Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2026

Eine Gruppe von vier deutschen Feuerwehrleuten in voller Ausrüstung steht erstaunt und entsetzt auf einer Wohnstraße, während sich ihr Feuerwehrauto direkt vor ihnen auflöst oder teleportiert. Der linke Feuerwehrmann deutet alarmiert auf den Vorgang.

In seiner ersten Arbeitssitzung befasste sich der neu gewählte Gemeinderat Karlskron intensiv mit einem Tagesordnungspunkt: Das Gremium lehnte die Beteiligung an einer bayernweiten Sammelausschreibung für neue Löschgruppenfahrzeuge (LF 10) ab. Diskutiert wurde die Beschaffung von zwei Fahrzeugen für die Wehren in Karlskron und Pobenhausen. Während die Pobenhausener den Fahrzeugtyp befürworteten, argumentierte die Feuerwehr Karlskron für ein TLF 3000, welches bereits 2021 in einem Fahrzeugkonzept aufgezeigt wurde.

Wie unterschiedlich der viel diskutierte „Bauturbo“ in der Praxis wirkt, zeigten zwei Bauangelegenheiten der Sitzung. Während eine Voranfrage den neuen Leitlinien entsprechend scheiterte, wurde ein zuvor durch das Landratsamt abgelehnter Bauantrag vom Gemeinderat genehmigt. Hier zeigt das neue Recht erste Früchte. Zudem standen die aktuellen Zahlen der kommunalen Verkehrsüberwachung auf der Tagesordnung.

Tagesordnung
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.5.2026

1.Genehmigung der Niederschrift vom 20.04.2026
2.Genehmigung der Niederschrift vom 11.05.2026
3.Bauangelegenheiten
3.1Bauturbo – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von vier Doppelhaushälften mit je einer Einzelgarage und Stellplatz, Bauort Fl.Nr. 462/13 Gmkg Karlskron, Riedelstr. 34, Mändlfeld
3.2Bauturbo – Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zur Errichtung einer 2. Wohneinheit sowie die Errichtung einer Dreifachgarage, Bauort Fl.Nr. 817 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 18, Grillheim
4.Bauleitplanung Nachbargemeinden
4.1Gemeinde Weichering – Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kindergarten Lichtenau“, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
4.2Gemeinde Baar-Ebenhausen – Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
5.Kommunale Verkehrsüberwachung – Jahresrechnung und Jahresstatistik 2025
6.Zuschussantrag der Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH
7.Beteiligung Sammelbeschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10
8.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 18.5.2026
Quelle: https://buergerinfo-Karlskron.digitalfabrix.de/1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.5.2026.

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.04.2026

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 20.4.20262interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. April 2026, aufgerufen am 16.5.2026 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 20.4.20263externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 20.04.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 21.5.2026 ist seit 18.5.2026 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 11.05.2026

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 11.5.20264interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Mai 2026, aufgerufen am 16.5.2026 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 11.05.20265externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 20.04.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 21.5.2026 ist seit 18.5.2026 im Bürgerportal verfügbar.

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3. Bauangelegenheiten

3.1 Bauturbo – Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von vier Doppelhaushälften mit je einer Einzelgarage und Stellplatz, Bauort Fl.Nr. 462/13 Gmkg Karlskron, Riedelstr. 34, Mändlfeld

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 5.7.2024 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Ein Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von sechs Doppelhaushälften auf diesem Grundstück behandelte der Gemeinderat Karlskron im Februar 20266interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2026: 4.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von sechs Doppelhaushälften mit je einer Einzelgarage und Stellplatz, Bauort Fl.Nr. 462/13 Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld, augerufen am 22.5.2026. U. a. wurde auf eine Bebauung in dritter Reihe verwiesen, die bislang immer abgelehnt wurde. Im Februar erteilte der Rat sein Einvernehmen nicht.

Im nun vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wurde die Anzahl der Doppelhaushälften von sechs auf vier reduziert. Das Landratsamt lehnt den Antrag offensichtlich weiter ab und er wird im Gemeinderat unter den Maßgaben des Bauturbos behandelt.

Die Größe der Doppelhäuser, wie auch die Zufahrt bleiben wie im vorangegangenen Antrag bei 9,5 m auf 6,5 m mit Satteldach. Das Grundstück zeigt der Flächennutzungsplan7externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Ortsteil Mändlfeld (PDF Download), aufgerufen am 27.2.2026 als dörfliches Mischgebiet. Einige Festsetzungen des einfachen Bebauungsplans Karlskron8externer Link, Gemeinde Karlskron: BP-Nr.19 Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron (PDF Download), aufgerufen am 22.5.2026 werden ebenfalls weiterhin nicht eingehalten. So sieht der einfache Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 350 m² pro Wohneinheit vor und für die Bebauung in zweiter Reihe sind Doppelhäuser explizit ausgeschlossen.

Es ist anzunehmen, dass ohne Bauturbo der Gemeinderat Karlskron weiterhin sein Einverständnis nicht erteilen würde. Der alte Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung im April die Leitlinien im Umgang mit dem Bauturbo9interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20. April 2026: 5. Festlegung der Leitlinien zum Umgang mit dem „Bauturbo“, aufgerufen am 22.5.2026 festgelegt. Die für diesen Antrag maßgebliche Festlegung dürfte sein, dass Bauvoranfragen mit Bezug auf den Bauturbo nicht möglich sind. Sollten diese dennoch erfolgen, werden diese abgelehnt. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass der Bauturbo einen städtebaulichen Vertrag vorsieht. Dieser kann jedoch nur geschlossen werden, wenn ein genehmigter Bauantrag vorläge. Dies habe zu der restiktiven Festlegung der Leitlinien geführt, Bauvoranfragen im Rahmen des Bautorbo grundsätzlich abzulehnen.

Der Gemeinderat Karlskron lehnte den Leitlinien zum Umgang mit dem Bauturbo entsprechend, den behandelten Antrag auf Vorbescheid einstimmig ab.

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3.2 Bauturbo – Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zur Errichtung einer 2. Wohneinheit sowie die Errichtung einer Dreifachgarage, Bauort Fl.Nr. 817 Gmkg Karlskron, Eicherstr. 18, Grillheim

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 25.4.2026 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Auch dieser Bauantrag war bereits im Gemeinderat Karlskron behandelt worden. Im April 2026 erteilte der Gemeinderat Karlskron sein Einvernehmen. Offensichtlich wurde dieser Bauantrag im Landratsatsamt abgelehnt und im Rahmen des Bauturbo wieder an die Gemeinde Karlskron weitergeleitet.

Das Vorhaben beabsichtigt die Aufstockung des bestehenden Wohngebäudes und die Errichtung einer 3-fach Garage mit darüber liegender 2. Wohneinheit. Beide Gebäude sollen je ein Walmdach mit 25° Dachneigung erhalten. Im gültigen Flächennutzungsplan10externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (PDF Download, Datei muss ggf. umbenannt werden), aufgerufen am 25.4.2026 ist die Fläche im Außenbereich dargestellt und es liegt keine Privilegierung11externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 25.4.2026 vor.

Die Frage nach dem Grund der Ablehnung im Landratsamt konnte Gemeinderat Brüderle nicht beantwortet werden. Gemeinderätin Lehner bezog sich auf den Abriss der Bestandsgarage am östlichen Grundstücksrand. Ihre Frage nach Ersatzstellplätzen konnte mit dem Verweis auf die 3-fach Garage beantwortet werden.

Der Gemeinderat Karlskron genehmigte einstimmig den im Rahmen des Bauturbo behandelten Bautrag.

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4. Bauleitplanung Nachbargemeinden

4.1 Gemeinde Weichering – Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kindergarten Lichtenau“, Beteiligung im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Weichering12externer Link, Gemeinde Weichering: Bekanntmachungen, aufgerufen am 22.5.2026 verfügbar.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und keine Einwände erhebt.

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4.2 Gemeinde Baar-Ebenhausen – Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Süd-West“, erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Informationen zu dieser Bauleitplanung sind zum Zeitpunkt dieses Beitrags auf den Seiten der Gemeinde Baar-Ebenhausen13externer Link, Gemeinde Baar-Ebenhausen: 22.04.2026 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbe- und Sondergebiet Süd-West“, aufgerufen am 22.5.2026 verfügbar. Diese Bauleitplaung der Nachbargemeinde Baar-Ebenhausen war bereits mehrfach im Gemeinderat Karlskron behandelt14interner Link, Suche auf Karlskron-Politik.info: „Gewerbegebiet+Süd-West“, aufgerufen am 22.5.2026.

Der Gemeinderat Karlskron stellte einstimmig fest, dass die Gemeinde Karlskron in ihren öffentlichen Belangen nicht betroffen oder beeinträchtigt ist und keine Einwände erhebt.

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5. Kommunale Verkehrsüberwachung – Jahresrechnung und Jahresstatistik 2025

Weil es hier regelmäßig zu Verwechslungen kommt, sei wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich hier um die von der Gemeinde beauftragten „Radarmessungen“ handelt. Es handelt sich NICHT um eine Auswertung der „Verkehrssmileys“!

20242025
Messungen66104
Fahrzeuge1836428971
Verfahren13521960
Fahrverbote2115
Ausgaben5507468873
Bußgelder7880882675
Überschuss2373413802
Ergebnisse der kommunalen Verkehrsüberwachung 2024 und 2025

Die Anzahl der Messungen wurde 2025 drastisch erhöht. Die Kosten hierfür erhöhten sich mehr, als die aus den Bußgeldern resultierenden Einnahmen. Ziel der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung ist, die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen. Mit diesem Augenmerk werden auch die Messstellen festgelegt. Die Ergebnisse der kommunalen Verkehrsüberwachung finden sich auf den Seiten der Gemeinde Karlskron15externer Link, Gemeinde Karlskron: Kommunale Verkehrsüberwachung, aufgerufen am 22.5.2026.

In der Aussprache zu dieser Informationsvorlage kam die Diskussion zügig weg vom eigentlichen Thema, hin zu den sichtbaren Verkehrssmileys. Gemeinderätin Froschmeir brachte als konkretes Beispiel den Verkehrssmiley am Zucheringer Weg nahe der Einmündung in die Kramerstraße in Mändlfeld. Dieser sei ihrer Ansicht nach zu nah an der Einmündung platziert und die Geschwindigkeit müsste ohnehin gedrosselt werden. Seine Wirkung verpuffe an dieser Stelle. Gemeinderat Kempter erkundigte sich nach den Ergebnissen aus Messungen der Verkehrssmileys. Hier erläuterte Bürgermeister Stefan Kumpf, dass diese Ergebnisse nicht geteilt würden. Die Smileys seien eher als Hinweis für jene gedacht, die versehentlich schneller fahren. Mit einem kleinen Hinweis über diese Tafeln, könne man den Verkehrsteilnehmern ihre Geschwindigkeit bewusst machen. Oft reiche das schon aus. Man verfüge in der Gemeinde jedoch auch über verdeckte Messmöglichkeiten. Hierbei könnten sehr genaue und anonyme Daten zu Geschwindigkeit und Fahrzeugtyp erhoben werden.

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6. Zuschussantrag der Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH

Die kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH16externer Link: Katholische Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH, aufgerufen am 23.5.2026 beantragt einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 530 €. Bürgermeister Kumpf merkte an, dass regelmäßig Anträge auf Zuschuss bei der Gemeinde eintreffen. Die Höhe des beantragten Zuschusses liegt im Rahmen der Entscheidungsfreiheit des Bürgermeisters. Da dieser Antrag in den Zeitraum der ersten Arbeitssitzung des neu gewählten Gemeinderates fiel, habe er sich entschieden den Punkt in die Tagesordnung zu nehmen.

Die kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH leistete 1214 Dorfhelferstunden in 2025, davon keine im Gemeindegebiet Karlskron. In Karlskron wurden jedoch 437 Betriebshelferstunden geleistet. Betriebshelfer kommen primär in landwirtschaftlichen Unternehmen zum Einsatz. Ihre Hauptaufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des Hofes zu sichern. Dorfhelfer hingegen haben ihren Schwerpunkt im familiären und hauswirtschaftlichen Bereich. Sie führen den Haushalt weiter, wenn die haushaltsführende Person ausfällt.

Gemeinderat Widuckel verwies auf die Vergütung von Dorf- und Betriebshelfern. Gemeinderat Wendl räumte ein, dass die Kosten für diese Einsätze bei Erfüllung der rechtlichen Vorgaben weitgehend von den Kranken-, Pflege- oder Rentenkassen getragen würden. Dies sei bei einem Einsatz in nicht-landwirtschaftlichen Haushalten nicht der Fall.

Der Gemeinderat Karlskron genehmigt den Zuschuss in Höhe von 530 € für die Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH einstimmig.

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7. Beteiligung Sammelbeschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10

Die langfristige Finanzplanung17interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026: Haushaltsplan – 6.2 Vermögenshaushalt, aufgerufen am 23.5.2026 der Gemeinde Karlskron sieht für die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge in Karlskron und Adelshausen jeweils ein Budget von 525.000 € vor. In dieser Sitzung ging es um die Frage, ob sich die Gemeinde an einer bayernweiten Sammelausschreibung des Landesfeuerwehrverbandes für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 beteiligen soll.

Zum besseren Verständnis: Was ist eine Sammelbeschaffung und was bedeuten die Fahrzeugtypen?

Bevor wir in die Diskussion des Gemeinderats einsteigen, hilft unbefangenen Leser:innen ein Blick auf die technischen und organisatorischen Grundlagen dieses Themas:

  • Das Löschgruppenfahrzeug LF 1018externer Link, Wikipedia: Löschgruppenfahrzeug, aufgerufen am 23.5.2026: Dies ist das klassische Allroundfahrzeug der deutschen Feuerwehren. Es transportiert eine komplette Löschgruppe von neun Einsatzkräften und führt standardmäßig einen Wassertank von mindestens 1.200 Litern mit sich. Das Fahrzeug eignet sich für die Brandbekämpfung und für einfache technische Hilfeleistungen.
  • Das Tanklöschfahrzeug TLF 3000/SG19externer Link, Magirus GmbH: LöschfahrzeugeMittlere LöschfahrzeugeTLF 3000, aufgrufen am 23.5.2026: Dieses Spezialfahrzeug dient primär dem Wassertransport an Orte ohne Hydrantennetz, wie Felder oder Waldwege. Es führt mindestens 3.000 Liter Wasser mit, hat dafür aber eine kleinere Kabine für nur drei oder sechs Einsatzkräfte. Das Kürzel „SG“ steht für eine Sondergestaltung, die an lokale Besonderheiten angepasst ist, beispielsweise ein kompakteres Fahrgestell für niedrige Feuerwehrhäuser.
  • Das Prinzip der Sammelbeschaffung: Schließen sich mehrere Gemeinden zusammen, um baugleiche Fahrzeuge in hoher Stückzahl zu bestellen, sinkt der Preis durch die effizientere Produktion der Hersteller. Zudem belohnt der Freistaat Bayern diese interkommunale Kooperation. Die reguläre staatliche Festbetragsförderung von rund 120.000 € erhöht sich bei einer Sammelbestellung um einen Bonus von 10 Prozent, also um rund 12.000 € für die Gemeindekasse.

Der unfertige Bedarfsplan als Stolperstein

Bereits im Februar 202520interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025: 8. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die drei gemeindlichen Feuerwehren Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen, aufgerufen am 23.5.2026 wurde die Erstellung eines externen Feuerwehrbedarfsplans in Auftrag gegeben. Dieser Plan sollte eigentlich als objektive Entscheidungsgrundlage für künftige Fahrzeugbeschaffungen dienen.

In der Sitzung stellte sich jedoch heraus, dass der Bedarfsplan noch nicht fertiggestellt ist. Die bisher vorliegenden Zwischenergebnisse stufte Bürgermeister Stefan Kumpf als wenig aussagekräftig und dürftig ein. Die beauftragte Firma habe weder den Kreisbrandrat einbezogen noch Querverbindungen zu den Feuerwehren der Nachbargemeinden analysiert. Ein Vergleich mit Nachbarwehren sei so nicht möglich. Der Bedarfsplan könne daher aktuell nicht als Grundlage für eine Entscheidung dienen.

Gemeinderat Reitberger und Gemeinderätin Froschmeir hinterfragten daraufhin, warum in der Beschlussvorlage überhaupt auf diesen Plan verwiesen wird, wenn er keine Entscheidungsgrundlage bietet. Zudem liege der aktuelle Stand des Dokuments dem Gemeinderat gar nicht vor. Was man nicht kenne, könne man nicht beurteilen. Gemeinderat Schwinghammer bezweifelte, ob der Plan seinen Preis von 15.000 € wert sei, da die gewünschte externe Bedarfsklärung und die Abstimmung mit den Nachbarwehren fehlten. Er forderte, den fertigen Plan abzuwarten. Gemeinderat Kempter schloss sich dieser Kritik an und äußerte, der Entwurf lese sich eher wie ein Wunschzettel der Feuerwehr. Er fühle sich durch das Verfahren genötigt.

Zeitdruck und ungeklärte Folgekosten

Die Sammelausschreibung des Landesfeuerwehrverbandes umfasst rund 250 Fahrzeuge des Typs LF 10. Die Auslieferung soll in den Jahren 2027 bis 2030 erfolgen. Allerdings verlangt der Verband eine verbindliche Teilnahmeerklärung der Gemeinden inklusive der Zustimmung des Kreisbrandrates noch im Mai 2026.

Bürgermeister Kumpf schlug vor, sich mit zwei Fahrzeugen des Typs LF 10 für Karlskron und Pobenhausen unter Vorbehalt an der Ausschreibung zu beteiligen, um die Förderung zu sichern. Eine Korrektur sei bis Juni möglich. Mehrere Gemeinderät:innen verwiesen jedoch auf die Formulierung der Unterlagen, nach der bereits Ende Mai eine verbindliche Zusage fällig sei. Die Gemeinderäte Schwinghammer und Brüderle hinterfragten kritisch, ob ein Rücktritt nach einer Zusage überhaupt noch ohne rechtliche oder finanzielle Folgen möglich sei.

Zusätzliche Bedenken betrafen die Infrastruktur. Der Zwischenstand des Bedarfsplans sieht für die Feuerwehr Pobenhausen ein LF 10 vor. Das dortige Feuerwehrhaus muss jedoch saniert oder neu gebaut werden. Für dieses Bauprojekt sind im Gemeindehaushalt bisher keine Mittel eingeplant. Gemeinderätin Straub betonte, dass die Fahrzeugbeschaffung zwingend zur Sanierungsplanung des Hauses passen müsse, und warnte vor der kurzen Frist. Gemeinderat Wendl warnte bildhaft davor, blind nach Fördermitteln zu greifen: „Wir dürfen nicht in die Förderkarotte beißen, nur weil sie vor uns hängt.“ Gemeinderat Widuckel sah ebenfalls ein hohes Risiko für Fehlentscheidungen und riet zur Ruhe, da es sich um einen Fahrzeugersatz handle und weitere Sammelbestellungen in Zukunft möglich seien. Gemeinderat Hagl hielt dagegen, dass die Kosten für Fahrzeuge und Gebäude ohnehin notwendige Ausgaben seien.

Gemeinderätin Froschmeir verwies auf eine frühere gemeinsame Beschaffung eines HLF 20 mit dem Markt Burgheim. Damals seien ungenutzte Ausrüstungsteile mitbestellt worden, während benötigte Teile nachträglich gekauft werden mussten. Dadurch relativiere sich der finanzielle Vorteil einer Sammelbeschaffung im Nachgang deutlich.

Die Perspektive der aktiven Feuerwehr

Auf Antrag der Gemeinderäte Krammer T. und Reitberger erhielt der anwesende Kommandant der Feuerwehr Karlskron, Matthias Sterr, das Wort.

Sterr verwies auf das bereits im Februar 202121interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Feb. 2021: 6. Antrag der FF Karlskron zur Umsetzung eines Fahrzeugkonzepts, aufgerufen am 23.5.2026 vorgestellte Fahrzeugkonzept. Seither sei eine Beschaffungsmöglichkeit für ein TLF 3000 ungenutzt verstrichen. Das aktuelle Löschfahrzeug der Karlskroner Wehr stammt aus dem Jahr 1996 und weist technische Mängel auf, so funktionieren unter anderem einige Schalter nicht mehr. Das von der Feuerwehr gewünschte TLF 3000/SG soll dieses Altfahrzeug ersetzen. Seit dem Konzept von 2021 sei lediglich der Mannschaftstransportwagen angeschafft worden, während ein Kommandowagen abgelehnt wurde. Ein eigener Fahrzeugausschuss der Feuerwehr habe die Bedarfe geprüft und das TLF 3000/SG als passenden Ersatz definiert.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Brüderle bezüglich des Preisunterschieds zwischen einem LF 10 und einem TLF 3000 erklärte Sterr, dass ein direkter Vergleich kaum möglich sei. Gemeinderat Doppler ergänzte, dass die Stadt Geisenfeld kürzlich ein solches Fahrzeug für rund 650.000 € abzüglich Förderung erworben habe.

Gemeinderat Glöckl M. (Kommandant FFW Pobenhausen) nahm Stellung zum Vorwurf des Wunschzettels. Für Pobenhausen passe das vorgeschlagene LF 10 bezüglich der Ausstattung und es passe auch in das bestehende Gebäude, sofern dieses saniert werde. Das LF 10 sei ohnehin der Wunsch der Pobenhausener Wehr gewesen. Auf Nachfrage von Gemeinderat Reitberger, ob bei dem LF 10 alles enthalten sei, erklärte Glöckl M., dass Funk und Atemschutz gemäß Ausschreibung noch hinzukämen, diese jedoch eventuell aus dem Altbestand übernommen werden könnten.

Bezüglich eines Hinweises des Kreisbrandrates, wonach die Zahl der aktiven Feuerwehrdienstleistenden sinke und deshalb ein LF 10 sinnvoll sei, widersprach Kommandant Sterr für Karlskron. Es gebe keinen Rückgang der Ehrenamtlichen, der Atemschutz könne derzeit problemlos dreifach besetzt werden.

Debatte über Prioritäten und die Abstimmung

In der abschließenden Diskussion zeichneten sich unterschiedliche Prioritäten ab. Gemeinderat Krammer T. wies darauf hin, dass das Pobenhausener Fahrzeug aus dem Jahr 2002 stamme und damit sechs Jahre jünger sei als das Karlskroner Fahrzeug. Man solle zuerst das dringendste Fahrzeug beschaffen und sich aktuell nicht an der Sammelausschreibung für das LF 10 beteiligen.

Gemeinderat Raba plädierte dafür, dem Urteil der Kommandanten zu vertrauen, jetzt ein LF 10 für Pobenhausen zu bestellen und rasch eine Lösung für das Karlskroner TLF 3000 zu suchen. Dem schloss sich Gemeinderat Doppler an. Gemeinderätin Straub schlug vor, jetzt das TLF 3000 für Karlskron anzugehen und für Pobenhausen Fahrzeug und Haus gemeinsam zu planen. Gemeinderat Brüderle sah ebenfalls zwei getrennte Aufgaben, den Baubedarf in Pobenhausen und den dringenderen Fahrzeugbedarf in Karlskron.

Bürgermeister Kumpf fasste die Stimmung zusammen. Man beabsichtige sich nicht an der aktuellen Ausschreibung zu beteiligen, stattdessen das direkte Gespräch mit den Kommandanten sowie dem Kreisbrandrat zu suchen und das Thema bis August wieder vorzulegen.

Die Abstimmungen im Detail:

  1. Beteiligung an der Sammelbeschaffung des Landesfeuerwehrverbandes mit einem LF 10 für die Feuerwehr Pobenhausen: Das Gremium stimmte mit 10 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen ab. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag in der bayerischen Gemeindeordnung22externer Link, BAYERN.RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Art. 51 (1), aufgerufen am 23.5.2026 als abgelehnt. Karlskron nimmt somit nicht an dieser Sammelausschreibung teil.
  2. Auftrag an die Verwaltung zur Organisation eines Abstimmungsgesprächs: Die Verwaltung wurde beauftragt, innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Treffen mit dem Kreisbrandrat und den Kommandanten der Feuerwehren zu organisieren. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat mitgeteilt. Beschluss: Einstimmig angenommen.

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8. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Stefan Kumpf informierte das Gremium, dass für die ausstehenden Gewerke für Modernisierung und Ausbau der Kläranlage23interner Link, Themenseite „Abwasserkonzept der Zukunft“: 5.5 Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Karlskron, aufgerufen am 23.5.2026 Angebote eingegangen sind. Diese werden derzeit für eine Entscheidung im Bau- und Umweltausschuss aufbereitet. Ein Termin für die Sitzung sei noch nicht festgelegt.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel. Trotz sorgfältiger Erstellung und Darstellung der Inhalte wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.5.2026
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. April 2026, aufgerufen am 16.5.2026
  • 3
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 20.04.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 21.5.2026
  • 4
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. Mai 2026, aufgerufen am 16.5.2026
  • 5
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 20.04.2026 (PDF-Dateidownload), aufgerufen am 21.5.2026
  • 6
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2026: 4.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von sechs Doppelhaushälften mit je einer Einzelgarage und Stellplatz, Bauort Fl.Nr. 462/13 Gmkg Karlskron, nähe Riedelstraße, Mändlfeld, augerufen am 22.5.2026
  • 7
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Ortsteil Mändlfeld (PDF Download), aufgerufen am 27.2.2026
  • 8
    externer Link, Gemeinde Karlskron: BP-Nr.19 Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Karlskron (PDF Download), aufgerufen am 22.5.2026
  • 9
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20. April 2026: 5. Festlegung der Leitlinien zum Umgang mit dem „Bauturbo“, aufgerufen am 22.5.2026
  • 10
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Flächennutzungsplan Karlskron (PDF Download, Datei muss ggf. umbenannt werden), aufgerufen am 25.4.2026
  • 11
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 25.4.2026
  • 12
    externer Link, Gemeinde Weichering: Bekanntmachungen, aufgerufen am 22.5.2026
  • 13
    externer Link, Gemeinde Baar-Ebenhausen: 22.04.2026 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Gewerbe- und Sondergebiet Süd-West“, aufgerufen am 22.5.2026
  • 14
    interner Link, Suche auf Karlskron-Politik.info: „Gewerbegebiet+Süd-West“, aufgerufen am 22.5.2026
  • 15
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Kommunale Verkehrsüberwachung, aufgerufen am 22.5.2026
  • 16
    externer Link: Katholische Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH, aufgerufen am 23.5.2026
  • 17
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16. März 2026: Haushaltsplan – 6.2 Vermögenshaushalt, aufgerufen am 23.5.2026
  • 18
    externer Link, Wikipedia: Löschgruppenfahrzeug, aufgerufen am 23.5.2026
  • 19
    externer Link, Magirus GmbH: LöschfahrzeugeMittlere LöschfahrzeugeTLF 3000, aufgrufen am 23.5.2026
  • 20
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 3. Februar 2025: 8. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die drei gemeindlichen Feuerwehren Karlskron, Pobenhausen und Adelshausen, aufgerufen am 23.5.2026
  • 21
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 8. Feb. 2021: 6. Antrag der FF Karlskron zur Umsetzung eines Fahrzeugkonzepts, aufgerufen am 23.5.2026
  • 22
    externer Link, BAYERN.RECHT: Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Art. 51 (1), aufgerufen am 23.5.2026
  • 23
    interner Link, Themenseite „Abwasserkonzept der Zukunft“: 5.5 Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage Karlskron, aufgerufen am 23.5.2026

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