum im Oktober beschlossenen Nachtragshaushalt 202513interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. Oktober 2025: Nachtragshaushalt 2025: Beratung des Nachtragshaushaltsplans und Erlass der Nachtragshaushaltssatzung, aufgerufen am 28.11.2025.
8. Festsetzung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer
Zuletzt hatte die Gemeinde im Jahr 2017 die Pauschale festgelegt. Seitdem erhielten alle Helfer:innen einheitlich 50 €. Nach acht Jahren und angesichts der allgemeinen Preissteigerungen war sich die Verwaltung einig, dass eine Anpassung überfällig ist. Zudem lohnt ein Blick über die Gemeindegrenzen: Im Durchschnitt erhalten Wahlhelfer:innen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mittlerweile etwa 86,25 Euro, wobei viele Kommunen hierbei nach Verantwortung (Wahlvorstand vs. Beisitzer:in) differenzieren.
Die Verwaltung ging mit einem differenzierten Vorschlag in die Sitzung: 80 € für Helfer:innen in den Urnenwahlbezirken (Wahllokale) und 60 € in den Briefwahlbezirken. Eine Unterscheidung nach der Art der Wahl (Bundestag, Landtag oder Kommunalwahl) war weiterhin nicht vorgesehen. Die Begründung aus dem Rathaus: Die Schichten in den Wahllokalen dauern den ganzen Tag (8 bis 18 Uhr plus Auszählung), während die Briefwahlvorstände erst am Nachmittag zur Auszählung zusammenkommen. Die Anwesenheitszeit sei dort schlicht kürzer.
Dieser Logik wollte das Gremium jedoch nicht folgen. Gemeinderätin Moosheimer sowie die Gemeinderäte Raba und Schwinghammer sprachen sich für eine einheitliche Pauschale aus. Sie sahen in der Differenzierung ein falsches Signal. Bürgermeister Stefan Kumpf verteidigte zunächst den Verwaltungsvorschlag mit Verweis auf den tatsächlich höheren Zeitaufwand an der Urne. Doch der Gegenwind war fundiert: Gemeinderat Raba, der selbst Erfahrung als Wahlvorstand hat, plädierte für Gleichbehandlung. Unterstützung kam von den Gemeinderäten Krammer T. und Hagl. Sie wiesen darauf hin, dass die reine Anwesenheit am Wahltag nicht alles sei. Insbesondere die Funktionsträger (Wahlvorsteher:in, Stellvertreter:in und Schriftführer:in) müssten an vorangehenden Einweisungen teilnehmen. Dieser Aufwand falle bei der Briefwahl genauso an wie im Wahllokal.
Die Argumente für eine Gleichbehandlung überzeugten am Ende alle. Der Gemeinderat beschloss einstimmig ein Erfrischungsgeld in Karlskron von 80 € für alle Wahlhelfer:innen.
9. Beratung über „Wohnen im Alter“ in Karlskron
Bürgermeister Stefan Kumpf berichtete zunächst von seinen Bemühungen an der „Pflege-Front“. Er habe Kontakt zu sechs potenziellen Betreibern von Pflegeeinrichtungen aufgenommen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Zwar wurde teils grundsätzliches Interesse signalisiert, doch unter den aktuellen Rahmenbedingungen (Baukosten, Fachkräftemangel, Refinanzierung) winken die Anbieter ab. Ein klassisches Pflegeheim in Karlskron bleibt damit ein Wunschkonzert.
Wie komplex das Thema ist, zeigte Kumpf anhand seiner Recherche im Internet, bei der er auf unterschiedliche Zuständigkeiten stieß. Der Bürgermeister verwies auf die Trennung der Ressorts. Tatsächlich ist in Bayern das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)14externer Link: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, aufgerufen am 29.22.2025 für das Thema „Wohnen im Alter“ und Quartierskonzepte15externer Link, StMAS: Alternative Wohnformen, aufgerufen am 29.11.2025 zuständig. Geht es jedoch um medizinische Pflege und Heime, liegt die Hoheit beim Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)16externer Link: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, aufgerufen am 29.22.2025. Um sich tiefer in die Materie einzuarbeiten, kündigte Stefan Kumpf an, am 9. Dezember eine Fachtagung in München zu besuchen.
Gemeinderätin Froschmeir nutzte die Gelegenheit, um erneut für einen Strategiewechsel zu werben. Ihr Plädoyer: Weg vom Fokus auf die Pflege (medizinisch, teuer, streng reguliert) hin zur Betreuung. Eine Tagesbetreuung ist niederschwelliger. Sie benötigt nicht zwingend teures medizinisches Fachpersonal, sondern kann auch mit geschulten Alltagsbegleiter:innen und Ehrenamtlichen funktionieren. Ein erstes Ziel sei, pflegende Angehörige, die oft rund um die Uhr gebunden sind, ein wenig zu entlasten. Froschmeir verwies auf das Beispiel Hagenhill (Markt Altmannstein). Dort entstand aus einer privaten Initiative der Verein Würde im Alter e.V.17externer Link: Würde im Alter e.V., aufgerufen am 29.11.2025. Der Verein organisiert dort Tagesbetreuung in einem ehemaligen Pfarrhof.
Bürgermeister Kumpf machte deutlich: „Die Gemeinde kann einen ‚Kindergarten für Senioren‘ nicht stemmen.“ Es fehlen Personal und Räume. „Wenn sich jemand meldet, der das machen möchte, wird die Gemeinde unterstützen.“ Er sieht die Initiative also im Privaten. Froschmeir hielt dagegen: Der Anstoß müsse von der Gemeinde kommen. Man könne nicht warten, bis sich ein Verein gründet, sondern müsse aktiv Strukturen schaffen, damit ehrenamtliches Engagement überhaupt wachsen kann.
Nur wenige Gremiumsmitglieder scheinen sich tiefer mit dem Thema auseinandergesetzt zu haben. Selbst an der Spitze war die entscheidende Unterscheidung zwischen medizinischer Pflege und sozialer Betreuung offensichtlich unklar. Eine kommunale Tagesbetreuung ist mehr als nur Nettigkeit für Senioren. Sie ist ein Instrument der Gleichberechtigung und der Wirtschaftsförderung. Fehlende Betreuungsstrukturen sind kein reines Senioren-Problem, sondern eine Falle für die Angehörigen. Meist sind das Frauen. Nach dem Karriereknick durch Kindererziehung folgt für sie nahtlos der Pflegeknick. Ohne Entlastung durch eine Tagesbetreuung ist Erwerbsarbeit kaum möglich. Das führt direkt in die Altersarmut durch fehlende Rentenpunkte. Eine kommunale Lösung und staatliche Förderung ist daher keine nette Geste, sondern harte Wirtschaftspolitik und Voraussetzung für echte Gleichberechtigung.
10. Anfragen und Mitteilungen
10.1 Wechsel Standort des Urnenwahlbezirkes Adelshausen in das Feuerwehrhaus Adelshausen
In Adelshausen wird ab 2026 das Wahllokal für die Urnenwahl in das Feuerwehrhaus verlegt.
10.2 Akuteller Stand Bücherbus
Nachdem der Bücherbus plötzlich auf der Streichliste18interer Link: Bürgerversammlung 2025, aufgerufen am29.11.2025 der Stadt Ingolstadt landete, gilt es eine Lösung für den Fortbestand für unsere Gemeinde zu finden. Die gemeinsame Intervention mit Ernsgaden und Eitensheim zeigt einen ersten Erfolg: Vorübergehend bleibt der Bücherbus! Es wäre unrealistisch zu glauben, dass dies für uns preisneutral bleiben wird. Erst im Mai 202419interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Mai 2024: 6. Kündigung der Zweckvereinbarung zum Betrieb des Bücherbusses zum 31.12.2024, aufgerufen am 29.11.2025 wurde die geschlossene Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt angepasst. Der Anteil der Gemeinde Karlskron für den Bücherbus erhöhte sich von 25 T€20interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022: 9. Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt über den Bücherbus, aufgerufen am 29.11.2025 ab dem Jahr 2025 auf 40 T€; trotz verrigneter Haltestellen.
10.3 Parkplatzsituation in der Raiffeisenstraße
Zu einem Eklat kam es in der Raiffeisenstraße / von-Hertling-Straße. An Gemeinderat Raba wurden Beschwerden herangetragen, nachdem einige Elterntaxis ein Knöllchen wegen Parken auf dem Grünstreifen erhielten. Bürgermeister Kumpf stellte zunächst klar, dass es sich nicht um eine angeordnete Maßnahme der Gemeinde handle. Die Polizei sei hier wohl selbstständig tätig geworden.
Stefan Kumpf teilte mit, dass sich die ursprüngliche Problematik der Bürgermeister-Stoll-Straße durch den neuen Kindergarten auf die andere Seite der Schule verlagert hätte. Als ersten Schritt habe er eine Mitteilung an die Lehrkräfte veranlasst. Diese mögen bitte ausschließlich auf dem Lehrerparkplatz parken. Das war in der Vergangenheit durch Elterntaxis nicht immer möglich. Aber, so der Bürgermeister, in der Bürgermeister-Stoll-Straße gibt es jetzt genug Parkplätze. Er berichtete exemplarisch von einem persönlichen Erlebnis, bei dem die Fahrerin eines auf dem Busparkplatz parkenden Fahrzeugs dem Busfahrer ein Wurstbrot an die Scheibe warf. Für solch Verhalten gab es im Gremium kein Verständnis.
Gemeinderat Rabe regte eine Stellungnahme der Gemeinde an. Bürgermeister Kumpf berichtete, dass neben den Grünstreifen auch auf den Gehwegen geparkt würde. Gemeinderätin Moosheimer zeigte ebenfalls wenig Verständnis und gab zu bedenken, dass man bei Anlieferung aus Karlskron hinterher an der Kreuzung zur Hauptstraße im nächsten Stau lande. Die Gemeinderäte Schwinghammer und Krammer D. waren sich einig, dass grundsätzlich genügend Parkplätze zur Verfügung stünden. Wer zu faul zum Laufen sei, hätte eben Pech gehabt. Gemeinderätin Straub schlug in die gleiche Kerbe und sah keinen Grund für Änderungen; es dürfe ausschließlich auf gekennzeichneten Parkflächen geparkt werden.
Am Donnerstag (27.11.2025) nach dieser Sitzung gab die Gemeinde über Telegram und die Gemeinde-App bekannt:
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 28.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)🚫 Neuregelung in der von-Hertling-Straße – Feuerwehrzufahrt & Halteverbot 🚒
Entlang der Busspur in der von-Hertling-Straße wurde das bisher zeitlich begrenzte Halteverbot durch ein generelles Halteverbot mit dem Zusatz „Feuerwehrzufahrt“ ersetzt.
Die entsprechende Strecke ist auf dem beigefügten Plan rot markiert.
Warum die Änderung?
- Die Feuerwehrzufahrt wird für den neuen Kindergarten benötigt.
- In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Falschparkern entlang der Busspur, was Einsatzfahrzeuge und den Busverkehr behindert hat.
Bitte haltet die Strecke unbedingt frei – das dient der Sicherheit aller Kinder und sorgt für einen reibungslosen Verkehr.
🚗 Hinweis für Elterntaxis:
Entlang der Bürgermeister-Stoll-Straße sowie am Rathaus stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzt diese Bereiche für das Bringen und Abholen der Kinder.
Vielen Dank für euer Verständnis und eure Rücksichtnahme!
10.4 Aktueller Stand Flexi-Bus



Wie in der Bürgerversammlung21interner Link: Bürgerversammlung 2025, aufgerufen am 29.11.2025 mitgeteilt, steht der Flexibus vor dem Aus und soll zum Jahresende eingestellt werden. Bürgermeister Kumpf wollte noch nicht aufgeben und Gemeinderat Wendl erkundigte sich zum aktuellen Sachstand. Stefan Kumpf informierte, dass er diesbzgl. am Folgetag der Sitzung einen Termin mit dem Landratsamt Pfaffenhofen und der VGI habe. Bis zum Zeitpunkt dieses Beitrags fehlt ein „Heureka“ über die Gemeindekanäle.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 25.11.2025
- 2interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. November 2025, aufgerufen am 25.11.2025
- 3externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 17.11.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 28.11.2025
- 4externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Brautlach (PDF Download), aufgerufen am 7.12.2025
- 5externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 64 Freinhausen „Hohenwarter Straße“, aufgerufen am 298.22.2025
- 6externe Link, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Baugesetzbuch (BauGB)§ 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau, aufgerufen am 28.22.2025
- 7interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 24.10.2025
- 8externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 24.10.2025
- 9externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025
- 10externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025
- 11interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 6. Benennung der neuen Erschließungsstraßen im Baugebiet „Am Linnerberg – Ost“, aufgerufen am 28.11.2025
- 12externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 26.02.2024 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 28.11.2025
- 13interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. Oktober 2025: Nachtragshaushalt 2025: Beratung des Nachtragshaushaltsplans und Erlass der Nachtragshaushaltssatzung, aufgerufen am 28.11.2025
- 14externer Link: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, aufgerufen am 29.22.2025
- 15externer Link, StMAS: Alternative Wohnformen, aufgerufen am 29.11.2025
- 16externer Link: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, aufgerufen am 29.22.2025
- 17externer Link: Würde im Alter e.V., aufgerufen am 29.11.2025
- 18interer Link: Bürgerversammlung 2025, aufgerufen am29.11.2025
- 19interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 13. Mai 2024: 6. Kündigung der Zweckvereinbarung zum Betrieb des Bücherbusses zum 31.12.2024, aufgerufen am 29.11.2025
- 20interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022: 9. Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung mit der Stadt Ingolstadt über den Bücherbus, aufgerufen am 29.11.2025
- 21interner Link: Bürgerversammlung 2025, aufgerufen am 29.11.2025




