Die öffentliche Sitzung des Karlskroner Gemeinderats am 17. November 2025 konzentrierte sich auf zwei zentrale Vorhaben: die Erweiterung des Gewerbegebiets Probfeld und den Neubau des Dorfheims Adelshausen.
Im Bereich der Bauleitplanung für Probfeld fasste das Gremium die finalen Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zu den Bebauungsplänen. Vorausgegangen war eine Abwägung diverser Stellungnahmen. Insbesondere die Nachbargemeinde Weichering äußerte Bedenken bezüglich einer Zunahme des Schwerlastverkehrs. Die Gemeinde Karlskron verwies auf ein aktuelles Gutachten, das die Belastung als verträglich einstuft, sowie auf die Entlastung durch die geplante Ganzzugabfertigung der Firma Scherm. Auch Einwände zum Flächenverbrauch und Anliegerinteressen wurden behandelt, bevor die Pläne mehrheitlich verabschiedet wurden.
Beim Dorfheim Adelshausen standen Finanzierung und Zeitplan im Mittelpunkt. Da die Baugenehmigung den Abriss des Bestands nur zwischen Oktober und Februar zulässt, drängte Bürgermeister Stefan Kumpf zur Entscheidung. Trotz Kritik an den auf voraussichtlich 1,9 Millionen Euro gestiegenen Kosten für die Gemeinde und Diskussionen über die Einbindung des Gremiums, stimmte der Rat mehrheitlich für den Neubau. Damit sind die nächsten Schritte für die Verwaltung und die Architekten freigegeben.
Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17.11.2025
| 1. | Genehmigung der Niederschrift vom 20.10.2025 |
| 2. | Bauleitplanung Gemeinde Karlskron |
| 2.1 | Bauleitplanung – 12. Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss |
| 2.2 | Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 46 „Bestehendes Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – Neuaufstellung“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss |
| 2.3 | Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – 2. Erweiterung“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss |
| 3. | Neubau Dorfheim Adelshausen – Finanzierung und weitere Vorgehensweise |
| 4. | Anfragen und Mitteilungen |
| 4.1 | Erlass einer Katzenschutzverordnung durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen für den gemeindlichen Ortsteil Aschelsried |
| 4.2 | Überweg an der Kreuzung Ingolstädter Straße und Hauptstraße |
| 4.3 | Halteverbot in der Neuburger Straße im Ortsteil Pobenhausen |
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 20.11.2025 mit den Ergänzungen aus der Sitzung zu „Anfragen und Mitteilungen“.
Die Gemeinderätin Brüderle war zur Sitzung entschuldigt. Gemeinderätin Heimrich und Gemeinderat Krammer D. erschienen um 1801 noch vor der Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls.
1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.10.2025
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 20.10.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. Oktober 2025, aufgerufen am 20.11.2025 mit den besprochenen Änderungen einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 20.10.20253externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 20.10.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 20.11.2025 ist seit 17.11.2025 im Bürgerportal verfügbar.
2. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
Nachdem die Rückmeldungen zur 1. Auslegung bereits im Juli4interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. Juli 2025: 4. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 21.11.2025 behandelt worden waren, stand nun die Beratung der Rückmeldungen aus der zweiten Runde an. Zwei Vertreter der Firma Scherm5externer Link: SCHERM Holding & Verwaltungs GmbH, aufgerufen am 2.8.2025 waren ebenfalls in der Zuhörerschaft vertreten. Die drei parallel laufenden Verfahren wurden in dieser Sitzung erneut behandelt. Da sich die Rückmeldungen zu den jeweiligen Unterpunkten gelichwertig verhielt, fasse ich das hier zusammen und führe zu den Unterpunkten der Tagesordnung lediglich die finalen Festlegungs- bzw. Satzungsbeschlüsse auf.
Die Gemeinde Weichering steht den hier behandelten Verfahren ablehnend gegenüber. Sie verweist auf eine Verkehrsprognose aus dem Jahr 2012. Das dort prognostizierte Verkehrsaufkommen ist so nicht eingetroffen. Zur vorliegenden Bauleitplanung wurde eine aktuelle Verkehrszählung durchgeführt und daraus resultierend eine Prognose aufgestellt. Das erwartete zusätzliche Verkehrsaufkommen wird im Gutachten für erträglich bemessen. Zu den geäußerten Bedenken im Klimaschutz wird auf den von der Firma Scherm vorgestellten beabsichtigten Ausbau der Ganzzugabfertigung6interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. Dezember 2023: 2.2.4 Ausbau für Ganzzugabfertigung, aufgerufen am 21.11.2025 verwiesen. Einige Anmerkungen finden in der redaktionellen Bearbeitung noch ihren Eingang in die Planungen. Dies beschloss der Karlskroner Gemeinderat mit einer Gegenstimme.
Die Regierung von Oberbayern, der Regionale Planungsverband und die Regionsbeauftragte Region Ingolstadt bei der Regierung von Oberbayern forderten eine Stellungnahme zum Bedarfsnachweis. Der Bedarfsnachweis ist ein Pflichtbaustein in der Bauleitplanung, bei dem die Gemeinde belegen muss, dass neue Bauflächen für die künftige Entwicklung tatsächlich erforderlich sind und nicht einfach nur gewünscht werden. Bevor die Gemeinde Flächen neu ausweist, muss sie zunächst nachweisen, dass die Potenziale in bereits bebauten Gebieten (die sogenannte Innenentwicklung) ausgeschöpft sind, um sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Nur wenn ein solcher nachgewiesener Restbedarf besteht, darf eine Änderung des Flächennutzungsplans oder ein neuer Bebauungsplan zur Außenentwicklung aufgestellt und von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Die Firma Scherm ist im Umgriff der behandelten Bauleitplanung ansässig. Ein anderer Standort wie „Brautlach III“ ist nicht sinnvoll umsetzbar. Hierzu werden redaktionelle Änderungen aufgenommen. Der Beschluss des Karlskroner Gemeinderates hierzu fiel mit einer Gegenstimme.
Die Stellungnahmen des Staatlichen Bauamts Ingolstadt, des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt und der Deutschen Bahn enthielten die gleichen Anmerkungen wie in der 1. Auslegung. Es werden keine neuen Änderungen der Planung nötig. Auch diesen Beschluss fasste der Karlskroner Gemeinderat mit einer Gegenstimme.
Die Anmerkungen des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden redaktionell in den Planungen ergänzt. Der Beschluss des Karlskroner Gemeinderates hierzu fiel mit zwei Gegenstimmen.
Die Anmerkungen des Eisenbahn-Bundesamts und der Bayernwerk Netz GmbH werden redaktionell in den Planungen ergänzt. Der Beschluss des Karlskroner Gemeinderates hierzu fiel mit einer Gegenstimme.
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Bauleitplanung übt Kritik am Flächenverbrauch. Die Gemeinde Karlskron sieht diesen im Sinne der Wirtschaftsförderung als gerechtfertigt. Mehrstöckige Parkflächen wurden geprüft und als unwirtschaftlich identifiziert. Das anfallende Niederschlagswasser wird über versickerungsfähige Oberflächen großflächig versickert. Eine Änderung der Teilfläche in der Nähe von Probfeld 20 in ein Sondergebiet wird abgelehnt. Die Gemeinde hält an der Definition des Gewerbegebiets fest. Einige Anmerkungen der Stellungnahme werden ebenfalls redaktionell in die Planungen aufgenommen. Der Beschluss des Karlskroner Gemeinderates hierzu fiel mit einer Gegenstimme.
Die Stellungnahme des Landratsamts Neuburg-Schrobenhausen, Ortsplanung nahm der Karlskroner Gemeinderat mit einer Gegenstimme zur Kenntnis.
Die Inhalte der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde gehen teilweise über die Festlegungen hinaus, die in den Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplans beziehungsweise zur Neuaufstellung der hier behandelten Bebauungspläne getroffen werden. Die Anmerkungen zu den Ausgleichsflächen wurden in den Planungen berücksichtigt, finden jedoch zusätzliche Erwähnung durch eine redaktionelle Anpassung. Die Abstimmungen zum Artenschutz fanden statt und erste Umsetzungen finden bereits statt. Im Umweltbericht wird noch ein durchgeführtes Monitoring ergänzt. Die Anpassungen zur Flächennutzungsplanänderung und der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Bestehendes Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – Neuaufstellung“ beschloss der Gemeinderat Karlskron mit einer Gegenstimme. Die redaktionellen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – 2. Erweiterung“ wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
2.1 Bauleitplanung – 12. Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 21.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Gemeinderat Karlskron fasste den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit zwei Gegenstimmen.
2.2 Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 46 „Bestehendes Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – Neuaufstellung“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Ein von der Bauleitplanung betroffener Bürger forderte die Eintragung eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechts. Hier soll der Zugang zum Acker innerhalb des Bebauungsplans sichergestellt werden. Das Leitungsrecht soll eine mögliche spätere Nutzung der Ackerfläche für Freiflächenphotovoltaik offen halten. In den Ausführungen zu dieser Forderung wurde darauf hingewiesen, dass die beschriebene Situation bereits vorläge. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass dies bislang auch reibungslos funktioniere. Die Aufnahme des Fahrrechtes wurde einstimmig beschlossen.
Der betroffene Bürger war zur Sitzung anwesend. Der Gemeinderat votierte einstimmig, ihm Rederecht zu erteilen. Der Bürger führte aus, dass aus seiner Sicht die Inanspruchnahme seines Wegerechts nicht gänzlich reibungslos funktioniere. Eine freie Durchfahrt sei nur bedingt möglich. Der von ihm zu benutzende Anwandweg7externer Link, Wikipedia: Anwandweg, aufgerufen am 21.11.2025 sei zunächst frei befahrbar gewesen. Jedoch wurden die Positionen der Tore so verändert, dass diese nun den Weg versperren. Sollte er den Schlüssel vergessen, müsse er umkehren und diesen holen. Der Bürger wünschte sich einen Umbau in die ursprüngliche Lösung, bei dem der Anwandweg nicht durch Tore versperrt war. Bürgermeister Kumpf versuchte sich in einer vermittelnden Anmerkung. Die Durchfahrt mit dem Zugang zum Parkplatz wäre sicherlich in der Zahl höher als die Zufahrt zum vom Gewerbegebiet eingeschlossenen Acker. Eine Zugangslösung wie aktuell umgesetzt würde in einer Gesamtbetrachtung den geringeren Aufwand verursachen.
Zum einzutragenden Leitungsrecht wurden zahlreiche Argumente ausgetauscht. Seitens WipflerPLAN sieht man hierzu aktuell keine Notwendigkeit. Sollte eine Freiflächenphotovoltaik beabsichtigt werden, müsse ohnehin ein zugehöriger Bebauungsplan aufgestellt werden, das Leitungsrecht könne dann behandelt werden. Der Bürger ergänzte, dass das Leitungsrecht für alle anderen in einem solchen Fall betroffenen Grundstücke bereits im Grundbuch eingetragen sei. Gemeinderat Reitberger argumentierte, wenn es aktuell keinen nennenswerten Zusatzaufwand verursachen würde, so könne man das Leitungsrecht getrost bereits jetzt aufnehmen. Die Gemeinderät:innen Moosheimer, Straub und Schwinghammer schlossen sich Reitberger an.
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 21.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Gemeinderat Karlskron fasste den Satzungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 „Bestehendes Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld“ mit zwei Gegenstimmen.
2.3 Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – 2. Erweiterung“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Mit ihrer Stellungnahme schlossen sich 61 Lichtenauer Bürger:innen der Argumentation der Gemeinde Weichering an. Auch hier wird ein hohes Verkehrauskommen befürchtet, das in dem veranlassten Gutachten jedoch niedriger angesetzt und als verträglich bewertet wird. In einem Wortbeitrag fügte Bürgermeister Stefan Kumpf hinzu, dass er die eingebrachten Bedenken nachvollziehen könne. Die Beurteilung des prognostizierten Verkehrsaufkommens mag subjektiv von Betroffenen auch anders eingeschätzt werden. Er verwies ebenfalls auf die Ganzzugabfertigung, durch die eine Verkehrsseigerung durch ein erhöhtes Frachtaufkommen abgemildert würde. Mit einer Gegenstimme beschloss der Karlskroner Gemeinderat die eingebrachten Bedenken zur Kenntnis zu nehmen.
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 21.11.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Gemeinderat Karlskron fasste den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbe- und Sondergebiet Probfeld – 2. Erweiterung“ mit zwei Gegenstimmen.
3. Neubau Dorfheim Adelshausen – Finanzierung und weitere Vorgehensweise
Das Dorfheim Adelshausen geht auf einen Antrag aus dem Jahr 2017 von Adelshausener Bürger:innen auf Sanierung und Instandsetzung des alten Schulhauses zurück. In Folge des Antrags wurde ein Bauzustandsbericht in Auftrag gegeben, welcher abschließend einen Neubau präferierte. Im Anschluss wurde vom Architekturbüro Böhm8externer Link: Architekturbüro Böhm, aufgerufen am 21.11.2025 ein Planentwurf für einen Neubau erarbeitet. Das Gebäude soll durch die Gemeinde errichtet und durch einen Trägerverein betrieben werden.
Der für den Abriss und Neubau notwendige Bebauungsplan wurde am 25.11.20249interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. November 2024: 4.1 Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 47 „Dorfgemeinschaftshaus Adelshausen“; Prüfung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB – Abwägungs und Satzungsbeschluss, aufgerufen am 21.11.2025 beschlossen. Hierauf konnte am 16.12.202410interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Dezember 2024: 2.1 Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Schießstand, Festsaal und Vereinsräumen, Bauort Fl.Nr. 40, Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 8, Adelshausen, aufgerufen am 21.11.2025 der Bauantrag behandelt werden.
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 30.11.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Der Bauantrag wurde nun im Landratsamt genehmigt und der Haupt- und Finanzausschuss beriet in nicht öffentlicher Sitzung zur Finanzierung und weitere Vorgehensweise. Die von den Vereinen geplant einzubringenden Eigenleistungen wurden mit 65 T€ beziffert. Über diverse Fördermaßnahmen erwartet man eine Gesamtfördersumme von 1,1 Mio€. Für die Gemeinde Karlskron bleiben voraussichtliche Kosten von 1,9 Mio€. In diesem Zusammenhang wird immer wieder das Argument eingebracht, dass auch eine Sanierung des alten Schulhauses mit 1,1 Mio€ zu veranschlagen sei.
Gerne wird dann formuliert, es fielen damit für die Gemeinde lediglich Kosten von 800 T€ an. Die Intention dieser Folgerung ist klar, aber die Aussage ist falsch. Die 1,9 Mio€ bleiben unveränderte Kosten für die Gemeinde. Aber durch den Neubau erhöht sich der Gemeindeanteil um 800 T€. Die Entscheidung, ob die Nutzungsoptimierung eines neuen Gebäudes die Mehrkosten aufwiegt, ist die richtige Argumentation. Wer anders argumentiert, versucht zu blenden.
Die Baugenehmigung sieht nun einen Abriss des Bestands zwischen Oktober und Februar vor. Mit dem Verweis auf die allgemeinen Kostensteigerungen versuchte Bürgermeister Stefan Kumpf zur Eile zu drängen. Es ergibt sich eine Kette an Vorbedingungen, die erfüllt sein müssen, um den Abriss zu beginnen. Denn erst nach einer Förderzusage durch das Amt für Landwirtschaftliche Entwicklung könne man loslegen. Eine solche Förderzusage erteilt das Amt nach einer Förderzusage des Bayerischen Sportschützenbundes bezüglich der Förderung des Schießstandes.
Wenn wir diese Kette an Förderzusagen beleuchten, wie wahrscheinlich ist ein Abriss noch bis Februar 2026? Ziehen wir Weihnachten ab, bleibt für diesen Handlungsstrang ein Zeitraum von effektiv 10 Wochen.
Mit einem Hinweis auf andere finanzintensive Projekte riet Gemeinderat Hagl zur Umsicht. Das Abwasserprojekt der Zukunft11interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft sei zu stemmen und mit Blick auf die allgemeine Marktlage und die Situation umliegender Gemeinden sei der Handlungsspielraum im Gemeindesäckel überschaubar. Bürgermeister Kumpf hielt dagegen, dass in die Haushaltsplanung bereits 2 Mio€ für das Dorfheim eingerechnet wären.
Gemeinderätin Froschmeir hielt fest, dass die Gemeinde Bauherrin sei. Sie rügte, dass der Bauausschuss nicht in die Entscheidungsfindung und die Details zur Planung einbezogen wurde. Der Gemeinderat würde vor nahezu vollendete Tatsachen gestellt, ohne Einfluss nehmen zu können. Bislang läge kein Gemeinderatsbeschluss vor, in dem man sich hinter das Projekt stelle. Der Gemeinderat hätte zum Bauantrag beraten und sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, so der Bürgermeister. Außerdem seien die Hauptnutzer die Vereine und nicht die Gemeinde selbst.
Hier kam nun das zuvor aufgeführte Argument, es würde die Gemeinde nur eine dreiviertel Million kosten durch Gemeinderat Wendl aufs Tablett. Er wiederholte die bereits mehrfach angeführten Punkte, ein altes Gebäude sei energetisch schlechter als ein Neubau. Eine Altbausanierung könnte dem nicht gerecht werden.
Teilweises Verständnis für Froschmeirs Bedenken zeigte Gemeinderat Bachhuber. Mit Beispielen aus seinen Erfahrungen zum Bürgerhaus Pobenhausen versuchte er diese Bedenken zu zerstreuen.
Mit Bezug auf Froschmeirs Vorschlag aus der Vergangenheit auch Räume für eine ggf. nötige Kindergartengruppe im Nutzungskonzept einzubeziehen, entgegnete Gemeinderat Reitberger: „Das soll ein Bürgerhaus Adelshausen werden und kein Kindergarten.“
Bürgermeister Kumpf schloss die Beratung mit dem Hinweis, dass die Finanzierung zu diesem Vorhaben sicher noch bewegen wird. Ein heutiger Beschluss zur Weiterführung der nötigen Schritte sei jedoch kein Blankoscheck.
Mit 2 Gegenstimmen beschloss der Karlskroner Gemeinderat, den Abriss und Neubau des alten Schulhauses in Adelhausen umzusetzen. Die Verwaltung soll die nächsten nötigen Schritte einleiten. Das Architekturbüro Böhm12externer Link: Architekturbüro Böhm, aufgerufen am 21.11.2025 wird diese weiteren Schritte begleiten.
4. Anfragen und Mitteilungen
4.1 Erlass einer Katzenschutzverordnung durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen für den gemeindlichen Ortsteil Aschelsried
Bürgermeister Kumpf informierte über die vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erlassene Katzenschutzverordnung13externer Link, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen: Amtsblatt Nr. 43 vom 12.11.2025 (PDF Download), aufgerufen am 14.11.2025 erlassen wurde. Hintergrund ist, dass sich frei lebende Katzen oft unkontrolliert vermehren. Um dem entgegenzuwirken, schreibt die Verordnung vor, dass alle Katzen, die im Schutzgebiet frei herumlaufen, eindeutig gekennzeichnet und registriert sein müssen. Dies geschieht entweder über einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung, die anschließend in ein kostenloses Haustierregister wie Tasso e.V. oder FINDEFIX eingetragen wird. So können Behörden im Bedarfsfall schnell den Halter ermitteln. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ist für die Kontrolle zuständig und darf Katzen im Schutzgebiet einfangen, wenn unklar ist, ob sie registriert sind. Katzenhalter müssen auf Nachfrage einen Nachweis über die Registrierung vorlegen. Bei Verstößen kann das Amt entsprechende Maßnahmen anordnen. Die Verordnung tritt am 1. März 2026 in Kraft und wird nach drei Jahren überprüft, um festzustellen, ob sie ihre Ziele erreicht oder angepasst werden muss.
4.2 Überweg an der Kreuzung Ingolstädter Straße und Hauptstraße
Die Beratungen zu den Änderungen an der Kreuzung Ingolstädter Straße und Hauptstraße fanden in öffentlicher Sitzung im Juni 202514interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 23. Juni 2025: Vorstellung Beschilderungskonzept Geh- und Radweg entlang der Hauptstraße, aufgerufen am 24.10.2025 statt. Gemeinderätin Froschmeir wollte wissen, wie weit Planung und Umsetzung fortgeschritten sind. Bürgermeister Kumpf teilte mit, dass man weiter auf die Planungen aus zuständiger Stelle warte und sich keine neuen Erkenntnisse ergeben hätten.
4.3 Halteverbot in der Neuburger Straße im Ortsteil Pobenhausen
In der Bürgerversammlung in Pobenhausen am 6.11.2025 wurde von Bürger:innen der Wunsch nach Halteverboten entlang der St2044 / Schrobenhausener Straße vorgebracht. Gemeinderätin Moosheimer brachte die von den Bürger:innen empfundene Dringlichkeit vor und fragte, ob bereits ein Termin vereinbart sei. Bürgermeister Stefan Kumpf verwies auf die anderen Bürgerversammlungen und die entsprechende Kürze der vergangenen Zeit.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 20.11.2025
- 2interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. Oktober 2025, aufgerufen am 20.11.2025
- 3externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 20.10.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 20.11.2025
- 4interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. Juli 2025: 4. Bauleitplanverfahren Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 21.11.2025
- 5externer Link: SCHERM Holding & Verwaltungs GmbH, aufgerufen am 2.8.2025
- 6interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. Dezember 2023: 2.2.4 Ausbau für Ganzzugabfertigung, aufgerufen am 21.11.2025
- 7externer Link, Wikipedia: Anwandweg, aufgerufen am 21.11.2025
- 8externer Link: Architekturbüro Böhm, aufgerufen am 21.11.2025
- 9interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. November 2024: 4.1 Bauleitplanung – Bebauungsplan Nr. 47 „Dorfgemeinschaftshaus Adelshausen“; Prüfung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB – Abwägungs und Satzungsbeschluss, aufgerufen am 21.11.2025
- 10interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Dezember 2024: 2.1 Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Schießstand, Festsaal und Vereinsräumen, Bauort Fl.Nr. 40, Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 8, Adelshausen, aufgerufen am 21.11.2025
- 11interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft
- 12externer Link: Architekturbüro Böhm, aufgerufen am 21.11.2025
- 13externer Link, Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen: Amtsblatt Nr. 43 vom 12.11.2025 (PDF Download), aufgerufen am 14.11.2025
- 14interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 23. Juni 2025: Vorstellung Beschilderungskonzept Geh- und Radweg entlang der Hauptstraße, aufgerufen am 24.10.2025





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