
Der Karlskroner Gemeinderat startete das Jahr 2026 mit teilweise hitzigen Diskussionen. Im Zentrum stand der Flurweg zwischen der Wiesenstraße und der Münchener Straße, welcher südlich von Brautlach verläuft. In einem Antrag moniert Gemeinderätin Brüderle den widerrechtlichen Verkehr auf dem Weg, der lediglich für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Eine wirksame Kontrolle auf der unter der Hand scherzhaft „Brautlacher Umgehungsstraße“ genannten Straße scheint beinahe unmöglich. Das schon fast zur Routine gewordene Thema der Straßenwidmungen warf im Falle eines Feldweges Fragen auf, was die Zuständigkeit für den Unterhalt betrifft. Angesichts der beinahe emotionalen Beratung zu Verkehrsthemen verblasste die Information zur Vergabe der „Baumeisterarbeiten“ zur Erweiterung und Erneuerung der Kläranlage. Und das bei einem Umfang von 1,5 Mio. €.
Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12.1.2026
| 1. | Genehmigung der Niederschrift vom 08.12.2025 |
| 2. | Bauangelegenheiten |
| 2.1 | Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 710/5 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 190 c, Karlskron |
| 2.2 | Bauantrag zur Errichtung eines Balkons zur Wohnraumerweiterung, Bauort Fl.Nr. 37/3 Gmkg Karlskron, Josephenburg 13, Karlskron |
| 2.3 | Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Bauort Fl.Nr. 36/2 Gmkg Karlskron, Hauptstr. 68, Karlskron |
| 2.4 | Bauantrag zur Herstellung einer Unterkellerung sowie eines erdgeschossigen Wintergartens einschließlich Poolanlage am bestehenden Wohnhaus, Bauort Fl.Nr. 1104/8 Gmkg Karlskron, Klingbauerweg 1, Probfeld |
| 3. | Bauleitplanung Nachbargemeinden |
| 3.1 | Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“ – frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| 4. | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes |
| 4.1 | Widmung der Fl-Nrn. 96/11 TF und 95/2 TF der Gmkg Karlskron als öffentlicher Feld – u. Waldweg |
| 4.2 | Widmung der Verkehrsfläche „Ingolstädter Straße“ zur Ortsstraße |
| 4.3 | Widmung der Verkehrsfläche „Frankenmoosen“ zur Ortsstraße |
| 4.4 | Widmung der Verkehrsfläche „Frankenmoosen“ zur Gemeindeverbindungsstraße |
| 4.5 | Widmung der Ortsstraße „Florianstraße“ |
| 4.6 | Widmung der Verkehrsfläche Flur-Nr.862 TF Gmkg Karlskron zur Ortsstraße |
| 5. | Antrag von GRin Brüderle: Anfrage zum Flurweg (Fl.Nr. 525, Gemarkung Karlskron) von der Wiesenstraße zum Gewerbegebiet Brautlach |
| 6. | Information über Vergabe der „Baumeisterarbeiten“ – Erweiterung und Erneuerung Kläranlage Karlskron |
| 7. | Vorstellung Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe |
| 8. | Anfragen und Mitteilungen |
| 8.1 | Verkehrsberuhigung Teil der Lessingstraße |
| 8.2 | Geschwindigkeitsreduzierung Deubling |
| 8.3 | Bushäuschen Brautlach |
| 8.4 | Wasserschaden St. Quirin Straße |
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 7.1.2026 mit den Ergänzungen aus der Sitzung zu „Anfragen und Mitteilungen“.
Gemeinderat Krammer D. war ab 19:04 Uhr zu Tagesordnungspunkt 2.2 anwesend.
1. Genehmigung der Niederschrift vom 8.12.2025
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 8.12.20252interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2025, aufgerufen am 7.1.2026 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 8.12.20253externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 08.12.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 30.1.2026 ist seit 23.1.2026 im Bürgerportal verfügbar.
2. Bauangelegenheiten
2.1 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 710/5 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 190 c, Karlskron
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Erstmalig wurde dieser Antrag auf Vorbescheid im Oktober 20204interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. Dezember 2023: 3.5 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 710/5 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 190 c, Karlskron, aufgerufen am 14.1.2026 behandelt. Zuletzt erteilte der Karlskroner Gemeinderat im Dezember 20235interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Okt. 2020: 3.4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie einer Doppelgarage, aufgerufen am 14.1.2026 sein Einverständnis zur Verlängerung.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
2.2 Bauantrag zur Errichtung eines Balkons zur Wohnraumerweiterung, Bauort Fl.Nr. 37/3 Gmkg Karlskron, Josephenburg 13, Karlskron
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
2.3 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Bauort Fl.Nr. 36/2 Gmkg Karlskron, Hauptstr. 68, Karlskron
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Das Wohnhaus soll 2-geschossig erstellt werden. Die Garage bleibt erdgeschössig und soll Nebenräume enthalten. Dachneigung für Garage und Wohnhaus ist mit 22° angegeben. Die Vorgeben des einfachen Bebauungsplans Karlskron6externer Link, Gemeinde Karlskron: BP-Nr.19 Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron (PDF-Download 233 kB), aufgerufen am 14.1.2026werden eingehalten.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
2.4 Bauantrag zur Herstellung einer Unterkellerung sowie eines erdgeschossigen Wintergartens einschließlich Poolanlage am bestehenden Wohnhaus, Bauort Fl.Nr. 1104/8 Gmkg Karlskron, Klingbauerweg 1, Probfeld
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 1.3.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Dieser Bauantrag wurde zuletzt im Februar 20247interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 2.2 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens mit Poolanlage an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 1104/8 Gmkg Karlskron, Bauort Klingbauerweg 1, Probfeld, aufgerufen am 14.1.2026 behandelt. Bereits damals hatte ich in meinen Ausführungen vermerkt: „Der Wintergarten soll unterkellert werden und der Pool daran anschließen.“ Den Äußerungen während der Sitzung entnehme ich, dass Umsetzung und Bauantrag nicht ausreichend Deckung aufweisen. Offensichtlich sieht man bei der Genehmigungsbehörde die Notwendigkeit einer Änderung im Antrag. Ich konnte keine Veränderung im Umfang oder Abmessung des Bauvorhabens erkennen. Es scheint sich hier mehr um eine nötige Formalität zu handeln.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
3. Bauleitplanung Nachbargemeinden
3.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“ – frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Baar-Ebenhausen8externer Link nicht mehr verfügbar, Gemeinde Baar-Ebenhausen: 04.12.2025 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, zuletzt aufgerufen am 14.1.2026 verfügbar. Zuletzt behandelte der Karlskroner Gemeinderat diese Bauleitplanung im Dezember 20259interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2025: 4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, aufgerufen am 14.1.2026.
Der Gemeinderat Karlskron stellte erneut einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und keine Einwände erhebt.
4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Im Rahmen der Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron10interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 14.1.2026 wurden zahlreiche fehlende Widmungen festgestellt. Die gesetzlich im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)11externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 14.1.2026 vorgesehene Widmung öffentlicher Wege wird daher sukzessive aufgearbeitet.
4.1 Widmung der Fl-Nrn. 96/11 TF und 95/2 TF der Gmkg Karlskron als öffentlicher Feld – u. Waldweg
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 7.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Da es sich lt. der zu beschließenden Widmungsverfügung um einen öffentlichen Feldweg handelt, bei dem die Baulast bei den anliegenden Grundstückseigentümer:innen liegt (Die Angabe war in der Sitzung teilweise widersprüchlich), stellte sich für Gemeinderat Wendl die Frage, wer im Fall des Feldwegs Dollstraße für den Unterhalt speziell die Beseitigung von Schlaglöchern aufzukommen habe. Sowohl Bürgermeister als auch Geschäftsführer bestätigten, dass der Unterhalt des Weges bislang von der Gemeinde Karlskron getragen wurde.
Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die Widmung des Feldwegs Dollstraße als nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg12externer Link, BayStrWG: Art. 54
Straßenbaulast und Eigentum an öffentlichen Feld- und Waldwegen, Verordnungsermächtigung, aufgerufen am 14.1.2026 mit einer Gesamtlänge von 562 m einstimmig.
1Träger der Straßenbaulast für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege sind die Gemeinden. 2Träger der Straßenbaulast für nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte). 3Die Gemeinde kann durch Satzung auch nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege in ihre Baulast überführen.
BayStrWG Art. 54 (1)
Ob die Gemeinde Karlskron oder Beteiligte für die Schlaglöcher aufkommen müssen, hängt allein am rechtlichen Status des Weges und nicht am Eigentum. Selbst wenn die Fläche eine eigene Flurnummer hat und der Gemeinde gehört (Mutmaßung bzgl. Eigentümerin), begründet dies laut Art. 54 BayStrWG keine automatische Unterhaltspflicht. Gilt der geschotterte Weg offiziell als „nicht ausgebaut“, liegt die Last gesetzlich zwingend bei den Beteiligten, also den Landwirt:innen sowie den Bewohner:innen der anliegenden Häuser und der Tierarztpraxis. Da der Widmungstext den Feldweg Dollstraße als nicht ausgebauten Feldweg führt, hängt der Wegeunterhalt am seidenen Faden des politischen Wohlwollens. Dass Bürgermeister und Geschäftsführung betonen, die Gemeinde habe sich bisher um die Schlaglöcher gekümmert und implizieren, dass dies weiter so bleibt, dürfte sich im Ernstfall als rechtlich wertlos erweisen.
4.2 Widmung der Verkehrsfläche „Ingolstädter Straße“ zur Ortsstraße
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Es sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße13externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026 „Ingolstädter Straße“ mit einer Gesamtlänge von 180 m einstimmig.
4.3 Widmung der Verkehrsfläche „Frankenmoosen“ zur Ortsstraße
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße14externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026 „Frankenmoosen“ mit einer Gesamtlänge von 101 m einstimmig.
4.4 Widmung der Verkehrsfläche „Frankenmoosen“ zur Gemeindeverbindungsstraße
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Gemeindeverbindungsstraße15externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026 „Frankenmossen“ mit einer Gesamtlänge von 719 m einstimmig.
4.5 Widmung der Ortsstraße „Florianstraße“
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Die Baulast liegt bei der Gemeinde und es sind keine Widmungsbeschränkungen vorgesehen. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße16externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026 „Florianstraße“ mit einer Gesamtlänge von 600 m einstimmig.
4.6 Widmung der Verkehrsfläche Flur-Nr.862 TF Gmkg Karlskron zur Ortsstraße
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 14.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße17externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026 „Bürgermeister-Stoll-Straße“ mit einer Gesamtlänge von 123 m einstimmig.
5. Antrag von GRin Brüderle: Anfrage zum Flurweg (Fl.Nr. 525, Gemarkung Karlskron) von der Wiesenstraße zum Gewerbegebiet Brautlach
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 7.1.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Gemeinderätin Brüderle schildert in ihrem Antrag aus einem Vor-Ort-Termin, wie innerhalb von 20 Minuten acht Fahrzeuge den Flurweg scheinbar widerrechtlich befuhren. Ferner berichtet sie von ausgefahrenen Banketten, welches dringend ausgebessert werden müsse.
Das Befahren des Weges ist durch das Verkehrszeichen 26018externer Link, Kfz-Auskunft: Verkehrsschilder nach StVO – Vorschriftzeichen Verkehrsverbote, aufgerufen am 16.1.2026 für Kraftfahrzeuge gesperrt. Die Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr ist durch ein Zusatzzeichen möglich. Eine Kontrolle des Durchfahrtverbots war bereits einige Male andiskutiert, ohne zu nennenswerten Umsetzungen zu führen. Die letzte Idee hierzu war, eine Geschwindigkeitskontrolle auf 0 km/h und die landwirtschaftlichen Fahrzeuge manuell zu filtern. Die mit der kommunalen Geschwindigkeitskontrolle beauftragte Firma teilt mit, dass dies aus technischer Sicht nicht umsetzbar wäre.

Die Gemeinde Karlskron führte im Februar 2024 eine Zählung an diesem Flurweg durch. Im Ergebnis zeigt sich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zwischen 05:00 und 08:00 Uhr sowie gegen 16:00 Uhr. Im Messzeitraum von 33 Tagen wurden täglich im Mittel 90 Fahrzeuge festgestellt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit über den gesamten Zeitraum betrug 48 km/h und 86 % der Fahrzeuge wiesen eine Länge zwischen 7 und 13 Metern auf. Seitens der Polizeiinspektion Schrobenhausen sieht man anhand dieser Zahlen keine Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder einer Straßensperrung.
Im Gremium flammte kurz eine allgemeine Diskussion zu der auf diesem Flurweg gültigen Höchstgeschwindigkeit auf. Die Gemeinderätinnen Brüderle und Froschmeir verwiesen explizit auf die Beschränkung auf den landwirtschaftlichen Verkehr und forderten, die Einhaltung der Festlegung zu kontrollieren.
Bürgermeister Stefan Kumpf vermerkte, dass der Verkehr anderenfalls durch Brautlach fließen würde. Er regte an, den Flurweg entsprechend auszubauen. In diesem Zusammenhang verwies Gemeinderätin Froschmeir darauf, dass dies bereits in der Vergangenheit beraten und verworfen wurde. Auch Gemeinderat Schwinghammer sprach sich vehement gegen einen Ausbau des Flurwegs aus. Durch die alleinig landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Grundstücke führe dies unweigerlich zu Beschwerden über eine verschmutzte Fahrbahn. Ein Ausbau schaffe einen Präzedenzfall, so Gemeinderat Hagl. Im Gemeindegebiet gäbe es mehrere gleichartige Wege, welche dann alle ausgebaut werden müssten. Teilweise an diese Argumentation anknüpfend, plädierte Gemeinderat Krammer D. für eine Gleichbehandlung aller. Als Vorschlag zur Güte solle die Gemeinde die Ausbesserung der Bankette übernehmen, schlug Gemeinderat Raba vor.
Abschließend nahm der Karlskroner Gemeinderat den Sachverhalt einstimmig zur Kenntnis. Seitens der Verwaltung möge man sich mit der Bitte um verstärkte Kontrollen an die Polizei wenden.
6. Information über Vergabe der „Baumeisterarbeiten“ – Erweiterung und Erneuerung Kläranlage Karlskron
Bürgermeister Stefan Kumpf verwies darauf, dass die Details zu diesem Tagesordnungspunkt in der Dezembersitzung 2025 besprochen worden wären. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung19externer Link, Bürgerportal der Gemeinde Karlskron: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates – 08.12.2025 – 19:00-21:20 Uhr, aufgerufen am 14.1.2026, wie auch meine Ausführungen zur öffentlichen Sitzung20interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2025, aufgerufen am 14.1.2026 zeigen hierzu keine Informationen. Es muss sich somit um einen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt gehandelt haben.
Der Gemeinderat wurde informiert, dass der Auftrag für die Baumeisterarbeiten zur Erweiterung und Erneuerung der Kläranlage Karlskron mit einer Angebotssumme von 1,5 Mio. € an die Firma Swietelsky Baugesellschaft m.b.H.21externer Link, Fa. Swietelsky: Zweigniederlasung München, aufgerufen am 14.1.2026 aus München vergeben wurde.
Die Angebotssumme liegt nach Angaben von Bürgermeister Stefan Kumpf bedingt durch die aktuelle Marktsituation 18 % unter den Schätzkosten.
7. Vorstellung Wirtschaftsplan 2026 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe
Der ausführliche Wirtschaftsplan liegt den Ratsmitgliedern vor. In der Sitzung nannte Bürgermeister Kumpf exemplarisch die Rücklagen in Höhe von 11,5 Mio€. Gleichzeitig verwies er auf das Alter des Wasserversorgungsnetzes und die daraus resultierenden nötigen Investitionen. Unter 8.4 Wasserschaden St. Quirin Straße ergab sich noch in der gleichen Sitzung ein Beweis dieser Aussage.
Wie bereits in den vergangenen Jahren führt die Gemeinde Karlshuld mit dem niedrigsten Wasserverbrauch von 107 Litern pro Kopf und Tag. An zweiter Stelle steht die Gemeinde Karlskron mit 117 Litern pro Kopf und Tag im Jahr 2025. 2024 hatten wir in Karlskron noch einen täglichen pro Kopf Verbrauch von 131 l. Wir bleiben damit weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt von um die 140 l.
8. Anfragen und Mitteilungen
8.1 Verkehrsberuhigung Teil der Lessingstraße
Mit Bezug auf die Umsetzung des Beschlusses vom Oktober 202022interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Okt. 2020: 7. Antrag CLK-Fraktion, Umwandlung Teilstück Lessingstraße in Spielstraße, aufgerufen am 16.1.2026 das Teilstück der Lessingstraße neben dem Spielplatz abzusperren, informierte der Bürgermeister kurz zum Sachstand. Die Absperrung mit den Betonpflanztrögen sei nicht möglich. Stattdessen müssten umlegbare Poller verbaut werden, um dem Netzbetreiber den Zugang zum Trafohäuschen zu ermöglichen.


8.2 Geschwindigkeitsreduzierung Deubling
Die im Dezember 202523interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2020: 10.3 Geschwindigkeitsbeschränkung für Deubling, aufgerufen am 16.1.2026 angeregte Geschwindigkeitsbegrenzung für Deubling befände sich aktuell in Prüfung, so der Bürgermeister. Zuletzt wurden bei der Gemeinde statistische Zahlen zu Anzahl und Altersstruktur der Anwohner:innen abgefragt.
8.3 Bushäuschen Brautlach
Die Frage Wendls zum geplanten Zeitraum der Errichtung der Bushäuschen an der Münchener Straße in Brautlach konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden.
Mit der Änderung der Buslinie 18 wurden im November 202124interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 2. November 2021: Bushaltestellen in Brautlach – Neu geplanter Halt der INVG Buslinie, aufgerufen am 24.10.2025 die Standorte der neuen Bushaltestellen in Brautlach beschlossen. Die letzte Anfrage zum Thema fand im Oktober 202525interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. Oktober 2021: 10.3 Bushaltestellen in Brautlach, aufgerufen am 16.1.2026 statt.
8.4 Wasserschaden St. Quirin Straße
Gemeinderat Bachhuber erkundigte sich zu Ausmaß und Schadensregulierung des Wasserschadens in der St. Quirin Straße in Pobenhausen. Wie der Sitzung zu entnehmen war, führte ein Wasserrohrbruch zu einer Anhebung der Asphaltschicht. Größere Schäden an Privathäusern gäbe es nach Auskunft des Bürgermeisters keine. Die Schadensregulierung müsse durch die Versicherung der Arnbachgruppe gedeckt werden. Dies beträfe sowohl die der Gemeinde entstehenden Schäden an der Straße, wie auch ggf. entstandenem Sachschaden an Privateigentum.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 7.1.2026
- 2interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2025, aufgerufen am 7.1.2026
- 3externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 08.12.2025 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 30.1.2026
- 4interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. Dezember 2023: 3.5 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 710/5 Gmkg Karlskron, Bauort Hauptstr. 190 c, Karlskron, aufgerufen am 14.1.2026
- 5interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 5. Okt. 2020: 3.4 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie einer Doppelgarage, aufgerufen am 14.1.2026
- 6externer Link, Gemeinde Karlskron: BP-Nr.19 Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron (PDF-Download 233 kB), aufgerufen am 14.1.2026
- 7interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: 2.2 Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens mit Poolanlage an das bestehende Wohnhaus, Fl.Nr. 1104/8 Gmkg Karlskron, Bauort Klingbauerweg 1, Probfeld, aufgerufen am 14.1.2026
- 8externer Link nicht mehr verfügbar, Gemeinde Baar-Ebenhausen: 04.12.2025 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, zuletzt aufgerufen am 14.1.2026
- 9interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2025: 4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, aufgerufen am 14.1.2026
- 10interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. März 2025: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes – Beratung und Beschlussfassung über die Digitalisierung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Gemeinde Karlskron, aufgerufen am 14.1.2026
- 11externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Gesetze in Bayern: Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981, aufgerufen am 14.1.2026
- 12externer Link, BayStrWG: Art. 54
Straßenbaulast und Eigentum an öffentlichen Feld- und Waldwegen, Verordnungsermächtigung, aufgerufen am 14.1.2026 - 13externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026
- 14externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026
- 15externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026
- 16externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026
- 17externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 14.1.2026
- 18externer Link, Kfz-Auskunft: Verkehrsschilder nach StVO – Vorschriftzeichen Verkehrsverbote, aufgerufen am 16.1.2026
- 19externer Link, Bürgerportal der Gemeinde Karlskron: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates – 08.12.2025 – 19:00-21:20 Uhr, aufgerufen am 14.1.2026
- 20interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2025, aufgerufen am 14.1.2026
- 21externer Link, Fa. Swietelsky: Zweigniederlasung München, aufgerufen am 14.1.2026
- 22interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Okt. 2020: 7. Antrag CLK-Fraktion, Umwandlung Teilstück Lessingstraße in Spielstraße, aufgerufen am 16.1.2026
- 23interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Dezember 2020: 10.3 Geschwindigkeitsbeschränkung für Deubling, aufgerufen am 16.1.2026
- 24interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 2. November 2021: Bushaltestellen in Brautlach – Neu geplanter Halt der INVG Buslinie, aufgerufen am 24.10.2025
- 25interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. Oktober 2021: 10.3 Bushaltestellen in Brautlach, aufgerufen am 16.1.2026


Eine Antwort auf „Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2026“