Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2025

Verschneites Rathaus mit beleuchtetem Weihnachtsbaum und festlich geschmücktem Maibaum in der Dämmerung, KI-bearbeitet

Die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres 2025 lieferte keine Weihnachtsstimmung. Die umfangreiche Tagesordnung zeigte an, dass die Zeit von Entspannung und Heimeligkeit noch warten musste. Mit den Aufstellungsbeschlüssen für zwei neue Solarparks der Firma Anumar wurden sogleich Weichen für eine zukünftige ökologische Energieversorgung gestellt. Endlich scheint es, als würde erste Freiflächenphotovoltaik seit langem realisiert werden. Am Ende lag noch eine spürbare Betroffenheit über der Versammlung: Der jüngste schwere Verkehrsunfall einer 12-Jährigen in Deubling führte die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit schmerzlich vor Augen und sorgte für emotionale Wortmeldungen. Zwischen diesen gewichtigen Themen fand zudem eine kuriose Posse ihr Ende: Die fast satirisch anmutende Diskussion um die Beschriftung der Kindertagesstätte Farbenfroh wurde zur Erleichterung vieler und zu einem Bruchteil der ursprünglich befürchteten Kosten endlich ad acta gelegt.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8.12.2025

1.Genehmigung der Niederschrift vom 25.11.2025
2.Bauangelegenheiten
2.1Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen, Fl.Nrn. 863/28 und 863/29 Gmkg Karlskron, Bauort Raiffeisenstraße, Karlskron
2.2Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 761/6 Gmkg Karlskron, Rainweg 45b, Grillheim
2.3Bauantrag zur Errichtung von zwei Rundbogenhallen als Weideunterstand, Bauort Fl.Nr. 596 Gmkg Karlskron, Aretinstr. 16, Brautlach
3.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
3.1Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Karlskron I“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss
3.2Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Karlskron II“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss
4.Bauleitplanung Nachbargemeinden
4.1Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
4.2Bauleitplanung Nachbargemeinde – Markt Hohenwart – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 Sondergebiet „Klosterberg“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
5.Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegesetzes
5.1Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung Verkehrsfläche Fl-Nr.348/19 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg
5.2Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung der Verkehrsfläche Fl-Nr.1289 TF Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg
5.3Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes-Widmung der Verkehrsfläche „Fruchtheim“
5.4Vollzug des Bayer. Straßen- u. Wegegesetzes-Widmung der Verkehrsfläche „Dollstraße“ als Ortsstraße
6.Erneuerung und künstlerische Gestaltung der Verglasung der Türen der Aussegnungshalle in Adelshausen
7.Auftragsvergabe Schriftzug Kindertagesstätte Farbenfroh
8.Jahresrechnung 2024
8.1Feststellung der Jahresrechnung 2024
8.2Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2024
8.3Entlastung der Jahresrechnung 2024
9.Hochrechnung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2025 und Ausblick auf das Haushaltsjahr 2026
10.Anfragen und Mitteilungen
10.1Jahresrückblick des Bürgermeisters
10.2Jahresrückblick Fraktionssprecher
10.3Geschwindigkeitsbeschränkung für Deubling
10.4Öffentliches WC – Friedhof Adelshausen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 8.12.2025
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 4.12.2025 mit den Ergänzungen aus der Sitzung zu „Anfragen und Mitteilungen“.

Gemeinderätin Froschmeir war ab 1902, zu Tagesordnungspunkt 2.1 anwesend.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 25.11.2025

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 25.11.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. November 2025, aufgerufen am 25.11.2025 mit den besprochenen Änderungen einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 25.11.20253externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 28.11.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 7.1.2026 ist seit 7.1.2026 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen, Fl.Nrn. 863/28 und 863/29 Gmkg Karlskron, Bauort Raiffeisenstraße, Karlskron

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 30.11.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der ursprüngliche Vorbescheid war zur Fl.Nr. 863 (Ringstraße 5) genehmigt. Das Grundstück wurde inzwischen geteilt. Zur Teilfläche 863/28 mit Hausnummer 5a wurde am 11.7.20224interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Juli 2022: 5.2 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit einer Doppelgarage und 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.863/28 Gmkg Karlskron, Ringstr. 5 a und 5 b, Karlskron, aufgerufen am 30.11.2023 ein Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses behandelt, welches inzwischen errichtet wurde. Zuletzt beriet der Gemeinderat Karlskron am 27.11.20235interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 27. November 2023: 3.6 Bauantrag zur Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und Carport, Fl.Nr. 18 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 29 in Karlskron, aufgerufen am 30.11.2023 zur Verlängerung dieses Vorbescheids.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides um 4 Jahre und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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2.2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 761/6 Gmkg Karlskron, Rainweg 45b, Grillheim

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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2.3 Bauantrag zur Errichtung von zwei Rundbogenhallen als Weideunterstand, Bauort Fl.Nr. 596 Gmkg Karlskron, Aretinstr. 16, Brautlach

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Flächennutzungsplan6externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Brautlach [PDF-Download), aufgerufen am 12.12.2025 zeigt die Fläche im Außenbereich, wobei hier eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt. Die Fläche befindet sich in einem vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ermittelten Überschwemmungsgebietes7interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Mai 2022: Vollzug der Wassergesetze-Vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ermittelten Überschwemmungsgebietes an der Brautlach von Flusskilometer 3,06 bis 5,10 (Gewässer II.Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Karlskron im Landkreis ND-SOB, aufgerufen am 12.12.2025. Eine nachteilige Beeinflussung von Versickerung durch die zu errichtenden Rundbogenhallen schließt der Antragsteller aus. Eine entsprechende Prüfung obliegt dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

3. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

3.1 Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Karlskron I“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Firma Anumar8externer Link: Anumar GmbH, aufgerufen am 12.12.2025 beabsichtigt südlich von Adelshausen eine Freiflächenphotovoltaik zu errichten. Die Gerundstücke befinden sich im Privatbesitz und liegen gemäß Flächennutzungsplan9externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Adelshausen [PDF-Download), aufgerufen am 12.12.2025 im Außenbereich. Nach dem „Entwicklungskonzept – Photovoltaik Karlskron10externer Link, Gemeinde Karlskron: Entwicklungskonzept – Photovoltaik in Karlskron, aufgerufen am 12.12.2025“ liegen die beiden nördlichen Flächen im Potenzialbereich ohne erkennbare Einschränkungen. Etwa die Hälfte des südlichen Grundstücks wird im Entwicklungskonzept für die Photovoltaiknutzung grundsätzlich ausgeschlossen.

Bislang wird die Fläche in der Darstellung der Firma Anumar als „Solarpark Karlskron V“ bezeichnet. Die für diesen Umgriff des zukünftig als „Solarpark Karlskron I“ geführten Bereichs umfasst eine Fläche von 11 ha. Anumar gibt eine Investition von 8 Mio€ für die Anlage an und rechnet mit einem Ertrag von 13500 MWh. Hierfür wird der Gemeinde Karlskron ein Gewerbesteueranteil von jährlich 30 T€ über eine Laufzeit von 30 Jahren in Aussicht gestellt. zusätzlich sei mit jährlich 25 T€ über die EEG-Umlage zu rechen. Herr Brosch von der Firma Anumar ergänzte, dass diese Umlage nicht auf die Kreisumlage der Gemeinde anrechenbar sei. Über einen Batteriespeicher kann die Netzeinspeisung variabler gestaltet werden. Der Baubeginn ist für den Herbst 2026 vorgesehen.

Gemeinderat Hagl befürwortete das Vorhaben grundsätzlich, hätte sich aber eine Behandlung vorab im Bauausschuss gewünscht. Bürgermeister Stefan Kumpf verwies auf die erarbeiteten Leitlinien, weshalb er nicht die Notwendigkeit einer Beratung im Bausschuss sehe.

Ferner diskutierte der Rat die Teilfläche mit PV-Nutzungsausschluss. Vom Bürgermeister wurde angebracht, dass die in den Leitlinien eingezeichneten Flächen nicht als messerscharf betrachtet werden könnten. Es würden sich immer Überschneidungen ergeben und die Entscheidung läge am Ende bei der Gemeinde.

Mit 3 Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat Karlskron die vorhabensbezogene Aufstellung eines Bebauungsplans mit zugehörigem Grünordnungsplan, verbunden mit einer Änderung des Flächennutzungsplans. Die Kosten und Risiken für diese Bauleitplanung liegen beim Vorhabensträger.

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3.2 Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Karlskron II“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 12.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Für diese Fläche liegt nach dem „Entwicklungskonzept – Photovoltaik Karlskron11externer Link, Gemeinde Karlskron: Entwicklungskonzept – Photovoltaik in Karlskron, aufgerufen am 12.12.2025“ im Potenzialbereich und stellt eine landwirtschaftliche Fläche mit geringerer Bonität dar. Lediglich der Artenschutz muss hier näher betrachtet werden.

Die Fläche gibt Anumar mit 2,5 ha an. Mna erwartet einen Ertrag von 3100 MEh und stellt damit verbunden eine Gewerbesteuer von jährlich 10 T€ und bis zu 800€ EEG-Umlage in Aussicht.

Gemeinderätin Brüderle bemängelte die neu zu verlegenden Leitungen für die beiden Vorhaben. Im 25 Jahren wisse niemand mehr, wo hier gegraben wurde. Mit leichter Verwunderung verwies Herr Brosch (Fa. Anumar) auf die Vermessung solcher Leitungen.

Eine Möglichkeit der Karlskroner Bürger:innen, den lokal erzeugten Strom einzukaufen wünschte sich Gemeinderat Bachhuber. Hier verwies Herr Brosch auf die Heimatenergiewerke12externer Link: Heimatenergiewerke GmbH, aufgerufen am 12.12.202512, worüber man zu einem Verbrauchspreis von aktuell 0,30 € pro kWh „bürgernahmen Grünstrom“ einkaufen könne.

Eine Prüfung zum Zeitpunkt dieses Beitrags ergibt, dass Karlskron aktuell noch nicht im Versorgungsgebiet des Anbieters „Heimatenergiewerke“ gelistet ist. Es ist zu erwarten, dass sich das mit der Inbetriebnahme der zu dieser Sitzung behandelten Anlagen ändern wird. Soweit mir bekannt, verfügt Anumar aktuell auch noch nicht über Anlagen im Karlskroner Gemeindegebiet.

Mit 3 Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat Karlskron die vorhabensbezogene Aufstellung eines Bebauungsplans mit zugehörigem Grünordnungsplan, verbunden mit einer Änderung des Flächennutzungsplans. Die Kosten und Risiken für diese Bauleitplanung liegen beim Vorhabensträger.

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4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Baar-Ebenhausen13externer Link, Gemeinde Baar-Ebenhausen: 04.12.2025 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, aufgerufen am 12.12.2025 verfügbar. Zuletzt behandelte der Karlskroner Gemeinderfat diese Bauleitplaung am 7.7.202514interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Juli 2025: 4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 12.12.2025.

Der Gemeinderat Karlskron stellte erneut einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und keine Einwände erhebt.

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4.2 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Markt Hohenwart – 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 Sondergebiet „Klosterberg“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Marktes Hohenwart15externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Sondergebiet Klosterberg“ und über die frühzeitige Bürgerbeteiligung, aufgerufen am 12.12.2025 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und keine Einwände erhebt.

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegesetzes

Im Rahmen der Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron16interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 24.10.2025 wurden zahlreiche fehlende Widmungen festgestellt. Die gesetzlich im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)17externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 24.10.2025 vorgesehene Widmung öffentlicher Wege wird daher sukzessive aufgearbeitet.

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5.1 Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung Verkehrsfläche Fl-Nr.348/19 Gmkg Karlskron als beschränkt öffentlicher Weg

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 5.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Baulast liegt bei der Gemeinde und der Weg hat eine Länge von 69 m. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung als Geh- und Fußweg einstimmig.

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5.2 Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes- Widmung der Verkehrsfläche Fl-Nr.1289 TF Gmkg Karlskron als beschränkt-öffentlicher Weg

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 5.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Baulast liegt bei der Gemeinde und der Weg hat eine Länge von 24 m. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung des „Fußweg Fruchtheim“ als Geh- und Fußweg einstimmig.

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5.3 Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes-Widmung der Verkehrsfläche „Fruchtheim“

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 5.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Baulast liegt bei der Gemeinde und es sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße18externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025 „Fruchtheim“ mit einer Gesamtlänge von 474 m einstimmig.

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5.4 Vollzug des Bayer. Straßen- u. Wegegesetzes-Widmung der Verkehrsfläche „Dollstraße“ als Ortsstraße

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 13.12.2025 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Baulast liegt bei der Gemeinde und es sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße19externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025 „Dollstraße“ einstimmig.

Die Gemeinderätinnen Brüderle und Froschmeir wunderten sich über die nur teilweise Widmung der Straße. Einerseits findet sich in der Dollstraße 8a eine Tierarztpraxis. Andererseits hatte der Gemeinderat im Juli 202520interner zu einem Vorbescheid für eine Halle für Hufbearbeitung und Pferdereha-Training beraten. Beide Betriebe liegen nicht an dem nun gewidmeten Teil der Dollsstraße. Zum Antrag auf Vorbescheid habe man noch keine Rückmeldung erhalte, so der Bürgermeister. Kumpf nehme an, der Vorbescheid sei von der Genehmigungsbehörde abgelehnt worden. Gemeindekämmerer Kahn mutmaßte, dass der Rest der Dollstraße in einer zukünftigen Sitzung vermutlich zum Feldweg gewidmet werden würde.

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6. Erneuerung und künstlerische Gestaltung der Verglasung der Türen der Aussegnungshalle in Adelshausen

Für die Aussegnungshalle / Leichenhaus in Adelshausen liegt ein Angebot einer ortsansässigen Glaskünstlerin vor. Das Angebot enthält ESG-Isoglasscheiben für die beiden Türen zum Preis von 6300 €, ein Vorsatzfenster für 6700 € und passende Kerzenständer / -schalen. Zur Sitzung lagen die Bilder zum Gestaltungsvorschlag auf. Von der gleichen Künstlerin stammt auch die Gestaltung des Karlskroner Leichenhauses.

Die Frage zum Grund für dieses Angebot und Gestaltungsvorschlag beantwortete Gemeinderätin Brüderle. Neben dem Gebäude habe eine Linde gestanden, welche entfernt werden musste. Nun entfällt der von Baum gespendete Schatten und im Sommer würde es daher sehr heiß im Leichenhaus. Man habe sie darauf angesprochen, was sie zur Kontaktaufnahme mit der Glaskünstlerin veranlasst habe. Das dann erstellt Angebot reichte Brüderle an den Bürgermeister weiter.

In der Beratung bezweifelte Gemeinderat Wendl eine verschattende Wirkung allein durch eine farbliche Glasgestaltung. Gemeinderätin Brüderle versuchte dies mit dem Hinweis auf eine würdevolle Gestaltung zu entkräften. Eine Verschönerung möge ja gegeben sein, so Gemeinderätin Straub. Mit Blick auf eine mutmaßlich ursächlich geforderte Verschattung, um den Raum kühler zu halten, stellte sie die Frage: „Bringts was?“

Ein Vergleichsangebot hätte sich Gemeinderat Reitberger gewünscht. Im Zusammenhang mit den entstehenden Kosten verwies Gemeinderat Schwinghammer darauf, dass diese sich als Umlage in den Nutzungsgebühren wiederfinden werden. Hier stellte Gemeindekämmerer Kahn fest, dass die Friedhofsgebühren demnächst wieder betrachtet werden müssten.

Gänzlich unzufrieden war Gemeinderat Krammer T. in seiner optischen Beurteilung des Gestaltungsvorschlags. Er wollte wissen, wer das Design abgenommen hätte. Wenn der Adelshausener Pfarrgemeinderat dies haben wolle, so möge es an ihm nicht scheitern. Einer Klärung mit dem Adelshausener Pfarrgemeinderat pflichtete auch Gemeinderat Raba bei.

So wurde letztlich die Entscheidung zur Erneuerung und künstlerischen Gestaltung des Adelshausener Leichenhauses auf die erste Januarsitzung vertagt. Als Mesmerin erhielt Gemeinderätin Brüderle den Auftrag, den Gestaltungsvorschlag dem Pfarrgemeinderat zur Beratung und Rückmeldung vorzulegen. Über die Feiertage sei genug Zeit, um sich formlos zum Thema zu beraten.

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7. Auftragsvergabe Schriftzug Kindertagesstätte Farbenfroh

Um es gleich vorwegzunehmen: Dieser Schildbürgerstreich konnte in dieser Sitzung zu Ende gebracht werden. Der Karlskroner Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme eine Beschriftung an den Eingängen des Hauses Farbenfroh. Hier sollen die Beschriftungen „Kinderkrippe“ in 15 cm Schrifthöhe in Metallbuchstaben und „Kindergarten Farbenfroh“ aus Platzgründen im 12 cm Schrifthöhe angebracht werden. „Farbenfroh“ wird dabei nicht in Metall, sondern Acryl mit je unterschiedlichen Farben der Buchstaben ausgeführt werden. Der Preis soll bei bis zu 1200 € liegen und ist damit weit günstiger als alles, was bisher besprochen wurde.

Bürgermeister Stefan Kumpf, Architektin Pia Faust und Architektin Rita Obereisenbuchner bei der Eröffnungsrede vor dem Eingang des Kindergartens St. Josef Karlskron am 18.10.2025
Als Vorbild der Buchstaben für das Haus Farbenfroh dient die Schrift des neu errichteten Haus Sonnenschein. (Bild von der Eröffnungsfeier Haus Sonnenschein im Oktober 2025)
Die Ausführung wie am Haus Sonnenschein bietet den Vorteil, dass die Buchstaben an der Blechfassade am Haus Farbenfroh angebracht werden können, ohne statische Probleme zu verursachen. Der Wunsch zur Anbringung eines Schriftzuges entstand bereits zur Fertigstellung von Haus Farbenfroh. Die am 7.11.202220interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. November 2022: 1.2 Zusätzliche Fassadenelemente, aufgerufen am 13.12.2025 vorgestellten Schmuckelemente für 20 T€ erachtete das Gremium als zu teuer. In der Folgesitzung21interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: 6. Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 13.12.2025 beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme eine Umsetzung, die dann doch wieder scheiterte. Der letzte Vorschlag, vom Mai 202522interne Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: Kindertagesstätte Farbenfroh – Beschriftung Außenfassade, aufgerufen am 13.12.2025 eine Graffitibeschriftung anzubringen, konnte im Gemeinderat keine Zustimmung finden.

Endlich kommt dieses leidliche Thema mit einem akzeptablen Preis zum Abschluss! Persönlich bin ich mir weiterhin mit Gemeinderat Krammer T. einig: Ein Schriftzug ist nicht notwendig, aber mit dem Preis für ein längst fälliges Themenende kann ich leben.

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8. Jahresrechnung 2024

8.1 Feststellung der Jahresrechnung 2024

Der Rechnungsprüfungsausschuss tagte am 26.11.2024 in nicht öffentlicher Sitzung. Die Prüfung der Jahresrechnung 2024 zeigte nur wenige Anmerkungen. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses23externer Link, Bürgerportal Gemeinde Karlskron: Gremien > Rechnungsprüfungsausschuss (2020-2026), aufgerufen am 13.12.2025 stellte Gemeinderat Hagl fest, dass in der Überstundenproblematik eine Verbesserung sichtbar sei. Weiterhin seien vereinzelt zu viele Überstunden festzustellen. Im Rechnungsprüfungsausschuss sei man sich der Ursachen bewusst und bittet daher die Verwaltung weiter um konsequente Reduzierung. Hagl lobte die gute Arbeit der Verwaltung. Außer einer Position, die an einer falschen Kostenstelle landete, hätte die Prüfung keinerlei Unstimmigkeiten ergeben.

Der Karlskroner Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2024 einstimmig fest.

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8.2 Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2024

Die Details zu den Haushaltsüberschreitungen 2024 lagen den Gemeinderät:innen im Rechenschaftsbericht vor. Weitere Ausführungen dazu wurden in dieser öffentlichen Sitzung nicht gemacht. Lediglich der Hinweis, dass diese bereits behandelt wurden, kam.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und genehmigte die Haushaltsüberschreitungen 2024 einstimmig.

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8.3 Entlastung der Jahresrechnung 2024

Die Entlastung der Verwaltung durch den Gemeinderat erfolgte einstimmig.

Die Entlastung der Jahresrechnung bayerischer Kommunen ist ein zentraler Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts. Sie dient der abschließenden Bewertung und Bestätigung der Haushaltsführung durch den Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde. Sie stellt sicher, dass die Haushaltsmittel ordnungsgemäß verwaltet wurden und schafft Transparenz und Vertrauen in die kommunale Finanzverwaltung.

Hierzu wird nach Abschluss des Haushaltsjahres die Jahresrechnung von der Verwaltung erstellt. Diese wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die sachgerechte Mittelverwendung überprüft. Die geprüfte Jahresrechnung wird dem Gemeinderat vorgelegt, welcher diese in öffentlicher Sitzung feststellt und die Verwaltung entlastet.

Die gesetzlichen Regelungen zur Entlastung der Jahresrechnung finden sich in der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO), insbesondere in Artikel 10224externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 102 Rechnungslegung, Jahresabschluss, aufgerufen am 13.12.2025 und Artikel 103 BayGO25externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 103 Örtliche Prüfungen, aufgerufen am 13.12.2025.

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9. Hochrechnung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2025 und Ausblick auf das Haushaltsjahr 2026

In der Haushaltsrechnung 2025 ergibt sich ein um 0,6 Mio€ erhöhter Verwaltungshaushalt von 15,2 Mio€. Die erhöhten Einnahmen führen zu einer Steigerung der Zuführung zum Vermögenshaushalt, welche nun 2,4 Mio€ betragen werden. Die Rücklagen der Gemeinde werden zum Jahresende 2025 auf 5,5 Mio€ steigen. Die Schulden belaufen sich zum gleichen Zeitpunkt auf 1,9 Mio€

Im Ausblick auf 2026 zeigt der Verwaltungshaushalt einen Umfang von 15,4 Mio€ und bleibt damit relativ konstant zu 2025. Der Umfang des Vermögenshaushalts lässt sich zum Sitzungszeitpunkt noch nicht ermitteln. Hier stehen noch Informationen zum Abwasserkonzept aus. Für 2026 zeigt die Prognose eine Beteilgung an der Einkommenssteuer mit 4,8 Mio€ und eine Gewerbesteuer von 3 Mio€. Gleichzeitig steigt die Kreisumlage auf voraussichtlich 5,8 Mio€.

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10. Anfragen und Mitteilungen

10.1 Jahresrückblick des Bürgermeisters

Im Jahresrückblick bedankte sich Bürgermeister Stefan Kumpf bei Verwaltung, Gemeinderat für und allen Mitarbeitenden der Gemeinde für die geleistete Arbeit. In seinen kurzen Ausführungen erwähnte er besonders das Gesundheitshaus und den Neubau Haus Sonnenschein, welche beide in diesem Jahr ihren Betrieb aufnahmen. Er schloss mit den Worten: „2025 war ein erfolgreiches Jahr.

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10.2 Jahresrückblick Fraktionssprecher

Etwas ausführlicher waren die Worte im Jahresrückblick des Fraktionsvertreters, Gemeinderat Bachhuber. Auch er bedankte sich für die geleistete Arbeit und die abgeschlossenen Projekte. Mit einem Blick in die Zukunft sagte er: „Es kommen noch größere Projekte auf uns zu.“ Enttäuscht zeigte sich Bachhuber im Bezug auf den „mit viel Tamtam“ eingerichteten Energieausschuss. Zwar sei dies der erste beschließende Ausschuss, doch habe er bislang nur ein einziges Mal getagt26interner Link: Öffentliche Energieausschusssitzung vom 26. Juni 2023. Hier habe sich Bachhuber weit mehr erwartet.

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10.3 Geschwindigkeitsbeschränkung für Deubling

Mit Blick auf einen kürzlichen tragischen Unfall in Deubling27externer Link, Donaukurier: Auto erfasst Mädchen (12) auf Fahrrad in Karlskron – schwer verletzt, aufgerufen am 13.12.2025], bei dem eine 12-Jährige schwer verletzt wurde, proklamierte Gemeinderat Wendl: „Vor so einem Unfall habe ich oft gewarnt!“

Wendl brachte die Rechnung zum Reaktions- und Bremsweges bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten in Erinnerung. Eine Geschwindigkeit von 80 km/h sei in Anbetracht der vorhandenen Wohnbebauung in Deubling seiner Ansicht nach völlig unangemessen. Angenommen, die Fahrzeuge hielten die Geschwindigkeitsbeschränkung ein, so ergibt sich mit 24 m Reaktionsweg und einem Bremsweg von 64 m ein Anhalteweg von 88 m. Dies entspräche etwa dem Abstand zweier Begrenzungspfosten. Bei Dunkelheit wären Fußgänger:innen, die die Straße kreuzen, kaum rechtzeitig wahrzunehmen. Vor allem, weil der Straßenverkehr an in Deubling damit kaum rechne.

Bushaltestelle Deubling an Landstraße mit Ackerrand, Feldern und Herbstbäumen, Karlskron
Bushaltestelle Deubling an der freien Landstraße südlich von Karlskron

Nicht zum ersten Mal überlegte das Gremium, ob und wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Gemeindeteil Deubling umzusetzen sei. Wie emotional beladen dieses Thema zeigte sich in der Reaktion auf einzelne Aussagen, welche auf der anderen Seite als konkreter Vorwurf verstanden wurden.

Gemeinderätin Froschmeir brachte ein Versetzen des Ortsschildes in die Diskussion ein. Hierzu reichte sie einen Antrag der CLK-Fraktion ein. Demnach solle das Ortsschild Karlskron so Richtung Ingolstadt versetzt werden, dass Deubling Teil einer geschlossenen Ortschaft würde. Gemeinderätin Froschmeir brachte ein Versetzen des Ortsschildes in die Diskussion ein. Hierzu reichte sie einen Antrag der CLK-Fraktion ein. Demnach solle das Ortsschild Karlskron so Richtung Ingolstadt versetzt werden, dass Deubling Teil einer geschlossenen Ortschaft würde. Bürgermeister Stefan Kumpf verwies auf einen anstehenden Termin mit dem Straßenbauamt. Dieser Termin sei bereits vor dem tragischen Unfall anberaumt worden. Hier werde er den CLK-Vorschlag unterbreiten. Er warnte jedoch vor eigenmächtigem Handeln, denn durch Deubling führenden Staatsstraße St2044 läge nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Karlskron könne eine Beschilderung lediglich beantragen, aber nicht festlegen.

Gemeinderätin Brüderle zog einen Querverweis zur Situation in Probfeld. Im Bereich des Bahnübergangs fände sich eine Beschränkung auf 50 km/h. Eine Petition28interner Link, : 7. Information zu einer Petition für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Karlskroner Ortsteil Probfeld, aufgerufen am 13.12.2025 von Anwohner:innen, die Geschwindigkeitsbeschränkung auszuweiten, wurde ablehnend beschieden.

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10.4 Öffentliches WC – Friedhof Adelshausen

Kurz bevor Bürgermeister Stefan Kumpf die öffentliche Sitzung schließen wollte, kam noch ein Einwand von Gemeinderätin Brüderle in ihrer Funktion als Mesmerin. Mit dem Abriss des alten Schulhauses würde die Möglichkeit eines Toilettengangs in Adelshausen entfallen. Brüderle führte an, dass das Bedürfnis häufig im Zusammenhang mit Beerdigungen aufträte. Sie hatte hierfür den Schlüssel zum alten Schulhaus erhalten und Kirch- bzw. Friedhofsgänger könnten die dortigen Toiletten nutzen. Brüderle erkundigte sich zu einem Ersatz während Abriss des alten Schulhauses und der Errichtung des neuen Dorfheims.

Gemeinderätin Moosheimer verwies auf die Situation in Pobenhausen. Hier stünde am Friedhof keine öffentliche Toilette zur Verfügung. Den Hinweis auf das Bürgerhaus entkräftete Moosheimer. Die Entfernung zum Friedhof sei zu groß und so könnte die dortigen Toiletten nicht dem Friedhof zugeschrieben werden.

Da eine Chemietoilette allgemein nicht als sinnvoll erachtet wurde, hielt Bürgermeister Kumpf fest: „Dann haben wir während der Bauarbeiten eben keine öffentliche Toilette.“

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 4.12.2025
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. November 2025, aufgerufen am 25.11.2025
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 28.11.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 7.1.2026
  • 4
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Juli 2022: 5.2 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit einer Doppelgarage und 2 Stellplätzen, Bauort: Fl-Nr.863/28 Gmkg Karlskron, Ringstr. 5 a und 5 b, Karlskron, aufgerufen am 30.11.2023
  • 5
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 27. November 2023: 3.6 Bauantrag zur Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und Carport, Fl.Nr. 18 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 29 in Karlskron, aufgerufen am 30.11.2023
  • 6
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Brautlach [PDF-Download), aufgerufen am 12.12.2025
  • 7
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Mai 2022: Vollzug der Wassergesetze-Vorläufige Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ermittelten Überschwemmungsgebietes an der Brautlach von Flusskilometer 3,06 bis 5,10 (Gewässer II.Ordnung) auf dem Gebiet der Gemeinde Karlskron im Landkreis ND-SOB, aufgerufen am 12.12.2025
  • 8
    externer Link: Anumar GmbH, aufgerufen am 12.12.2025
  • 9
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Adelshausen [PDF-Download), aufgerufen am 12.12.2025
  • 10
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Entwicklungskonzept – Photovoltaik in Karlskron, aufgerufen am 12.12.2025
  • 11
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Entwicklungskonzept – Photovoltaik in Karlskron, aufgerufen am 12.12.2025
  • 12
    externer Link: Heimatenergiewerke GmbH, aufgerufen am 12.12.202512, worüber man zu einem Verbrauchspreis von aktuell 0,30 € pro kWh „bürgernahmen Grünstrom“ einkaufen könne.

    Eine Prüfung zum Zeitpunkt dieses Beitrags ergibt, dass Karlskron aktuell noch nicht im Versorgungsgebiet des Anbieters „Heimatenergiewerke“ gelistet ist. Es ist zu erwarten, dass sich das mit der Inbetriebnahme der zu dieser Sitzung behandelten Anlagen ändern wird. Soweit mir bekannt, verfügt Anumar aktuell auch noch nicht über Anlagen im Karlskroner Gemeindegebiet.

    Mit 3 Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat Karlskron die vorhabensbezogene Aufstellung eines Bebauungsplans mit zugehörigem Grünordnungsplan, verbunden mit einer Änderung des Flächennutzungsplans. Die Kosten und Risiken für diese Bauleitplanung liegen beim Vorhabensträger.

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    4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

    4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

    Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Baar-Ebenhausen13externer Link, Gemeinde Baar-Ebenhausen: 04.12.2025 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, aufgerufen am 12.12.2025
  • 13
  • 14
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Juli 2025: 4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 12.12.2025
  • 15
    externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Sondergebiet Klosterberg“ und über die frühzeitige Bürgerbeteiligung, aufgerufen am 12.12.2025
  • 16
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 24.10.2025
  • 17
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 24.10.2025
  • 18
    externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025
  • 19
    externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 20.9.2025
  • 20
    interner zu einem Vorbescheid für eine Halle für Hufbearbeitung und Pferdereha-Training beraten. Beide Betriebe liegen nicht an dem nun gewidmeten Teil der Dollsstraße. Zum Antrag auf Vorbescheid habe man noch keine Rückmeldung erhalte, so der Bürgermeister. Kumpf nehme an, der Vorbescheid sei von der Genehmigungsbehörde abgelehnt worden. Gemeindekämmerer Kahn mutmaßte, dass der Rest der Dollstraße in einer zukünftigen Sitzung vermutlich zum Feldweg gewidmet werden würde.

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    6. Erneuerung und künstlerische Gestaltung der Verglasung der Türen der Aussegnungshalle in Adelshausen

    Für die Aussegnungshalle / Leichenhaus in Adelshausen liegt ein Angebot einer ortsansässigen Glaskünstlerin vor. Das Angebot enthält ESG-Isoglasscheiben für die beiden Türen zum Preis von 6300 €, ein Vorsatzfenster für 6700 € und passende Kerzenständer / -schalen. Zur Sitzung lagen die Bilder zum Gestaltungsvorschlag auf. Von der gleichen Künstlerin stammt auch die Gestaltung des Karlskroner Leichenhauses.

    Die Frage zum Grund für dieses Angebot und Gestaltungsvorschlag beantwortete Gemeinderätin Brüderle. Neben dem Gebäude habe eine Linde gestanden, welche entfernt werden musste. Nun entfällt der von Baum gespendete Schatten und im Sommer würde es daher sehr heiß im Leichenhaus. Man habe sie darauf angesprochen, was sie zur Kontaktaufnahme mit der Glaskünstlerin veranlasst habe. Das dann erstellt Angebot reichte Brüderle an den Bürgermeister weiter.

    In der Beratung bezweifelte Gemeinderat Wendl eine verschattende Wirkung allein durch eine farbliche Glasgestaltung. Gemeinderätin Brüderle versuchte dies mit dem Hinweis auf eine würdevolle Gestaltung zu entkräften. Eine Verschönerung möge ja gegeben sein, so Gemeinderätin Straub. Mit Blick auf eine mutmaßlich ursächlich geforderte Verschattung, um den Raum kühler zu halten, stellte sie die Frage: „Bringts was?“

    Ein Vergleichsangebot hätte sich Gemeinderat Reitberger gewünscht. Im Zusammenhang mit den entstehenden Kosten verwies Gemeinderat Schwinghammer darauf, dass diese sich als Umlage in den Nutzungsgebühren wiederfinden werden. Hier stellte Gemeindekämmerer Kahn fest, dass die Friedhofsgebühren demnächst wieder betrachtet werden müssten.

    Gänzlich unzufrieden war Gemeinderat Krammer T. in seiner optischen Beurteilung des Gestaltungsvorschlags. Er wollte wissen, wer das Design abgenommen hätte. Wenn der Adelshausener Pfarrgemeinderat dies haben wolle, so möge es an ihm nicht scheitern. Einer Klärung mit dem Adelshausener Pfarrgemeinderat pflichtete auch Gemeinderat Raba bei.

    So wurde letztlich die Entscheidung zur Erneuerung und künstlerischen Gestaltung des Adelshausener Leichenhauses auf die erste Januarsitzung vertagt. Als Mesmerin erhielt Gemeinderätin Brüderle den Auftrag, den Gestaltungsvorschlag dem Pfarrgemeinderat zur Beratung und Rückmeldung vorzulegen. Über die Feiertage sei genug Zeit, um sich formlos zum Thema zu beraten.

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    7. Auftragsvergabe Schriftzug Kindertagesstätte Farbenfroh

    Um es gleich vorwegzunehmen: Dieser Schildbürgerstreich konnte in dieser Sitzung zu Ende gebracht werden. Der Karlskroner Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme eine Beschriftung an den Eingängen des Hauses Farbenfroh. Hier sollen die Beschriftungen „Kinderkrippe“ in 15 cm Schrifthöhe in Metallbuchstaben und „Kindergarten Farbenfroh“ aus Platzgründen im 12 cm Schrifthöhe angebracht werden. „Farbenfroh“ wird dabei nicht in Metall, sondern Acryl mit je unterschiedlichen Farben der Buchstaben ausgeführt werden. Der Preis soll bei bis zu 1200 € liegen und ist damit weit günstiger als alles, was bisher besprochen wurde.

    Bürgermeister Stefan Kumpf, Architektin Pia Faust und Architektin Rita Obereisenbuchner bei der Eröffnungsrede vor dem Eingang des Kindergartens St. Josef Karlskron am 18.10.2025
    Als Vorbild der Buchstaben für das Haus Farbenfroh dient die Schrift des neu errichteten Haus Sonnenschein. (Bild von der Eröffnungsfeier Haus Sonnenschein im Oktober 2025)
    Die Ausführung wie am Haus Sonnenschein bietet den Vorteil, dass die Buchstaben an der Blechfassade am Haus Farbenfroh angebracht werden können, ohne statische Probleme zu verursachen. Der Wunsch zur Anbringung eines Schriftzuges entstand bereits zur Fertigstellung von Haus Farbenfroh. Die am 7.11.202220interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. November 2022: 1.2 Zusätzliche Fassadenelemente, aufgerufen am 13.12.2025
  • 21
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: 6. Kindertagesstätte Karlskron – Fassadenbeschriftung, aufgerufen am 13.12.2025
  • 22
    interne Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Mai 2025: Kindertagesstätte Farbenfroh – Beschriftung Außenfassade, aufgerufen am 13.12.2025
  • 23
    externer Link, Bürgerportal Gemeinde Karlskron: Gremien > Rechnungsprüfungsausschuss (2020-2026), aufgerufen am 13.12.2025
  • 24
    externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 102 Rechnungslegung, Jahresabschluss, aufgerufen am 13.12.2025
  • 25
    externer Link, Bayerische Staatskanzleit – BAYERN:RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – Art. 103 Örtliche Prüfungen, aufgerufen am 13.12.2025
  • 26
    interner Link: Öffentliche Energieausschusssitzung vom 26. Juni 2023
  • 27
    externer Link, Donaukurier: Auto erfasst Mädchen (12) auf Fahrrad in Karlskron – schwer verletzt, aufgerufen am 13.12.2025]
  • 28
    interner Link, : 7. Information zu einer Petition für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Karlskroner Ortsteil Probfeld, aufgerufen am 13.12.2025

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