Konstituierende Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2026

Eine Gruppe von neun Personen steht im Halbkreis in einem hellen Sitzungssaal während einer Vereidigung. Ein Mann im Anzug links liest aus einem Dokument vor, während die anderen Teilnehmer Papierbögen in den Händen halten.

Stabwechsel und Erweiterung im Karlskroner Rathaus: In der konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2026 legte der Gemeinderat das Fundament für die politische Arbeit der kommenden sechs Jahre. Neben der feierlichen Vereidigung der acht neuen Ratsmitglieder und der Wahl der stellvertretenden Bürgermeister ging es sofort los mit der Kommunalpolitik. Mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung gab sich das auf 20 Köpfe angewachsene Gremium die Spielregeln für die Zusammenarbeit bis 2032. Dieses Regelwerk definiert die Arbeitsgrundlage dafür, wie im Rathaus künftig debattiert, entschieden und die Entwicklung der Gemeinde gestaltet wird.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11.5.2026

1.Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder
2.Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister/innen
3.Wahl des zweiten Bürgermeisters
4.Wahl des dritten Bürgermeisters
5.Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen
6.Erlass der Geschäftsordnung
7.Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
8.Besetzung der Ausschüsse
9.Bestellung der Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe
10.Bestellung der Mitglieder in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Karlskron
11.Bestellung eines Jugendbeauftragten
12.Bestellung des 1. Bürgermeisters als Eheschließungsstandesbeamten
13.Anfragen und Mitteilungen
13.1Mitteilung: Einladung zum 105-jährigen Jubiläum des MGV
13.2Mitteilung GR Bachhuber – Einladung zum Tag der offenen Tür der Tafel Schrobenhausen am 16.05.2026
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 11.5.2026
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.5.2026.

Gemeinderat Schwinghammer war zur Sitzung entschuldigt.

Bürgermeister Stefan Kumpf eröffnete die Sitzung mit einigen erläuternden Ausführungen zum aktuellen Ausbauzustand im Sitzungssaal. Die Erweiterung des Gremiums machte einige Anpassungen im Sitzungssaal erforderlich. Die zusätzlichen Tische fügen sich gut in das Raumkonzept ein. Zwei zusätzliche „Flachbeamer“ werden noch ergänzt. Ebenfalls bat Bürgermeister Kumpf um die Zustimmung aller zur elektronischen Ladung.

1. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Eine Gruppe von neun Personen steht im Halbkreis in einem hellen Sitzungssaal während einer Vereidigung. Ein Mann im Anzug links liest aus einem Dokument vor, während die anderen Teilnehmer Papierbögen in den Händen halten.
Feierliche Vereidigung der acht neuen Gemeinderatsmitglieder im Mai 2026 durch Bürgermeister Stefan Kumpf
(v.l.n.r.: Kumpf Stefan, Dr. Widuckel Werner, Glöckl Andreas, Brüderle Peter, Kolsinek Daniel, Kempter Mirko, Gastner Dominik, Lehner Claudia, Bodensteiner Simon)

Werner Widuckel stößt nach einer Unterbrechung von einer Amtszeit wieder zum Gemeinderat, nachdem die SPD ihre Präsenz von zwei auf drei Sitze aufstocken konnte.

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

KWBG: Art. 27 Diensteid und Gelöbnis2externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026

zurück zur Inhaltsübersicht

2. Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister/innen

Zur Anzahl der zu wählenden weiteren Bürgermeister:innen hatten sich im Vorfeld die Fraktionssprecher:innen beraten. Man kam zum Entschluss, dass es – wie bereits in der vorangegangenen Amtszeit – wieder zwei Vertreter:innen des Bürgermeisters geben soll. Es folgte der Hinweis, dass alle Gemeinderät:innen wählbar sind.

Für den Wahlausschuss wurden Daniel Donaubauer, Max Seidel, Eva Bodensteiner und Marco Finkenzeller vorgeschlagen.

Der Gemeinderat Karlskron folgte dem Vorschlag über die Anzahl der Bürgermeistervertreter:innen und die Besetzung des Wahlausschusses einstimmig.

Für jeden der beiden folgenden Wahlgänge wurden Wahlzettel ausgeteilt und die Wahlberechtigten gaben ihre Stimme einzeln und der Reihe nach in der Wahlkabine ab. Im Anschluss wurde von Wahlleiter Herrn Donaubauer das Ergebnis verkündet.

zurück zur Inhaltsübersicht

3. Wahl des zweiten Bürgermeisters

Der Vorschlag von Gemeinderat Bachhuber für das Amt des zweiten Bürgermeisters war sein Parteikollege Mirko Kempter. Bürgermeister Kumpf schlug Kurt Bachhuber vor, da sich dieser in der letzten Amtszeit bereits einarbeiten konnte. Hierauf merkte Bachhuber an, dass er diese Wahl ggf. nicht annehmen werde.

Im Wahlgang fielen auf Mirko Kempter 12 und auf Kurt Bachhuber 7 Stimmen. Eine Stimme war ungültig.

zurück zur Inhaltsübersicht

4. Wahl des dritten Bürgermeisters

Der Vorschlag von Gemeinderat Krammer T. für das Amt des dritten Bürgermeisters war sein Parteikollege Dominik Krammer. Weitere Vorschläge wurden nicht aufgerufen. Wahlleiter Donaubauer verwies erneut darauf, dass auch nicht explizit vorgeschlagene Kandidat:innen wählbar sind.

Im Wahlgang fielen auf Dominik Krammer 14, auf Martin Wendl 2 und auf Daniel Kolisnek 1 Stimme. Drei Stimmen waren ungültig.

zurück zur Inhaltsübersicht

5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen

Zwei Männer stehen nebeneinander und lesen Dokumente, während ihnen ein dritter Mann im blauen Anzug gegenübersteht – Vereidigung des zweiten und dritten Bürgermeisters in Karlskron.
Vereidigung des zweiten Bürgermeisters Mirko Kempter (mitte) und des dritten Bürgermeisters Dominik Krammer (links) der Gemeinde Karlskron für die Amtszeit 2026–2032 während der konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2026. (rechts: Bürgermeister Stefan Kumpf)

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

KWBG: Art. 27 Diensteid und Gelöbnis3externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026

zurück zur Inhaltsübersicht

6. Erlass der Geschäftsordnung

Auch zur Geschäftsordnung berieten die Fraktionssprecher:innen im Vorfeld. Ein vollständiger Entwurf lag den Gemeinderäten vor. Geschäftsführer Donaubauer erläuterte die wesentlichen Änderungen zur vorangegangenen Geschäftsordnung (2020 bis 2026) sowie weitere wichtige Inhalte.

Gesetzliche Grundlage und Struktur

Nach Art. 45 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)4externer Link, BAYER.RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 45 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse, aufgerufen am 15.5.2026 ist jeder Gemeinderat verpflichtet, sich zu Beginn einer neuen Amtsperiode eine Geschäftsordnung zu geben. Diese fungiert als das Grundgesetz der kommunalen Zusammenarbeit. Sie legt die Spielregeln für den Gemeinderat, den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung fest, definiert die Ausschüsse und regelt Ladungsfristen. Die Neufassung orientiert sich eng an der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages für kleine bzw. mittlere Gemeinden. Eine wesentliche Festlegung für Karlskron bleibt dabei die Fraktionsstärke, die weiterhin auf mindestens zwei Mitglieder festgesetzt ist.

Kompetenzen des Bürgermeisters

Ein zentraler Punkt der Geschäftsordnung ist die Regelung der Zuständigkeiten. Dem Ersten Bürgermeister wurde für Einzelfallentscheidungen ein finanzieller Rahmen von bis zu 35.000 € eingeräumt. Zudem entscheidet er künftig über die Erteilung von Negativzeugnissen beim Vorkaufsrecht. Da in Karlskron derzeit keine Vorkaufsrechtssatzung existiert, ist dies primär ein formaler Verwaltungsakt, über den der Gemeinderat regelmäßig informiert wird.

Ebenfalls in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen Genehmigungsfreistellungen nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)5externer Link, BAYER.RECHT: Bayerische Bauordnung, Art. 58 Genehmigungsfreistellung, aufgerufen am 15.5.2026. Dies betrifft Bauvorhaben, die den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans vollständig entsprechen. In solchen Fällen ist kein klassisches Baugenehmigungsverfahren nötig, was die Abläufe beschleunigt.

In Bezug auf die Verwaltungshierarchie wurde zudem die Vertretungsregelung bestätigt. Im Falle einer Verhinderung wird der Erste Bürgermeister durch den Zweiten und im weiteren Verlauf durch den Dritten Bürgermeister vertreten. Eine interessante Randnotiz ergab sich aus der Mustergeschäftsordnung: Die theoretische Zuständigkeit für die Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für das Gemeindeoberhaupt wurde zwar textlich in den Entwurf aufgenommen, Bürgermeister Stefan Kumpf betonte jedoch sofort, dass eine solche Anschaffung nicht geplant sei.

Die Ausschüsse: Aufgaben und Wertgrenzen

Die Geschäftsordnung definiert die verschiedenen Ausschüsse, wobei für die Stellvertretung je Fraktion eine feste Reihenfolge der Nachrücker festgelegt wurde:

  • Haupt- und Finanzausschuss (vorberatend): Zuständig unter anderem für Grundstücksvergaben und die Vorbereitung der Haushaltssatzung.
  • Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sozialausschuss: Dieser 2020 eingeführte Ausschuss bleibt in seinen Aufgaben unverändert. Die Anregung von Gemeinderätin Froschmeir, den Namen zur besseren Handhabung zu verkürzen, wurde protokolliert.
  • Bau- und Umweltausschuss (beschließend): Hier wurde eine Wertgrenze von 150.000 € für Vergaben festgesetzt. Wichtige Entscheidungen zum Bauturbo oder zu Bauleitplanverfahren von Nachbargemeinden obliegen jedoch weiterhin dem gesamten Gemeinderat.
  • Energieausschuss (beschließend): Er entscheidet über die Erzeugung und Verwendung von Energie, worunter explizit auch die kommunale Wärmeplanung fällt.
  • Rechnungsprüfungsausschuss: Er bildet die Ausnahme, da hier der Erste Bürgermeister kein Mitglied ist.

Elektronische Ladung

Die elektronische Ladung wird bereits seit Jahren praktiziert. Geschäftsführer Donaubauer bat alle Ratsmitglieder um die förmliche Zustimmung, um auf den Postversand in Papierform zu verzichten. Während für öffentliche Sitzungen auch die Niederschriften elektronisch verteilt werden, wird für nicht-öffentliche Sitzungen derzeit noch die datenschutzkonforme Umsetzung geprüft. Bis dahin werden Niederschriften nicht-öffentlicher Sitzungen weiterhin in Druckform zur Prüfung in der Folgesitzung ausgelegt.

Ordnung und Disziplin bei Abstimmungen

Die neue Geschäftsordnung sieht, der Mustersatzung folgend, theoretisch ein Ordnungsgeld bei erheblichen Sitzungsstörungen vor. Dies ist ein Instrument, von dem man in Karlskron hofft, es nie einsetzen zu müssen.

Klarheit herrscht bei den Abstimmungsmodalitäten: Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Es ist mit Ja oder Nein zu stimmen. Mitglieder, die von einem Tagesordnungspunkt persönlich betroffen sind, dürfen nicht an der Abstimmung teilnehmen und sind verpflichtet, dies ggf. unaufgefordert mitzuteilen, um die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse nicht zu gefährden.

Abschließend appellierte die Verwaltung, den Punkt Anfragen und Mitteilungen konsequent für sitzungsrelevante Themen zu nutzen. Allgemeine Anliegen wie Straßenschäden oder Heckenrückschnitte sollten zur Entlastung des Gremiums direkt an die Verwaltung gemeldet werden.

Als Ort für die amtlichen Bekanntmachungen wurde die Gemeindetafel am Rathaus festgelegt. Informationen können auch anderweitig verfügbar sein. Jedoch nur der Anschlag an der Gemeindetafel gilt als offizielle Bekanntmachung.

Der Beschlussentwurf sah ein Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung zum Folgetag vor. Gemeinderat Widuckel verwies auf die folgenden Tagesordnungspunkte und zu fassenden Beschlüsse, die einer gültigen Geschäftsordnung zu folgen hätten.

Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die zuvor behandelte Geschäftsordnung und deren sofortiges Inkrafttreten einstimmig.

zurück zur Inhaltsübersicht

7. Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Auch diese Satzung dürfte vollumfänglich den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestanden haben. In der öffentlichen Sitzung wurde lediglich angemerkt, dass diese Satzung die Zusammensetzung des Gemeinderates und der Ausschüsse regle. Der Gemeinderat umfasst 20 Gemeinderät:innen und den Bürgermeister als Vorsitz. Für die Ausschüsse werden 8 Mitglieder und der Bürgermeister im Vorsitz festgelegt. Abweichend davon hat der Rechnungsprüfungsausschuss 7 Mitglieder und der Bürgermeister ist nicht Teil des Ausschusses. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Gemeinderat Hagl festgelegt.

Das Sitzungsgeld für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen bleibt weiterhin bei 60 €. Es dient als Aufwandsentschädigung und wird nur bei Anwesenheit ausbezahlt.

Der Gemeinderat Karlskron verabschiedete die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einstimmig.

zurück zur Inhaltsübersicht

8. Besetzung der Ausschüsse

Haupt- und Finanzausschuss

NameFraktionArt der Mitarbeit
Stefan KumpfCSUVorsitz
Martin GlöcklCSUMitglied
Gerhard HaglCLKMitglied
Daniel KolisnekFWMitglied
Thomas KrammerSPDMitglied
Claudia LehnerCSUMitglied
Florian RabaCSUMitglied
Andreas SchwinghammerFWMitglied
Martin WendlDie GrünenMitglied

Bau- und Umweltausschuss (beschließend)

NameFraktionArt der Mitarbeit
Stefan KumpfCSUVorsitz
Kurt BachhuberFWMitglied
Simon BodensteinerCSUMitglied
Christopher DopplerCSUMitglied
Christine FroschmeirCLKMitglied
Dominik KrammerSPDMitglied
Florian RabaCSUMitglied
Hubert ReitbergerFWMitglied
Martin WendlDie GrünenMitglied

Rechnungsprüfungsausschuss

NameFraktionArt der Mitarbeit
Gerhard HaglCLKVorsitz
Martin GlöcklCSUMitglied
Daniel KolisnekFWMitglied
Claudia LehnerCSUMitglied
Andreas SchwinghammerFWMitglied
Martin WendlDie GrünenMitglied
Dr. Werner WiduckelSPDMitglied

Energieausschuss (beschließend)

NameFraktionArt der Mitarbeit
Stefan KumpfCSUVorsitz
Simon BodensteinerCSUMitglied
Peter BrüderleFWMitglied
Christopher DopplerCSUMitglied
Andreas GlöcklCSUMitglied
Gerhard HaglCLKMitglied
Mirko KempterFWMitglied
Regina StraubDie GrünenMitglied
Dr. Werner WiduckelSPDMitglied

Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sozialausschuss

NameFraktionArt der Mitarbeit
Stefan KumpfCSUVorsitz
Peter BrüderleFWMitglied
Christine FroschmeirCLKMitglied
Dominik GastnerCSUMitglied
Andreas GlöcklCSUMitglied
Mirko KempterFWMitglied
Thomas KrammerSPDMitglied
Claudia LehnerCSUMitglied
Regina StraubDie GrünenMitglied

Der Gemeinderat Karlskron beschloss die Besetzung der Ausschüsse wie zuvor gelistet einstimmig.

zurück zur Inhaltsübersicht

9. Bestellung der Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe

Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser in Karlskron ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe. Die Gemeinde organisiert diese gemeinsam mit ihren Nachbarkommunen im Zweckverband zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe. Der Zweckverband trägt die Verantwortung für die gesamte Infrastruktur der Wasserversorgung. Dies umfasst die Förderung des Wassers aus tiefen Brunnen, die Aufbereitung in den Wasserwerken sowie die Speicherung in Hochbehältern und die Verteilung über das weitverzweigte Leitungsnetz der Arnbachgruppe bis in die einzelnen Haushalte.

Als höchstes Entscheidungsgremium fungiert die Verbandsversammlung. Man kann sie sich als das Parlament des Wasserversorgers vorstellen. Sie setzt sich aus den entsandten Vertretern der beteiligten Kommunen zusammen. Die Aufgaben der Verbandsversammlung sind weitreichend: Sie beschließt den Haushalt des Verbandes, entscheidet über die Höhe der Wassergebühren und verabschiedet Satzungen. Zudem trifft sie grundlegende Entscheidungen über große Investitionsprojekte, wie zum Beispiel die Sanierung von Brunnen oder die Modernisierung der technischen Anlagen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. In der konstituierenden Sitzung galt es nun, die personelle Besetzung für Karlskron in diesem Gremium festzulegen.

NameFraktion
Stefan KumpfCSU
Christine FroschmeirCLK
Martin GlöcklCSU
Thomas KrammerSPD
Florian RabaCSU
Hubert ReitbergerFW
Andreas SchwinghammerFW
Verbandsräte der Gemeinde Karlskron für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe

Der Gemeinderat Karlskron bestellte die Verbandsräte wie zuvor gelistet einstimmig.

zurück zur Inhaltsübersicht

10. Bestellung der Mitglieder in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Karlskron

Die Anzahl der Mitglieder zur Schulverbandsversammlung lag bisher bei 3 Mitgliedern. Gemäß den Ausführungen des Geschäftsführers sei die Anzahl der Mitglieder für diese Versammlung zu reduzieren. Leider konnte ich der begründenden Ausführung hierzu nicht in der Tiefe folgen, die eine Wiedergabe hier ermöglichte. Es scheint jedenfalls so, dass Karlskron lediglich 2 Mitglieder in die Versammlung bestellen kann. Man sei bestrebt, die ursprünglichen 3 entsendeten Mitglieder wieder herzustellen, so der Geschäftsführer. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeinde Karlskron für die Schulverbandsversammlung werden in folgender Reihenfolge festgelegt:

  1. Stefan Kumpf
  2. Christopher Doppler
  3. Peter Brüderle
  4. Dominik Krammer

Der Gemeinderat Karlskron bestellte Mitglieder für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Karlskron wie zuvor gelistet einstimmig.

zurück zur Inhaltsübersicht

11. Bestellung eines Jugendbeauftragten

Der Gemeinderat Karlskron bestellte einstimmig Gemeinderätin Straub und Gemeinderat Gastner zu Jugendbeauftragten der Gemeinde Karlskron.

zurück zur Inhaltsübersicht

12. Bestellung des 1. Bürgermeisters als Eheschließungsstandesbeamten

Die standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Karlskron wurden zum 1. Juli 20216interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 31. Mai 2021: 9. Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen, aufgerufen am 16.5.2026 vollständig auf das Standesamt der Nachbargemeinde Reichertshofen übertragen. Seit dieser vollständigen Aufgabenübertragung finden formale Beurkundungen und die Anmeldung von Eheschließungen ausschließlich in Reichertshofen statt.

Teil einer Urkunde, auf dem der Stempel des Standesamtes Karlskron zu sehen ist.
Archivbild: Urkunde mit dem Stempel des Standesamtes Karlskron.

Trotz dieser organisatorischen Änderung bleibt es möglich, sich direkt im Gemeindegebiet Karlskron trauen zu lassen. Damit die örtlichen Bürgermeister diese Zeremonien rechtlich wirksam7externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes §2 (3) Bestellungsvoraussetzungen, aufgerufen am 15.10.2021 durchführen dürfen, müssen sie formal zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden. Stefan Kumpf übte diese Funktion bereits in der vergangenen Wahlperiode aus. Die dafür notwendige Basisausbildung in Form eines Fachkurses hat er bereits zu der Zeit erfolgreich absolviert. Der Bürgermeister war wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.

Der Gemeinderat Karlskron bestellte Bürgermeister Stefan Kumpf einstimmig zum Eheschließungsstandesbeamten.

zurück zur Inhaltsübersicht

13. Anfragen und Mitteilungen

13.1 Mitteilung: Einladung zum 105-jährigen Jubiläum des MGV

Gemeinderat Krammer T. verwies auf das 105-jährige Gründungsfest des Männergesangsvereins Frohsinn. Der Gemeinderat solle beim Umzug mitgehen. Krammer T. bat um Rückmeldung, um die Platzreservierungen planen zu können.

Im Vereinsverzeichnis der Gemeinde Karlskron wird zum Zeitpunkt dieses Beitrags beim Männergesangverein „Frohsinn“ Karlskron die Adresse genannt. Diese Domain gehört dem Verein nicht mehr, da die Registrierung im März 2025 endete. Fremde Akteure haben die Adresse besetzt. Wenn Du die Seite aufrufst, landest Du auf von Kriminellen manipulierten Plattformen. Dort werden gefälschte Viruswarnungen angezeigt, um Dich zu betrügen. Bitte klicke diesen Link nicht an.

zurück zur Inhaltsübersicht

13.2 Mitteilung GR Bachhuber – Einladung zum Tag der offenen Tür der Tafel Schrobenhausen am 16.05.2026

Gemeinderat Bachhuber teilte mit, von Frau Knöferl gebeten worden zu sein, auf den Tag der offenen Tür der Tafeln hinzuweisen. Er verwies aber auf das parallel stattfindende Jubiläum des MGV. Bürgermeister Kumpf ergänzte, er habe Interesse, die Tafel zu besichtigen und er habe sich bereits mit Schrobenhausen in Verbindung gesetzt.

zurück zur Inhaltsübersicht

Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

Möchtest Du bei neuen Beiträgen sofort Bescheid bekommen?

Trage Dich in die Listen ein, die Dich interessieren:

Liste(n) auswählen:

Du kannst Deine Auswahl später verändern, falls Du Dich umentscheidest.

Im Newsletter informiere ich über neue Themenseiten und größere Aktualisierungen auf den Themenseiten. Es gibt keinen festen Rhythmus. Wenn es etwas mitzuteilen gibt, was nicht durch Betragsbenachrichtigungen abgedeckt ist, wird es einen Newsletter geben.

Wir schicken nur, was Du haben möchtest! Sieh hier nach, welche Beitragsbenachrichtigungen wir bisher verschickt haben.

Details zur Protokollierung Deiner Anmeldung und Deinen Widerrufsrechten Du in unserer Datenschutzerklärung.

Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.5.2026
  • 2
    externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
    Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026
  • 3
    externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
    Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026
  • 4
    externer Link, BAYER.RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 45 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse, aufgerufen am 15.5.2026
  • 5
    externer Link, BAYER.RECHT: Bayerische Bauordnung, Art. 58 Genehmigungsfreistellung, aufgerufen am 15.5.2026
  • 6
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 31. Mai 2021: 9. Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen, aufgerufen am 16.5.2026
  • 7
    externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes §2 (3) Bestellungsvoraussetzungen, aufgerufen am 15.10.2021

Eine Antwort auf „Konstituierende Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2026“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert