
Warum diese Infothek?
Transparenz und schneller Zugang zu Informationen sind die Basis für politische Teilhabe. Die Auswertungen meiner Seite zeigen, dass viele Bürger:innen auf Karlskron-Politik.info gezielt nach praktischen Informationen wie dem Gemeindeblatt, Bebauungsplänen oder aktuellen Satzungen suchen.
Um das mühsame Suchen in verschiedenen Verzeichnissen der Gemeindeseite zu ersparen, habe ich diese Infothek als zentrales ‚Schwarzes Brett‘ für Karlskron erstellt. Hier findet Ihr die wichtigsten Dokumente und Pläne mit nur einem Klick.
Ihr habt Links zu Informationen hier nicht gefunden? Hinterlasst mir einen Kommentar, was ihr gesucht habt. Gerne auch mit der Zieladresse auf der Gemeindeseite.
Wichtiger Hinweis zu den Inhalten
Die hier verlinkten Dokumente (z. B. PDF-Dateien der Flächennutzungspläne oder Satzungen) sind offizielle Dokumente der Gemeinde Karlskron. Ich stelle hier lediglich die Verknüpfung zu den Originalquellen zur Verfügung und mache mir diese Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der verlinkten Originaldateien ist ausschließlich die jeweilige ausgebende Stelle verantwortlich.
Technik- & Datenschutz-Hinweis
Alle externen Links (gekennzeichnet mit dem Symbol ⇗) werden in einem neuen Tab geöffnet und datenschutzfreundlich ohne Übertragung von Referrer-Informationen aufgerufen. Alle internen Verweise innerhalb dieses Hubs erkennt Ihr am Symbol ›. Wie die gesamte Seite arbeitet auch dieser Hub nach dem ‚No-Cookie‘-Prinzip.
Inhalt
Gemeindeblatt
Die offiziellen Gemeindeblätter finden sich direkt unter https://www.karlskron.de/infoblatt/. Hier sind die direkten Links zum schnellen Abruf:
Infoblätter 2026
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
Infoblätter 2025
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
Bauen & Umwelt
Von der großen Planung bis zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hier findest du die Leitplanken für die Entwicklung unserer Gemeinde.
Flächennutzungsplan (FNP)
Die offiziellen Informationen finden sich direkt unter https://www.karlskron.de/flaechennutzungsplan/
Von einem Flächennutzungsplan kann nicht zwingend ein Baurecht abgeleitet werden (siehe Flächennutzungsplan Karlskron: Das steckt dahinter1interner Link: Warum der Flächennutzungsplan Karlskron nicht das ist, was Du denkst, aufgerufen am 7.1.2026. Hier bitte unbeingt auch die Bebauungspläne prüfen. Ein Flächennutzungsplan ist auch kein „starr“ festgeschriebenes Dokument, sondern entwickelt sich mit der Gemeinde weiter. Man kann ihn sich wie ein großes Puzzle vorstellen: Das ursprüngliche Hauptdokument bildet den Rahmen. Da sich Karlskron jedoch stetig verändert, beispielsweise durch neues Gewerbe oder Bevölkerungswachstum, werden immer wieder einzelne Bereiche durch „Änderungs-Dokumente“ aktualisiert.
Wichtig für die Suche: Um den tatsächlich gültigen Stand für einen Ortsteil oder ein Grundstück zu erfahren, reicht es meist nicht aus, nur den ursprünglichen Plan anzusehen. Erst die Kombination aus dem Hauptplan und allen dazugehörigen Änderungs-Dokumenten ergibt das rechtlich verbindliche Gesamtbild des Flächennutzungsplans. Auf der verlinkten Seite daher gezielt auf Dokumente, die im Titel den Begriff „Änderung“ tragen suchen.
Bebauungspläne: Baugebiete / Gewerbegebiete
Die offiziellen Informationen finden sich direkt unter https://www.karlskron.de/rechtsverbindliche-bebauungsplaene/.
Zunächst sind dort die Baugebiete gelistet. Um zu den Gewerbegebieten zu gelangen, müsst ihr ziemlich weit nach unten scrollen.
Entwicklungskonzept – Photovoltaik in Karlskron
Die Informationen zu diesem Konzept finden sich auf https://www.karlskron.de/freiflaechen-photovoltaik/.
Damit in Karlskron nicht wild entschlossen irgendwo Solarparks entstehen, hat die Gemeinde einen Leitfaden erstellt. Er ist wie eine Hausordnung für Investoren und den Gemeinderat.
Das steht für Sie drin:
- Wo darf gebaut werden? Es gibt eine Karte, die genau zeigt, welche Flächen tabu sind (z. B. für den Naturschutz) und wo Solaranlagen sinnvoll sind.
- Wie groß darf es sein? Ein einzelner Solarpark soll in der Regel nicht größer als 5 Hektar (ca. 7 Fußballfelder) sein.
- Was haben die Bürger davon? Investoren werden verpflichtet, den Bürgern eine finanzielle Beteiligung anzubieten. Zudem muss die Anlage so eingegrünt werden, dass sie das Dorfbild nicht verschandelt.
Ihr Handlungsstrang:
- Die Karte prüfen: Schauen Sie in den „Kriterienkatalog“ des Konzepts. Dort sehen Sie sofort, ob ein geplanter Solarpark in Ihrer Nachbarschaft überhaupt zulässig wäre.
- Verfahren begleiten: Für jeden Solarpark muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Das ist Ihre Chance! In diesem Prozess werden die Pläne öffentlich ausgelegt und Sie können als Bürger offiziell Ihre Meinung, Bedenken oder Vorschläge abgeben.
Wohnen
Alles rund um das tägliche Leben auf dem eigenen Grundstück. Von Abwassergebühren bis zur Hundesteuer.
Abwasserbeseitigung
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
- Verbesserungsbeitragssatzung
Diese Satzung bildet die rechtliche Grundlage für die Abwasserentsorgung im Gebiet der Gemeinde Karlskron (mit Ausnahme des Ortsteils Walding). Sie regelt den Anschluss- und Benutzungszwang für bebaute und bebaubare Grundstücke und enthält strikte Einleitungsverbote für Stoffe wie Benzin, Öle, Medikamente oder feste Abfälle, welche die Entwässerungseinrichtung gefährden oder den Betrieb der Sammelkläranlage beeinträchtigen könnten. - Entwässerunssatzung ab 01.07.2020
Diese Satzung regelt die Finanzierung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung, insbesondere die Erweiterung der Kläranlage Karlskron auf 7.500 EW. Sie umfasst Investitionen wie den Bau der Vakuumstation West sowie die Abwasserüberleitung der Ortsteile Pobenhausen, Adelshausen und Aschelsried. Die vorläufigen Beitragssätze für Grundstückseigentümer betragen 2,58 € pro m² Grundstücksfläche und 12,87 € pro m² Geschossfläche. - Beitrags-und Gebührensatzung 2023
Dieses Dokument legt die laufende Schmutzwassergebühr in Höhe von derzeit 2,89 € pro Kubikmeter fest. Es definiert zudem die Niederschlagswassergebühr von 0,20 € pro m² pro Jahr sowie die jährliche Grundgebühr, welche sich nach dem Dauerdurchfluss der verwendeten Wasserzähler richtet. Auch die Maßstäbe für Herstellungsbeiträge nach Grundstücks- und Geschossfläche sind hier festgeschrieben.
Haus und Grundstück
- Stellplatzsatzung Endfassung
Diese seit dem 30.09.2025 geltende Satzung regelt die verpflichtende Herstellung von Kfz-Stellplätzen bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im Gemeindegebiet. Während reiner Wohnraumausbau im Dachgeschoss oder Aufstockungen oft ausgenommen sind, legt die Satzung für alle anderen Bauvorhaben fest, wie viele Parkplätze auf dem Baugrundstück nachzuweisen sind. Sollte der Nachweis nicht real möglich sein, sieht die Satzung einen Ablösebetrag von 5.000 Euro pro Stellplatz vor, dessen Genehmigung jedoch im Ermessen der Gemeinde liegt. Technisch fordert die Gemeinde zudem eine ökologische Bauweise durch versickerungsfähige Stellplatzflächen sowie eine verpflichtende Dachbegrünung für größere Garagen und Carports ab einer Fläche von 50 m².
Straßen
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
- Verordnung Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen
Diese Verordnung überträgt die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege sowie den umfassenden Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die jeweiligen Grundstückseigentümer. Eigentümer sind verpflichtet, angrenzende Gehbahnen regelmäßig zu säubern (Kehrpflicht) und bei Schnee oder Glätte durch Räumen und Streuen für die Sicherung der Gehbahnen zu sorgen. Die Verordnung schreibt zudem vor, dass zum Streuen primär abstumpfende Mittel (wie Sand oder Splitt) verwendet werden sollen und der Einsatz von Tausalz auf ein unvermeidbares Minimum zu beschränken ist. - Sondernutzungssatzung (SNS)
Diese Satzung regelt die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über den üblichen Gemeingebrauch hinausgeht. Für solche Sondernutzungen, wie beispielsweise das Aufstellen von Baugerüsten, Schuttcontainern oder Tischen für die Außengastronomie, ist eine vorherige Erlaubnis der Gemeinde Karlskron erforderlich. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den ordnungsgemäßen Zustand der öffentlichen Flächen dauerhaft zu gewährleisten. - Gebührensatzung zur SNS
Dieses Verzeichnis legt die konkrete Höhe der Kosten für erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Gemeindegebiet fest. Die Gebühren berechnen sich je nach Art der Inanspruchnahme – etwa für Baustelleneinrichtungen, gewerbliche Plakatwerbung oder Warenautomaten – und werden in der Regel pro Quadratmeter oder Zeitintervall (Tag, Monat oder Jahr) erhoben. Damit wird sowohl der Verwaltungsaufwand als auch der wirtschaftliche Vorteil der privaten Nutzung des öffentlichen Raums abgegolten. - Erschließungsbeitragssatzung
Diese Satzung regelt die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen wie öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet. Die Gemeinde Karlskron legt damit fest, dass bis zu 90 % des Erschließungsaufwandes auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden können, für deren Grundstücke durch die Erschließung ein baulicher oder gewerblicher Vorteil entsteht. Dies betrifft insbesondere den erstmaligen Ausbau von Fahrbahnen, Gehwegen, Parkflächen sowie der Straßenbeleuchtung und Entwässerungsanlagen. - Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung in der Gemeinde Karlskron
Diese Satzung dient der allgemeinen Sicherheit und dem öffentlichen Verkehr durch eine systematische Kennzeichnung aller Gebäude im Gemeindegebiet. Die Hausnummerierung erfolgt grundsätzlich vom Ortszentrum aus, wobei Eigentümer verpflichtet sind, die Hausnummernschilder auf eigene Kosten zu beschaffen und gut sichtbar über oder neben dem Haupteingang anzubringen. Falls der Zugang zum Gebäude von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nicht unmittelbar erkennbar ist, schreibt die Satzung zusätzlich das Anbringen von Hinweisschildern vor, um die Auffindbarkeit – insbesondere für Rettungskräfte im Gefahrenfall – sicherzustellen.
Hundesteuer
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
- Hundesteuersatzung
Diese Satzung regelt die Besteuerung für das Halten von Hunden im Gebiet der Gemeinde Karlskron, wobei jeder über vier Monate alte Hund steuerpflichtig ist. Die aktuelle Hundesteuer wird als Jahressteuer erhoben und beträgt 60 € für den ersten Hund sowie 80 € für jeden weiteren Hund. Für Kampfhunde gilt ein deutlich erhöhter Steuersatz von 1.000 € pro Jahr. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere innerhalb eines Monats nach der Anschaffung anzumelden; zudem muss der Hund außerhalb des Hauses stets eine sichtbare Hundesteuermarke tragen. Bestimmte Hunde, wie etwa Blindenhunde, geprüfte Rettungshunde oder Diensthunde von Hilfsorganisationen, können auf Antrag von der Steuer befreit werden.
Wichtiger Hinweis zur Kampfhundesteuer
Die Einstufung als Kampfhund richtet sich nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit2externer Link, Bayern.Recht: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, aufgerufen am 7.1.2026. Während für bestimmte Rassen grundsätzlich der erhöhte Steuersatz von 1.000 Euro gilt, besteht für Hunde der sogenannten Kategorie 2 eine Entlastungsmöglichkeit. Kann der Halter durch ein fachärztliches Gutachten nachweisen, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität aufweist, stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. In diesem Fall greift die erhöhte Steuer nicht und der Hund wird zum regulären Satz für den Erst- oder Zweithund abgerechnet.
Sonstiges
Weitere wichtige Regelungen für das Gemeinwesen.
Feuerwehr
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
- Gemeindliche Feuerwehren – Verzeichnis der Pauschalsätze
Diese Satzung bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren bei Feuerwehreinsätzen im Gebiet der Gemeinde Karlskron. Während hoheitliche Aufgaben wie die unmittelbare Menschenrettung oder Tierrettung grundsätzlich kostenfrei bleiben, regelt dieses Dokument den Aufwendungsersatz für technische Hilfeleistungen, Sicherheitswachen sowie Einsätze infolge von Fehlalarmen oder missbräuchlicher Alarmierung. Sie legt zudem fest, wer im Falle eines Einsatzes als Schuldner für die entstandenen Kosten herangezogen wird. - Aufwendungs- und Kostenersatzsatzung der gemeindlichen Feuerwehren
Dieses detaillierte Verzeichnis listet die aktuellen Pauschalsätze auf, aus denen sich die Einsatzrechnung der Feuerwehr zusammensetzt. Die Gebühren splitten sich in Personalkosten für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (derzeit 24,00 € pro Stunde) sowie Sachkosten für die genutzte Ausrüstung. Hierzu zählen Streckenkosten pro Kilometer für verschiedene Löschfahrzeuge wie das TLF 16/25 oder TSF-W, Ausrückestundenkosten für technisches Gerät sowie Pauschalen für Verbrauchsmaterialien wie Ölbindemittel oder Schaummittel.
Friedhofswesen
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
- Friedhofsgebührensatzung ab 01.02.2024
In dieser Satzung sind sämtliche Kosten für die Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Karlskron festgeschrieben. Die Friedhofsgebühren setzen sich primär aus der Grabnutzungsgebühr für die jeweilige Grabart (z. B. 99,00 € für eine Urnennische oder 83,00 € für ein Baumgrab pro Jahr) und der Leichenhausbenutzungsgebühr von aktuell 183,00 € zusammen. Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuteilung oder Verlängerung eines Nutzungsrechts und ist in der Regel einen Monat nach Erhalt des Gebührenbescheids fällig.
- Friedhofsbenutzungssatzung ab 01.02.2024
Diese seit dem 01.02.2024 gültige Satzung regelt den Betrieb und die Verwaltung der gemeindlichen Friedhöfe in Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen inklusive der dazugehörigen Leichenhäuser. Das Dokument definiert die verschiedenen Grabarten – von klassischen Einzel- und Familiengrabstätten bis hin zu Urnennischen, Urnengräbern und Baumgrabstätten. Besonders wichtig für die Planung sind die festgelegten Ruhefristen, die für Erdbestattungen 15 Jahre und für Urnenbeisetungen 10 Jahre betragen, sowie die Vorschriften zur Grabgestaltung und zum Leichenhausbenutzungszwang.
Verwaltung
Warum öffnet mein Download nicht?
Die Links führen direkt zu den Originaldateien auf dem Server der Gemeinde Karlskron. Wir haben keinen Einfluss auf die technische Bereitstellung. Sollten Dateien von Ihrem System nicht erkannt werden oder sich nicht öffnen lassen, liegt dies an der fehlerhaften Konfiguration der offiziellen Gemeindeseite.
Lösung: Meist reicht es aus, die Datei nach dem Download umbenennen und ein .pdf ans Ende schreiben.
- Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlung
Diese Satzung bildet die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren und Auslagen bei Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Karlskron. Die Höhe der Kosten orientiert sich dabei am Kommunalen Kostenverzeichnis, welches Gebühren für Dienstleistungen wie die Ausstellung von Bescheinigungen, amtliche Beglaubigungen sowie die Bearbeitung von Anträgen im Bau- oder Gaststättenrecht festlegt. Auch die Erstattung von Auslagen, beispielsweise für die Erstellung von Kopien oder die Einsichtnahme in behördliche Akten, ist hierbei detailliert geregelt.
Einzelnachweise
- 1interner Link: Warum der Flächennutzungsplan Karlskron nicht das ist, was Du denkst, aufgerufen am 7.1.2026
- 2externer Link, Bayern.Recht: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, aufgerufen am 7.1.2026


