Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2026

"Am Linnerberg Ost" im Juni 2025

Trotz einer Dauer von lediglich 18 Minuten waren die Informationen aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.6.2026 nicht unwichtig. Der für Grundstücksgeschäfte bedeutsame Bodenrichtwert wurde für den Zeitraum 1.1.2026 bis 31.12.2027 durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes turnusgemäß neu festgesetzt und in der Sitzung bekannt gegeben. Für Karlskron ergibt sich eine fast historische Senkung des Bodenrichtwertes von vormals 550 € auf nun 520 €. Grundstücksverkäufe in Pobenhausen und vor allem das Baugebiet Am Linnerberg Ost1interner Link, Themenseite: Baugebiet – Am Linnerberg Ost, aufgerufen am 4.7.2026 dürften dafür gesorgt haben, dass die Bodenrichtwerte für diese Gemeindeteile erwartungsgemäß anstiegen.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.6.2026

1.Genehmigung der Niederschrift vom 08.06.2026
2.Bekanntmachung der neuen Bodenrichtwerte
3.Bestellung des 2. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
4.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 29.6.2026
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/2externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 27.6.2026.

Die Gemeinderät:innen Straub und Doppler waren zur Sitzung entschuldigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 08.06.2026

Anmerkungen zur Sitzungsniederschrift wurden von Gemeinderat Kempter per E-Mail an die Verwaltung und die Gremiumsmitglieder gerichtet. Inhaltlich im Detail wurden diese nicht öffentlich diskutiert. Dem kurzen Austausch war zu entnehmen, dass es sich um vergleichbare Anmerkungen handelte wie bereits bei der vergangenen Sitzung3interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 8. Juni 2026: 1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.05.2026, aufgerufen am 4.7.2026. Dort wurde u. a. die Auswahl der wörtlichen Zitate und fehlende Nachvollziehbarkeit des Beratungsverlaufes bemängelt. Bürgermeister Kumpf begründete, die Niederschrift sei „ein Verwaltungsinstrument und keine Lektüre“.

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 8.6.20264interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Juni 2026, aufgerufen am 27.6.2026 mit Ergänzungen aus der E-Mail von Gemeinderat Kempter einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 8.6.2026 ist zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht im Bürgerportal verfügbar.

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2. Bekanntmachung der neuen Bodenrichtwerte

Die folgenden Bodenrichtwerte habe ich zur Bekanntgabe während der öffentlichen Sitzung notiert. Die Angabe erfolgt zur allgemeinen Information und ohne Gewähr.

Die amtlichen Bodenrichtwerte sind vom 22.6.2026 bis 21.7.2026 im Rathaus einsehbar5externer Link, Gemeinder Karlskron: Aushang zur Einsehbarkeit der Bodenrichtwerte 2026 / 2027 (PDF Download), aufgerufen am 5.7.2026. Alternativ finden sie sich im BayernAtlas6externer Link, Bayern Atlas (Landesamt für Digtitalisierung, Breitband und Vermessung): Bodenrichtwerte (Stichtag 1.1.2026), aufgerufen am 4.7.2026. Weitere Informationen zu kostenpflichtiger offizieller Auskunft finden sich über das Bayernportal7externer Link, Bayernportal Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen: Bodenrichtwerte; Auskunft, aufgerufen am 4.7.2026

Ortsteilüberwiegende NutzungsartRichtwert in €/m²
Karlskron, Mändlfeld, Grillheim, Josephenburg, FruchtheimM520
G90
BrautlachM430
G130
ProbfeldG90
PP
(Parkplatz)
40
Adelshausen, AschelsriedM390
PobenhausenM350
Bodenrichtwerte Karlskron 26/27 – Baureifes Land
NutzungsartRichtwert in €/m²Richtwert für Moorflächen in €/m²
A138
GR65
F2,72,7
Bodenrichtwerte Karlskron 26/27 – Landwirtschaftliche Flächen, gesamtes Gemeindegebiet

Für Karlskron sank der Bodenrichtwert von 550 € auf 520 €. Für Probfeld wurde „PP – Parkplatz“ neu eingefügt und mit 40 € festgelegt. In Pobenhausen stieg der Bodenrichtwert von 280 € auf 350 € und in Adelshausen von 250 € auf 390 €. Ackerland sinkt von 13,50 € auf 13,00 € und forstwirtschaftliche Flächen von 3 € auf 2,70 €.

Bürgermeister Stefan Kumpf verwies auf seine Erläuterungen zum Bodenrichtwert aus den Bürgerversammlungen. Die Systematik für die Ermittlung der Bodenrichtwerte führe unweigerlich zu einem Anstieg. Ein Sinken wie in diesem Jahr ist nur dann möglich, wenn Grundstücksverkäufe unterhalb des Bodenrichtwertes abgewickelt werden. Dies geschehe meist nur bei dringendem Geldbedarf oder auch wenn die Marktpreise schlecht wären.

Gemeinderat Wendl überlegte, ob ein veränderter Bodenrichtwert Einfluss auf die Grundsteuer haben würde. Bürgermeister Kumpf und Gemeinderat Schwinghammer nahmen an, dass dies keinen Einfluss habe. Die Grundsteuer würde unabhängig vom Wert des Grundstücks ermittelt.

Meine Recherche im Netz deckt sich mit der Aussage von Bürgermeister Kumpf. In Bayern wird die Grundsteuer nicht nach dem Wert einer Immobilie berechnet, weshalb der Bodenrichtwert keine Rolle spielt. Das Finanzamt ermittelt die Steuer stattdessen wertunabhängig in drei Schritten anhand der reinen Flächengrößen. Zuerst werden die Quadratmeter des Grundstücks und der Gebäude mit festen gesetzlichen Zahlen multipliziert. Im zweiten Schritt wird dieser Betrag mit einer Messzahl verrechnet, die für Wohnflächen niedriger ist als für Nutzflächen. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Zum Schluss multipliziert die Gemeinde Karlskron diesen Messbetrag mit ihrem eigenen Hebesatz, den der Gemeinderat beschließt8interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024: 5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025, aufgerufen am 4.7.2026. Dieser Hebesatz entscheidet am Ende darüber, wie viel Grundsteuer zu entrichten ist. Mehr Erläuterungen bietet das Informationsblatt Die Grundsteuer in Bayern – Ein Überblick für Eigentümerinnen und Eigentümer9externer Link, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Öffentlichkeitsarbeit: PDF-Download, aufgerufen am 4.7.2026.

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3. Bestellung des 2. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Der 2. Bürgermeister Mirko Kempter hat am für die Bestellung zum Eheschließungsstandesbeamten nötige Einführungsseminar gem. AVPStG §2 (1)10externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, aufgerufen am 4.7.2026 am 16.6.2026 mit Erfolg teilgenommen. Der Gemeinderat Karlskron bestellte Mirko Kempter mit Wirkung zum 1.7.2026 einstimmig als Eheschließungsstandesbeamter.

Teil einer Urkunde, auf dem der Stempel des Standesamtes Karlskron zu sehen ist.
Archivbild: Urkunde mit dem Stempel des Standesamtes Karlskron.

Die Aufgaben des Standesamts Karlskron wurden mit dem Beschluss vom 31.5.202111interner Link, Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 31.5.2021: 9. Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen, aufgerufen am 4.7.2026 zum 1.7.2021 vollständig an das Standesamt Reichertshofen übertragen. Gem. AVPStG §2 (3)12externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, aufgerufen am 4.7.2026 können Gemeinden ihre Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu Standesbeamten bestellen. Die Bestellung bedarf eines formellen Beschlusses durch den Gemeinderat. Die Gültigkeit dieser Berufung ist untrennbar mit der kommunalen Amtszeit verbunden. Nach Paragraf 3 Absatz 3 AVPStG §3 (3)13externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, aufgerufen am 4.7.2026 erlischt die Eigenschaft als Standesbeamter spätestens mit dem Ende der regulären Amtszeit. Im Falle einer Wiederwahl nach sechs Jahren sieht das Gesetz zwar eine vorübergehende Fortgeltung vor, jedoch muss das neu konstituierte Gremium die Bestellung formell bestätigen. Die Bestellung von Bürgermeister Stefan Kumpf zum Eheschließungsstandesbeamten erfolgte für die aktuelle Legislatur in der konstituierenden Sitzung vom 11.5.202614interner Link, Konstituierende Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2026: 12. Bestellung des 1. Bürgermeisters als Eheschließungsstandesbeamten, aufgerufen am 4.7.2026

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4. Anfragen und Mitteilungen

keine

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    interner Link, Themenseite: Baugebiet – Am Linnerberg Ost, aufgerufen am 4.7.2026
  • 2
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 27.6.2026
  • 3
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 8. Juni 2026: 1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.05.2026, aufgerufen am 4.7.2026
  • 4
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Juni 2026, aufgerufen am 27.6.2026
  • 5
    externer Link, Gemeinder Karlskron: Aushang zur Einsehbarkeit der Bodenrichtwerte 2026 / 2027 (PDF Download), aufgerufen am 5.7.2026
  • 6
    externer Link, Bayern Atlas (Landesamt für Digtitalisierung, Breitband und Vermessung): Bodenrichtwerte (Stichtag 1.1.2026), aufgerufen am 4.7.2026
  • 7
    externer Link, Bayernportal Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen: Bodenrichtwerte; Auskunft, aufgerufen am 4.7.2026
  • 8
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 7. Oktober 2024: 5. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 01.01.2025, aufgerufen am 4.7.2026
  • 9
    externer Link, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Öffentlichkeitsarbeit: PDF-Download, aufgerufen am 4.7.2026
  • 10
    externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, aufgerufen am 4.7.2026
  • 11
    interner Link, Bericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 31.5.2021: 9. Übertragung der Aufgaben des Standesamtes Karlskron auf das Standesamt Reichertshofen – Abschluss der Vereinbarung mit der VGem Reichertshofen, aufgerufen am 4.7.2026
  • 12
    externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, aufgerufen am 4.7.2026
  • 13
    externer Link, Gesetze-Bayern (Bayerische Staatskanzlei): Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, aufgerufen am 4.7.2026
  • 14
    interner Link, Konstituierende Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2026: 12. Bestellung des 1. Bürgermeisters als Eheschließungsstandesbeamten, aufgerufen am 4.7.2026

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