Kindertagesstätte Farbenfroh

Die Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ist eine kommunale Aufgabe (siehe Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG §3). Dieser Aufgabe wird man in Karlskron gerecht und ist seit Jahren bemüht, dem steigenden Betreuungsbedarf adäquat zu begegnen. Das neueste Gebäude hat hierzu im Jahr 2022 den Betrieb aufgenommen. Nachdem weiterlesen…