Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 30. Oktober 2023

Lesedauer: 3 Minuten

Erneut stand ein Thema aus dem Abwasserkonzept der Zukunft auf dem Plan. Nachdem man sich im Gremium mit der Fassaden­gestaltung des Kläranlagen­betriebsgebäudes sehr unzufrieden zeigte, wurden weitere Entwürfe ausgearbeitet. Letztlich entschied sich der Karlskroner Gemeinderat für die Fassade mit dem geringsten Preis und stellte sich damit der Empfehlung aus dem Technischen Bauamt entgegen. Die resultierenden Einsparungen von 20 T€ bleiben im 20-Millionenprojekt der Gemeinde unwesentlich. Wie Bürgermeister Kumpf treffend bemerkte, handelt es sich bei dieser Entscheidung um Symbolpolitik.

Bei den Bauangelegenheiten sorgte ein Antrag auf Vorbescheid für Diskussion. Für das betreffende Grundstück waren zuvor bereits Anträge auf Vorbescheid gestellt und offensichtlich vor abschließender Bewertung durch das Landratsamt wieder zurückgezogen worden. Der Bauwunsch des Grundstückinhabers scheint auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Das Grundstück umschlossen von umliegender Bebauung. Da die betroffene Fläche immer wieder unter Wasser steht, befürchten Nachbarn negative Auswirkungen auf ihre Grundstücke. Daher fordert der Gemeinderat in seiner dem Vorbescheid zustimmenden Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde ein entsprechendes Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 30.10.2023

1.Genehmigung der Niederschrift vom 18.09.2023 – erneute Behandlung
2.Genehmigung der Niederschrift vom 25.09.2023 – erneute Behandlung
3.Genehmigung der Niederschrift vom 09.10.2023
4.Bauangelegenheiten
4.1Bauantrag zur Errichtung einer Lager- und Produktionshalle, Bauort Fl.Nr. 557, 561/19, 561/21 Gmkg Karlskron, Münchener Str. 45, Brautlach
4.2Tekturantrag zum Neubau eines Dreispänners mit 3 Doppelgaragen, Bauort Fl.Nr. 41/5 Gmkg Karlskron, Hauptstr. 61, Karlskron
4.3Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes, Bauort Fl.Nrn. 554 und 555/3 Gmkg Karlskron, nähe Untere Au, Brautlach
4.4Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.NR. 695 Gmkg Karlskron, nähe Eicherstraße, Grillheim
4.5Bauantrag zum Dachgeschossausbau und Errichtung einer Dachgaube für Büroräume auf einer bestehenden Garage, Bauort Ingolstädter Str. 10, Fl.Nr. 175 Gmkg Karlskron, Karlskron
4.6Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus (landwirtschafltiche Lager- und Maschinenhalle), Bauort Fl.Nr. 87 Gmkg Pobenhausen, St.-Quirin-Str. 7, Pobenhausen
4.7Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 441/2 Gmkg Karlskron, nähe Kramerstraße, Mändlfeld
4.8Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried
5.Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden
5.1Bauleitplanung Nachbargemeinden-Gemeinde Weichering 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Sondergebiet „Paketzentrum Weichering“ im Parallelverfahren mit vorhabenbezogener Bebauungsplan „Paketzentrum Weichering“; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
5.2Bauleitplanung Nachbargemeinden – Weichering Bebauungsplan „Weingasse“ – 1. Änderung; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
5.3Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen Einbeziehungssatzung „Weiherstraße“; Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
6.Kläranlage Karlskron – Neubau Betriebsgebäude – Fassade
7.Erneuerung des Außenaltares am Kalvarienberg – Antrag auf gemeindlichen Zuschuss
8.Neuerlass Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
9.Förderungen von Fotovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken
10.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 30.10.2023
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 28.10.2023

Gemeindertätin Moosheimer und Gemeinderat Glöckl waren zur Sitzung entschuldigt.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.09.2023 – erneute Behandlung

Die Behandlung dieser Niederschrift wurde von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 9.10.20232interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023 gestrichen. Zu dieser Niederschrift wird in dieser Sitzung das erste Mal öffentlich beraten. In Anbetracht dessen ist der Zusatz „erneute Behandlung“ in dieser Tagesordnung für meinen Kenntnisstand inhaltlich nicht korrekt.

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 18.9.20233interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 18.9.20234externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 18.09.2023, aufgerufen am 25.11.2023 ist seit 13.11.2023 im Bürgerportal verfügbar.

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 25.09.2023 – erneute Behandlung

Die Behandlung dieser Niederschrift wurde von der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 9.10.20235interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023 gestrichen. Zu dieser Niederschrift wird in dieser Sitzung das erste Mal öffentlich beraten. In Anbetracht dessen ist der Zusatz „erneute Behandlung“ in dieser Tagesordnung für meinen Kenntnisstand inhaltlich nicht korrekt.

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 25.9.20236interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 25.9.20237externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 25.09.2023, aufgerufen am 25.11.2023 ist seit 13.11.2023 im Bürgerportal verfügbar.

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3. Genehmigung der Niederschrift vom 09.10.2023

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 9.10.20238interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. Oktober 2023, aufgerufen am 28.10.2023 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 9.10.20239externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 09.10.2023, aufgerufen am 25.11.2023 ist seit 13.11.2023 im Bürgerportal verfügbar.

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4. Bauangelegenheiten

4.1 Bauantrag zur Errichtung einer Lager- und Produktionshalle, Bauort Fl.Nr. 557, 561/19, 561/21 Gmkg Karlskron, Münchener Str. 45, Brautlach

Position im BayernAtlas – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Mit dem vorliegenden Antrag wird den Anforderungen der Naturschutzbehörde bzgl. der Bepflanzung und der Parkplätze entsprochen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans10externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 17 „An der B13 bei Brautlach“, aufgerufen am 1.11.2023 werden eingehalten.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.2 Tekturantrag zum Neubau eines Dreispänners mit 3 Doppelgaragen, Bauort Fl.Nr. 41/5 Gmkg Karlskron, Hauptstr. 61, Karlskron

Der zu dieser Tektur gehörende Bauantrag wurde am 20.9.202111interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. September 2021: 4.4. Bauantrag zum Neubau eines Dreispänners mit 3 Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.41/5 Gmkg Karlskron, Hauptstr.61, Karlskron, aufgerufen am 1.11.2023 im Gemeinderat behandelt.

Skizze im BayernAtlas, erstellt im September 2021 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die mit dieser Tektur beantragten Änderungen betreffen die Abmessungen des Dreispänners und die Änderung einer Doppelgarage in einen Carport. Die zulässige GRZ12 externer Link, Wikipedia: „Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ)“, aufgerufen am 25.9.202112 von 0,35 wird nunmehr auf 0,535 (zuvor 0,541) überschritten. Die Änderungen wurden zuvor mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.3 Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes, Bauort Fl.Nrn. 554 und 555/3 Gmkg Karlskron, nähe Untere Au, Brautlach

Das beantragte Betriebsgebäude soll eine Länge von 112 m aufweisen und 10 m hoch werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans13externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Brautlach III“, aufgerufen am 1.11.2023 werden eingehalten.

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 1.11.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.4. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort Fl.NR. 695 Gmkg Karlskron, nähe Eicherstraße, Grillheim

Zuletzt wurde zu diesem Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern am 26.9.202214interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. September 2022: 3.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern, Bauort: Fl-Nr.695 Gmkg Karlskron, nähe Eicherstraße, Grillheim, aufgerufen am 1.11.2023 behandelt. Nun liegt der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses vor. Gemeinderat Hagl stellte die berechtigte Frage nach dem Status des letzten Antrags. Es war zu vernehmen, dass dieser vom Antragsteller zurückgezogen und somit nicht abschließend entscheiden wurde.

Skizze zum Antrag auf Vorbescheid vom Sept. 2022:

Skizze im BayernAtlas, erstellt im September 2022 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Skizze zum Antrag auf Vorbescheid vom Okt. 2023

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 2.11.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Flächennutzungsplan Karlskron15externer Link, „Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) „Flächennutzungsplan Karlskron“, aufgerufen am 1.11.2023 zeigt das betreffende Grundstück vollständig als allgemeines Wohngebiet.

Nach meiner Beobachtung hat sich die Baulinie, welche bereits 2022 mit dem Landratsamt abgesprochen gewesen wäre, im nun vorliegenden Antrag etwas nach Osten verschoben.

Auszug Flächennutzungsplan Karlskron: Fl-Nr.695 - nahe Eicherstraße, Grillheim
Auszug Flächennutzungsplan Karlskron: Fl-Nr.695 – nahe Eicherstraße, Grillheim

Gemeinderätin Froschmeir brachte die Bedenken von Nachbar zu Protokoll. Die Wiese sei häufig von Wasser überflutet und man befürchtet durch diese Baumaßnahme eine Hochwasserverlagerung auf die eigenen Grundstücke. Froschmeir wollte wissen, ob hierzu aus der Genehmigungsbehörde an die Gemeinde Karlskron zurückgemeldet würden. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass die Rückmeldungen nicht sonderlich umfangreich ausfielen. Geschäftsführer Donaubauer beantwortete Froschmeirs Nachfrage zu den vorangegebenen Anträgen auf Vorbescheid, dass diese vor einer abschließenden Entscheidung vom Antragsteller zurückgezogen wurden und daher in der Gemeinde keine weiteren Informationen vorlägen.

Nach Gemeinderat Krammer T. sei die Hochwasserproblematik nicht von der Hand zu weisen. Er sähe sich jedoch im Stande, dem Antrag zuzustimmen, sofern man in der Stellungnahme ein Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes einfordere. Gemeinderat Wendl stimmte Krammer zu. Es handele sich um einen Vorbescheid und vor einem Bau sei noch ein Bauantrag einzureichen. Läge dann ein Gutachten zur Hochwasserthematik vor, hätte man diesbezgl. eine gute Basis für die Entscheidung zu einem möglichen Bauantrag.

Gemeinderat Krammer D. zeigte sich unzufrieden mit der intensiven Diskussion, da über den Antrag ohnehin im Landratsamt entschieden würde. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass hierbei das Einvernehmen des Gemeinderates unerheblich sei. Damit sei egal, welche Argumente in der Ratsdiskussion vorgebracht würden. Geschäftsführer Donaubauer mochte dem in dieser Ausprägung nicht zustimmen. Zwar sei es richtig, dass über Genehmigung oder Ablehnung nicht im Gemeinderat entschieden würde. Doch seitens der Genehmigungsbehörde tröge die Stellungnahme des Gemeinderates durchaus der Entscheidungsfindung bei. Geäußerte Bedenken würden sehr wohl in Betracht gezogen und zur Kenntnis genommen.

Der Beschlussvorlage, welche bereits einen Hochwasserhinweis enthielt, sollte noch eine Forderung zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes hinzugefügt werden. Unter dieser Voraussetzung erteilte der Karlskroner Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

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4.5 Bauantrag zum Dachgeschossausbau und Errichtung einer Dachgaube für Büroräume auf einer bestehenden Garage, Bauort Ingolstädter Str. 10, Fl.Nr. 175 Gmkg Karlskron, Karlskron

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 1.11.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Es wird beantragt, über einer bestehenden Garage ein Obergeschoss für Büroräume zu errichten. Das Vorhaben befindet sich außerhalb eines gültigen Bebauungsplans und das Grundstück befindet gem. Flächennutzungsplan Karlskron16externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) „Flächennutzungsplan Karlskron“, aufgerufen am 1.11.2023 im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan zeigt für die Fläche eine gewerbliche Nutzung.

Bürgermeister Kumpf war von der Beratung als auch der Abstimmung ausgeschlossen, da er zum Antragsteller in verwandtschaftlicher Beziehung steht.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.6 Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus (landwirtschafltiche Lager- und Maschinenhalle), Bauort Fl.Nr. 87 Gmkg Pobenhausen, St.-Quirin-Str. 7, Pobenhausen

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 1.11.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Anbau soll an eine bestehende Lagerhalle erfolgen. Das bestehende Wohnhaus soll im Zuge dieser Baumaßnahme abgerissen werden.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.7 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, Bauort Fl.Nr. 441/2 Gmkg Karlskron, nähe Kramerstraße, Mändlfeld

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 3.11.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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4.8 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle, Fl.Nr. 2133 Gmkg Adelshausen, Dorfstr. 3, Aschelsried

Skizze im BayernAtlas, erstellt am 1.11.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

An eine bestehende Lagerhalle soll ein Anbau mit 11,5 m auf 18,8 m an der Grenze errichtet werden. Der betroffene Nachbar hat dem Vorhaben zugestimmt.

In der Sitzung wurde darauf verwiesen, dass die Fläche nicht im Umgriff eines gültigen Bebauungsplans sei und im Außenbereich läge. Einen Hörfehler mag ich hierzu nicht ausschließen, da der Flächennutzungsplan17externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) „Flächennutzungsplan Aschelsried“, aufgerufen am 1.11.2023 das Grundstück als dörfliches Mischgebiet zeigt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb und eine Privilegierung18externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 1.11.2023 liegt vor.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

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5. Bauleitplanverfahren Nachbargemeinden

5.1 Bauleitplanung Nachbargemeinden-Gemeinde Weichering 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Sondergebiet „Paketzentrum Weichering“ im Parallelverfahren mit vorhabenbezogener Bebauungsplan „Paketzentrum Weichering“; Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Bekanntmachungen zum Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde sind über deren Internetseite19externer Link, Gemeinde Weichering: Bekanntmachung vom 25.9.2023, aufgerufen am 2.11.2023 verfügbar. Die betroffene Fläche befindet sich westlich von Weichering.

Der Karlskroner Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass Karlskron von dieser Maßnahme nicht in den öffentlichen Belangen betroffen ist.

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5.2 Bauleitplanung Nachbargemeinden – Weichering Bebauungsplan „Weingasse“ – 1. Änderung; Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Bekanntmachungen zum Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde sind über deren Internetseite20externer Link, Gemeinde Weichering: Bekanntmachung vom 11.10.2023, aufgerufen am 2.11.2023 verfügbar.

Der Karlskroner Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass Karlskron von dieser Maßnahme nicht in den öffentlichen Belangen betroffen ist.

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5.3 Bauleitplanung Nachbargemeinde – Gemeinde Baar-Ebenhausen Einbeziehungssatzung „Weiherstraße“; Behörden- und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Bekanntmachungen zum Bauleitplanverfahren der Nachbargemeinde sind über deren Internetseite21externer Information nicht mehr verfügbar, Stand 23.12.2023 verfügbar.

Der Karlskroner Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass Karlskron von dieser Maßnahme nicht in den öffentlichen Belangen betroffen ist.

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6. Kläranlage Karlskron – Neubau Betriebsgebäude – Fassade

In der Sitzung vom 25.9.2023 zeigte sich der Gemeinderat der Gestaltung des Betriebsgebäudes22interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. September 2023: 1.2 Neue Details zur Erweiterung und Modernisierung der Zentralkläranlage, aufgerufen am 3.11.2023 der zu modernisierenden Kläranlage Karlskron gegenüber sehr ablehnend. Gemeinderat Schwinghammer bezeichnete das Gebäude gar als „zu schön“. Nun wurden weitere Varianten der Fassadengestaltung ausgearbeitet und im Bauausschuss behandelt.

Betriebsgebäude der Kläranlage Karlskron mit Glasfront
Variante 0: Betriebsgebäude der Kläranlage Karlskron mit Glasfront (Planerstellung durch WipflerPlan im Auftrag der Gemeinde Karlskron; mit freundlicher Genehmigung zur Verwendung auf Karlskron-Politik.info durch Bgm. Stefan Kumpf)

Die am 25.9. gezeigte „Variante 0 – Glasfront“ bleibt nach wie vor die bevorzugte Variante des Technischen Bauamts. Hier soll der Bereich mit dem Obergeschoss eine Glasfront nach Süden erhalten. Die Glasfront, so die zuständige Architektin, gewährleiste einerseits den ungehinderten Blick auf die Anlage (die Leitwarte soll im Obergeschoss angesiedelt sein). Andererseits sorge es für ausreichend Licht in den Räumen. Mit einer Verschattung durch Außenlamellen soll einer Überhitzung vorgebeugt werden. Die Preisschätzung für diese Fassadenvariante liegt bei 50 T€.

Lochfensterfassade - Betriebsgebäude der Kläranlage Karlskron
Variante 1: Lochfensterfassade – Betriebsgebäude der Kläranlage Karlskron (Planerstellung durch WipflerPlan im Auftrag der Gemeinde Karlskron; mit freundlicher Genehmigung zur Verwendung auf Karlskron-Politik.info durch Bgm. Stefan Kumpf)

„Variante 1 – Lochfensterfassade“ stellt das dar, was man üblicherweise im Privatbau umsetzt. Die Fenster befinden sich in der Außenwand und bilden keine zusammenhängende Fläche. Die Preisschätzung für diese Fassadenvariante liegt bei 32 T€.

Panelfassade mit Einzelfenster - Betriebsgebäude der Kläranlage Karlskron
Variante 2: Panelfassade mit Einzelfenster – Betriebsgebäude der Kläranlage Karlskron (Planerstellung durch WipflerPlan im Auftrag der Gemeinde Karlskron; mit freundlicher Genehmigung zur Verwendung auf Karlskron-Politik.info durch Bgm. Stefan Kumpf)

„Variante 2 – Panelfassade mit Einzelfenster“ wäre optische eine Mischung aus Variante 0 und 1. Die Fassade bildet über die beiden Geschosse einen Rahmen und das Dach weist einen Überstand auf. Der Gesamteindruck der Fassade ähnelt optisch der „Variante 0“, wobei es bei den Einzelfenstern in der Außenmauer bleibt. Die Preisschätzung für diese Fassadenvariante liegt bei 40 T€.

Bürgermeister Kumpf verwies darauf, dass die hier diskutierten Varianten sich in den Gesamtkosten des Gebäudes mit einer Differenz von lediglich 0,02 € widerspiegeln werden. Ihm sei klar, dass es sich hier um ein 20-Millionenprojekt handelt und dass die Bürger:innen ob der nötigen Verbesserungsbeiträge hier sehr genau hinsähen. Das Sparpotenzial sei an dieser Stelle jedoch mehr als überschaubar.

Im Gremium begrüßte man die hier möglichen Einsparungen. Gemeinderat Schwinghammer verwies auf eine Aussage der zuständigen Architektin, dass sich eine Änderung der Fassadengestaltung preislich neutral verhalten würde. Nun läge bei den Varianten ein Unterschied von etwa 20 T€ vor. Für ihn käme daher nur Variante 1 in Frage. Gemeinderat Krammer T. schloss sich dieser Präferenz an.

Gemeinderat Wendl zeigte sich ebenfalls erfreut über die mögliche Einsparung. Er sah jedoch eine längerfristige Wirkung, denn lediglich bei den Baukosten. Er argumentierte, dass man an anderen Stellen Aufwand betreibt, um Gebäude vor Überhitzung zu schützen und hier hätte man eine Vollverglasung nach Süden. Auch Gemeinderat Raba plädierte, sich für eine Variante zu entscheiden, welche langfristig eine möglichst einfache Pflege und Wartung erfordere.

Gemeinderätin Froschmeir griff das Beschattungsthema auf und stellte die Frage in den Raum, ob ein zusätzlicher Sonnenschutz durch entsprechende Bepflanzung erreicht werden könnte. Bürgermeister Kumpf konnte hierzu lediglich auf Bäume verweisen, welche an der für Verschattung nötigen Stelle auf dem Betriebsgelände nicht gesetzt werden könnten.

Gemeinderätin Heimrich zeigte sich glücklich, dass durch den Gemeinderat hier eine Einsparung erkämpft werden konnte. Sie brachte zum Ausdruck, dass an anderer Stelle die teueren Varianten zu schnell akzeptiert würden. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass Variante 0 nicht den allerersten Entwurf darstelle. Die im Rat gezeigte Variante stelle eine Version dar, auf die man seitens der Verwaltung bereits einigen Einfluss genommen habe. Dies sei ganz besonders in Hinblick auf die Kosten geschehen. Man möge daher der Verwaltung an dieser Stelle etwas mehr Vertrauen entgegenbringen. Die für den Abwasser­behandlungs­prozess nötige Technik spiegele den Hauptteil der nötigen Kosten wider. Doch auch dort gelte es auf die Folgekosten zu achten. Man könne zwar auf billigere Pumpen zurückgreifen. Das hätte dann einen höheren Stromverbrauch und damit höhere Gebühren für Bürger:innen zur Folge.

Abschließend entschied sich der Karlskroner Gemeinderat einstimmig für die „Variante 1 – Lochfensterfassade“.

Die Diskussion zeigt einmal mehr die Problematik, in der das Gremium hier steckt. Die Kosten, die mit diesem Großprojekt den Bürger:innen aufgebürdet werden müssen, sind beachtlich. Es bleibt zu erwarten, dass weitere Preissteigerungen bis zum Abschluss des Abwasserkonzepts für die Zukunft23interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgrufen am 3.11.2023 im Jahr 2027 anstehen. Die Verbesserungen müssen zu einem großen Teil als Verbesserungsbeiträge umgelegt werden. Die Randbemerkung, dass ein Betriebsgebäude „zu schön“ sein kann, zeigt mit dem Hintergrund der im Gesamtprojekt nicht spürbaren Einsprung sehr deutlich, wie tief Neid in unserer Gesellschaft doch verankert sein muss. Der langfristige Vorteil des Gesamtprojekts für die Bürger:innen bleibt für mich unbestritten. Durch eine ganzheitliche Bearbeitung der gesamten Abwasserbehandlung unserer Gemeinde können die Teilprozesse am sinnvollsten aufeinander abgestimmt werden. Dadurch ergeben sich Synergien, die auf anderem Weg unerreichbar wären und sich durch eine langfristig geringe Belastung unser aller Geldbeutel niederschlagen werden.

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7. Erneuerung des Außenaltares am Kalvarienberg – Antrag auf gemeindlichen Zuschuss

Die Kirchenstiftung St. Quirinus beantragt einen Zuschuss für die Erneuerung des Außenaltars. Neben dem Podest werden auch die drei Holzkreuze erneuert. Die Gesamtsumme für diese Maßnahme soll 33 T€ betragen.

Der Karlskroner Gemeinderat genehmigte einen Zuschuss von 10 % der Bausumme, jedoch maximal 3300 €, einstimmig.

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8. Neuerlass Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

In der Gemeinde Karlskron sind aktuell 336 Hunde gemeldet, davon ein Kampfhund. Für die aufgestellten Hundetoiletten werden wöchentlich etwa 2 Arbeitsstunden aufgebracht und es fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 600 € jährlich an. Dabei gilt: Die Hundesteuer ist eine Steuer und keine Gebühr für etwas ganz Konkretes – und Steuern haben das Wesen, dass sie in den allgemeinen Haushaltstopf einfließen, wie etwa auch eine Grund- oder Einkommenssteuer24externer Link, Bayern 1: Wohin fließt eigentlich die Hundesteuer?, aufgerufen am 2.11.2023.

Neben einigen Aktualisierungen im Satzungstext wird die Höhe der Hundesteuer25externer Link, Gemeinde Karlskron: Steuern, Gebühren und Beiträge – Hundesteuer, aufgerufen am 2.22.2023 festgelegt auf zukünftig:

  • 60 € für den ersten Hund (seit 2014: 40 €)
  • 80 € für jeden weiteren Hund (seit 2014: 60 €)
  • 1000 € für jeden Kampfhund (seit 2014: 500 €)
  • 5 € für Ersatzhundemarken (seit 2014: 3 €)

Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich, inwiefern die Anmeldung von Hunden zur Hundesteuer überprüft würde. Geschäftsführer Donaubauer gab an, dass sich eine aktive Überprüfung als äußerst schwierig zeige und i. d. R. nur auf Hinweis umzusetzen sei.

Der Karlskroner Gemeinderat verabschiedete die Satzung zur Hundesteuer einstimmig.

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9. Förderungen von Fotovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken

Der Anregung von Gemeinderat Krammer T. aus der vergangenen Sitzung26interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. Oktober 2023: 5. Anfragen und Mitteilungen, aufgerufen am 2.11.2023 folgend, erhielten die Ratsmitglieder eine Aufstellung zu den Regelungen der umliegenden Gemeinden zur Förderung von Balkonkraftwerken, in deren Bereich.

Die Regelungen zeigen sich sehr vielfältig. Sie reichen von Pauschalförderungen bis hin zu expliziter Differenzierung nach Anlagengröße und ggf. vorhandenem Energiespeicher. Dabei wird in einigen Gemeinden ein Balkonkraftwerk überhaupt nicht gefördert und Ingolstadt fördert pauschal mit 200 €. Teilweise gibt es Fördertöpfe und die Förderung endet, sobald die Mittel erschöpft sind.

Bürgermeister Kumpf sah in einer solchen Förderregelung für Karlskron zu viel Verwaltungsaufwand bei zu geringer Nachfrage. Gemeinderat Schwinghammer pflichtete dem bei. Seiner Ansicht nach sei der Aufwand besser investiert, wenn dieser in die Errichtung von Dachanlagen auf Gemeindegebäuden gesteckt würde. Die Einsparungen kämen damit allen Bürger:innen zu Gute.

Gemeinderat Krammer T. hingegen hielt den Aufwand einer Prüfung und Förderzahlung für eher gering. Antragstellende müssten Rechnung der Anlage und Eintragung im Marktstammdatenregister vorlegen und könnten dann eine Pauschale erhalten. Eine solche Prüfung sollte einen vertretbaren Aufwand darstellen.

Dem entgegen stellte sich die Anmerkung u. a. von Gemeinderätin Straub, dass die Preise für Balkonkraftwerke teilweise so niedrig seien, dass sie mit einer Pauschalförderung nahezu abgedeckt sein könnten. Gemeinderat Raba schlug eine Förderung von 25 % des Kaufpreises vor, um dem entgegenzuwirken.

Gemeinderätin Brüderle sah in einer solchen Förderung mehr ein Zeichen denn einen echten finanziellen Anreiz. Immerhin hatte man sich auch in der Klausurtagung für die Stärkung regenerativer Energien ausgesprochen. Eine Förderung zu gewähren zeige, dass man es ernst meine.

Abschließend lehnte der Karlskroner Gemeinderat mit 7 Ja und 8 Neinstimmen die Förderung von Fotovoltaikanlagen zur privaten Nutzung ab. Im Falle einer Zustimmung wäre die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines „arbeitsarmen Vorschlags“ beauftragt worden.

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Im Zusammenhang mit der Beratung zur Förderung von Fotovoltaikanlagen, brachte Gemeinderat Doppler die im Energieausschuss besprochenen Anlagen auf gemeindlichen Liegenschaften27interner Link, Öffentliche Energieausschusssitzung vom 26. Juni 2023: 1. Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Liegenschaften, aufgerufen am 3.11.2023 auf den Tisch. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass erste Sondierungen ergaben, dass notwendige Zimmerarbeiten für die Bestückung der Vakuumstation am Schreinergraben mit Fotovoltaik nicht vor Frühjahr 2024 umsetzbar seien. Man hätte sich daher entschieden, die Umsetzung in das Abwasserkonzept der Zukunft einzubeziehen. Dort war ohnehin schon die Modernisierung der bestehenden Vakkuumstationen28interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft – 5.6 Sonstige Maßnahmen Ertüchtigung der bestehenden Pump- und Vakuumstationen, aufgrufen am 3.11.2023 beschlossen worden.

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10. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Kumpf verkündete den Start des Flexibusses der Linie FX5 in Karlskron zum 1.12.2023 (siehe Gemeindeblatt Seite 329extgerner Link, Gemeinde Karlskron: Infoblatt 11/2023 (Dokumentdownload – pdf), aufgerufen am 2.11.2023). Genauere Infos sollen noch folgen. Bislang stehen nur die allgemeinen Informationen des VGI30externer Link, VGI: VGI-Flexi, aufgerufen am 2.11.2023 zur Verfügung.

Gemeinderätin Froschmeir erkundigte sich zum Status der Infotafeln am Haus der Vereine in Karlskron. Es war dem Beitrag zu entnehmen, dass hierzu während der Klausurtagung des Gemeinderates intensiv beraten wurde. Zum Zeitpunkt der Erneuerung der Infotafeln konnte Bürgermeister Kumpf während der Sitzung keine Angaben machen.

Die Ausführungen zur Stromtrasse der Fotovoltaik auf dem Gemeindegebiet Brunnen waren bereits mehrfach von Gemeinderätin Brüderle kritisch angesprochen. Nun schlug Gemeinderat Doppler in die gleiche Kerbe und brachte das Thema erneut ins Gremium. Bürgermeister Kumpf informierte, dass durch den Bauhof eine entsprechende Dokumentation der möglichen Schäden erstellt wird. Ansprechpartner für die Gemeinde Karlskron bleibt die Firma Anumar GmbH31externer Link: Anumar GmbH, Ingolstdt, aufgerufen am 2.11.2023, selbst wenn es sich bei den ausführenden Firmen um Subunternehmer handelt. Gemeinderat Schwinghammer begrüßte die Dokumentation und gab ebenfalls seine Bedenken um massive Folgeschäden durch mangelnde Bauausführungen zu Protokoll. Abschließend merkte Bürgermeister Kumpf an, dass die Gemeinde Karlskron den Trassenverlauf durch das Gemeindegebiet zu dulden hätte.

Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich erneut (zuletzt am 18.9.202332interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023: Anfragen und Mitteilungen, aufgerufen am 2.11.2023) nach dem Stand der Planungen zum Kirchplatz in Karlskron. Erneut bat Bürgermeister Kumpf, derartige Anfragen im vorab zu stellen, damit die nötigen Informationen zusammengetragen werden könnten.

Gemeinderätin Brüderle wollte wissen, wie WipflerPlan im Zusammenhang mit dem Abwasserkonzept der Zukunft33interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgerufen am 2.11.2023 überprüft würde. Geschäftsführer Donaubauer erläuterte, dass die mit dem technischen Betrieb unserer Kläranlagen betraute Firma Sedlmeier34interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. April 2023: 5. Befristete Vergabe der technischen Betriebsführung der vier gemeindlichen Kläranlagen, aufgerufen am 2.11.2023 bei den entsprechenden Terminen beratend zur Seite steht. Ferner nähmen auch Mitarbeiter des Bauhofes bei diesen Terminen teil.

Gemeinderätin Heimrich regte die Einrichtung einer Bushaltestelle im Straßäcker an. Sie sei von einigen Müttern angesprochen worden, dass die Kinder bis zum Rathaus als nächste Haltestelle laufen müssten. Die nachfolgenden Äußerungen verweilten überwiegend auf dem Niveau vom „Als ich ein Kind war…“, was ich weder als sonderlich wertschätzend noch als zielführend betrachte. Zusammenfassend formuliert zeigte man sich im Gremium wenig offen für den Vorschlag.

Im Bayernatlas beträgt die fußläufige Route von Straßäcker zum Karlskroner Rathaus35externer Link, BayernAtlas: Routing, aufgerufen am 2.11.2023ca. 1 km. Auch wenn ich eher den Weg entlang der Raiffeisenstraße und über die Gemeindewiese hinter dem Rathaus wählen würde, sollte sich der Weg nicht wesentlich in seiner Länge verändern. Ich kann verstehen, dass sich das bei Regen, Schnee oder Hagel als äußerst unangenehm erweisen kann. Über die Zumutbarkeit mag man diskutieren, wobei der Weg zur eigenen Kinderzeit hierzu keinerlei Grundlage bieten sollte.

Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 28.10.2023
  • 2
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023
  • 3
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023
  • 4
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 18.09.2023, aufgerufen am 25.11.2023
  • 5
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023
  • 6
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023, aufgerufen am 28.10.2023
  • 7
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 25.09.2023, aufgerufen am 25.11.2023
  • 8
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. Oktober 2023, aufgerufen am 28.10.2023
  • 9
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 09.10.2023, aufgerufen am 25.11.2023
  • 10
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 17 „An der B13 bei Brautlach“, aufgerufen am 1.11.2023
  • 11
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. September 2021: 4.4. Bauantrag zum Neubau eines Dreispänners mit 3 Doppelgaragen, Bauort: Fl-Nr.41/5 Gmkg Karlskron, Hauptstr.61, Karlskron, aufgerufen am 1.11.2023
  • 12
     externer Link, Wikipedia: „Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ)“, aufgerufen am 25.9.202112 von 0,35 wird nunmehr auf 0,535 (zuvor 0,541) überschritten. Die Änderungen wurden zuvor mit der zuständigen Genehmigungsbehörde abgestimmt.

    Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Antrag und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.

    zurück zur Inhaltsübersicht

    4.3 Bauantrag zum Neubau eines Betriebsgebäudes, Bauort Fl.Nrn. 554 und 555/3 Gmkg Karlskron, nähe Untere Au, Brautlach

    Das beantragte Betriebsgebäude soll eine Länge von 112 m aufweisen und 10 m hoch werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans13externer Link, Gemeinde Karlskron: Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet Brautlach III“, aufgerufen am 1.11.2023
  • 13
  • 14
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 26. September 2022: 3.3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern, Bauort: Fl-Nr.695 Gmkg Karlskron, nähe Eicherstraße, Grillheim, aufgerufen am 1.11.2023
  • 15
    externer Link, „Gemeinde Karlskron„, Dokumentdownload (pdf) „Flächennutzungsplan Karlskron“, aufgerufen am 1.11.2023
  • 16
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) „Flächennutzungsplan Karlskron“, aufgerufen am 1.11.2023
  • 17
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownload (pdf) „Flächennutzungsplan Aschelsried“, aufgerufen am 1.11.2023
  • 18
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 1.11.2023
  • 19
    externer Link, Gemeinde Weichering: Bekanntmachung vom 25.9.2023, aufgerufen am 2.11.2023
  • 20
    externer Link, Gemeinde Weichering: Bekanntmachung vom 11.10.2023, aufgerufen am 2.11.2023
  • 21
    externer Information nicht mehr verfügbar, Stand 23.12.2023
  • 22
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 25. September 2023: 1.2 Neue Details zur Erweiterung und Modernisierung der Zentralkläranlage, aufgerufen am 3.11.2023
  • 23
    interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgrufen am 3.11.2023
  • 24
    externer Link, Bayern 1: Wohin fließt eigentlich die Hundesteuer?, aufgerufen am 2.11.2023
  • 25
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Steuern, Gebühren und Beiträge – Hundesteuer, aufgerufen am 2.22.2023
  • 26
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 9. Oktober 2023: 5. Anfragen und Mitteilungen, aufgerufen am 2.11.2023
  • 27
    interner Link, Öffentliche Energieausschusssitzung vom 26. Juni 2023: 1. Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Liegenschaften, aufgerufen am 3.11.2023
  • 28
    interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft – 5.6 Sonstige Maßnahmen Ertüchtigung der bestehenden Pump- und Vakuumstationen, aufgrufen am 3.11.2023
  • 29
    extgerner Link, Gemeinde Karlskron: Infoblatt 11/2023 (Dokumentdownload – pdf), aufgerufen am 2.11.2023
  • 30
    externer Link, VGI: VGI-Flexi, aufgerufen am 2.11.2023
  • 31
    externer Link: Anumar GmbH, Ingolstdt, aufgerufen am 2.11.2023
  • 32
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023: Anfragen und Mitteilungen, aufgerufen am 2.11.2023
  • 33
    interner Link, Themenseite: Abwasserkonzept der Zukunft, aufgerufen am 2.11.2023
  • 34
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 11. April 2023: 5. Befristete Vergabe der technischen Betriebsführung der vier gemeindlichen Kläranlagen, aufgerufen am 2.11.2023
  • 35
    externer Link, BayernAtlas: Routing, aufgerufen am 2.11.2023

4 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 30. Oktober 2023”

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