Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. Juni. 2020

Lesedauer: 11 Minuten

Wichtigster Punkt der Tages­ordnung, weil dieser Auswirkungen auf nahezu alle Haushalte im Gemeinde­gebiet hat, war der Erlass der geänderten Entwässerungs­satzung mit der zugehörigen Beitrags- und Gebühren­satzung. Daher fanden sich auch etwas mehr als ein Dutzend Zuhörer|innen in der Turnhalle ein.

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 15.6.2020

1.Genehmigung der Niederschrift vom 11.05.2020
2.Genehmigung der Niederschrift vom 18.05.2020
3.Erlass der Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron
4.Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron
5.Bauangelegenheiten
5.1Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Garage, Bauort: Fl-Nr.2142/8 Gmkg Adelshausen, Enzianweg 9, Aschelsried
5.2Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Anbau einer Pergola an eine Lagerhalle, Bauort: Fl-Nr.563/5 Gmkg Karlskron, Münchener Str.15, Brautlach
5.3Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Grillhütte mit angrenzenden Freisitz, Bauort: Fl-Nr.36/50 Gmkg Karlskron, Ahornallee 14. Karlskron
5.4Nachträglicher Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Karlsruh-Raiffeisenstraße 2. Änderung“ zur GRZ-Überschreitung, Fl-Nr.875/2 Gmkg Karlskron, Raiffeisenstr.3, Karlskron
5.5Bauantrag auf Nutzungsänderung: Aufenthaltsraum und Pflegebereich statt Offenstall, Bauort: Fl-Nr.484, 484/3 Gmkg Adelshausen, Reichertshofener Str.28 b, Adelshausen
5.6Vollzug des Denkmalschutzgesetzes; Beantragter Abbruch eines Baudenkmals, Eicherstr.46 , Fl-Nr.680/1 Gmkg Karlskron, Grillheim, Stellungnahme nach Art 15 Abs.1 BayDSchG
5.7Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, Denkmalliste Teil A Baudenkmäler, Hauptstr.56 Gemeinde Karlskron, Präzisierung des Eintrags in die Denkmalliste
5.8Neubau einer Garage und eines Gartengerätehauses in Fruchtheim
(dieser Punkt wurde mit Zustimmung der Gemeinderäte ergänzt)
6.Verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eines Ortsschildes, Am Mittelgraben
7.Information über den Fahrzeugkauf im Bereich der Abwasserbeseitigung
8.Neubeschaffung Bauhoffahrzeug
9.Ehemalige Hausmülldeponie Pobenhausen – Auftragsvergabe Detailuntersuchung
10.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2020
Quelle: www.Karlskron.de – Sitzungstermine

Genehmigung der Niederschrift vom 11.5.2020

Die konstituierende Sitzung des Karlskroner Gemeinderates vom 11.5.2020 könnte man im Nachgang als Beispiel für gelebte Demokratie und Mehrheitsfindung durch Kompromisse sehen. Der klare Wahlsieger der Kommunalwahlen, die CSU, konnte einige Punkte nicht, in der bevorzugten Form, in der Geschäftsordnung verankern, weil die anderen Fraktionen (FW, Grüne, SPD, CLK) geschlossen abstimmten und so die Mehrheit darstellten. Gemäß der, auf dieser Sitzung verabschiedeten, Geschäftsordnung sollte die genehmigte Niederschrift in Kürze auf den Seiten der Gemeinde Karlskron verfügbar sein.

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Genehmigung der Niederschrift vom 18.5.2020

Die Sitzung vom 18.5.2020 war die erste Arbeitssitzung des neu gewählten Gemeinderats. Hauptpunkte waren die Vorstellung der Jahresabrechnung zur Verkehrsüberwachung, ehemalige Hausmülldeponien und die Beschaffung eines Erweiterungscontainers für die bestehende Kindergrippe. Auch diese genehmigte Niederschrift sollte sich zügig auf den Seiten Gemeinde Karlskron wiederfinden.

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Erlass der Entwässerungs­satzung mit zugehöriger Beitrags- und Gebühren­satzung zur Ent­wässerungs­satzung für die Gemeinde Karlskron

Über die Beschlussvorlage zu diesen beiden Punkten der Tages­ordnung hatte der Haupt- und Finanz­ausschuss am 25. Mai 2020 beraten. Die Details zu dieser öffentlichen Ausschus­ssitzung finden hier auf Karlskron-Politik.info. Der Diskussionsbedarf im Gremium war gering. Offenbar waren die Ratsmitglieder von den Ausschuss­mitgliedern ihrer Fraktionen gut informiert worden und hatten ausreichend Informationen mit den Ladungen erhalten.

Bürgermeister Kumpf erläuterte sehr intensiv, wie es zu der neuen Entwässerungssatzung kam. Dabei verwies er auf die Abwasserhistorie der Gemeinde und die längst fällige Abrechnungsänderung von Personenpauschale auf nutzungsabhängige Gebühren. Er nahm kurz Stellung zum Abrechnungsstand der bislang verschiedenen Abrechnungseinheiten. Leider sind die zugehörigen Bemerkungen für den Zuhörer wenig aufschlussreich und wirkten eher beschwichtigend. Immerhin war gelegentlich von nicht unwesentlichen Unterschieden zu den Finanzen in beiden Abrechnungseinheiten zu hören. Da ist es für den Zuhörer wenig beruhigend, wenn immer wieder die Parallele zu Eheschließungen gezogen wird.

Doch genau zum Thema Finanzen dankte Gemeinderat Hagl dem Kämmerer Kahn für die ausführlichen Erläuterungen dem Gemeinderat gegenüber, welche bestehende Bedenken ausgeräumt hätten. Demnach gab es in der kürzeren Vergangenheit eine nicht öffentliche Sitzung, mit intensiver Erläuterung der Abwasserfinanzen und ihrer Vorgeschichte. In den öffentlichen Sitzungen wurde bereits klar, dass in der Vergangenheit einige Korrekturen in der Abwasserabrechnung notwendig waren. Hiermit verargumentierte man in der Vergangenheit auch die Verringerung einer im Raum stehenden Überdeckung der einen, bzw. Unterdeckung der anderen Abrechnungseinheit, ohne jedoch auf Details zu intensiv einzugehen. Daher blieben in den öffentlichen Sitzungen wohl auch mehr Fragen offen, als geklärt. Scheinbar konnte Herr Kahn endlich alle offenen Fragen klären und die Bedenken einiger Gemeinderäte damit auflösen.

Stefan Kumpf erläuterte, dass es, mit den nun neu fest­zusetzenden Gebühren, für den Karlskroner Durchschnittshaushalt zu einer Kostensteigerung von ca. 30 % kommen wird. Die höheren Kosten seien jedoch nur zu einem sehr geringen Teil der neuen Abrechnungsmodalitäten geschuldet. Auch bei einem Verbleib in den bisherigen Abrechnungen wäre eine Neukalkulation der Gebühren fällig gewesen und hätte zu einer Kostensteigerung für die Bürger geführt.

Es besteht die Möglichkeit, einen „Garten­wasser­zähler“ installieren zu lassen. Ein solcher Zähler kann jeder Zeit bei der Gemeinde angezeigt werden, worauf er durch Gemeindemitarbeiter begutachtet und verplombt wird. Für Gartenwasser, bzw. Wasser, welches der Trinkwasserleitung entnommen, jedoch nicht dem Abwassersystem zugeführt wird, wird ab einem Verbrauch von 12 m³ keine Entwässerungsgebühr fällig. Die ersten 12 m³ über diesen Zähler sind weiterhin gebührenpflichtig.

Gemeinderat Wendl warf noch ein, dass er der Beschlussvorlage zwar zustimmen werde, sich jedoch eine weniger kurzfristige Einführung der geänderten Gebühren gewünscht hätte. Kumpf erwiderte, dass auch bei einer erneuten Verschiebung (die Änderung war ursprünglich für 2019 angesetzt) die dann wiederum neuen Abrechnungen zugrunde gelegt werden müssten. Da diese Abrechnung erst im Mai zur Verfügung stünde, müsste auch dann im Juni eine Änderung beschlossen werden, die zum 1. Juli in Kraft tritt.

Der Gemeinderat folgte der Beschlussvorlage einstimmig. Die ab 1. Juli 2020 gültigen Entwässerungsbeiträge bzw. -gebühren und die aktuelle Entwässerungssatzung werden auf der Gemeindeseite (vermutlich hier; Nachtrag: hier hat man es abgelegt) veröffentlicht. Eine ausführliche 3-seitige Information hierzu erhalten die Bürger im nächsten Gemeindeblatt. Mit der neuen Satzung ändert sich auch der bisher gültige Abrechnungszeitraum. Da nun nach Frischwasserverbrauch abgerechnet wird, findet ein Angleich an den Abrechnungszeitraum der Arnbachgruppe (1.7. – 30.6.) statt.

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Bauangelegenheiten

Für die meisten hier behandelten Anträge bestand kaum Diskussionsbedarf. So wurde den Anträgen der Punkte 5.1, 5.2, 5.3, 5.5 nach Verlesung zugestimmt.

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Nachträglicher Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Nachträgliche Anträge haben ja immer irgendwie einen komischen Beigeschmack, zumindest für mich. In diesem Fall handelt es sich um ursprüngliches Einfamilienhaus (Raiffeisenstr. 3, Karlskron), das per genehmigten Bauantrag ausgebaut wurde. Offensichtlich folgte man hier auch dem genehmigten Bauplan, hatte jedoch nicht beachtet, dass es damit zu einer GRZ Überschreitung aus der Festsetzung des Bebauungsplans kommt. Dieser Überschreitung wird in diesem Antrag Rechnung getragen. Nachdem die Nachbarn diesem Antrag zugestimmt haben, gab es auch im Gremium keine Einwände und man gab einstimmig sein Einvernehmen zu diesem Bauantrag.

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Beantragter Abbruch eines Baudenkmals

Das bayerische Denkmalschutzgesetz BayDSchG sieht gem. Art. 4 die Erhaltung von Baudenkmälern durch die Eigentümer vor. Aus dieser Warte gesehen, ist der Antrag auf Abbruch zunächst natürlich kritisch zu betrachten. Zu diesem speziellen Antrag gibt es eine längere Vorgeschichte (Schriftverkehr, vorhergehende Beschlüsse,…), die den Ratsmitgliedern mit der Ladung zur Verfügung gestellt wurde.

Gemeinderat Wendl argumentierte, dass er grundsätzlich für die Erhaltung von Baudenkmälern sei. Er stellte in diesem Fall jedoch infrage, dass es sich hier weiterhin um ein Baudenkmal handle. Das ursprünglich definierte Baudenkmal beschreibe einen Dreiseithof, welcher so nicht mehr vorhanden sei. Große Teile des Baudenkmals seinen bereits per genehmigtem Abriss entfernt und er sähe das Denkmal somit als nicht mehr existent.

Bürgermeister Kumpf fügte hinzu, dass bei einem, noch zu führenden, Nachweis der Unwirtschaftlichkeit von Erhaltungsmaßnahmen, ein ANtrag auf Abbruch genehmigungsfähig sein könnte. Dies scheint in diesem Fall möglich und es gilt anzunehmen, dass ein solcher Nachweis noch eingereicht wird.

Die Beschlussvorlage sah vor, dass der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Abriss des Baudenkmals nicht erteilt. Dies wurde einstimmig abgelehnt, womit der Gemeinderat einem solchen Abriss zustimmt. Die letztendliche Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung des Antrags, fällt die Denkmalschutzbehörde.

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Präzisierung des Eintrags in die Denkmalliste

Die Gebäude, bzw. Teile davon, der Hauptstr. 56 in Karlskron sind bereits in die Denkmalliste eingetragen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde die Präzisierung des Eintrags verlesen. Im Wesentlichen scheint es sich um eine Anpassung der Datierungen zu handeln, die den neuesten Untersuchungs­erkenntnissen angepasst werden. Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis, ein Beschluss war nicht notwendig.

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Neubau einer Garage und eines Gartengerätehauses

Dieser Bauantrag wurde mit Zustimmung aller Gemeinderäte der ursprünglichen Tagesordnung hinzugefügt. Eine Verortung der zu erstellen Gebäude war mir auf die Schnelle nicht möglich. Zwar wurde das Grundstück in der Sitzung über die Ansicht im Bayernatlas gezeigt, jedoch war ich zu langsam mir das genaue Grundstück in Fruchtheim zu vermerken.

Dem Antragsteller wurde zunächst durch die Baubehörde mitgeteilt, dass sein Bauvorhaben genehmigungsfrei sei. Daraufhin hatte dieser die zu erbringenden Leistungen in Auftrag gegeben. Erst dann erhielt er die Information, dass nun doch ein Bauantrag nötig sei. Da sich die Lieferungen nicht mehr verschieben lassen, kam es nun zu dieser kurzfristigen Einreichung und Behandlung des Bauantrags.

Der Antrag wurde vollständig verlesen und da auch hier die Nachbarn (bis auf den Freistaat Bayern) dem Antrag zugestimmt hatten, gab der Gemeinderat ohne tiefer gehende Diskussion einstimmig sein Einvernehmen.

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Verkehrsrechtliche Anordnung zum Aufstellen eine Ortsschildes

Dieser Punkt sorgte für ein Schmunzeln bei den Anwesenden, handelt es sich doch um ein nettes Beispiel von Bürokratie. So ist es nun notwendig an der Straße zum Wertstoffhof am Sportplatz, welcher nur eine einzige Straße zur Zu- und Abfahrt bietet, ein Ortsschild aufzustellen. Das mag jetzt lächerlich klingen, weil man – rein schildertechnisch – den Ort nicht verlässt. Ein „abschließendes“ Ortsschild findet sich in Richtung Pobenhausen nach dem, im Bayernatlas noch nicht abgebildeten, Kreisverkehr. Wirft man jedoch einen Blick auf den entsprechenden aktuell gültigen Flächennutzungsplan für diesen Bereich, so befindet sich der Wertstoffhof im Außenbereich. Womit sich dann wiederum die Notwendigkeit eines solchen zusätzlichen Ortsschildes erklären lässt.

Nachdem man sich, nach dem Passieren eines Ortsschildes, außerorts befindet, gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Verkehrsteilnehmer auf StVO § 3 besinnen und ihre Geschwindigkeit eigenverantwortlich den Straßengegebenheiten anpassen, welche lediglich eine Höchstgeschwindigkeit, sehr deutlich, unter der maximal vorgesehenen zulässt. Sollte dem nicht so sein, wird zusätzlich ein weiteres Straßenschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung (Zeichen 274) notwendig werden.

Wir haben es in diesem Fall als Bürger selbst in der Hand, den Schilderwald einzudämmen! Wobei ich da, ganz ehrlich gesagt, wenig Hoffnung in die Vernunft der Mehrheit stecke.

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Information über den Fahrzeugkauf im Bereich der Abwasserbeseitigung

Über die Beschaffung eines „Klärwärterfahrzeug“ wurde erstmals im Januar auf der Gemeinderatssitzung beraten. Die folgenden Beratungen in der Ferien­ausschuss­sitzung vom 28.4. und der Gemeinderats­sitzung vom 18.5. sind hier im Blog verfügbar. Wie am 18.5. beschlossen, wurde dort besagter VW Caddy begutachtet und gekauft.

Kumpf informierte den Gemeinderat darüber, dass das Fahrzeug am 29.5. abgeholt und inzwischen in Dienst gesetzt wurde. Auf den Fahrten zu den Kläranlagen und Pumpstationen würden dann auch gleich noch andere Tätigkeiten, wie die Entleerung der Hundetoiletten und das „Auslesen der Verkehrssmileys“ gemacht. Auch sei es nun möglich, z. B. Besorgungs­fahrten zu machen, für die sonst kein Fahrzeug zur Verfügung stand.

Der Bürgermeister zeigte sich überrascht von einer Anmerkung durch Gemeinderätin Froschmeier. Sie führte an, dass dem Gemeinderat ursprünglich mitgeteilt wurde, das Fahrzeug wäre ausschließlich wegen einer möglichen Kontamination durch Keime, welche bei der Beprobung der Anlagen eintreten könnten, notwendig. Der Gemeinderat habe der zusätzlichen Beschaffung eines weiteren Fahrzeugs genau unter dieser Prämisse zugestimmt. Froschmeier zeigte sich nun überrascht durch die, scheinbar umfangreichere, weitere Verwendung. Nach kurzen Erläuterungen der Synergieeffekte durch Kumpf und erneuten Nachfragen, wurde der Tagesordnungspunkt beendet.

Die hier aufgetreten Miss­stimmungen sind auf beiden Seiten verständlich. Einerseits ist der Einwand durch Frau Froschmeier berechtigt, denn auch aus der Zuhörersicht hatte ich ein deckungs­gleiches Verständnis für dieses Fahrzeug. Andererseits sind auch die Erklärungen von Herrn Kumpf nachvollziehbar und die erweiterte Verwendung erscheint durchaus sinnvoll. Aus meiner Sicht unabdingbar ist jedoch, dass das Fahrzeug nur unter Beachtung einer potenziellen Keimbelastung aus den Abwasserproben verwendet werden darf. So sehe ich die Entleerung der gemeindlich aufgestellten Hundetoiletten als bedenkenlos. Inwieweit es angemessen ist, unter möglicher Keimbelastung, Besorgungsfahrten zu machen oder die „Verkehrssmileys“ auszulesen, kann ich nicht beurteilen.

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Neubeschaffung Bauhoffahrzeug

Womit wir dann auch schon bei der nächsten Fahrzeugbeschaffung ankommen, über die bereits in vergangenen Sitzungen diskutiert wurde. Es geht um die Beschaffung eines Pritschenwagens für den gemeindlichen Bauhof. Die Verwaltung wurde hier beauftragt sich um ein gebrauchtes Fahrzeug zu bemühen. Den Anforderungen einer kurzen Pritsche und einer Einzelkabine wurde jedoch kein verfügbares Gebrauchtfahrzeug vollkommen gerecht.

Zwar liegen 2 Angebote über jeweils unterschiedliche gebrauchte Mercedes Benz Pritschenwagen vor, aber keines der beiden Fahrzeuge erfüllt die Voraussetzungen vollkommen. Die Details zu diesen gebrauchten Fahrzeugen waren während deren Verlesung nicht fehlerfrei zu notieren. Die Preise liegen bei ~20.000 € für ein Fahrzeug mit 42.000 km Laufleistung des einen und bei ~22.000 € für das andere Fahrzeug.

Die Verwaltung legte ein weiteres Angebot über ein Neufahrzeug „Citroën Jumper“ vor, welches die gestellten Anforderungen erfülle und bei einem Preis von ~21.000 € (netto) läge. Das Neufahrzeug war die bevorzugte Beschaffung der Verwaltung und der Gemeinderat stimmte mit einer Gegenstimme der Beschaffung des Citroëns zu.

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Ehemalige Hausmülldeponie Pobenhausen – Auftragsvergabe Detailuntersuchung

Über die notwendige Beprobung der ehemaligen Hausmülldeponie Pobenhausen (ungefähre Lage) wurde in der vergangenen Sitzung vom 18.5. bereits beraten. Zu dem dort beauftragten Zuschussvertrag, lag nun das Angebot der Firma Georisk Augsburg für die eigentliche Detail­untersuchung vor. Soweit ich mich erinnere, liegt das Angebot nur knapp unterhalb der gemeindlichen Eigenbeteiligung von 76.000 €. Sollte die veranschlagte Beprobungstiefe nicht ausreichen, so werden weitere 5.000€ je Bohrmeter in Rechnung gestellt, womit dann die Eigenbeteiligung schnell ausgeschöpft und der Zuschussvertrag greifen würde. Die GAB habe dem Angebot zugestimmt und wird ggf. die Mehrkosten oberhalb der Eigen­beteiligungs­grenze übernehmen, wurde mitgeteilt. Die Durchführung der Probebohrung durch die Firma Georisk sei ebenfalls durch das Wasserwirtschaftsamt befürwortet worden.

Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe an „Georisk“ ohne Gegenstimmen zu.

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Anfragen und Mitteilungen

Versuch zur Straßenreinigung

Bürgermeister Kumpf teilte mit, dass in der Kirchstraße testweise eine intensive Straßenreinigung durchgeführt wurde. Idee war, zukünftig weitere Gemeindestraßen mit dem dort verwendeten Intensiv­reinigungs­fahrzeug zu reinigen. Die Kirchstraße verfügt am Straßenrand über einen dreireihigen Abschluss mit Granit­würfel­steinen. Dieser Dreireiher ist mit einer abbindenden Verfugung versehen. Nach wenigen Metern mit dem Reinigungsfahrzeug stellte man bereits fest, dass die Verfugung komplett „ausgewaschen“ wurde und sogar einzelne Granitsteine aufgesaugt wurden. Die weitere Reinigung wurde daraufhin eingestellt und soll ggf. nur für Straßen ohne solchen Granitrand eingesetzt werden.

Ferienpass 2020

Auf Anfrage teilte Bürgermeister Kumpf mit, dass in Karlskron die Ferienpassaktion, auch trotz Corona, weiterhin geplant sei. Wegen einer möglicherweise Komplettabsage verzichte man auf die übliche Schutzgebühr. Stefan Kumpf teilte ferner mit, dass die teilnehmenden Organisationen darüber informiert seien, dass die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten seien. Hierauf zeigten sich einige überraschte Gesichter unter den Ratsmitgliedern. Offenbar waren sich einige Veranstalter von Ferienaktionen dessen nicht in dieser Form bewusst. Man verständigte sich darauf, dass die Verwaltung die einzelnen Veranstaltungs­anbieter kontaktiert, um sicher zu stellen, ob die Aktionen weiterhin geplant seien. Der Bürgermeister sagte: „Später die Veranstaltungen absagen ist leichter, als etwas Neues auf die Beine zu stellen.“ Dem schien man im Gremium auch einhellig zuzustimmen und man möchte offensichtlich den Kindern in der Gemeinde entsprechende Ferienaktionen bieten, sofern es der Infektionsschutz erlaubt.

Unleserliche Ortsschilder

Bezug nehmend auf die Errichtung des Ortsschildes am Mittelgraben, merkte Gemeinderat Wendl an, dass sich die vorhandenen Ortsschilder teilweise in einem „desolaten“ Zustand befänden. Gemeinderätin Brüderle ergänzte, dass sie vor wenigen Jahren bereits eine Liste mit unleserlichen Ortsschildern der Verwaltung gemeldet hätte und davon ausginge, dass diese inzwischen ersetzt seien. Kumpf stimmte der Anmerkung Wendls zu und äußerte in Richtung Brüderle, dass sich über die Jahre die vorgeschriebenen Formate der Schilder geändert hätten und somit oft nicht nur das Schild selbst, sondern auch der Pfosten/Halter mit ausgetauscht werden müsse. Es war zu entnehmen, dass es auch dem Bürgermeister ein Anliegen ist, an den Ortsrändern leserliche Ortsschilder zu haben. Es war ebenfalls, aus dieser Diskussion anzunehmen, dass an den notwendigen Stellen eine entsprechende Erneuerung stattfinden wird.

Privates Grundstück als Blühfläche

Abermals wurde Wendl das Wort erteilt, um mitzuteilen, dass er von einer Grundstücksbesitzerin, welche außerhalb der Gemeinde wohnt, angesprochen wurde. Die Grundstückseigentümerin würde der Gemeinde einen ansässigen unbebauten Bauplatz langfristig für Wiesenblüher zur Verfügung stellen. Die weiteren Wortmeldungen aus dem Gremium beurteilten das Bemühen der Eigentümerin grundsätzlich als löblich. Sie möge jedoch das ansähen der Wiesenblüher selbst vornehmen oder beauftragen. Würde die Pflege des Grundstücks hier durch die Gemeinde Karlskron übernommen, ergäbe sich möglicherweise eine Art Präzedenzfall und die Gemeinde könnte zukünftig für die Pflege weiterer unbebauter Flächen herangezogen werden.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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