Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. März 2024

Lesedauer: 12 Minuten

Diese Sitzung stand im Zeichen des Haushaltsplans für das Jahr 2024 sowie des Finanzplans und Investitionsprogramms bis 2027. Mit einem Gesamtvolumen von 24 Mio€ setzt sich der vorgestellte Haushaltsplan 2024 aus verschiedenen Bereichen zusammen, wobei 15 Mio€ dem Verwaltungshaushalt und 8,9 Mio€ dem Vermögenshaushalt zugeordnet werden. Im Fokus der Diskussionen standen die geplanten Einnahmen und Ausgaben, insbesondere hervorgehoben wurden die erwarteten Steuereinnahmen sowie die Hauptposten der Ausgaben für das kommende Haushaltsjahr. Kämmerer Kahn verwies ausdrücklich auf die zukünftig anstehenden finanziellen Herausforderungen, die es zu meistern gelte. Ferner befasste sich der Gemeinderat mit einer Petition aus Probfeld, welche eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h im Ortsteil fordert.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18.3.2024

1.Genehmigung der Niederschrift vom 26.02.2024
2.Bauangelegenheiten
2.1Bauantrag zur Abwasserüberleitung von Aschelsried zur Kläranlage Karlskron, Fl.Nr. 470/1 Gmkg Adelshausen, Bauort nähe Reichertshofener Straße, Aschelsried
2.2Bauantrag zur Abwasserüberleitung von Pobenhausen zur Kläranlage Karlskron, Fl.Nr. 445 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Neuburger Straße, Pobenhausen
2.3Bauantrag zur Abwasserüberleitung von Adelshausen zur Kläranlage Karlskron, Fl.Nr. 164 Gmkg Adelshausen, Bauort nähe am Dorfbach, Adelshausen
2.4Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr. 500/1 Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld
2.5Änderungsantrag zum Bauantrag BV 140517 vom 05.08.2014 zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Scheune und Anbau und Neubau von Wohnhaus mit 2 Stellplätzen, Fl. Nr. 686/1 Gmkg. Karlskron, Bauort Eicherstr. 41, Grillheim
3.Bauleitplanung Nachbargemeinden
3.1Markt Reichertshofen, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38a ”Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 (Teilgeltungsbereich, TGB 2)“; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
4.Jahresrechnung 2023 – Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO-Rechenschaftsbericht
5.Haushalt 2024: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung
6.Haushalt 2024: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2023-2027
7.Information zu einer Petition für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Karlskroner Ortsteil Probfeld
8.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 18.3.2024
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 17.3.2024

Gemeinderat Wendl erschien gegen Ende von Top 5&6, welche in der Sitzung gemeinsam beraten wurden. Wendl hatte seine Verspätung angekündigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 26.2.2024

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 26.2.20242interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024, aufgerufen am 17.3.2024 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 26.2.20243externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 26.2.2024, aufgerufen am 29.3.2024 ist seit 19.3.2024 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Bauangelegenheiten

2.1 Bauantrag zur Abwasserüberleitung von Aschelsried zur Kläranlage Karlskron, Fl.Nr. 470/1 Gmkg Adelshausen, Bauort nähe Reichertshofener Straße, Aschelsried

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 2.6.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Im vorliegenden Bauantrag geht es um die Errichtung der nötigen Bauwerke auf dem Gelände der noch in Betrieb befindlichen Teichkläranlage Aschelsried4interner Link Themenseite „Abwasserkomzept der Zukunft“: 5.3.3 Teichkläranlage Aschelsried, aufgerufen am 22.3.2024. Neben der Errichtung des Überlaufbauwerks wird der Klärteich oder auch Teile davon zum Regenrückhaltebecken umgebaut.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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2.2 Bauantrag zur Abwasserüberleitung von Pobenhausen zur Kläranlage Karlskron, Fl.Nr. 445 Gmkg Pobenhausen, Bauort nähe Neuburger Straße, Pobenhausen

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 30.9.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Im vorliegenden Bauantrag geht es um die Errichtung der nötigen Bauwerke auf dem Gelände der noch in Betrieb befindlichen Teichkläranlage Pobenhausen5interner Link Themenseite „Abwasserkomzept der Zukunft“: 5.3.1 Teichkläranlage Pobenhausen, aufgerufen am 22.3.2024. Der zu errichtende Brauchwasserbrunnen wurde explizit erwähnt.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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2.3 Bauantrag zur Abwasserüberleitung von Adelshausen zur Kläranlage Karlskron, Fl.Nr. 164 Gmkg Adelshausen, Bauort nähe am Dorfbach, Adelshausen

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 2.6.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Im vorliegenden Bauantrag geht es um die Errichtung der nötigen Bauwerke auf dem Gelände der noch in Betrieb befindlichen Teichkläranlage Adelshausen6interner Link Themenseite „Abwasserkomzept der Zukunft“: 5.3 Auflassung der Teichkläranlagen bzw. Umbau zu Pumpstationen, aufgerufen am 22.3.2024.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauantrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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2.4 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr. 500/1 Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld

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Der zugehörige Vorbescheid wurde am 28.1.2019 genehmigt. Die letzte Beratung zur Verlängerung im Karlskroner Gemeinderat war am 25.4.20227interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022: 4.2 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr. 500 TF Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld, aufgerufen am 22.3.2024

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Vorbescheid und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zur Verlängerung.

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2.5 Änderungsantrag zum Bauantrag BV 140517 vom 05.08.2014 zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Scheune und Anbau und Neubau von Wohnhaus mit 2 Stellplätzen, Fl. Nr. 686/1 Gmkg. Karlskron, Bauort Eicherstr. 41, Grillheim

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Der zugehörige Bauantrag wurde am 5.8.2014 genehmigt. Die beantragte Änderung bezieht sich im Wesentlichen darauf, das Baudenkmal abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Gemäß den Angaben des Antragstellers habe es ein Gespräch vor Ort mit einem Vertreter der oberen Denkmalschutzbehörde gegeben. Hierbei sei bestätigt worden, dass eine bauliche Rettung des Baudenkmals von der Behörde ebenfalls als erfolglos betrachtet würde. Die Festsetzungen des einfachen Babauungsplans8externer Link, Gemeinde Karlskron: 019- Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.3.2024 werden vom Neubau eingehalten.

Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich zur Gültigkeit der erteilten Baugenehmigung, da offensichtlich keine Verlängerung beantragt wurde. Die Gültigkeit wurde von Bürgermeister Kumpf mit dem Hinweis bestätigt, es sei zu Verzögerungen gekommen. Krammer T. schloss seinen Beitrag mit den Worten: „Wenn man lange genug wartet, bis alles verfallen ist, darf man abreißen?“

Gemeinderätin Froschmeir stellte ein Informationsdefizit der Ratsmitglieder fest. Zur vermeintlichen Aussage der oberen Denkmalschutzbehörde läge keine Bestätigung vor. Ohne diese Bestätigung sei nur schwer eine objektive Entscheidung zu treffen. Gemeinderätin Straub pflichtete der Aussage zum Informationsdefizit bei.

Auch Bürgermeister Kumpf brachte seinen Unmut zum beantragten Änderungsantrag zum Ausdruck. Das Grundstück sei im Wissen der Erhaltung eines Baudenkmals erworben worden, so Kumpf.

Mit 2 Ja und 14 Nein-Stimmen erteilte der Karlskroner Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem Änderungsantrag nicht.

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3. Bauleitplanung Nachbargemeinden

3.1 Markt Reichertshofen, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38a ”Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 (Teilgeltungsbereich, TGB 2)“; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten des Marktes Reichertshofen9externer Link, Markt Reichertshofen: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 38a „Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 (Teilgeltungsbereich, TGB 2)“, aufgerufen am 22.3.2024 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen ist.

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4. Jahresrechnung 2023 – Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO-Rechenschaftsbericht

Zur Haushaltssatzung 2023 beriet der Gemeinderat am 20.3.202310interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Haushalt 2023: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung, aufgerufen am 22.3.2024]. Der Verwaltungshaushalt11externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024 2023 schließt nun mit 12,1 Mio€ ab, was 700 T€ über dem Ansatz liegt. Der Vermögenshaushalt12externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Vermögenshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024 2023 weist im Ergebnis eine Höhe von 4,8Mio€ auf und liegt damit 3 Mio€ unter dem Ansatz. Hierfür seien, so Kämmerer Kahn, verschobene Investitionen anzuführen.

Der Gesamthaushalt 2023 der Gemeinde Karlskron schließt damit mit 16,9 Mio€. Die Rücklagen zum 31.12.2023 betrugen 5,1 Mio€. Die Schulden lagen zum gleichen Zeitpunkt bei 2,3 Mio€; ein Minus von 509 T€ im Vergleich zu 2022.

Der Karlskroner Gemeinderat nahm die Ausführungen von Kämmerer Kahn zur Kenntnis und beauftragte den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung der vorgestellten Jahresrechnung 2023.

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5. Haushalt 2024: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung

Den Gemeinderät:innen liegt die ausführliche Planung schriftlich vor13Hinweis: Die Ausführungen für die Presse wurden mir ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Erläuterungen zu diesem und dem folgenden Tagesordnungspunkt ist diesen Unterlagen entnommen.. Der vorgestellte Haushaltsplan 2024 hat ein Volumen von insgesamt 24 Mio€. Hiervon fallen 15 Mio€ auf den Verwaltungshaushalt14externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024 und 8,9 Mio€ auf den Vermögenshaushalt15externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Vermögenshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024.

Die großen Posten der für den Verwaltungshaushalt geplanten Einnahmen liegen mit 5 Mio€ bei den Gewerbesteuereinnahmen, 4,4 Mio€ Einkommenssteuerbeteiligung, 1,23 Mio€ Gebühreneinnahmen und 1,5 Mio€ sonst. Steuern und Finanzausgleich. Die Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung erhöhte sich im Ansatz 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 29 % und die der Gewerbesteuereinnahmen um 33 %. Der Geldsegen aus der Gewerbesteuer resultiert aus Nachzahlungen für vergangene Jahre. Die Gebühreneinnahmenerhöhung ergibt sich aus im letzten Jahr beschlossenen Gebührenanpassungen für die Abwasserbehandlung, die Kinderbetreuung und die Bestattungseinrichtungen.

Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt 2024 liegen mit 4,6 Mio€ bei den Personalkosten und mit 3,6 Mio€ bei der zu entrichtenden Kreisumlage. Etwa 2,6 Mio€ verfallen auf den sachl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Von den 4,6 Mio€ der Personalausgaben, entfallen 2,7 Mio€ an unsere Kindertageseinrichtungen. Lediglich 1,1 Mio€ sind für unsere Verwaltung und 519 T€ für Mitarbeitende an Bauhof und Kläranlage zu entrichten.

Bei den Einnahmen des Vermögenshaushalts plant man, das 2024 2,4 Mio€ über Beiträge und Entgelte ins Gemeindesäckel fließen. Hierin enthalten ist die zweite Abschlagszahlung der Verbesserungsbeiträge aus dem Abwasserkonzept der Zukunft in Höhe von 2,3 Mio€ (siehe Themenseite Abwasserkonzept der Zukunft16interner Link, Themenseite Abwasserkonzept der Zukunft: 4.2 Verbesserungsbeiträge, aufgerufen am 22.3.2024). Weitere Einnahmen in Höhe von 1,9 Mio€ sollen aus der Zuführung des Verwaltungshaushaltes und weitere 1,9 Mio€ aus Vermögensveräußerungen kommen. Für 2024 ist lediglich eine Kreditaufnahme von 500 T€ geplant.

Hauptposten der Ausgaben im Vermögenshaushalt liegen bei 4,1 Mio€ bzw. 2,6 Mio€ bei den Hoch- bzw. Tiefbaumaßnahmen. Weitere 1,3 Mio€ fallen auf Grunderwerb und Erschließungsbeiträge. Für die Tilgung von Krediten sind 237 T€ veranschlagt.

Gemeinderätin Froschmeir zeigte sich mit den Aufwendungen für den Straßenunterhalt unzufrieden. Sie bemängelte, dass lediglich die komplett sanierungsbedürftigen Straßen angegangen würden. Froschmeir verwies auf das durchgeführte Straßenscanning und dass man die einfacher zu sanierenden Straßen so lange vernachlässige, bis sie einer Totalerneuerung bedürften. Bürgermeister Kumpf wollte dem nicht beipflichten. Er verwies auf die angestrebte Sanierung der Eicherstraße (siehe vorgestelltes Sanierungsverfahren17interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: Vorstellung Straßensanierungs-Verfahren, aufgerufen am 22.3.2024). Kämmerer Kahn forderte erst die weiteren Schritte zum Abwasserkonzept der Zukunft voranzubringen, ehe man sich auf zusätzliche Straßensanierung einließe. Ferner könne er im Haushaltsplan keine Gelder für Straßensanierungen ansetzen, ohne dass der Gemeinderat diese anzugehen beschlossen hätte.

Weiterhin verwies Gemeinderätin Froschmeir auf das Haus der Vereine in Karlskron. Hierzu fordere sie seit einigen Jahren erfolglos ein Sanierungskonzept. Die in der Planung veranschlagten 85 T€ für einen neuen Anstrich stünden kaum im Verhältnis zu den voraussichtlichen 2,5 Mio€ welche für Abriss und Neubau des alten Schulhauses in Adelshausen aufzuwenden seien.

Mit 16 Ja und einer Nein-Stimme wurde der vorgestellte Haushaltsplan als Haushaltssatzung erlassen.

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6. Haushalt 2024: Genehmigung des Finanzplans und des Investitionsprogramms 2023-2027

Die verbliebenen Grundstücke aus dem Baugebiet Straßäcker sollen in den Jahren 2025 / 26 noch 800 T€ einbringen. Mit der Fertigstellung des Baugebiets Am Linnerberg-Ost18interner Link, Themenseite Baugebiet: Am Linnerberg Ost, aufgerufen am 22.3.2024 rechnet man in 2025 mit 1,5 Mio€ und 2026 mit 1,2 Mio€ aus Grundstücksveräußerungen einzunehmen.

Auch die Abschlagszahlungen und Schlusszahlung für das Abwasserkonzept der Zukunft19interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgerufen am 22.3.2024 sollen in den Jahren 2025 – 2027 2,3 Mio€, 2,4 Mio€ und 3,0 Mio€ zurück in die Gemeindekasse bringen. Die Kosten für die weiteren Schritte der Projektumsetzung werden 2025 und 2026 mit 5,5 Mio€ und 2027 mit 5,3 Mio.€ angesetzt. In den Jahren 2026 und 2027 werden jedoch für die Umsetzung weitere Kreditaufnahmen in Höhe von je 2 Mio€ nötig sein.

Der Neubau Haus Sonnenschein20interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnenschein, aufgerufen am 22.3.2024 nimmt Fahrt auf und mit abgeschlossenen Gewerken kann mit Zuweisungen gerechnet werden. Diese sollen 1 Mio € im Jahr 2025, 380 T€ im Jahr 2026 und 35 T€ im Jahr 2027 betragen. In 2025 rechnet man noch mit Baukosten von 2,1 Mio€.

Als Ersatz für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge ist für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils ein Betrag in Höhe von 70 T€ als pauschale Zuweisung für den Straßenausbau vom Freistaat Bayern vorgesehen.

Entgegen den bisherigen Versicherungen den Waldkindergarten in Adelshausen für 100 T€ zu erstellen, wobei bisher immer auf 90 T€ Zuschuss verwiesen wurde (vgl. Themenseite Waldkindergarten21interner Link, Themenseite Waldkinderkarten: 2. Kosten, aufgerufen am 22.3.2024, sieht der Finanzplan für 2025 hierfür bereits 120 T€ Aufwände und nur noch 60 T€ Zuschüsse vor. Der Waldkindergarten ist bereits seit 2019 immer wieder im Gespräch. Die weigteren Planungen sind derzeit wegen Einwänden des Jugendamtes ins Stocken geraten.

Die im vorhergehenden Tagesordnungpunkt von Gemeinderätin Froschmeir angemerkten 2,5 Mio€ für das Dorfheim Adelshausen teilen sich auf die Jahre 2025 und 2026 mit je 1 Mio€ und 2027 mit weiteren 0,5 Mio€ auf.

In den Jahren 2025 bis 2027 ist eine jährliche Kredittilgung von 237 T€ vorgesehen. Zum Jahresende 2027 werden die Gemeindeschulden auf voraussichtlich 5,9 Mio€ anwachsen. Hiermit würde die vom Gemeinderat im Jahr 2011 beschlossene Schuldenobergrenze von 4,5 Mio€ überschritten werden.

Die Finanzierung der sehr hohen Investitionen im Finanzplanungszeitraum ist nur über Entnahmen aus den Rücklagen zu bewerkstelligen. Das Jahr 2025 zeigt im Finanzplanungszeitraum mit 3,3 Mio€ Rücklagenentnahme die höchste Summe. Letztlich ergibt sich zum 31.12.2027 ein Rücklagenstand in Höhe von 480 T€.

Kämmerer Kahn verwies eindringlich auf die erwartete ungünstige Finanzentwicklung. Je nach Jahresabschluss 2024 müssten in den nächsten Jahren Maßnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Aus diesen Gründen sollte die Aufrechterhaltung der finanziellen, aber auch der personellen Handlungsfähigkeit der Gemeinde in den nächsten Jahren Priorität bei allen politischen Entscheidungen haben, so Kahn.

Mit 16 Ja und einer Nein-Stimme wurde der vorgestellte Finanzplan und das Investitionsprogramm vom Gemeinderat genehmigt.

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7. Information zu einer Petition für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Karlskroner Ortsteil Probfeld

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Anwohner:innen haben eine Petition eingereicht, welche „viele Unterschriften“ trägt. Sie fordern die St2048 im Bereich Probfeld zwischen den Einmündungen des Brandheimerweg und Fruchtheim auf 50 km/h zu beschränken. Die Petition verweist insbesondere auf die Gefährdung von Schulkindern.

Bürgermeister Kumpf berichtete von ersten Erkundigungen bei den zuständigen Behörden. Hier sei mitgeteilt worden, dass Petitionen im Verkehrsrecht nicht vorgesehen und damit irrelevant seien. Außerdem verwies man darauf, dass die Petition stark auf emotionale Argumente setze, was bei einer Entscheidung für oder wider einer Geschwindigkeits­begrenzung außer Acht gelassen werden müsse.

Eine Beratung zu einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung in den zuständigen Gremien könne ggf. im April stattfinden, so Kumpf. Bürgermeister Kumpf sah ob der ersten ablehnenden Einschätzungen wenig Aussicht auf Erfolg, aber er bliebe dran.

Im Gemeinderat war viel Verständnis für die Belange der Probfelder Bürger:innen zu vernehmen. Die Gemeinderät:innen Hagl, Reitberger und Moosheimer schlugen vor, alternativ „ein gelbes Ortsschild“ zu errichten, womit automatisch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelte. Auch diesen Vorschlag wollte Bürgermeister Kumpf prüfen lassen.

Die Thematik hat mein Interesse geweckt und ich habe ChatGPT nach den Voraussetzungen für die Errichtung von Ortstafeln (gelbes Ortsschild) befragt. Gleichzeitig wollte ich wissen, was der Errichtung entgegensprechen würde.
Dies ist die Antwort von ChatGPT (klicken)

Für bayerische Kommunen gelten spezifische Voraussetzungen für die Errichtung von Ortstafeln gemäß den Regelungen in Bayern. Diese sind in der Bayerischen Straßenverkehrsordnung (BayStVO) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften festgelegt. Hier sind die grundlegenden Voraussetzungen:

  1. Innerörtliche Straße: Die Straße, an der die Ortstafeln errichtet werden sollen, muss innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der jeweiligen bayerischen Kommune liegen.
  2. Geschlossene Ortschaft: Es muss ein eindeutig definierter Beginn und ein Ende der geschlossenen Ortschaft vorhanden sein. Gemäß § 42 Absatz 1 BayStVO beginnt die geschlossene Ortschaft mit dem Ortseingangsschild und endet mit dem Ortsausgangsschild.
  3. Erforderlichkeit der Kennzeichnung: Die Verkehrssituation muss es erforderlich oder sinnvoll machen, den Beginn und das Ende der geschlossenen Ortschaft durch Ortstafeln zu kennzeichnen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Straße außerhalb der geschlossenen Ortschaft eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung hat als innerhalb der Ortschaft.

Tatsachen, die gegen die Errichtung von Ortstafeln sprechen könnten, könnten ähnlich denen sein, die bereits erwähnt wurden, wie zum Beispiel:

  1. Unklare Definition des Ortsanfangs und -endes: Wenn die Grenzen der geschlossenen Ortschaft nicht eindeutig definiert sind, könnte die Notwendigkeit von Ortstafeln in Frage gestellt werden.
  2. Unzureichende Verkehrssituation: Wenn es bereits ausreichende andere Verkehrszeichen oder Markierungen gibt, die den Verkehrsteilnehmern die Information über den Beginn und das Ende der geschlossenen Ortschaft vermitteln, könnten Ortstafeln als überflüssig erachtet werden.

Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen können jedoch je nach den spezifischen Regelungen der Bayerischen Straßenverkehrsordnung und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften variieren. Es wird empfohlen, die aktuell gültigen Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften für Bayern zu konsultieren, um detaillierte Informationen zu erhalten.

Quellen:

  • Bayerische Straßenverkehrsordnung (BayStVO)
  • Bayerische Verwaltungsvorschriften zum Straßenverkehr

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8. Anfragen und Mitteilungen

Gemeinderat Krammer T. verwies auf einen Beschluss des Gemeinderates aus 2009, nach welchem die Straße Fruchtheim außerhalb der Ortschaft auf 50 km/h begrenzt werden solle. Krammer T. forderte die Umsetzung des Beschlusses, da dies noch nicht geschehen sei. Kämmerer Kahn brachte an, dass nach der Sanierung der Straße im Jahr 2014 Fördermittel abgerufen wurden, welche die beschlossene Geschwindigkeitsbegrenzung ausschlossen. Die Förderung sehe eine Bindungsfrist von 10 Jahren vor.

Bürgermeister Kumpf verwies auf das 150-jährige Gründungsfest des Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsverein Karlskron22externer Link: Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsverein Karlskron, aufgerufen am 23.3.2024 vom 21. bis 23.6.2024. Für den Gemeinderat sei am 21.6. um 17:00 ein Tisch reserviert.

Bürgermeister Kumpf verwies auf „die Katzenproblematik“ in Aschelsried. Hier würde es eine Einfangaktion geben, um der Katzenanzahl Herr zu werden. Die Aktion würde angekündigt, sodass Katzenbesitzer:innen für diese Zeit dafür sorgen könnten, dass die eigene Katze in dieser Zeit zu Hause bleibe.

Gemeinderat Wendl erkundigte sich zum Stand der Absprachen mit der Firma Anumar23externer Link: Anumar GmbH Ingolstadt, aufgerufen am 23.3.2024 bzgl. der noch ausstehend Nachbesserungen zur Stromtrasse durch die Gemeinde. Bürgermeister Kumpf berichtete von Ortsterminen. Die Schäden seien aufgenommen und würden repariert werden. Seitens Anumar hätte man großes Interesse, dass die Ausgangssituation wieder hergestellt würde. Auch Gemeinderat Raba bestätigte die hohe Kooperationsbereitschaft von Anumar.

Gemeinderätin Froschmeir verwies auf das bevorstehende Osterfest und dass die Bürger:innen hierfür ihre Gräber schmücken würden. Es sei daher nötig, das Gießwasser für die Friedhöfe wieder zur Verfügung zustellen. Bürgermeister Kumpf verwies auf die Frostproblematik, stimmte aber zu, die Wasserleitung wieder aufzudrehen.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 17.3.2024
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024, aufgerufen am 17.3.2024
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 26.2.2024, aufgerufen am 29.3.2024
  • 4
    interner Link Themenseite „Abwasserkomzept der Zukunft“: 5.3.3 Teichkläranlage Aschelsried, aufgerufen am 22.3.2024
  • 5
    interner Link Themenseite „Abwasserkomzept der Zukunft“: 5.3.1 Teichkläranlage Pobenhausen, aufgerufen am 22.3.2024
  • 6
    interner Link Themenseite „Abwasserkomzept der Zukunft“: 5.3 Auflassung der Teichkläranlagen bzw. Umbau zu Pumpstationen, aufgerufen am 22.3.2024
  • 7
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. April 2022: 4.2 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr. 500 TF Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld, aufgerufen am 22.3.2024
  • 8
    externer Link, Gemeinde Karlskron: 019- Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.3.2024
  • 9
    externer Link, Markt Reichertshofen: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 38a „Gewerbegebiet bei Winden, östlich der A9 (Teilgeltungsbereich, TGB 2)“, aufgerufen am 22.3.2024
  • 10
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Haushalt 2023: Beratung des Haushaltsplans und Erlass der Haushaltssatzung, aufgerufen am 22.3.2024]
  • 11
    externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024
  • 12
    externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Vermögenshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024
  • 13
    Hinweis: Die Ausführungen für die Presse wurden mir ebenfalls zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Erläuterungen zu diesem und dem folgenden Tagesordnungspunkt ist diesen Unterlagen entnommen.
  • 14
    externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Verwaltungshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024
  • 15
    externer Link, Wikipedia.org (Deutsch): Vermögenshaushalt, aufgerufen am 22.3.2024
  • 16
    interner Link, Themenseite Abwasserkonzept der Zukunft: 4.2 Verbesserungsbeiträge, aufgerufen am 22.3.2024
  • 17
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. Februar 2024: Vorstellung Straßensanierungs-Verfahren, aufgerufen am 22.3.2024
  • 18
    interner Link, Themenseite Baugebiet: Am Linnerberg Ost, aufgerufen am 22.3.2024
  • 19
    interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgerufen am 22.3.2024
  • 20
    interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnenschein, aufgerufen am 22.3.2024
  • 21
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