
Die Kommunalwahl ist entschieden, doch für den Karlskroner Gemeinderat blieb in der ersten Sitzung nach dem Urnengang am 16. März 2026 keine Zeit für politische Schonfristen. Während Bürgermeister Stefan Kumpf den Abend mit einem Dank an die Wahlhelfer eröffnete, diktierte die anschließende Tagesordnung eine harte Prioritätensetzung. Im Zentrum stand das Rekordvolumen des Haushaltsplans 2026: Insgesamt 29,1 Mio€ umfasst das Zahlenwerk, das den Spagat zwischen notwendigen Großinvestitionen und schwindender finanzieller Flexibilität widerspiegelt.
Kämmerer Kahn fand hierzu deutliche Worte und mahnte eine „strikte Kostendisziplin“ an. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sei gefährdet, da hohe Fixkosten wie die Kreisumlage von 5,8 Mio€ und die Personalkosten für die Kinderbetreuung von rund 3,1 Mio€ den Verwaltungshaushalt massiv unter Druck setzen. Ohne Zuführungen zum Vermögenshaushalt in den kommenden Jahren und bei einem prognostizierten Schuldenanstieg auf bis zu 6,1 Mio€ bis 2029 wird der Spielraum für freiwillige Leistungen eng. Dennoch investiert Karlskron massiv in die Infrastruktur: Allein für die Modernisierung der Kläranlage sind bis 2029 rund 15,5 Mio€ veranschlagt.
Neben den Finanzen prägten baupolitische Grundsatzentscheidungen den Abend. Beim Thema „Bauturbo“ demonstrierte der Rat Geschlossenheit: Anträge auf Basis dieser neuen Bundesregelung werden konsequent abgelehnt, solange keine internen Umsetzungsrichtlinien vorliegen. Ein klares Signal gegen ungesteuerte Nachverdichtung im Außenbereich. Auch der Denkmalschutz stand zur Debatte, als das Gremium den Abbruch eines noch gelisteten Baudenkmals in Grillheim genehmigte, um Platz für neuen Wohnraum zu schaffen. Bei der Bauleitplanung der Stadt Ingolstadt pocht der Karlskroner Gemeinderat drauf, dass dies keine negativen Auswirkungen auf das Entwicklungskonzept Mändlfeld 2025 haben darf.
Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.3.2026
| 1. | Genehmigung der Niederschrift vom 23.02.2026 |
| 2. | Bauangelegenheiten |
| 2.1 | Bauturbo – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei bis drei Mehrfamilienhäusern, Bauort Fl.Nr. 672 Gmkg Karlskron, nähe Am Wirtsweiher / Rainweg, Grillheim |
| 2.2 | Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Scheune und Anbau und Neubau eines Wohnhauses mit 2 Stellplätzen, Fl. Nr. 686/1 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 41, Grillheim |
| 3. | Bauleitplanung Nachbargemeinden |
| 3.1 | Gemeinde Brunnen – 3. Änderung des Bebauungsplans „Brunnen-Südwest – 3. Änderung und Teiländerung Brunnen – Südwest/Erweiterung I“; Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3.2 | Markt Hohenwart – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 61 – Freinhausen „Solarpark Hohenwart IV“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3.3 | Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – 5. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Hohenwart, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3.4 | Bauleitplanung Nachbargemeinden – Stadt Ingolstadt – Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 934 „Weiherfeld Süd“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB |
| 4. | Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes |
| 4.1 | Widmung der Verkehrsfläche „Eicherstraße“ zur Ortsstraße |
| 5. | Jahresrechnung 2025 – Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO-Rechenschaftsbericht |
| 6. | Haushalt 2026: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung |
| 7. | Haushalt 2026: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2025-2029 |
| 8. | Antrag CLK-Fraktion: Versetzung Ortsschild in Deubling |
| 9. | Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Karlskron |
| 10. | Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung |
| 11. | Anfragen und Mitteilungen |
| 11.1 | Energieausschusssitzung am 26.03.2026 |
| 11.2 | Erweiterung der Sitzplätze für die Gemeinderäte im Sitzungssaal |
| 11.3 | Übergabe Fahrzeug HvO |
| 11.4 | Pflanzung von Bäumen im Gartenbereich der Kindertagesstätte Farbenfroh |
| 11.5 | Errichtung der umklappbare Pfosten in der Lessingstraße |
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 20.3.2026.
Bürgermeister Kumpf bedankte sich bei allen mit der vergangenen Kommunalwahl beteiligten Personen. Die Wahl verlief aus seiner Sicht in Karlskron problemlos. Stefan Kumpf beglückwünschte alle gewählten Personen und bedankte sich bei allen Kandidat:innen, die angetreten waren.
Zur Sitzung waren die Gemeinderät:innen Hagl, Krammer T., Moosheimer, Straub und Wendl entschuldigt. Das Gremium war weiterhin beschlussfähig.
1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.02.2026
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 23.2.20262interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 23. Februar 2026, aufgerufen am 20.3.2026 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 23.2.20263externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 23.02.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 30.3.2026[/mf] ist im Bürgerportal verfügbar.
2. Bauangelegenheiten
2.1 Bauturbo – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei bis drei Mehrfamilienhäusern, Bauort Fl.Nr. 672 Gmkg Karlskron, nähe Am Wirtsweiher / Rainweg, Grillheim
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 27.2.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)
Dieser Vorbescheid war bereits Gegenstand der Vorgängersitzung3interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2026: 4.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei bis drei Mehrfamilienhäusern, Bauort Fl.Nr. 672 Gmkg Karlskron, nähe Am Wirtsweiher / Rainweg, Grillheim, aufgerufen am 21.3.20262, dort jedoch ohne den expliziten Zusatz „Bauturbo4externer Link, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Baugesetzbuch – § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau, aufgerufen am 21.3.2026„.
Hinter dem Schlagwort „Bauturbo“ steht eine neue Regelung im Baugesetzbuch, die Ende Oktober 20255externer Link, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Bundesgesetzblatt am 29. Oktober 2025, BGBl. 2025 I Nr. 257, aufgerufen am 21.3.2026 in Kraft trat. Diese Vorschrift erlaubt es Kommunen, befristet bis Ende 2030 von den herkömmlichen Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen. Ziel ist es, den Bau von bezahlbarem Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt massiv zu beschleunigen.
Der kritischste Punkt ist das Zusammenspiel zwischen der neuen Zustimmungsfiktion des Bundes und der bayerischen Genehmigungsfiktion:
- Fiktionsfristen: Nach dem neuen § 36a BauGB gilt die Zustimmung der Gemeinde als erteilt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten verweigert wird. Das bayerische Baurecht (Art. 68 Abs. 2 BayBO) kennt für Wohngebäude im vereinfachten Verfahren ebenfalls eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten.
- Das Problem: Wenn die Gemeinde erst kurz vor Ablauf der drei Monate über ihre Zustimmung entscheidet, bleibt der unteren Bauaufsichtsbehörde (dem Landratsamt) kaum Zeit, die eigentliche Baugenehmigung zu erteilen. Um zu verhindern, dass die Genehmigung „automatisch“ eintritt, ohne dass das Landratsamt die technischen Aspekte (wie Brandschutz) geprüft hat, wurde die bayerische Bauordnung angepasst.
- Neuregelung in Bayern: Mit dem Art. 82c BayBO wurde eine Brücke geschlagen. Wenn die Gemeinde im Rahmen des Bauturbos beteiligt wird, kann die Bauaufsichtsbehörde den Lauf der bayerischen Genehmigungsfrist unterbrechen oder aufheben, falls eine sachgerechte Prüfung sonst nicht mehr möglich wäre.
Bürgermeister Stefan Kumpf verwies auf das nicht erteilte Einvernehmen aus der letzten Behandlung. Er stellte die unbeantwortete Frage in den Raum, inwieweit die Anwendung des Bauturbos bei einem Vorbescheid sinnvoll wäre. Das Landratamt stellte bei der Bearbeitung des Antrags auf Vorbescheid fest, dass sich das Grundstück im Außenbereich befindet und nicht genehmigungsfähig ist. Im Rahmen des Bauturbos sei nun ein diesbezüglicher Beschluss des Gemeinderates nötig.
In der Beratung zum Bauturbo im November 20256interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. November 2025: Information zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“), aufgerufen am 21.3.2026 verständigte sich der Karlskroner Gemeinderat, das Einvernehmen zu Bauturboanträgen zu verweigern, bis eine Umsetzungsrichtlinie (auch in Abstimmung mit Nachbargemeinden) erarbeitet wurde. Diese Richtlinie ist zum Zeitpunkt dieser Sitzung noch nicht erstellt.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine weiteren Fragen zu diesem Antrag auf Vorbescheid und erteilte einstimmig kein Einvernehmen.
2.2 Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Scheune und Anbau und Neubau eines Wohnhauses mit 2 Stellplätzen, Fl. Nr. 686/1 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 41, Grillheim
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 21.3.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Das hier zum Abbruch beantragte Gebäude ist zum Zeitpunkt der Sitzung unter der Aktennummer D-1-85-140-13 als Baudenkmal gelistet. Im Bauantrag wird darauf verwiesen, dass das Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege dem Abbruch zustimme. Dies wird im Rahmen der Antragsprüfung durch die Genehmigungsbehörde verifiziert werden.
An gleicher Stelle soll ein neues Wohngebäude auf der gleichen Grundfläche errichtet werden.
Gemeinderätin Brüderle befürchtete, dass sich aus diesem Abbruch Auswirkungen für andere Denkmäler ergeben könnten. Hier gab Bürgermeister Kumpf Entwarnung.
Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine weiteren Fragen zum Bauantrag und erteilte sein Einvernehmen mit einer Gegenstimme.
3. Bauleitplanung Nachbargemeinden
3.1 Gemeinde Brunnen – 3. Änderung des Bebauungsplans „Brunnen-Südwest – 3. Änderung und Teiländerung Brunnen – Südwest/Erweiterung I“; Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB
Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Brunnen zum Download7externer Link nicht mehr verfügbar, Gemeinde Brunnen: öffentliche Bekanntmachung (PDF Download), zuletzt aufgerufen am 21.3.2026 verfügbar. Zuletzt beriet der Karlskroner Gemeinderat im Mai 20258interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Mai 2025: 4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnen-Südwest – 3. Änderung und Teiländerung Brunnen-Südwest/Erweiterung I“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, aufgerufen am 21.3.2026 zu dieser Bauleitplanung.
Der Gemeinderat Karlskron stellte erneut einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.
3.2 Markt Hohenwart – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 61 – Freinhausen „Solarpark Hohenwart IV“, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 29.6.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Marktes Hohenwart9externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 Freinhausen „Solarpark Hohenwart IV“, aufgerufen am 21.3.2026 verfügbar. Zuletzt beriet der Karlskroner Gemeinderat im Juli 202410interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. Juli 2024: 4.6 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 61 – Freinhausen „SO PV-Anlage Solarpark I“, Frühzeitige Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 21.3.2026 zu dieser Bauleitplanung.
Der Gemeinderat Karlskron stellte erneut einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.
3.3 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – 5. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Hohenwart, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Marktes Hohenwart11externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans nach der Gesamtfortschreibung, aufgerufen am 21.3.2026 verfügbar. Die Änderung des Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit dem Tagesordnungpunkt 3.2 dieser Sitzung.
Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und erhebt keine Einwände.
3.4 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Stadt Ingolstadt – Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 934 „Weiherfeld Süd“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Im Mai 202112interner Link, : 4.1 Stadt Ingolstadt- Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr.934 „Weiherfeld Süd “ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB, aufgerufen am 21.3.2026 wurde diese Bauleitplanung zuletzt im Karlskroner Gemeinderat behandelt. Der in der Stellungnahme geforderte Ausbau der an diese Bauleitplanung angrenzenden Brücke über den Militärkanal wurde vom Stadtrat Ingolstadt abgelehnt.
Auf den Brückenausbau wird in der erneuten Stellungnahme wieder verwiesen werden. Der Karlskroner Gemeinderat sieht weiterhin einen zunehmenden Verkehr über die Kramerstraße durch die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes. Ferner sei zu prüfen, ob die Gewerbegebietserweiterung dem Entwicklungskonzept Mändlfeld 205013interner Link: Schlagwort „Mändlfeld 20250“, aufgerufen am 21.3.2026 entgegensteht. Der Beschluss zu dieser Stellungnahme traf der Karlskroner Gemeinderat einstimmig.
4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
4.1 Widmung der Verkehrsfläche „Eicherstraße“ zur Ortsstraße
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 21.3.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)Die Widmungsbeschränkung sieht eine Längenbegrenzung von Lkw auf 10 m vor. Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen und beschloss die Widmung der Ortsstraße14externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 6.2.2026 „Eicherstraße“ mit einer Gesamtlänge von 1335 m einstimmig.
5. Jahresrechnung 2025 – Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO-Rechenschaftsbericht
Die vorgelegte Jahresrechnung für 2025 zeigt folgende Eckdaten:
| Ansatz in Mio€ | Ergebis in Mio€ | |
|---|---|---|
| Verwaltungshaushalt | 14,6 | 15,4 |
| Vermögenshaushalt | 10,7 | 6,7 |
| Gesamthaushalt | 25,4 | 22,2 |
Zum Stichtag 31.12.2025 betrug der Schuldenstand in Karlskron 1,9 Mio€. Im Jahr 2025 wurde kein Kassenkredit15externer Link, Wikipedia: Kassenkredit – Verwendungszeck, aufgerufen am 21.3.2026 beansprucht.
Gemeinderätin Brüderle verwies auf den nicht ausgenutzten Betrag für die Straßensanierungen. Bürgermeister Kumpf nannte die Dünnschichtsanierung der Eicherstraße, welche sich im Vermögenshaushalt wiederfände. Ferner blieben die Ausbesserungen von Schlaglöchern und kleinerer Straßenschäden trotz Jahresauftrag „Lückenbüßer“ bei den Baufirmen. Gemeinderätin Froschmeir wollte dies so nicht akzeptieren und forderte eine anderweitige Vergabe solcher Arbeiten. Grundsätzlich sei das eine „gute Idee“, stimmte Bürgermeister Kumpf zu. Jedoch müssen diese Ausbesserungen in ihrer Gesamtheit ausgeschrieben werden.
Mit Bezug auf die 2019 durchgeführte Straßenbefahrung bemängelte Gemeinderätin Froschmeir, dass hieraus keine Maßnahmen abgeleitet wurden (siehe auch Wir brauchen einen Plan für unsere Brücken und Straßen… • Karlskron-Politik.info). Kämmerer Kahn wand ein, dass zukünftig für jedes Jahr eine Straße zur Dünnschichtsanierung vorgesehen sei. Das sei der Plan gewesen, stellte sich das Dünnschichtverfahren als gute Lösung heraus. Gemeinderat Reitberger hakte ein und hinterfragte, ob sich zur Qualität nach so kurzer Zeit bereits eine Aussage machen ließe.
Eine persönliche Inaugenscheinnahme der Eicherstraße lässt mich daran zweifeln, ob das Dünnschichtverfahren für diesen Straßenzustand geeignet ist. Es zeigen sich bereits wieder Risse an der Oberfläche. Sollte man sich erneut für dieses Verfahren entscheiden, so muss meines Erachtens die Straße einen signifikant besseren Grundzustand aufweisen, als dies bei der Eicherstraße der Fall war.
Der Karlskroner Gemeinderat nahm den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der Jahresrechnung.
6. Haushalt 2026: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung
Am 3.3.2026 tagte der Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich zum Haushaltsplan 2026. Zur Sitzung legte Kämmerer Herr Kahn die wesentlichen Punkte dem Gremium und den anwesenden Zuhörer:innen dar.
Der vorgestellte Haushaltsplan 2026 hat ein Volumen von insgesamt 29,1 Mio€. Hiervon fallen 16,0 Mio€ auf den Verwaltungshaushalt16externer Link, Wikipedia: Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 21.3.2026 und 13,1 Mio€ auf den Vermögenshaushalt17externer Link, Wikipedia: Vermögenshaushalt, aufgerufen am 21.3.2026.
6.1 Verwaltungshaushalt
Für den Verwaltungshaushalt werden aus der Einkommenssteuer 4,8 Mio€ und aus der Gewerbesteuer 3 Mio€ erwartet. Zuführungen von 2,0 Mio aus dem Vermögenshaushalt sorgen für einen Ausgleich der Ausgaben und Einnahmen. Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts zeigen für die Personalkosten 5,3 Mio€, was von der abzuführenden Kreisumlage von 5,8 Mio€ übertroffen wird. Für den sachlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind weitere 2,6 Mio€ veranschlagt.
Bei der Aufschlüsselung der Personalkosten zeigt sich, dass die Mehrheit der Gemeindebeschäftigten in der Kinderbetreuung18interner Link: Bürgerversammlung 2025 tätig ist. So liegen die Kosten für Personal im Kindergarten bei 2,2 Mio€ und für die Kinderkrippe bei 0,9 Mio€. Weitere 1,3 Mio€ sind für das Entgelt der Verwaltung kalkuliert.
Interessant auch die Ausgaben (Auszug) für den sachlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand:
| Klärschlammentsorgung | 175.000 € |
| Schulhaus streichen | 80.000 € |
| Sanierung, Übergang Rathaus | 30.000 € |
| Kommunale Wärmeplanung | 30.000 € |
| Heizung Hauptstraße 23 | 25.000 € |
Für die Jahre 2027 – 2029 zeigen sich keine Zuführungen zum Vermögenshaushalt. Die Möglichkeiten zur Einnahmenoptimierung sind im überwiegend ausgeschöpft. Es zeigen sich zwar kleinere Potenziale, die jedoch keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Gesamteinnahmen ermöglichen.
| letzte Anpassung / Festlegung | |
|---|---|
| Kanalgebühren | 7/2023 |
| Kindergartengebühren | 9/2022 |
| Krippengebühren | 9/2023 |
| Friedhöfe | 2/2024 |
| Mieten | 2022 / 2023 |
| Pachten | 2023 |
| Hundesteuer | 2024 |
| Hebesatz Gewerbesteuer 350 % | 2016 |
| Hebesatz Grundsteuer 220 % | 2025 |
Ergänzend bleibt festzuhalten, dass der Gewerbesteuerhebesatz bereits überdurchschnittlich ist und trotz seiner Festsetzung vor 10 Jahren nicht zwingend angehoben werden muss. Der derzeit gültige Grundsteuerhebesatz wurde im Oktober 202419interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024:5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025, aufgerufen am 21.3.2026 beschlossen. Eine Anpassung des unterdurchschnittlichen Hebesatzes wird in den nächsten Jahren nötig werden, um negative Auswirkungen auf die Gemeinde in Bezug auf Kreisumlage und Zuwendungen abzuwenden.
Eine Beschränkung der Ausgaben zeigt sich ebenfalls schwierig. Mögliche Ansätze wären bei den Personalkosten. Hiervon sei jedoch abzuraten, da Stellenkürzungen sich anderweitig negativ auswirkten. Bei den Sachausgaben kämen lediglich verlängerte Wartungsintervalle oder Beschränkungen in der Materialbeschaffung infrage. Auch hier sind die Summen nicht maßgeblich, führten aber zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen. Als weitere Ausgabeneinsparung müssten noch die freiwilligen Leistungen betrachtet werden. Dies wären Mitgliedschaften, Zuschüsse oder die Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Gemeindeblatt) und der Bücherbus. Auch hieraus ergeben sich kaum Einsparungen, die maßgeblich zur Ausgabenreduzierung beiträgen.
6.2 Vermögenshaushalt
Den größen Teil der Einnahmen des Vermögenshaushalts bestreiten die Rücklagenentnahmen von 6,5 Mio€. Hierzu betonte der Kämmerer, dass diese Entnahme in den vergangenen Jahren durch entsprechende Zuführungen vorbereitet wurde. Zuweisungen von 2,1 Mio€ werden noch aus vergangenen Projekten wie das Haus Farbenfroh und Umlagen zum Ausgleich der Straßenverbesserungsbeiträge erwartet. Geplante Vermögensveräußerungen erhöhen die Einnahmen um 2,4 Mio€. Mit Beiträgen und Entgelten erwartet man weitere 1,1 Mio€.
Verzögerungen im Abwasserkonzept der Zukunft und noch nicht eingetroffene Rechnungen führen dazu, dass in diesem Jahr keine Abschlagszahlung zu den Verbesserungsbeiträgen20interner Link. Themenseite „Abwasserkonzept der Zukunft“: 4.2 Verbesserungsbeiträge, aufgerufen am 21.3.2026 erhoben wird. Die werden erst wieder 2027 fällig werden. Außerdem stellte Herr Kahn in Aussicht, ggf. eine weitere Abschlagszahlung einzufügen, um die Restforderungen für die Abschlagsrechnung niedriger ausfallen zu lassen.
Für die weitere Finanzplanung werden aktuell folgende Einnahmen für den Vermögenshaushalt angesetzt:
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | |
|---|---|---|---|---|
| Am Linnerberg-Ost | 1,7 | 0,7 | 0,5 | 0,0 |
| Am Wasserfall / Mändlfeld-Süd | 0,0 | 1,5 | 3,0 | 0,0 |
| Straßäcker | 0,4 | 1,0 | 0,7 | 0,0 |
| Gewerbegebiet Brautlach | 0,25 | 0,5 | 0,0 | 0,0 |
| Verbesserungsbeiträge Abwasser | 0,0 | 2,3 | 2,5 | 1,3 |
| Waldkindergarten21interner Link, Themenseite: Waldkindergarten | 0,0 | 0,0 | 0,06 | 0,0 |
| Breitbanderschließung | 0,0 | 0,0 | 3,0 | 3,8 |
| Zuweisungen Abwasser | 0,4 | 0,6 | 0,6 | 0,5 |
Die großen Posten der Ausgaben im Vermögenshaushalt liegen mit 4,1 Mio€ im Tiefbau, 2,5 Mio€ im Hochbau, 3,7 Mio€ für Grunderwerb und Erschließung. Und hier finden sich auch die 2,0 Mio€ Zuführung zum Verwaltungshaushalt wieder. Die großen Summen spalten sich in viele kleinere Ausgaben:
| 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | |
|---|---|---|---|---|
| Feuerwehr LF10 | 525.000 | |||
| Kindergarten St. Josef | 305.000 | 105.000 | ||
| Waldkindergarten22interner Link, Themenseite: Waldkindergarten | 60.000 | 60.000 | ||
| Gesundheitshaus | 110.000 | |||
| Baugebiete | 1.600.000 | 1.400.000 | 750.000 | |
| Straßenbelag | 70.000 | 60.000 | 50.000 | 50.000 |
| Bäume Hauptstraße | 20.000 | 190.000 | ||
| Wirtschaftsweg Linnerberg (50%) | 105.000 | |||
| Straßenbeleuchtung | 400.000 | |||
| Kläranlage | 2.500.000 | 5.000.000 | 5.000.000 | 3.000.000 |
| Kanalbau Linnerber-Ost | 800.000 | |||
| Dorfheim Adelshausen | 1.400.000 | 1.400.000 | ||
| Friedhofsmauer Adelshausen | 100.000 | 100.000 | ||
| Breitbanderschließung | 50.000 | 50.000 | 4.000.000 | 4.000.000 |
| PV Anlagen, Vakuumstationen & Bauhof | 250.000 | |||
| Grunderwerb | 2.000.000 | 550.000 | 250.000 | 250.000 |
| Haus der Vereine / Kirchplatz | 120.000 | 100.000 |
6.3 Rücklagen / Schulden 2025 – 2029
| Jahr | Rücklagen (Mio€) | Schulden (Mio€) |
|---|---|---|
| 2025 | 7,3 | 1,9 |
| 2026 | 0,8 | 2,6 |
| 2027 | 0,5 | 4,4 |
| 2028 | 0,9 | 4,2 |
| 2029 | 0,8 | 6,1 |
6.4 Zusammenfassung
Kämmerer Herr Kahn fasste zusammen, dass ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt schwer zu erreichen ist und er die dauerhafte Leistungsfähigkeit gefährdet sieht. Alle Beteiligten – Gemeinderat, Bürgermeister und auch die Verwaltung – müssen auf strikte Kostendisziplin achten. In den nächsten Jahren müsse auf zusätzliche Investitionen verzichtet werden. Bürgermeister Stefan Kumpf unterstützte Kahns Aussage. Fügte aber hinzu, dass durch die Grundstückserwerbe der vergangenen Jahre Werte geschaffen wurden, die nicht explizit im Haushalt aufgeführt sind. Eine Veräußerung wäre denkbar, sollten anderweitig keine liquiden Mittel verfügbar sein.
Der Karlskroner Gemeinderat genehmigte die vorgestellte Haushaltssatzung mit einer Gegenstimme
7. Haushalt 2026: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2025-2029
Den im Rahmen der Haushaltssatzung mit vorgestellte Finanzplan genehmigte der Karlskroner Gemeinderat mit einer Gegenstimme.
8. Antrag CLK-Fraktion: Versetzung Ortsschild in Deubling
Der Antrag der CLK-Fraktion zur Versetzung des Ortsschildes in Deubling wurde an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet und von dieser abgelehnt. Die ausführliche Begründung der Ablehnung war zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht eingegangen.
Gemeinderätin Froschmeir zeigte sich enttäuscht. Sie sieht den Antrag gut begründet und sei gespannt auf die Details der Ablehnung.
9. Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Karlskron
Die Details zu den Änderungen lag den Ratsmitgliedern vor. In seiner kurzen Begründung nannte Gemeindekämmerer Kahn einige kleinere vorgenommene Korrekturen. Der Karlskroner Gemeinderat genehmigte die ihm vorliegende Satzung einstimmig.
10. Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung wird pauschal mit 52.000 € gefördert. Über die Details berät der Energieausschuss am 26.3.2026 in öffentlicher Sitzung23externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Energieausschussitzung vom 26.3.2026, aufgerufen am 21.3.2026. Die finale Wärmeplanung soll bis Jahresende vorliegen.
11. Anfragen und Mitteilungen
11.1 Energieausschusssitzung am 26.03.2026
Bekanntgabe der öffentlichen Energieausschusssitzung am 26.3.2026 um 16:00 Uhr.
11.2 Erweiterung der Sitzplätze für die Gemeinderäte im Sitzungssaal
Der Sitzungssaal wurde bereits auf die zukünftigen 20 Sitze des Gemeinderates erweitert. Der für Zuhörerschaft verfügbare Raum ist kaum merklich weniger. In den nächsten Wochen werden noch zusätzliche Beamer installiert, um allen Gremiumsmitgliedern eine bessere Sicht zu ermöglichen.
11.3 Übergabe Fahrzeug HvO
Die Karlskroner Helfer vor Ort haben ein neues Fahrzeug erhalten. Bürgermeister Kumpf deutete an, dass es bei der Alarmierung noch Optimierungsbedarf gäbe und verwies auf den nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
11.4 Pflanzung von Bäumen im Gartenbereich der Kindertagesstätte Farbenfroh
Gemeinderätin Brüderle erkundigte sich zum Stand der im September 202524interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 29. September 2025: 6. Antrag von GRin Brüderle: Kindergarten Farbenfroh – Baumbepflanzung, aufgerufen am 21.3.2026 Baumbepflanzung im Kindergarten Farbenfroh. Bürgermeister Kumpf konnte ad hoc hierzu keine Auskunft geben. Die Informationen würden nachgereicht.
11.5 Errichtung der umklappbare Pfosten in der Lessingstraße
Ebenfalls eine Statusmeldung forderte Gemeinderätin Froschmeir zur Verkehrsberuhigung der Lessingstraße. Die Umsetzung des Beschlusses vom Oktober 202025interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Okt. 2020: 7. Antrag CLK-Fraktion, Umwandlung Teilstück Lessingstraße in Spielstraße, aufgerufen am 16.1.2026 ist noch nicht vollzogen. Die zu Rückfrage von Januar26interner Link, : 8.1 Verkehrsberuhigung Teil der Lessingstraße, aufgerufen am 21.3.2026 angesprochenen umlegbaren Poller sind noch nicht eingetroffen, hieß es seitens der Verwaltung.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 20.3.2026
- 2interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 23. Februar 2026, aufgerufen am 20.3.2026
- 3externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 23.02.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 30.3.2026[/mf] ist im Bürgerportal verfügbar.
2. Bauangelegenheiten
2.1 Bauturbo – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei bis drei Mehrfamilienhäusern, Bauort Fl.Nr. 672 Gmkg Karlskron, nähe Am Wirtsweiher / Rainweg, Grillheim
Skizze im BayernAtlas, erstellt am 27.2.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster) Dieser Vorbescheid war bereits Gegenstand der Vorgängersitzung3interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2026: 4.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei bis drei Mehrfamilienhäusern, Bauort Fl.Nr. 672 Gmkg Karlskron, nähe Am Wirtsweiher / Rainweg, Grillheim, aufgerufen am 21.3.20262 - 4externer Link, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Baugesetzbuch – § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau, aufgerufen am 21.3.2026
- 5externer Link, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Bundesgesetzblatt am 29. Oktober 2025, BGBl. 2025 I Nr. 257, aufgerufen am 21.3.2026
- 6interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. November 2025: Information zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“), aufgerufen am 21.3.2026
- 7externer Link nicht mehr verfügbar, Gemeinde Brunnen: öffentliche Bekanntmachung (PDF Download), zuletzt aufgerufen am 21.3.2026
- 8interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Mai 2025: 4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Brunnen – Aufstellung des Bebauungsplans „Brunnen-Südwest – 3. Änderung und Teiländerung Brunnen-Südwest/Erweiterung I“; Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, aufgerufen am 21.3.2026
- 9externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 Freinhausen „Solarpark Hohenwart IV“, aufgerufen am 21.3.2026
- 10interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 1. Juli 2024: 4.6 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Markt Hohenwart – Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 61 – Freinhausen „SO PV-Anlage Solarpark I“, Frühzeitige Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 21.3.2026
- 11externer Link, Markt Hohenwart: Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans nach der Gesamtfortschreibung, aufgerufen am 21.3.2026
- 12interner Link, : 4.1 Stadt Ingolstadt- Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr.934 „Weiherfeld Süd “ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs.1 BauGB, aufgerufen am 21.3.2026
- 13interner Link: Schlagwort „Mändlfeld 20250“, aufgerufen am 21.3.2026
- 14externer Link, BayStrWG: Art. 46 Einteilung der Gemeindestraßen, aufgerufen am 6.2.2026
- 15externer Link, Wikipedia: Kassenkredit – Verwendungszeck, aufgerufen am 21.3.2026
- 16externer Link, Wikipedia: Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 21.3.2026
- 17externer Link, Wikipedia: Vermögenshaushalt, aufgerufen am 21.3.2026
- 18interner Link: Bürgerversammlung 2025
- 19interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024:5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025, aufgerufen am 21.3.2026
- 20interner Link. Themenseite „Abwasserkonzept der Zukunft“: 4.2 Verbesserungsbeiträge, aufgerufen am 21.3.2026
- 21interner Link, Themenseite: Waldkindergarten
- 22interner Link, Themenseite: Waldkindergarten
- 23externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Energieausschussitzung vom 26.3.2026, aufgerufen am 21.3.2026
- 24interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 29. September 2025: 6. Antrag von GRin Brüderle: Kindergarten Farbenfroh – Baumbepflanzung, aufgerufen am 21.3.2026
- 25interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Okt. 2020: 7. Antrag CLK-Fraktion, Umwandlung Teilstück Lessingstraße in Spielstraße, aufgerufen am 16.1.2026
- 26interner Link, : 8.1 Verkehrsberuhigung Teil der Lessingstraße, aufgerufen am 21.3.2026



