
Stabwechsel und Erweiterung im Karlskroner Rathaus: In der konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2026 legte der Gemeinderat das Fundament für die politische Arbeit der kommenden sechs Jahre. Neben der feierlichen Vereidigung der acht neuen Ratsmitglieder und der Wahl der stellvertretenden Bürgermeister ging es sofort los mit der Kommunalpolitik. Mit der Verabschiedung der Geschäftsordnung gab sich das auf 20 Köpfe angewachsene Gremium die Spielregeln für die Zusammenarbeit bis 2032. Dieses Regelwerk definiert die Arbeitsgrundlage dafür, wie im Rathaus künftig debattiert, entschieden und die Entwicklung der Gemeinde gestaltet wird.
Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11.5.2026
| 1. | Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder |
| 2. | Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister/innen |
| 3. | Wahl des zweiten Bürgermeisters |
| 4. | Wahl des dritten Bürgermeisters |
| 5. | Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen |
| 6. | Erlass der Geschäftsordnung |
| 7. | Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts |
| 8. | Besetzung der Ausschüsse |
| 9. | Bestellung der Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe |
| 10. | Bestellung der Mitglieder in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Karlskron |
| 11. | Bestellung eines Jugendbeauftragten |
| 12. | Bestellung des 1. Bürgermeisters als Eheschließungsstandesbeamten |
| 13. | Anfragen und Mitteilungen |
| 13.1 | Mitteilung: Einladung zum 105-jährigen Jubiläum des MGV |
| 13.2 | Mitteilung GR Bachhuber – Einladung zum Tag der offenen Tür der Tafel Schrobenhausen am 16.05.2026 |
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.5.2026.
Gemeinderat Schwinghammer war zur Sitzung entschuldigt.
Bürgermeister Stefan Kumpf eröffnete die Sitzung mit einigen erläuternden Ausführungen zum aktuellen Ausbauzustand im Sitzungssaal. Die Erweiterung des Gremiums machte einige Anpassungen im Sitzungssaal erforderlich. Die zusätzlichen Tische fügen sich gut in das Raumkonzept ein. Zwei zusätzliche „Flachbeamer“ werden noch ergänzt. Ebenfalls bat Bürgermeister Kumpf um die Zustimmung aller zur elektronischen Ladung.
1. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

(v.l.n.r.: Kumpf Stefan, Dr. Widuckel Werner, Glöckl Andreas, Brüderle Peter, Kolsinek Daniel, Kempter Mirko, Gastner Dominik, Lehner Claudia, Bodensteiner Simon)
Werner Widuckel stößt nach einer Unterbrechung von einer Amtszeit wieder zum Gemeinderat, nachdem die SPD ihre Präsenz von zwei auf drei Sitze aufstocken konnte.
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.
KWBG: Art. 27 Diensteid und Gelöbnis2externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026
2. Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister/innen
Zur Anzahl der zu wählenden weiteren Bürgermeister:innen hatten sich im Vorfeld die Fraktionssprecher:innen beraten. Man kam zum Entschluss, dass es – wie bereits in der vorangegangenen Amtszeit – wieder zwei Vertreter:innen des Bürgermeisters geben soll. Es folgte der Hinweis, dass alle Gemeinderät:innen wählbar sind.
Für den Wahlausschuss wurden Daniel Donaubauer, Max Seidel, Eva Bodensteiner und Marco Finkenzeller vorgeschlagen.
Der Gemeinderat Karlskron folgte dem Vorschlag über die Anzahl der Bürgermeistervertreter:innen und die Besetzung des Wahlausschusses einstimmig.
Für jeden der beiden folgenden Wahlgänge wurden Wahlzettel ausgeteilt und die Wahlberechtigten gaben ihre Stimme einzeln und der Reihe nach in der Wahlkabine ab. Im Anschluss wurde von Wahlleiter Herrn Donaubauer das Ergebnis verkündet.
3. Wahl des zweiten Bürgermeisters
Der Vorschlag von Gemeinderat Bachhuber für das Amt des zweiten Bürgermeisters war sein Parteikollege Mirko Kempter. Bürgermeister Kumpf schlug Kurt Bachhuber vor, da sich dieser in der letzten Amtszeit bereits einarbeiten konnte. Hierauf merkte Bachhuber an, dass er diese Wahl ggf. nicht annehmen werde.
Im Wahlgang fielen auf Mirko Kempter 12 und auf Kurt Bachhuber 7 Stimmen. Eine Stimme war ungültig.
4. Wahl des dritten Bürgermeisters
Der Vorschlag von Gemeinderat Krammer T. für das Amt des dritten Bürgermeisters war sein Parteikollege Dominik Krammer. Weitere Vorschläge wurden nicht aufgerufen. Wahlleiter Donaubauer verwies erneut darauf, dass auch nicht explizit vorgeschlagene Kandidat:innen wählbar sind.
Im Wahlgang fielen auf Dominik Krammer 14, auf Martin Wendl 2 und auf Daniel Kolisnek 1 Stimme. Drei Stimmen waren ungültig.
5. Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.
KWBG: Art. 27 Diensteid und Gelöbnis3externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026
6. Erlass der Geschäftsordnung
Auch zur Geschäftsordnung berieten die Fraktionssprecher:innen im Vorfeld. Ein vollständiger Entwurf lag den Gemeinderäten vor. Geschäftsführer Donaubauer erläuterte die wesentlichen Änderungen zur vorangegangenen Geschäftsordnung (2020 bis 2026) sowie weitere wichtige Inhalte.
Gesetzliche Grundlage und Struktur
Nach Art. 45 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)4externer Link, BAYER.RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 45 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse, aufgerufen am 15.5.2026 ist jeder Gemeinderat verpflichtet, sich zu Beginn einer neuen Amtsperiode eine Geschäftsordnung zu geben. Diese fungiert als das Grundgesetz der kommunalen Zusammenarbeit. Sie legt die Spielregeln für den Gemeinderat, den Ersten Bürgermeister und die Verwaltung fest, definiert die Ausschüsse und regelt Ladungsfristen. Die Neufassung orientiert sich eng an der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages für kleine bzw. mittlere Gemeinden. Eine wesentliche Festlegung für Karlskron bleibt dabei die Fraktionsstärke, die weiterhin auf mindestens zwei Mitglieder festgesetzt ist.
Kompetenzen des Bürgermeisters
Ein zentraler Punkt der Geschäftsordnung ist die Regelung der Zuständigkeiten. Dem Ersten Bürgermeister wurde für Einzelfallentscheidungen ein finanzieller Rahmen von bis zu 35.000 € eingeräumt. Zudem entscheidet er künftig über die Erteilung von Negativzeugnissen beim Vorkaufsrecht. Da in Karlskron derzeit keine Vorkaufsrechtssatzung existiert, ist dies primär ein formaler Verwaltungsakt, über den der Gemeinderat regelmäßig informiert wird.
Ebenfalls in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fallen Genehmigungsfreistellungen nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)5externer Link, BAYER.RECHT: Bayerische Bauordnung, Art. 58 Genehmigungsfreistellung, aufgerufen am 15.5.2026. Dies betrifft Bauvorhaben, die den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans vollständig entsprechen. In solchen Fällen ist kein klassisches Baugenehmigungsverfahren nötig, was die Abläufe beschleunigt.
In Bezug auf die Verwaltungshierarchie wurde zudem die Vertretungsregelung bestätigt. Im Falle einer Verhinderung wird der Erste Bürgermeister durch den Zweiten und im weiteren Verlauf durch den Dritten Bürgermeister vertreten. Eine interessante Randnotiz ergab sich aus der Mustergeschäftsordnung: Die theoretische Zuständigkeit für die Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für das Gemeindeoberhaupt wurde zwar textlich in den Entwurf aufgenommen, Bürgermeister Stefan Kumpf betonte jedoch sofort, dass eine solche Anschaffung nicht geplant sei.
Die Ausschüsse: Aufgaben und Wertgrenzen
Die Geschäftsordnung definiert die verschiedenen Ausschüsse, wobei für die Stellvertretung je Fraktion eine feste Reihenfolge der Nachrücker festgelegt wurde:
- Haupt- und Finanzausschuss (vorberatend): Zuständig unter anderem für Grundstücksvergaben und die Vorbereitung der Haushaltssatzung.
- Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sozialausschuss: Dieser 2020 eingeführte Ausschuss bleibt in seinen Aufgaben unverändert. Die Anregung von Gemeinderätin Froschmeir, den Namen zur besseren Handhabung zu verkürzen, wurde protokolliert.
- Bau- und Umweltausschuss (beschließend): Hier wurde eine Wertgrenze von 150.000 € für Vergaben festgesetzt. Wichtige Entscheidungen zum Bauturbo oder zu Bauleitplanverfahren von Nachbargemeinden obliegen jedoch weiterhin dem gesamten Gemeinderat.
- Energieausschuss (beschließend): Er entscheidet über die Erzeugung und Verwendung von Energie, worunter explizit auch die kommunale Wärmeplanung fällt.
- Rechnungsprüfungsausschuss: Er bildet die Ausnahme, da hier der Erste Bürgermeister kein Mitglied ist.
Elektronische Ladung
Die elektronische Ladung wird bereits seit Jahren praktiziert. Geschäftsführer Donaubauer bat alle Ratsmitglieder um die förmliche Zustimmung, um auf den Postversand in Papierform zu verzichten. Während für öffentliche Sitzungen auch die Niederschriften elektronisch verteilt werden, wird für nicht-öffentliche Sitzungen derzeit noch die datenschutzkonforme Umsetzung geprüft. Bis dahin werden Niederschriften nicht-öffentlicher Sitzungen weiterhin in Druckform zur Prüfung in der Folgesitzung ausgelegt.
Ordnung und Disziplin bei Abstimmungen
Die neue Geschäftsordnung sieht, der Mustersatzung folgend, theoretisch ein Ordnungsgeld bei erheblichen Sitzungsstörungen vor. Dies ist ein Instrument, von dem man in Karlskron hofft, es nie einsetzen zu müssen.
Klarheit herrscht bei den Abstimmungsmodalitäten: Eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Es ist mit Ja oder Nein zu stimmen. Mitglieder, die von einem Tagesordnungspunkt persönlich betroffen sind, dürfen nicht an der Abstimmung teilnehmen und sind verpflichtet, dies ggf. unaufgefordert mitzuteilen, um die Rechtsgültigkeit der Beschlüsse nicht zu gefährden.
Abschließend appellierte die Verwaltung, den Punkt Anfragen und Mitteilungen konsequent für sitzungsrelevante Themen zu nutzen. Allgemeine Anliegen wie Straßenschäden oder Heckenrückschnitte sollten zur Entlastung des Gremiums direkt an die Verwaltung gemeldet werden.
Als Ort für die amtlichen Bekanntmachungen wurde die Gemeindetafel am Rathaus festgelegt. Informationen können auch anderweitig verfügbar sein. Jedoch nur der Anschlag an der Gemeindetafel gilt als offizielle Bekanntmachung.
Der Beschlussentwurf sah ein Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung zum Folgetag vor. Gemeinderat Widuckel verwies auf die folgenden Tagesordnungspunkte und zu fassenden Beschlüsse, die einer gültigen Geschäftsordnung zu folgen hätten.
Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die zuvor behandelte Geschäftsordnung und deren sofortiges Inkrafttreten einstimmig.
7. Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Auch diese Satzung dürfte vollumfänglich den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestanden haben. In der öffentlichen Sitzung wurde lediglich angemerkt, dass diese Satzung die Zusammensetzung des Gemeinderates und der Ausschüsse regle. Der Gemeinderat umfasst 20 Gemeinderät:innen und den Bürgermeister als Vorsitz. Für die Ausschüsse werden 8 Mitglieder und der Bürgermeister im Vorsitz festgelegt. Abweichend davon hat der Rechnungsprüfungsausschuss 7 Mitglieder und der Bürgermeister ist nicht Teil des Ausschusses. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird Gemeinderat Hagl festgelegt.
Das Sitzungsgeld für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen bleibt weiterhin bei 60 €. Es dient als Aufwandsentschädigung und wird nur bei Anwesenheit ausbezahlt.
Der Gemeinderat Karlskron verabschiedete die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts einstimmig.
8. Besetzung der Ausschüsse
Haupt- und Finanzausschuss
| Name | Fraktion | Art der Mitarbeit |
|---|---|---|
| Stefan Kumpf | CSU | Vorsitz |
| Martin Glöckl | CSU | Mitglied |
| Gerhard Hagl | CLK | Mitglied |
| Daniel Kolisnek | FW | Mitglied |
| Thomas Krammer | SPD | Mitglied |
| Claudia Lehner | CSU | Mitglied |
| Florian Raba | CSU | Mitglied |
| Andreas Schwinghammer | FW | Mitglied |
| Martin Wendl | Die Grünen | Mitglied |
Bau- und Umweltausschuss (beschließend)
| Name | Fraktion | Art der Mitarbeit |
|---|---|---|
| Stefan Kumpf | CSU | Vorsitz |
| Kurt Bachhuber | FW | Mitglied |
| Simon Bodensteiner | CSU | Mitglied |
| Christopher Doppler | CSU | Mitglied |
| Christine Froschmeir | CLK | Mitglied |
| Dominik Krammer | SPD | Mitglied |
| Florian Raba | CSU | Mitglied |
| Hubert Reitberger | FW | Mitglied |
| Martin Wendl | Die Grünen | Mitglied |
Rechnungsprüfungsausschuss
| Name | Fraktion | Art der Mitarbeit |
|---|---|---|
| Gerhard Hagl | CLK | Vorsitz |
| Martin Glöckl | CSU | Mitglied |
| Daniel Kolisnek | FW | Mitglied |
| Claudia Lehner | CSU | Mitglied |
| Andreas Schwinghammer | FW | Mitglied |
| Martin Wendl | Die Grünen | Mitglied |
| Dr. Werner Widuckel | SPD | Mitglied |
Energieausschuss (beschließend)
| Name | Fraktion | Art der Mitarbeit |
|---|---|---|
| Stefan Kumpf | CSU | Vorsitz |
| Simon Bodensteiner | CSU | Mitglied |
| Peter Brüderle | FW | Mitglied |
| Christopher Doppler | CSU | Mitglied |
| Andreas Glöckl | CSU | Mitglied |
| Gerhard Hagl | CLK | Mitglied |
| Mirko Kempter | FW | Mitglied |
| Regina Straub | Die Grünen | Mitglied |
| Dr. Werner Widuckel | SPD | Mitglied |
Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sozialausschuss
| Name | Fraktion | Art der Mitarbeit |
|---|---|---|
| Stefan Kumpf | CSU | Vorsitz |
| Peter Brüderle | FW | Mitglied |
| Christine Froschmeir | CLK | Mitglied |
| Dominik Gastner | CSU | Mitglied |
| Andreas Glöckl | CSU | Mitglied |
| Mirko Kempter | FW | Mitglied |
| Thomas Krammer | SPD | Mitglied |
| Claudia Lehner | CSU | Mitglied |
| Regina Straub | Die Grünen | Mitglied |
Der Gemeinderat Karlskron beschloss die Besetzung der Ausschüsse wie zuvor gelistet einstimmig.
9. Bestellung der Verbandsräte in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe
Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser in Karlskron ist eine zentrale Gemeinschaftsaufgabe. Die Gemeinde organisiert diese gemeinsam mit ihren Nachbarkommunen im Zweckverband zur Wasserversorgung der Arnbachgruppe. Der Zweckverband trägt die Verantwortung für die gesamte Infrastruktur der Wasserversorgung. Dies umfasst die Förderung des Wassers aus tiefen Brunnen, die Aufbereitung in den Wasserwerken sowie die Speicherung in Hochbehältern und die Verteilung über das weitverzweigte Leitungsnetz der Arnbachgruppe bis in die einzelnen Haushalte.
Als höchstes Entscheidungsgremium fungiert die Verbandsversammlung. Man kann sie sich als das Parlament des Wasserversorgers vorstellen. Sie setzt sich aus den entsandten Vertretern der beteiligten Kommunen zusammen. Die Aufgaben der Verbandsversammlung sind weitreichend: Sie beschließt den Haushalt des Verbandes, entscheidet über die Höhe der Wassergebühren und verabschiedet Satzungen. Zudem trifft sie grundlegende Entscheidungen über große Investitionsprojekte, wie zum Beispiel die Sanierung von Brunnen oder die Modernisierung der technischen Anlagen, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. In der konstituierenden Sitzung galt es nun, die personelle Besetzung für Karlskron in diesem Gremium festzulegen.
| Name | Fraktion |
|---|---|
| Stefan Kumpf | CSU |
| Christine Froschmeir | CLK |
| Martin Glöckl | CSU |
| Thomas Krammer | SPD |
| Florian Raba | CSU |
| Hubert Reitberger | FW |
| Andreas Schwinghammer | FW |
Der Gemeinderat Karlskron bestellte die Verbandsräte wie zuvor gelistet einstimmig.
10. Bestellung der Mitglieder in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Karlskron
Die Anzahl der Mitglieder zur Schulverbandsversammlung lag bisher bei 3 Mitgliedern. Gemäß den Ausführungen des Geschäftsführers sei die Anzahl der Mitglieder für diese Versammlung zu reduzieren. Leider konnte ich der begründenden Ausführung hierzu nicht in der Tiefe folgen, die eine Wiedergabe hier ermöglichte. Es scheint jedenfalls so, dass Karlskron lediglich 2 Mitglieder in die Versammlung bestellen kann. Man sei bestrebt, die ursprünglichen 3 entsendeten Mitglieder wieder herzustellen, so der Geschäftsführer. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeinde Karlskron für die Schulverbandsversammlung werden in folgender Reihenfolge festgelegt:
- Stefan Kumpf
- Christopher Doppler
- Peter Brüderle
- Dominik Krammer
Der Gemeinderat Karlskron bestellte Mitglieder für die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Karlskron wie zuvor gelistet einstimmig.
11. Bestellung eines Jugendbeauftragten
Der Gemeinderat Karlskron bestellte einstimmig Gemeinderätin Straub und Gemeinderat Gastner zu Jugendbeauftragten der Gemeinde Karlskron.
12. Bestellung des 1. Bürgermeisters als Eheschließungsstandesbeamten
Die standesamtlichen Aufgaben der Gemeinde Karlskron wurden zum 1. Juli 20216interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 31. Mai 2021: 9. Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen, aufgerufen am 16.5.2026 vollständig auf das Standesamt der Nachbargemeinde Reichertshofen übertragen. Seit dieser vollständigen Aufgabenübertragung finden formale Beurkundungen und die Anmeldung von Eheschließungen ausschließlich in Reichertshofen statt.

Trotz dieser organisatorischen Änderung bleibt es möglich, sich direkt im Gemeindegebiet Karlskron trauen zu lassen. Damit die örtlichen Bürgermeister diese Zeremonien rechtlich wirksam7externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes §2 (3) Bestellungsvoraussetzungen, aufgerufen am 15.10.2021 durchführen dürfen, müssen sie formal zu Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden. Stefan Kumpf übte diese Funktion bereits in der vergangenen Wahlperiode aus. Die dafür notwendige Basisausbildung in Form eines Fachkurses hat er bereits zu der Zeit erfolgreich absolviert. Der Bürgermeister war wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.
Der Gemeinderat Karlskron bestellte Bürgermeister Stefan Kumpf einstimmig zum Eheschließungsstandesbeamten.
13. Anfragen und Mitteilungen
13.1 Mitteilung: Einladung zum 105-jährigen Jubiläum des MGV
Gemeinderat Krammer T. verwies auf das 105-jährige Gründungsfest des Männergesangsvereins Frohsinn. Der Gemeinderat solle beim Umzug mitgehen. Krammer T. bat um Rückmeldung, um die Platzreservierungen planen zu können.
Im Vereinsverzeichnis der Gemeinde Karlskron wird zum Zeitpunkt dieses Beitrags beim Männergesangverein „Frohsinn“ Karlskron die Adresse genannt. Diese Domain gehört dem Verein nicht mehr, da die Registrierung im März 2025 endete. Fremde Akteure haben die Adresse besetzt. Wenn Du die Seite aufrufst, landest Du auf von Kriminellen manipulierten Plattformen. Dort werden gefälschte Viruswarnungen angezeigt, um Dich zu betrügen. Bitte klicke diesen Link nicht an.
13.2 Mitteilung GR Bachhuber – Einladung zum Tag der offenen Tür der Tafel Schrobenhausen am 16.05.2026
Gemeinderat Bachhuber teilte mit, von Frau Knöferl gebeten worden zu sein, auf den Tag der offenen Tür der Tafeln hinzuweisen. Er verwies aber auf das parallel stattfindende Jubiläum des MGV. Bürgermeister Kumpf ergänzte, er habe Interesse, die Tafel zu besichtigen und er habe sich bereits mit Schrobenhausen in Verbindung gesetzt.
Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .
Einzelnachweise
- 1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.5.2026
- 2externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026 - 3externer Link, BAYERN.RECHT: Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, Art. 27
Diensteid und Gelöbnis, aufgerufen am 15.5.2026 - 4externer Link, BAYER.RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, Art. 45 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse, aufgerufen am 15.5.2026
- 5externer Link, BAYER.RECHT: Bayerische Bauordnung, Art. 58 Genehmigungsfreistellung, aufgerufen am 15.5.2026
- 6interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 31. Mai 2021: 9. Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen, aufgerufen am 16.5.2026
- 7externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes §2 (3) Bestellungsvoraussetzungen, aufgerufen am 15.10.2021




Eine Antwort auf „Konstituierende Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2026“