Öffentliche Energieausschusssitzung vom 26. März 2026

Ein technisches Funktionsgebäude mit Solardach neben einem großen Solarfeld in einer ländlichen Landschaft mit Feldern, einer Straße und einem entfernten Dorf unter bewölktem Himmel.

Während die Gemeinde bei der kommunalen Wärmeplanung unter dem Druck gesetzlicher Fristen agiert, geht der Energieausschuss mit der Beauftragung der Photovoltaikanlagen nun in die praktische Umsetzung seiner energiepolitischen Ziele. Diese Sitzung stand im Zeichen eines notwendigen Realitätschecks. Es geht nicht mehr allein um das ökologisch Wünschenswerte; vielmehr steht das technisch Machbare in einem zunehmend überlasteten Stromnetz im Vordergrund. Karlskron will mit der regenerativen Energieerzeugung eine aktive Rolle einnehmen, ohne die finanzielle Stabilität der Kommune durch riskante Großprojekte zu gefährden.

Die Herausforderungen für die Gemeinde sind dabei zweigeteilt. Bis Mitte 2028 muss Karlskron einen verbindlichen Fahrplan für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung vorlegen. Diese kommunale Wärmeplanung bleibt dank staatlicher Fördermittel für den Gemeindehaushalt finanziell weitgehend neutral. Parallel dazu steht die energetische Aufrüstung der Vakuumpumpstationen an. An diesen sensiblen Punkten der Abwasserentsorgung kollidieren oft der Wunsch nach maximaler Autarkie und die Realität der strengen Einspeiseregelungen des Netzbetreibers.

Dass eine größere Anlage nicht zwangsläufig einen höheren Nutzen stiftet, belegte das Ingenieurbüro HPE in der Sitzung eindrucksvoll. Besonders die begrenzten Aufnahmekapazitäten des örtlichen Stromnetzes erweisen sich als unerwarteter Hindernisfaktor für große Anlagen. Hohe Netzausbaukosten würden die Amortisation in weite Ferne rücken und die Wirtschaftlichkeit untergraben. Der Ausschuss wählt deshalb einen differenzierten Weg. Die Investitionen fließen gezielt dorthin, wo sie die Betriebskosten der Pumpen unmittelbar durch Eigenverbrauch senken. Das Ziel ist klar definiert: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 22 Cent, während der Verkauf von Überschussstrom kaum nennenswerte Erträge bringt.

Tagesordnung – öffentliche Energieausschusssitzung vom 26.3.2026

1.Kommunale Wärmeplanung Karlskron – Vorstellung und Beauftragung
2.Errichtung PV-Anlagen
2.1Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Josephenburg
2.2Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Mändlfeld
2.3Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Schreinergraben
2.4Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Pobenhausen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 26.3.2026
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: öffentliche Sitzung des Beschließenden Energieausschusses – 26.03.2026 – 16:00 Uhr, aufgerufen am 27.3.2026.

Als Vertreterin für Gemeinderat Bachhuber war Gemeinderätin Brüderle anwesend. Für Gemeinderat Wendl erschien Gemeinderätin Straub als Vertreterin. Gemeinderat Krammer T. verspätete sich zur Sitzung und war ab 16:07 Uhr zu TOP 2.1 anwesend, wobei TOP 1 erst zum Ende der Sitzung behandelt wurde.

1. Kommunale Wärmeplanung Karlskron – Vorstellung und Beauftragung

Wie Bürgermeister Kumpf erläuterte, ist die Erstellung dieses Plans für Gemeinden gesetzliche Pflicht. Während das Bundes-Wärmeplanungsgesetz (WPG)2externer Link, Bundesamt der Justiz: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), aufgerufen am 27.3.2026 bereits am 1. Januar 2024 in Kraft trat, wurde die Aufgabe in Bayern durch die Änderung der AVEn3externer Link, Bayern.Recht: 754-4-1-W – Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften, aufgerufen am 27.3.2026 zum 2. Januar 2025 offiziell auf die Kommunen übertragen. Bis zum 30. Juni 2028 muss das fertige Konzept4externer Link, Bundesamt der Justiz: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), § 4 Pflicht zur Wärmeplanung, aufgerufen am 27.3.2026 vorliegen, das als strategische Grundlage für die künftige Wärmeversorgung im Gemeindegebiet dient.

Finanzierung und Datengrundlage

Die Gemeinde kann hierbei auf finanzielle Unterstützung bauen: Die Maßnahme wird pauschal mit 52.100 € gefördert. Die Wärmeplanung basiert auf einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse. Hierfür werden verschiedene Datenquellen angezapft:

  • Bestandsheizungen: Erfassung über aggregierte Kehrbuchdaten der Schornsteinfeger.
  • Gebäudestruktur: Berücksichtigung der Baujahre zur Abschätzung des Sanierungsstands.
  • Betriebe: Analyse bestehender industrieller und gewerblicher Wärmeerzeuger (Abwärme).

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der lokalen Spezifik. So betonte der Bürgermeister, dass im Falle der Firma Swietelsky eine direkte Anfrage erfolgen solle. Hintergrund ist, dass die dortige Anlage im Winter nicht betrieben wird. Eine rein pauschale statistische Erfassung würde hier zu falschen Werten bei der verfügbaren Wärmemenge führen. Auch das bereits geäußerte Interesse an der Errichtung einer Biogasanlage im Gemeindegebiet soll explizit in die Planung einfließen.

Die Debatte: Das „kalte Nahwärmenetz“

Im Rahmen der Sitzung flammte die Debatte um ein „kaltes Nahwärmenetz“ erneut auf. Ein solches Konzept war bereits für das Baugebiet „Am Linnerberg-Ost“ im Gemeinderat diskutiert, damals jedoch abgelehnt worden. Den Wortbeiträgen war zu entnehmen, dass man sich heute womöglich anders entscheiden würde. Kritisch wurde angemerkt, dass der damalige Vortrag mangels Tiefe kaum eine positive Entscheidung zuließ.

Die Funktionsweise stieß nun im Ausschuss auf neues Interesse: Ein Ringleitungssystem mit Grundwasser könnte umliegende Gebäude versorgen. Hauseigentümer könnten diesem System Energie für ihre eigenen Wärmepumpen entnehmen, was teure Einzelbohrungen auf dem eigenen Grundstück erspart. Diskutiert wurde jedoch der Abrechnungsaufwand. Sollte die Gemeinde ein solches Netz selbst betreiben, müsste man über eine Tochtergesellschaft nachdenken. Letztlich blieb die Beratung zum kalten Nahwärmenetz jedoch hypothetisch. Ohne die fundierten Daten der nun beauftragten Wärmeplanung handle es sich um einen Blindflug, den im Ausschuss niemand beabsichtige.

Klärung der Verbindlichkeit und Vergabe

Für Klärung sorgte eine gezielte Nachfrage von Gemeinderat Hagl: Er wollte wissen, ob aus der Planung bereits eine direkte Verpflichtung für Bürger:innen oder auch die Gemeinde Karlskon zur Umsetzung von Maßnahmen entstehe. Bürgermeister Kumpf verneinte dies deutlich. „Die Wärmeplanung sei zunächst eine reine Bestandsaufnahme und Strategieentwicklung. Die Planung muss erstellt werden. Erst auf dieser Basis kann der Rat später entscheiden, ob und welche Projekte tatsächlich angegangen werden“, so der Rathauschef. Ein Umsetzungszwang bestehe aktuell nicht.

Es wurden 3 Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Auftragssumme von 28.400 € stammt von der Firma IK-T GmbH5externer Link: IK-T GmbH Innovative Kommunikations-Technologien (Regensburg), aufgerufen am 26.3.2026 aus Regensburg. Die Auftragsvergabe durch den Energieausschuss Karlskron erfolgte einstimmig.

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2. Errichtung PV-Anlagen

Für die nachfolgenden vier Standorte war die Grundlage zur Beratung eine detaillierte Studie des Ingenieurbüro HPE GmbH6externer Link: Ingenieurbüro HPE GmbH (Johanniskirchen), aufgerufen am 28.03.2026, die verschiedene Ausbauszenarien verglich. Hierzu gab es eine allgemeine Information und Beratung.

Die Hürde der Netzkapazität

Ein zentraler Faktor für alle Standorte ist die Kapazität des bestehenden Stromnetzes. Wie das Ingenieurbüro erläuterte, stößt das vorhandene Netz an oft seine Grenzen. Würde die Gemeinde Anlagen bauen, deren Leistung die Aufnahmekapazität des Netzes überschreitet, müsste sie die Kosten für die Verlegung einer neuen Leitung zum nächstgelegenen geeigneten Einspeisepunkt selbst tragen. Diese hohen Investitionen würden die Wirtschaftlichkeit der Anlagen sofort zunichtemachen.

Dieser Umstand führte zu einer lebhaften Diskussion im Ausschuss. Gemeinderat Krammer T. plädierte für einen jeweils größtmöglichen Ausbau der Flächen. Das Ingenieurbüro HPE hielt dem jedoch die harten Zahlen entgegen: „Je größer die Anlage über den Eigenbedarf hinaus wächst, desto größer wird das Defizit.“ Der Grund liegt im massiven Preisunterschied: Während der selbst verbrauchte Strom eine Ersparnis von etwa 22 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bringt, erzielt der Verkauf des überschüssigen Stroms lediglich etwa 6 Cent pro kWh. Große Anlagen, die primär für den Verkauf produzieren, rechnen sich daher aufgrund der hohen Anschlusskosten für die Gemeinde Karlskron aktuell nicht.

Speichertechnologie: Eine Wette auf die Zukunft?

Ein weiterer Diskussionspunkt war der Einsatz von Batteriespeichern. Diese sind in der Studie so dimensioniert, dass sie den Eigenverbrauch vor Ort optimieren. Ohne Speicher nutzen die Stationen im Schnitt etwa ein Drittel des produzierten Stroms selbst. Mit einem Speicher lässt sich dieser Anteil meist um ein weiteres Drittel steigern.

Gemeinderätin Moosheimer sprach sich dafür aus, auch dann auf Speicher zu setzen, wenn dies aktuell nicht die wirtschaftlichste Option darstellt. Vor allem, wenn der Unterschied verhältnismäßig gering ist. Sie argumentierte mit voraussichtlich weiter steigenden Strompreisen. In einem solchen Szenario würde die Variante mit Batterie die reine PV-Lösung langfristig überholen.

Das Risiko der Fernabschaltung

Kritisch hinterfragt wurde das Thema der Anlagenabschaltung durch den Netzbetreiber (Bayernwerk Netz). Der Netzbetreiber ist gesetzlich berechtigt, Anlagen ferngesteuert zu drosseln oder ganz abzuschalten, um die Stabilität des europäischen Stromnetzes zu gewährleisten7externer Link, Bundesamt der Justiz: § 9 (1) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), aufgerufen am 28.03.2026. Dieses Einspeisemanagement dient der Vermeidung von Netzüberlastungen.

Für die Betreiber der PV-Anlagen hat dies eine entscheidende Konsequenz: Während einer solchen Abschaltung produziert die Anlage keinen Strom, auch nicht für die Ladung der eigenen Batterie. Der in dieser Zeit benötigte Strom für die Vakuumpumpen muss dann zum vollen Preis aus dem öffentlichen Netz bezogen werden. Wie oft solche Eingriffe künftig nötig sein werden, bleibt Spekulation, da dies von der allgemeinen Netzlast und dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren in der Region abhängt.

Bürgerbeteiligung und Betreiberstatus

Gemeinderätin Brüderle brachte mehrfach das Thema Bürgerbeteiligung in die Beratung ein. Das Ingenieurbüro HPE gab hierbei zu bedenken, dass eine Beteiligung Dritter die Komplexität deutlich erhöhen würde. Zum einen müssten dann die Vorgaben für Energieversorgungsunternehmen (EVU) berücksichtigt werden, zum anderen bliebe auch hier das Problem der begrenzten Netzaufnahmekapazität bestehen. Die aktuelle Untersuchung konzentrierte sich daher primär auf die Gemeinde als Eigenverbraucherin, um die Betriebskosten der Abwasserentsorgung direkt zu senken.

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2.1 Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Josephenburg

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Für den gemeindlichen Bauhof wurde eine Dachanlage betrachtet:

AnlagenleistungBatteriespeicherKostenAmortisationÜberschuss nach 20 Jahren
50 kWpNein48.000 €8,5 Jahre57.000 €
50 kWpJa84.000 €11,5 Jahre56.000 €
70 kWpNein171.000 €20+ Jahre-54.000 €
90 kWpJa236.000 €20+ Jahre-53.000 €

Hier machte sich Gemeinderätin Moosheimer für die Variante mit Batteriespeicher stark, da der erwartete Unterschied nach 20 Jahren so gering ausfalle. Sie sieht hier die Chance langfristig und auch über die 20 Jahre hinaus, dass sich der Batteriespeicher auszahlen wird.

Der Karlskroner Energieausschuss entschied sich einstimmig für die 50 kWp Variante ohne Batteriespeicher. Jedoch mit dem Ziel, einen Batteriespeicher nachzurüsten, sobald er sich als wirtschaftlich herausstellt.

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2.2 Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Mändlfeld

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Skizze im Bayernatlas erstellt am 28.3.206 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Für die Pumpstation Mändlfeld wurde eine Freiflächenanlage betrachtet. Die Grundstücke sind im Umgriff des beabsichtigten Baugebietes Mändlfeld-Süd8interner Link, Bürgerversammlung 2025: 3.3.2 Mändlfeld 2050 & Mändlfeld-Süd, aufgerufen am 28.3.2026.

AnlagenleistungBatteriespeicherKostenAmortisationÜberschuss nach 20 Jahren
60 kWpNein54.000 €6,25 Jahre109.000 €
60 kWpJa103.000 €8,9 Jahre122.000 €
99 kWpNein189.000 €19,5 Jahre5.000 €

Der Karlskroner Energieausschuss entschied sich einstimmig für die 60 kWp Variante mit Batteriespeicher. Der Beschluss ist vorbehaltlich der Grundstücksverfügbarkeit, da sich zum Beschlusszeitpunkt die nötigen Flächen noch nicht im Gemeindebesitz befinden.

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2.3 Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Schreinergraben

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Skizze im Bayernatlas erstellt am 28.3.206 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Für die Pumpstation Schreinergraben wurde eine Freiflächenanlage und alternativ eine Dachanlage betrachtet. Das zusätzlich benötigte Grundstück ist derzeit nicht im Gemeindebesitz.

AnlagenleistungBatteriespeicherKostenAmortisationÜberschuss nach 20 Jahren
14 kWp (Dach)????
78 kWpNein70.000 €6,58 Jahre131.000 €
78 kWpJa102.000 €7,92 Jahre149.000 €
135 kWpNein621.000 €20+ Jahre-10.000 €

Der Karlskroner Energieausschuss entschied sich einstimmig für die 78 kWp Variante mit Batteriespeicher. Der Beschluss ist vorbehaltlich der Grundstücksverfügbarkeit, da sich zum Beschlusszeitpunkt die nötigen Flächen noch nicht im Gemeindebesitz befinden. Für den Fall, dass das benötigte Grundstück nicht verfügbar ist, entschied der Energieausschuss, eine 14 kWp Dachanlage zu errichten.

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2.4 Errichtung PV-Anlage Vakuumstation Pobenhausen

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 30.9.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Nach der Auflassung der Teichkläranlage und Errichtung der Pumpstation9interner Link, Abwasserkonzept der Zuknunft: 5.3 Auflassung der Teichkläranlagen bzw. Umbau zu Pumpstationen, aufgerufen am 28.3.2026 muss der Großteil der Klärteiche zugeschüttet werden. Diese Fläche steht dann für die hier betrachtete Freiflächenanlage zur Verfügung.

AnlagenleistungBatteriespeicherKostenAmortisationÜberschuss nach 20 Jahren
84 kWpNein75.000 €8,42 Jahre94.000 €
84 kWpJa125.000 €10,83 Jahre99.000 €
99 kWpNein89.000 €8,83 Jahre101.000 €
99 kWpJa152.000 €11,83 Jahre97.000 €

Hier machte sich Gemeinderätin Moosheimer für die 99 kWp Variante mit Batteriespeicher stark. Der erwartete Unterschied nach 20 Jahren von 4.000 € sei ihrer Ansicht nach gering genug, um ebenfalls einen längeren Zeitraum zu betrachten. Ferner kann die Anlage erst nach Auflassung der Teichkläranlage beauftragt werden, was nicht vor 2028 oder 2029 sein wird. Moosheimer wandt ein, dass sich die Wirtschaftlichkeitsberechnung bis dahin verändern wird.

Der Karlskroner Energieausschuss vertagte die Entscheidung zur Errichtung einer PV an der zukünftigen Pumpstation Pobenhausen. Das Thema soll auf Wiedervorlage 2027, um auf Basis der dann aktuellen Berechnungen und Wissen um den genaueren Auflassungstermin entscheiden zu können.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: öffentliche Sitzung des Beschließenden Energieausschusses – 26.03.2026 – 16:00 Uhr, aufgerufen am 27.3.2026
  • 2
    externer Link, Bundesamt der Justiz: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), aufgerufen am 27.3.2026
  • 3
    externer Link, Bayern.Recht: 754-4-1-W – Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften, aufgerufen am 27.3.2026
  • 4
    externer Link, Bundesamt der Justiz: Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), § 4 Pflicht zur Wärmeplanung, aufgerufen am 27.3.2026
  • 5
    externer Link: IK-T GmbH Innovative Kommunikations-Technologien (Regensburg), aufgerufen am 26.3.2026
  • 6
    externer Link: Ingenieurbüro HPE GmbH (Johanniskirchen), aufgerufen am 28.03.2026
  • 7
    externer Link, Bundesamt der Justiz: § 9 (1) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023), aufgerufen am 28.03.2026
  • 8
    interner Link, Bürgerversammlung 2025: 3.3.2 Mändlfeld 2050 & Mändlfeld-Süd, aufgerufen am 28.3.2026
  • 9
    interner Link, Abwasserkonzept der Zuknunft: 5.3 Auflassung der Teichkläranlagen bzw. Umbau zu Pumpstationen, aufgerufen am 28.3.2026

Eine Antwort auf „Öffentliche Energieausschusssitzung vom 26. März 2026“

  1. Interessant, dass für Freiflächen-Photovoltaik offenbar geeignete Grundstücke gefunden werden können, während bei der Radverbindung insbesondere zwischen Mändlfeld und Karlskron seit Jahren auf fehlende Flächen verwiesen wird.

    Ich verstehe, dass es dabei vor allem um nicht durchgehend verfügbare Grundstücke geht. Umso wichtiger wäre es aber, bei neuen Flächennutzungen zumindest einen Korridor für eine zukünftige Radverbindung – gerade auch aus Richtung Mändlfeld – freizuhalten.

    Sonst ist diese Möglichkeit langfristig komplett verbaut.

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