Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023

Lesedauer: 16 Minuten

Die neu berechneten Abwassergebühren wurden einstimmig verabschiedet. Die Gebühr für die Behandlung eines Kubikmeters Schmutzwasser beträgt rückwirkend zum 1.7.2023 2,89 € und erhöht sich damit um 39 %. Der Grund der Preissteigerung findet sich im gestiegenen Strompreis und der stetig steigenden Kosten für die Klärschlammentsorgung. Der Gemeinderat beriet zu einer möglichen Änderung der Beheizung des Neubaus Haus Sonnenschein. Die Energieeffizienz des Gebäudes ermöglichen eine KfW-Förderung, sollte man die Beheizung mit einer Wärmepumpe umsetzen. Bisher war die Anbindung an das gemeindliche Wärmenetz geplant. Die abschließende Entscheidung soll in der nächsten Sitzung fallen. Neben diversen privaten Bausachen erteilte der Gemeinderat auch dem Bauplan zum Dorfheim Adelshausen sein Einvernehmen. Eine Grundsatzentscheidung für oder wider des Dorfheims stelle dieser Beschluss nicht dar, so Bürgermeister Kumpf.

Tagesordnung – Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18.9.2023

1.Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Fördermittel für Wärmepumpe statt Fernwärme
2.Genehmigung der Niederschrift vom 24.07.2023
3.Dorfheim Adelshausen
3.1Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Schießstand, Festsaal und Vereinsräumen, Bauort: Fl.Nr. 40 Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 8, Adelshausen
4.Bauangelegenheiten
4.1Bauantrag zum Neubau eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätze, Fl.Nr. 18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen
4.2Tekturantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Einzelgaragen und zwei Stellplätzen, Bauort FL.Nr. 664, Gmkg Karlskron, Rainweg 21, Grillheim
4.3Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Austragshauses an das best. Wohnhaus, Bauort: Fl.Nr. 100 Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 31, Adelshausen
4.4Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl.Nr. 809/10 Gmkg Karlskron, nähe Hauptstraße, Karlskron
5.Fischereipachtanträge für den Josephenburger Weiher
6.Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron
7.Auflassung der Teichkläranlagen Aschelsried, Adelshausen und Pobenhausen und Errichtung von Abwasserüberleitungen zur Kläranlage Karlskron
8.Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Sperrung der Eicherstraße für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Länge von mehr als 10 m (VZ 266-10)-Längenbeschränkung
9.Abwasserkonzept der Zukunft – Stromanschluss Kläranlage Pobenhausen
10.Antrag für Gestattung zur Durchführung einer Rockparty am 11.11.2023 in Aschelried
11.Antrag auf Gestattung zur Durchführung eines EDM-OpenAirs am 06.07.2024 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen
12.Antrag auf Gestattung zur Durchführung des 150-jährigen Gründungsfest mit Rockparty vom 04.07. – 06.07.2025 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen
13.Anfragen und Mitteilungen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 18.09.2023
Quelle: https://buergerinfo-karlskron.livingdata.de1externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.9.2023

Gemeinderrätin Brüderle hatte ihr verspätetes Erscheinen angekündigt und nahm ab 20:30 TOP 6 an der Sitzung teil.

1. Neubau Kindergarten „Haus Sonnenschein“ – Fördermittel für Wärmepumpe statt Fernwärme

Die bisherigen Planungen zur Wärmeversorgung gingen davon aus, dass der Neubau Haus Sonnenschein wieder an das bestehende Wärmenetz der Gemeinde angeschlossen würde. Die Wärme hierfür wird über die Hackschnitzelheizung hinter der Schule zur Verfügung gestellt.

Zum Tagesordnungspunkt war Pertra Herzog, Geschäftsführerin der Geko Energieberatung2externer Link: GEKO – Gesellschaft für Energie- und Kosten-Optimierung im Bauwesen mbH, aufgerufen am 22.9.2023 aus Ingolstadt anwesend. Frau Herzog erläuterte, dass sich mit dem KfW Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498. 499)3externer Link, KfW: Öffentliche Einrichtungen > Kommunen > Förderprodukte > Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499), aufgerufen am 22.9.2023 Voraussetzungen ergeben, wodurch der Einsatz einer Wärmepumpe für den Neubau in Betracht zu ziehen sei. Eine Voraussetzung für die Teilnahme am KfW-Förder­programm ist, dass die Beheizung nicht mit Öl, Gas oder Biomasse erfolgt.

Frau Herzog führte an, dass der Neubau im aktuellen Planungsstand grundsätzlich förderfähig sei; bis auf die eingeplante Nutzung der Hackschnitzelheizung. Gemäß Frau Herzogs Ausführungen könne mit einem KfW-Zuschuss von bis zu 95 T€ gerechnet werden. Hierfür müsste die Heizung jedoch auf eine Wärmepumpe umgeplant werden.

Gemeinderat Bachhuber erkundigte sich nach einem Kostenvergleich zwischen der bisherigen Planung und der Verwendung einer Wärmepumpe. Bei der Verwendung der Fernwärme mit Hackschnitzelheizung, so Frau Herzog, ergäben sich bis auf den Brennstoff keine weiteren variablen Kosten. Ließe man für die Wärmepumpe ebenfalls die Stromkosten außer acht, sei mit jährlichen Wartungskosten von ca. 500 € zu rechnen. Für die Wiedereinbindung des Neubaus in das Fernwärmenetz wären etwa 45 T€ anzunehmen. Die Kosten für die Wärmepumpe incl. der zusätzlich nötigen Speicher lägen ebenfalls bei etwa 45 T€.

Gemeinderat Bachhubers Frage nach den zu erwarteten Schallemissionen einer Wärmepumpe konnte nicht quantitativ beantwortet werden. Wärmepumpen hielten die vorgesehenen Grenzwerte ein und seien inzwischen „verhältnismäßig leise“. Der Betrieb der vorhandenen Hackschnitzelheizung sei ebenfalls nicht geräuschlos. Neben der Anlieferung von Brennstoff wären durchaus Geräusche für die Brennstoffzufuhr zur Brennkammer wahrzunehmen.

Gemeinderat Hagl fragte, ob sich evtl. zukünftig die Wärmeeinspeisung in das gemeindliche Fernwärmenetz auf eine Wärmepumpe umstellen ließe. Frau Herzog erläuterte, dass dies wegen der nötigen höheren Vorlauftemperatur für z.B. die Schule nicht sinnvoll sei.

Gemeinderat Wendl wollte wissen, ob die vorhandene Hackschnitzelheizung über ausreichend freie Kapazitäten verfüge, um den Neubau zu versorgen. Da der Energiebedarf des bisherigen Haus Sonnenschein wegfällt und durch den Bedarf des Neubaus ersetzt wird, ergäben sich hier keine Probleme bzgl. der nötigen zur Verfügung zu stellenden Wärmemenge, so die Antwort.

Gemeinderat Wendl erweiterte seine Frage um den Vergleich der Kosten für die Beschaffung der Versorgungsenergie. Die Experten hatten einen Preisvergleich von Hackschnitzel und Strom pro kWh nicht vorbereitet, wollten dies jedoch dem Gremium nachreichen.

Bei einer kurzen Recherche im Netz konnte ich für Hackschnitzel einen Preis pro kWh mit etwa 4 ct4Quelle: Hohe Energiekosten: Hackschnitzelpreis um rund 20 Prozent gestiegen | agrarheute.com, aufgerufen am 22.9.2023 ermitteln. Wobei dies dem Preis vor einem Jahr ( Sept. 2022) entspricht und je nach Qualität der Hackschnitzel eine Abweichung von 15 % und mehr aufweist. Die Preise für Hackschnitzel waren lange konstant, steigen inzwischen jedoch an.
Der aktuelle Stromversorger der Gemeinde, die N-Ergie veranschlagt für Privathaushalte aktuell einen Preis von 30,7 ct pro kWh für den Betrieb einer Wärmepumpe5Quelle: Heizen mit Strom – Produkte der N-ERGIE, aufgerufen am 22.9.2023. Die Preise für Kommunen liefert die N-Ergie nur auf Anfrage.
Zu bedenken sei hier ebenfalls, dass 1 kWh Primärenergie bei Hackschnitzeln zu 1 kWh Wärme führt. Bei einer Wärmepumpe lässt sich aus 1 kWh Primärenergie (Strom) 4 kWh und mehr an Wärme erzeugen. – Achtung: Der von mir ermittelte Hackschnitzelpreis ist ein Jahr alt, der Strompreis aktuell!

Gemeinderat Schwinghammer versuchte sich an einer Zusammenfassung der gemachten Aussagen:

  • Für eine Wärmepumpe könne man mit einer Förderung von 95 T€ rechnen, wobei die Wärmepumpe Kosten von 45 T€ verursache.
  • Die aktuell geplante Fotovoltaikanlage6interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnenschein, Fotovoltaik, aufgerufen am 22.9.2023 würde nicht ausreichen, um die Wärmepumpe damit vollständig zu betreiben.
  • Für eine Entscheidung Hackschnitzel oder Wärmepumpe sei der Kostenunterschied für den Betrieb der Heizung mit Hackschnitzel bzw. Strom nötig. – Dieser Vergleich liege nicht vor und somit sei ein Beschluss in dieser Sitzung nicht möglich.

Auch Bürgermeister Kumpf versuchte sich an einer abschießenden Zusammenfassung:

  • Der jährliche Unterschied der Betriebskosten läge nach aktuellem Ermessen bei ca. 500€ (Anm.:diese Zahl ergibt sich aus diversen hier nicht explizit aufgeführten Äußerungen)
  • Ein Nachteil oder gar „Repressionen“ für die Gemeinde ergäben sich bei einem Verbleib bei den bisherigen Planungen und den Einsatz des vorhandenen Fernwärmenetzes nicht.
  • Bede Alternativen seien ökologisch interessant.
  • „Am Schluss ist es eine Glaubensfrage.“

Bevor das Gremium den abschließenden Beschluss auf die Folgesitzung am nächsten Montag vertagte, um fehlende Fakten (u. a. zuvor angefragte Kostenvergleiche) zur Beschlussfassung verfügbar zu haben, richtete Gemeinderätin Straub das Augenmerk auf die zu erwartenden CO2-Emissionen bzw. welchen Vorteil eine Wärmepumpe böte. Hier hielt Frau Herzog ein für mich persönlich sehr überzeugendes Plädoyer. Sie führte an, dass sich die geplante Fotovoltaik mit dem sich hieraus ergebenden Eigenverbrauch positiv auf den CO2-Ausstoß auswirke. Ferner veranschlagte sie den Primärenergiebedarf der Hackschnitzelheizung auf das Sechsfache einer Wärmepumpe. Da mit der Hackschnitzelheizung eine höhere Vorlauftemperatur bereitgestellt werden könne, welche von einigen gemeindlichen Gebäuden wegen der Heizkörper benötigt würde, argumentierte Herzog sich die Kapazitäten der Hackschnitzelheizung für diese Fälle vorzubehalten. Zwar sei der CO2-Kreislauf für Holz verhältnismäßig klein, doch bliebe es bei einer CO2-Emission bei dieser Art der Wärmeerzeugung.

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 24.07.2023

Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 24.7.20237interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Juli 2023, aufgerufen am 16.9.2023 einstimmig. Die offizielle Niederschrift zur Sitzung vom 3.7.20238externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 03.07.2023, aufgerufen am 25.11.2023 ist seit 13.11.2023 im Bürgerportal verfügbar.

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3. Dorfheim Adelshausen

3.1 Bauantrag zum Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Schießstand, Festsaal und Vereinsräumen, Bauort: Fl.Nr. 40 Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 8, Adelshausen

Das Dorfheim Adelshausen geht auf einen Antrag aus dem Jahr 2017 von Adelshausener Bürger:innen auf Sanierung und Instandsetzung des alten Schulhauses zurück. In Folge des Antrags wurde ein Bauzustandsbericht in Auftrag gegeben, welcher abschließend einen Neubau präferierte. Im Anschluss wurde vom Architekturbüro Böhm9externer Link: Architekturbüro Böhm, aufgerufen am 22.9.2023 ein Planentwurf für einen Neubau erarbeitet. Das Gebäude soll durch die Gemeinde errichtet und durch einen Trägerverein betrieben werden. Zur Sitzung liegt nun der Bauantrag vor.

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 22.9.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass der Bauantrag die Grundlage für die weitere Planung darstelle. Die Entscheidung zum vorliegenden Bauantrag stelle keine grundsätzliche Entscheidung für oder wider der Umsetzung des Bauvorhabens dar. Von den bislang für das Bauvorhaben geschätzten Kosten von 2,6 Mio€ würde grob die Hälfte durch die dem Trägerverein angehörenden Gemeinschaften getragen. Er räumte jedoch auch ein, dass sich diese Summe zu Teilen wiederum aus erwarteten Gemeindezuschüssen zusammensetze.

Gemeinderat Hagl äußerte sich lobend zu der von den Bürger:innen gezeigten Initiative. Er verwies jedoch auch auf die geschätzte Bausumme von 2,6 Mio€. Teile man die Bausumme auf alle Karlskroner Bürger:innen auf, ergäbe sich ein Betrag von 525 € pro Kopf. Zum Vergleich verwies Hagl auf die Elbphilharmonie, welche für jede:n Hamburger:in mit 470 € zu veranschlagen sei. Hagl forderte einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, ob man die Umsetzung des Ersatzbaus angehen wolle. Hagl befürchtete, dass man zu einem späteren Zeitpunkt den „Point of no return“ überschritten hätte und dann das Vorhaben unter allen Umständen umgesetzt werden müsse. Bürgermeister und Architekt waren sich einig, dass der Bauantrag überhaupt erst eine Voraussetzung für einen solchen Grundsatzbeschluss darstellen würde.

Gemeinderätin Froschmeir hätte sich eine weitgehendere Beteiligung des Bauausschusses gewünscht. Das Thema sei im Ausschuss nicht ausreichend behandelt worden. Architekt Böhm merkte an, dass sich das Konzept seit einer Behandlung im Bauausschuss kaum verändert hätte. Bürgermeister Kumpf vertrat die Ansicht, dass die Planung nahezu öffentlich durchgeführt, verschiedenen Ausschüssen vorgestellt worden wäre und man sich problemlos darüber hätte informieren können. Froschmeir bestätigte dies zwar, sah jedoch trotzdem die Beteiligung des Bauausschusses nicht als ausreichend an. Daran würde auch die Beratung im Jugend-, Senioren-, Kultur- und Sozialausschuss und eine allgemein zugängliche Informationsveranstaltung des Trägervereins nichts ändern.

Gemeinderat Krammer T. sah mit der aktuellen Planungssumme „die Schmerzgrenze als erreicht.“

Der Karlskroner Gemeinderat erteilte mit 14 Ja und 2 Nein-Stimmen sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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4. Bauangelegenheiten

4.1 Bauantrag zum Neubau eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten, Doppelgarage und 2 Stellplätze, Fl.Nr. 18 Gmkg Adelshausen, Am Dorfbach 1, Adelshausen

Der Vorbescheid zum vorliegenden Bauantrag wurde am 28.11.202210interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022, aufgerufen am 22.9.2023 öffentlich behandelt.

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Der Vorbescheid wurde von der zuständigen Behörde genehmigt. Die Vorgaben des einfachen Bebauungsplans Karlskron11externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownoad (pdf) Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.9.2023] werden eingehalten.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauvorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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4.2 Tekturantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Einzelgaragen und zwei Stellplätzen, Bauort FL.Nr. 664, Gmkg Karlskron, Rainweg 21, Grillheim

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 22.9.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Bezogen auf den genehmigten Bauantrag soll das Gebäude um 2,5 m weiter nördlich und um 0,25 m westlicher platziert werden.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine wesentlichen Fragen zu dem Bauvorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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4.3 Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Austragshauses an das best. Wohnhaus, Bauort: Fl.Nr. 100 Gmkg Adelshausen, Schloßstr. 31, Adelshausen

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 22.9.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauvorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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4.4 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl.Nr. 809/10 Gmkg Karlskron, nähe Hauptstraße, Karlskron

Der Vorbescheid zum vorliegenden Bauantrag wurde am 17.1.202212interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. Januar 2022: 4.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.809/7 TF Gmkg Karlskron, nähe Frankenmoosen, Karlskron, aufgerufen am 22.9.2023 öffentlich behandelt.

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 22.9.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Der Vorbescheid wurde von der zuständigen Behörde genehmigt. Die Gebäudeaußenmaße weichen geringfügig von den Skizzen ab, welche zum 17.1.2022 gezeigt waren. Dem Bauvorhaben liegt keine Privilegierung13externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 18.9.2023 zu Grunde.

Der Karlskroner Gemeinderat hatte keine Fragen zu dem Bauvorhaben und erteilte einstimmig sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

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5. Fischereipachtanträge für den Josephenburger Weiher

Die Fischereipacht zum Josephenburger Weiher wurde nach einer Interessensbekundung einer Gruppe Fischereibegeisterter aus Karlskron und Umgebung am 16.5.202314interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Mai 2022: 8. Anfrage über Fischerei am Josephenburger Weiher, aufgerufen am 22.9.2023 im Gemeinderat behandelt. Am 12.6.202315interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Juni 2023: 6. Verpachtung Josephenburger Weiher, aufgerufen am 22.9.2023[/mfn entschied sich das Gremium mit der Ausschreibung der Fischereipacht.

Sowohl der Fischereiverein Reichertshofen e. V.15externer Link: Fischereiverein Reichertshofen e. V., aufgerufen am 22.9.2023
, als auch die Interessengemeinschaft Josephenburger Weiher hatten ein Pachtgesuch abgegeben. Die Angebotssummen liegen den Gemeinderät:innen vor, wurden jedoch öffentlich nicht benannt.

Gemeinderätin Froschmeir stellte die Frage nach einem Geräteschuppen in den Raum, welcher ggf. durch den Fischereipächter errichtet werden würde. Sie stellte die Frage nach dessen Platzierung. Bürgermeister Kumpf gab an, dass dazu keine Anfrage oder eine Information vorläge. Das Gremium müsse sich mit einem entsprechenden Antrag befassen, sollte dieser gestellt werden.

Froschmeir erkundigte sich bzgl. des Schilfes und ob der Weiher weiterhin durch die Gemeinde auszumähen sei. Bürgermeister Kumpf erläuterte, dass die Gewässerpflege explizit Teil des Pachtvertrages sei. Der Pflanzenbewuchs könne auch durch entsprechenden Fischbesatz im Zaum gehalten werden. Es obläge dem Pächter hier die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.

Die Verwaltung empfahl, die Fischereipacht an die Interessengemeinschaft Josephenburger Weiher zu vergeben. Die Anzahl der Mitglieder sei überschaubar und es sei nicht zu befürchten, dass mehr als die vorgesehene Anzahl an Fischereikarten benötigt würden. Die Interessengemeinschaft würde sich überwiegen aus der Karlskroner Bevölkerung zusammensetzen. Ferner lägen noch weitere Argumente vor, die den Gemeinderät:innen mit der Landung ergingen, jedoch nicht öffentlich genannt werden konnten.

Der Karlskroner Gemeinderat beschloss die Vergabe der Fischereipacht an die Interessengemeinschaft Josephenburger Weiher einstimmig zum nächst möglichen Termin.

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6. Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron

Die kommunale Abwasserbehandlung ist kostendeckend zu kalkulieren. Eine Anpassung der Gebührensatzung an die tatsächlich angefallenen Kosten findet in regelmäßigen Abständen statt. Die Neufestsetzung der Gebühren zum 1.7.2023 wurde formal bereits am 15.5.202316interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. Mai 2023: 7. Entwässerungseinrichtung Karlskron – Anpassung Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.07.2023, aufgerufen am 22.9.2023 beschlossen. Nun liegt die entsprechende Kalkulation vor. Darauf basierend werden mit Gültigkeit zum 1.7.2023 folgende Entwässerungsgebühren erhoben:

  • Grundgebühr: 40 € (unverändert)
  • Verbrauchsabhängige Gebühr je m³ Frischwasser: 2,89 € (zuvor 2,08 €)
  • Eingeleitetes Niederschlagswasser je m² Fläche: 0,20 € (zuvor 0,16 €)

Alle Details der neuen Gebühren sind der noch zu veröffentlichenden Satzung zu entnehmen. Die Erhöhung der Gebühren ist, so Kämmerer Kahn, im Wesentlichen auf die erhöhten Preis für Strom und Klärschlammentsorgung zurückzuführen.

Die derzeit veranlagten Abschlagszahlungen bleiben von der Gebührenänderung unberührt. Die geleisteten Abschläge werden in der Endabrechnung des aktuellen Abrechnungszeitraums berücksichtig.

Der Karlskroner Gemeinderat verabschiedete die behandelte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für die Gemeinde Karlskron einstimmig.

Im Vergleich zu den umliegenden Kommunen bewegt sich Karlskron bei den Gebühren im durchaus üblichen Rahmen. Die Gemeinde Weichering veranschlagt 2,60 € pro m³ Wasser, wobei die Festsetzung aus dem Jahr 2019 stammt und demnächst anpefasst werden dürfte. Aktuelle Gebührensatzungen haben der Markt Manching und die Stadt Ingolstadt im Jahr 2022 verabschiedet. Ingolstadt berechnet 1,69 € pro m³ Brauchwasser und 0,67 € Niederschlagsgebühr pro m². Manching erhebt 1,08 € pro m³Brauchwasser und 0,69 € Niederschlagsgebühr pro m². In Bezug auf Bebauung und Flächennutzung dürfte Karlshuld ganz gut mit Karlskron zu vergleichen sein. Dort wird seit 2021 eine Abwassergebühr von 4,10 € pro m³ fällig.

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7. Auflassung der Teichkläranlagen Aschelsried, Adelshausen und Pobenhausen und Errichtung von Abwasserüberleitungen zur Kläranlage Karlskron

Die Auflassung der Teichkläranlagen ist bereits seit Beginn an Teil der Planungen für das Abwasserkonzept der Zukunft. Lediglich der Zeitpunkt, zu dem die Teichkläranlage Aschelsried aufgelassen werden soll, war zu Beginn noch unklar. Die bekannten Details zu den Auflassungen habe ich auf den Themenseite – Abwasserkonzept der Zukunft17interner Link, Themenseite – Abwasserkonzept der Zukunft: 5.3 Auflassung der Teichkläranlagen bzw. Umbau zu Pumpstationen, aufgerufen am 22.9.2023 zusammengetragen. Die Themenseite wird fortlaufend ergänzt und angepasst, sobald mir neue Fakten bekannt werden.

Der formale Beschluss aus dieser Sitzung ist notwendig, um die Förderung für die zu verlegenden Druckleitungen18interner Link, Themenseite – Abwasserkonzept der Zukunft: 5.4 Abwasserüberleitung von den aufgelassenen Teichkläranlagen zur Kläranlage Karlskron, aufgerufen am 22.9.2023 beantragen zu können. Die Förderung wird voraussichtlich bei 125 € pro Meter Druckleitung liegen.

Der Karlskroner Gemeinderat Gemeinderat beschloss die Auflassung der Teichkläranlagen Aschelsried, Adelshausen und Pobenhausen und Errichtung von Abwasserüberleitungen zur Kläranlage Karlskron einstimmig.

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8. Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Sperrung der Eicherstraße für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Länge von mehr als 10 m (VZ 266-10)-Längenbeschränkung

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Skizze im BayernAtlas, erstellt am 22.9.2023 – Direktlink (öffnet in neuem Fenster)

Die Leitplanken an der Brücke über den Ziegelgraben werden immer wieder durch Lkw, welche durch Grillheim in Richtung Baar-Ebenhausen fahren, beschädigt. Die Einfahrt in die Eicherstraße ist bislang für schwere Lkw bereits gesperrt. Die bisherige Regelung greift nicht ausreichend und die Nachbargemeinde Baar-Ebenhausen ist verständlicherweise wenig erfreut die anfallenden Kosten zur Reparatur der Brücke, welche sich auf ihrem Grund befindet, zu übernehmen.

Die beiden Bürgermeister haben sich nun mit Vertreter:innen der Polizeiinspektionen Schrobenhausen und Geisenfeld und den zuständigen Landratsämtern beratschlagt. Man verständigte sich auf eine Änderung der Beschilderung. An der Hauptstraße in Karlskron wird an der Einfahrt zur Eicherstraße nun die Einfahrt für Lkw über 10 m Länge mit einem entsprechenden Verkehrsschild untersagt. Die bisherige Beschilderung mit Gewichtsbegrenzung wird entfernt. Die Kosten für die Änderung der Schilder hat die Gemeinde Karlskron zu tragen, da sich diese auf Karlskroner Grund befinden.

Die Änderung der Beschilderung beschloss der Karlskroner Gemeinderat einstimmig.

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9. Abwasserkonzept der Zukunft – Stromanschluss Kläranlage Pobenhausen

Es liegt ein Angebot des Netzbetreibers Bayernwerk Netz GmbH19externer Link: Bayerwerk Netz GmbH, aufgerufen am 22.9.2023 zur Errichtung eines Stromanschlusses für die Pumpstation Pobenhausen20interner Link, Themenseite – Abwasserkonzept der Zukunft: 5.3.1 Teichkläranlage Pobenhausen, aufgerufen am 22.9.2023 in Höhe von 76 T€ vor. Der bisherige Anschluss des Betriebsgebäudes zur Teichkläranlage erfolgt über die Stromversorgung des Feuerwehrhauses. Im Zuge des Umbaus erhält die Anlage einen eigenen Anschluss. Einerseits ist die bestehende Leitung nicht auf den Strombedarf der zu errichtenden Pumpstation ausgelegt. Ferner stelle ich mir die Differenzierung des Verbrauchs nach Feuerwehrhaus und Kläranlage äußerst schwer vor. Für eine korrekte Ermittlung der Kosten für die Abwasserbehandlung ist dies jedoch notwendig.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

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10. Antrag für Gestattung zur Durchführung einer Rockparty am 11.11.2023 in Aschelried

Der Burschenverein Adelshausen – Aschelsried e.V. 21externer Link, Facebook: Burschenverein Adelshausen – Aschelsried e.V., aufgerufen am 22.9.2023 beangtragt die Durchführung einer Rockparty22externer Link, Instagram: Posting zur Rockparty, aufgerufen am 22.9.2023.

Der Karlskroner Gemeinderat stimmte einhellig für den Antrag. Die Durchführung hat unter Berücksichtigung der üblichen Auflagen zu erfolgen.

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11. Antrag auf Gestattung zur Durchführung eines EDM-OpenAirs am 06.07.2024 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen

Die ursprünglich beantragte Rockparty der Feuerwehr Pobenhausen wurde in der Sitzung vom 20.3.202323interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Antrag auf Gestattung zur Durchführung einer Rockparty und des 150-jährigen Gründungsfestes am 20.06.2025 / 03.06.2026 – 07.06.2026 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen, aufgerufen am 22.9.2023 behandelt und genehmigt.

Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die Feuerwehr Pobenhausen die Änderung von einer Rockparty in ein EDM-OpenAir24EDM: Electronic Dance Music

Der Karlskroner Gemeinderat votierte einstimmig für den Antrag. Die Durchführung hat unter Berücksichtigung der üblichen Auflagen zu erfolgen.

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12. Antrag auf Gestattung zur Durchführung des 150-jährigen Gründungsfest mit Rockparty vom 04.07. – 06.07.2025 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen

Der ursprüngliche Antrag auf die Durchführung des 150-jährigen Gründungsfestes der Feuerwehr Pobenhausen wurde in der Sitzung vom 20.3.202325interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Antrag auf Gestattung zur Durchführung einer Rockparty und des 150-jährigen Gründungsfestes am 20.06.2025 / 03.06.2026 – 07.06.2026 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen, aufgerufen am 22.9.2023 behandelt und genehmigt.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung zum geänderten Durchführungstermin erbeten.

Der Karlskroner Gemeinderat votierte einstimmig für den Antrag. Die Durchführung hat unter Berücksichtigung der üblichen Auflagen zu erfolgen.

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13. Anfragen und Mitteilungen

Gemeinderätin Froschmeir erbat Auskunft zum Grundsteuermessbetrag26externer Link, Wikipedia: Steuermessbetrag – Gewerbesteuermessbetrag, aufgerufen am 22.9.2023 der Gemeinde Karlskron. Kämmerer Kahn bemerkte, dass mit einer Festsetzung der Messbeträge noch in diesem Kalenderjahr nicht zu rechnen sei. Viele Größen, aus denen sich diese Beträge ableiteten, seien noch unbekannt. Geschäftsführer Donaubauer ergänzte, dass man sich sinnvollerweise mit diesem Thema für die Festlegung des nächsten Haushalts befassen sollte.

Gemeinderat Krammer T. erkundigte sich zum Stand der Angebote für eine Überarbeitung des Kirchplatzes in Karlskron. Bürgermeister Kumpf führte an, dass wohl inzwischen ein Angebot vorläge. Details würden nachgeliefert.

Gemeinderat Wendl teilte mit, dass ihm angetragen wurde, dass die Kinderkrippengruppe aus Haus Farbenfroh den Kinderkrippenspielplatz des Nachbarhauses Kinderland nicht benutzen dürfe. Ferner sei die Nutzung des Spielplatzes des Hauses Farbenfroh nicht möglich, weil dort keine Trennung zur Fläche des Kindergartens bestünde. Die Krippenkinder müssten immer zum Spielplatz am Josephenburger Weiher wandern, sei ihm gesagt worden. Er sei davon überzeugt gewesen, dass die Kinderkrippengruppen ALLE den Spielplatz des Hauses Kinderland benutzten. „Wo dürfen die Krippenkinder denn nun spielen?“, fragte Wendl. Gemeinderätin Moosheimer klärte aus erster Hand auf, da sie in einer Krippengruppe des Hauses Farbenfroh beschäftigt ist. Moosheimer bestätigte Wendls Kenntnisstand zur Nutzung des Kinderland-Spielplatzes. Dies sei auch kein Problem. Für die Kinder sei es zwar manchmal schwer verständlich, warum die Spielgeräte vor dem eigenen Fenster nicht genutzt werden können. Grundsätzlich funktioniere die Regelung problemlos. Ihre Gruppe ging gerne auch an den Spielplatz an der Ahornallee. Die Spielgeräte dort seien altersgerecht und auf dem Weg dorthin hätten die Kinder ebenfalls zusätzliche Bewegung. Ferner sei es möglich, dorthin quasi verkehrsfrei zu gelangen, was ebenfalls von großem Vorteil sei.

Gemeinderätin Brüderle brachte den Karlskroner Waldkindergarten auf den Tisch. Die Aufstellung der Bauleitplanung brachte das Gremium am 4.4.202227interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 4. April 2022: Bauleitplanung Gemeinde-Aufstellung Bebauungsplan Nr. 44 „Waldkindergarten Adelshausen“ und 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlskron, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB, aufgerufen am 22.9.2023 auf den Weg. Seither war es zum Thema still in den öffentlichen Sitzungen. Bürgermeister Kumpf führte an, dass man sich Polizei und Straßenverkehrsamt einig seien, dass ein Waldkindergarten an der beabsichtigten Stelle gefahrlos betrieben werden könne. Seitens des Jugendamtes sähe man das jedoch völlig anders. Man sei seitens der Gemeinde bestrebt, ein Ergebnis herbeizuführen.

Abschließend erkundigte sich Gemeinderätin Froschmeir noch nach dem weiteren Vorgehen am „Bärleanwesen“. Sie sei letzte Woche vor Ort gewesen und der Efeu wachse bereits zur Haustür hinein. Bürgermeister Kumpfs Informationen zur Folge habe der Burschenverein nun die Renovierungsmaßnahmen aufgenommen. Der Burschenverein Karlskron soll in den Räumlichkeiten der Hauptstraße 23 eine Bleibe finden. Dem entsprechenden Antrag stimmte der Gemeinderat in der Sitzung vom 28.11.202228interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: 1. Burschenverein Karlskron – Nutzung der Räumlichkeiten Hauptstraße 23, aufgerufen am 22.9.2023 zu.

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Abschließende Bemerkung
Der hier wiedergegebene Inhalt stellt mein persönliches Verständnis dar und zeigt die Punkte der öffentlichen Sitzung aus meinem Betrachtungswinkel.
Dies ist kein offizielles Protokoll, denn das wird durch die Verwaltung erstellt und erst in der Folgesitzung durch den Gemeinderat genehmigt. Die Sitzungsniederschriften werden nach der Genehmigung der entsprechenden Gremien von der Gemeindeverwaltung bereitgestellt auf https://buergerinfo-karlskron.digitalfabrix.de/ .

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Einzelnachweise
  • 1
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron„: Tagesordnung dieser öffentlichen Gemeinderatsitzung, aufgerufen am 16.9.2023
  • 2
    externer Link: GEKO – Gesellschaft für Energie- und Kosten-Optimierung im Bauwesen mbH, aufgerufen am 22.9.2023
  • 3
    externer Link, KfW: Öffentliche Einrichtungen > Kommunen > Förderprodukte > Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499), aufgerufen am 22.9.2023
  • 4
  • 5
    Quelle: Heizen mit Strom – Produkte der N-ERGIE, aufgerufen am 22.9.2023
  • 6
    interner Link, Themenseite: Neubau Haus Sonnenschein, Fotovoltaik, aufgerufen am 22.9.2023
  • 7
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 24. Juli 2023, aufgerufen am 16.9.2023
  • 8
    externer Link, „Bürgerinfoportal der Gemeinde Karlskron“: Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Karlskron vom 03.07.2023, aufgerufen am 25.11.2023
  • 9
    externer Link: Architekturbüro Böhm, aufgerufen am 22.9.2023
  • 10
    interner Link: Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022, aufgerufen am 22.9.2023
  • 11
    externer Link, Gemeinde Karlskron: Dokumentdownoad (pdf) Bebauungsplan Nr. 19 „Einfacher Bebauungsplan Karlskron“, aufgerufen am 22.9.2023]
  • 12
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 17. Januar 2022: 4.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Bauort: Fl-Nr.809/7 TF Gmkg Karlskron, nähe Frankenmoosen, Karlskron, aufgerufen am 22.9.2023
  • 13
    externer Link, Bayerische Staatskanzlei – Bayern.Recht: Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe – 3. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich, aufgerufen am 18.9.2023
  • 14
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 16. Mai 2022: 8. Anfrage über Fischerei am Josephenburger Weiher, aufgerufen am 22.9.2023
  • 15
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 12. Juni 2023: 6. Verpachtung Josephenburger Weiher, aufgerufen am 22.9.2023[/mfn entschied sich das Gremium mit der Ausschreibung der Fischereipacht.

    Sowohl der Fischereiverein Reichertshofen e. V.15externer Link: Fischereiverein Reichertshofen e. V., aufgerufen am 22.9.2023
  • 16
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 15. Mai 2023: 7. Entwässerungseinrichtung Karlskron – Anpassung Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.07.2023, aufgerufen am 22.9.2023
  • 17
    interner Link, Themenseite – Abwasserkonzept der Zukunft: 5.3 Auflassung der Teichkläranlagen bzw. Umbau zu Pumpstationen, aufgerufen am 22.9.2023
  • 18
    interner Link, Themenseite – Abwasserkonzept der Zukunft: 5.4 Abwasserüberleitung von den aufgelassenen Teichkläranlagen zur Kläranlage Karlskron, aufgerufen am 22.9.2023
  • 19
    externer Link: Bayerwerk Netz GmbH, aufgerufen am 22.9.2023
  • 20
    interner Link, Themenseite – Abwasserkonzept der Zukunft: 5.3.1 Teichkläranlage Pobenhausen, aufgerufen am 22.9.2023
  • 21
    externer Link, Facebook: Burschenverein Adelshausen – Aschelsried e.V., aufgerufen am 22.9.2023
  • 22
    externer Link, Instagram: Posting zur Rockparty, aufgerufen am 22.9.2023
  • 23
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Antrag auf Gestattung zur Durchführung einer Rockparty und des 150-jährigen Gründungsfestes am 20.06.2025 / 03.06.2026 – 07.06.2026 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen, aufgerufen am 22.9.2023
  • 24
    EDM: Electronic Dance Music
  • 25
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 20. März 2023: Antrag auf Gestattung zur Durchführung einer Rockparty und des 150-jährigen Gründungsfestes am 20.06.2025 / 03.06.2026 – 07.06.2026 auf dem Kalvarienberg Pobenhausen, aufgerufen am 22.9.2023
  • 26
    externer Link, Wikipedia: Steuermessbetrag – Gewerbesteuermessbetrag, aufgerufen am 22.9.2023
  • 27
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 4. April 2022: Bauleitplanung Gemeinde-Aufstellung Bebauungsplan Nr. 44 „Waldkindergarten Adelshausen“ und 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Karlskron, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB, aufgerufen am 22.9.2023
  • 28
    interner Link, Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 28. November 2022: 1. Burschenverein Karlskron – Nutzung der Räumlichkeiten Hauptstraße 23, aufgerufen am 22.9.2023

9 Replies to “Öffentliche Gemeinderatsitzung vom 18. September 2023”

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