Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20. April 2026

3D-Luftbild des Ortsteils Deubling in Karlskron an der Staatsstraße 2044 aus dem BayernAtlas zur Veranschaulichung der Bebauung.
Die 3D-Ansicht (Richtung Süden) zeigt die unmittelbare Nähe der Wohnbebauung zur Staatsstraße 2044 im Ortsteil Deubling.

In der öffentlichen Sitzung vom 20. April 2026 tagte der Gemeinderat Karlskron ein letztes Mal in seiner aktuellen Zusammensetzung. Zur nächsten Sitzung wird das Gremium in der neu gewählten Konstellation mit künftig 20 Mitgliedern zusammentreten.

Die Planungen für den „Solarpark Karlskron IV“ sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans gehen trotz einiger Gegenstimmen in die nächste Auslegung. Zudem verabschiedete der Gemeinderat, nach vorangegangener nicht öffentlicher Beratung, klare Leitlinien für den neuen „Bauturbo“ (§ 246e BauGB). Damit begegnet die Gemeinde den Herausforderungen der geänderten Baugesetzgebung, dessen Ziel es ist dringend benötigten Wohnungsbau zu beschleunigen. Die Leitinien schaffen die Grundlage für eine gleichwertige behandlung eingehender Anträge.

Besonders emotional wurde es beim Thema Verkehrssicherheit: Die Ablehnung einer Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsteil Deubling durch das Landratsamt stieß im Gremium auf massives, fraktionsübergreifendes Unverständnis und mündete in der dringenden Forderung nach einem gemeinsamen Ortstermin zur Hauptverkehrszeit.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20.4.2026

1.Genehmigung der Niederschrift vom 16.03.2026
2.Bauangelegenheiten
2.1Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zur Errichtung einer 2. Wohneinheit sowie die Errichtung einer Dreifachgarage, Bauort Fl.Nr. 817 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 18, Grillheim
3.Bauleitplanung Gemeinde Karlskron
3.1Bauleitplanung – 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren – Prüfung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3.2Bauleitplanung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Karlskron IV“ – Prüfung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.Bauleitplanung Nachbargemeinden
4.1Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
5.Festlegung der Leitlinien zum Umgang mit dem „Bauturbo“
6.Haushalt 2026: Berichtigung Erlass der Haushaltssatzung
7.Festlegung Miete für das Schulgebäude und die Sporthalle ab 2025
8.Information zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sowie andere verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Staatsstraße 2044 im Ortsteil Deubling vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
9.Anfragen und Mitteilungen
9.1Errichtung der umklappbare Pfosten in der Lessingstraße
9.2Bushaltestelle Brautlach
9.3Hauptstraße; Maßnahmen des Staatlichen Bauamtes
9.4Stellungnahme zu Anfragen zum Sporthallendach aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.04.2026
9.5Defekte Straßenlampen im Ortsteil Mändlfeld
9.6Danksagung von Bürgermeister Kumpf an alle Gemeinderäte
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 20.4.2026
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 17.4.2026.

Zur Sitzung waren die Gemeinderät:innen Moosheimer und Raba entschuldigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.03.2026

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 16.3.20262interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. März 2026, aufgerufen am 27.4.2026 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 16.3.20263externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 16.03.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 16.5.2026[/mfn ist seit 11.5.2026 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zur Errichtung einer 2. Wohneinheit sowie die Errichtung einer Dreifachgarage, Bauort Fl.Nr. 817 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 18, Grillheim

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 25.4.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Das Vorhaben beabsichtigt die Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes und die Errichtung einer 3-fach Garage mit darüber liegender 2. Wohneinheit. Beide Gebäude sollen je ein Walmdach mit 25° Dachneigung erhalten. Im gültigen Flächennutzungsplan3externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (PDF Download, Datei muss ggf. umbenannt werden), aufgerufen am 25.4.2026 ist die Fläche im Außenbereich dargestellt und es liegt keine Privilegierung4externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 25.4.2026 vor.

Den zu diesem Bauvorhaben gehörigen Vorbescheid behandelte der Karlskroner Gemeinderat im September 20255interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15 September 2025: 2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung einer Garage mit Einliegerwohnung, Bauort Fl.Nr. 817 Gmkg Karlskron Eicherstr. 18, Grillheim, aufgerufen am 15.4.2026, welcher in der Genehmigungsbehörde abgelehnt wurde. Bürgermeister Kumpf mutmaßte, dass man hier seitens der Bauwerber auf die Möglichkeit des Bauturbo setzt. Ob dieser angewendet werden kann, entscheidet ebenfalls die Genehmigungsbehörde.

Der Gemeinderat Karlskron hatte keine Fragen zum Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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3. Bauleitplanung Gemeinde Karlskron

Zum Tagesordnungspunkt war Herr Brosch Geschäftsführer der Firma Anumar6externer Link: Anumar GmbH, aufgerufen am 25.4.2026 anwesend.

3.1 Bauleitplanung – 13. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren – Prüfung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

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Skizze im BayernAtlas, geändert am 30.11.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Gemeinderat Bachhuber verwies auf Grundstücke im Gemeindebesitz, die sich in der Nähe der hier behandelten Flächen befinden. Sowohl Bürgermeister Kumpf als auch Herr Brosch bestätigten, dass diese Flächen von dieser Planung nicht betroffen seien. Im Gremium schien Interesse zu herrschen, die nicht näher genannten Gemeindegrundstücke ggf. ebenfalls mit PV zu bestücken. Auf Anfrage versicherte Herr Brosch Gemeinderat Hagl, dass die Leitungsplanung von Anumar stets so dimensioniert würde, dass etwa die doppelte Leistung als ursprünglich geplant eingespeist werden könne. Das betrifft die zu verlegende Leitung von der Anlage in das öffentliche Netz.

Die Rückmeldungen zu dieser Planung wurden in der öffentlichen Sitzung ausführlichst verlesen. Von Privatpersonen wurden keine Einwände vorgetragen. Die Stellungnahmen folgender Behörden wurden zur Kenntnis genommen:

  • Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Ortsplanung
  • Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Naturschutz
  • Regierung von Oberbayern
  • Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
  • Staatliches Bauamt Ingolstadt
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Planungsverband Region Ingolstadt – Regionsbeauftragter
  • Denkmalschutz
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr7externer Link: Internet-Angebot der Redaktion der Bundeswehr, aufgerufen am 25.4.2026
  • Landesbund für Vogelschutz in Bayern8externer Link: LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V., aufgerufen am 25.4.2026
  • Stadt Ingolstadt

Es wurden die ortsplanerischen Bedenken hinsichtlich der Hanglage bei Pobenhausen ebenso vorgetragen, wie der Verlust landwirtschaftlicher Ackerflächen. In den Abwägungen gab die Gemeinde jedoch dem übergeordneten Klimaschutz und der lokalen Energiegewinnung den Vorzug, zumal die Nutzung zeitlich befristet ist und technische Details zum Artenschutz sowie zur Eingrünung verbindlich im Bebauungsplan geregelt werden. Auch die Belange der Sicherheit (z.B. Blendwirkung auf die naheliegenden Staatsstraßen), des Hochwasserschutzes und der Infrastruktur wurden durch Fachstellen wie die Bundeswehr oder das Wasserwirtschaftsamt ohne bleibende Konflikte abgeklärt. Das Landesamt für Denkmalpflege bestätigte, dass die Wallfahrtskirche auf dem Kalvarienberg durch die Anlage nicht beeinträchtigt wird.

Die Kenntnisnahme durch den Gemeinderat incl. Beschluss, dass keine Planänderung erfolgt, fasste der Karlskroner Gemeinderat jeweils mit drei Gegenstimmen.

Aus dem Bauamt (Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen) kam eine Stellungnahme, die auf redaktionelle Änderungen hinwies. Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die angeregten Änderungen mit zwei Gegenstimmen.

Der Karlskroner Gemeinder fasste abschließend den Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der Fassung vom 20.4.2026 mit drei Gegenstimmen.

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3.2 Bauleitplanung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Karlskron IV“ – Prüfung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

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Skizze im BayernAtlas, geändert am 30.11.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans kamen überwiegend von den gleichen Behörden, wie zuvor. Trotz der wiederholten Kritik des Landratsamtes an der exponierten Hanglage sieht die Gemeinde die landschaftlichen Auswirkungen durch umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen und die Vorprägung durch bestehende Infrastruktur als vertretbar an. Die Bedenken der landwirtschaftlichen Interessenvertreter hinsichtlich des Flächenverlusts wurden intensiv abgewogen. Hierbei erhielten der Klimaschutz und die zeitlich befristete Privilegierung auf den 31.12.2059 den Vorrang. Fachliche Hinweise von Naturschutzverbänden und Behörden, etwa zu spezifischen Reihenabständen der Module, zum Schutz von Bodenbrütern oder zur Art der Umzäunung, wurden zwar zur Kenntnis genommen, führen jedoch zu keiner Planänderung. Die bestehenden ökologischen Ausgleichskonzepte werden als ausreichend erachtet. Auch bzgl. des Bebauungsplans bestätigte das Landesamt für Denkmalpflege, dass die Wallfahrtskirche auf dem Kalvarienberg durch die Anlage nicht beeinträchtigt wird.

Im Gegensatz zu den rein informativen Hinweisen gibt es auch Punkte, die zu einer konkreten Überarbeitung der Planunterlagen führen. Diese Änderungen verdeutlichen, dass die Gemeinde auf berechtigte fachliche Einwände reagiert und die Planung präzisiert, um eine fehlerfreie und rechtssichere Grundlage zu schaffen. Die Anpassungen betreffen vor allem die Korrektur von Sachdaten und die Integration fachspezifischer Gutachten. So werden im Umweltbericht und in der Begründung redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zudem wird das erstellte Blendgutachten in die Planunterlagen aufgenommen, welches nachweist, dass durch die Lage und die geplanten Eingrünungen keine relevanten Blendwirkungen auf die angrenzenden Staatsstraßen oder Ortschaften zu erwarten sind.

Die Beschlüsse zu den jeweiligen Abwägungen und Änderungen fasste der Karlskroner Gemeinderat jeweils mit drei und im Fall der Stellungnahmen von Herrn Eberl aus dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt mit zwei Gegenstimmen.

Der Karlskroner Gemeinder fasste abschließend den Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der Fassung vom 20.4.2026 mit drei Gegenstimmen.

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4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

4.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – 8. Änderung des Flächennutzungsplans zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Zum Zeitpunkt der Sitzung war die Beteiligungsfrist bereits abgelaufen. Zu dieser Bauleitplanung beriet der Karlskroner Gemeinderat zuletzt im Januar 20269interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2026: 3.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“ – frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 25.4.2026. Ergänzend zu den dort vorliegenden Informationen wurde die Bauleitplanung nun offensichtlich dahingehend ergänzt, dass sich auf der Sonderfläche ein Aldi und ein DM ansiedeln werden. Da es sich um eine Informationsvorlage handelte, war kein Beschluss der Gemeinderates Karlskron erforderlich.

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5. Festlegung der Leitlinien zum Umgang mit dem „Bauturbo“

Der Gemeinderat Karlskron beriet in nicht öffentlicher Sitzung, um die Leitlinien zum Bauturbo zu erarbeiten. Ziel sei hierbei die Bauvorhaben „nicht gleich, sondern gleichwertig“ zu behandeln. Der Bauturbo, welcher im vergangenen Jahr durch eine Reform des Baugesetzbuches eingeführt wurde, ist zum Ende 2029 befristet. Er ergänzt die kommunale Bauleitplanung und ersetzt diese nicht. Die Prüfung, ob der Bauturbo zur Anwendung kommt, erfolgt durch das Landratsamt.

Die Leitlinien der Gemeinde Karlskron für die Umsetzung des Bauturbo sehen vor:

  • dass der Rohbau drei Jahre nach Erteilen der Baugenehmigung errichtet sein muss und nach einem Zeitraum von fünf Jahren das Gebäude bezugsfertig sein muss. Ist dies nicht erfüllt, ist eine Vertragsstrafe vorgesehen.
  • dass die Unterschriften der Nachbarn im Antrag wünschenwert sind. Fehlen diese, ist eine Begründung vorzubringen.
  • dass Baulücken unter 100 m nicht entstehen dürfen.
  • dass Bauvoranfragen mit Bezug auf den Bauturbo nicht möglich sind. Sollten diese dennoch erfolgen, werden diese abgelehnt.
  • dass eine Zustimmung zu einem Bauantrag nicht automatisch weiter gilt, wenn der Antrag erneut unter der Maßgabe des Bauturbo behandelt wird.

Gemeinderätin Brüderle beantragte, dass die Formulierung zu den Nachbarunterschriften von „wünschenswert“ auf „sind einzuholen“ geändert wird. In der Abstimmung blieb sie jedoch die einzige Befürworterin und die Formulierung bleibt erhalten.

Der Gemeinderat Karlskron beschloss die Leitlinie zur Umsetzung des Bauturbo in der behandelten Form vom 20.4.2026 einstimmig. Die offizielle Seite der Gemeinde Karlskron zeigt zum Zeitpunkt dieses Beitrag noch keine Informationen.

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6. Haushalt 2026: Berichtigung Erlass der Haushaltssatzung

Da eine in der Vergangenheit erteilte Kreditermächtgung weiterhin gültig ist, wurde die in der vergangenen Sitzung10interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026: 6. Haushalt 2026: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung, aufgerufen am 25.4.2026 erlassene Haushaltssatzung einstimmig durch den Gemeinderat Karlskron geändert.

Die Änderung bezieht sich auf die in der Haushaltssatzung genannte Kreditsumme, die für 2026 nun auf 500.000 € festgesetzt wird. Mit der Ermächtigung aus 2023 von weiteren 500.000 € bleibt die Gesamtkreditsumme, wie vorgesehen bei insgesamt einer Millionen Euro.

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7. Festlegung Miete für das Schulgebäude und die Sporthalle ab 2025

Früher waren Kommunen als „Juristische Personen des öffentlichen Rechts“ (JdPöR) nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen umsatzsteuerpflichtig, etwa wenn sie einen klassischen Betrieb gewerblicher Art (wie ein Wasserwerk) führten. Der Gesetzgeber hat dies geändert, um die staatliche Ebene dem EU-Recht anzupassen und Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern zu vermeiden. Wenn die Gemeinde Karlskron Räumlichkeiten an Vereine, Organisationen oder Private vermietet, gilt dies nun oft als unternehmerische Tätigkeit. Die Neufestsetzung der Mieten für Schulgebäude und Sporthalle ist eine direkte Reaktion darauf. Die Gemeinde muss ihre Einnahmen steuerlich korrekt erfassen, um keine Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu riskieren.

Der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Karlskron und dem Schulverband wurde diesbezüglich angepasst. Die Anpassung findet bereits Anwendung, war aber bislang noch nicht formell durch den Gemeinderat verabschiedet.

Der Gemeinderat Karlskron stimmte dem Vertrag, der den Gremiumsmitgliedern vorlag, ohne Gegenstimmen zu. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2025 in Kraft.

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8. Information zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, sowie andere verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Staatsstraße 2044 im Ortsteil Deubling vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Zur in der letzten Sitzung bekannt gegeben Ablehnung des Antrags der CLK-Fraktion zur Versetzung des Ortsschilds bzw. Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h in Deubling liegt nun die Stellungnahme des Landratsamtes vor. Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen teilt mit, dass Deubling für sich keine geschlossene Ortslage darstellt, da ein fest umrissener Ortskern nicht existent ist. Ein Verschieben des Ortsschildes Karlskron nach Norden in Richtung Deubling ist rechtlich nicht möglich, da dort keine zusammenhängende Bebauung vorliegt, welche die anliegenden Grundstücke direkt von der Straße her erschließt. Der jetzige Standort der Ortstafel entspricht bereits den äußersten rechtlichen Grenzen der Straßenverkehrsordnung.

Hinsichtlich der geforderten Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h wird erläutert, dass solche Anordnungen einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit darstellen und daher an sehr hohe Hürden geknüpft sind. Da der Streckenabschnitt mit lediglich zehn Unfällen in zehn Jahren als unauffällig gilt und kein einziger dieser Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde, fehle die gesetzliche Grundlage für eine Absenkung auf 60 km/h. Stattdessen haben sich das Staatliche Bauamt, die Polizei und das Landratsamt darauf verständigt, die Höchstgeschwindigkeit im Zuge einer Harmonisierung auf 70 km/h festzulegen. Das Ziel ist ein gleichmäßiger Verkehrsfluss. Bei über 5.500 Fahrzeugen am Tag sollen so plötzliches Abbremsen und Unfälle vermieden werden. Zudem verbessere das gleichmäßige Tempo von 70 km/h die Sicherheit an den oft unübersichtlichen Hofeinfahrten sowie im Einmündungsbereich der Riedelstraße und trägt dem Schutz der Schulkinder sowie des Fußgängerverkehrs bei der Gartenbaufirma Rieper Rechnung.

Ein zusätzliches Überholverbot kann ebenfalls nicht umgesetzt werden, da keine Unfälle oder belegten Fehlverhalten durch riskante Überholmanöver in diesem Bereich aktenkundig sind. Das bestehende Verbot im Bereich der Verbindung nach Mändlfeld bleibt zum Schutz der dortigen Verkehrsteilnehmer aufgrund der baulich eingeschränkten Sichtverhältnisse bestehen. Zur Schulwegsicherheit stellt das Amt fest, dass eine Querungshilfe außerorts nicht erforderlich ist, da die Sichtweiten eine sichere Überquerung ermöglichen und die Kinder in einem Alter sind, in dem Gefahren zunehmend eigenständig erkannt werden. Abschließend wird informiert, dass das Bushaltestellenschild in Fahrtrichtung Süden bereits Ende März 2026 versetzt wurde.

Erbost über die Begründung der Ablehnung zeigte sich Gemeinderat Wendl. Er bezeichnete es als „Frechheit“, dass die Antwort 4 Monate auf sich warten ließ und diese sich nahezu ausschließlich auf Gesetzestexte und Beschreibungen begrenzt. Wendl bemägelte eine polizeilich durchgeführte Verkehrprüfung. „Das war so auffällig, dass man gleich ein großes Warnschild ‚Achtung Blitzer‘ hätte aufstellen können“, so Gemeindrat Wendl.

Auch Gemeinderätin Froschmeir zeigt sich äußerst unzufrieden mit den in ihren Augen widersprüchlichen Ablehnungsbegründungen. Einerseits würde argumentiert, dass die Strecke ungefährlich sei, nur um an anderer Stelle auf eine gefährliche Ausfahrt hinzuweisen. Deubling sei nicht nur „Ansammlung von Häusern“ sondern gehöre als Ortsteil fest zu Karlskron.

Gemeinderätin Brüderle verwies beispielhaft auf einen tödlichen Unfall in Deubling aus ihrem näheren Umfeld. Zwar wäre dies vor dem durch das Landratamt beschriebenen Zeitraum geschehen, doch die Unfallursache sei ein Überholmanöver gewesen. Sie plädierte für ein Überholverbot in ganz Deubling.

Der vorgetragenen Begründung des Landratsamtes wurde mit jeder Wortmeldung aus dem Gemeinderat widersprochen. Gemeinderat Reitberger stellte die Frage, über welche Option der Gemeinderat verfüge, um hier nochmals aufzutreten. Immerhin sei man sich im Gemeinderat einig, dass etwas geschehen müsse. Bürgermeister Kumpf regte einen Vorstoß über die Kreisräte an. Gemeinderat Krammer T. stimmte dem zu und forderte, dass sich Herr Riebe vom Landratsamt unabdingbar bei einem vor Ort Termin einen realen Eindruck verschaffen müsse. Dies habe zu den Hauptstoßzeiten zu passiern und nicht „vormittags um Zehn“. Man war sich einig, dass 7:30 Uhr eine gute Zeit wäre, um einen echten Eindruck von der Verkehrssituation zu erhalten. Bürgermeister Kumpf sagte zu, einen solchen Termin mit Herrn Riebe anzustreben und die Fraktionssprecher rechtzeitig zu informieren, sodass diese ggf. teilnehmen können.

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9. Anfragen und Mitteilungen

9.1 Errichtung der umklappbare Pfosten in der Lessingstraße

Bürgermeister Kumpf verkündete die Umsetzung der Maßnahme. Die umklappbaren Pfosten wurden seit der letzten Sitzung gesetzt. Gemeinderätin Froschmeir zeigte sich erfreut, dass der Beschluss nach neun Jahren endlich umgesetzt werden konnte. Bürgermeister Kumpf ergänzte: „Und es hat keine neun Tage gedauert, bis die ersten Beschwerden eintrafen.“ Das Problem scheint nun bei den an anderer Stelle abgestellten Fahrzeugen zu liegen.

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9.2 Bushaltestelle Brautlach

Im Juli 202111interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Juli 2021: 9. ÖPNV – Verbesserungen Linie 18 in Brautlach, aufgerufen am 25.4.2026 beauftragte der Karlskroner Gemeinderat die Verwaltung, die notwendige Infrastruktur der verlegten bzw. neu zu errichtenden Bushäuschen im Haushalt 2022 der Gemeinde Karlskron zu berücksichtigen.

Bürgermeister Stefan Kumpf informierte das Gremium, dass man für die Auftragssumme von 70.000 € mit einer 50-prozentigen Förderung rechne. Mit einer Förderzusage sei nicht vor Mai 2026 zu rechnen, da der zugehörige Haushalt noch nicht verabschiedet sei. Mit einer vorzeitigen Umsetzung verliere man die Förderfähigkeit.

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9.3 Hauptstraße; Maßnahmen des Staatlichen Bauamtes

Bürgermeister Stefan Kumpf informierte das Gremium, dass 22.4.2026 eine „Markierungsbesprechung“ stattfindet. Auf Anfrag bestätigte er Gemeinderätin Froschmeir, dass eine Absenkung der Randsteine gesondert behandelt wird.

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9.4 Stellungnahme zu Anfragen zum Sporthallendach aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.04.2026

In der Sitzung von 7.10.202412interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024: 8. Information zur Dachabdichtung Sporthalle Karlskron, aufgerufen am 11.7.2025 wurde der Gemeinderat von den Undichtigkeiten am Sporthallendach in Kenntnis gesetzt. Eine fehlerhafte Ausführung der Lichtbandabdichtung hatte zu Schäden geführt (siehe Sitzung vom 16.12.202413interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Dezember 2024: 7.1 Status zum undichten Sporthallendach, aufgerufen am 11.7.2025).

Bürgermeister Kumpf informierte das Gremium, dass die Arbeiten zur Abdichtung durchgeführt wurden. Seit Herbst 2025 waren keine Undichtigkeiten mehr zu erkennen.

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9.5 Defekte Straßenlampen im Ortsteil Mändlfeld

Gemeinderat Reitberger berichtete von nicht funktionierenden Straßenlampen in Mändlfeld nach der Umrüstung auf LED14interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 5. LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung durch Bayernwerk, aufgerufen am 25.4.2026. Diese hätte „noch nie“ funktioniert und seien nicht erst ausgefallen. Eine Information, so Reitberger, sei an die Gemeinde gegangen.

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9.6 Danksagung von Bürgermeister Kumpf an alle Gemeinderäte

Abschließend sprach Bürgermeister Stefan Kumpf allen scheidenden Gemeinderät:innen seinen besonderen Dank aus. Der nun in seiner letzten Sitzung zusammengetretene Gemeinderat wird noch eine Einladung zu einem Abschlussessen für Mai oder Juni erhalten.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 17.4.2026
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. März 2026, aufgerufen am 27.4.2026
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 16.03.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 16.5.2026[/mfn ist seit 11.5.2026 im Bürgerportal verfügbar.

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    2. Bauangelegenheiten

    2.1 Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zur Errichtung einer 2. Wohneinheit sowie die Errichtung einer Dreifachgarage, Bauort Fl.Nr. 817 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 18, Grillheim

    Hier klicken, um den Inhalt von atlas.bayern.de anzuzeigen.



    Skizze im BayernAtlas, erstellt am 25.4.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

    Das Vorhaben beabsichtigt die Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes und die Errichtung einer 3-fach Garage mit darüber liegender 2. Wohneinheit. Beide Gebäude sollen je ein Walmdach mit 25° Dachneigung erhalten. Im gültigen Flächennutzungsplan3externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (PDF Download, Datei muss ggf. umbenannt werden), aufgerufen am 25.4.2026
  • 4
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 25.4.2026
  • 5
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15 September 2025: 2.5 Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung eines bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung einer Garage mit Einliegerwohnung, Bauort Fl.Nr. 817 Gmkg Karlskron Eicherstr. 18, Grillheim, aufgerufen am 15.4.2026
  • 6
    externer Link: Anumar GmbH, aufgerufen am 25.4.2026
  • 7
    externer Link: Internet-Angebot der Redaktion der Bundeswehr, aufgerufen am 25.4.2026
  • 8
    externer Link: LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V., aufgerufen am 25.4.2026
  • 9
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 12. Januar 2026: 3.1 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“ – frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgerufen am 25.4.2026
  • 10
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026: 6. Haushalt 2026: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung, aufgerufen am 25.4.2026
  • 11
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Juli 2021: 9. ÖPNV – Verbesserungen Linie 18 in Brautlach, aufgerufen am 25.4.2026
  • 12
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024: 8. Information zur Dachabdichtung Sporthalle Karlskron, aufgerufen am 11.7.2025
  • 13
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Dezember 2024: 7.1 Status zum undichten Sporthallendach, aufgerufen am 11.7.2025
  • 14
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 22. Juli 2024: 5. LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung durch Bayernwerk, aufgerufen am 25.4.2026

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